Crazy Bullriding, Amselweg 1, 55596 Schloßböckelheim Inhaber

Crazy Bullriding, Amselweg 1,
55596 Schloßböckelheim
Inhaber: Karl Zimmermann
Allgemeine Geschäftsbedingungen
E.
In folgenden Fällen ist der Auftragnehmer
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:
1) beschrieben wie in D 2
2) bei Nicht-Mitwirkung und Einhaltung des
Auftraggebers von Punkten beschrieben in G
3) bei Ausfall der Anlage F.
A.
Geltungsbereich/Vertragspartner
Der Vertrag kommt zwischen dem in Angebot/
Auftragsbestätigung genannten Auftraggeber
und der Firma Crazy Bullriding
(Auftragnehmer), vertreten durch Karl
Zimmermann, Amselweg 1, 55596
Schloßböckelheim, zustande. Diese AGB
liegen allen Angeboten, Leistungen,
Lieferungen und Buchungen bei Crazy
Bullriding zu Grunde.
B.
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot/
Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen,
Buchungen oder Anmietungen der dort näher
bezeichneten Positionen.
Dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung
sind Auftragszeitraum, Zeit der Lieferung,
sowie der Veranstaltungsort zu entnehmen.
C.
Vertragsabschluss
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch
Unterzeichnung des Angebots durch den
Auftraggeber zustande. Alle Angebote sind
jedoch freibleibend, also widerrufbar, solange
keine Annahme des Angebotes zugegangen
ist.
D.
Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende
Zahlungs-Regelung:
1) Bei Anmietung unserer Bullriding-Anlage ist
der hierfür fällige Betrag gegen Vorkasse bis
14 Tage vor Auftragsbeginn durch
Überweisung auf unser Konto zu zahlen. 2) Erfolgen die Zahlungen nicht zum
vereinbarten Zeitpunkt, kann der
Auftragnehmer wegen einseitiger
Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom
Vertrag zurücktreten und Schadenersatz
fordern.
Rücktritt des Auftragnehmers
Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann bis zum Tag der
Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies
ist nur in schriftlicher Form per Mail oder per
Post möglich. In diesem Fall ist der
Auftraggeber verpflichtet, solange nicht
anders schriftlich vereinbart, Schadensersatz,
wie folgt, zu leisten: - bei Rücktritt nach Vertragsschluss: 20 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lieferdatum:
40 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 3 Wochen vor Lieferdatum:
50 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Lieferdatum:
60 % des Honorars
- bei Rücktritt ab 3 Tagen vor Lieferdatum:
70 % des Honorars
G. Erfüllungsvoraussetzungen für den
Auftraggeber
Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine
anderen Bestimmungen in Kraft treten,
folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des
Vertragsgegenstandes zu schaffen:
- Bei Buchungen und Lagerung am
Veranstaltungsort über Nacht die
Gewährleistung von Sicherheit unserer
Mietsache
(z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus etc.)
- Sicherheit für die ausführenden Personen
und angemessene Verpflegung
- Einholung aller anfallenden Genehmigungen,
Anmeldungen oder
Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung
(z.B. GEMA, Ordnungsamt etc.)
- Auflagenerfüllung, wie z.B. entsprechende
Stromanschlüsse, ausreichende Größe des
Aufstellungsort und angemessene
Beschaffenheit sowie ungehinderter Zugang
zu diesem Ort für die Lieferung der Mietsache.
H. Haftung/Gewährleistung
1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an
unserer Anlage und den daraus
hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der
Auftraggeber in vollem Umfang.
2) Ebenso haftet er bei Unfällen die sich in
seinem Verantwortungsbereich ergeben und
stellt den Auftragnehmer von
Schadenersatzleistungen frei. Dies gilt nicht,
sofern die Unfälle und die sich daraus
ergebenen Schäden auf Mängel an der
Mietsache selbst zurückzuführen sind.
3) Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf
eigene Gefahr der jeweiligen Personen.
Haftungsansprüche (bspw. aus Verletzungen)
gegen den Auftragnehmer, sowie Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen, sind
ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich gehandelt wurde.
5) Wird die Erfüllung des Vertrags durch
höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich,
werden Minderungs- oder
Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
6) Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende
Unterstützung des Auftraggebers (siehe G)
zurückzuführen, entfällt eine Haftung des
Auftragnehmers.
7) Eine Gewährleistung für den Erfolg und/
oder das Gefallen von Veranstaltungen wird
nicht übernommen.
I.
Wetterrisiko/Ausfall der Anlage
aufgrund von Witterung
1) Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim
Auftraggeber.
2) Im Falle von Regen, Schnee oder starkem
Wind im Veranstaltungszeitraum wird der
Betrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt. In
dieser Zeit muss die Anlage ggf. komplett
abgebaut werden. Der Betrieb wird
fortgesetzt, sobald keine Sicherheitsrisiken
mehr vorhanden sind. Für den Ausfall der
Mietsache in diesem Zeitraum hat der
Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz oder
Schadenersatz (bspw. in Form von teilweise
Rückerstattung des Mietpreises).
J.
Fotos, Texte und Links
1) Alle Rechte an Bildern und Texten auf den
Internetseiten von Crazy Bullriding liegen bei
Crazy Bullriding.
2) Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte,
sowie die Nutzung, bedarf der ausdrücklichen
schriftlichen Genehmigung von Crazy
Bullriding. Bei Nicht-Einhaltung behalten wir
uns vor, Strafanzeige zu stellen. 3) Bei unseren Veranstaltungen werden
gelegentlich Foto- oder Videoaufnahmen zu
Werbezwecken gemacht. Mit
Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber
diesen Aufnahmen und einer Veröffentlichung
derselben ein, solange nicht anders schriftlich
vereinbart. Rechteinhaber an diesen
Aufnahmen ist Crazy Bullriding.
4) Für alle angebrachten Links, inkl. aller
Unterseiten, Grafiken und deren Inhalte,
übernehmen wir keine Haftung. Hierfür ist
alleine der Betreiber der jeweiligen Seite
verantwortlich.
K.
Sonstiges
1) Für unser Personal ist stets für kostenlose
Parkplätze am Veranstaltungsort, sowie für
Verpflegung im Veranstaltungszeitraum zu
sorgen. Sollten Kosten für Parkplätze auf
unsere Mitarbeiter zukommen, so behalten wir
uns vor, diese im Nachhinein in Rechnung zu
stellen.
Stand: 19.02.2016