Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE aus Siegburg macht Verbraucher stark. Seit mehr als 20 Jahren stehen wir konsequent auf der Seite der Bankkunden, Anleger und Versicherten. Unsere sieben Rechtsanwälte sind Spezialisten für Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht. Setzen Sie zu Ihrem Vorteil auf unsere Erfahrung, Kompetenz und persönliche Beratung. Unsere Experten für Widerruf und Widerspruch Mathias Corzelius Chiara Bahrig Ralf Koch Rechtsanwalt Rechtsanwältin Rechtsanwalt T 02241-1733-23 [email protected] T 02241-1733-25 [email protected] Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht Bankkaufmann T 02241-1733-22 [email protected] www.widerrufsbelehrungen.de w w w. w i d e r r u f s b e l e h r u n g e n . d e Wir machen Verbraucher stark Auf dem Seidenberg 5 53721 Siegburg Parkplatz am Haus T +49 (0)2241-1733-0 F +49 (0)2241-1733-44 www.rechtinfo.de [email protected] Widerspruch ist Gold wert Banken und Versicherungen kassieren zu viel. Drehen Sie den Spieß um. Nutzen Sie Ihr Recht zum Widerspruch! • Letzte Chance zum Widerrufsjoker • Überteuerte Darlehen vorzeitig beenden • Ohne Vorfälligkeitsentschädigung • Unrentable Versicherungen rückabwickeln • Ersparnisse vor Renditekiller retten Darlehen und Kredite Widerrufsjoker ziehen, Kreditzinsen senken Steigen Sie aus überteuerten Krediten aus. Ohne Vorfälligkeitsentschädigung! Bei alten Krediten kassieren Banken zu hohe Zinsen. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Widerrufen Sie heute noch Darlehen aus den Jahren 2002 bis 2012. Das Recht haben Sie, wenn Sie damals nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden. So geht’s: Alten Kredit widerrufen! Neuen Kredit abschließen! Zinsen sparen! Nach dem Widerruf zahlen Sie Ihrer Bank alle alten Schulden zurück. Wenn Sie hierfür einen neuen Kredit benötigen, fallen nur die aktuell niedrigeren Zinsen an. So sparen Sie Geld. Der Clou: Banken dürfen von ihren Kunden bei einem Vertragswiderruf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nutzen Sie Ihren Widerrufsjoker, solange der Gesetzgeber das zulässt! Der Widerrufsjoker ist den Banken ein Dorn im Auge. Der Gesetzgeber soll helfen und das „ewige“ Widerrufsrecht beenden. Mitte 2016 ist Schluss. Bis dahin können Sie alte Darlehensverträge noch widerrufen. Ablauf Lebens- und Rentenversicherungen So kommen Sie zu Ihrem Recht Schluss mit dem Sparmarathon zum Verarmen Geld zurück in fünf Schritten: 1. Schritt Kreditvertrag oder Sparpolice prüfen 2. Schritt Rechtsschutz mobilisieren 3. Schritt Vertrag widerrufen oder widersprechen 4. Schritt Mit Bank oder Versicherung außergerichtlich verhandeln 5. Schritt Wenn nötig Widerruf oder Widerspruch vor Gericht durchsetzen Fragen Sie kostenlos unsere Spezialisten nach Ihrem Recht auf Widerruf Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie Darlehen mit einem Widerruf anfechten können, bieten wir Ihnen am Telefon eine erste rechtliche Einschätzung. Dieser Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Rufen Sie unsere Spezialisten für den Widerruf von Krediten an: Rechtsanwältin Chiara Bahrig T 02241-1733-23 | [email protected] Rechtsanwalt Mathias Corzelius T 02241-1733-22 | [email protected] Informieren Sie sich hier im Internet über Ihre Rechte beim Widerruf von Darlehen und Widerspruch von Lebensversicherungen: www.widerrufsbelehrungen.de Beenden Sie unrentable Versicherungen. Ohne Stornoabschlag! Die private Lebens- oder Rentenversicherung galt einst als Altersvorsorge mit solider Verzinsung. Das war einmal! Die Rendite für die Kunden sinkt seit Jahren. Die Sparpolicen sind heute nicht viel mehr als Dauersparverträge zum Verarmen. Was tun? Kündigen ist keine gute Idee! Bei einer Vertragskündigung kassiert der Versicherer hohe Stornoabschläge. Als Kunde bekommen Sie nur den Rückkaufswert zurück. Das ist oft nicht einmal so viel Geld, wie Sie über Jahre in Ihre Sparpolice eingezahlt haben. Doch das müssen Sie sich nicht gefallen lassen. Eine bessere Möglichkeit ist der Widerspruch. Bestehen Sie auf Ihrem Recht! Widersprechen Sie dem Vertrag! Viele Lebensversicherer haben beim Verkauf von Sparpolicen Fehler gemacht und ihre Kunden nicht korrekt über das Widerspruchsrecht aufgeklärt. Die Folge: Kunden können ihre Policen auch heute noch rückabwickeln. Sogar bereits gekündigte Verträge! Die Versicherung muss dann deutlich mehr Geld zurückzahlen als nur den Rückkaufswert. Fragen Sie kostenlos unseren Spezialisten nach Ihrem Recht auf Widerspruch Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie Ihre Lebens- oder Rentenversicherung mit einem Widerspruch anfechten können, bieten wir Ihnen am Telefon eine erste rechtliche Einschätzung. Dieser Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Rufen Sie unseren Spezialisten für Wider sprüche bei Sparpolicen an: Rechtsanwalt Ralf Koch T 02241-1733-25 | [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc