Vorgehensweise beim Transportschein

Vorgehensweise beim Transportschein (Verordnung einer Krankenbeförderung)
Alle Fahrten, außer Ausnahmefälle müssen im voraus durch die Krankenkasse genehmigt sein!
Ärztliche Verordnungen oder ein Befreiungsausweis berechtigen nicht zu generellen Fahrten.
Was ist zu tun?
Hat der Fahrgast ein Schreiben (Kostenübernahme-Genehmigung) von seiner Krankenkasse?
Die Genehmigung kann auch auf der Rückseite der Verordnung vermerkt sein (z.B. Stempel Krankenkasse)
Wenn JA
Wenn NEIN
Hat der Fahrgast einen gültigen ZuzahlungsBefreiungsausweis?
(Befreiung von Fahrtkosten-Eigenanteil)
Wenn JA
Handelt es sich um einen Fahrtgrund, der unten in
der Tabelle aufgelistet ist und wobei dafür keine
Genehmigung erforderlich ist?
Wenn JA
Wenn NEIN
Verordnung Akzeptabel
Mit einem Befreiungsausweis muss der Fahrgast
keinen Eigenanteil dazu bezahlen.
Was ist zu tun:
1. Genehmigung und Verordnung annehmen.
2. Ausstellungsdatum oder Gültigkeit vom
Befreiungsausweis und Km, Fahrtgrund
Fahrstrecke (von > nach) notieren.
3. Fahrgast unterschreiben lassen.
Ohne Kostenübernahme-Genehmigung der Kasse
ist die Verordnung nicht Akzeptabel!
Auch wenn ein Befreiungsausweis vorhanden ist.
Was ist zu tun:
1. Der Fahrgast muss komplett selber bezahlen.
2. Mit Taxameter fahren und Bar kassieren.
3. Eine Quittung für die bezahlte Fahrt ausstellen.
Mit der Quittung und der Verordnung kann sich
der Fahrgast an seine Krankenkasse wenden.
Verordnung trotzdem Akzeptabel
Eigenanteil fällig? Zuzahlungsgrenzen pro Fahrt:
Ohne Befreiungsausweis muss der Fahrgast
jedoch Eigenanteil bezahlen! s. Kasten rechts
bis 50,- Fahrpreis € = mindestens 5,- €
Ab 50,- € = 10% der Fahrt, aber höchstens 10,- €
Was ist zu tun:
1. Genehmigung und Verordnung annehmen.
2. Eigenanteil kassieren, dabei unbedingt
Zuzahlungsgrenzen pro Fahrt beachten!
3. Quittung über den Eigenanteil ausstellen.
4. Km, Fahrtgrund und Fahrstrecke notieren.
5. Fahrgast unterschreiben lassen.
Fahrtgrund
AMBULANTE BEHANDLUNG:
Arzt-Praxis oder Krankenhaus
AMBULANTE OPERATION:
Am Tag der Operation
ARBEITSUNFALL:
Fahrtbeleg vom Arbeitgeber
EINWEISUN /ENTLASSUNG:
Fahrt zum oder vom Krankenhaus
LABORFAHRT:
Botenfahrt, Praxis / Krankenhaus
POSTSTATIONÄR:
vom Krankenhaus zur Arzt-Praxis
SCHULUNFALL:
Fahrtbeleg / Aufkleber von Schule
SERIEN-FAHRTEN:
Mehrfach-Fahrten mit einem TS
STATIONÄR:
Daueraufenthalt im Krankenhaus
VERLEGUNG:
Krankenhaus zum Krankenhaus
Genehmigung
erforderlich?
Ja
Nein
Nein
Nein
Wenn NEIN
Achtung:
In einigen Fällen ist evtl. nur für die 1. und letzte
Fahrt Eigenanteil zu zahlen oder der Fahrgast kann
auch ohne Befreiungs-Ausweis befreit sein.
Bitte Schreiben der Kasse sorgfältig beachten!
Eigenanteil fällig?
5,00€ oder 10,00€
(s. Kasten oben)
5,00€ oder 10,00€
(s. Kasten oben)
Nein
5,00€ oder 10,00€
(s. Kasten oben)
Kostenträger
Fahrpreis entsprechend
Krankenkasse
Preisliste
Krankenkasse
Preisliste
BerufsGenossenschaft
Taxameter
Krankenkasse
Preisliste
Nein
Nein
Auftraggeber
Taxameter
Nein
Nein
Krankenhaus
Taxameter
Nein
SchulVersicherung
Taxameter
Krankenkasse
Preisliste
Krankenhaus
Taxameter
Krankenkasse
Preisliste
Nein
Ja
Nein
Nein
5,00€ oder 10,00€
(s. Kasten oben)
Nein
5,00€ oder 10,00€
(s. Kasten oben)