Crazy Bullriding, Amselweg 1, 55596 Schloßböckelheim Inhaber: Karl Zimmermann Allgemeine Geschäftsbedingungen E. In folgenden Fällen ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten: 1) beschrieben wie in D 2 2) bei Nicht-Mitwirkung und Einhaltung des Auftraggebers von Punkten beschrieben in G 3) bei Ausfall der Anlage F. A. Geltungsbereich/Vertragspartner Der Vertrag kommt zwischen dem in Angebot/ Auftragsbestätigung genannten Auftraggeber und der Firma Crazy Bullriding (Auftragnehmer), vertreten durch Karl Zimmermann, Amselweg 1, 55596 Schloßböckelheim, zustande. Diese AGB liegen allen Angeboten, Leistungen, Lieferungen und Buchungen bei Crazy Bullriding zu Grunde. B. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrags sind die im Angebot/ Auftragsbestätigung angegebenen Leistungen, Buchungen oder Anmietungen der dort näher bezeichneten Positionen. Dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung sind Auftragszeitraum, Zeit der Lieferung, sowie der Veranstaltungsort zu entnehmen. C. Vertragsabschluss Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Alle Angebote sind jedoch freibleibend, also widerrufbar, solange keine Annahme des Angebotes zugegangen ist. D. Zahlungsbedingungen Falls nicht anders vereinbart, gilt folgende Zahlungs-Regelung: 1) Bei Anmietung unserer Bullriding-Anlage ist der hierfür fällige Betrag gegen Vorkasse bis 14 Tage vor Auftragsbeginn durch Überweisung auf unser Konto zu zahlen. 2) Erfolgen die Zahlungen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann der Auftragnehmer wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz fordern. Rücktritt des Auftragnehmers Rücktritt des Auftraggebers Der Auftraggeber kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Dies ist nur in schriftlicher Form per Mail oder per Post möglich. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, solange nicht anders schriftlich vereinbart, Schadensersatz, wie folgt, zu leisten: - bei Rücktritt nach Vertragsschluss: 20 % des Honorars - bei Rücktritt ab 6 Wochen vor Lieferdatum: 40 % des Honorars - bei Rücktritt ab 3 Wochen vor Lieferdatum: 50 % des Honorars - bei Rücktritt ab 7 Tagen vor Lieferdatum: 60 % des Honorars - bei Rücktritt ab 3 Tagen vor Lieferdatum: 70 % des Honorars G. Erfüllungsvoraussetzungen für den Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn keine anderen Bestimmungen in Kraft treten, folgende Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragsgegenstandes zu schaffen: - Bei Buchungen und Lagerung am Veranstaltungsort über Nacht die Gewährleistung von Sicherheit unserer Mietsache (z.B. gegen Diebstahl, Vandalismus etc.) - Sicherheit für die ausführenden Personen und angemessene Verpflegung - Einholung aller anfallenden Genehmigungen, Anmeldungen oder Aufstellerlaubnisse sowie Gebührenzahlung (z.B. GEMA, Ordnungsamt etc.) - Auflagenerfüllung, wie z.B. entsprechende Stromanschlüsse, ausreichende Größe des Aufstellungsort und angemessene Beschaffenheit sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort für die Lieferung der Mietsache. H. Haftung/Gewährleistung 1) Für Schäden, Diebstahl, Zerstörungen an unserer Anlage und den daraus hervorgehenden Folgen und Kosten haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. 2) Ebenso haftet er bei Unfällen die sich in seinem Verantwortungsbereich ergeben und stellt den Auftragnehmer von Schadenersatzleistungen frei. Dies gilt nicht, sofern die Unfälle und die sich daraus ergebenen Schäden auf Mängel an der Mietsache selbst zurückzuführen sind. 3) Die Benutzung der Mietsache erfolgt auf eigene Gefahr der jeweiligen Personen. Haftungsansprüche (bspw. aus Verletzungen) gegen den Auftragnehmer, sowie Erfüllungsund Verrichtungsgehilfen, sind ausgeschlossen, solange nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. 5) Wird die Erfüllung des Vertrags durch höhere Gewalt beeinflusst oder unmöglich, werden Minderungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. 6) Ist ein Misserfolg der Leistung auf fehlende Unterstützung des Auftraggebers (siehe G) zurückzuführen, entfällt eine Haftung des Auftragnehmers. 7) Eine Gewährleistung für den Erfolg und/ oder das Gefallen von Veranstaltungen wird nicht übernommen. I. Wetterrisiko/Ausfall der Anlage aufgrund von Witterung 1) Das Wetterrisiko liegt in jedem Fall beim Auftraggeber. 2) Im Falle von Regen, Schnee oder starkem Wind im Veranstaltungszeitraum wird der Betrieb aus Sicherheitsgründen eingestellt. In dieser Zeit muss die Anlage ggf. komplett abgebaut werden. Der Betrieb wird fortgesetzt, sobald keine Sicherheitsrisiken mehr vorhanden sind. Für den Ausfall der Mietsache in diesem Zeitraum hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Ersatz oder Schadenersatz (bspw. in Form von teilweise Rückerstattung des Mietpreises). J. Fotos, Texte und Links 1) Alle Rechte an Bildern und Texten auf den Internetseiten von Crazy Bullriding liegen bei Crazy Bullriding. 2) Die Vervielfältigung dieser Bilder und Texte, sowie die Nutzung, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Crazy Bullriding. Bei Nicht-Einhaltung behalten wir uns vor, Strafanzeige zu stellen. 3) Bei unseren Veranstaltungen werden gelegentlich Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken gemacht. Mit Vertragsabschluss willigt der Auftraggeber diesen Aufnahmen und einer Veröffentlichung derselben ein, solange nicht anders schriftlich vereinbart. Rechteinhaber an diesen Aufnahmen ist Crazy Bullriding. 4) Für alle angebrachten Links, inkl. aller Unterseiten, Grafiken und deren Inhalte, übernehmen wir keine Haftung. Hierfür ist alleine der Betreiber der jeweiligen Seite verantwortlich. K. Sonstiges 1) Für unser Personal ist stets für kostenlose Parkplätze am Veranstaltungsort, sowie für Verpflegung im Veranstaltungszeitraum zu sorgen. Sollten Kosten für Parkplätze auf unsere Mitarbeiter zukommen, so behalten wir uns vor, diese im Nachhinein in Rechnung zu stellen. Stand: 19.02.2016
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