1 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ HAUSAUFGABE INGENIEUR WERNER SCHMITZ Aufgabe 2 a) Häusliches Arbeitszimmer Miete: 800,00 € x 12 Strom Malerarbeiten Kosten für 90 qm Anteil für 13,5 qm (= 15 %) abzugsfähig gem. § 4 (5) Nr. 6b Satz 2 EStG i. V. m. § 9 (5) Satz 1 EStG Da das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, sind max. 1.250,00 € anzusetzen 9.600,00 € 900,00 € 2.800,00 € 13.300,00 € 1.995,00 € 1.995,00 € 1.250,00 € Aufgabe 2 b) Dienstreisen ( Begriff R 9.4 LStR) Kfz-Kosten (R 9.5 LStR) 5.000 km x 0,30 € ./. Erstattung durch den Arbeitgeber Verpflegungsmehraufwand (R 9.6 LStR) 15 Tage x 12,00 € 4 Tage x 24,00 € 6 Tage x 12,00 € ./. Erstattung durch den Arbeitgeber anzusetzende Werbungskosten 1.500,00 € 1.250,00 € 180,00 € 96,00 € 72,00 € 348,00 € 125,00 € 250,00 € 232,00 € 1.723,00 € 2 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 1 BAULEITER PETER LUSTIG Einnahmen sind alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zufließen (vgl. § 8 Abs. 1 EStG). Zu den Einnahmen aus § 19 EStG des Peter Lustig gehören daher neben seinem Bruttolohn auch die Direktversicherung und der geldwerte Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens. Insoweit handelt es sich um Sachbezüge (Güter in Geldeswert), da diese – anders als der Nettolohn – nicht an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Die PKW-Nutzung ist steuerpflichtig. Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der PKWNutzung richtet sich nach § 8 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG (1%-Regelung). Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für die Nutzung des PKW für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pauschal mit einem Steuersatz von 15% erheben, soweit der Nutzungswert die Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG nicht übersteigt (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Soweit die PKW-Nutzung pauschal versteuert wurde, scheidet ein Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer aus. Die pauschal besteuerten Lohnbestandteile sind in der Sozialversicherung beitragsfrei. Die unentgeltliche Wertabgabe für die sonstige private Nutzung ist wie folgt zu berechnen: Nettolistenpreis Fahrzeug EUR 48.383,60 + 19 % MwSt. EUR 9.192,88 Gesamtsumme EUR 57.576,48 1 % von 57.500,00 = EUR 575,00 Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte: EUR 57.500,00 x 30 km x 0,03 % = EUR 517,50 Davon pauschal besteuert: 15 Tage x 30 km x EUR 0,30 = EUR 135,00 Restbetrag steuer- und sozialversicherungspflichtig = EUR 382,50 Die Beiträge des Arbeitgebers zur Direktversicherung sind gem. § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2015 beträgt 72.600,00 €. 4% sind also 2.904,00 € im Jahr. Somit sind Beiträge zu einer Direktversicherung des Peter Lustig bis zur Höhe von 242,00 € im Monat steuerfrei. Sie sind auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. 3 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 1 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00001 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Mai 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.01.84 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0001 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Peter Lustig Domkloster 1 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 3.500,00 873 Privatfahrten L L J 575,00 874 Whg/Arbeit ST+SV pfl L L J 382,50 875 Whg/Arbeit p. St. P F J 135,00 901 Betr.AV.AG lfd.ST-frei F F N 158,10 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 4.457,50 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 4.592,50 Steuerrechtliche Abzüge 49,44 948,52 899,08 , 4 SV L KV-Brutto 4.125,00 RV-Brutto 4.457,50 AV-Brutto 4.457,50 PV-Brutto 4.125,00 KV-Beitrag 338,26 RV-Beitrag 416,78 AV-Beitrag 66,86 Z PV-Beitrag6 58,78 SV-rechtliche Abzüge 880,68 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 4.592,50SV-Brutto 4.457,50KV-Beitrag 899,08RV-Beitrag AV-Beitrag 49,44PV-Beitrag 158,10VWL gesamt Kug-Auszahlung 4.457,50 338,26 416,78 66,86 58,78 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 94 Sachbezug 2.763,30 Betrag 1.092,50- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 833,24 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.670,80 4 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 2 – AUFGABE 1 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 0002 18.08.90 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Oktober 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 1,0 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Um. 1 Eintritt 01.08.15 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0002 VJ Url.üb. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Fehlz. Tage Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. St-Tg. 30 Url.Anspr. Url.Tg.gen. Resturlaub Anw. Std. Urlaub Std. Krankh. Std. Fehlz. Std. MFB Zeitlohn Std. 183,00 Überstd. Bez. Std. 183,00 Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Hans Wurst Domkloster 2 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 101 Stundenlohn Std 143,00 15,80 L L J 2.259,40 140 Stundenlohn Urlaub Std 40,00 15,80 L L J 632,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 2.891,40 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 2.891,40 Steuerrechtliche Abzüge 14,02 440,02 426,00 , SV4 L KV-Brutto 2.891,40 RV-Brutto 2.891,40 AV-Brutto 2.891,40 PV-Brutto 2.891,40 KV-Beitrag 237,09 RV-Beitrag 270,35 AV-Beitrag 43,37 PV-Beitrag6 33,97 SV-rechtliche Abzüge 584,78 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 2.891,40SV-Brutto 2.891,40KV-Beitrag 426,00RV-Beitrag AV-Beitrag 14,02PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 2.891,40 237,09 270,35 43,37 33,97 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 76 Kleiderreinigung 1.866,60 Betrag 8,69- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 558,76 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.857,91 5 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2 ELEKTROMEISTER HANS WURST Hans Wurst erhält sein Urlaubsgeld auf Stundenbasis verteilt auf die in Anspruch genommenen Urlaubsstunden. Diese Verteilung trägt zu einer gleichmäßigeren Belastung des Arbeitgebers mit Sonderzahlungen über das Jahr verteilt bei. Das Urlaubsgeld ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Zwecke des Lohnsteuerabzuges wird das Urlaubsgeld aber nicht als laufender Arbeitslohn, sondern als sog. „Sonstiger Bezug“ eingestuft. Sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um eine „Einmalige Zuwendung“. Während die Lohnsteuer für den laufenden Monatslohn ohne Weiteres nach der Monatslohnsteuertabelle berechnet werden kann, würde dieses Verfahren bei sonstigen Bezügen zu einer überhöhten Lohnsteuer führen. Bei der Ermittlung der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Lohnsteuer wird deshalb vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ausgegangen und unter Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle die geschuldete Lohnsteuer errechnet. Hierzu wird die Lohnsteuer ermittelt, die sich bei Anwendung der Jahrestabelle auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ergibt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug. Diese Berechnungsmethode vermeidet eine zu hohe progressive Besteuerung der Einmalzahlung, da diese durch die Anwendung der Jahreslohnsteuertabelle so besteuert wird, als wäre sie gleichmäßig mit je einem Zwölftel auf das ganze Kalenderjahr verteilt zugeflossen. Diese Differenzrechnung gilt nur für die Ermittlung der auf den sonstigen Bezug entfallenden Lohnsteuer. Beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer dürfen die Beträge nicht nach der Jahrestabelle berechnet und die Differenz gebildet werden. Der auf den sonstigen Bezug entfallende Solidaritätszuschlag errechnet sich vielmehr stets mit 5,5 % der Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt. Die Kirchensteuer errechnet sich ebenfalls durch Anwendung des maßgebenden Kirchensteuersatzes von 8 % oder 9 % auf diejenige Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt. Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung des Einmalbezuges ergeben sich aus der ANLAGE IV A-C „Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechung“. Die dazugehörige Abrechnung inkl. des Einmalbezuges sowie das dazugehörige Berechnungsschema „Steuer-Einmalbezug“ sind beigefügt. 6 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 0002 18.08.90 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Oktober 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 1,0 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Um. 1 Eintritt 01.08.15 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0002 VJ Url.üb. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Fehlz. Tage Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. St-Tg. 30 Url.Anspr. Url.Tg.gen. Resturlaub Anw. Std. Urlaub Std. Krankh. Std. Fehlz. Std. MFB Zeitlohn Std. 183,00 Überstd. Bez. Std. 183,00 Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Hans Wurst Domkloster 2 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 101 Stundenlohn 192 Zus.Urlaubsg.-Stdbasis Menge3 Std Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 183,00 15,80 L L J 2.891,40 40,00 7,90 S E J 316,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto Lohnsteuer L 2.891,40 426,00 S 316,00 82,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 3.207,40 Steuerrechtliche Abzüge 14,02 440,02 4,51 86,51 , SV4 L KV-Brutto 2.891,40 RV-Brutto 2.891,40 AV-Brutto 2.891,40 PV-Brutto 2.891,40 KV-Beitrag 237,09 RV-Beitrag 270,35 AV-Beitrag 43,37 PV-Beitrag6 33,97 SV-rechtliche Abzüge 584,78 316,00 316,00 316,00 316,00 25,91 29,55 4,74 3,71 63,91 E Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 3.207,40SV-Brutto 3.207,40KV-Beitrag 508,00RV-Beitrag AV-Beitrag 18,53PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 3.207,40 263,00 299,90 48,11 37,68 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 76 Kleiderreinigung 2.032,18 Betrag 8,69- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 619,83 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 2023,49 7 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 2 – AUFGABE 2 BERECHNUNGSSCHEMA STEUER EINMALBEZUG Mandant Mitarbeiter, PNR Abrechnungszeitraum: Steuerpflichtiger Einmalbezug Berechnungsschema Steuer Einmalbezug Monat 1/2015 316,00 Vers.bezüge Bisher abgerechneter Verdienst + Verdienst Abrechnungsmonat + Restverdienst = Voraussichtlicher Jahresverdienst 1 02.03.2015 Steuerbrutto Lohnsteuer 2.891,40 31.805,40 34.696,80 5.112,00 34.696,80 316,00 35.012,80 5.194,00 Berücksichtige Freibeträge: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sonstiger Freibetrag jährlich Voraussichtlicher Jahresverdienst 1 + Einmalbezug = Voraussichtlicher Jahresverdienst 2 Berücksichtigte Freibeträge: Altersentlastungsbetrag Versorgungsfreibetrag Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sonstiger Freibetrag jährlich Lohnsteuer-Differenz Lohnsteuer für Einmalbezug Solidaritätszuschlag für Einmalbezug Kirchensteuer für Einmalbezug 82,00 82,00 4,51 8 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 3 SEKRETÄRIN ERNA ERNST Erna Ernst ist bis einschließlich Juni 2015 im Rahmen einer sog. geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) bei der GmbH beschäftigt, da ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt 450,00 € nicht übersteigt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung trägt der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und evtl. auch eine pauschale Lohnsteuer von 2 % zusätzlich. Der Arbeitnehmer ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Pflegeund Arbeitslosenversicherung. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist möglich. Dazu ist eine Erklärung des Arbeitnehmers erforderlich, dass er auf eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichten möchte. Erna Ernst hat diese Verzichtserklärung abgegeben. Da der Arbeitgeber für das Beschäftigungsverhältnis pauschale Steuern abführt, sind die Einkünfte aus der Beschäftigung beim Arbeitnehmer nicht noch einmal der Einkommensteuer zu unterwerfen. Umgangssprachlich sind die Einnahmen aus der geringfügigen Beschäftigung also „steuerfrei“. Arbeitsrechtlich handelt es sich bei der geringfügigen Beschäftigung um ein reguläres Arbeitsverhältnis. Die Arbeitnehmerin hat damit also auch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Da Erna Ernst ein festes monatliches Gehalt von 430,00 € erhält, ist also ihr Gehalt auch im Monat Mai, in dem sie 4 Tage Urlaub hatte, nicht zu kürzen. Der Benzingutschein, den Frau Ernst im Juni von ihrem Arbeitgeber erhält, ist ein Sachbezug i. S. d. § 8 Abs. 2 EStG. Da der Wert die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG von 44,00 € nicht übersteigt, bleibt der Sachbezug steuerfrei. Die Freigrenze für Sachbezüge gilt auch neben der pauschalierten Besteuerung einer geringfügigen Beschäftigung. 9 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 3 - MAI Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 0003 SV-Nummer Blatt: 1 für Mai 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse BUN Knappschaft Gleitzone KK% PGRS BGRS 109 6500 Eintritt 01.10.13 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0003 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Erna Ernst Domkloster 3 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung 201 Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz Aushilfslohn St4 SV4 GB5 Betrag P P 430,00 J Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer 430,00 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag , 4 SV L KV-Brutto 430,00 RV-Brutto 430,00 AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 430,00SV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 430,00 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 430,00 Betrag Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil 120,40 Zus. AG-Kosten Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 430,00 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung 10 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 3 - JUNI Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 0003 SV-Nummer Blatt: 1 für Juni 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse BUN Knappschaft Gleitzone KK% PGRS BGRS 109 6500 Eintritt 01.10.13 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0003 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Erna Ernst Domkloster 3 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 201 Aushilfslohn P P J 450,00 869 Sachbezug ST+SV frei F F J 30,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer 480,00 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag , SV4 L KV-Brutto 450,00 RV-Brutto 450,00 AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 480,00SV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 30,00VWL gesamt Kug-Auszahlung 450,00 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 11 Benzingutschein 480,00 Betrag 30,00- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil 126,00 Zus. AG-Kosten Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 450,00 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung 11 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 3 - JULI Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 0003 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Juli 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.10.13 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0003 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Erna Ernst Domkloster 3 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 1.750,00 869 Sachbezug ST+SV frei F F J 30,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 1.750,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 1.780,00,00 Steuerrechtliche Abzüge 8,34 160,00 151,66 , SV4 L KV-Brutto 1.750,00 RV-Brutto 1.750,00 AV-Brutto 1.750,00 PV-Brutto 1.750,00 KV-Beitrag 143,50 RV-Beitrag 163,63 AV-Beitrag 26,25 Z PV-Beitrag6 24,94 SV-rechtliche Abzüge 358,32 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 1.780,00SV-Brutto 1.750,00KV-Beitrag 151,66RV-Beitrag AV-Beitrag 8,34PV-Beitrag 30,00VWL gesamt Kug-Auszahlung 1.750,00 143,50 163,63 26,25 24,94 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 11 Benzingutschein 1.261,68 Betrag 30,00- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 338,19 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.231,68 12 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 4 BUCHHALTERIN GERDA GANZGENAU Gerda Ganzgenau erfüllt die Voraussetzungen für die Einstufung in Steuerklasse 2, da sie alleinstehend ist und Anspruch auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG hat. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist vom Lohnsachbearbeiter nicht zu prüfen, da sich dies aus den übermittelten elektronischen Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen (ELStAM) ergibt. Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ist steuerfrei nach § 3 Nr. 33 EStG. Er ist auch nicht beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Originalunterlagen, aus denen sich der vom Arbeitnehmer zu zahlende Kindergartenbeitrag ergibt, sind zum Lohnkonto zu nehmen. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zur Dauer von 6 Wochen (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG). Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen (§ 5 Abs. 1 EntgFG). Sofern der Arbeitgeber verpflichtet ist, nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) am Verfahren der Umlage 1 teilzunehmen (regelmäßige Beschäftigtenzahl von nicht mehr als 30 Arbeitnehmern), kann er einen Erstattungsantrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen und – je nach gewähltem Erstattungssatz – einen Ausgleich für das fortgezahlte Arbeitsentgelt erhalten. Da Gerda Ganzgenau am 16.03.2015 erkrankt ist, muss die GmbH das Arbeitsentgelt bis 26.04.2015 fortzahlen. Die Lohnabrechnungen sind insoweit also unverändert. Nach Ablauf der 6 Wochen erlischt die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Entgelt fortzuzahlen und Gerda Ganzgenau hat danach Anspruch auf die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse (§ 44 SGB V). 13 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 4 - MÄRZ Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00004 11.08.84 2 SV-Nummer Blatt: 1 für März 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 0,5 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.01.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0004 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Gerda Ganzgenau Domkloster 4 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 2.000,00 880 Kindergartenzuschuss F F J 50,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 2.000,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 2.050,00 Steuerrechtliche Abzüge 4,68 183,01 178,33 , 4 SV L KV-Brutto 2.000,00 RV-Brutto 2.000,00 AV-Brutto 2.000,00 PV-Brutto 2.000,00 KV-Beitrag 164,00 RV-Beitrag 187,00 AV-Beitrag 30,00 PV-Beitrag6 23,50 SV-rechtliche Abzüge 404,50 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 2.050,00SV-Brutto 2.000,00KV-Beitrag 178,33RV-Beitrag AV-Beitrag 4,68PV-Beitrag 50,00VWL gesamt Kug-Auszahlung 2.000,00 164,00 187,00 30,00 23,50 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 1.462,49 Betrag Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 386,50 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.462,49 14 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 4 - APRIL Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00004 11.08.84 2 SV-Nummer Blatt: 1 für April 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 0,5 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.01.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0004 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 26 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung - Unterbrechung: ab 27.04.15 Kranken (tage) geld bei Krankheit/Kur B/N Herrn/Frau Gerda Ganzgenau Domkloster 4 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 1.733,33 880 Kindergartenzuschuss F F J 43,33 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 1.733,33 Kirchensteuer 1.776,66 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag 120,08 120,08 , SV4 L KV-Brutto 1.733,33 RV-Brutto 1.733,33 AV-Brutto 1.733,33 PV-Brutto 1.733,33 KV-Beitrag 142,13 RV-Beitrag 162,07 AV-Beitrag 26,00 PV-Beitrag6 20,37 SV-rechtliche Abzüge 350,57 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 1.776,66SV-Brutto 1.733,33KV-Beitrag 120,08RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag 43,33VWL gesamt Kug-Auszahlung 1.733,33 142,13 162,07 26,00 20,37 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 1.306,01 Betrag Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 334,97 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.306,01 15 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 4 - MAI Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00004 11.08.84 2 SV-Nummer Blatt: 1 für Mai 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 0,5 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.01.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0004 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 26 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung - Unterbrechung: ab 27.04.15 Kranken (tage) geld bei Krankheit/Kur B/N Herrn/Frau Gerda Ganzgenau Domkloster 4 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer 0,00 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag , SV4 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. SV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 0,00 Betrag Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Zus. AG-Kosten Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 0,00 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung 16 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 5 LOHNSTEUER-ANMELDUNG Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden LohnsteuerAnmeldungszeitraums dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer angibt (Lohnsteuer-Anmeldung) und die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldung ist nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der SteuerdatenÜbermittlungsverordnung zu übermitteln (§ 41a Abs. 1 S. 1 und 2 EStG). 17 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 5 - Bitte weiße Felder ausfüllen oder ☒ ankreuzen und Hinweise auf der Rückseite beachten Zeile 1 2 Fallart 11 Steuernummer Unterfallart 2015 62 3 4 5 30 Finanzamt Eingangsstempel oder -datum Lohnsteuer-Anmeldung 2015 6 Anmeldungszeitraum 7 bei monatlicher Abgabe bitte ankreuzen 8 1501 Jan. 1507 Juli 1541 9 1502 Feb. 1508 Aug. 1542 10 1503 März 1509 Sept. 1543 1504 April 1510 Okt. 1544 1505 Mai 1511 Nov. 13 1506 Juni 1512 Dez. 14 Berichtigte Anmeldung (falls ja, bitte eine „1“ eintragen) ….. 10 15 Zahl der Arbeitnehmer (einschl. Aushilfs- und Teilzeitkräfte) ……….. 86 11 12 bei vierteljährlicher Abgabe bitte ankreuzen ------------- ---------------------------- Arbeitgeber - Anschrift der Betriebsstätte – Telefonnummer – E-Mail X I. Kalendervierteljahr II. Kalendervierteljahr III. Kalendervierteljahr IV. Kalendervierteljahr bei jährlicher Abgabe bitte ankreuzen --------------------- 1519 Kalenderjahr 16 EUR Ct 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Summe der einzubehaltenden Lohnsteuer 1) 2) Summe der pauschalen Lohnsteuer – ohne § 37b EStG – 1) Summe der pauschalen Lohnsteuer nach § 37b EStG 1) abzüglich an Arbeitnehmer ausgezahltes Kindergeld abzüglich Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen verbleiben 1) Solidaritätszuschlag 1) 2) pauschale Kirchensteuer im vereinfachten Verfahren Evangelische Kirchensteuer 1) 2) Römisch-Katholische Kirchensteuer 1) 2) 42 41 44 43 33 48 49 47 61 62 38.445, 305, 16 10 38.750, 2.131, 26 26 1.104, 2.730, 41 10 Gesamtbetrag 1) 83 44.716, 03 33 Ein Erstattungsbetrag wird auf das dem Finanzamt benannte Konto überwiesen, soweit der Betrag nicht mit Steuerschulden verrechnet wird. Verrechnung des Erstattungsbetrags erwünscht/Erstattungsbetrag ist abgetreten 29 (falls ja bitte eine „1“ eintragen)……………………………………………………………………………….. Geben Sie bitte die Verrechnungswünsche auf einem besonderen Blatt oder auf dem beim Finanzamt erhältlichen Vordruck „Verrechnungsantrag“ an. Das SEPA-Lastschriftmandat wird ausnahmsweise (z. B. wegen Verrechnungswünschen) 26 für diesen Anmeldungszeitraum widerrufen (falls ja, bitte eine „1“ eintragen)…………………………… Ein ggf. verbleibender Restbetrag ist gesondert zu entrichten. Hinweis nach den Vorschriften der Datenschutzgesetze: Die mit der Steueranmeldung angeforderten Daten werden auf Grund der §§ 149, 150 der Abgabenordnung und des § 41a des Einkommensteuergesetzes erhoben. Die Angabe der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse ist freiwillig. Datum, Unterschrift -------------------------------------------------------- vom Finanzamt auszufüllen -------------------------------------------------------------------------------Bearbeitungshinweis 1. Die aufgeführten Daten sind mit Hilfe des geprüften und 11 19 genehmigten Programms sowie ggf. unter Berücksichtigung der gespeicherten Daten maschinell zu verarbeiten. 2. Die weitere Bearbeitung richtet sich nach den Ergebnissen 12 der maschinellen Verarbeitung 1) Negativen Beträgen ist ein Minuszeichen voranzustellen 2) Nach Abzug der im Lohnsteuer-Jahresausgleich erstatteten Beträge 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Kontrollzahl und/oder Datenerfassungsvermerk 18 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ Datum, Namenszeichen/Unterschrift SACHVERHALT 6 RENTNER ROBERT RAUBEIN Robert Raubein ist im Rahmen der sog. „Gleitzone“ beschäftigt. Hiernach sind Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 € bis 850,00 € zwar versicherungspflichtig, allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Die Regelung zur Gleitzone gilt nicht für Auszubildende. Das sozialversicherungspflichtige Entgelt berechnet sich wie folgt: 500,00 € x 1,271675 – 230,934375 = 404,91 € Die Formel ergibt sich aus der Tabelle der KOK (vgl. ANLAGE III A unten). Da Herr Raubein Rentner ist, ist er darüber hinaus in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht hingegen Versicherungspflicht. Der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet sich aus 500,00 € Entgelt (36,50 € + 5,88 € = 42,38 €). Der Arbeitnehmeranteil ergibt sich dadurch, das der Arbeitnehmer seine Beiträge aus dem Entgelt in Höhe von 404,91 € berechnet bekommt und der Arbeitgeberanteil von seinen Beiträgen abgezogen wird. Weiter beschäftigte Rentner unterliegen mit ihrem Arbeitslohn dem Lohnsteuerabzug. Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs benötigt der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Steuerfreibetrag, Religionszugehörigkeit usw.). Lohnsteuer fällt für den Rentner nur an, soweit die für seine Steuerklasse geltenden Freibeträge überschritten sind. Folgende Freibeträge sind für die einzelnen Steuerklassen in den bei weiter beschäftigten Rentnern anzuwendenden besonderen Lohnsteuertarif 2015 mit der gekürzten Vorsorgepauschale eingearbeitet: Stkl. I II III IV V VI Steuerfreier Monatslohn bei Anwendung der besonderen Lohnsteuertabelle 887,99 € 1.010,99 € 1.679,99 € 887,99 € 107,99 € 2,99 € Übersteigt der Monatslohn des weiter beschäftigten Rentners die oben genannten Beträge, fällt Lohnsteuer an, die vom Arbeitslohn des Rentners einzubehalten ist. Hat der Rentner vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet (für 2015: geboren vor dem 02.01.1951), so hat der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug den Altersentlastungsbetrag zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen für den Abzug des Altersentlastungsbetrags hat der Arbeitgeber in eigener Zuständigkeit zu prüfen. 19 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 6 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00005 02.07.50 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Juli 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone Ja KK% PGRS BGRS 15,50 119 3321 Eintritt 01.01.10 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0005 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Robert Raubein Domkloster 5 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung 200 Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz Festbezug Lohn/Gehalt St4 SV4 GB5 Betrag L L 500,00 J Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer Kirchensteuer 500,00 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag 500,00 , 4 SV L KV-Brutto 404,91 RV-Brutto 404,91 AV-Brutto 404,91 PV-Brutto 404,91 KV-Beitrag 25,32 RV-Beitrag AV-Beitrag Z PV-Beitrag6 4,65 SV-rechtliche Abzüge 29,97 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 500,00SV-Brutto 500,00KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 404,91 25,32 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 470,03 Betrag 4,65 Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 95,13 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 470,03 20 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ VERTRIEBSMITARBEITER FRANK FREUNDLICH SACHVERHALT 7 1. Die Zuzahlung zur Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil, der nach der 1%Regelung zu versteuern ist (H 8.1 (9)-(10) LStH). 2. Gem. § 38b Abs. 2 S. 4 EStG bekommen Verheiratete mit einem Kind bei Steuerklassenwahl IV/IV jeder 1,0 Kinderfreibeträge als Lohnsteuerabzugsmerkmal. Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00006 14.04.77 4 SV-Nummer Blatt: 1 für September 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA 1,0 Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 1111 Eintritt 01.01.05 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln Um. 1 0006 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Frank Freundlich Domkloster 6 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 2.500,00 873 Privatfahrten L L J 410,00 874 Whg/Arbeit ST+SV pfl L L J 228,00 875 Whg/Arbeit p. St. P F J 90,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 3.138,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 3.228,00 Steuerrechtliche Abzüge 22,08 514,91 492,83 , 4 SV L KV-Brutto 3.138,00 RV-Brutto 3.138,00 AV-Brutto 3,138,00 PV-Brutto 3.138,00 KV-Beitrag 257,31 RV-Beitrag 293,40 AV-Beitrag 47,07 PV-Beitrag6 36,87 SV-rechtliche Abzüge 634,65 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 3.228,00SV-Brutto 3.138,00KV-Beitrag 492,83RV-Beitrag AV-Beitrag 22,08PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 3.138,00 257,31 293,40 47,07 36,87 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 12 Eigenanteil Leasingrate 94 Sachbezug 2.078,44 Betrag 120,00728,00- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro Zus. AG-Kosten 606,41 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 1.230,44 21 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben SACHVERHALT 8 INGENIEUR INGO IMPEDANZ Das Gehalt von Ingo Impedanz liegt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Ingo Impedanz unterliegt daher nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Er hat ein Wahlrecht, entweder freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu bleiben, oder sich privat zu versichern. Bleibt er in der gesetzlichen Krankenversicherung, wird für die Bemessung seiner freiwilligen Beiträge die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen, d. h., der Arbeitslohn wird nur bis zur Höhe von 4.125,00 € in die Beitragsberechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einbezogen. Darüber hinausgehende Beträge bleiben für die Beitragsbemessung außer Betracht. Es handelt sich hierbei allerdings um eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Krankenkasse und dem Arbeitnehmer (der Arbeitnehmer kann sich z. B. mit und ohne Krankengeldanspruch versichern). In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2015 6.050,00 €, so dass hier der volle Arbeitslohn von Herrn Impedanz für die Bemessung der Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen ist. Entscheidet sich Herr Impedanz, sich privat zu versichern, hat er einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss i. H. v. 50 % des Beitrages, max. 7,3 % der Beitragsbemessungsgrenze, also 301,13 €, für die Pflegeversicherung wird ein Beitragszuschuss in Höhe von 48,47 € (1,175 % von 4.125,00 €) vom Arbeitgeber geleistet. Da er laut Sachverhalt die freiwilligen Beiträge an die KOK von seinem Privatkonto leistet, erhält er einen monatlichen Beitragszuschuss. 22 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 8 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00007 12.12.66 1 SV-Nummer Blatt: 1 für Juli 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse KOK Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 15,50 101 0111 Eintritt 01.01.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0007 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 1 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Ingo Impedanz Domkloster 7 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung 200 Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz Festbezug Lohn/Gehalt St4 SV4 GB5 L L J Betrag 5.800,00 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 5.800,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 5.800,00 Steuerrechtliche Abzüge 78,09 1.498,00 1.419,91 , 4 SV L KV-Brutto RV-Brutto 5.800,00 AV-Brutto 5.800,00 PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag 542,30 AV-Beitrag 87,00 Z PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge 629,30 Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 5.800,00SV-Brutto 5.800,00KV-Beitrag 1.419,91RV-Beitrag AV-Beitrag 77,82PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung 5.800,00 542,30 87,00 Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 83 AG-Zuschuss zur PV 95 AG-Zuschuss zur KV 3.672,70 Betrag 48,47 301,13 Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Zus. AG-Kosten 978,90 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 4.022,30 23 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 9 GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER STEFAN STROM Als Geschäftsführer ist Stefan Strom steuerrechtlich Arbeitnehmer der GmbH und erzielt daraus Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG). Die Einkünfte (Barlohn und Sachbezüge) unterliegen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften. Sozialversicherungsrechtlich wird Strom als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch wie ein Unternehmer behandelt, mit der Folge, dass er in allen Zweigen der Sozialversicherung nicht versicherungspflichtig ist. Die Tantieme ist eine Sonderzahlung, die auf arbeitsvertraglicher Grundlage an den Geschäftsführer gezahlt wird. Soweit diese fremdüblich ist, handelt es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Es handelt sich jedoch um einen Sonstigen Bezug, der nicht nach der Allgemeinen Monatstabelle versteuert wird. Informationen zur lohnsteuerlichen Behandlung des Einmalbezuges ergeben sich aus der ANLAGE IV A-C „Informationen zur Lohn- und Gehaltsabrechung“. Die Gewinnausschüttung wird aufgrund der Gesellschafterstellung des Stefan Strom gezahlt. Es handelt sich insoweit um Einkünfte aus Kapitalvermögen, die zwar dem Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, nicht jedoch dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen sind. 24 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 9 – AUFGABE 1 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00008 14.06.75 1 SV-Nummer Blatt: 1 für November 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 900 0000 Eintritt 25.02.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0008 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 0 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Stefan Strom Domkloster 8 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 10.000,00 873 Privatfahrten L L J 850,00 874 Whg/Arbeit ST+SV pfl L L J 315,00 875 Whg/Arbeit p. St. P F J 67,50 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto L Lohnsteuer 11.165,00 Kirchensteuer Solidaritätszuschlag 11.232,50 Steuerrechtliche Abzüge 201,68 3.868,68 3.667,00 , 4 SV KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 11.232,50SV-Brutto 11.165,00KV-Beitrag 3.667,00RV-Beitrag AV-Beitrag 201,68PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 94 Sachbezug 7.363,82 Betrag 1.232,50- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Zus. AG-Kosten Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 6.131,32 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung 25 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 9 – AUFGABE 2 Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge Personal-Nr. Geburtsdatum StKl Faktor 00008 14.06.75 1 SV-Nummer Blatt: 1 für November 2015 Ki-Frbtr. Konfession Freibetrag jährl. 1 Freibetrag mtl. 1 DBA Krankenkasse Gleitzone KK% PGRS BGRS 900 0000 Eintritt 25.02.12 Strom & Schlag GmbH Gereonstraße 34-36 50670 Köln 0008 VJ Url.üb. Url.Anspr. SV-Tg. 30 Anw.Tage Urlaub Tage Krankh. Tg. Austritt Steuer-ID Pers.-Nr. Um. 0 St-Tg. 30 Anw. Std. Urlaub Std. MFB Url.Tg.gen. Resturlaub Fehlz. Tage Krankh. Std. Fehlz. Std. Zeitlohn Std. Überstd. Bez. Std. Hinweise zur Abrechnung B/N Herrn/Frau Stefan Strom Domkloster 8 50667 Köln Brutto-Bezüge Lohnart Bezeichnung Einheit2 Menge3 Faktor3 Prozentsatz St4 SV4 GB5 Betrag 200 Festbezug Lohn/Gehalt L L J 10.000,00 863 Tantieme S E J 100.000,00 873 Privatfahrten L L J 850,00 874 Whg/Arbeit ST+SV pfl L L J 315,00 875 Whg/Arbeit p. St. P F J 67,50 Gesamt-Brutto Steuer/Sozialversicherung St4 Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer 111.232,50 Steuerrechtliche Abzüge Solidaritätszuschlag L 11.165,00 3.667,00 201,68 3.868,68 S 100.000,00 39.435,00 2.168,92 41.603,92 , SV4 KV-Brutto RV-Brutto AV-Brutto PV-Brutto KV-Beitrag RV-Beitrag AV-Beitrag PV-Beitrag6 SV-rechtliche Abzüge Netto-Verdienst Verdienstbescheinigung Gesamt-Brutto Steuer-Brutto Lohnsteuer Kirchensteuer Solidaritätszuschlag Steuerfreie Bezüge P.verst.Zuk.sich. 111.232,50SV-Brutto 111.165,00KV-Beitrag 43.102,00RV-Beitrag AV-Beitrag 2.370,60PV-Beitrag VWL gesamt Kug-Auszahlung Netto-Bezüge/Netto-Abzüge Nr. Bezeichnung 94 Sachbezug 65.759,90 Betrag 1.232,50- Pfändung Rest Darlehen Rest Bank SV-AG-Anteil Zus. AG-Kosten Konto 1 H = Hinzurechnungsbetrag 2 Std = Stunden, T = Tage. Km = Kilometer, St = Stück EUR = Euro, Tsd = Tausend Euro, Mio = Million Euro 3 Gegebenenfalls Netto-Lohn/Netto-Stundenlohn Gesamtkosten Auszahlungsbetrag 64.527,40 4 L = Laufender Bezug, S = Sonstiger Bezug, F = Frei, E = Einmalbezug, P = Pauschalierung, A = Abfindung M = mehrjährige Versteuerung, N = Nachberechnung V = Vorjahr, W = Entgeltguthaben 5 J = Bestandteil des Gesamt-Bruttos 6 Z = Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose 7 MFB = Mehrfachbeschäftigung 26 AUSBILDUNGSBEGLEITENDER UNTERRICHT DER STEUERBERATERKAMMER KÖLN SCHWERPUNKTTHEMA: BESONDERHEITEN IN DER LOHNBUCHHALTUNG - LÖSUNGEN _____________________________________________________________________________________________________ SACHVERHALT 10 WEIHNACHTSFEIER Ab 01.01.2015 wird für maximal zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr ein Freibetrag in Höhe von 110,00 € je Veranstaltung berücksichtigt. Alle Kosten der Veranstaltung einschließlich dabei erhaltener Geschenke werden bei der Berechnung berücksichtigt, wobei die Kosten für Begleitpersonen dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet werden. Bei Gesamtkosten in Höhe von 4.836,00 € ergeben sich bei 77 Mitarbeitern und 47 Begleitpersonen Kosten je Teilnehmer in Höhe von 39,00 €. Somit ergeben sich bei Mitarbeitern mit teilnehmenden Partner 78,00 € zuzüglich 30,00 € für das Weihnachtsgeschenk, insgesamt also 108,00 €, die steuerfrei bleiben. Auch für die Sozialversicherung ergibt sich keine Beitragspflicht. SACHVERHALT 11 REINIGUNGSKRAFT GERTRUD GRÜNDLICH 1. Die Abrechnung von Gertrud Gründlich erfolgt im sog. Haushaltsscheck-Verfahren, einem vereinfachten Verfahren zur Abrechnung geringfügig Beschäftigter in Privathaushalten. Steuer- und sozialversicherungsrechtlich handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung (siehe dazu Sachverhalt 3 – Erna Ernst). Der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht ist zu den Lohnunterlagen zu nehmen. 2. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, für die Aufwendungen eine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 1 EStG in Anspruch zu nehmen.
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