Aufgabe 2 a) Häusliches Arbeitszimmer Miete: 800,00 € x 12 9.600

1
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HAUSAUFGABE
INGENIEUR WERNER SCHMITZ
Aufgabe 2 a) Häusliches Arbeitszimmer
Miete: 800,00 € x 12
Strom
Malerarbeiten
Kosten für 90 qm
Anteil für 13,5 qm (= 15 %)
abzugsfähig gem. § 4 (5) Nr. 6b Satz 2 EStG
i. V. m. § 9 (5) Satz 1 EStG
Da das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind
max. 1.250,00 € anzusetzen
9.600,00 €
900,00 €
2.800,00 €
13.300,00 €
1.995,00 €
1.995,00 €
1.250,00 €
Aufgabe 2 b) Dienstreisen ( Begriff R 9.4 LStR)
Kfz-Kosten (R 9.5 LStR)
5.000 km x 0,30 €
./. Erstattung durch den Arbeitgeber
Verpflegungsmehraufwand (R 9.6 LStR)
15 Tage x 12,00 €
4 Tage x 24,00 €
6 Tage x 12,00 €
./. Erstattung durch den Arbeitgeber
anzusetzende Werbungskosten
1.500,00 €
1.250,00 €
180,00 €
96,00 €
72,00 €
348,00 €
125,00 €
250,00 €
232,00 €
1.723,00 €
2
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SACHVERHALT 1
BAULEITER PETER LUSTIG
Einnahmen sind alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen
einer Überschusseinkunftsart zufließen (vgl. § 8 Abs. 1 EStG). Zu den Einnahmen aus § 19
EStG des Peter Lustig gehören daher neben seinem Bruttolohn auch die Direktversicherung
und der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens. Insoweit handelt es sich um
Sachbezüge (Güter in Geldeswert), da diese – anders als der Nettolohn – nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Die PKW-Nutzung ist steuerpflichtig. Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der PKWNutzung richtet sich nach § 8 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG (1%-Regelung). Der Arbeitgeber kann die
Lohnsteuer für die Nutzung des PKW für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
pauschal mit einem Steuersatz von 15% erheben, soweit der Nutzungswert die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG nicht übersteigt (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Soweit die
PKW-Nutzung pauschal versteuert wurde, scheidet ein Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer aus. Die pauschal besteuerten Lohnbestandteile sind in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Die unentgeltliche Wertabgabe für die sonstige private Nutzung ist wie folgt zu berechnen:
Nettolistenpreis Fahrzeug
EUR 48.383,60
+ 19 % MwSt.
EUR 9.192,88
Gesamtsumme
EUR 57.576,48
1 % von 57.500,00 =
EUR 575,00
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: EUR 57.500,00 x 30 km x 0,03 % = EUR 517,50
Davon pauschal besteuert: 15 Tage x 30 km x EUR 0,30 = EUR 135,00
Restbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig = EUR 382,50
Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind gem. § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2015 beträgt 72.600,00 €. 4% sind also 2.904,00 € im Jahr. Somit sind
Beiträge zu einer Direktversicherung des Peter Lustig bis zur Höhe von 242,00 € im Monat
steuerfrei. Sie sind auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
3
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SACHVERHALT 1
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00001
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Mai 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.01.84
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0001
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Peter Lustig
Domkloster 1
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
3.500,00
873
Privatfahrten
L
L
J
575,00
874
Whg/Arbeit ST+SV pfl
L
L
J
382,50
875
Whg/Arbeit p. St.
P
F
J
135,00
901
Betr.AV.AG lfd.ST-frei
F
F
N
158,10
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
4.457,50
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
4.592,50
Steuerrechtliche Abzüge
49,44
948,52
899,08
,
4
SV
L
KV-Brutto
4.125,00
RV-Brutto
4.457,50
AV-Brutto
4.457,50
PV-Brutto
4.125,00
KV-Beitrag
338,26
RV-Beitrag
416,78
AV-Beitrag
66,86 Z
PV-Beitrag6
58,78
SV-rechtliche Abzüge
880,68
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
4.592,50SV-Brutto
4.457,50KV-Beitrag
899,08RV-Beitrag
AV-Beitrag
49,44PV-Beitrag
158,10VWL gesamt
Kug-Auszahlung
4.457,50
338,26
416,78
66,86
58,78
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
94
Sachbezug
2.763,30
Betrag
1.092,50-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
833,24
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.670,80
4
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SACHVERHALT 2 – AUFGABE 1
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
0002
18.08.90
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Oktober 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
1,0
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Um.
1
Eintritt
01.08.15
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0002
VJ Url.üb.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Fehlz. Tage
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
St-Tg.
30
Url.Anspr.
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Anw. Std. Urlaub Std. Krankh. Std. Fehlz. Std.
MFB
Zeitlohn Std.
183,00
Überstd.
Bez. Std.
183,00
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Hans Wurst
Domkloster 2
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
101
Stundenlohn
Std
143,00
15,80
L
L
J
2.259,40
140
Stundenlohn Urlaub
Std
40,00
15,80
L
L
J
632,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
2.891,40
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
2.891,40
Steuerrechtliche Abzüge
14,02
440,02
426,00
,
SV4
L
KV-Brutto
2.891,40
RV-Brutto
2.891,40
AV-Brutto
2.891,40
PV-Brutto
2.891,40
KV-Beitrag
237,09
RV-Beitrag
270,35
AV-Beitrag
43,37
PV-Beitrag6
33,97
SV-rechtliche Abzüge
584,78
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
2.891,40SV-Brutto
2.891,40KV-Beitrag
426,00RV-Beitrag
AV-Beitrag
14,02PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
2.891,40
237,09
270,35
43,37
33,97
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
76
Kleiderreinigung
1.866,60
Betrag
8,69-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
558,76
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.857,91
5
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SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2
ELEKTROMEISTER HANS WURST
Hans Wurst erhält sein Urlaubsgeld auf Stundenbasis verteilt auf die in Anspruch genommenen
Urlaubsstunden. Diese Verteilung trägt zu einer gleichmäßigeren Belastung des Arbeitgebers
mit Sonderzahlungen über das Jahr verteilt bei. Das Urlaubsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Zwecke des Lohnsteuerabzuges wird das Urlaubsgeld aber nicht als laufender Arbeitslohn, sondern als sog. „Sonstiger Bezug“ eingestuft. Sozialversicherungsrechtlich
handelt es sich um eine „Einmalige Zuwendung“. Während die Lohnsteuer für den laufenden
Monatslohn ohne Weiteres nach der Monatslohnsteuertabelle berechnet werden kann, würde
dieses Verfahren bei sonstigen Bezügen zu einer überhöhten Lohnsteuer führen.
Bei der Ermittlung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Lohnsteuer wird deshalb vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ausgegangen und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle die geschuldete Lohnsteuer errechnet. Hierzu wird die Lohnsteuer ermittelt, die sich bei
Anwendung der Jahrestabelle auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen
Bezug und auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs
ergibt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Diese Berechnungsmethode vermeidet eine zu hohe progressive Besteuerung der Einmalzahlung, da diese
durch die Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle so besteuert wird, als wäre sie gleichmäßig
mit je einem Zwölftel auf das ganze Kalenderjahr verteilt zugeflossen. Diese Differenzrechnung
gilt nur für die Ermittlung der auf den sonstigen Bezug entfallenden Lohnsteuer. Beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer dürfen die Beträge nicht nach der Jahrestabelle berechnet und die Differenz gebildet werden. Der auf den sonstigen Bezug entfallende Solidaritätszuschlag errechnet sich vielmehr stets mit 5,5 % der Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug
entfällt. Die Kirchensteuer errechnet sich ebenfalls durch Anwendung des maßgebenden
Kirchensteuersatzes von 8 % oder 9 % auf diejenige Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug
entfällt.
Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung des Einmalbezuges ergeben sich aus der
ANLAGE IV A-C „Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechung“. Die dazugehörige Abrechnung
inkl. des Einmalbezuges sowie das dazugehörige Berechnungsschema „Steuer-Einmalbezug“
sind beigefügt.
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SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
0002
18.08.90
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Oktober 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
1,0
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Um.
1
Eintritt
01.08.15
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0002
VJ Url.üb.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Fehlz. Tage
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
St-Tg.
30
Url.Anspr.
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Anw. Std. Urlaub Std. Krankh. Std. Fehlz. Std.
MFB
Zeitlohn Std.
183,00
Überstd.
Bez. Std.
183,00
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Hans Wurst
Domkloster 2
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
101
Stundenlohn
192
Zus.Urlaubsg.-Stdbasis
Menge3
Std
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
183,00
15,80
L
L
J
2.891,40
40,00
7,90
S
E
J
316,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
L
2.891,40
426,00
S
316,00
82,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
3.207,40
Steuerrechtliche Abzüge
14,02
440,02
4,51
86,51
,
SV4
L
KV-Brutto
2.891,40
RV-Brutto
2.891,40
AV-Brutto
2.891,40
PV-Brutto
2.891,40
KV-Beitrag
237,09
RV-Beitrag
270,35
AV-Beitrag
43,37
PV-Beitrag6
33,97
SV-rechtliche Abzüge
584,78
316,00
316,00
316,00
316,00
25,91
29,55
4,74
3,71
63,91
E
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
3.207,40SV-Brutto
3.207,40KV-Beitrag
508,00RV-Beitrag
AV-Beitrag
18,53PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
3.207,40
263,00
299,90
48,11
37,68
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
76
Kleiderreinigung
2.032,18
Betrag
8,69-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
619,83
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
2023,49
7
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SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2
BERECHNUNGSSCHEMA STEUER EINMALBEZUG
Mandant
Mitarbeiter, PNR
Abrechnungszeitraum:
Steuerpflichtiger Einmalbezug
Berechnungsschema Steuer Einmalbezug
Monat 1/2015
316,00
Vers.bezüge
Bisher abgerechneter Verdienst
+ Verdienst Abrechnungsmonat
+ Restverdienst
= Voraussichtlicher Jahresverdienst 1
02.03.2015
Steuerbrutto
Lohnsteuer
2.891,40
31.805,40
34.696,80
5.112,00
34.696,80
316,00
35.012,80
5.194,00
Berücksichtige Freibeträge:
Altersentlastungsbetrag
Versorgungsfreibetrag
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
sonstiger Freibetrag jährlich
Voraussichtlicher Jahresverdienst 1
+ Einmalbezug
= Voraussichtlicher Jahresverdienst 2
Berücksichtigte Freibeträge:
Altersentlastungsbetrag
Versorgungsfreibetrag
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
sonstiger Freibetrag jährlich
Lohnsteuer-Differenz
Lohnsteuer für Einmalbezug
Solidaritätszuschlag für Einmalbezug
Kirchensteuer für Einmalbezug
82,00
82,00
4,51
8
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SACHVERHALT 3
SEKRETÄRIN ERNA ERNST
Erna Ernst ist bis einschließlich Juni 2015 im Rahmen einer sog. geringfügigen Beschäftigung
(§ 8 SGB IV) bei der GmbH beschäftigt, da ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt
450,00 € nicht übersteigt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und evtl. auch eine pauschale Lohnsteuer von 2 % zusätzlich. Der Arbeitnehmer ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung.
Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich. Dazu ist eine Erklärung des Arbeitnehmers erforderlich, dass er auf eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
verzichten möchte. Erna Ernst hat diese Verzichtserklärung abgegeben. Da der Arbeitgeber für
das Beschäftigungsverhältnis pauschale Steuern abführt, sind die Einkünfte aus der Beschäftigung beim Arbeitnehmer nicht noch einmal der Einkommensteuer zu unterwerfen. Umgangssprachlich sind die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung also „steuerfrei“.
Arbeitsrechtlich handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin hat damit also auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Da Erna
Ernst ein festes monatliches Gehalt von 430,00 € erhält, ist also ihr Gehalt auch im Monat Mai,
in dem sie 4 Tage Urlaub hatte, nicht zu kürzen.
Der Benzingutschein, den Frau Ernst im Juni von ihrem Arbeitgeber erhält, ist ein Sachbezug
i. S. d. § 8 Abs. 2 EStG. Da der Wert die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von 44,00 €
nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuerfrei. Die Freigrenze für Sachbezüge gilt auch neben der pauschalierten Besteuerung einer geringfügigen Beschäftigung.
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SACHVERHALT 3 - MAI
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
0003
SV-Nummer
Blatt: 1
für Mai 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
BUN Knappschaft
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
109
6500
Eintritt
01.10.13
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0003
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Erna Ernst
Domkloster 3
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
201
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
Aushilfslohn
St4
SV4 GB5
Betrag
P
P
430,00
J
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
430,00
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
,
4
SV
L
KV-Brutto
430,00
RV-Brutto
430,00
AV-Brutto
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
430,00SV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
430,00
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
430,00
Betrag
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
120,40
Zus. AG-Kosten
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
430,00
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
10
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SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN
_____________________________________________________________________________________________________
SACHVERHALT 3 - JUNI
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
0003
SV-Nummer
Blatt: 1
für Juni 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
BUN Knappschaft
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
109
6500
Eintritt
01.10.13
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0003
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Erna Ernst
Domkloster 3
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
201
Aushilfslohn
P
P
J
450,00
869
Sachbezug ST+SV frei
F
F
J
30,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
480,00
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
,
SV4
L
KV-Brutto
450,00
RV-Brutto
450,00
AV-Brutto
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
480,00SV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag
30,00VWL gesamt
Kug-Auszahlung
450,00
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
11
Benzingutschein
480,00
Betrag
30,00-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
126,00
Zus. AG-Kosten
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
450,00
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
11
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SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN
_____________________________________________________________________________________________________
SACHVERHALT 3 - JULI
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
0003
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Juli 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.10.13
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0003
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Erna Ernst
Domkloster 3
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
1.750,00
869
Sachbezug ST+SV frei
F
F
J
30,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
1.750,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
1.780,00,00
Steuerrechtliche Abzüge
8,34
160,00
151,66
,
SV4
L
KV-Brutto
1.750,00
RV-Brutto
1.750,00
AV-Brutto
1.750,00
PV-Brutto
1.750,00
KV-Beitrag
143,50
RV-Beitrag
163,63
AV-Beitrag
26,25
Z
PV-Beitrag6
24,94
SV-rechtliche Abzüge
358,32
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
1.780,00SV-Brutto
1.750,00KV-Beitrag
151,66RV-Beitrag
AV-Beitrag
8,34PV-Beitrag
30,00VWL gesamt
Kug-Auszahlung
1.750,00
143,50
163,63
26,25
24,94
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
11
Benzingutschein
1.261,68
Betrag
30,00-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
338,19
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.231,68
12
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SACHVERHALT 4
BUCHHALTERIN GERDA GANZGENAU
Gerda Ganzgenau erfüllt die Voraussetzungen für die Einstufung in Steuerklasse 2, da sie alleinstehend ist und Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b
EStG hat. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Lohnsachbearbeiter nicht zu prüfen,
da sich dies aus den übermittelten elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM)
ergibt.
Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ist steuerfrei nach § 3 Nr. 33 EStG. Er ist auch
nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Originalunterlagen, aus denen sich der
vom Arbeitnehmer zu zahlende Kindergartenbeitrag ergibt, sind zum Lohnkonto zu nehmen.
Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis
zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG). Der Arbeitnehmer ist
verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren
voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen (§ 5 Abs. 1
EntgFG).
Sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) am Verfahren der Umlage 1 teilzunehmen (regelmäßige Beschäftigtenzahl von nicht mehr als 30 Arbeitnehmern), kann er einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen und –
je nach gewähltem Erstattungssatz – einen Ausgleich für das fortgezahlte Arbeitsentgelt erhalten.
Da Gerda Ganzgenau am 16.03.2015 erkrankt ist, muss die GmbH das Arbeitsentgelt bis
26.04.2015 fortzahlen. Die Lohnabrechnungen sind insoweit also unverändert.
Nach Ablauf der 6 Wochen erlischt die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Entgelt fortzuzahlen
und Gerda Ganzgenau hat danach Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse (§ 44 SGB V).
13
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SACHVERHALT 4 - MÄRZ
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00004
11.08.84
2
SV-Nummer
Blatt: 1
für März 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
0,5
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.01.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0004
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Gerda Ganzgenau
Domkloster 4
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
2.000,00
880
Kindergartenzuschuss
F
F
J
50,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
2.000,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
2.050,00
Steuerrechtliche Abzüge
4,68
183,01
178,33
,
4
SV
L
KV-Brutto
2.000,00
RV-Brutto
2.000,00
AV-Brutto
2.000,00
PV-Brutto
2.000,00
KV-Beitrag
164,00
RV-Beitrag
187,00
AV-Beitrag
30,00
PV-Beitrag6
23,50
SV-rechtliche Abzüge
404,50
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
2.050,00SV-Brutto
2.000,00KV-Beitrag
178,33RV-Beitrag
AV-Beitrag
4,68PV-Beitrag
50,00VWL gesamt
Kug-Auszahlung
2.000,00
164,00
187,00
30,00
23,50
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
1.462,49
Betrag
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
386,50
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.462,49
14
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SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN
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SACHVERHALT 4 - APRIL
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00004
11.08.84
2
SV-Nummer
Blatt: 1
für April 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
0,5
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.01.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0004
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
26
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
- Unterbrechung: ab 27.04.15
Kranken (tage) geld bei Krankheit/Kur
B/N
Herrn/Frau
Gerda Ganzgenau
Domkloster 4
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
1.733,33
880
Kindergartenzuschuss
F
F
J
43,33
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
1.733,33
Kirchensteuer
1.776,66
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
120,08
120,08
,
SV4
L
KV-Brutto
1.733,33
RV-Brutto
1.733,33
AV-Brutto
1.733,33
PV-Brutto
1.733,33
KV-Beitrag
142,13
RV-Beitrag
162,07
AV-Beitrag
26,00
PV-Beitrag6
20,37
SV-rechtliche Abzüge
350,57
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
1.776,66SV-Brutto
1.733,33KV-Beitrag
120,08RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag
43,33VWL gesamt
Kug-Auszahlung
1.733,33
142,13
162,07
26,00
20,37
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
1.306,01
Betrag
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
334,97
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.306,01
15
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SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN
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SACHVERHALT 4 - MAI
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00004
11.08.84
2
SV-Nummer
Blatt: 1
für Mai 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
0,5
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.01.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0004
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
26
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
- Unterbrechung: ab 27.04.15
Kranken (tage) geld bei Krankheit/Kur
B/N
Herrn/Frau
Gerda Ganzgenau
Domkloster 4
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
0,00
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
,
SV4
KV-Brutto
RV-Brutto
AV-Brutto
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
SV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
0,00
Betrag
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Zus. AG-Kosten
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
0,00
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
16
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SACHVERHALT 5
LOHNSTEUER-ANMELDUNG
Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden LohnsteuerAnmeldungszeitraums dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2)
befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen
der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer
angibt (Lohnsteuer-Anmeldung) und die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung
nach Maßgabe der SteuerdatenÜbermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 41a Abs. 1 S. 1 und
2 EStG).
17
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SACHVERHALT 5
- Bitte weiße Felder ausfüllen oder ☒ ankreuzen und Hinweise auf der Rückseite beachten Zeile
1
2
Fallart
11
Steuernummer
Unterfallart
2015
62
3
4
5
30
Finanzamt
Eingangsstempel oder -datum
Lohnsteuer-Anmeldung 2015
6
Anmeldungszeitraum
7
bei monatlicher Abgabe bitte ankreuzen
8
1501
Jan.
1507
Juli
1541
9
1502
Feb.
1508
Aug.
1542
10
1503
März
1509
Sept.
1543
1504
April
1510
Okt.
1544
1505
Mai
1511
Nov.
13
1506
Juni
1512
Dez.
14
Berichtigte Anmeldung
(falls ja, bitte eine „1“ eintragen) …..
10
15
Zahl der Arbeitnehmer (einschl.
Aushilfs- und Teilzeitkräfte) ………..
86
11
12
bei vierteljährlicher Abgabe
bitte ankreuzen -------------
----------------------------
Arbeitgeber - Anschrift der Betriebsstätte – Telefonnummer – E-Mail
X
I.
Kalendervierteljahr
II. Kalendervierteljahr
III. Kalendervierteljahr
IV. Kalendervierteljahr
bei jährlicher Abgabe bitte ankreuzen
---------------------
1519
Kalenderjahr
16
EUR
Ct
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer 1) 2)
Summe der pauschalen Lohnsteuer – ohne § 37b EStG – 1)
Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG 1)
abzüglich an Arbeitnehmer ausgezahltes Kindergeld
abzüglich Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen
verbleiben 1)
Solidaritätszuschlag 1) 2)
pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren
Evangelische Kirchensteuer 1) 2)
Römisch-Katholische Kirchensteuer 1) 2)
42
41
44
43
33
48
49
47
61
62
38.445,
305,
16
10
38.750,
2.131,
26
26
1.104,
2.730,
41
10
Gesamtbetrag 1)
83
44.716,
03
33
Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag
nicht mit Steuerschulden verrechnet wird.
Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht/Erstattungsbetrag ist abgetreten
29
(falls ja bitte eine „1“ eintragen)………………………………………………………………………………..
Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt oder auf dem beim Finanzamt
erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“ an.
Das SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen)
26
für diesen Anmeldungszeitraum widerrufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen)……………………………
Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten.
Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze:
Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der
Abgabenordnung und des § 41a des Einkommensteuergesetzes erhoben.
Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig.
Datum, Unterschrift
-------------------------------------------------------- vom Finanzamt auszufüllen -------------------------------------------------------------------------------Bearbeitungshinweis
1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und
11
19
genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung
der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten.
2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen
12
der maschinellen Verarbeitung
1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen
2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk
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Datum, Namenszeichen/Unterschrift
SACHVERHALT 6
RENTNER ROBERT RAUBEIN
Robert Raubein ist im Rahmen der sog. „Gleitzone“ beschäftigt. Hiernach sind Beschäftigungen
mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 850,00 € zwar versicherungspflichtig,
allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Die Regelung zur Gleitzone
gilt nicht für Auszubildende.
Das sozialversicherungspflichtige Entgelt berechnet sich wie folgt:
500,00 € x 1,271675 – 230,934375 = 404,91 €
Die Formel ergibt sich aus der Tabelle der KOK (vgl. ANLAGE III A unten).
Da Herr Raubein Rentner ist, ist er darüber hinaus in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
versicherungsfrei. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht hingegen Versicherungspflicht.
Der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus 500,00 € Entgelt
(36,50 € + 5,88 € = 42,38 €). Der Arbeitnehmeranteil ergibt sich dadurch, das der Arbeitnehmer
seine Beiträge aus dem Entgelt in Höhe von 404,91 € berechnet bekommt und der Arbeitgeberanteil von seinen Beiträgen abgezogen wird.
Weiter beschäftigte Rentner unterliegen mit ihrem Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug. Zur
Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreibetrag,
Religionszugehörigkeit usw.). Lohnsteuer fällt für den Rentner nur an, soweit die für seine Steuerklasse geltenden Freibeträge überschritten sind. Folgende Freibeträge sind für die einzelnen
Steuerklassen in den bei weiter beschäftigten Rentnern anzuwendenden besonderen Lohnsteuertarif 2015 mit der gekürzten Vorsorgepauschale eingearbeitet:
Stkl.
I
II
III
IV
V
VI
Steuerfreier Monatslohn
bei Anwendung der
besonderen Lohnsteuertabelle
887,99 €
1.010,99 €
1.679,99 €
887,99 €
107,99 €
2,99 €
Übersteigt der Monatslohn des weiter beschäftigten Rentners die oben genannten Beträge, fällt
Lohnsteuer an, die vom Arbeitslohn des Rentners einzubehalten ist. Hat der Rentner vor Beginn
des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet (für 2015: geboren vor dem 02.01.1951), so
hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug den Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. Die
Voraussetzungen für den Abzug des Altersentlastungsbetrags hat der Arbeitgeber in eigener
Zuständigkeit zu prüfen.
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SACHVERHALT 6
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00005
02.07.50
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Juli 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
Ja
KK% PGRS BGRS
15,50 119
3321
Eintritt
01.01.10
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0005
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Robert Raubein
Domkloster 5
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
200
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
Festbezug Lohn/Gehalt
St4
SV4 GB5
Betrag
L
L
500,00
J
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
Kirchensteuer
500,00
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
500,00
,
4
SV
L
KV-Brutto
404,91
RV-Brutto
404,91
AV-Brutto
404,91
PV-Brutto
404,91
KV-Beitrag
25,32
RV-Beitrag
AV-Beitrag
Z
PV-Beitrag6
4,65
SV-rechtliche Abzüge
29,97
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
500,00SV-Brutto
500,00KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
404,91
25,32
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
470,03
Betrag
4,65
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
95,13
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
470,03
20
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VERTRIEBSMITARBEITER FRANK FREUNDLICH
SACHVERHALT 7
1. Die Zuzahlung zur Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil, der nach der 1%Regelung zu versteuern ist (H 8.1 (9)-(10) LStH).
2. Gem. § 38b Abs. 2 S. 4 EStG bekommen Verheiratete mit einem Kind bei Steuerklassenwahl IV/IV jeder 1,0 Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal.
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00006
14.04.77
4
SV-Nummer
Blatt: 1
für September 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
1,0
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
1111
Eintritt
01.01.05
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
Um.
1
0006
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Frank Freundlich
Domkloster 6
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
2.500,00
873
Privatfahrten
L
L
J
410,00
874
Whg/Arbeit ST+SV pfl
L
L
J
228,00
875
Whg/Arbeit p. St.
P
F
J
90,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
3.138,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
3.228,00
Steuerrechtliche Abzüge
22,08
514,91
492,83
,
4
SV
L
KV-Brutto
3.138,00
RV-Brutto
3.138,00
AV-Brutto
3,138,00
PV-Brutto
3.138,00
KV-Beitrag
257,31
RV-Beitrag
293,40
AV-Beitrag
47,07
PV-Beitrag6
36,87
SV-rechtliche Abzüge
634,65
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
3.228,00SV-Brutto
3.138,00KV-Beitrag
492,83RV-Beitrag
AV-Beitrag
22,08PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
3.138,00
257,31
293,40
47,07
36,87
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
12
Eigenanteil Leasingrate
94
Sachbezug
2.078,44
Betrag
120,00728,00-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
Zus. AG-Kosten
606,41
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
1.230,44
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3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
SACHVERHALT 8
INGENIEUR INGO IMPEDANZ
Das Gehalt von Ingo Impedanz liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ingo Impedanz unterliegt daher nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er hat ein Wahlrecht, entweder freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung zu bleiben, oder sich privat zu versichern.
Bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird für die Bemessung seiner freiwilligen
Beiträge die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, d. h., der Arbeitslohn wird nur bis zur
Höhe von 4.125,00 € in die Beitragsberechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
einbezogen. Darüber hinausgehende Beträge bleiben für die Beitragsbemessung außer Betracht. Es handelt sich hierbei allerdings um eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Krankenkasse und dem Arbeitnehmer (der Arbeitnehmer kann sich z. B. mit und ohne Krankengeldanspruch versichern). In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2015 6.050,00 €, so dass hier der volle Arbeitslohn von Herrn Impedanz
für die Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen ist.
Entscheidet sich Herr Impedanz, sich privat zu versichern, hat er einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 50 % des Beitrages, max. 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze,
also 301,13 €, für die Pflegeversicherung wird ein Beitragszuschuss in Höhe von 48,47 €
(1,175 % von 4.125,00 €) vom Arbeitgeber geleistet.
Da er laut Sachverhalt die freiwilligen Beiträge an die KOK von seinem Privatkonto leistet, erhält
er einen monatlichen Beitragszuschuss.
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SACHVERHALT 8
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00007
12.12.66
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für Juli 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
KOK Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
15,50 101
0111
Eintritt
01.01.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0007
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
1
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Ingo Impedanz
Domkloster 7
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
200
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
Festbezug Lohn/Gehalt
St4
SV4 GB5
L
L
J
Betrag
5.800,00
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
5.800,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
5.800,00
Steuerrechtliche Abzüge
78,09
1.498,00
1.419,91
,
4
SV
L
KV-Brutto
RV-Brutto
5.800,00
AV-Brutto
5.800,00
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
542,30
AV-Beitrag
87,00 Z
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
629,30
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
5.800,00SV-Brutto
5.800,00KV-Beitrag
1.419,91RV-Beitrag
AV-Beitrag
77,82PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
5.800,00
542,30
87,00
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
83
AG-Zuschuss zur PV
95
AG-Zuschuss zur KV
3.672,70
Betrag
48,47
301,13
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Zus. AG-Kosten
978,90
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
4.022,30
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SACHVERHALT 9
GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER STEFAN STROM
Als Geschäftsführer ist Stefan Strom steuerrechtlich Arbeitnehmer der GmbH und erzielt daraus
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Einkünfte (Barlohn und Sachbezüge)
unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften.
Sozialversicherungsrechtlich wird Strom als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch
wie ein Unternehmer behandelt, mit der Folge, dass er in allen Zweigen der Sozialversicherung
nicht versicherungspflichtig ist.
Die Tantieme ist eine Sonderzahlung, die auf arbeitsvertraglicher Grundlage an den Geschäftsführer gezahlt wird. Soweit diese fremdüblich ist, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Es handelt sich jedoch um einen Sonstigen Bezug, der nicht nach der Allgemeinen Monatstabelle versteuert wird.
Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung des Einmalbezuges ergeben sich aus der
ANLAGE IV A-C „Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechung“.
Die Gewinnausschüttung wird aufgrund der Gesellschafterstellung des Stefan Strom gezahlt.
Es handelt sich insoweit um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zwar dem Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, nicht jedoch dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind.
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SACHVERHALT 9 – AUFGABE 1
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00008
14.06.75
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für November 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
900
0000
Eintritt
25.02.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0008
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
0
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Stefan Strom
Domkloster 8
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
10.000,00
873
Privatfahrten
L
L
J
850,00
874
Whg/Arbeit ST+SV pfl
L
L
J
315,00
875
Whg/Arbeit p. St.
P
F
J
67,50
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
L
Lohnsteuer
11.165,00
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
11.232,50
Steuerrechtliche Abzüge
201,68
3.868,68
3.667,00
,
4
SV
KV-Brutto
RV-Brutto
AV-Brutto
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
11.232,50SV-Brutto
11.165,00KV-Beitrag
3.667,00RV-Beitrag
AV-Beitrag
201,68PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
94
Sachbezug
7.363,82
Betrag
1.232,50-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Zus. AG-Kosten
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
6.131,32
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
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SACHVERHALT 9 – AUFGABE 2
Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge
Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor
00008
14.06.75
1
SV-Nummer
Blatt: 1
für November 2015
Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA
Krankenkasse
Gleitzone
KK% PGRS BGRS
900
0000
Eintritt
25.02.12
Strom & Schlag GmbH
Gereonstraße 34-36
50670 Köln
0008
VJ Url.üb. Url.Anspr.
SV-Tg.
30
Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg.
Austritt
Steuer-ID
Pers.-Nr.
Um.
0
St-Tg.
30
Anw. Std. Urlaub Std.
MFB
Url.Tg.gen.
Resturlaub
Fehlz. Tage
Krankh. Std. Fehlz. Std.
Zeitlohn Std. Überstd.
Bez. Std.
Hinweise zur Abrechnung
B/N
Herrn/Frau
Stefan Strom
Domkloster 8
50667 Köln
Brutto-Bezüge
Lohnart Bezeichnung
Einheit2
Menge3
Faktor3 Prozentsatz
St4
SV4 GB5
Betrag
200
Festbezug Lohn/Gehalt
L
L
J
10.000,00
863
Tantieme
S
E
J
100.000,00
873
Privatfahrten
L
L
J
850,00
874
Whg/Arbeit ST+SV pfl
L
L
J
315,00
875
Whg/Arbeit p. St.
P
F
J
67,50
Gesamt-Brutto
Steuer/Sozialversicherung
St4
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
111.232,50
Steuerrechtliche Abzüge
Solidaritätszuschlag
L
11.165,00
3.667,00
201,68
3.868,68
S
100.000,00
39.435,00
2.168,92
41.603,92
,
SV4
KV-Brutto
RV-Brutto
AV-Brutto
PV-Brutto
KV-Beitrag
RV-Beitrag
AV-Beitrag
PV-Beitrag6
SV-rechtliche Abzüge
Netto-Verdienst
Verdienstbescheinigung
Gesamt-Brutto
Steuer-Brutto
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Solidaritätszuschlag
Steuerfreie Bezüge
P.verst.Zuk.sich.
111.232,50SV-Brutto
111.165,00KV-Beitrag
43.102,00RV-Beitrag
AV-Beitrag
2.370,60PV-Beitrag
VWL gesamt
Kug-Auszahlung
Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
Nr.
Bezeichnung
94
Sachbezug
65.759,90
Betrag
1.232,50-
Pfändung Rest
Darlehen Rest
Bank
SV-AG-Anteil
Zus. AG-Kosten
Konto
1
H = Hinzurechnungsbetrag
2
Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück
EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro
3
Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn
Gesamtkosten
Auszahlungsbetrag
64.527,40
4
L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei,
E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung
M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung
V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben
5
J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos
6
Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
7
MFB = Mehrfachbeschäftigung
26
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SACHVERHALT 10
WEIHNACHTSFEIER
Ab 01.01.2015 wird für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr ein Freibetrag in Höhe
von 110,00 € je Veranstaltung berücksichtigt.
Alle Kosten der Veranstaltung einschließlich dabei erhaltener Geschenke werden bei der Berechnung berücksichtigt, wobei die Kosten für Begleitpersonen dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden.
Bei Gesamtkosten in Höhe von 4.836,00 € ergeben sich bei 77 Mitarbeitern und 47 Begleitpersonen Kosten je Teilnehmer in Höhe von 39,00 €.
Somit ergeben sich bei Mitarbeitern mit teilnehmenden Partner 78,00 € zuzüglich 30,00 € für
das Weihnachtsgeschenk, insgesamt also 108,00 €, die steuerfrei bleiben. Auch für die Sozialversicherung ergibt sich keine Beitragspflicht.
SACHVERHALT 11
REINIGUNGSKRAFT GERTRUD GRÜNDLICH
1. Die Abrechnung von Gertrud Gründlich erfolgt im sog. Haushaltsscheck-Verfahren, einem
vereinfachten Verfahren zur Abrechnung geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten.
Steuer- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (siehe dazu Sachverhalt 3 – Erna Ernst).
Der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist zu den Lohnunterlagen zu
nehmen.
2. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für die Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach
§ 35a Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen.