Flyer "Widerspruch ist Gold wert" als PDF

Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE aus Siegburg macht Verbraucher stark. Seit mehr als 20 Jahren
stehen wir konsequent auf der Seite der Bankkunden,
Anleger und Versicherten.
Unsere sieben Rechtsanwälte sind Spezialisten für
Bank-, Kapitalmarkt- und Ver­sicherungsrecht. Setzen
Sie zu Ihrem Vorteil auf unsere Erfahrung, Kompetenz
und persönliche Beratung.
Unsere Experten für Widerruf
und Widerspruch
Mathias Corzelius
Chiara Bahrig
Ralf Koch
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin
Rechtsanwalt
T 02241-1733-23
[email protected]
T 02241-1733-25
[email protected]
Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht
Bankkaufmann
T 02241-1733-22
[email protected]
www.widerrufsbelehrungen.de
w w w. w i d e r r u f s b e l e h r u n g e n . d e
Wir machen Verbraucher stark
Auf dem Seidenberg 5
53721 Siegburg
Parkplatz am Haus
T +49 (0)2241-1733-0
F +49 (0)2241-1733-44
www.rechtinfo.de
[email protected]
Widerspruch ist Gold wert
Banken und Versicherungen kassieren zu
viel. Drehen Sie den Spieß um. Nutzen Sie
Ihr Recht zum Widerspruch!
• Letzte Chance zum Widerrufsjoker
• Überteuerte Darlehen vorzeitig beenden
• Ohne Vorfälligkeitsentschädigung
• Unrentable Versicherungen rückabwickeln
• Ersparnisse vor Renditekiller retten
Darlehen und Kredite
Widerrufsjoker ziehen,
Kreditzinsen senken
Steigen Sie aus überteuerten Krediten
aus. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung!
Bei alten Krediten kassieren Banken zu hohe Zinsen.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Widerrufen
Sie heute noch Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2012.
Das Recht haben Sie, wenn Sie damals nicht korrekt
über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden.
So geht’s: Alten Kredit widerrufen!
Neuen Kredit abschließen! Zinsen sparen!
Nach dem Widerruf zahlen Sie Ihrer Bank alle alten
Schulden zurück. Wenn Sie hierfür einen neuen Kredit
benötigen, fallen nur die aktuell niedrigeren Zinsen an.
So sparen Sie Geld. Der Clou: Banken dürfen von ihren
Kunden bei einem Vertragswiderruf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker, solange
der Gesetzgeber das zulässt!
Der Widerrufsjoker ist den Banken ein Dorn im Auge.
Der Gesetzgeber soll helfen und das „ewige“ Widerrufsrecht beenden. Mitte 2016 ist Schluss. Bis dahin
können Sie alte Darlehensverträge noch widerrufen.
Ablauf
Lebens- und Rentenversicherungen
So kommen Sie zu Ihrem Recht
Schluss mit dem Sparmarathon
zum Verarmen
Geld zurück in fünf Schritten:
1. Schritt
Kreditvertrag oder Sparpolice prüfen
2. Schritt
Rechtsschutz mobilisieren
3. Schritt
Vertrag widerrufen oder widersprechen
4. Schritt
Mit Bank oder Versicherung außergerichtlich
verhandeln
5. Schritt
Wenn nötig Widerruf oder Widerspruch
vor Gericht durchsetzen
Fragen Sie kostenlos unsere Spezialisten
nach Ihrem Recht auf Widerruf
Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie Darlehen mit einem Widerruf anfechten können, bieten wir Ihnen am
Telefon eine erste rechtliche Einschätzung. Dieser Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Rufen Sie unsere Spezialisten für den Widerruf von Krediten an: Rechtsanwältin Chiara Bahrig
T 02241-1733-23 | [email protected]
Rechtsanwalt Mathias Corzelius
T 02241-1733-22 | [email protected]
Informieren Sie sich hier im Internet über Ihre
Rechte beim Widerruf von Darlehen und Widerspruch von Lebens­versicherungen:
www.widerrufsbelehrungen.de
Beenden Sie unrentable Versicherungen.
Ohne Stornoabschlag!
Die private Lebens- oder Rentenversicherung galt einst
als Altersvorsorge mit solider Verzinsung. Das war einmal! Die Rendite für die Kunden sinkt seit Jahren. Die
Sparpolicen sind heute nicht viel mehr als Dauersparverträge zum Verarmen.
Was tun?
Kündigen ist keine gute Idee!
Bei einer Vertragskündigung kassiert der Versicherer
hohe Stornoabschläge. Als Kunde bekommen Sie nur
den Rückkaufswert zurück. Das ist oft nicht einmal so
viel Geld, wie Sie über Jahre in Ihre Sparpolice eingezahlt haben. Doch das müssen Sie sich nicht gefallen
lassen. Eine bessere Möglichkeit ist der Widerspruch.
Bestehen Sie auf Ihrem Recht! Widersprechen Sie dem Vertrag!
Viele Lebensversicherer haben beim Verkauf von Sparpolicen Fehler gemacht und ihre Kunden nicht korrekt
über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Die Folge:
Kunden können ihre Policen auch heute noch rückabwickeln. Sogar bereits gekündigte Verträge! Die Versicherung muss dann deutlich mehr Geld zurückzahlen
als nur den Rückkaufswert.
Fragen Sie kostenlos unseren Spezialisten nach Ihrem Recht auf Widerspruch
Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie Ihre Lebens- oder
Rentenversicherung mit einem Widerspruch anfechten können, bieten wir Ihnen am Telefon eine erste
rechtliche Einschätzung. Dieser Erstkontakt ist für Sie
kostenlos. Rufen Sie unseren Spezialisten für Wider­
sprüche bei Sparpolicen an:
Rechtsanwalt Ralf Koch
T 02241-1733-25 | [email protected]