KESSELTAUSCH-FÖRDERUNG FÜR GAS-BRENNWERTGERÄTE 1.000 EURO KASSIEREN! IN 6 SCHRITTEN ZUR KESSELTAUSCH-FÖRDERUNG 1. Angebot für einen effizienten Gas-Brennwertkessel zur Beheizung eines Einfamilienhaus/Wohnung beim Windhager Kompetenz-PARTNER einholen 2. Online auf windhager.beckpartner.com registrieren 3. A lten Gaskessel umgehend gegen einen neuen effizienten Gas-Brennwertkessel von Windhager tauschen und in Betrieb nehmen Aktionsdauer: Bis auf Widerruf - der Fördertopf ist begrenzt Nähere Informationen zum Förderzeitraum finden Sie auf der Homepage 4. Inbetriebnahme-Bestätigung online ergänzen 5. E inmaligen Förderungs-Zuschuss über 1.000 Euro beim Einfamilienhaus oder 300 Euro für eine Wohnung von Windhager kassieren 6. Laufend bei den Brennstoffkosten sparen Jetzt bis zu 1.000 Euro für Gas-Brennwertkessel sichern KESSELTAUSCH-FÖRDERUNG FAQs Wie komme ich zu den bis zu 1.000 Euro? Was ist die Kesseltausch-Förderung? Seit 1. Jänner 2015 sind Energielieferanten laut Energieeffizienzgesetz EEffG dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Energie effizienz durchzuführen und diese auch nachzuweisen. Ihre Maßnahme, den Kesseltausch, können Sie einem Energielieferanten zur Verfügung stellen. Dafür erhalten Sie einen einmaligen Förderungs-Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro bzw. 300 Euro. Teilnehmen können private Personen, die den Gaskessel in einem Einfamilienhaus in Österreich installieren. Was muss ich für die Kesseltausch-Förderung kaufen? Sie müssen Ihren alten Gaskessel oder ihr altes Gas-Brennwertgerät gegen einen energieeffizienten Gas-Brennwertkessel von Windhager tauschen. Informieren Sie sich bei Ihrem Installateur oder direkt bei Windhager unter www.windhager.com. Wie funktioniert die Antragstellung? Über die Datenbank windhager.beckpartner.com registrieren Sie sich für die Förderaktion. Dann unterschreiben Sie einfach den Antrag mit der Abtretungserklärung, den Sie per E-Mail zugeschickt bekommen. Sie erklären Sich damit einverstanden, dass die von Ihnen angeführten Daten von Windhager gespeichert, verarbeitet sowie weitergegeben werden dürfen. Vermerken Sie darauf, mit welchem Kompetenz-PARTNER/Installateur Sie die Anlage realisieren. Beim Hochladen der Datei tragen Sie die Antragsnummer in der Datenbank ein. Somit berechtigen Sie den Energielieferanten, dass Ihre Heizungstausch-Maßnahme statistisch erfasst wird und zur Erfüllung des EEffG beiträgt. Nachdem der Kessel getauscht wurde, ergänzen Sie online noch das Inbetriebnahme-Protokoll. Wann und von wem erhalte ich das Geld? Sobald ein Umsetzungsnachweis (die Inbetriebnahme-Bestätigung) online gestellt wurde, ist der Antrag gültig und kann bearbeitet werden. Sind alle Unterlagen geprüft und freigegeben, so erhalten Sie die Förderbestätigung und Windhager überweist Ihnen 1.000 Euro bzw. 300 Euro auf Ihr Konto (Hinweis: die Abwicklung bzw. Auszahlung kann ca. 6 – 8 Wochen dauern). Beachten Sie bitte, dass die Registrierung alleine noch keine Förderberechtigung darstellt. Bis wann muss ich mich für die Förderung anmelden? Registrieren können Sie sich jederzeit über windhager.beckpartner.com. Der Altkessel sollte umgehend getauscht und in Betrieb genommen werden. Denn Förderungen können nur solange ausbezahlt werden, solange im Fördertopf Mittel vorhanden sind. In der Datenbank können Sie sich über den aktuellen Stand der Fördermittel informieren. Kann ich ein zweites Mal teilnehmen oder meine Maßnahme meinem oder einem anderen Energielieferanten zur Verfügung stellen? Mit der Abtretungserklärung übertragen Sie sämtliche Rechte an der Maßnahme. Die Windhager Förderung wird nur unter dieser Voraussetzung gewährt! Da das Gesetz keine Doppelzählung von Effizienzmaßnahmen erlaubt, ist eine Kombination mit einer anderen privaten oder öffentlichen Förderung für den Heizkesseltausch nicht möglich. Mit der Antragstellung bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingung erfüllen. Sollte es sich um mehrere Heizkessel in verschiedenen Gebäuden handeln, so können Sie natürlich für jedes Gerät einen eigenen Antrag stellen. Muss ich meinen Energielieferanten wechseln? Egal wer Ihre Kesseltausch-Förderung sponsert, Sie sind nicht verpflichtet, den Energielieferanten zu wechseln. Es gibt keinen Zusammenhang zwischen Ihrem aktuellen Lieferanten und der Förderung. Ihr Kompetenz-PARTNER Für den Inhalt verantwortlich: Windhager Zentralheizung GmbH · A-5201 Seekirchen, Anton-Windhager-Str. 20 · +43 6212 / 2341-278 Satz- und Druckfehler vorbehalten!
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