Vorgehensweise beim Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung) Alle Fahrten, außer Ausnahmefälle müssen im voraus durch die Krankenkasse genehmigt sein! Ärztliche Verordnungen oder ein Befreiungsausweis berechtigen nicht zu generellen Fahrten. Was ist zu tun? Hat der Fahrgast ein Schreiben (Kostenübernahme-Genehmigung) von seiner Krankenkasse? Die Genehmigung kann auch auf der Rückseite der Verordnung vermerkt sein (z.B. Stempel Krankenkasse) Wenn JA Wenn NEIN Hat der Fahrgast einen gültigen ZuzahlungsBefreiungsausweis? (Befreiung von Fahrtkosten-Eigenanteil) Wenn JA Handelt es sich um einen Fahrtgrund, der unten in der Tabelle aufgelistet ist und wobei dafür keine Genehmigung erforderlich ist? Wenn JA Wenn NEIN Verordnung Akzeptabel Mit einem Befreiungsausweis muss der Fahrgast keinen Eigenanteil dazu bezahlen. Was ist zu tun: 1. Genehmigung und Verordnung annehmen. 2. Ausstellungsdatum oder Gültigkeit vom Befreiungsausweis und Km, Fahrtgrund Fahrstrecke (von > nach) notieren. 3. Fahrgast unterschreiben lassen. Ohne Kostenübernahme-Genehmigung der Kasse ist die Verordnung nicht Akzeptabel! Auch wenn ein Befreiungsausweis vorhanden ist. Was ist zu tun: 1. Der Fahrgast muss komplett selber bezahlen. 2. Mit Taxameter fahren und Bar kassieren. 3. Eine Quittung für die bezahlte Fahrt ausstellen. Mit der Quittung und der Verordnung kann sich der Fahrgast an seine Krankenkasse wenden. Verordnung trotzdem Akzeptabel Eigenanteil fällig? Zuzahlungsgrenzen pro Fahrt: Ohne Befreiungsausweis muss der Fahrgast jedoch Eigenanteil bezahlen! s. Kasten rechts bis 50,- Fahrpreis € = mindestens 5,- € Ab 50,- € = 10% der Fahrt, aber höchstens 10,- € Was ist zu tun: 1. Genehmigung und Verordnung annehmen. 2. Eigenanteil kassieren, dabei unbedingt Zuzahlungsgrenzen pro Fahrt beachten! 3. Quittung über den Eigenanteil ausstellen. 4. Km, Fahrtgrund und Fahrstrecke notieren. 5. Fahrgast unterschreiben lassen. Fahrtgrund AMBULANTE BEHANDLUNG: Arzt-Praxis oder Krankenhaus AMBULANTE OPERATION: Am Tag der Operation ARBEITSUNFALL: Fahrtbeleg vom Arbeitgeber EINWEISUN /ENTLASSUNG: Fahrt zum oder vom Krankenhaus LABORFAHRT: Botenfahrt, Praxis / Krankenhaus POSTSTATIONÄR: vom Krankenhaus zur Arzt-Praxis SCHULUNFALL: Fahrtbeleg / Aufkleber von Schule SERIEN-FAHRTEN: Mehrfach-Fahrten mit einem TS STATIONÄR: Daueraufenthalt im Krankenhaus VERLEGUNG: Krankenhaus zum Krankenhaus Genehmigung erforderlich? Ja Nein Nein Nein Wenn NEIN Achtung: In einigen Fällen ist evtl. nur für die 1. und letzte Fahrt Eigenanteil zu zahlen oder der Fahrgast kann auch ohne Befreiungs-Ausweis befreit sein. Bitte Schreiben der Kasse sorgfältig beachten! Eigenanteil fällig? 5,00€ oder 10,00€ (s. Kasten oben) 5,00€ oder 10,00€ (s. Kasten oben) Nein 5,00€ oder 10,00€ (s. Kasten oben) Kostenträger Fahrpreis entsprechend Krankenkasse Preisliste Krankenkasse Preisliste BerufsGenossenschaft Taxameter Krankenkasse Preisliste Nein Nein Auftraggeber Taxameter Nein Nein Krankenhaus Taxameter Nein SchulVersicherung Taxameter Krankenkasse Preisliste Krankenhaus Taxameter Krankenkasse Preisliste Nein Ja Nein Nein 5,00€ oder 10,00€ (s. Kasten oben) Nein 5,00€ oder 10,00€ (s. Kasten oben)
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