Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 6. Wahlperiode Sonderausschuss BER Protokoll 4. öffentliche Sitzung 11. Mai 2015 Potsdam - Haus des Landtages 15.30 Uhr bis 17.45 Uhr Vorsitz: Jutta Lieske Protokoll: Stenografischer Dienst/Anna-Maria Pawliczek Anwesende Ausschussmitglieder: Helmuth Barthel (SPD) stellv. Dr. Andreas Bernig (DIE LINKE) Mike Bischoff (SPD) Frank Bommert (CDU) stellv. Tina Fischer (SPD) stellv. Dierk Homeyer (CDU) Andreas Kalbitz (AfD) Jutta Lieske (SPD) Stefan Ludwig (DIE LINKE) Christoph Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe) Axel Vogel (GRÜNE/B90) Datum der Ausgabe: 07.07.2015 Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 2 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Tagesordnung: 1. Baufortschritt Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Mai 2015 2. Schallschutz 2.1 Sachstand zur Realisierung des Schallschutzprogramms am BER/Abschluss der Vereinbarung/Lüftertechnik, insbesondere Sachstandsbericht über die tatsächliche Umsetzung des passiven Schallschutzes im Bereich der Südbahn 2.2 Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und der FBB zu den Leitlinien der Verkehrswertermittlung 3. Volksbegehren gegen Nachtflug umsetzen Antrag 15 des Abgeordneten Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe) 4. Verschiedenes 5. Aktueller Finanzplan und Businessplan der FBB Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. April 2015 Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 3 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Festlegungen: 1. Der Sonderausschuss BER beschließt die Tagesordnung, wobei der ursprüngliche Tagesordnungspunkt 3 „Volksbegehren gegen Nachtflug umsetzen“ - Antrag 15 des Abgeordneten Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe) - aufgrund der abschließenden Beschäftigung im Plenum als erledigt gilt und damit von der Tagesordnung genommen wird. 2. Der Sonderausschuss BER bestätigt die Richtigkeit des Protokolls der 2. Sitzung vom 16. Februar 2015. 3. Der Sonderausschuss BER beschließt, in der nächsten Sitzung und unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das Thema „Aktueller Finanzplan und Businessplan der FBB“ zu behandeln. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 4 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Aus der Beratung: Vorsitzende: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie recht herzlich zur 4. Sitzung des Sonderausschusses BER im Brandenburger Landtag. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung, Frau Schneider, Herrn Finanzminister Görke, der gleich zu uns stoßen wird, und den Flughafenkoordinator, Herrn Bretschneider, der ebenfalls gleich neben mir Platz nehmen wird, sowie von der FBB den Vorsitzenden der Geschäftsführung, Herrn Dr. Mühlenfeld, und Herrn Wagner begrüßen. Der Entwurf der Tagesordnung ist Ihnen am 5. Mai übersandt worden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, unter „Verschiedenes“ einen Antrag zur Akteneinsicht aufzurufen. Gibt es weitere Änderungsvorschläge? Abgeordneter Bischoff (SPD): Unter Tagesordnungspunkt 3 soll ein Antrag des Kollegen Christoph Schulze beraten werden. Ein wortgleicher Antrag stand in der letzten Woche im Plenum auf der Tagesordnung. Es ist öffentlich darüber debattiert und vom Plenum ein entsprechender Beschluss gefasst worden. Der Ausschuss hat gemäß Geschäftsordnung die permanente Aufgabe, Initiativen für das Plenum vorzubereiten. Da sich das Plenum mit dem Antrag abschließend beschäftigt hat, gehe ich davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat, und beantrage, Tagesordnungspunkt 3 von der Tagesordnung abzusetzen. Vorsitzende: Wer der vorliegenden Tagesordnung und den vorgeschlagenen Änderungen sein Einverständnis gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Enthaltungen gilt die geänderte Tagesordnung als bestätigt. Wir kommen zur Bestätigung der Richtigkeit des Protokolls über die 2. Sitzung vom 16. Februar. Das Protokoll wurde Ihnen am 23. April zugesandt. Änderungswünsche sind bislang nicht angezeigt worden. Wer dem Protokoll seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? Bei zwei Enthaltungen ist das Protokoll bestätigt worden. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung Zu TOP 1: S. 5 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Baufortschritt Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. Mai 2015 Vorsitzende: Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Baufortschritt Antrag vom 4. Mai 2015 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ich bitte Herrn Dr. Mühlenfeld um einen Sachstandsbericht seitens der FBB. Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Schönen guten Tag, meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, messen wir unseren Baufortschritt (Anlage 1) seit Anfang des Jahres über Meilensteine bzw. eine sogenannte Meilensteinkurve, die wir uns selbst vorgegeben haben. Bis zur Fertigstellung des Gebäudes im März 2016 müssen ungefähr 220 Meilensteine erreicht werden; wir sind in der Kurve Ende April angelangt. Wir hätten zu diesem Zeitpunkt laut unserer Baufortschrittskurve 23 % aller Meilensteine erreichen müssen. Wir haben nur 21 % erfüllt. Das heißt, wir liegen im Plan leicht zurück - leicht insoweit, als die Meilensteine, derentwegen wir zurückliegen, nicht wirklich kriegsentscheidend sind. Sie hängen größtenteils mit der Kabeltrassensanierung zusammen. Sie soll bis zum Sommer dieses Jahres fertig sein; an einigen dieser Kabeltrassen gibt es Verzögerungen. Die Kabel sind zwar schon verlegt, aber zum Teil noch nicht angeschlossen. 95 % der notwendigen Aktivitäten sind erfüllt; die letzten 5 % fehlen noch. Wir haben auf die Mitarbeiter der Baufirmen Druck ausgeübt. In der Presse gab es verschiedentlich Informationen - sie hätten da eigentlich nicht hingehört, aber Schwamm drüber -, wonach sich Herr Marks, der Leiter der Abteilung Technik und Bau, in einem internen Dokument bei den Baufirmen darüber beklagt habe, dass nicht alle Arbeiten zu Ende geführt worden sind, und er mehr Anstrengungen eingefordert habe. Das ist vollkommen korrekt gewesen, denn wir müssen alle Meilensteine zeitlich einhalten und dafür sorgen, dass kleine Fehler und Verzögerungen schon in den Anfängen verhindert werden; sonst haben wir bei den größeren Bausteinen mehr Probleme. In dem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass wir bis Ende April den fünften Nachtrag für die Baugenehmigung für den FGT, den Fluggastterminal, einreichen mussten; das ist gelungen. Wir haben den fünften Nachtrag am 28. April 2015 eingereicht. Unbestreitbar ist nicht jeder Nachtrag 2000%ig vollständig; man muss immer noch Dokumente nachliefern. Das ist angesichts der Tatsache, dass man Aktenordner in einem Umfang, der dem Volumen eines Kleinlasters entspricht, abliefern muss, ganz normal. Dies ist geschehen. Wir arbeiten eng mit den Baubehörden zusammen, und dort weiß man genau, was fehlt. Sie waren auch darauf vorbereitet. Es ist nicht so, dass wir denen eine Blackbox auf den Tisch gestellt und gesagt haben: Schaut euch das an und checkt mal, was fehlt. - Nein, wir hatten vorher abgestimmt, welche Unterlagen nachzureichen sind. Es existiert ein detaillierter Plan, bis wann wir die zusätzlichen Dokumente nachreichen müssen, damit der Nachtrag hoffentlich genehmigt wird. Da sind wir auf der sicheren Seite. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 6 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Bei den kritischen Meilensteinen haben wir erreicht, was wir erreichen wollten. Ausdruck dessen ist, dass sich auf der Baustelle inzwischen deutlich mehr Mitarbeiter befinden. Waren es Ende April 620, so arbeiten jetzt ca. 650 Mitarbeiter auf der Baustelle, und wöchentlich steigt ihre Zahl, damit die notwendigen Arbeiten fertiggestellt werden. Bei der Trassensanierung wollten wir inzwischen 75 % erreicht haben, haben aber bisher nur 65 % erreicht. Daher liegen wir in unserer Meilensteinkurve 2 % zurück. Im Bereich Brandschutz sind mehr als 13 000 Mängel behoben worden. 85 000 am Bau anstehende Arbeiten wurden in einer Liste festgehalten, teilweise kleine Nacharbeiten. Aus unserer Sicht besteht kein Grund zur Sorge, dass diese bis zum zweiten Halbjahr 2017 nicht fertig werden. Es wird sicherlich anstrengend, alle Themen bis dahin abzuarbeiten, aber zurzeit sieht es gut aus, dass wir den Termin einhalten werden. Vorsitzende: Vielen Dank, Herr Dr. Mühlenfeld. - Herr Bischoff und anschließend Herr Kalbitz, bitte. Abgeordneter Bischoff (SPD): Herr Dr. Mühlenfeld, mich interessieren zwei Punkte. Wie laufen die Abstimmungen mit dem Bauordnungsamt? Sie haben eine sehr wichtige Schlüsselrolle. Die bestehende Baugenehmigung ist bis Herbst 2016 befristet. Sehen Sie eine Gefahr für die Fertigstellung des Flughafens, wenn diese Fristen - möglicherweise aufgrund externer Einflüsse - nicht gehalten werden können? Gibt es einen Plan B? Abgeordneter Kalbitz (AfD): Herr Dr. Mühlenfeld, ich habe eine generelle Frage zur Kommunikationsstrategie. Mich interessiert, seit wann Ihnen die genannten Abweichungen bekannt sind. Zwar sind sie nur geringfügig, aber wir wissen ja, dass die Hinderungsgründe für die Flughafenfertigstellung in der Summe immer nur aus Geringfügigkeiten bestanden. Warum mussten die Mitglieder des Sonderausschusses davon aus der Zeitung erfahren, und wie stellen Sie sich die Kommunikation nicht nur mit der Öffentlichkeit - da zeichnet sich die FBB ja auch nicht durch überbordende Transparenz aus -, sondern auch mit dem Sonderausschuss BER in Zukunft vor? Vorsitzende: Ihre Antwort bitte, Herr Dr. Mühlenfeld. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 7 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Zur letzten Frage: Der Status, dass wir 2 % hinter unserer Meilensteinkurve liegen, wurde erst am 28.4. offiziell gemeldet. Wir hätten das also frühestens am 28.4. kommunizieren können. Wir wussten, dass heute die Sitzung des Sonderausschusses stattfindet, und heute kommunizieren wir es hier - also eine Woche später. Ich glaube, eine Woche Verzug ist bei einem Bauprojekt mit einer so erheblichen Laufzeit ein durchaus akzeptabler Zeitrahmen. Ihrer Aussage, dass kleine Abweichungen in Summe auch früher dazu geführt hätten, dass der Bau nicht rechtzeitig fertig geworden ist, möchte ich vehement widersprechen. Beim Brandschutz gab es erheblich größere Abweichungen. Das gesamte Brandschutzkonzept stimmte nicht und hat nicht funktioniert. Die Situation ist heute eine andere. Wie ich bereits erwähnt habe, gibt es Verzögerungen bei der Kabeltrassensanierung - relativ kleine Meilensteine, die keine langfristigen Auswirkungen haben werden. Die Sanierung soll bis zum Sommer abgeschlossen sein. Sie wissen, dass der Bau im März 2017 fertig sein soll. Wir versuchen, den Anfängen zu wehren, und wollen verhindern, dass Meilensteine mit Verzögerung erreicht werden. Aus meiner Sicht ist das kein kriegsentscheidendes Problem und nicht so signifikant, dass man den Sonderausschuss hätte vorab informieren müssen. Wenn es ein großes Problem gibt - da stimme ich Ihnen vollkommen zu -, sollte man den Sonderausschuss kurzfristig informieren, aber bei solch kleinen Themen ist das nicht notwendig. Herr Bischoff, dass die Baugenehmigung im Herbst 2016 ausläuft, ist korrekt. Wir wollen den Bau, wie erwähnt, bis zum Frühjahr 2016 fertigstellen. Die meisten Daten konnten zur Verfügung gestellt werden; insofern sehe ich kurzfristig keine Gefahr. Allerdings muss man natürlich sagen: Der fünfte Nachtrag ist noch nicht genehmigt. Das dauert eine Weile. Wir haben uns mit dem Bauordnungsamt bis ins letzte Detail abgestimmt. Das heißt, die kennen jede Schraube. Teilweise kennt das Bauordnungsamt die Baustelle besser als wir - dort sitzen Mitarbeiter, die das Projekt von Anfang an betreut haben, während bei uns die Mitarbeiter doch einige Male gewechselt haben -, sodass ich kaum Sorge habe, dass das Bauordnungsamt nicht wirklich weißt, was läuft. Wir sind in einem stetigen Dialog, haben Jour Fixes, monatliche Diskussionen, und werden im Sommer den gesamten strategischen Bereich des Flughafens nicht nur mit dem Bauordnungsamt, sondern auch mit der LUP und dem MIL abstimmen. Ich kann also im Moment nicht sagen, dass wir ein Problem hätten. Wenn im Zusammenhang mit der Baugenehmigung eventuell ein Problem auftritt, haben wir noch genügend Zeit, uns damit zu beschäftigen. Zwischen dem Termin der geplanten Fertigstellung und dem Auslaufen der Baugenehmigung liegt ein halbes Jahr, und wir werden im Herbst definitiv wissen, ob der fünfte Nachtrag akzeptabel ist oder nicht. Vorsitzende: Wir gehen in die nächste Fragerunde. Herr Homeyer, Herr Vogel und Herr Barthel. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 8 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Abgeordneter Homeyer (CDU): Meine Fragen hat Herr Mühlenfeld im Wesentlichen schon beantwortet. Es ging um das Verfahren des bei der Landkreisverwaltung Dahme-Spreewald eingereichten fünften Nachtrags. Sie haben gesagt, Herr Mühlenfeld, dass Sie sich in einem ständigen kommunikativen Prozess mit der Verwaltung befänden. Können Sie uns darlegen, wie das auf der Zeitachse aussieht und wie die Worst-Case-Szenarien sind? Bis wann spätestens sollte nach Ihrer Rechnung die Genehmigung für den fünften Nachtrag erteilt sein bzw. ab welchem Zeitpunkt würden Sie sagen, dass es baulich schwierig umsetzbar wird? Ich glaube, dass es auch für die Genehmigung des Betriebs von Tegel Fristen gibt. Vielleicht können Sie dazu einen Hinweis geben. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Ich möchte vorwegschicken, dass ich die Führung auf dem Flughafen als sehr wohltuend empfunden habe. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Marks kein Blatt vor den Mund genommen, sondern sehr offen auch Mängel angesprochen hat. Es waren nicht alle Kollegen dabei, daher möchte ich sagen, dass es schon damals Hinweise darauf gab, dass man, was die Meilensteine angeht, marginal zurückliegt. Mit der Zielvorgabe: Fertigstellung im März 2016 - bis dahin ist, wenn ich es recht in Erinnerung habe, die Fertigstellung des Terminals inklusive Bauabnahme anvisiert - und Eröffnung zum Winterflugplan 2017 müsste doch eigentlich ausreichend Kapazität zur Verfügung stehen. Wenn ich es richtig verstanden habe, war der kritische Pfad das Genehmigungsverfahren, weil erst nach dem Genehmigungsverfahren mit den Bauleistungen begonnen werden kann. Während des Genehmigungsverfahrens sind Bautätigkeiten noch nicht möglich. Beim fünften Nachtrag ging es meines Wissens um die Lüftungsklappen am Hauptterminal, also um die Umstellung des Brandschutzes am Hauptterminal. Was der sechste Nachtrag beinhaltet, ist mir nicht mehr erinnerlich. Da ging es um Kleinigkeiten. Vielleicht können Sie das kurz erläutern. Wenn ich richtig informiert bin, kann erst nach der Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausschreibung, der Vergabe und dem Bau begonnen werden. Daher ist meine Frage, ob sich diesbezüglich Probleme auftun könnten. Zweiter Punkt, Sie haben von der Mängelliste gesprochen und eine irrsinnig hohe fünfstellige - Anzahl an Mängeln, die im Brandschutzbereich abgearbeitet wurden, genannt. Ich frage zur Vervollständigung meines Bildes: Basiert Ihre Liste auf der Mängelliste, die Herr Amann damals aufstellen ließ? Da war von 30 000 Mängeln die Rede. Oder ist das eine neue, eine erweiterte Mängelliste? Wie viele Mängel gibt es insgesamt? Vorsitzende: Herr Barthel, in welche Richtung geht Ihre Frage? Abgeordneter Barthel (SPD): Sie bezieht sich auf die Zusammenarbeit mit Transparency International - ein anderer Themenbereich. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 9 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Vorsitzende: Herr Homeyer, Sie haben zum Komplex Baugenehmigung und Mängelliste eine Nachfrage? Abgeordneter Homeyer (CDU): Nicht an Dr. Mühlenfeld, sondern an die Ministerin. Haben Sie, Frau Schneider, in Ihren Gesprächen den Eindruck gewinnen können, dass die Bauverwaltung in Dahme-Spreewald bei der Bearbeitung des fünften Nachtrags und eventuell weiterer Nachträge gut aufgestellt ist? Gibt es ein Szenario bzw. auch die Unterstützung seitens Ihres Hauses, um die Dinge so zu optimieren, dass keine Zeitverzögerung eintritt, weil Expertise fehlt? Vorsitzende: Herr Dr. Mühlenfeld beginnt und Frau Ministerin Scheider schließt an. Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Zur Zeitachse und der Frage, wie viel Zeit wir uns mit dem fünften Nachtrag lassen können: Wir haben für Nachträge bisher in der Regel 6 bis 9 Monate gebraucht. Wenn wir ein wenig effizienter sind, als wir es bisher waren, sollten wir in der Lage sein, alles fristgerecht abzuarbeiten und die Baustelle bis zum Frühjahr 2016 zu übergeben. Zur Frage, wie der gesamte Pfad aufgestellt ist, muss man sagen: Erst erfolgt die Fertigstellung des Gebäudes, dann die Inbetriebnahme des Gebäudes und danach beginnt das ORAT-Programm - Operational Readiness and Airport Transfer -, mit dem wir bis zum Herbst 2017 fertig sein müssen. Das heißt, eine etwa um einen Monat verzögerte Fertigstellung würde uns nicht wehtun, eine deutlichere Verzögerung hingegen schon. Wenn der fünfte Bauantrag in dem üblichen Zeitraum von 6 bis 9 Monaten erledigt ist, bekommen wir das hin. Schöner wäre es natürlich, wenn es etwas schneller ginge. Zur Betriebsgenehmigung für den Flughafen Tegel ist Folgendes zu sagen: Der Flughafen Tegel müsste EASA-zertifiziert werden, wenn er länger als bis Ende 2017 betrieben werden soll. Es ist allgemein bekannt, dass jeder Flughafen EASAzertifiziert sein muss. Wir wollen diese Zertifizierung möglichst vermeiden, denn das würde zusätzlichen Aufwand bedeuten. Wir wollen mit dem neuen Flughafen im Herbst 2017 an den Start gehen und keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen in Tegel generieren. Das wäre ein Nebenkriegsschauplatz für uns, der Ressourcen binden würde. Das wollen wir auf jeden Fall vermeiden und Tegel Ende 2017 schließen. Herr Vogel wollte wissen, wie der kritische Pfad ist. Den fünften Nachtrag kennen wir alle, er wurde bereits eingereicht. Den sechsten Nachtrag wollen wir im Sommer stellen, das ist ein Lumpensammler. Darin sollen alle Themen untergebracht werden, die wir bisher noch nicht so recht unterbringen konnten. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 10 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Es handelt sich dabei zumeist um kleine Themen: Wir nehmen irgendwo eine Deckenplatte hoch und sehen, dass etwas falsch verlegt worden ist. Solche Dinge müssen auch adressiert werden. Es sind keineswegs so große Brocken wie die Entrauchungsanlage oder die Klimatisierung, sondern eher kleine Themen, die aus unserer Sicht dann auch relativ schnell abgearbeitet sein dürften. Das wird man dann sehen. Bis zum heutigen Tag liegt für den sechsten Nachtrag nichts wirklich Signifikantes vor, dass man von einem großen Nachtrag sprechen könnte. Es ist wirklich nur ein kleiner Lumpensammler. Sie fragten nach der Gesamtzahl der Mängel. Die lange Liste basiert nicht nur auf der Amann-Liste. In den Jahren vor 2012 ist der Flughafenbau nicht sauber dokumentiert worden. Im Zuge der Kabeltrassensanierung - wir mussten alle Deckenplatten hochnehmen und durften in allen Kabelschächten herumturnen - wurden weitere kleine Mängel gefunden, die beseitigt werden müssen. Jeder kleinste Mangel, zum Beispiel ein Sprinkler, der nicht an der richtigen Position ist und um eine Deckenplatte verschoben werden muss, eine ungenügende Anzahl an Kabeldosen, die gewährleisten, dass jeder Laden und jede Ecke des Terminals internetfähig ist, geht in die Mängelliste ein; deshalb ist die Zahl der Mängel so groß. Es sind häufig sehr kleine Themen, aber sie müssen einem Monitoring unterzogen und entsprechend behoben werden. Wichtig ist vor allem auch, dass es danach sauber dokumentiert wird. Bei extrem vielen Dingen ist einfach das Problem, dass keine saubere Dokumentation vorliegt, und am Ende könnte die Bauabnahme scheitern, wenn man diese Dokumentation nicht nachzieht. All das muss sauber getrackt und in einer Datenbank konsolidiert werden, damit wir nachher ein sauberes Paket übergeben können. Vorsitzende: Mit dem Einverständnis von Herrn Barthel erteile ich zunächst noch einmal Herrn Bischoff das Wort, weil er sich zu diesem Themenkomplex zu Wort gemeldet hat. Abgeordneter Bischoff (SPD): Herr Dr. Mühlenfeld, aktuell wird mit der Sanierung der Nordbahn, Start- und Landebahn, begonnen. Es läuft erst seit ein paar Tagen und ist nur für nur wenige Monate terminiert. Welche Erfahrungen gibt es mit dem Projekt? Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Wirkliche Erfahrungen gibt es noch nicht. Es wurde gerade erst damit begonnen, die Decke der Bahn aufzustemmen. Es wird gehämmert, das macht eine Menge Radau, aber etwas Interessantes gefunden haben wir dabei bisher nicht. Der Zeitplan steht fest. Am 28. Oktober sollen die Arbeiten beendet sein, die Baufirma hat zugesagt, dass sie den Termin halten kann, wenn nichts Signifikantes auffällt. Bisher ist nichts Signifikantes aufgefallen, sodass ich fest davon ausgehe, dass der Termin gehalten wird. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 11 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Frau Schneider (Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung): Wir haben den Eindruck, dass die Zusammenarbeit mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald in letzter Zeit sehr viel besser geworden ist. Es ist wieder Vertrauen entstanden, Termine werden gehalten und die Qualität der Unterlagen hat sich verbessert. Wir haben beim Nordpier viel gelernt. Die bauliche Reihenfolge, in der der Flughafen fertiggestellt werden soll, wurde schon in der letzten Legislaturperiode festgelegt: Fertigstellung Nordpier, Genehmigung, Abnahme. Das ist passiert. Die Nordbahnsanierung läuft. Südpier: termingerecht beantragen - das ist am 29. Januar in guter Qualität erfolgt. Die Baubehörde konnte damit etwas anfangen. Die Umsetzung wird folgen. FGT bzw. Mainpier: zum 30.4. termingerecht beantragen - das ist ebenfalls erfolgt. Der sehr umfangreiche Antrag befindet sich noch in der Prüfung. Alle Beteiligten bestätigten in Gesprächen, dass die Zusammenarbeit weit besser geworden ist. Was die oberste Baubehörde angeht, so kann ich zusagen, dass wir beraten und unterstützen, sofern es gewünscht oder erforderlich ist. Abgeordneter Homeyer (CDU): Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort. Kern meiner Frage war, ob Sie den Eindruck gewonnen haben, dass die Baubehörde in Lübben in der Lage ist, mit ihrer Expertise diesen umfangreichen Bauantrag zu bewältigen. Frau Schneider (Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung): Wir haben über Unterstützung beraten. Zwischenzeitlich hat sich die Baubehörde bei bestimmten Fragen externe Unterstützung geholt. Die Mitarbeiter sind, wie Herr Dr. Mühlenfeld schon sagte, sehr lange im Geschäft und kennen sich sehr gut aus. Das ist ein Vorteil. Wir sind der Auffassung, dass die dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Projekt schaffen können. Vorsitzende: Als Nächster stellt Herr Barthel seine Frage, und danach ist der Abgeordnete Schulze an der Reihe. Abgeordneter Barthel (SPD): Aus der Berichterstattung gewinne ich den Eindruck, dass es einen deutlichen Fortschritt bei der Strukturierung der Aufgabenverteilung an der Flughafenbaustelle gibt: klare Aufgabenstellung, klare Abrechnung. Das freut mich als Mitglied dieses Ausschusses, und ich wünsche Herrn Dr. Mühlenfeld an der Stelle weiterhin ein gutes Händchen. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 12 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Leider hat der Flughafen im letzten Jahr bei der Bewältigung der Aufgaben einen wichtigen Partner verloren. Transparency International wollte Sie bei der Aufgabe, mögliche Korruption am Flughafen und Fehlentscheidungen in Grenzen zu halten, unterstützen. Für ein so großes Projekt ist es lebensnotwendig, dass es in dieser Hinsicht einen externen Partner gibt. Haben Sie mit der Organisation Kontakt aufgenommen? Kommt die Zusammenarbeit wieder in Gang? Wie sehen Sie das? Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Zum Baufortschritt: Ich bekomme von Anwohnern die Mitteilung, dass es sehr laut und rund um die Uhr gehämmert wird, wie von Herrn Mühlenfeld gesagt. Können Sie bitte etwas zur Frage des Baulärms für die örtlichen Anlieger sagen? Zweitens, wird das Sprint-Programm fortgesetzt? Wir haben alle zur Kenntnis genommen, was es kostet. Und wenn ja, mit welchen Applikationen, Veränderungen oder Zielstellungen? Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Zu Transparency International: Zwei Aussagen sind vielleicht nicht hundertprozentig korrekt und manchmal auch nicht ganz klar gewesen. Wir hatten niemals eine detaillierte Kooperation mit Transparency International. Wir haben mit ihnen Vertragsthemen diskutiert und gemeinsam einige Paragrafen in unseren Verträgen mit Baufirmen entwickelt, um Vertrauen hinsichtlich des Themas Compliance zu generieren. Das war unsere Hauptkooperation. Unsere zweite Kooperation war die Findung eines Kollegen, der von Transparency International unterstützt wird und bei uns als unabhängiger Gutachter nachprüfen soll, ob wir alle Compliance requirements und Transparency requirements einhalten. Dieser Mitarbeiter arbeitet weiter bei uns: Prof. Oettel. Er ist niemals direkter Mitarbeiter von Transparency International gewesen. Er arbeitet weiterhin als unabhängiger Gutachter, schaut sich bei uns viele Verträge und Nachträge an und gibt der Geschäftsführung direkt Feedback, ob wir Fehler gemacht haben. Wir haben unsere Compliance-Organisation in den letzten zwölf Monaten signifikant verbessert. Wir haben eine unabhängige interne Revisionsabteilung eingerichtet und eine Compliance-Officerin eingestellt, die direkt an die Geschäftsführung berichten kann. Wir haben alle Maßnahmen ergriffen, um Korruption zu verhindern, wo es geht. Die Mitarbeiter von Transparency International haben uns gegenüber geäußert, dass sie wegen Vorgängen im Umfeld der Baustelle an die Presse gegangen seien. Die Wahrheit ist: Bei allen Themen, die in der Presse gehandelt wurden, konnte uns bisher niemand nachweisen, dass wir einen Fehler gemacht haben. Wir haben auf maximale Transparenz geachtet und alle Maßnahmen ergriffen, die man ergreifen kann, um Korruption zu verhindern. Das führt aber nicht unbedingt dazu, dass man immer alles verhindern kann. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 13 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Staatssekretär Bretschneider (Staatskanzlei): Auch aus Sicht des Aufsichtsrates - deswegen habe ich mich mit Demut gemeldet ist das ein ganz wichtiges Thema. Wir hatten das Thema in jeder Aufsichtsratssitzung seit letztem Jahr auf der Tagesordnung. Frau Schäfer war in der letzten Sitzung des Sonderausschusses. Als Aufsichtsrat bin ich in einem intensiven Schriftwechsel mit Transparency International und habe auch diese Woche einen Termin mit ihnen weniger zu Dingen, die gelaufen sind, sondern zur Frage: Was kann man besser machen, wo sind Schwerpunkte oder Empfehlungen, die uns Transparency geben will? Was war der Anlass? Es gibt ein konkretes Schreiben der jetzt noch Vorsitzenden mit konkreten Formulierungen. Ich habe mir - allerdings nicht in einer belastbaren schriftlichen Form - die Freiheit genommen, zu diesen Formulierungen nachzufragen und um Belege zu bitten. Wenn wir als Aufsichtsrat etwas erfahren hätten, wären wir sofort zur Staatsanwaltschaft gegangen, falls das noch nicht passiert wäre. Aber wir schauen jetzt in die Zukunft und Sie können sicher sein, dass das Thema für Geschäftsführung wie Aufsichtsrat herausragend ist; wir lassen nichts anbrennen. Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Baulärm findet nur von 6 bis 22 Uhr statt. Es wird nicht rund um die Uhr gebaut; das habe ich nicht gesagt. Außerhalb dieser Zeiten fahren auch LKWs, speziell zur Anlieferung, um den Verkehr auf den umliegenden Straßen nicht zu sehr zu belasten. Aber LKWs sind nicht so laut, dass man von signifikantem Baulärm reden könnte. LKWs fahren im Übrigen auch sonst - nicht nur für uns. Zum Sprint-Programm: Ja, es ist aufgesetzt worden, um den Flughafen fertig zu bauen. Es wird auch weiterhin stattfinden: Der Kostenrahmen ist gesetzt und wir werden ihn einhalten. Da gibt es nichts Neues zu berichten. Vorsitzende: Ich danke Ihnen allen. Weiteren Fragebedarf erkenne ich nicht. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und eröffne Tagesordnungspunkt 2, Schallschutz, mit dem Unterpunkt Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 14 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Zu TOP 2: Schallschutz 2.1: Sachstand zur Realisierung des Schallschutzprogramms am BER/Abschluss der Vereinbarung/Lüftertechnik, insbesondere Sachstandsbericht über die tatsächliche Umsetzung des passiven Schallschutzes im Bereich der Südbahn Vorsitzende: Ich begrüße einen Mitarbeiter der FBB, der uns bestens bekannt ist; er wird uns über den aktuellen Sachstand berichten. Herr Wagner, herzlich Willkommen; Sie haben das Wort. Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Wir haben unter der Berliner Nummer 60 91 60 91 eine Hotline geschaltet und eine E-Mail-Adresse eingerichtet. Das sind Kanäle, die wir den Anwohnern eröffnen möchten, um sich über den Stand der Bauarbeiten zu informieren, aber auch Fragen zu stellen und - und das geschieht durchaus - Lärmbelästigungen zu melden. Wir haben zusätzlich auf unserer Webseite www.berlin-airport.de einen Unterbereich eingerichtet, in dem wir über die Nordbahnsanierung und die Südbahnnutzung informieren. Wir hatten - Stand: 06.05 - 121 Anrufe, davon der allergrößte Teil von Anwohnern. Wie Sie sich vorstellen können, war ein großer Teil davon zum Schallschutz und zum Fluglärm. Ich habe im Nachgang meiner Präsentation ein paar aktuelle Zahlen mitgebracht, welche Pegel dort von uns inzwischen gemessen wurden. Sie wissen vielleicht, dass wir in Erfüllung der Auflagen der Planfeststellung eine Fluglärmmessanlage installiert haben. Wir haben unter der unten stehenden http-Adresse ein neues Dialogformat eingerichtet, das man nutzen kann, um Fragen zu stellen. Unsererseits sind die Kommunikationskanäle offen. Viele der Fragen und Beschwerden von Anwohnern, die zu Schallschutz und Fluglärm eingegangen sind, drehten sich darum, dass Flugzeuge nicht da fliegen, wo sie sollten: Die Flugzeuge sind oder werden als zu tief empfunden; ich will es nicht bewerten. Diesen Dingen wird nachgegangen. Das ist ein Zwischenstand. Wir sind, wie Herr Dr. Mühlenfeld sagte, mit dieser Maßnahme erst am Anfang; sie ist erst eine Woche alt. Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, dem Schallschutzprogramm, wie weit wir mit der Versendung der Anspruchsermittlungen sind und wie es mit der baulichen Umsetzung beziehungsweise letzten Endes der Auflagenerfüllung aussieht; aber auch um die tatsächliche Lärmbelastung und die Beschwerdestatistik soll es gehen. (Versuch einer Power-Point-Präsentation, die aus technischen Gründen fehlschlägt. Herr Wagner verteilt in Papierform Handouts.) Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 15 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Ich bitte Sie, in die Mitte des Handouts zu schauen, zur Folie „Aktueller Sachstand Schallschutzprogramm BER gesamt“. Ich habe Ihnen den Stand vom 31. März 2015 mitgebracht. Wir haben noch keine Zahlen vom April 2015; sie werden bis Mitte dieser Woche veröffentlicht. Wenn Sie sich den Sachstand anschauen, werden Sie unschwer erkennen, dass wir im Vergleich zum Vormonat keine riesigen Sprünge gemacht haben, was daran liegt, dass unsere Ingenieurbüros seit Januar 2015 in neuen Vergabepaketen unterwegs sind, wir in der Zwischenzeit auch ein neues Leistungsverzeichnis eingeführt haben und der Hochlauf der Leistungen - das heißt: Versendung von Anspruchsermittlungen - seitdem noch nicht so steil passiert ist. Das kommt in den nächsten Wochen und Monaten, bis in den Herbst und Winter hinein. Insgesamt sind wir im Tagschutzgebiet bei einem Anteil abgearbeiteter Anträge von 39 %, im Nachtschutzgebiet von 95 %. Das sind bekannte Zahlen. Wenn man alle knapp 20 000 Anträge, die uns vorliegen, zusammenzählt und das Verhältnis ermittelt, sind es 61 %. Schauen Sie bitte auf die nächste Folie, speziell die Auflagenerfüllung im Tagschutzgebiet: Wir haben die Ansprüche für das gesamte Tagschutzgebiet ermittelt, 4 600 Wohneinheiten, davon der größte Teil - ungefähr 3 800 - für die Südbahn. Das Verhältnis zwischen ASE-B und ASE-E ist Ihnen bekannt, wir haben glücklicherweise einen großen Schwerpunkt auf ASE-B. Das gilt sowohl für den gesamten Bereich als auch für die Südbahn. Wir haben einen nicht ganz kleinen Anteil von Anträgen, wo keine Schallschutzmaßnahmen umzusetzen sind. Ich denke, das untere Kästchen auf der Folie wird Sie am meisten interessieren: die Frage umgesetzter Schallschutzmaßnahmen. Es sind ca. 650 insgesamt und ca. 600 für die Südbahngebiete. Ausgezahlte Entschädigungen machen auch hieran den größten Anteil aus. Wenn wir eine Anspruchsermittlung E versenden, kommt relativ schnell Feedback von den Eigentümern, die uns die Zweitschrift mit ihren Kontodaten und ihrer Unterschrift schicken. Unsere Aufgabe ist es, ihnen innerhalb von vier Wochen ihr Geld auszuzahlen. Das passiert nach meiner Kenntnis sogar deutlich unterhalb von vier Wochen. Schwieriger ist es bei der baulichen Umsetzung. Wir erfahren weiterhin - auch aus dem Feedback der Baufirmen, mit denen wir in Kontakt stehen -, dass es gewisse inhaltliche Problemlagen gibt, die die Anwohner misstrauisch und vorsichtig machen, sie auch Anträge nach hinten stellen lassen. Das altbekannte Thema Wanddämmung von innen besteht weiter. Die technologische Grundlage, die ich hier in der Anhörung schon einmal geschildert habe, hat sich nicht geändert. Wir sind weiterhin nur in der Lage, von vornherein Innendämmung vorzusehen. Auch wenn wir Außendämmung zertifiziert hätten, müssten wir mit den Anwohnern noch abstimmen, ob sie bereit sind, Kostenanteile für die Außendämmung zu übernehmen. Etwas anderes fällt uns inzwischen deutlich auf: Wir müssen Schallschutzmaßnahmen von großem Umfang vorsehen - Beispiel: dicke, schwere Kastenfenster; der äußere Flügel geht nach außen auf -, die bei den Anwohnern nur zögerlich Akzeptanz finden. Das kann man nachvollziehen. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 16 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Wer schon einmal Fenster geputzt hat, weiß, dass das nicht so einfach ist, wenn der Flügel nach außen aufgeht. Für diese Fälle bieten wir eine individuelle Vereinbarung an: Lieber Anwohner, du musst uns sagen, ob du diese Fenster nicht möchtest. Dann bieten wir dir eine Individualveränderung an, in der du von uns die nächstbesten, aber einfachen Fenster zugesagt bekommst, die keine extrem hohe Dämmwirkung haben. Du bekommst die Mittel dafür erstattet, allerdings musst du uns zugestehen, dass wir dir gegenüber dann nicht mehr in der Schuld sind, die Schutzziele einzuhalten, denn mit diesen einfachen Fenstern geht es nicht. Das sind Punkte, die im Moment, was die bauliche Umsetzung angeht, hinderlich sind. Wir wissen auch von vielen Anwohnern, dass sie die Südbahninbetriebnahme erst abwarten und schauen wollten, wie laut es wirklich ist. Auch bei der Thematik der Lüftung - Schalldämmlüfter in den Schlafzimmern, generelle Lüftungskonzepte - sind die Anwohner vorsichtig. Wir versuchen aufzuklären und zu informieren. Die letzte Informationsveranstaltung war vor drei Wochen in Blankenfelde-Mahlow - mit sehr gutem Zulauf. Da schildern wir die Dinge und Abläufe. Die Informationsveranstaltungen werden wir auch fortsetzen, wenn wir mit der Versendung der Anspruchsermittlungen weiter sind. Auf der nächsten inhaltlichen Folie sehen Sie eine topographische Karte mit dem Flughafen und den jetzt geflogenen Flugrouten. Die gestrichelte Linie im Ostbereich des Flughafens, die geradeaus vom Flughafen weggeht, ist die Anfluglinie für Landungen. Starts werden so geflogen, dass die Flieger unmittelbar nach dem Abheben, wenn eine gewisse Sicherheitshöhe erreicht ist, nach links abknicken und in die Richtung fliegen, in die sie bisher auch von der Nordbahn geflogen sind. Auf der Westseite können Sie in der Nähe des Flughafens bei guter Sicht erkennen, dass die Flieger unmittelbar nach dem Abheben, sobald die Sicherheitshöhe erreicht ist, einen Linksschwenk machen und 15 Grad abknicken. Landungen gehen geradeaus, das geht operativ nicht anders. Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tabelle unten rechts lenken: Wir haben Ihnen für die ersten Tage bis letzten Donnerstag - es sind vorläufige Ergebnisse - aus unserer Fluglärmmessanlage, die vorgehalten werden muss - das ist eine gesetzliche Vorschrift; sie ist laut Planfeststellung geeicht -, die bereinigten Lärmpegel, die wirklich dem Fluglärm zuzuordnen sind, dargestellt. „Bereinigt“ meint: Nebengeräusche wie von vorbeifahrenden Autos etc. sind herausgerechnet. Die einzelnen Messstellen können Sie durchnummeriert von 1 bis 7 erkennen. Wir haben dem die Werte gegenübergestellt, die bei der Dimensionierung des baulichen Schallschutzes angesetzt werden. Die geringste Differenz, unten rechts das Delta von 10,2 Dezibel, ist in Karolinenhof Süd, also recht weit im östlichen Bereich. Sie erkennen: Wir sind bei dem, was wir an Schallschutz vorsehen, an Standards für die Dimensionierung der baulichen Maßnahmen annehmen, schallschutztechnisch deutlich vom aktuellen Lärm, den Spitzenpegeln, weg. Wenn Sie im Hintergrund einen Anstieg um 3 Dezibel haben, ist das eine Verdoppelung der Flugbewegungszahl; 10 Dezibel ist eine Verzehnfachung der schalltechnischen Intensität. Das sind die ersten Werte. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 17 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Man muss sehen, wie sich das über die nächsten Monate entwickeln wird, aber eine Differenz von 10 Dezibel muss man in den Spitzenpegeln erst einmal erreichen. Die Messwerte beruhen auf tatsächlich geflogenen Lärmwerten; die Rechenpegel rechts sind der alte Flugzeugmix. Ich mache mir relativ wenig Sorgen, dass wir auf der falschen Seite liegen. Das ist recht sicher dimensioniert. Ich würde gerne noch zur Beschwerdestatistik ausführen. Sie sehen für die bekannten fünf Kategorien, die ich Ihnen in den vergangenen Sitzungen vorgestellt habe, unsere Beschwerdeeingänge. Das Bild für die ersten drei Kategorien ist stabil: allgemeine Beschwerden, Beschwerden zur Verkehrswertermittlung und verfahrensbezogene Beschwerden sind auf recht niedrigem Niveau, im April einstellig. Ingenieurtechnische Beschwerden, die bei uns mit themenübergreifenden Beschwerden die ganze Zeit den Schwerpunkt gebildet haben, sind zurückgegangen, ebenso themenübergreifende Beschwerden. Die Dinge, die ich zu den Fragen der Innendämmung erläutert habe - Lüftung, Bestandsaufnahmen; sind Raumnutzungen richtig aufgenommen worden? -, haben sich vielleicht geändert - Sie finden in den letzten beiden Kategorien -, allerdings kann man jetzt erstmals eine deutlich sinkende Tendenz erkennen. Es bleibt abzuwarten, wie sich das entwickelt; wir können es schlecht prognostizieren. Vorsitzende: Zum Tagesordnungspunkt 2.1 haben wir jetzt von Herrn Wagner den aktuellen Fortschrittsbericht gehört. Ich eröffne die Fragerunde und erinnere an das Memo von Herrn Schulze, das er zur Verfügung gestellt hat; ich will aber niemanden ins Wort reden. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Es gibt zu denken, dass von den umgesetzten Schallschutzmaßnahmen nur 15 % im tatsächlichen baulichen Bereich liegen und 85 % durch Kostenerstattungen oder Entschädigungszahlungen erledigt wurden. Ich will nicht über die Differenz reden, wie viele Anträge eingegangen sind, wie viel ermittelt wurde, sondern von den umgesetzten. Die Frage ist, ob sich das in dieser Weise fortsetzen wird. Was ist Ihre Prognose dazu? Wir hatten zweitens die Anhörung zum Lärmschutz. Dabei ist zur Kenntnis genommen worden, dass es - immer wieder zu denselben Themen - größere Probleme gibt. Ich zitiere, was die Ministerin ausgeführt hat, dass sie selber zur Kenntnis genommen hat, dass es immer zu denselben Themen Klagen gibt: Baugenehmigung, Raumhöhe, Raumgröße, Lüfter, Innen- und Außendämmung und die entsprechende Umsetzung im Leistungsverzeichnis und in den Abrechnungen. Sie haben im Dialogforum zugesagt, dass Sie die Probleme mit der FBB in einer Matrix zusammenfassen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Darüber werden wir vielleicht unter Punkt B noch etwas hören. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 18 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Eine Frage drängt sich auf: Kann es sein, dass eine ganze Masse Leute momentan nicht bereit sind, irgendeine Art von Abschluss, Vertragsabschluss, Akzeptierung von Vorschlägen mit Ihnen vorzunehmen, weil sie die Hoffnung haben, dass das Wort der Ministerin auch so zu interpretieren ist, es könnte sich zum Wohle der Betroffenen noch etwas verbessern? Demnach wäre jeder, der jetzt etwas von Ihnen akzeptiert, schlecht beraten. Vielleicht können Sie und die Ministerin dazu eine Aussage treffen? Abgeordneter Ludwig (DIE LINKE): Zu den ausgezahlten Bauleistungen und Entschädigungen: Welche Summen werden im Augenblick bewegt? Lässt sich bei der Stichprobe etwas zum Budget sagen, dass Sie für den Schallschutz gebildet haben? Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Herr Vogel, zur Auszahlung von Entschädigungen: Ich bin mir sicher, dass das auch weiterhin schnell geht, weil es für die Anwohner ein gangbarer Weg ist, zu wissen, dass sie eine Entschädigung in Höhe von X Tausend Euro zugesagt und relativ schnell zur freien Verfügung ausgezahlt bekommen. Ich erwähne in jeder Infoveranstaltung, dass wir eine ingenieurtechnische Beratung anbieten. Noch immer ist die Resonanz gering; wir sind im nicht besonders hohen zweistelligen Bereich von Anträgen. Ich habe den Eindruck, dass es auch den Baufirmen nicht ganz unrecht ist, zu wissen: Da ist ein Anwohner, der so und so viel Tausend Euro zur Verfügung hat, und mit dem bespreche ich individuell, was er möchte und was machbar ist. Zur Umsetzung baulicher Art - Frau Schneider weiß es: Wir stehen mit den etablierten Firmen, die seit Jahren in diesem Programm arbeiten, in engem Kontakt. Wir weiten das Bündel der Firmen aus und arbeiten an einer gangbaren Lösung. Das wird aber das Grundproblem mangelnder Akzeptanz für gewisse bauliche Lösungen nicht aus der Welt schaffen. Ich sehe auch für die Zukunft nur bedingt, dass wir eine Pauschallösung anbieten können, die beispielsweise die Innendämmung komplett überflüssig macht. Auch wenn wir eine pauschal zertifizierte Außenwanddämmung von außen hätten, könnten wir einem Anwohner nicht von vornherein sagen: Okay, du bekommst von uns eine Anspruchsermittlung, aber für so und so viel Quadratmeter muss du das Ganze selbst bezahlen. Das würde von den Anwohnern nicht goutiert. Insofern ist es in jedem einzelnen Fall ein Abstimmungsprozess mit einer Baufirma, die dem Anwohner vor Ort sagt: Ich könnte dir folgende Lösungen anbieten, habe möglicherweise auch Zertifikate für das, was du vorhast. - Die Baufirma muss sie uns aber nachweisen - siehe Planfeststellung: „Erstattung auf Nachweis“. In Einzelfällen lässt sich durchaus etwas lösen. Aber solange es grundsätzliche Bedenken gibt und es schwer akzeptiert wird, dass wir auch dünnere Innendämmungen haben, muss man abwarten. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 19 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Zur Frage von Raumhöhe und Baugenehmigung: Ja, es gibt tatsächlich eine Matrix. Dazu gab es im Dialogforum einen ersten Abstimmungstermin; demnächst gibt es einen zweiten. Unsere Kernaussage ist: Wenn Gebäude keine Baugenehmigung aufweisen, weil die Anwohner sie schlichtweg nicht mehr haben, die Gebäude aber materiell so sind, dass sie zu dem Zeitpunkt, wo sie errichtet wurden, der Bauordnung entsprachen, dann ist das für uns in Ordnung. Dann gibt es entsprechend Schallschutz. Etwas anderes ist es, wenn wir auf Gebäude treffen, die keine Genehmigung als Wohngebäude haben, sie aber haben müssten, weil sie materiell der Bauordnung widersprechen. Da sind wir in der schwierigen Situation, dass wir uns nicht einfach über die Bauordnung hinwegsetzen können. Das werden wir auch nicht tun. Zu Herrn Ludwigs Frage nach dem Budget: Es gibt die bekannten Budgetzahlen und Einheiten; Mehrkosten kann ich im Moment nicht erkennen. Zu Mittelbindungen habe ich keine Informationen, die so belastbar und extrapolierbar sind, dass ich Einzelfälle einschätzen möchte. Die Gesamtsituation, so wie unsere Planung und Erwartung zu den Kosten aussehen, ist so, dass wir im Budget bleiben werden. Frau Schneider (Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung): Herr Vogel, Ihre Annahme mag stimmen. Ich kenne die Beweggründe, so oder so zu reagieren, nicht. Wir haben im Dialogforum die Matrix vorgelegt. Es ist ein umfangreicher Debattenprozess angestoßen worden. Das erste Gespräch wird von den Beteiligten als konstruktiv und gut eingeschätzt, ohne dass aber schon in allen Punkten eine Klärung erfolgt wäre. Wir haben verabredet, dass man sich weiter trifft. Der nächste Termin ist übermorgen. Wir müssen schauen, wie der weitere Fortschritt ist. Es ist der Versuch, zu den Streitpunkten möglichst Klarheit herzustellen, damit wir mit diesen Sachen nicht komplett vor Gericht landen, sondern man auf einander zugeht und sich einigt. Das ist die Aufgabe derer, die dort am Tisch sitzen. Es kann gut sein, dass der eine oder andere sagt: Ich warte diesen Prozess ab. Eines der Hauptprobleme ist das Thema Innen-/Außendämmung. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Die Sache mit den Auszahlungen ist nicht solch ein Problem. Einen Scheck zu unterschreiben dauert nicht wahnsinnig lange. Die Frage ist nur, warum es nicht oder nur teilweise umgesetzt wird. Es hilft ein Gespräch mit den Anwohnern, wenn man fragt: Warum bekommt jemand die ASE-E? Er bekommt sie deshalb, weil der Flughafen ausgerechnet hat, dass das alles - vermeintlich oder tatsächlich - im Vergleich zum tatsächlichen Wert des Hauses zu teuer ist. Der Anwohner bekommt einen Bruchteil, wie hoch auch immer er sein mag: zwei Drittel, ein Drittel, vier Fünftel oder wie auch immer. Mit dem Rest muss er selbst sehen, wie er klarkommt. Da schlucken die Leute und denken sich: Der Flughafen kann mein Haus angeblich nicht schallschützen. Ich kriege nur einen Abschlag von dem, was ich bräuchte, und soll sehen, wie ich damit klarkomme. Dass die Leute da vorsichtig sind, ist ganz klar. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 20 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Wagner, was Sie zur Außendämmung gesagt haben: Auch da hilft ein Gespräch mit den Anwohnern. Mit denen, die auf der letzten Schallschutzveranstaltung waren, habe ich im Nachgang gesprochen. Ein Großteil wäre bereit, einen Teil selbst zu übernehmen. Aber warum stellt man vonseiten des Flughafens diese Frage nicht offensiv? Das könnte man in den ASE-E-Bescheid hineinschreiben: Wenn Sie gewillt sind, Teile selbst zu übernehmen, machen wir das. Aber es wird in Abrede gestellt, dass es geht. Herr Wagner, zu den Wintergärten: Es wurde fünf Jahre lang bestritten, dass Wintergärten ein Anrecht auf Schallschutz haben. Es gab eine Sprachverwirrung: Unter einem Wintergarten versteht jeder etwas anderes. Die Landesregierung Brandenburg hat zwei Kleine Anfragen so beantwortet, dass Wintergärten, die bauordnungsrechtlich als Wohnraum genehmigt sind, Anspruch auf Schallschutz haben. Wie viele davon sind in Bearbeitung? Die Ablehnungen kenne ich. Es müsste einen Wechsel in der Politik geben: Abgelehnte Wintergärten müssten neu aufgearbeitet und positiv beschieden werden. Welche Zusammenarbeit gibt es - drittens - mit Bürgerinitiativen? Es sind über 40. Man sollte auf einen gemeinsamen Nenner kommen, denn im Dialogforum sind die Bürgerinitiativen nicht vertreten. Abgeordnete Fischer (SPD): Ich habe eine Frage zur Tischvorlage: Habe ich es richtig verstanden, dass innerhalb von einem Monat nur eine einzige Wohneinheit die Kosten nach der baulichen Umsetzung erstattet bekommen hat? Das ist kein Fortschritt. Wie Sie selbst wissen, gibt es seit dem 2. Mai Lärmbetrieb. Zur Statistik: Das sind die alten Routen. Wir wissen alle, das ist nur ein Bruchteil des Flugbetriebes, der stattfinden wird. Regional wird es sich noch verschieben. Man muss aufpassen, jetzt nicht mit der weißen Fahne zu winken und zu sagen: Alles ist im grünen Bereich; die Leute haben mehr Schallschutz, wir gehen mit größeren Zielen heran als wir eigentlich haben, und wir haben hier irgendein Delta. Zur Beschwerdestatistik, den Punkten der baulichen Umsetzung: Bei den Einzelfällen fehlt mir, was ein detailliertes Beschwerdemanagement betrifft, die Auflistung. Ich war bei der einen oder anderen Veranstaltung dabei; Sie haben es angesprochen: Individuelle Vereinbarungen sind möglich. Kostenübernahme und Leistungsverzeichnis waren ein Problem, wo die Baufirmen vor Ort gesagt haben: Wir schieben mal ein bisschen auf der Zeitstrecke. - Die Bürger haben gefragt: Wieso soll ich das vorfinanzieren, wie soll das funktionieren? - Haben Sie einmal jenseits der Veranstaltungen alle aktiv angeschrieben und über die Möglichkeiten informiert, die Sie mittlerweile anbieten? Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 21 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Wenn ich das richtig verstanden habe, hat Herr Schulze die Frage gestellt, inwieweit wir mit den Bürgerinitiativen zusammenarbeiten. Ich habe es im letzten Dialogforum erstmals erlebt, dass mir von einer Vertreterin der Bürgerinitiative wirklich eines der Aktenzeichen genannt wurde, worüber sie sich beschwert hat. Das, was sie mich gefragt hat, werde ich ihr am Mittwoch beantworten. Auf dieser Ebene können wir gerne weitermachen, das freut mich. Im Übrigen sind die Bürgerinitiativen sehr wohl im Dialogforum vertreten, und zwar deutlich und in ihren Aussagen prononciert. Insofern findet im Dialogforum die Zusammenarbeit, wenn man sie so nennen möchte, statt. Sie wissen allerdings auch, dass die Zusammenarbeit nicht einfach ist, weil wir von zwei verschiedenen Seiten des Tisches kommen. Wenn es Fragen, Hinweise oder Beschwerden zu Einzelfällen gibt - sehr gern, auch auf diesem Wege! Das machen wir. Zu den Wintergärten: Hierzu ist in den Antworten der Landesregierung, soweit ich sie gesehen habe, alles gesagt worden. Der allergrößte Teil der Wintergärten in der Beantragung sind nicht als Erweiterung von Wohnraum genehmigt. Ein Wintergarten ist nach brandenburgischer Bauordnung ein - meist mit Glas - umbauter Raum zur Überwinterung von Pflanzen. Er ist kein Wohnraum. Wenn uns in der Bewertung dessen, was uns an Genehmigungen vorgelegt wurde, etwas durchgerutscht ist, mögen sich die Anwohner bitte melden. Meine Kollegen vom Beschwerdemanagement sagen aber, es gibt nur eine Hand voll solcher Fälle. Es ist relativ wenig, was tatsächlich genehmigt ist. Da kann ich relativ wenig tun. Zu Ihrer Aussage vorhin, ein Bruchteil der notwendigen Maßnahmen bei ASE-E würde tatsächlich entschädigt: Es gibt ein breites Spektrum von Häusern, die möglicherweise neu, aber Fertigteilhäuser sind - Holzständerbauweise und Ähnliches. Sie sind energietechnisch wunderbar, erfüllen KfW-Standards, sind aber schallschutztechnisch schwierig. Das schlägt sich auch in der Verkehrswertermittlung nieder. Dann haben Sie einen relativ großen Unterschied zwischen einem Leistungsverzeichnis baulicher Maßnahmen, einem Summenwert und den 30 %. Es gibt auch Fälle - das ist das entgegengesetzte Ende der Skala -, wo wir tatsächlich nicht in der Lage sind, die Häuser zu ertüchtigen. Da sind Räume beispielsweise unter dem Dach dabei - mit großen Dachflächenfenstern, die man nur bis 40 oder maximal 42 Dezibel ertüchtigen kann. Wenn aber rechnerisch 100 Dezibel zu schützen sind, kommt man im Rauminneren nicht auf 55 Dezibel. Dann ist technisch das Ende der Fahnenstange erreicht. Sie können bewertet werden und relativ hochwertig sein. Es gibt Fälle, wo wir 30 000 oder 40 000 Euro an LV haben, aber eine Entschädigung von 70 000 oder 80 000 Euro - das geht über ein riesiges Spektrum. Ich möchte deswegen Ihre Aussage nicht pauschal stehenlassen. Frau Fischer hatte gefragt, ob es richtig ist, dass im Monat März nur eine Wohneinheit baulich umgesetzt ist. Wenn die Zahlen so sind, dann ist das so. Das macht mich auch nicht zufrieden. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 22 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Ihre letzte Frage war, ob wir alle Anwohner angeschrieben haben. Letzten Endes liegt es in der Verantwortung der Anwohner, Firmen zu beauftragen. Unsere Verantwortung und unser Ziel ist es, mit den Baufirmen die bauliche Umsetzung abzustimmen. Wenn es Probleme aufgrund von Wünschen gibt, die an eine Baufirma herangetragen werden - ich erwähnte die Kastenfenster -, könnten wir uns einfach auf den Standpunkt stellen: Wenn ihr die Fenster nicht wollt, können wir das Schutzziel nicht einhalten, dann können wir nichts machen. - Aber solange es auf pragmatischem Wege machbar ist, tun wir es. Es ist aber schwierig - das gibt uns die Planfeststellung auch nicht mit -, in jedem Fall die bauliche Umsetzung und alles, was individuell auftritt, von vornherein und per Schreiben oder Ähnlichem sofort aufzulösen; das muss als Thema an uns herangetragen werden. Es kommt vor, dass eine Baufirma einen Nachtrag stellt und sagt: Das Ingenieurbüro konnte bestimmte Dinge nicht sehen, die Wand ist anders aufgebaut, das Dach haben wir jetzt aufgemacht, da muss man etwas ändern. Dann ist es Aufgabe unserer Ingenieurbüros, technisch zu reagieren, den Nachtrag zu prüfen und ihn, wenn er berechtigt ist, freizugeben, sodass er umgesetzt werden kann. Aber ich möchte in dieser Runde dafür werben: Es ist nicht wirklich einfach und aus meiner Sicht auch gar nicht leistbar, in den tausenden von Fällen, die alle individuell sind, von vornherein immer gleich den Punkt zu treffen; dazwischen ist immer eine Regelschleife. Das kommt tatsächlich vor, das sagen auch die Baufirmen. Zu den Karten mit den Lärmpegeln, den ausgewiesenen Differenzen: Was der Dimensionierung unserer Schallschutzmaßnahmen zugrunde liegt, sind die Grundlagen der Planfeststellung: alter Flugzeugmix, Vollausbau des Flughafens, 360 000 Flugbewegungen. „Alter Flugzeugmix“ bedeutet: Es sind Flieger aus den 90er Jahren dabei, die heute nicht mehr fliegen, in Europa teilweise gar nicht mehr zugelassen sind. Was wir jetzt gemessen haben, sind die Messwerte der ersten fünf oder sechs Tage. Beim nächsten Mal berichte ich Ihnen gerne, was an Werten hinzugekommen ist. Meine Erwartung ist, dass wir, auch wenn wir mit der Südbahn länger in Betrieb sind, zwar noch Ausschläge haben werden - ich habe Ihnen die absoluten Maximalpegel, nicht die gemittelten, die wir auch haben, dargestellt. Wir haben aber 10 Dezibel - wie gesagt, das ist von der Lärmberechnung her eine Verzehnfachung des Lärms. Da sind wir Welten weg. Ich behaupte an dieser Stelle mit gutem Gewissen: Wir bleiben mit unserer Dimensionierung darüber. Wir haben unter „Ceteris-paribusBedingungen“ - gleicher Verkehr - gerechnet, gemessen und Vergleiche angestellt. Da haben wir - je nachdem, ob Start oder Landung - immer noch Unterschiede von 6 bis 7 Dezibel: zugunsten, überrechnet sozusagen. Die Rechenverfahren sind vom Umweltbundesamt bewusst so festgelegt, dass sie überschätzen, um auf der sicheren Seite zu sein. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 23 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Abgeordneter Barthel (SPD): Es ist ein kompliziertes, kleinteiliges Thema. Der Umsetzungsstand ist nach meinem Eindruck für beide Seiten unbefriedigend: sowohl für die Bürger als auch - wenn ich in sein Gesicht schaue - Herrn Wagner. Es gibt, wie ich herausgehört habe, ein Kernthema: Innen- versus Außenschalldämmung. Das wird die zentrale Frage sein. Die meisten werden sich im Augenblick davor hüten innen zu dämmen. Es ist eine Einschränkung der Wohnqualität, bis hin zu langfristigen Gebäudeschäden durch Veränderung des Taupunkts. Eine langfristig erfolgreiche Lösung gibt es wahrscheinlich nur im Bereich der Außendämmung. Das ist meine feste Überzeugung. Nun ist das ein Thema, das nicht nur Berlin tangiert - hier sind etwa 12 000 WE betroffen -, sondern langfristig auch Frankfurt mit seiner dritten Start- und Landebahn und so weiter und so fort. Haben Sie einmal mit dem Deutschen Institut für Bautechnik und den großen Herstellern gesprochen? Wir reden immer über Innovation, mögliche Forschungsgebiete und neue Märkte. Schallschutzdämmung ist aus meiner Sicht ein Markt, der sich in Zukunft entwickeln wird. Es gibt in diesem Bereich nur Bauteile, die zertifiziert sind, keine kompletten Hüllenlösungen, die zertifiziert sind. Ich möchte anregen, dass sich die Flughafengesellschaft mit der von mir genannten Institution, vielleicht auch den großen Herstellern in Verbindung setzt, um eine Lösung zu entwickeln. Sie wird für die Südbahn nicht zum Greifen kommen. Aber mit Blick auf eine Eröffnung im Jahr 2017 - nach Planfeststellungsbeschluss bis fünf Jahre nach Eröffnung Abschluss aller Schallschutzmaßnahmen - ergibt sich ein Zeithorizont, wo man zu technologischen Lösungen kommen könnte, die nicht kleinteilig sind, sondern, so wie wir das beim Wärmedämmungsprogramm der Bundesregierung hatten, auf einer anderen Ebene angesiedelt sind. Abgeordneter Bommert (CDU): Herr Barthel, das wurde breit diskutiert. Herr Wagner hatte gesagt, dass mit allen großen Herstellern gesprochen wurde. Das Problem ist, dass Sie eine Außendämmung nicht hinbekommen, weil Sie die Masse nicht erreichen. Das wurde hier gesagt; in der Anhörung war das ein echtes Thema. Abgeordneter Barthel (SPD): Mit dem Deutschen Institut für Bautechnik ist über diese Frage noch nicht gesprochen worden. Das sind die Fachleute, die in diesem Bereich Forschungsaufträge vergeben. Sie kennen auch die Standards. Warum redet man mit ihnen nicht? Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 24 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Ich kann das bestätigen. Nicht nur wir, auch die Baufirmen, mit denen wir in Kontakt stehen, haben das getan - ich will keine Namen nennen, aber sie haben mit den großen Baustoffherstellern dieses Landes gesprochen. Es ist leider keine Lösung in Sicht. Ich bin kein Bautechniker oder Bauingenieur, der das final einschätzen kann, aber meine Bauingenieure sagen: Die Wirkung einer schalltechnisch geeigneten Außenschale hängt extrem vom Unterbau ab. - Wir müssen für solche Dinge auch erst eine Zertifizierung bekommen, es muss Werte geben, die man ansetzen kann. Möglicherweise werden über Jahre hinweg Lösungen entwickelt, aber wir können nach Planfeststellung nur sauber arbeiten, wenn wir eine Einverständniserklärung vom Eigentümer haben, dass er entsprechende Eigenanteile übernimmt. Man kann sie nicht von vornherein voraussetzen. Das war aber Thema der Anhörung und ist insoweit nichts Neues. Es ist tatsächlich so: Frankfurt und auch München haben eine relativ frische Planfeststellung, aber wissen Sie, was dort bezüglich Fluglärm in der Planfeststellung steht? „Es gilt das Fluglärmgesetz.“ - Da braucht man keine Wanddämmung! Das ist einfach kein Markt für die Zukunft. Das kann ich nicht ändern, so sind die Tatsachen. Es gibt ein System einer Firma aus Bayern, die mit „W“ beginnt; ich habe mir die Platten einmal angeschaut. Das ist für mich vielversprechend, das müssen Sie sich vorstellen wie eine große Wellpappe. Sie ist in den Zwischenräumen mit Sand gefüllt. Man braucht eine Schulung, wenn man sie schneiden will, damit einem der Sand nicht herausrieselt. Die Platten sind relativ schwer, Schalldämmung erreichen Sie durch schwere Materialien. Sie sind im Vergleich mit dem, was wir ohne dieses System vorsehen mussten, ungefähr halb so dick. Damit wird man nicht jedes Problem lösen können. Wenn Sie einen Einbauschrank haben, der bis an die Wand herangezogen ist, und eine Dämmung heran muss, wird es schwierig. Man muss den Schrank kürzen und hat dann 4 oder 5 Zentimeter an der Wand. Aber vielleicht ist das eine Lösung, mit der sich der eine oder andere anfreunden kann. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Wir haben die Vereinbarung zur Lüftertechnik noch nicht besprochen - DIN 1946-6. Soll darüber nolens volens hinweggegangen werden? Habe ich etwas verpasst? Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Es gibt dazu seit Februar letzten Jahres Vollzugshinweise der Behörde, seit Sommer letzten Jahres ein Umsetzungskonzept, dessen Grundlagen Sie bei uns auf der Website einsehen können. Sie wissen selbst: Es gibt dazu, vor dem OVG anhängig, einen Rechtsstreit, der hoffentlich in diesem Jahr entschieden wird; Termine kennen wir nicht. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen unsere Vorgehensweise erläutern; das ist aber relativ technisch. Nach meiner Erinnerung steht diese Formulierung jedes Mal auf der Agenda. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 25 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Wie sie darauf gekommen ist, kann ich historisch nicht mehr herleiten. Vorsitzende: Das ist der Überbegriff zum Thema Schallschutz, das allumfassend dargestellt werden soll. Wir nehmen immer einen aktuellen Sachstand dazu. Wenn es noch keine abschließende Entscheidung gibt, können wir dazu auch selbst keine aktuell formulieren. Abgeordnete Fischer (SPD): Vielleicht habe ich es vorhin nicht präzise genug ausgedrückt: Von 2 850 Wohneinheiten haben jetzt 85 ihre Kosten und ihren Schallschutz, 2 765 noch nicht. Sie haben gerade zu den Themen Innen-/Außendämmung, Wintergärten, Lüfter etc. ausgeführt. Ich würde gerne auf die Kosten aus Ihrer aktuellen Übersicht zu sprechen kommen. Man wird in der Tat wiederholt angesprochen - in Sprechstunden und vor Ort. Kann man die Beschwerdestatistik präzisieren? Sind die 2 765 Wohneinheiten in diesem Topf drin? Auch wenn Sie sagen, dass Sie dazu nicht verpflichtet sind - alternativ frage ich es den neuen Geschäftsführer: Gibt es die Möglichkeit, bei den Punkten, wo der Flughafen schon Angebote gemacht hat - Stichwort Übernahmefinanzierung etc. -, das ein bisschen abzuschichten? Wenn es um die Finanzierung geht, sollte nicht nur gesagt werden: Wir haben nicht das Geld. - Der Flughafen hat bei den Infoveranstaltungen Angebote zur Abtretung von Ansprüchen gemacht. Könnte man nicht wenigstens ein bisschen Schwung hineinkriegen, indem man die 2 765 anschreibt? Sonst habe ich die Befürchtung, dass wir im nächsten Monat vielleicht 86 oder 87 Wohneinheiten haben, aber geflogen und geflogen wird. Das alles hier sind nicht nur Zahlen, sondern auch Menschen und betroffene Anwohner, die das schwer bewegt. Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Zur Beschwerdestatistik: Man könnte das mit viel Aufwand detailliert nach einzelnen Beschwerdekategorien herunterbrechen. Aber mir ist wichtig, dass die Anwohner möglichst schnell eine Antwort auf das kriegen, was sie uns fragen. Wir müssen unsere Ingenieurbüros - sie unterstützen uns bei den Antworten, wenn es um technische Dinge geht, weil sie im Zweifelsfall der Gutachter sind, der die Auslegung gemacht hat - so ertüchtigen und voranbringen, dass die Antworten schnell gegeben werden. Eine Beschwerdestatistik weiter herunterzubrechen ist möglich, würde bei uns aber Ressourcen binden, die ich lieber in die Bearbeitung von Beschwerden setzen würde. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 26 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Zu Ihrer nochmaligen Frage nach der Forcierung der Umsetzung: Wir wissen, dass bei den Firmen, mit denen wir sprechen, viele Aufträge und Anfragen eingesammelt wurden, dass viele Anwohner bereits aktiv geworden sind, es aber die bekannten Themen gibt, die eine Umsetzung erschweren und in manchem Fall, wenn jemand sehr vorsichtig ist, verzögern. Dann wird etwas - ich will nicht sagen: verhindert - in die Zukunft geschoben. Wir sind derzeit - dazu gibt es am Mittwoch bei der IHK die nächste Veranstaltung - in enger Abstimmung mit den Baufirmen. Die Baufirmen geben uns mit: Flughafen, an dieser oder jener Stelle muss du dieses oder jenes tun. - Ich hatte die Kastenfenster angesprochen. Das ist nicht über Beschwerden bei uns eingegangen, sondern die Baufirmen haben mit den Leuten vor Ort gesprochen und ihnen demonstriert - sie haben ein Muster, wir haben auch eines -, wie groß und dick so ein Fenster ist. Wenn die Leute das sehen, kommen sie ins Grübeln. Wir erhalten einen ganzen Teil der Rückmeldungen über die Baufirmen. Wenn wir die Umsetzung forcieren wollen, sehe ich den Weg weniger darin, die Anwohner anzuschreiben und ihnen zu sagen: Jetzt setzt doch bitte um! - Dann bekommen wir die gleiche Rückmeldung, die wir schon kennen. Es wäre zielführender, mit den Baufirmen zu sprechen: Welche Möglichkeiten, soweit sie in unserer Macht stehen, gibt es noch? - Wir können technische Dinge nicht einfach aushebeln; das geht nicht. Zur finanziellen Abwicklung: Es gibt einen Vordruck dafür, wir bieten die Möglichkeit einer Forderungsabtretung, da müssen wir als Flughafen nicht aktiv werden. Wir stellen schlichtweg ein Formular mit einem Zedenten und einem Zessionar zur Verfügung: Der eine gewährt - quasi zu unseren Lasten - sozusagen dem anderen eine Übertragung seiner Rechte auf Auszahlung der finanziellen Mittel für die Erstattung von Kosten für Baumaßnahmen. Das ist für uns überhaupt kein Problem, wir müssen es nur wissen und die Kontodaten und die Unterschrift des Anwohners haben, dass es so okay ist. Das bewerbe ich in jeder Infoveranstaltung, das habe ich inzwischen über Tausend Leuten gesagt. Wenn es andere Dinge gibt, wo es noch einen Knoten gibt, den wir durchschlagen können, dann tun wir das. Ich muss aber immer grundsätzlich sagen: Für die Beauftragung - auch das war Anhörungsthema sind die Anwohner verantwortlich, wir können nicht dazwischen gehen. Vorsitzende: Weiteren Fragebedarf erkenne ich nicht, schließe Tagesordnungspunkt 2.1 und eröffne Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung TOP 2.2: S. 27 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Bericht des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und der FBB zu den Leitlinien der Verkehrswertermittlung Vorsitzende: Wir haben in der letzten Ausschusssitzung festgelegt, dass zu den Leitlinien der Verkehrswertermittlung eine Berichterstattung erfolgen soll. Ich würde vorschlagen, dass die Landesregierung - Frau Ministerin Schneider - beginnt und dann die FBB weiter ausführt. Ihnen liegt ein dicker Leitfaden (Anlage 2) in ausgedruckter Form vor, den es schon gibt, seit sich der Ausschuss in dieser Legislaturperiode konstituiert hat - auch im Internet, auf der Seite der FBB, sodass sich die breite Öffentlichkeit darüber informieren kann. Trotzdem liegt immer wieder der Teufel im Detail; sicherlich auch hier. Dadurch kommen die vielen Fragestellungen zu diesem Thema zustande. Frau Schneider (Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung): Das Thema wurde im Ausschuss schon mehrfach aufgerufen. Es sollte erläutert werden, wie der Leitfaden aussieht. Wir haben es begrüßt, dass die FBB eigenverantwortlich einen solchen Leitfaden entwickelt hat, um eine strukturelle Vereinheitlichung bei der Umsetzung der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses zu erreichen. Wir haben darüber in den unterschiedlichen Entwurfsstadien miteinander gesprochen. Es ist ein Werk der FBB; wir haben es nicht zu genehmigen. So haben wir bisher auch Anfragen beantwortet. Wir haben keine Veranlassung, gegenüber der FBB etwa geltend zu machen, dass die Arbeit nicht richtig sei. Wir finden den Leitfaden in Ordnung. Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die letzten beiden Folien der Präsentation im Handout lenken: Woraus speist sich der Leitfaden? Auf welchen Grundlagen ist er aufgebaut? Das eine ist der Planfeststellungsbeschluss selbst; darauf komme ich gleich noch. Wir haben allerdings den Leitfaden nicht selbst erstellt, sondern einen Gutachter damit beauftragt. Um ihn zu erstellen, hat der Gutachter sämtliche Kaufpreisfälle in der für uns relevanten Region in der Umgebung des Flughafens - für drei Gutachterausschüsse: der entsprechende Bezirk von Berlin, TF und LDS -, ermittelt und daraus ein statistisches Modell von Sachwertfaktoren abgeleitet, die wir brauchen, um die Immobilienwerte herzuleiten. Wir haben uns an § 194 Baugesetzbuch orientiert. Die ImmoWertV war die wesentliche fachliche Grundlage. Frau Ministerin Schneider hat gerade angesprochen, dass es dazu eine Abstimmung mit dem MIL und den Gutachterausschüssen gab, die das, was wir hergeleitet haben, als plausibel und nachvollziehbar bezeichnet haben. Wir haben ebenso - das war ein langer und streckenweise nicht einfacher Prozess den Leitfaden im Dialogforum in der AG2 vorgestellt und intensiv erörtert. Warum das Ganze? Auch das ist in diesem Hause schon ein oder zwei Mal gesagt worden: Uns ist wichtig, dass wir eine rechtlich einwandfreie, belastbare Grundlage haben. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 28 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Bei einem Thema, das nicht nur empfunden, sondern real für jeden Anwohner ans Eingemachte - die Bewertung seines Eigentums - geht, müssen wir sicherstellen, dass wir rechtlich einwandfrei unterwegs sind, dass die Bewertungsmethodik nach den Verordnungen, die in Deutschland gelten, stimmt und eine möglichst einheitliche Bewertungsweise passiert. Es gibt drei Gutachterausschüsse mit je unterschiedlichen Modellen. Deshalb mussten wir ein Modell entwickeln, das in Nuancen von den Modellen - nicht aber den Ergebnissen - der Gutachterausschüsse abweicht. So ist es generell in diesem Geschäft: Man kann auf verschiedenen Modellen zum Ziel kommen, aber das Ergebnis muss das gleiche sein. Das soll unser Leitfaden gewährleisten; ich denke, das tut er auch. Wenn Sie sich an die Beschwerdestatistik erinnern: Wir haben seit Monaten, was dieses Thema angeht, einstellige Beschwerdezahlen. Das überrascht und freut mich. Nun zur letzten Seite der Präsentation und den Unterschieden zwischen unserer Verkehrswertermittlung und der Standardverkehrswertermittlung. Sie leiten sich aus Ziffer 5.1.7 Abs. 2 Planfeststellung her, wonach die bei der Entschädigung anzusetzenden Verkehrswerte auf dem Verkehrswert von Grundstück und Gebäude mit zu schützenden Räumen zu basieren haben. In den Anwohnerveranstaltungen Frau Fischer, Sie haben es gehört - erläutere ich das auch. Das ist die Grundlage für wesentliche Unterschiede. Wir berücksichtigen Gebäude, die nicht unmittelbar schallschutzbetroffen, schallschutzrelevant sind, in der Verkehrswertermittlung nicht. Wenn eine Scheune zu bewerten wäre, tun wir es nicht. Wenn eine Garage etwas abseits steht, bewerten wir sie nicht. Bildet sie aber eine bauliche Einheit mit dem Gebäude, dann bewerten wir sie. Solche Dinge sind nicht ganz leicht nachvollziehbar, aber wenn man sie den Anwohnern erläutert, verständlich und akzeptabel. Der zweite Punkt kam nach längeren Diskussionen mit rechtlich beschlagenen Gutachtern zustande. Wenn wir auf übergroße Grundstücke stoßen - wir sind teilweise im ländlichen Bereich unterwegs, wo es Bauern mit großen, alten Grundstücken von Garten- oder Ackerland gibt -, schneiden wir sie ab, weil sie für die Ermittlung einer Höchstgrenze, einer Entschädigungsgrenze nach § 74 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz nicht relevant sind. Etwas anderes ist es, wenn wir über Bauland, über Wohngrundstücke sprechen. Wenn wir - und nur dann! - übergroße Baulandwohngrundstücke haben, die separat ortsüblich vermarktbar wären, schneiden wir sie ab - sonst nicht. Wenn Sie ein 800 m² großes Standardgrundstück haben - ich glaube, in Blankenfelde ist das die Standardgröße -, und jemand kommt mit 1 000 m², kann man natürlich 200 m² Baugrundstück nicht verkaufen. Selbst wenn man es verkaufen könnte, müsste man es noch in zweiter Reihe bebauen können. Wenn unabweisbar ist, dass man es separat vermarkten könnte, wird es abgetrennt. Das ist aber eher die Ausnahme. Da gibt es auch relativ wenige Probleme. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 29 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Ein weiterer Punkt, der auch im Dialogforum kontrovers diskutiert wurde - aber es gibt noch ältere Pressemitteilungen dazu -, ist die Frage, zu welchem Stichtag wir die Verkehrswertermittlung vornehmen. Der Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag ist der Tag der Antragsstellung; das kann man aus der Planfeststellung herleiten. Es gibt aber nicht nur negative, sondern auch positive Dinge. Wir berücksichtigen beispielsweise nicht die Tatsache, dass jemand auf einem Erbbaurechtsgrundstück gebaut hat. Wir nehmen an: Der Mann oder die Frau ist Eigentümer. Wenn er oder sie das Haus verkaufen wollte, wäre es natürlich ein Thema. Bei uns ist es kein Thema. Genauso Wohnrecht, Wegerecht oder ähnliches - das berücksichtigen wir zugunsten des Anwohners nicht, weil es schallschutztechnisch einfach nicht relevant ist. Die Leute wohnen auf dem Grundstück; es ist egal, ob ein Wegerecht darauf ist. Fazit: Ich denke, mit diesem Leitfaden ist es uns gelungen, eine rechtlich und fachlich stabile Grundlage zu schaffen. Er wird im Übrigen von Drittgutachtern genutzt, nicht nur von unserem Gutachter; das funktioniert ziemlich gut. Wir haben aber einen abweichenden Bewertungsgegenstand zum Standard - § 194 Baugesetzbuch, was man gemeinhin so kennt. Bei uns ist es - auch das ist in § 194 aufgeführt - ein sonstiger Bewertungsgegenstand, der aus der Besonderheit der Planfeststellung herrührt. Sie können alles, was zu diesem Thema an Herleitungen, Statistiken, Sachwertfaktoren und Bewertungsmethodik zu sagen ist, im Leitfaden nachlesen. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Auf die Gefahr, dass ich mich als einziger oute, der die Frage des Sachwertkorrekturfaktors nicht verstanden hat: Die Verkehrsgutachter kommen auf einen Wert von 250 000 Euro, dann wird das mit dem entsprechenden Faktor - zum Beispiel 0,7 - multipliziert und das Haus ist nur noch 70 % davon wert. Irgendjemand soll mir mal erklären - hier sind degressiv gestaffelte Grafiken zu sehen -, warum der Sachwertfaktor einer Immobilie desto niedriger ist, je höher der Verkehrswert ist! Motto: Wie können wir möglichst wenig, 30 %, erreichen? - Erklären Sie es mir! Das muss sich jemand ausgedacht haben, es muss einen logischen Hintergrund haben: je höher der ermittelte Verkehrswert, desto kleiner der Korrekturfaktor. - Ich verstehe es nicht. Wenn die anderen es verstanden haben, tut es mir leid, wenn ich Ihnen die Zeit stehle. Ein Haus ist 375 000 Euro wert, dann kommt die Flughafengesellschaft: mal 0,52. So ist es nur noch die Hälfte wert. Davon 30 % - und das ist dann das, was der Anwohner bekommt, um sein Haus schallzuschützen. Das ist ein konkreter Fall, jemand kriegt 48 000 Euro, der Schallschutz kostet nach den Maßgaben der Flughafengesellschaft 80 000 Euro, also bleibt der Anwohner auf 32 000 Euro hängen. Würde der Sachwertfaktor nicht mit 0,52, sondern 0,9 angesetzt, bekäme der Anwohner 80 000, könnte sein Haus schützen, alles wäre schick und es gäbe kein Problem. Je wertvoller eine Immobilie, desto geringer der Sachwertfaktor! Warum? Erklären Sie es mir! Ich bin bereit, verstehen zu wollen. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 30 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Soweit ich es als Nichtverkehrswertgutachter kann, will ich es gerne tun. Herr Schulze, ich habe gelernt, dass das nach der ImmoWertV ein durchaus übliches, gängiges Verfahren ist: Wenn Sie den Verkehrswert eines nicht neuen Gebäudes einschätzen wollen, müssen Sie zunächst den sogenannten Normalherstellungskostenwert ermitteln, den das Gebäude einmal gekostet hat. Dann gibt es eine Multiplikation mit einem Sachwertfaktor - das ist ein übliches Verfahren, wenn Sie ein Eigenheim bewerten. Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie mit den Gutachterausschüssen sprechen. Sie haben gegen diese Vorgehensweise nichts einzuwenden, weil es entsprechend der gültigen Verordnung passiert. Sie passen einen Wert, den Sie für Normalherstellungskosten haben, an den tatsächlichen Marktwert an, und dieser Faktor, der erwächst aus Marktbedingungen, die von Ortschaft zu Ortschaft Immobilie unterschiedlich sein können. Bei relativ hochwertigen eher zu, dass dieser Wert relativ niedrig ist. vorläufig ermittelt fast immer <1 ist, und Immobilie zu Objekten trifft es Ich habe mir von den Gutachtern sagen lassen - Sie können gerne die Ausschüsse fragen, es ist tatsächlich so -, dass Sie gerade bei hochwertigen Immobilien immer einen gewissen Einfluss haben: Sonderkonstruktionen, Sondermaterial, irgendwelche Dinge, die der Bauherr sich mit Herzblut vom Munde abgespart und dahingestellt hat. Aber Sie finden für die bauliche Lösung am Markt nicht 1:1, wie Sie als Bauherr vielleicht ihren Wert einschätzen, eine Nachfrage. Das ist ein stückweit der Markt. Unsere Pflicht ist es, die Marktbedingungen statistisch sauber hergeleitet in diesem Leitfaden abzubilden und zur Grundlage der Bewertung zu machen. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Wenn ich es richtig verstehe, ist die zugrundeliegende Idee, dass derjenige, der ein Einfamilienhaus besitzt, wo sich die Schalldämmung nicht lohnt - jedenfalls nicht aus Sicht der Flughafengesellschaft, weil es die 30 % überschreitet -, diese 30 % Entschädigung bekommt und selbst darüber entscheidet, was er mit dem Geld macht, ob er das Haus mit 30 % Abschlag verkauft und dann pari daraus hervorgeht. Dann muss sich der nächste überlegen, ob er die Schallschutzmaßnahme durchführt - es ist ja auf das Haus, nicht auf den Eigentümer bezogen, wenn ich es richtig sehe. Der nächste Erwerber kann nicht erneut einen Anspruch auf 30 % Entschädigung stellen. Also besteht die Möglichkeit für denjenigen, der das Geld empfängt, wegzugehen und ein unsaniertes, nicht lärmgeschütztes Haus mit Preisabschlag weiter zu veräußern. Das ist ja wohl ein Stück weit auch die Intention, die dahintersteckt. Das gilt für Gebäude, die stehenbleiben sollen. Gibt es auch Gebäude, bei denen vorgesehen ist, dass sie entsiedelt werden? Können Gebäude so stark betroffen sein, dass sie nicht weiter nutzbar sind, sodass die Flughafengesellschaft sagt: In dem Fall greifen die Lösungsansätze nicht, sondern die gesamte Immobilie muss übernommen werden? Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 31 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Gilt auch für diese Gebäude und Grundstücke der Leitfaden für schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung oder wie finden Sie da zu einem Betrag? Und gibt es solche Fälle überhaupt? Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Wenn Sie erlauben, möchte ich es geraderücken: Was wir tun, wenn wir Entschädigungen auszahlen, ist: Wir zahlen die Entschädigung als Surrogat für unsere eigentliche Verpflichtung, schallzuschützen. In Ziffer 5.1.7 Abs. 2 Planfeststellung - ich habe es zitiert -steht es. Die Grundlage ist das Verwaltungsverfahrensgesetz. Was der Anwohner damit tut, ist seine Sache. Wir werben dafür, die baulichen Maßnahmen trotzdem in einem dann maßgeschneiderten Umfang umzusetzen. Wenn ich mir die Kaufpreisentwicklung in der unmittelbaren Umgebung des Flughafens anschaue, kann ich nicht bestätigen, dass erstens die Preise fallen würden und zweitens der Markt irgendwie Schaden genommen hätte. Das Gegenteil ist der Fall. Wir können gerne über Einzelfälle sprechen, aber ich sehe nicht pauschal, dass jemand 30 % Abschlag im Wiederverkaufswert seines Hauses hinnehmen müsste. Das macht es für uns umso nachvollziehbarer - der Anwohner kann mit dem Geld tun, was er möchte -, es in Schallschutzmaßnahmen zu stecken. Zur Frage der Absiedlung: Auch da gilt die Planfeststellung. Ich habe keinen Flyer dabei, aber wir haben entsprechende, wo die Konturen dargestellt sind. Da finden Sie die Dauerschallpegel-Kontur Leq von 70 dB, die in der Planfeststellung als Grenze für Ansprüche auf tatsächliche Übernahme und Absiedlung festgelegt ist. Diese Ansprüche werden bei uns hausintern nicht durch die Abteilung Schallschutz bearbeitet, sondern durch unsere Real-estate-Kollegen, die dafür eigene Gutachter haben, die normale Verkehrswertgutachten - normal im Sinne von marktüblich, gängig, deutschlandweit - anfertigen und alles mit den Anwohnern ausverhandeln. Die Anträge können gestellt werden, wenn man in dieser Kontur wohnt. Es gibt Anwohner, andere sind längst weg, wieder andere überlegen noch, ob sie dableiben und möglicherweise Schallschutzansprüche geltend machen wollen. Ihnen treten wir so gegenüber, dass wir sagen: Ihr müsst Euch irgendwann entscheiden! Ihr könnt nicht Schallschutz einbauen und dann abgesiedelt werden wollen; das geht nicht mehr. Dann habt ihr euren Anspruch auf Umsiedlung verloren. - Aber grundsätzlich ist das eine Planfeststellungsregelung. Dann habt ihr eure Ansprüche auf Umsiedlung verloren. Aber grundsätzlich, ja, das ist eine Planfeststellungsregel. Vorsitzende: Gibt es weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt? - Herr Barthel, bitte. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 32 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Abgeordneter Barthel (SPD): Eine kurze Frage, ich habe das in dem Gutachten jetzt nicht gefunden. Ist die Basis der Sachwertermittlungen die Vorgabe von 2000 oder die von 2010? Die ist ja für die Sachwertermittlung geändert worden. Die Frage muss nicht sofort beantwortet werden, vielleicht kann mir das jemand im Nachgang zuarbeiten. Mit dieser Neuregelung ergibt sich ein deutlich höherer Sachwertfaktor. Herr Wagner (Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Bevor ich Ihnen etwas Falsches sage, ich muss das noch einmal nachlesen, das weiß ich jetzt aus dem Stegreif nicht. Vorsitzende: Das ist zugesagt. - Herr Schulze, bitte. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Aber eine Bitte: Wenn es eine Antwort gibt, bitte nicht von Herrn Wagner an Herrn Barthel, sondern an alle Ausschussmitglieder, wenn es genehm ist. Vorsitzende: Das ist, glaube ich, selbstverständlich. Ich habe bisher hier im Sonderausschuss BER eine sehr breite Beteiligung aller Abgeordneten über alle Dinge, die in diesem Sonderausschuss stattfinden, wahrgenommenen. Gibt es zum Tagesordnungspunkt 2.2 weiteren Redebedarf? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.2 und rufe Tagesordnungspunkt 4 - Verschiedenes - auf. Tagesordnungspunkt 3 entfällt aufgrund des Beschlusses über die Tagesordnung. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung Zu TOP 4: P-SBER 6/4 S. 33 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Verschiedenes Vorsitzende: Wir haben eingangs bei der Bestätigung der Tagesordnung schon über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Anlage 3) zum Thema Akteneinsichtsrecht gesprochen. Ich möchte unsere Entscheidung, die wir zu Beginn der Arbeit des SBER getroffen haben, in Erinnerung rufen, dass wir die Praxis, die in der ersten Beratung des Sonderausschusses stattgefunden hat, fortführen und insofern eine pauschale Genehmigung für das Akteneinsichtsrecht aller Ausschussmitglieder und jeweils eines Mitarbeiters erreichen wollen. Jetzt hat es bei konkreten Anträgen, die zum Businessplan gestellt wurden, Erschwernisse bzw. Verquickungen gegeben. Daraus resultiert der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Vogel, Sie haben dazu das Wort. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Ich wollte heute Einsicht in die Unterlagen nehmen. Das hatte dann einen längeren Vorlauf, denn so einfach, wie ich mir das vorgestellt hatte, ging es nicht. Ich hatte mir vorgestellt: Ich bin Abgeordneter im Sonderausschuss, gehe ins Finanzministerium das war die einzige Änderung gegenüber früher, die stattfinden sollte -, … (Zuruf: Staatskanzlei!) Ich war aber heute im Finanzministerium. Ich kann schon noch Finanzministerium und Staatskanzlei unterscheiden. In der letzten Legislaturperiode war das alles völlig undramatisch. Da konnten wir in alle Aufsichtsratsunterlagen Einsicht nehmen, also nicht nur in die Protokolle, sondern auch in die begleitenden Unterlagen, die dort für die Sitzung vorbereitet waren. Diesmal wurden fast unüberwindbare Hindernisse aufgetürmt. Zudem war es dann so, dass mein Mitarbeiter auch gleich wieder hinausgeschickt wurde. Von daher einfach die Bitte an die Vorsitzende, für uns eine pauschale Genehmigung zur Einsicht in die Unterlagen des Aufsichtsrates sowie der Berichte des Bürgencontrollings - das habe ich noch hinzugefügt - einzuholen. Bürgencontrolling findet in dem Referat des Finanzministeriums statt, in dem ich heute war. Dieses Bürgencontrolling war schon einmal durch den Haushaltskontrollausschuss gegangen. Der Landesrechnungshof hatte das geprüft. Die Unterlagen vom Bürgencontrolling sind für uns mitunter wesentlich interessanter als die Aufsichtsratsunterlagen, weil wir dort auf Basis von Controllingberichten eines beauftragten Controllinginstituts vertieft Einsicht nehmen können. Von daher, damit nicht jedes Mal Einzelbeantragung erfolgen muss, die Bitte, dass die Vorsitzende alles unternimmt, um es für uns so leicht wie möglich zu machen, hier im Sonderausschuss zu wirken. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 34 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Abgeordneter Bischoff (SPD): Herr Vogel, Sie waren heute im MdF, das liegt auf dem Gelände. Aber ich glaube, es ist deutlich geworden, es sind unterschiedliche Dinge, in die wir hineinschauen möchten: in Aufsichtsratsunterlagen, das Bürgencontrolling oder zum Beispiel den Businessplan und wie es jetzt damit läuft. Ich kann das nur unterstützen. Mein Vorschlag ist, dass wir den Antrag modifizieren und die Ausschussvorsitzende beauftragen, in enger Abstimmung mit den beteiligten Ministerien, es sind sehr unterschiedliche Stabstellen daran beteiligt, sowie dem Ausschusssekretariat einen Modus Vivendi für eine kurzfristige Einsichtnahme zu finden. Man muss sich wahrscheinlich anmelden, die Unterlagen müssen zur Verfügung gestellt werden. Es sollte eine Regelung gefunden werden, dass man als ordentliches Mitglied des Ausschusses mit einem von jeder Fraktion im Vorfeld zu benennenden Mitarbeiter mit einem oder zwei Tagen Vorankündigung Einsicht nehmen kann. Ich denke, das wäre der richtige Weg, um zu einer Lösung zu kommen. Herr Görke (Minister der Finanzen): Ich bin daran interessiert, das vollumfängliche Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten so, wie die Verfassung es vorschreibt, zu gewährleisten. Deshalb biete ich an, dass wir eine praktikable und relativ zeitnahe Lösung hinbekommen. Frau Vorsitzende, ich bitte darum, noch einmal die pauschale Einsichtnahme - und dann noch von mehreren Personen, darunter welchen, die keine Abgeordnete sind - zu definieren. Ich muss das auch mit dem Justizministerium und mit dem Innenministerium abstimmen. Das Akteneinsichtsrecht ist ein höchst persönliches Recht. So haben wir das auch gehandhabt. Herr Kollege Vogel, Sie haben den Antrag gestellt und wir haben Ihnen als Abgeordnetem die Einsichtnahme innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Sie hatten diese auch nicht für Ihren Mitarbeiter beantragt; das muss man fairerweise sagen. Deshalb bitte ich darum, dass wir bei den Fakten bleiben. Wir als Landesregierung sind an einer Lösung interessiert, die rechtssicher ist, die es ermöglicht, Ihnen als Ausschuss die Unterlagen, wenn sie durch den Aufsichtsrat bestätigt worden sind, zeitnah zur Verfügung zu stellen. So würde ich mich gerne mit Ihnen verabreden. Ich finde den Vorschlag von Herrn Bischoff gut, das mit der Vorsitzenden zu klären. Das muss nicht Wochen, sondern Tage dauern. Vom Duktus her entspreche ich diesem Antrag. Als Mitglied der Landesregierung bewerte ich das nicht, aber ich weiß sehr wohl, was hinter dem Begehren steckt, vollumfänglich informiert zu werden. Das könnte ein Weg sein. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Ich hatte es auch gar nicht anders gemeint, als Herr Bischoff es jetzt vorgetragen hat. Es ist selbstverständlich, dass man einen oder zwei Tage vorher anruft. Das soll überhaupt nicht das Problem sein. Wenn Sie sich an dem Begriff „pauschale Genehmigung“ stören, es steht doch im weiteren Verlauf „für die Abgeordneten des SBER“. Es steht nicht darin, „für alle Mitarbeiter und Abgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“. Die Vorsitzende soll einfach eine Lösung finden. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 35 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich mitnichten in den Businessplan Einsicht genommen habe, weil der Businessplan überhaupt nicht vorliegt. Ich habe Einsicht genommen in eine PowerPoint-Präsentation, die aber keinen Businessplan ersetzt. Von daher ist meinem Begehr, Einsicht in den Businessplan zu nehmen, bis jetzt auch nicht Rechnung getragen. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Ich muss das einmal ein bisschen zusammenstoppeln. Wir haben am 16.03.2015, also vor zwei Monaten, beschlossen: Staatskanzlei. Wenn ich Herrn Vogel richtig verstanden habe, hat er in der Staatskanzlei Akteneinsicht nehmen wollen, und man hat ihm gesagt: Dort liegen nur die Protokolle ohne Anlagen. Das war genau das, was wir am 16.03. diskutiert haben, was in der letzten Wahlperiode hier reibungslos geklappt hat. Bei Herrn Tschoep standen die kompletten Aufsichtsratsprotokolle nebst Anlagen. Man ging hinunter und schaute hinein. Also ist das, was ich damals sozusagen als Arbeitshypothese formuliert habe, es wird nicht reibungslos funktionieren, schon mal eingetreten. Herr Vogel wollte Einsicht nehmen, dann gab es nur eine Teilmenge, und dann heißt es noch: Dürfen Mitarbeiter Einsicht nehmen oder nicht? Dazu sollten wir uns wirklich noch einmal dezidiert verständigen, damit es in Zukunft keine Missverständnisse mehr gibt. Dass Mitarbeiter von Abgeordneten in Untersuchungsausschüssen etc. diese Dinge einsehen können, hat das Bundesverfassungsgericht in einer richtungsweisenden Entscheidung zum Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag entschieden. Darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Wir sollten einfach noch einmal bestätigen, dass es so ist. Wenn die Verwaltung wissen will, wer das ist, damit nicht sozusagen Hinz und Kunz Einsicht nehmen, sondern das in gewisser Weise kontrolliert bleibt, das kann ich durchaus nachvollziehen. Aber dass es generell in Abrede gestellt wird, halte ich für problematisch. Und es wäre schon hilfreich, klarzustellen, ob es in der Staatskanzlei oder im Finanzministerium ist, und dass sich nicht ein Teil in der Staatskanzlei und ein Teil im Finanzministerium befindet. Dann sind es nicht mehr die berühmten von Herrn Bischoff genannten 700 Meter, sondern dann wird es etwas problematischer, und dann sage ich nur: quod demonstrandum est. (Zuruf: Das Finanzministerium ist näher!) Herr Görke (Minister der Finanzen): Ich will die Diskussion nicht verlängern. Ich glaube, ich habe klar gesagt, dass wir daran interessiert sind, dass Sie als Abgeordnete alle Informationen zur Verfügung gestellt bekommen, so, wie die Verfassung es vorschreibt. Ein Hinweis noch: Der Businessplan ist vom Aufsichtsrat noch nicht im Protokoll bestätigt worden. Insofern war das auch ein ganz normaler Vorgang, dass das nicht zum Protokoll gehört, sondern erst einmal beim Gesellschafter liegt und deshalb auch die Einsichtnahme im Finanzministerium erfolgt ist. Wir können miteinander besprechen, wie wir das regeln. Ich bin da offen. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 36 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Aber ich bitte darum, dass wir ein paar Sachen, die innerhalb der Landesregierung festgelegt sind, einhalten. Ich bin sehr daran interessiert, dass das eingehalten wird. Vorsitzende: Der Arbeitsauftrag ist angekommen, und er wird auch ausgeführt, sodass wir allerspätestens bis zur nächsten Sitzung des Sonderausschusses, eher früher, da nehmen wir die Landesregierung beim Wort, zeitnah die Lösung dafür finden, dass das Akteneinsichtsrecht des Ausschusses über ein Verfahren geregelt wird, nicht das persönliche Akteneinsichtsrecht jedes einzelnen Abgeordneten, das ist durch Landesverfassung verbrieft, wir versuchen jetzt, das Verfahren für den Ausschuss zu regeln. Können wir damit den Antrag zum Thema Akteneinsicht zum Abschluss bringen? Ich möchte unter Verschiedenes noch eine Bemerkung zum Thema „Formale Anträge an den Ausschuss“ machen, eigentlich eingereicht unter Tagesordnungspunkt 3. Das betrifft Anträge, die in den Ausschuss geraten, die von der Form her laut unserer Geschäftsordnung nicht dem eigentlichen Antrag eines Ausschusses entsprechen. Anträge, die in der Beschlussfassung direkt die Landesregierung oder Mitglieder der Landesregierung beauftragen sollen, gehören nicht in den Ausschuss, sondern ins Plenum. Dort wurde auch der Antrag vom Abgeordneten Schulze beim letzten Mal verhandelt. Wir haben uns, ich glaube, jetzt schon zum dritten Mal in dieser Runde dazu verständigt, dass Anträge, die hier beraten werden, eine Beschlussempfehlung für das Plenum beinhalten müssen und nicht gleichzeitig die Landesregierung beauftragen können. Wenn weiterhin solche Anträge unser Ausschusssekretariat erreichen, werde ich sie aus diesen formellen Gründen nicht auf die Tagesordnung setzen. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Frau Vorsitzende, wenn Sie das machen, handeln Sie sich ganz schnell eine Beschwerde beim Verfassungsgericht ein; denn wie ich hier Anträge stelle und welchen Inhalt die haben, das haben Sie nicht zu zensieren. Wenn ich einen Antrag stelle, dann kommt er auf die Tagesordnung. Das sage ich Ihnen ganz klipp und klar. Sie können sie ablehnen oder Sie können sie nicht gut finden oder Sie können sagen, die muss man mit Änderungsanträgen und im Wortlaut ändern. Aber wenn hier jemand mein Antragsrecht auch nur ansatzweise zu beschneiden versucht, dann gibt es richtig Ärger. Da haben Sie gar keinen Ermessensspielraum. Für die Ausschüsse gilt in Verbindung mit § 56 der Landesverfassung die Geschäftsordnung des Landtages. Ich sage gleich: Lassen Sie es besser! Sie können die Anträge ablehnen, Sie können sie mit der Mehrheit von der Tagesordnung nehmen, aber mir mein Antragsrecht verderben zu wollen, das gibt richtig Ärger. Vorsitzende: Herr Abgeordneter Schulze, es geht nicht um Ihr Antragsrecht, in gar keiner Weise, es geht nur darum: Welche Aufgabenstellung erfüllen Ausschüsse und welche Aufgabenstellung … Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 37 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw (Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Das entscheiden Sie nicht!) Nein, das entscheide ich nicht persönlich, sondern das entscheidet unsere Geschäftsordnung. Die Festlegungen dazu trifft die Geschäftsordnung und die ist durch parlamentarische Mehrheit verabschiedet worden. (Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Dazu ist dort gar nichts gesagt! Bischoff [SPD]: Klar!) Abgeordneter Bischoff (SPD): Ich empfehle den Blick in den § 75. Christoph, den müsstest du als ehemaliger PGF noch gut kennen. (Schulze [BVB/FREIE WÄHLER Gruppe]: Wir werden es sehen! Da bin ich sehr gespannt!) Vorsitzende: Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zu TOP 5: Aktueller Finanz- und Businessplan der FBB Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. April 2015 Vorsitzende: Ich erlaube mir einige einführende Worte. Wir haben schon etwas zum Thema Akteneinsicht gehört. Bei diesem Tagesordnungspunkt ist nicht auszuschließen, dass wir über Betriebsund Geschäftsgeheimnisse miteinander reden. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen die Ausschüsse laut Geschäftsordnung des Landtages nur in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn die Offenlegung der unter das Geheimnis fallenden Informationen geeignet ist, die Wettbewerbsposition des betroffenen Unternehmens zu beeinflussen. Diese Einschätzung kann nicht dieser Ausschuss im Vorfeld treffen, sondern das kann nur die Gesellschaft, im konkreten Fall die FBB, für sich selbst. Den Abgeordneten wurde ein Skript zu diesem Tagesordnungspunkt übersandt. Ich habe das zum Anlass genommen, nachzufragen, ob dieser Teil in der öffentlichen Beratung behandelt werden kann. Das wurde zugesagt. Insofern besteht die Gelegenheit, noch Ausführungen zu machen. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 38 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Finanzminister Görke hat entsprechende Ausführungen zu machen. Ich möchte die FBB für Folgendes sensibilisieren: Wenn Sie der Auffassung sind, dass hier Daten zur Sprache kommen, die Ihre Geschäftsgeheimnisse verletzen könnten, oder Sie darüber hinaus weiteres Material mit den Ausschussmitgliedern besprechen wollen, dann müssten Sie mir anzeigen, wann die Öffentlichkeit auszuschließen ist. Deswegen wurde auch die Rangfolge in der Tagesordnung gewählt: um nicht mehrfach in öffentliche oder nichtöffentliche Sitzungsteile einsteigen zu müssen. Dies als Einführung in das Thema. Ich erteile jetzt dem Minister der Finanzen, Herrn Görke, das Wort. Herr Görke (Minister der Finanzen): Frau Vorsitzende, ich möchte gern - möglicherweise mit Ergänzungen vonseiten der Geschäftsführung - dazu ausführen: Der Businessplan ist ein Datenmodell, das Einnahmen und Ausgaben im Geschäftsverlauf der FBB, einschließlich Investitionen bis 2035, umfasst. Der Businessplan ist dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13.03. von der Geschäftsführung der FBB vorgestellt worden. Es geht darin einerseits um die Eröffnung des BER mit einem Terminband bis zum zweiten Halbjahr 2017; so die Annahme. Es sind anderseits Inhalte enthalten, die die Kosten für die bauliche Fertigstellung und Inbetriebnahme des BER umfassen, kurzfristig, aber vor allen Dingen langfristig umzusetzende Maßnahmen zur Anpassung der Abfertigungskapazitäten sowie ihre Finanzierungskosten. Der Businessplan weist den Finanzierungsbedarf bis 2019 aus. Zur Deckung der Ausgaben des FBB sind weitere Kapitalzuführungen durch die Gesellschafter erforderlich, die wir - ich habe das in der letzten Landtagssitzung umfangreich dargestellt als Darlehen ausreichen. Hintergrund ist, dass die derzeitige Ergebnissituation der FBB von sehr hohen Vorlaufkosten, insbesondere durch die beträchtlichen Investitionen vor Inbetriebnahme des Flughafens, geprägt ist. Mit der Inbetriebnahme des Flughafens wird es für die Flughafengesellschaft zu einer deutlichen Steigerung der Erträge und damit einer signifikanten Verbesserung der Ergebnissituation führen. Der Businessplan enthält eine Vielzahl sensibler Planungsdaten. Aus meiner Sicht kann man es auch so umschreiben: Es ist der Kern der strategischen Gesamtplanung, die die Gesellschaft hier vorgenommen hat. Darin steht also nicht nur, was alles geplant ist und was es kostet, sondern auch, welche Kalkulationen zugrunde liegen, welche Methoden bzw. Varianten vorgeschlagen werden, welche Finanzierungsrahmen und Modelle es gibt, welche Entgelte im Zusammenhang mit Landungsentgelten erbracht werden. Seitens der Landesregierung muss auf die Vertraulichkeit der Daten hingewiesen werden, ich habe das schon in der letzten Landtagssitzung dargestellt. Die Geschäftsführung wird sicherlich auch Aussagen dazu treffen. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 39 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Die Gesellschafter haben am 17.04. bedarfsgerechte Kapitalzuweisungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro beschlossen. Der Beschluss steht unter dem Haushaltsvorbehalt und unter dem Vorbehalt der Genehmigung in Brüssel. Der Brandenburger Anteil umfasst eine Größenordnung von 409 Millionen Euro und wird in Form eines Gesellschafterdarlehens ausgereicht. Die beiden anderen Eigentümer haben sich bereit erklärt, auch als Darlehen auszureichen. Brandenburg beabsichtigt, seinen Darlehensanteil gemäß dem Richtungsgesetz für ein Sondervermögen aufzubringen. Vorsitzende: Herr Görke, darf ich Sie kurz unterbrechen? - Ich bitte die beiden Herren im Zuschauerraum, ihr Gespräch einzustellen, damit die Abgeordneten dem Vortrag des Finanzministers folgen können. - Vielen Dank. Herr Görke (Minister der Finanzen): Zur Absicherung des weiteren Finanzierungsbedarfs, der über die 1,1 Milliarden Euro hinausgeht, ist das Land - mit Zustimmung des Landtages - bereit, einen Bürgschaftsrahmen im Umfang seiner Geschäftsanteile zu leisten. Selbiges ist von den Miteigentümern in Aussicht gestellt worden. Grundlage dafür ist, dass die Gesellschaft die notwendigen Prüfungen vornimmt bzw. Finanzierungen vorlegt. Das sind die Informationen, die ich unter Tagesordnungspunkt 4 im Ausschuss erst einmal geben kann. Vorsitzende: Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Vogel, Entschuldigung, dass ich Ihnen vorhin nicht einführend das Wort gegeben habe. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Das war schon in Ordnung. - Die missliche Situation besteht darin, dass Ausführungen über einen Businessplan gemacht werden, über den wir hier gar nicht reden können, weil er zum einen Geschäftsgeheimnisse enthält. Zum anderen war das, was ich heute betrachtet habe, alles Mögliche, nur kein Businessplan; ich bitte um Verzeihung. Ich bin Diplomkaufmann und weiß, wie ein Businessplan aussieht. Ich habe schon einmal einen Businessplan der FBB in anderen Zusammenhängen gesehen. Da war eine PowerPoint-Präsentation, die einige Aussagen enthielt, die nach meinem Dafürhalten auch in einem gewissen Widerspruch zu dem Papier, das uns übersandt worden ist, stehen und uns so nicht weiterhelfen. Deswegen wäre mein Vorschlag - ich habe auch nicht wahrgenommen, warum das Ganze so streng geheim sein sollte -, dass die Flughafengesellschaft gebeten wird, den Businessplan auf der nächsten Sitzung dieses Ausschusses vorzustellen. Landtag Brandenburg Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung P-SBER 6/4 S. 40 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Da reicht es möglicherweise, die PowerPoint-Präsentation, die im Aufsichtsrat vorgestellt wurde, zu präsentieren. Wir als Abgeordnete sollen uns einen Kopf machen, 409 Millionen Euro plus x für die Finanzierung des Flughafens zur Verfügung zu stellen. Also müssen wir auch in die Lage versetzt werden, darüber zu diskutieren, ob das überhaupt eine reale Grundlage hat. Es ist angesprochen worden, dass in dem Businessplan verschiedene Alternativen enthalten sein werden. Das mag zwar sein, kommt aber in der PowerPointPräsentation nicht zum Ausdruck. Auf der letzten Folie sind zwar ein paar Zu- und Abschläge für den Fall, dass das und das geschieht, vermerkt. Aber es ist nicht in verschiedenen Varianten durchgerechnet. Insofern hilft uns das an dieser Stelle nicht weiter. Von daher meine Bitte, die Diskussion, die hier auf Basis unzureichender Grundlagen geführt würde, nicht weiterzuführen, sondern in einem internen Tagesordnungspunkt auf der Grundlage einer Präsentation der FBB über das zu diskutieren, was einen Businessplan tatsächlich ausmacht, was die gegenwärtigen Grundlagen des Businessplans sind. Dann können wir auch eine freie Diskussion darüber führen. Vorsitzende: Vielen Dank, Herr Vogel. - Da ich heute mit ihm an einem Tisch gesessen und wir uns beide über die Möglichkeit des Akteneinsichtsrechts informiert und die Unterlagen gesehen haben, würde ich dem Vorschlag von Herrn Vogel sehr gern folgen und die FBB fragen - wir deklarieren das auch gleich als internen Teil -, ob in diesem Rahmen Dinge als Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, die gegenüber den Ausschussmitgliedern entsprechend zu deklarieren sind, und ob wir so verfahren können, dass wir das auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung setzen. Sie müssen sicherlich noch einmal intern prüfen, über welche Datensätze Sie den Ausschuss dann informieren werden. Oder haben Sie dazu schon eine Meinung? Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Sicherlich sind wir in der Lage, nach genauer Prüfung einige Daten zur Verfügung zu stellen. Das kann ich jetzt aber nicht im Detail ausführen. Abgeordneter Vogel (GRÜNE/B90): Es geht auch darum, dass Sie hier eine Präsentation bringen, damit wir auf der Basis derselben Informationen diskutieren. Zwei Abgeordnete haben Einsicht genommen. Es ist nicht davon auszugehen, dass alle Einsicht nehmen können. Eine entsprechende Präsentation würde alles sehr erleichtern. Landtag Brandenburg P-SBER 6/4 Sonderausschuss BER 6/1 4. öffentliche Sitzung S. 41 11.05.2015 Stenogr. Dienst/paw Herr Dr. Mühlenfeld (Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg GmbH [FBB]): Eine Präsentation können wir auf jeden Fall machen, aber dann wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Vorsitzende: Das habe ich so verstanden, dass dies als vereinbart gilt und auch gleich so in der Tagesordnung ausgewiesen wird. - Herr Schulze. Abgeordneter Schulze (BVB / FREIE WÄHLER Gruppe): Okay, dann hat sich das erledigt, denn genau das wollte ich anmerken. Vorsitzende: Okay. Es ist ja nicht oft so, dass wir Einmütigkeit im Ausschuss haben. Wenn wir damit den Tagesordnungspunkt beenden können, ist das schön. Damit beenden wir gleichzeitig die Sitzung. Ich wünsche Ihnen einen guten Nachhauseweg. Auf Wiedersehen! Dieses Protokoll wurde durch Beschluss des Ausschusses gemäß § 83 Absatz 2 Satz 2 GOLT in der 5. Sitzung am 6. Juli 2015 bestätigt.) Anlagen Anlage 1: Präsentation der FBB zum Baufortschritt am BER (TOP 1) Anlage 2: Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung (TOP 2.2) Anlage 3: Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Einsicht in die Unterlagen des Aufsichtsrates der FBB“ (TOP 4) Anlage,f Fie"r"-1 1. MAI 2015 ,54 Erle d FBB Sonderausschuss BER Baufortschritt am BER Potsdam 111. Mai 2015 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Anlage4 FBB FLUG HAFEN BERLIN BRANDENBURG Status Projekt Sprint BER Fortschritt Planung und Bau FGT Stand: 29.04.2015 100% 75% 50% Soll: 23% Ist: 21% 0% Soll Jan 2015 [st heutd Apr 2015 Jul 2015 Okt 2015 Jan 2016 Mrz 2016 Anlage FBB BRANDE BURG Entwicklung von Kennzahlen zum baulichen Fortschritt Arbeiten in der Fläche nehmen erheblich an Fahrt auf Stand: 29.04.2015 Flandlun • sfeld Bericht IV114 Bericht 1115 Ist aktuell Soll aktuell Ca. 330 Ca. 390 Ca. 630 Ca. 620 Ca. 40% 1 von 21 Ca. 50% 4 von 21 Ca. 65% 7 von 21 Ca. 75% 11 von 21 Ca. 32% n.a. Ca. 34% n.a. Ca. 40% 12.850 n.a. Ca. 40% 64.800 Ca. 42% 71.100 Ca. 48% 84.900 n.a. Auftragnehmerkapazität auf der Baustelle [Anzahl Mitarbeiter] Trassensanierung [Fertigstellungsgrad in %] [Anzahl abgeschlossener Baufelder] Baulicher Brandschutz [Abarbeitung verorteter Brandschutzmängel in %] 'Anzahl abgearbeiteter Brandschutzmängel]' ) Feststellungen (Mängel, Restleistungen, etc.) [Abarbeitung in %] [Anzahl abgearbeiteter Feststellungeri] ) 1) Gesamtzahl Brandschutzmängel und Feststellungen unterliegt Schwankungen, da im Bauprozess weitere Mängel generiert und erfasst werden Anlage FBB Sonderausschusses BER Anwohnerkommunikation Potsdam 111. Mai 2015 Anlage4 FBB FLURHAFEN BERLIN BRANDENBURG Intensive Anwohnerkommunikation Aktives Beschwerdemanagement • Einrichtung einer per Telefon und E-Mail erreichbaren Anwohnerinfo, bei der sich die Flughafen-Nachbarn über den Stand der Bauarbeiten informieren, Fragen stellen und evtl. Lärmbelästigungen melden können Tel.: +49 (0)30 1 6091-6091 E-Mail: kontakteanwohnerinfo-ber.cle Auf der Internetseite vvww.berlin-airport.de hat die FBB im Bereich Nachbarn einen Bereich zum Thema Nordbahnsanierung und Südbahnnutzung eingerichtet , der laufend aktualisiert wird Auswertung Anwohnerinfo, Stand 6.5.: 121 Anrufe, davon 104 Anwohner; Fragen v.a. zu den Themen Schallschutz und Fluglärm • Neues Dialogformat der FBB: direkt zum BER Interessierte können hier Ihre Fragen zum Flughafen stellen http://direktzu.de/ber Anlage 4 FBB Sonderausschusses BER Schallschutzprogramm BER Potsdam 111. Mai 2015 1 Ralf Wagner a>e 4 BERLIN BRANDENBURG Anlage i FBB Agenda • Aktueller Sachstand • Tatsächliche Lärmbelastung SLB Süd • Beschwerdestatistik • Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Anlage4 FBB FLUEHAFEN BERLIN BR ANCENeufzu Aktueller Sachstand Schallschutzprogramm BER gesamt (Stand: 31.03.2015) Tagschutzgebiet (beinhaltet auch Nachschutz) Reines Nachtschutzgebiet Gesamt Vorliegende Anträge Abgearbeitete Anträge Abarbeitung in Prozent 11.910 WE 4.623 WE 39% 7.629 WE 7.213 WE 95% 19.539 WE 11.836 WE 61% Anlage ei FBB FLIJBHAFEN BERLIN BRANDENBURG Aktueller Sachstand Auflagenerfüllung Tagschutzgebiet Gesamt Davon Teilvollzugsgebiet SLB Süd Eingegangene Anträge 11.910 WE 4.547 WEl Anspruch in Ermittlung 7.287 WE 745 WE Anspruch ermittelt 4.623 WE 3.802 WE - Versand ASE-B 3.408 WE 2.849 WE - Versand ASE-E 866 WE 778 WE - Keine Schaffschutzmaßnahmen umzusetzen 349 WE 175 WE (Stand: 31.03.2015) Schallschutzmaßnahmen umgesetzt Gesamt - Kosten nach baulicher Umsetzung erstattet - Entschädigung ausgezahlt 655 WE 594 WE 88 WE 85 WE 567 WE 509 WE Zum 29.09.2014 lagen Anträge für 4.305 WE vor, von denen 2.993 WE bearbeitet und versandt werden konnten. Sobald die Bearbeitung der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend bearbeitbaren Anträge wieder möglich war, hat die FBB diese aufgenommen. So konnten von den zum 29.09.2014 vorliegenden 4.305 WE die ASE für weitere über 600 WE bis zum 30.04.2015 versandt werden. 1 nlage 4'1 FBB Agenda • Aktueller Sachstand • Tatsächliche Lärmbelastung SLB Süd • Beschwerdestatistik • Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung FLUGHAFEN BERLIN ERANDENBURG Anlage FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Tatsächliche Lärmbelastung SLB Süd Tatsächliche und angesetzte Lärmpegel nejr4-tee425 .7 '5 —Schönefeld /. elt,b1rnni, 2 1.,\- • 9• 17,11 w 7I Ruth :117rrjort, Kleir iisi 1,/ • 12 '..",;,, le»is Vciwark /1 a. • IP? Y. ,,,'Scenr1 Mahleinto.. 9 /44-- ;Cu ä • Uberg ühbe,ow ,:••• " atd.oe.9_ le-drifejd ›-• • y e • . Dahlewitz L so Groß KierciU Höchster gemessener Maximalpegel Angewandter Maximalpegel 1 Blankenfelde Süd 82,7 95 (A 12,3) 2 Dahlewitz 82 96 (A 14) 3 Kienitzberg 91,2 108 (A 16,8) 4 Waltersdorf 83,7 101 (A 17,3) 5 Schulzendorf 81,3 94 (A 12,7) 6 Eichwalde mobil 73,3 86 (A 12,7) 7 Karolinenhof Süd 76,8 87 • • P4,SO Messstelle (alle Werte in dB(A)) • :; g 10,2) Anlage 1 FBB Agenda • Aktueller Sachstand • Tatsächliche Lärmbelastung SLB Süd • Beschwerdestatistik • Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Anlage /( FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Beschwerdestatistik Veränderung Beschwerdeeingang (01/2015 bis 04/2015) I 1 Verfahrensbezogene Ingenieurtechnische Themenübergreifende Verkehrswertermittlung Beschwerden zur ASE Beschwerden zur ASE Beschwerden MIL 11_13 Jan. Feb. Mär. Apr. Jan. Feb. Mär. Apr. Allgemeine Beschwerden Beschwerden zur zur Anspruchsermittlung 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Jan. Feb. Mär. Apr. 10 1 Jan. Feb. Mär. Apr. 70 Jan. Feb. Mär. Apr. Anlage FBB Agenda • Aktueller Sachstand • Tatsächliche Lärmbelastung SLB Süd • Beschwerdestatistik • Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURE Anlage FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung Grundlagen und Ziele des Leitfadens • Erstellung des Leitfadens auf verschiedenen Grundlagen: Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) Daten der Gutachterausschüsse / Immobilienkaufpreise im Flughafenumland von 2003 bis 2013 BauGB ImmoWertV • Umfassende Abstimmung des Leitfadens mit Behörden und Gutachterausschüssen • Vorstellung und intensive Erörterung des Leitfadens in der AG 2 des Dialogforums • Ziel ist eine rechtlich einwandfreie, bewertungsmethodisch und inhaltlich einheitliche Vorgehensweise bei der Erstellung und Qualitätssicherung der Verkehrswertermittlungen Anlage FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung Bewertungsgegenstand • In Teil A II 5.1.7 Absatz 2 des PFB wird der anzusetzende Verkehrswert als Verkehrswert „von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen" beschrieben, der Grundstücksbegriff ist i.S.d. §194 BauGB auszulegen • Aus den Vorgaben des PFB leiten sich verschiedene Besonderheiten her: Nichtberücksichtigung abseits stehender Gebäude ohne zu schützende Räume (z.B. Scheunen, Garagen, Gartenhäuser) Reduzierung übergroßer Grundstücke auf ortsübliche Größen, sofern separat vermarktbar Tag der Antragstellung als Stichtag für die SVWE (vgl. Dialogforum vom 4. Juli 2013) Nichtberücksichtigung von Grundstücksbelastungen (z.B. Erbbaurechte, Wohnrechte, Wegerechte) • Anderer Bewertungsgegenstand als bei einer „üblichen" Verkehrswertermittlung, daher die Bezeichnung als schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung (SVWE) Anlage FBB Schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung Leitfaden im Internet • Leitfaden zur SVWE ist auf der Website der FBB im Bereich Schallschutzprogramm BER als Download verfügbar http://nachbarn.berlin-airport.de Fassung 2.0 seit März 2014 Aktuellste Fassung 2.2 seit Oktober 2014 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Anlage4 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG EINGEGANGEN 1 1, MAI 2015 63ex I Erled. - 8,9 Anlage-2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung (Fassung 2.2, Stand 21.10.2014) AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Vorbemerkung Der Flughafen Berlin-Schönefeld wird zum Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg ausgebaut. Es wird für Immobilien im sog. Tagschutzgebiet des Flughafens deren Verkehrswert benötigt zur betragsmäßigen Prüfung des gemäß der Auflage des Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004 in der Fassung seiner Änderungen, Abschnitt 5.1.7, Nr. 2 bestehenden Erstattungsanspruchs für baulich-technische Schallschutzmaßnahmen bzw. zur Bestimmung des Entschädigungsanspruchs in Höhe von 30 % des Verkehrswerts von „Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen", sofern die Kosten für Schallschutzmaßnahmen diesen Betrag überschreiten. Vorrangiges Ziel dieses Leitfadens ist eine organisatorisch, bewertungsmethodisch und inhaltlich einheitliche Vorgehensweise bei der Erstellung und der Qualitätssicherung der Verkehrswertermittlungen nach anerkannten Bewertungsgrundsätzen, auf möglichst einheitlicher Datenbasis und bei gleichzeitig angemessener Berücksichtigung des Einzelfalls. Der Leitfaden wurde in der vorliegenden Fassung zunächst im Hinblick auf die am häufigsten vorkommenden Objektarten erstellt. Dies sind im Wesentlichen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke. Der Leitfaden trifft insbesondere auch Aussagen zur sachgemäßen Bestimmung des Gegenstands der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung, wonach z.B. nur Gebäude mit zu schützenden Räumen berücksichtigt werden können. Zudem enthält der Leitfaden Marktdaten, die a us den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse im Bereich des Tagschutzgebiets vorbereitend abgeleitet und mit diesen abgestimmt wurden. Es ist beabsichtigt, den Leitfaden bei weiterem Regelungsbedarf für wiederkehrende Bewertungsaufgaben fortzuentwickeln. Leitfaden zur schal[schutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 2 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Inhaltsverzeichnis Teil A Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung, Hintergrundinformationen und grundsätzliche Maßgaben 5 1 Allgemeine Leistungsbeschreibung 5 2 Ergänzende Hintergrundinformationen zum Bewertungsanlass 5 2.1 Allgemeines, Grundlagen 5 2.2 Anspruch auf Entschädigung nach Teil A II 5.1.7 des PFB 6 2.3 Umsetzungskoordinierung 7 3 Grundsätzliche Maßgaben 8 3.1 Vorbemerkung 8 3.2 Wertbegriff „Verkehrswert" 8 3.2.1 Definition 8 3.2.2 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung 8 3.3 Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung 9 3.3.1 Hinweise zu den grundsätzlichen Inhalten des Bewertungsgegenstands 9 3.3.2 Anwendung des im PFB verwendeten Begriffs „Grundstück" 11 3.3.3 Anwendung des im PFB verwendeten Begriffs „Gebäudes" 13 3.4 Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag 14 3.5 Sonderfall mehrere Gebäude und Anträge auf einem ungeteilten Grundstück 14 Berücksichtigung von nach dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag eingetretenen Zustandsveränderungen 14 3.7 Umfang der Wertermittlung, Art der Übergabe 15 3.7.1 Vorbemerkung und Art der Übergabe 15 3.7.2 Gliederung und allgemeine Inhalte der Verkehrswertermittlungen 17 Teil B Bewertungsfachliche Empfehlungen 19 4 Durchführung der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung 19 4.1 Präambel 19 4.2 Bewertungsgegenstand und maßgebliche Stichtage 20 4.3 Grundlagen der Wertermittlung (behördliche Auskünfte etc.) 20 4.4 Bestandsaufnahme vor Ort, Protokolle 20 4.5 Massenermittlungen 21 4.6 Auswahl des Wertermittlungsverfahrens 21 4.7 Sachwertverfahren 22 4.7.1 Verfahrensablauf allgemein 22 4.7.2 Darstellung der Verfahrensberechnungen in der Wertermittlung 24 3.6 Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 3 von 62 AnlageZ FBB 4.7.3 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Sachwertfaktoren und Sachwertmodell für die Verkehrswertermittlung von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken im Tagschutzgebiet des BER-Schallschutzprogramms 25 4.7.3.1 Vorbemerkung 25 4.7.3.2 Definition und Bedeutung von Sachwertfaktoren 25 4.7.3.3 Datengrundlage und Auswertungszeitraum 26 4.7.3.3.1 Kaufpreise, Datenergänzung und -bereinigung 26 4.7.3.3.2 Grundstücksmarktberichte 4.7.3.4 28 Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (Gesamtergebnisse) 28 4.7.3.5 Angewendetes Sachwertmodell 30 4.7.3.5.1 Übersicht 30 4.7.3.5.2 Normalherstellungskosten (NHK 2000) mit Tabellen zur Bestimmung des Ausstattungsstandards (AS) sowie Baunebenkosten (BNK) für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücks (EZFH) 32 4.7.3.5.2.1 Ausstattungsstandardtabelle 32 4.7.3.5.2.2 NHK 2000 (S1) — Grundwerte für freistehende Einfamilienhäuser (€ je m 2 BGF) und Baunebenkosten 34 4.7.3.5.2.3 NHK 2000 (S1) — objektspezifische Modifizierungen 36 4.7.3.5.2.4 NHK 2000 (51) — Anpassung an den Wertermittlungsstichtag (Baupreisindex) 39 4.7.3.5.3 Gesamt- und Restnutzungsdauer, fiktives Baujahr 40 4.7.3.5.3.1 Gesamtnutzungsdauer in Abhängigkeit vom Ausstattungsstandard 40 4.7.3.5.3.2 Restnutzungsdauer (Regelfallformel) 40 4.7.3.5.3.3 Ermittlung des fiktiven Gebäudealters bei vollständiger Entkernung und Erneuerung 40 4.7.3.5.3.4 Modifizierung der Restnutzungsdauer aufgrund wesentlicher Modernisierungen 41 4.7.3.5.4 Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten 43 4.7.3.6 Ergebnisse der Analysen — Bereich Teltow-Flämig 44 4.7.3.6.1 Sachwertfaktoren 44 4.7.3.6.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren 48 4.7.3.7 Ergebnisse der Analysen — Bereich Dahme-Spreewald 49 4.7.3.7.1 Sachwertfaktoren 49 4.7.3.7.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren 56 4.7.3.8 Ergebnisse der Analysen — Bereich Berlin 57 4.7.3.8.1 Sachwertfaktoren 57 4.7.3.8.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren 62 4.8 Ertragswertverfahren 62 5 Fallbeispiele 62 Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 4 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLEN BRANDENBURG Teil A Allgemeine Beschreibung der Aufgabenstellung, Hintergrundinformationen und grundsätzliche Maßgaben 1 Allgemeine Leistungsbeschreibung Es ist der „Verkehrswert von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen" nach Teil A II 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses für Objekte im sogenannten Tagschutzgebiet des Flughafens Berlin Brandenburg unter Beachtung des vorliegenden Leitfadens zu ermitteln. Hierbei handelt es sich um einen spezifischen Bewertungsauftrag, der in Teil A dieses Leitfadens erläutert wird und bei der Durchführung der Wertermittlung zu beachten ist. 2 Ergänzende Hintergrundinformationen zum Bewertungsanlass 2.1 Allgemeines, Grundlagen Der Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld" vom 13. August 2004 i.d.F. seiner Änderungsbeschlüsse l) (nachfolgend auch „PFB") hat in Teil A Il 5.1, des Planergänzungsbeschlusses „Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 sowie der Prozesserklärung des MIL vom 21. September 2011 umfangreiche Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms und deren Umsetzung, insbesondere zum passiven Schallschutz verfügt. Dabei ist nach der Auflage in Abschnitt A II 5.1.7 Nr. 2 in Verbindung mit AII 5.1.2 Nr, 1 Sätze 3 und 4 des Planfeststellungsbeschlusses zu beachten, dass ein Anspruch auf Schallschutz wie auch auf Entschädigung nur besteht, wenn und soweit das Grundstück am 15.05.2000 mit Gebäuden mit zu schützenden Räumen bebaut oder bebaubar war. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (nachfolgend auch „FBB") erstattet den Anspruchsberechtigten auf dieser Grundlage die Aufwendungen für die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen. Nach Teil A II 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses begrenzt und wandelt sich der Anspruch der Berechtigten auf Erstattung ihrer Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen in einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 30 % des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schüt- 1) Auf den Zusatz wird nachfolgend verzichtet, da die hier maßgeblichen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses (PFB) seit 2004 unverändert gelten. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 5 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG zenden Räumen, wenn die Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen diesen Entschädigungsbetrag überschreiten. Nach den Urteilen des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg vom 25. April 2013 haben die Schallschutzmaßnahmen zur Tagzeit sicherzustellen, dass im Rauminnern in den sechs verkehrsreichsten Monaten kein Maximalpegel von 55 dB(A) auftritt, d.h. weniger als 0,005 x 55 dB(A) am Durchschnittstag. Nach dieser Maßgabe ist die Begrenzung des Kostenerstattungsbetrages auf 30 % des Verkehrswertes von „Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen" und damit die Wandlung von einem Erstattungs- in einen Entschädigungsanspruch bei einer erheblichen Zahl von Fällen zu erwarten bzw. zu prüfen. Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beauftragt zum Vollzug der Schallschutzauflagen in der Regel zunächst Ingenieurbüros mit der Ermittlung der Maßnahmen für den technischen Schallschutz. Sie entscheidet dann, in welchen Fällen eine Verkehrswertermittlung beauftragt wird. Der Leitfaden für die Erstellung von Verkehrswertermittlungen im Rahmen des Schallschutzprogramms der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beschränkt sich auf Maßgaben für eine insbesondere methodisch einheitliche Durchführung der Verkehrswertermittlungen für Grundstücke und Gebäude mit zu schützenden Räumen im Tagschutzgebiet (Vollzug der Auflage Abschnitt A II 5.1.7 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004). Er enthält demzufolge keine Maßgaben zur Kostenermittlung und Umsetzung von technischen Schallschutzmaßnahmen. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt somit zu dem Zweck, a) zu überprüfen, ob die geltend gemachten bzw. ermittelten Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen die 30 %-Grenze nach Teil A II 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses erreichen bzw. b) die Höhe der nach Teil All 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu leistenden Entschädigung festzustellen. 2.2 Anspruch auf Entschädigung nach Teil A II 5A.7 des PFB Grundlage der Ermittlung des Verkehrswertes ist folgende in Teil A II 5.1.7 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 getroffene Regelung: „Soweit die Kosten für Schallschutzeinrichtungen im Sinne der Auflagen 5.1.2 und 5.1.3 30 % des Verkehrswertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen überschreiten und damit außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen, hat der Betroffene gegenüber den Trägern des Vorhabens einen Anspruch auf Entschädigung von 30 % des o.g. Verkehrswertes." Hieraus ergibt sich, dass (ausschließlich) Gegenstand der Wertermittlung und Grundlage des Entschädigungsanspruches Teil A II 5.1.7 die Feststellung des „Verkehrs- Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 6 von 62 Artiage2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG wertes von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen" ist (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.3 dieses Leitfadens). Maßgeblicher Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag für die Erstellung der Verkehrswertermittlungen ist der Tag der Geltendmachung des Anspruches auf Schallschutzmaßnahmen (vgl. hierzu auch Abschnitt 3.4 dieses Leitfadens). Anspruchsberechtigt für eine Entschädigung ist nach Teil AII 5.1.7 der Eigentümer des Grundstückes und der Gebäude mit zu schützenden Räumen. Darüber hinaus gilt Folgendes: „Hat jemand an Gebäuden im Sinne der Auflagen 5.1.2 bis 5.1.6 ein Erbbaurecht, so tritt dieser an die Stelle des Grundstückseigentümers. Wohnungseigentümer haben für ihr Sondereigentum Ansprüche aus den Auflagen 5.1.2 bis 5.1.6. Für das gemeinschaftliche Eigentum werden die Ansprüche durch die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht. Bei Auseinanderfallen von Gebäude- und Grundstückseigentum tritt der Gebäudeeigentümer an die Stelle des Grundeigentümers." Bezüglich der Identifizierung der Bewertungsobjekte für die Durchführung der Verkehrswertermittlungen vgl. Abschnitt 3.3. 2.3 Umsetzungskoordinierung Die Umsetzungskoordinierung seitens der FBB obliegt, soweit nichts anderes vereinbart wird: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Abteilung Schallschutz 12521 Berlin T: +49 30 6091-73500 F: +49 30 6091-73499 www.berlin-airport.de [email protected] Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 7 von 62 AnlageZ FBB F LUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 3 Grundsätzliche Maßgaben 3.1 Vorbemerkung Für die Ermittlung des Verkehrswertes von „Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen" nach Teil A II 5.1.7 Nr. 2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 13. August 2004 werden in diesem Abschnitt folgende Hinweise gegeben. 3.2 Wertbegriff „Verkehrswert" 3,2.1 Definition Als Wertbegriff nennt die Auflage des PFB eindeutig den „Verkehrswert". Der „Verkehrswert (Marktwert)" ist in § 194 BauGB wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." Die Wertermittlung muss auf diese amtliche Definition des Verkehrswerts (Marktwerts) abstellen. 3.2.2 Rechtsgrundlagen der Verkehrswertermittlung Nach der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB müssen zumindest Feststellungen zu den „rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung" getroffen werden. Die Wertermittlung muss auf die üblichen Preisbildungsmechanismen des Grundstücksmarkts „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr" abstellen. Preise, die durch „ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse" zustande gekommen sind, dürfen in die Wertermittlung nicht einfließen. Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Immobilien-Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV), die u.a. Ausführungen zu den grundsätzlich wertrelevanten und deshalb regelmäßig zu erhebenden Grundstücksmerkmalen enthält und insbesondere die Auswahl und den methodischen Ablauf der anzuwendenden Wertermittlungsverfahren regelt. Die ImmoWertV ist auch bei Wertermittlungen zu Stichtagen vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden. Die Mehrzahl der mit „zu schützenden Räumen" i.S.d. PFB bebauten Grundstücke sind mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern bebaut, die als üblicherweise eigengenutzte Immobilien vorrangig im Sachwertverfahren zu bewerten sind. Ergänzende Hinweise zu den v.g. Vorschriften enthält für die Ermittlung des Sachwerts nach den §§ 21 bis 23 ImmoWertV die Sachwertrichtlinie (SW-RL). Die SW-RL zeigt den Verfahrensab- Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 8 von 62 AnIaQQ 2 FBB FLUGHAFEN BERLIN ERANDENSURG lauf des Sachwertverfahrens auf und weist grundlegend darauf hin, dass bei der Anwendung des Verfahrens der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten ist. Bei dieser zentralen Forderung der SW-RL handelt es sich um eine Anpassung der Rechtsgrundlagen an die zwischenzeitlich allgemein anerkannte Bewertungstheorie. Hiermit wird klargestellt, dass der sachverständige Ermessensspielraum bei der Bestimmung der wesentlichen Wertansätze durch das Bewertungsmodell beschränkt wird, in dem die gemäß § 14 ImmoVVertV angewandten Marktanpassungsfaktoren (insbesondere Sachwertfaktoren und Liegenschaftszinssätze) abgeleitet wurden (vgl. hierzu die für das Tagschutzgebiet abgeleiteten Marktdaten und die bei deren Ableitung zugrunde gelegten Bewertungsdaten in Teil B dieses Leitfadens). Zudem wird in der SW-RL explizit darauf hingewiesen, dass das Sachwertverfahren nicht auf abbruchreife und funktionslose bauliche Anlagen anzuwenden ist. Es sind somit auch im Sachwertverfahren keine Rekonstruktionskosten zu ermitteln, sondern es sind Gebäudewerte ausgehend von in vergleichbarer Weise wirtschaftlich nutzbaren Gebäuden und Bauweisen in Ansatz zu bringen. Es sind bereits in den Wertansätzen nicht vergangenheitsorientiert Kosten, sondern zukunftsorientiert Werte zu ermitteln. Ggf. in Ansatz gebrachte besondere Zu- und Abschläge, sachverständig geschätzte Marktanpassungsfaktoren bei fehlenden bzw. unvollständigen örtlichen Daten und geschätzte Gesamtnutzungsdauern bei besonderen Marktsituationen müssen in einem Gutachten begründet werden. Die SW-RL fasst damit wesentliche Grundsätze für die Immobilienbewertung zusammen, die auch bereits vor ihrer amtlichen Veröffentlichung als allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze galten und somit in der Bewertungspraxis auch zuvor bereits anzuwenden waren. Bei der Verkehrswertermittlung müssen die v.g. Rechtsgrundlagen und bewertungstheoretischen Grundsätze beachtet werden. 3.3 Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung 3.3.1 Hinweise zu den grundsätzlichen Inhalten des Bewertungsgegenstands Der Erstattungsanspruch bzw. die Entschädigungsregelung im PFB, Abschnitt 5.1.7 unter Ziffer 2) bezieht sich in ihrem Wortlaut auf den Verkehrswert „von Grundstück und Gebäuden mit zu schützenden Räumen". Diese v.g. Definition des PFB zum Gegenstand der Wertermittlung ist anders als der darin verwendete Wertbegriff „Verkehrswert" nicht eindeutig und bedarf deshalb der Auslegung. Die FBB hat hierzu deshalb — soweit möglich — eine rechtliche und fachliche Klärung herbeigeführt, die mit den zuständigen Behörden abgestimmt und im Dialogforum gegenüber den Vertretern der Anwohner entsprechend kommuniziert wurde. Die Er- Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 9 von 62 Anlage,, FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENGURG gebnisse wurden erstmals in den Bewertungsleitfaden in der Fassung 2.0 eingearbeitet. Der Planfeststellungsbeschluss definiert — wie sich aus der Auflage Nr. 5.1.7 Nr. 2 des PFB ergibt — einen Gegenstand der Verkehrswertermittlung, der vorn eigentumsrechtlichen Grundstücksbegriff gemäß § 94 BGB abweichen kann. Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung ist nur • die Grundstücksfläche (Boden) einschließlich • Gebäuden mit zu schützenden Räumen, nicht auch einschließlich sonstiger baulicher Anlagen. Aus der Auflage des PFB ergibt sich somit ein spezifischer Bewertungsauftrag. Es wird deshalb die klarstellende Formulierung „schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung" verwendet, die auf Besonderheiten hinweist, die sich aus der Formulierung des PFB hinsichtlich der Definition des Gegenstands der Wertermittlung ergeben. Mit der Verwendung des Begriffs „Grundstück" ist hier nicht der eigentumsrechtliche Grundstücksbegriff im Sinne des § 94 BGB sondern lediglich der Grund und Boden erfasst. Gebäude mit zu schützenden Räumen werden deshalb separat genannt. Die Verwendung der Begriffe „Grundstück" im Singular und „Gebäuden" im Plural erklärt sich daraus, dass ein Grundstück auch mit mehreren Gebäuden mit zu schützenden Räumen bebaut sein kann. Der in der Auflage des PFB vorgesehene Ausgleich in Geld ist das Surrogat des entfallenden baulich-technischen Schallschutzes und nicht eine Entschädigung für eine etwaige Wertminderung des bebauten Grundstücks. Die getroffene grundsätzliche Auslegung der PFB hinsichtlich der Definition des Bewertungsgegenstands, der nicht zwingend identisch mit der eigentumsrechtlichen Situation ist, wird auch durch die in Abschnitt 2.2 dieses Leitfadens beschriebene Regelung des PFB bestätigt, dass bei Erbbaurechten als Anspruchsberechtigter der Erbbauberechtigte an die Stelle des Grundstückseigentümers tritt. Bewertungsgegenstand ist auch hier die Grundstücksfläche einschließlich Gebäuden mit zu schützenden Räumen, d.h. Nachteile aus dem Erbbaurecht werden nicht wertmindernd berücksichtigt. Nicht Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung (d.h. in dieser nicht zu berücksichtigende Sachverhalte) sind: • • generell nicht mehr wirtschaftlich nutzbare (abbruchreife oder funktionslose) Gebäude, da diese keine Gebäude mit zu schützenden Räumen im Sinne des PFB sind; Gebäude ohne zu schützende Räume (z.B. Nebengebäude wie freistehende Garagen, Schuppen); Leitfaden zur schalischutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 10 von 62 Anlage-2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG • Zubehör etc. außerhalb der zu schützenden Räume und solches, welches in Anlehnung an den Grundstücksbegriff im Grunderwerbssteuergesetz nicht üblicherweise zum Grundstück zählt, insbesondere Photovoltaikanlagen, die als sog. Auf-Dach-Anlagen installiert wurden und Strom zur Einspeisung in das Stromnetz erzeugen, die aus dem Wohngeld gebildeten Rücklagen bei Wohnungs- und Teileigentum, • Maschinen und Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören; • Werteinflüsse (in der Regel Wertminderungen) durch Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs; Werteinflüsse durch Rechte an Grundstücken (insbesondere Erbbaurechte); Werteinflüsse aus mietvertraglichen Bindungen (Mehr- bzw. Mindermieten); Berücksichtigung von Sondererträgen (z.B. Mieten für Antennenstandorte, Werbetafeln); ausstehende Erschließungsbeiträge (nach BauGB) bzw. Ausbaubeiträge (nach KAG), d.h. Bewertung mit beitrags- und abgabenfreien Bodenrichtwerten. • • • • • Wie bereits ausgeführt wurde, beschränkt der PFB den Bewertungsgegenstand hinsichtlich der vorhandenen Gebäude, sonstigen baulichen Anlagen und Außenanlagen auf „Gebäude mit zu schützenden Räumen". D.h., auch Außenanlagen können demnach nicht Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung sein. Es ist jedoch in der Bewertungspraxis bereits für das Sachwertverfahren nicht möglich, den Verkehrswertbegriff auf einen Bewertungsgegenstand „Bebaute Grundstücke ohne Außenanlagen" zu beziehen. Unter Außenanlagen sind hier insbesondere die Hausanschlüsse für Wasser-, ggf. Gas-, Elektro- und Abwasserleitungen zu verstehen. Letztlich sind bebaute Grundstücke ohne Außenanlagen überhaupt nicht bestimmungsgemäß nutzbar und dementsprechend liegen für diese fiktive Situation keine Marktdaten vor. Darüber hinaus lässt sich der Wertanteil der Außenanlagen im Ertragswertverfahren (z.B. aus den Mieten) oder im Vergleichswertverfahren (z.B. aus den Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum) praktisch nicht herausrechnen. Aufgrund dieser bewertungspraktischen Zwangspunkte wurde festgelegt, bei der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung den Bewertungsgegenstand einschließlich Außenanlagen zu definieren. Allerdings ist der Wertansatz der nach dem PFB nicht anrechenbaren Außenanlagen nach oben zu begrenzen. Als aus Erfahrungswerten abgeleitete Obergrenze des Wertanteils marktüblicher Außenanlagen werden 8 % des Gebäudezeitwerts angesehen (Maximalansatz). Die beiden grundsätzlichen Positionen des Bewertungsgegenstands der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung werden für das anrechenbare „Grundstück" im nachfolgenden Abschnitt 3.3.2 und für „Gebäude mit zu schützenden Räumen" (insbesondere für Garagen) in Abschnitt 3.3.3 weiter konkretisiert. 3.3.2 Anwendung des im PFB verwendeten Begriffs „Grundstück" Der im PFB verwendete Begriff „Grundstück" wurde dort nicht näher definiert. Zudem sind die in der Praxis vorkommenden Grundstückssituationen und Eigentumsverhältnisse nicht abschließend vorhersehbar. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 11 von 62 Anlage Z FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Der Begriff „Grundstück" i.S.d. PFB ist für die Wertermittlung aus der Perspektive der Verkehrswertermittlung i.S.d. § 194 BauGB auszulegen. Der bei der Verkehrswertermittlung gebräuchliche Grundstücksbegriff muss nicht mit dem Grundstücksbegriff der §§ 94f. BGB übereinstimmen. Für die Verkehrswertermittlung ist es erforderlich, die zum Bewertungsgegenstand gehörenden Grund- bzw. Flurstücke eindeutig zu identifizieren. Eine diesbezügliche inhaltliche Bestimmung für den Begriff „Grundstück" wird in einem ersten Schritt anhand der Grundbuchordnung vorgenommen. Demnach handelt es sich bei einem Grundstück um einen räumlich abgegrenzten Teil (bzw. abgegrenzte Teile) der Erdoberfläche, der (die) auf einem besonderen Grundbuchblatt oder auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt unter einer besonderen Nummer im Verzeichnis der Grundstücke gebucht ist (kleinste Buchungseinheit im Grundbuch). Zur Identifizierung des Grundstücks als Bewertungsgrundstück am Wertermittlungsund Qualitätsstichtag ist somit zunächst auf die Buchung im Grundbuch abzustellen, d.h. auf die mit „Gebäuden mit zu schützenden Räumen" im Sinne des PFB bebauten Flurstücke, die im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer gemeinsamen lfd. Nr. gebucht sind. Sofern weitere grundbuchliche Grundstücke des Anspruchsberechtigten unter Verkehrswertgesichtspunkten (im gewöhnlichen Geschäftsverkehr) eine räumliche und wirtschaftliche Einheit mit dem Grundstück bilden, ist nach den Maßgaben dieses Leitfadens ggf. eine Erweiterung auch auf diese Grundbuchgrundstücke vorzunehmen. Eine Reduzierung auf ggf. einzelne Flurstücke (bzw. auch auf Teilflächen eines übergroßen Flurstücks) eines Grundbuchgrundstücks ist dagegen geboten, wenn Flächen unter Verkehrswertgesichtspunkten offensichtlich nicht in einem räumlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zu dem Flurstück stehen, auf dem sich das Gebäude mit zu schützenden Räumen befindet. Im erwarteten Regelfall, dass für das jeweilige Gebäude mit zu schützenden Räumen ein orts- und marktüblich großes Grundstück vorliegt, ist die im Eigentum des Antragstellers stehende Grundstücksfläche nicht zu reduzieren. Auch bei vergleichsweise großen Grundstücken (z.B. mit ortsüblich noch angemessenem Gartenlandanteil als Teil des Baulandes) führt die rechtliche Zulässigkeit einer Abtrennung und selbstständigen Bebauung allein nicht dazu, dass die Grundstücksfläche im Sinne des PFB zu reduzieren ist, sondern die selbstständige Verwertung derartiger Grundstücksteile muss darüber hinaus auch dem üblichen Marktverhalten entsprechen. Hinterland-/Gartenlandflächen, die nicht Teil des ortsüblichen Baugrundstücks sind (z.B. land- und forstwirtschaftliche Flächen), sind bewertungsfachlich abzutrennen und nicht mit zu bewerten. Gleiches gilt für Grundstücksteile, die zwar nach dem Grundbuch zu einem Grundstück gehören, jedoch räumlich getrennt vom Anspruchsgrundstück liegen. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 12 von 62 Anlage-2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBU RG 3.3.3 Anwendung des im PFB verwendeten Begriffs „Gebäudes" Gemäß der Entschädigungsregelung mit der vom Bundesverwaltungsgericht nicht beanstandeten „Kappungsgrenze" von Teil All 5.1.7 Nr. 2 des PFB vom 13.08.2004 sind in der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung nur „Gebäude mit zu schützenden Räumen" anzuhalten. Mit dieser Präzisierung stellt die Planfeststellungsbehörde den Bezug des Schutzcharakters der Auflagen Teil A II 5.1.2 und Teil A II 5.1.3 (Schallschutz für die zu schützenden Räume) zu den unwirtschaftlichen Auswirkungen nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG her. Dieser von § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG vorgegebene Bezug zu den unwirtschaftlichen Aufwendungen für an sich gebotene Schallschutzmaßnahmen ist der Maßstab für die Festsetzung der Kappungsgrenze. Als „Gebäude mit zu schützenden Räumen" werden im PFB die Gebäude bezeichnet, für die grundsätzlich ein Anspruch auf Einbau von Schallschutzeinrichtungen besteht. Gemäß den Vorgaben des PFB S. 655 ist „Schallschutz vorzusehen für Wohnräume, Büroräume, Praxisräume und sonstige nicht nur vorübergehend betrieblich genutzte Räume. Zu den Wohnräumen zählen alle Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind und die am 15.05.2000 in bereits errichteten Gebäuden liegen oder auf zu diesem Zeitpunkt bebaubaren Grundstücken in Gebäuden errichtet werden. Zu den Büroräumen, Praxisräumen und sonstigen nicht nur vorübergehend genutzten Räumen zählen insbesondere regelmäßig gewerblich genutzte Räume, sofern die diesbezügliche Tätigkeit überwiegend geistiger Art ist und der Geräuschpegel im Rauminnern nicht bereits durch vorhandene Lärmquellen gleich groß oder größer ist, als die von außen eindringenden Fluglärmimmissionen. Kein Anspruch auf Fluglärmschutz besteht daher in Fabrikationsräumen, lauten Werkstätten und in ähnlichen Räumlichkeiten." Davon ausgehend wurde insbesondere die Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung der für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke üblichen Garagengebäude thematisiert. In einem Gebäude mit zu schützenden Räumen integrierte Garagen sind Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung. Darüber hinaus sind auch seitlich unter demselben Dach wie das Gebäude mit zu schützenden Räumen errichtete Garagen, die mit diesem konstruktiv ein Gebäude bilden, Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung. Dies gilt selbst dann, wenn diese im seitlichen Grenzabstand stehen. Alle sonstigen Garagen (insbesondere freistehende Garagen und allgemein z.B. Fertiggaragen, die lediglich neben dem Gebäude mit zu schützenden Räumen stehen) sind wie sonstige Nebengebäude keine Gebäude mit zu schützenden Räumen und können deshalb nicht Gegenstand der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung sein. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswerterrnittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 13 von 62 AnlageZ. FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 3.4 Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag Der maßgebliche Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag für die Erstellung der Verkehrswertermittlungen ist gemäß PFB der Tag der Geltendmachung des Anspruchs auf Schallschutzmaßnahmen. Es sind somit Verkehrswertermittlungen zu verschiedenen, tlw. mehrere Jahre zurückliegenden Wertermittlungs- und Qualitätsstichtagen zu erstellen. Dies ist bei der Bestimmung der Wertansätze entsprechend zu beachten. Es wird davon ausgegangen, dass Anträge auf Schallschutz frühestens mit dem PFB vom 13.08.2004 gestellt werden konnten (frühester Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag). Einen Anspruch auf geeignete Schallschutzvorrichtungen haben im Tagschutzgebiet die Eigentümer eines Grundstücks, das am 15.05.2000 bebaut oder bebaubar war (vgl. Abschnitt 2.1 dieses Leitfadens). Nur für Grundstücke, die diese Bedingung erfüllen, wird von der FBB eine schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung angefordert. Eine diesbezügliche Überprüfung wird vom Sachverständigen nicht vorgenommen, jedoch sind ggf. festgestellte Unplausibilitäten der FBB unmittelbar anzuzeigen. 3.5 Sonderfall mehrere Gebäude und Anträge auf einem ungeteilten Grundstück Es sind Fälle im Tagschutzgebiet vorhanden, in denen ungeteilte Flur- bzw. grundbuchliche Grundstücke mit mehreren Gebäuden mit zu schützenden Räumen bebaut sind, für die ggf. auch bislang nur für einzelne Gebäude und dabei zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein Schallschutzantrag gestellt wurde. Es wird festgelegt, dass in diesen Fällen den einzelnen Gebäuden für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung eine angemessene anteilige Grundstücksfläche zugeordnet wird. Dabei wird fiktiv von einer Realteilung mit grafisch ermittelter Grundstücksgröße oder alternativ von einer Begründung von Wohnungs/Teileigentum mit anteiligem Bodenwert am Gesamtgrundstück ausgegangen. 3.6 Berücksichtigung von nach dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag eingetretenen Zustandsveränderungen Es wird darauf hingewiesen, dass für einen Teil der Bewertungsobjekte nach dem jeweiligen Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag im Rahmen des Schallschutzprogramms bereits technische Schallschutzmaßnahmen durchgeführt wurden (vorrangig handelt es sich um den Austausch von Fenstern). Daneben wird es auch vorkommen, dass von den Eigentümern etc. nach dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag bauliche Veränderungen, Modernisierungen und sonstige Zustandsveränderungen herbeigeführt wurden. Es ist deshalb darauf zu achten, die am Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag vorhandene Ausstattung im Rahmen der Ortsbesichtigung (vgl. hierzu Abschnitt 4.4) zu Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 14 von 62 Ania9e2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG erkunden, dies im Besichtigungsprotokoll in geeigneter Weise zu dokumentieren und in der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung den am Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag vorhandenen Zustand zugrunde zu legen. Im Allgemeinen wird es sich bei Zustandsveränderungen um Verbesserungen handeln. Somit liegt die Aufgabenstellung für den Sachverständigen in der Regel darin, bei augenscheinlich erst kürzlich herbeigeführten wesentlichen Zustandsveränderungen hinreichend verlässlich abzuklären, ob diese bereits vor oder erst nach dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag durchgeführt wurden. Der Nachweis durch den Anspruchsberechtigten, dass wesentliche Maßnahmen bereits vor dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag durchgeführt wurden, kann z.B. durch Vorlage von Handwerkerrechnungen erbracht werden. Für kleinere Maßnahmen kann ohne Nachweis akzeptiert werden, dass diese bereits vor dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag durchgeführt wurden. Diese sind in der Regel der üblichen Instandhaltung zuzuordnen. Ob kleinere Instandhaltungsmaßnahmen vor oder erst kurz nach dem Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag durchgeführt wurden, ist nicht erheblich. Der Nachweis für den ggf. bereits verbesserten Zustand am Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag ist durch den Anspruchsberechtigten zu erbringen (ggf. erforderliche Belege, Erklärungen o.ä.). Favorisiert wird hier, dass der Sachverständige das Ergebnis seiner diesbezüglichen Befragung im Besichtigungstermin (z.B. eine diesbezügliche Erklärung des Anspruchsberechtigten) im Protokoll der Ortsbesichtigung vermerkt. Es wird prinzipiell von der Richtigkeit der Aussage des Anspruchsberechtigten ausgegangen. Eine Detailprüfung des Sachverhalts wie die Beibringung der entsprechenden Einzelnachweise durch den Eigentümer ist dagegen nicht Aufgabe des Sachverständigen und wird im Bedarfsfall zusätzlich durch die FBB durchgeführt. Der Sachverständige soll jedoch auftretende Widersprüche der FBB anzeigen. Aus der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung soll erkennbar sein, dass der Sachverständige den Zustand des Bewertungsobjekts bezogen auf den Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag erhoben und berücksichtigt hat. 3.7 Umfang der Wertermittlung, Art der Übergabe 3.71 Vorbemerkung und Art der Übergabe Es wird ein bezüglich der Gliederung (Überschriftsebenen) und inhaltlichem Umfang einheitlicher Aufbau der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlungen angestrebt. Die Wertermittlung soll für die Antragsteller nachvollziehbar und durch von diesen ggf. hinzugezogene Fachleute überprüfbar sein. Es soll eine Vergleichbarkeit der erbrachten Bewertungsleistungen und eine einheitliche Bearbeitung durch die Sachverständigen gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund einer Qualitätssicherung wird den tätigen Sachverständigen deshalb nachfolgend eine Gliederung mit zunächst stichwortartigen Inhalten vorgegeben. Gleichwohl verbleibt es grundsätzlich im Ermessen des Sachverständigen, Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrsvvertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 15 von 62 AniageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG diese Gliederung bei Bedarf im Einzelfall um weitere Unterabschnitte zu ergänzen, um den v.g. grundsätzlichen Anforderungen zu entsprechen. Die Verkehrswertermittlungen sind der FBB 3-fach als Papierausdruck mit Datum und Unterschrift zu übergeben. Davon ist eine Ausfertigung zur Weitergabe an den Anspruchsberechtigten vorgesehen. Der Versand der Verkehrswertermittlung an diesen erfolgt durch die FBB. Der FBB ist die Verkehrswertermittlung zusätzlich auch digital als farbiges PDF-Dokument zur Verfügung zu stellen. Eine Weitergabe der Verkehrswertermittlung an Dritte und für andere als den angegebenen Zweck ist jedoch ausdrücklich nicht gestattet, insbesondere weil die in der Wertermittlung ggf. enthaltenen Karten und Pläne im Allgemeinen hierfür nicht lizenziert sind. Die FBB wird auch die Anspruchsberechtigten bei der Weitergabe der Verkehrswertermittlung an diese entsprechend verpflichten. In die Verkehrswertermittlung ist ein diesbezüglicher Hinweis ebenfalls zwingend aufzunehmen. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrsvvertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 16 von 62 Anlage 2, FBB FLUGHAFEN BERUH BRANDENBURG 31.2 Gliederung und allgemeine Inhalte der Verkehrswertermittlungen Ein Beispiel einer schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung wird auf der Homepage der FBB zur Verfügung gestellt. Abschnitt Hauptebene Deckblatt 1 . Allgemeine Angaben 2. Grundstücksbeschreibung 3. Beschreibung der Gebäude und Außenlagen 4. Verkehrswertermittlung Inhalte • Aktenzeichen der FBB • Aktenzeichen des Sachverständigen • postalische Anschrift des Bewertungsobjekts • Objektart • Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag • Datum der Erstellung • ermittelter Verkehrswert in € • Foto des Anspruchsgebäudes (Straßenansicht) • Einleitung mit Erläuterung Hintergrund des Auftrags und Hinweis auf diesen Leitfaden (Vorgabe als einheitlicher Textbaustein) • Eindeutige, stichtagsbezogene Identifizierung des Bewertungsobjekts • Datum und Dauer der Ortsbesichtigung • Teilnehmer der Ortsbesichtigung (Namen und Funktion) • Umfang der Ortsbesichtigung (ggf. nicht besichtigte Bereiche und diesbezüglich getroffene Annahmen) • aktueller Eigentümer mit Anschrift (ungeprüft gemäß Auftragsliste der FBB) • Lagebeschreibung • Rechtliche Gegebenheiten a) gemäß behördlichen Auskünften (öffentlich-rechtlich) b) privatrechtliche Situation (insb. Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs) • Tatsächliche Eigenschaften und Beschaffenheit des Hauptgebäudes (Gebäudeart, vorherrschende Ausstattung i.S.d. NHK), Baujahr, wesentliche Modernisierungen, Zustand etc.) • Nebengebäude (in Reihenfolge der Bezeichnung (Nr. (2) ff.) im Liegenschaftskataster) mit Gebäude-/Nutzungsart, Ausstattung und Zustand • Außenanlagen und Nutzungsart von ggf. über normale Hoffläche und Hausgarten hinausgehenden Grundstücksteilen • Auswahl des (bzw. der) Wertermittlungsverfahren mit Begründung • Verfahrensberechnungen (zunächst Bodenwert des unbebauten Grundstücks, Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 17 von 62 Anlage FBB 5. Grundlagen der Wertermittlung 6. Anlagen •• Tabelle 3.7-1: FLUGHAFEN BERLIN BRANDEN URG anschließend Verfahren für das bebaute Grundstück mit Erläuterung der wesentlichen Wertansätze) • Ableitung des Verkehrswerts • Bemerkungen/Hinweise zur ggf. eingeschränkten Verwertbarkeit der Verkehrswertermittlung • Datum, Unterschrift und Stempel des Sachverständigen • verwendete Literatur und allgemeine Marktinformationen • verwendete objektbezogene Unterlagen • Rechtsgrundlagen der Wertermittlung • Allgemeine Erläuterungen zu den angewandten Wertermittlungsverfahren und den verwendeten Begriffen Pflicht-Anlagen in dieser Reihenfolge • Anlage 1: Straßenkarte/Stadtplan • Anlage 2: Auszug aus der Flur/Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der räumlichen Grenzen des Bewertungsobjekts und eindeutiger Kennzeichnung / Nummerierung der bewerteten Gebäude • Anlage 3: Bestandsverzeichnis Grundbuch mit Kennzeichnung des (ggf. vorläufig) zu bewertenden Grundstücksbestands • Anlage 4: Fotos aus der Ortsbesichtigung (Innenfotos nur bei entsprechender Zustimmung) mit Bildunterschriften (eindeutige Zuordnung zu den Haupt- und Nebengebäuden) Optional: • schriftlich eingeholte behördliche Auskünfte sind der Wertermittlung als Nachweis beizufügen • Flächenberechnungen (bei Sachwertobjekten i.d.R. BGF als Bezugsmaßstab für NHK, bei Ertrags- und Vergleichsobjekten vorrangig Wohn-/Nutzfläche) Beispiel Gliederung der Wertermittlung Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 18 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Teil B Bewertungsfachliche Empfehlungen 4 Durchführung der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung 4.1 Präambel Dieser bewertungsfachliche Teil des Leitfadens soll für häufig vorkommende Objektarten und Situationen als Ergänzung bzw. Konkretisierung der bestehenden Rechtsgrundlagen und amtlichen Daten einheitliche Bewertungsstandards und Bewertungsansätze empfehlen und damit insbesondere auch ein hohes Maß an Vergleichbarkeit gewährleisten. Daneben sollen im Hinblick auf die erwartete hohe Anzahl von zu erstellenden und zu überprüfenden Verkehrswertermittlungen ggf. auch sinnvolle Vereinfachungen vorgesehen werden. Gleichzeitig erlaubt und erfordert eine große Anzahl von in einer Region zu erstellenden schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlungen auch überdurchschnittlich umfangreiche Voruntersuchungen, die bei wenigen Einzelbewertungen aufwandtechnisch eher nicht möglich wären. So wurden von der Marktforschung der Sprengnetter Immobilienbewertung aus den Kaufpreissammlungen der für das Tagschutzgebiet zuständigen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte insbesondere sog. Sachwertfaktoren abgeleitet und in Abschnitt 4.7.3.4 dieses Leitfadens veröffentlicht. Auch vor diesem Hintergrund wird ein einheitliches Bewertungsmodell zur Anwendung empfohlen. Ein wesentliches Anliegen ist dabei, den Ermessensspielraum des einzelnen Sachverständigen so zu gestalten, dass für gleichartige Bewertungsobjekte möglichst übereinstimmende Wertermittlungsergebnisse erzielt und somit eine Gleichbehandlung der Anspruchsberechtigten gewährleistet ist. Andererseits müssen objektive Unterschiede auch zu angemessenen und marktüblichen Wertunterschieden führen. Da die weit vorherrschende Objektart im Tagschutzgebiet Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke sind, die üblicherweise zum Zweck der Eigennutzung erworben werden, stellt der Bewertungsleitfaden auf die vorrangige Anwendung des Sachwertverfahrens ab. Die nachfolgenden Ausführungen stellen den Regelablauf der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung durch die von der FBB beauftragten Sachverständigen dar. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 19 von 62 Anlage FBB FLUGHAFEN BER LIN BRANDENBURG 4.2 Bewertungsgegenstand und maßgebliche Stichtage Im Rahmen der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung ist vom Sachverständigen zunächst der Bewertungsgegenstand im Sinne des PFB eindeutig zu bestimmen (vgl. hierzu die Ausführungen im Abschnitt 3.3). Sofern dabei die anrechenbare Grundstücksfläche begrenzt wird (vgl. Abschnitt 3.3.2), ist die als anrechenbare Grundstücksfläche bestimmte Fläche vor der Durchführung der Ortsbesichtigung in einem Lageplan zu kennzeichnen (vgl. Vorgaben zur Erstellung der Anlagen zur Wertermittlung im Abschnitt 3.7.2). Der maßgebliche Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag (Tag der Antragstellung) wird seitens der FBB bei der Auftragserteilung mitgeteilt (vgl. Abschnitt 3.4). Bei evtl. Unstimmigkeiten, die der Sachverständige feststellt, ist mit der FBB frühzeitig eine Abstimmung herbeizuführen, was als Bewertungsgegenstand zugrunde zu legen ist. 4.3 Grundlagen der Wertermittlung (behördliche Auskünfte etc.) Die für die schallschutzbezogene Verkehrswertermittlung erforderlichen Auskünfte sind vom Sachverständigen bei den jeweils zuständigen Stellen bzw. aus von diesen autorisierten Quellen eigenverantwortlich und nachweisbar zu beschaffen. Zur Qualitätssicherung ist es erforderlich, dass die Quellen der eingeholten Auskünfte für eine etwaige Überprüfung in der Wertermittlung eindeutig benannt oder dieser als Anlage beigefügt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung nicht alle rechtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind (vgl. Abschnitt 3.3.1 dieses Leitfadens). 4.4 Bestandsaufnahme vor Ort, Protokolle Die schriftliche Ankündigung der Kontaktaufnahme durch den mit der Verkehrswertermittlung beauftragten Sachverständigen gegenüber den Anspruchsberechtigten erfolgt durch die FBB. Der Sachverständige erhält bei Auftragserteilung eine Kopie der o. g. Schreiben sowie eine schriftliche Bestätigung der FBB, die der Sachverständige für die Ausweisung vor Ort und bei den zuständigen Stellen für die Unterlagenbeschaffung verwenden soll. Bei Bedarf können diese Bestätigungen auch für Mitarbeiter des Sachverständigen ausgestellt werden. Die Abstimmung des Termins für die erforderliche Ortsbesichtigung mit den Anspruchsberechtigten obliegt den Sachverständigen. Dabei sind ggf. vergebliche Kontaktversuche mit Datum und Uhrzeit sowie eine ggf. erfolglose Terminvereinbarung, diese zusätzlich unter Angabe des Grundes (z.B. Verweigerung durch den Anspruchsberechtigten) und der vom Sachverständigen vorgeschlagenen Besichtigungstermine, schriftlich zu dokumentieren. Im Falle des Nichtzustandekommens Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermitt[ung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 20 von 62 Anlage .2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG eines Termins für die Bestandsaufnahmen bzw. bei fehlender Rückmeldung zur Erstellung der Verkehrswertermittlung, muss es mindestens zwei Nachkontaktierungen innerhalb von zwei Wochen geben. Die letzte Kontaktaufnahme wird aus Gründen der Nachweissicherheit per Einschreiben abgewickelt. Zur Einleitung der Ortsbesichtigung ist den Teilnehmern der Anlass der Besichtigung bzw. der Verkehrswertermittlung zu erläutern. Vor der eigentlichen Objektaufnahme ist auf den (i.d.R. zurückliegenden) Wertermittlungs- und Qualitätsstichtag hinzuweisen und die räumlichen Grenzen des Bewertungsobjekts sind anhand eines vorbereiteten Lageplans darzulegen. Die Ortsbesichtigung ist möglichst vollumfänglich durchzuführen und die vorherrschende Ausstattung sowie etwaige Zustandsbesonderheiten durch Fotos (mit eingebundenem Datum und Uhrzeit) zu dokumentieren. Eine ggf. eingeschränkte Verwertbarkeit der Verkehrswertermittlung wegen unvollständigen Erhebungen ist unter Angabe der Gründe in dieser deutlich hervorzuheben. 4.5 Massenermittlungen Es ist davon auszugehen, dass von der FBB keine Bauunterlagen zur Verfügung gestellt werden können und auch von den Eigentümern nicht immer zu erhalten sind. Vor diesem Hintergrund wurde in dem durch diesen Leitfaden vorgegebenen Bewertungsmodell für die Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. Abschnitt 4.7.3.5) als Bezugsmaßstab die Bruttogrundfläche (BGF) gewählt, die in Anlehnung an die Sachwertrichtlinie (SW-RL), Ziffer 4.1.1.4 zu bestimmen ist. Es ist deshalb vom Sachverständigen aus den vorliegenden Unterlagen oder ggf. ergänzend durch örtliches Aufmaß im Rahmen der Ortsbesichtigung oder auf sonstige geeignete Weise die BGF zu ermitteln. Dabei liegt es in der Verantwortung des Sachverständigen zu entscheiden und zu berücksichtigen, mit welcher Genauigkeit die BGF für eine sachgemäße Verkehrswertermittlung bestimmt werden muss. 4.6 Auswahl des Wertermittlungsverfahrens Die Auswahl des zur Ermittlung des Verkehrswerts geeigneten Wertermittlungsverfahrens liegt in der Verantwortung des Sachverständigen. Das bzw. die anzuwendenden Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten zu wählen; die Wahl ist zu begründen (§ 8 Abs. 1 ImmoVVertV). Da bereits bekannt ist, dass die vorherrschende Objektart im Tagschutzgebiet Einund Zweifamilienhausgrundstücke darstellen, die üblicherweise von den Eigentümern selbst genutzt und zu diesem Zweck im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gehandelt werden, ist demnach vorrangig das Sachwertverfahren zur Verkehrswertermittlung anzuwenden. Da davon ausgegangen werden kann, dass die zur Verfügung stehenLeitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 21 von 62 Anlage 2__ F FLUGHAFEN BER L BRANDEN URG den Sachwertfaktoren hinreichend differenziert abgeleitet wurden und das Ertragswertverfahren mit den zur Verfügung stehenden Liegenschaftszinssätzen bzw. das Vergleichswertverfahren mit den verfügbaren Kaufpreisen und Objektangaben sehr wahrscheinlich nicht zu einer signifikant höheren Sicherheit und Genauigkeit des Ergebnisses beitragen, ist für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke das Sachwertverfahren als alleiniges Verfahren zur Verkehrswertermittlung ausreichend. Eigentumswohnungen sind vorrangig im direkten Vergleichswertverfahren (d.h. auf der Grundlage geeigneter Kauffälle) bzw. im Vergleichsfaktorverfahren (d.h. auf Basis eines Richtwertes) zu bewerten. Für Eigentumswohnungen, deren wesentlichen wertbestimmenden Eigenschaften erheblich von denen der Vergleichsobjekte bzw. des Richtwerts abweichen, soll stützend eine Ertragswertermittlung durchgeführt werden. Mehrfamilienwohnhausobjekte und sonstige Immobilienarten, die vorrangig unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden, sind vorrangig nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten. Es ist ein zweites Wertermittlungsverfahren zur Stützung des Ergebnisses anzuwenden (im Regelfall das Sachwertverfahren). 4.7 Sachwertverfahren 4.7.1 Verfahrensablauf allgemein Der grundsätzliche Ablauf bzw. Verfahrensgang des Sachwertverfahrens ist in Abschnitt 3 der SW-RL wie folgt beschrieben und dargestellt: „(1) Im Sachwertverfahren ist — der Sachwert der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) ausgehend von den Herstellungskosten unter Berücksichtigung der Alterswertminderung zu ermitteln (§ 21 Absatz 2 lmmoWertV); — der Sachwert der baulichen Außenanlagen und der sonstigen Anlagen nach Erfahrungssätzen oder nach gewöhnlichen Herstellungskosten (ggf. unter Berücksichtigung der Alterswertminderung, § 21 Absatz 3 lmmoWertV) zu ermitteln, soweit sie nicht als besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale zu berücksichtigen sind (vgl. Nummer 6); — der Bodenwert nach § 16 lmmoWertV vorrangig im Vergleichswertverfahren zu ermitteln; dabei kann auf geeignete Bodenrichtwerte zurückgegriffen werden. Selbstständig nutzbare Teilflächen sind gesondert zu berücksichtigen. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 22 von 62 Anlage). FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG (2) Die Summe aus den Sachwerten der baulichen Anlagen einschließlich der baulichen Außenanlagen, der sonstigen Anlagen und des Bodenwerts ergibt einen vorläufigen Sachwert des Grundstücks, - - der an die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt anzupassen ist (marktangepasster vorläufiger Sachwert); die Marktanpassung ist in der Regel durch Multiplikation mit dem zutreffenden Sachwertfaktor (§ 8 Absatz 2 Nummer 1, § 14 Absatz 2 Nummer 1 lmmoWertV) vorzunehmen und bei dem nach der Marktanpassung ggf. besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale z. B. mit Zu- oder Abschlägen zu berücksichtigen sind (§ 8 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 3 lmmoWertV), um zum Sachwert des Grundstücks zu gelangen." Herstellungskosten der baulichen Anlagen (ohne Außenanlagen) Erfahrungssätze/Herstellungskosten der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen Bodenwert 1 besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale Sachwert Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 23 von 62 Anlagez FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.2 Darstellung der Verfahrensberechnungen in der Wertermittlung Die Darstellung der Sachwertberechnung gemäß §§ 22 bis 23 ImmoVVertV soll in einem einheitlichen Format erfolgen, um die Qualitätssicherung zu vereinfachen. Es wird die nachfolgende Form vorgegeben. Die Bestimmung der Einzelansätze ist in der Wertermittlung in nachvollziehbarer Weise und mit eindeutigen Quellenangaben darzulegen. Muster Sachwertermittlung: Gebäudebezeichnung Brutto-Grundfläche (BGF) Normalherstellungskosten (ohne BNK) im Basisjahr (2000 = 100) Baupreisindex (BPI) 08.04.2007 (2000 = 100) Gebäudeherstellungskosten am Wertermittlungsstichtag (ohne BNK) Baunebenkosten (BNK) Einfamilienhaus 290 m 2 800 €1m 2 BGF 109,4 / 100 253.808 € 16 % 40.609 € 294.417 € • prozentual • Betrag Gebäudeherstellungskosten (inkl. BNK) Alterswertminderung nach Ross 90 Jahre 51 Jahre 31,06 % 91.446 € • • • • • Modell Gesamtnutzungsdauer (GND) Restnutzungsdauer (RND) Prozentual Betrag Gebäudezeitwert (inkl. BNK) 202.971 € Sachwert der Außenanlagen (4% des Gebäudezeitwerts) 8:119 Sachwert der Gebäude und Außenanlagen 211.090 E Bodenwert (vgl. Bodenwertermittlung im Abschnitt 4.2.2) 25.300 236.390 E vorläufiger Sachwert Sachwertfaktor (Marktanpassung) x marktangepasster vorläufiger Sachwert = 0,818 193.367 besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale • Wertzuschläge (vgl. Einzelaufstellung) 2.000 • Wertabschläge (vgl. Einzelaufstellung) 4.000 Sachwert = 191.367 E rd. 191.000 E Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 24 von 62 Anlage-Z. FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3 Sachwertfaktoren und Sachwertmodell für die Verkehrswertermittlung von Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken im Tagschutzgebiet des BER-Schailschutzprogramms 4.7.3.1 Vorbemerkung In den Abschnitten 3.3 und 4.1 wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung der Wertermittlungsverfahren zwingend auf eine Marktkonformität geachtet werden muss. Hierbei handelt es sich insbesondere um die sog. „Modelltreue". Diese bedeutet, dass grundsätzlich nur dann marktkonforme Wertermittlungsergebnisse durch Anwendung der Wertermittlungsverfahren erzielt werden, wenn die Bewertungsansätze in dem gleichen Bewertungsmodell bestimmt werden wie diese auch bei der Ableitung der sog. Marktanpassungsfaktoren (d.h. der Sachwertfaktoren im Sachwertverfahren bzw. der Liegenschaftszinssätze im Ertragswertverfahren) bestimmt wurden. 4.7.3.2 Definition und Bedeutung von Sachwertfaktoren Der Sachwertfaktor (Marktanpassungsfaktor des Sachwertverfahrens) zählt zu den „sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten" i.S.d. § 193 Abs. 5 BauGB. Er wird bei der Anwendung des Sachwertverfahrens (§§ 21 — 23 ImmoWertV) vorgeschrieben (vgl. § 8 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 lmmoVVertV). Eine unverzichtbare Voraussetzung für marktkonforme Ergebnisse des Sachwertverfahrens ist die Verfügbarkeit von (möglichst örtlichen, objektartspezifischen, aktuellen und modellkonformen) Sachwertfaktoren. Die allgemeine Formel für die Ableitung der Sachwertfaktorfunktion lautet: k = f — boG,j vSVV, Darin bedeuten: k = Sachwertfaktor KP, = Kaufpreis des Kauffalles boGi = Werteinfluss der besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale des Kauffalles vSVV,= vorläufiger Sachwert des Kauffalles i im angewendeten Sachwertmodell Die Funktion des Sachwertfaktors wird durch vielfache „Gegenbewertungen" von verkauften Objekten mittels Sachwertmodell der ImmoWertV abgeleitet. Sie stellt das durchschnittliche Verhältnis (bzw. eine vermittelnde Funktion) aus Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, nach den Vor-schriften der ImmoWertV ermittelten (vorläufigen) Sachwerten dar. Der Sachwertfaktor dient zur Anpassung des im angewendeten Sachwertmodell ermittelten Rechenergebnisses „vorläufiger Sachwert" an den Grundstücksmarkt, d.h. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 25 von 62 Anlage-Z. F FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG an den Durchschnitt der für mit dem Bewertungsobjekt vergleichbare Grundstücke gezahlten Kaufpreise. Die Formel zur Anwendung der Sachwertfaktoren lautet: SW (bzw. VW) = vSW Li k f boG Darin bedeuten: SW = Sachwert des Bewertungsobjekts VW = Verkehrswert (Marktwert) des Bewertungsobjekts k = objektspezifischer Sachwertfaktor boG = ggf. Werteinfluss besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale des Bewertungsobjekts 4.7.3.3 Datengrundlage und Auswertungszeitraum 4.7.3.3.1 Kaufpreise, Datenergänzung und -bereinigung Zur Ableitung der Sachwertfaktoren wurden nach vorbereitenden Gesprächen mit den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse am 08. und 09.01.2014 alle in den Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Berlin vorhandenen Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser für den Zeitraum 2003 bis 2013 für alle im Tagschutzgebiet gelegenen sowie zu Kontrollzwecken auch tlw. darüber hinausgehenden Bereiche erworben (Kaufpreisauskünfte). Die Kaufpreise wurden von den Gutachterausschüssen im Format Microsoft-Excel geliefert. Neben den in den eigentlichen Kaufverträgen angegebenen Daten wurden auch alle weiteren Informationen abgerufen, die der Gutachterausschuss zu den einzelnen Datensätzen erhoben und gespeichert hat. Die Kaufpreisauskünfte wurden, einzeln für jeden Gutachterausschuss, auf Vollständigkeit, Konsistenz, sachliche Richtigkeit etc. überprüft und ggf. bereinigt. Ein wesentlicher Teil der Überprüfung bestand darin, die Vollständigkeit der Datensätze (Kaufpreise mit Beschreibungen) hinsichtlich der für die Sachwertfaktorableitung wesentlichen Informationen zu sichten. Hier haben sich Unterschiede in den einzelnen Kaufpreisauskünften ergeben. Anders als der Gutachterausschuss Berlin, der den Ausstattungsstandard an die „stadträumliche Lage" koppelt, wurde hier eine Kombination aus dem jeweils in der Kaufpreisauskunft angegebenem „Baujahr" und dem „baulichem Zustand" zur Bestimmung des Ausstattungsstandards verwendet. Aus u.a. diesem Grund sind die vom Gutachterausschuss Berlin veröffentlichten Sachwertfaktoren nicht unmittelbar mit den hier abgeleiteten vergleichbar. Für viele in der Kaufpreisauskunft des Gutachterausschusses Berlin angegebene Bodenrichtwerte lagen keine zugehörigen Flächengrößen vor. Zur Anpassung der Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 26 von 62 Anlage -2_ FBB FLUGHAFEN BER LFN BRANDENBURG Bodenrichtwerte an die jeweiligen Grundstücksflächen wurden die Bodenrichtwerte bei Bedarf um lagetypische durchschnittliche Grundstücksgrößen ergänzt. Dem Gutachterausschuss Dahme-Spreewald lagen für die Zwecke der Sachwertfaktorableitung weitgehend vollständige Datensätze vor. Derart umfassend erfasste Kaufpreise konnten nur für die Jahre 2009 bis 2013 vom Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Analysen mussten daher auf diesen Zeitraum beschränkt werden. Diese Vorgehensweise war aufgrund der festgestellten zeitlichen Unabhängigkeit der Sachwertfaktoren im Bereich von Teltow-Fläming als auch der beobachteten zeitlichen Entwicklung der Durchschnittspreise im Bereich von Dahme-Spreewald im Zusammenhang mit der Bodenrichtwertermittlung hinreichend. Die Datensätze der vom Gutachterausschuss Teltow-Fläming erteilten Kaufpreisauskunft enthielten unmittelbar im Wesentlichen die benötigten Basisinformationen, wie Kaufpreis, Vertragsdatum, Lage, Grundstücksfläche, Baujahr etc. Weitergehende Informationen, wie Brutto-Grundfläche (BGF), Ausstattungsstandard etc. wurden von Sprengnetter Immobilienbewertung erhoben bzw. vervollständigt. Für die Vervollständigung der BGF wurden vor allem Geoinformationssysteme (brandenburg-viewer, geoportal.bund, google earth pro, bing etc.) herangezogen. in diesem Rahmen wurden die von den Gebäuden überbauten Flächen digital ermittelt und nach Ansicht der Gebäude auf die Anzahl der Geschosse, Dachform und ausbau geschlossen. Die Information, ob die Gebäude (teil-) unterkellert waren, wurde den Dokumentationen des Gutachterausschusses entnommen. Zur Bestimmung der Ausstattungsstandards wurden in der Kaufpreisauskunft angegebene Beschreibungen herangezogen. Die hinreichend vervollständigten Kaufpreise wurden um nicht für diese Auswertung geeignete Objekte bereinigt. Ausgeschlossen wurden dabei, soweit aus den Datensätzen erkennbar, Kaufpreise mit folgenden Eigenschaften: • von den Gutachterausschüssen bereits als zur Auswertung ungeeignet gekennzeichnete Objekte • Neubauobjekte (sog. Ersterwerbspreise) • Objekte mit unüblich hohen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen • stark sanierungsbedürftige Objekte • Objekte aus Zwangsversteigerungen • Kaufpreise unter Zustandekommen starker wirtschaftlicher oder persönlicher Bindungen • als „Dreifamilienhaus" gekennzeichnete Objekte • etc. Im Rahmen der anschließenden Datenauswertung wurden ggf. weitere Kaufpreise aus der Analyse ausgeschlossen. Diese Bereinigung erfolgte einzelfallbezogen. Auf der Basis einer grundsätzlichen Ausreißerschranke von ±30 % vom jeweils geschätzLeitfaden zur schailschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 27 von 62 Anlage 2- FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG ten Funktionswert wurden die diese Grenze überschreitenden Kauffälle einzeln betrachtet und ggf. ausgeschlossen. 4.7.3.31 Grundstücksmarktberichte Es wurden alle seit 2003 vorhandenen Grundstücksmarktberichte der o.g. Gutachterausschüsse erworben, auf ihre Verwendbarkeit für diese Aufgabe analysiert und ggf. genutzt. Die Grundstücksmarktberichte wurden tlw. im Format PDF, tlw. auch in Papier geliefert. 4.7.3.4 Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (Gesamtergebnisse) Nachfolgend werden die getrennt nach Zuständigkeitsbereichen der Gutachterausschüsse Teltow-Fläming (TF), Dahme Spreewald (LDS) und Berlin aus Kaufpreisen abgeleiteten Sachwertfaktoren gemeinsam grafisch und tabellarisch dargestellt. Die Datengrundlagen und durchgeführten Analysen sind in den Abschnitten 4.7.3.6 ff. ausführlich beschrieben. Die hier aufgeführten Sachwertfaktoren werden zur Anwendung bei der Sachwertermittlung im Tagschutzgebiet empfohlen. Sachwertfaktoren Tagschutzgebiet - Gesamtergebnisse 1,3 1111 SPRENGNENJER 1,2 Immobilieerwertung IM 1,1 TF Objekte Gesamt LDS Freistehende Objekte Schulzendorf `) 0,8 LDS Freistehende Objekte o. Schulzendorf 4.2 0,7 0,6 LDS Reihenhäuser und Doppelhaushälften 0,5 Berlin Objekte Gesamt 0,4 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 400000 vorläufiger Sachwert in € Abb.: Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 28 von 62 AnlageoL FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Sachwertfaktoren für das Tagschutzgebiet: vorläufiger Sachwert LDS, RH/D1-1 LDS, frst Obj. in Schulzendorf LDS, frst. Obj. außer Schulzendorf TF, alle 75.000 Berlin, alle 1,27 100.000 0,71 0,99 0,92 1,10 125.000 0,71 0,91 0,84 0,98 150.000 0,95 0,71 0,86 0,78 0,90 175.000 0,86 0,71 0,81 0,73 0,83 200.000 0,80 0,71 0,77 0,69 0,78 225,000 0,75 0,71 0,74 0,66 0,74 250.000 0,70 0,71 0,72 0,63 0,73 275.000 0,66 0,71 0,69 0,60 0,72 300.000 0,63 0,71 0,67 0,58 0,71 325.000 0,60 0,71 0,65 0,56 0,70 350.000 0,58 0,71 0,64 0,55 0,68 375.000 0,62 0,53 0,68 400.000 0,61 0,67 425.000 0,66 450.000 0,65 475.000 0,64 0,64 Tabelle 4.7-1: Sachwertfaktoren für En- und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet (mit: LOS DehneSpreewald, TF Teltow-Fläming, RHIDH Reihenhäuser/Doppelhaushälften, frst. Obj. freistehende Objekte Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 29 von 62 AnlageoZ. F FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.5 Angewendetes Sachwertmodell 4.7.3.5.1 Übersicht Die Sachwertfaktoren wurden aus dem Verhältnis geeigneter, um die, sofern bekannt, besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmale bzw. besonderen wertbeeinflussenden Umstände bereinigter Kaufpreise zu den entsprechenden vorläufigen Sachwerten abgeleitet (vgl. Abschnitt 4.7.3.2). Das verwendete Modell für die Ableitung der Sachwertfaktoren sowie die wesentlichen Modellparameter werden nachfolgend beschrieben. Bei der Ermittlung des Sachwerts mit den angegebenen Sachwertfaktoren ist der Grundsatz der Modellkonformität zu beachten. Praktisch heißt das: Bei der Anwendung der Sachwertfaktoren sind die verwendete Ableitungsmethode und die zu Grunde gelegten Daten zu beachten, um die Modellkonformität sicherzustellen. Deshalb werden in den nachfolgenden Abschnitten auch die wesentlichen Daten zur Bestimmung der Wertansätze veröffentlicht. Normalherstellungskosten (NHK) Baujahresklassen Ausstattungsstandard (AS) Baunebenkosten (BNK) Korrekturfaktoren für das Land und die Ortsgröße (z. B. Regionalfaktor) Objektgrößen und -anpassung Bezugsmaßstab Baupreisindex Baujahr Gesamtnutzungsdauer (GND) Restnutzungsdauer (RND) NHK 2000 (WertR/ergänzt und modifiziert), vgl. Abschnitt 4.7.3.5.2 gemäß NHK 2000 (WertRlmodifiziert und ergänzt für FBB), vgl. Anlage zum Leitfaden gemäß Ausstattungsstandardmerkmalen (WertR/modifiziert und ergänzt für FBB), vgl. AS-Tabellen in Abschnitt 4.7.3.5.2.1 und Anpassungsfaktoren in Abschnitt 4.7.3.5.2.3 gemäß NHK 2000 (WertR/modifiziert und ergänzt für FBB), vgl. Abschnitt 4.7.3.5.2 keine gemäß Abschnitt 4.7.3.5.2.3 Brutto-Grundfläche in Anlehnung an SW-RL, Ziffer 4.1.1.4 Preisindex für die Bauwirtschaft des Statistischen Bundesamtes, Zeitreihe; Werte ggf. auf das Kaufpreisdatum zwischen Quartalswerte interpoliert, vgl. Abschnitt 4.7.3.5.2.4 ursprüngliches Baujahr; ggf. fiktives Baujahr unter Beachtung der verlängerten Restnutzungsdauer gemäß NHK 2000 (WertR/modifiziert und ergänzt für FBB), in Abhängigkeit vom Ausstattungsstandard, vgl. Abschnitt 4.7.3.5.3.1 Gesamtnutzungsdauer abzüglich Alter; ggf. modifizierte Restnutzungsdauer; bei Modernisierungsmaßnahmen Verlängerung der Restnutzungsdauer nach AGVGA NRW/Sprengnetter, vgl. Abschnitt 4.7.3.5.3.4 Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 30 von 62 Anlage.a FBB Alterswertminderung (AWM) Wertansatz für bauliche Außenanlagen, sonstige Anlagen Wertansatz für bei der BGF-Berechnung nicht erfasste Bauteile (besondere Bauteile) Nebengebäude Bodenwert Grundstücksfläche besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale bzw. besondere wertbeeinflussende Umstände Tabelle 4.7-2: FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG nach Ross soweit bekannt einzelfallbezogen, ansonsten i.d.R. 2 % bis 5 % vom Gebäudezeitwert Im üblichen Umfang (Kellerlichtschächte, Eingangstreppe und -überdachungen, Gauben < 2 m2 vordere Ansichtsfläche) in NHK enthalten, ansonsten soweit bekannt einzelfallbezogen, andernfalls kein gesonderter Ansatz. Einzelansätze für übliche Nebengebäude (z.B. Garage). Kaufpreise um unübliche Nebengebäude soweit bekannt bereinigt. ungedämpft; zutreffender Bodenrichtwert ggf. angepasst an die Merkmale des Einzelobjekts; Anpassung an die Grundstücksfläche erfolgte ggf. mit den in Anlage zum Leitfaden angegebenen Umrechnungskoeffizienten marktübliche, objektbezogene Grundstücksgröße; ggf. erforderliche Anpassungen wurden bei der Bodenwertermittlung vorgenommen entsprechende Kaufpreisbereinigung soweit bekannt Sachwertmodell für Ein- und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 31 von 62 Anlageez FBB FLUGHAFEN BER LFN BRANDENBURG 4.7.3.5.2 Normalherstellungskosten (NHK 2000) mit Tabellen zur Bestimmung des Ausstattungsstandards (AS) sowie Baunebenkosten (BNK) für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücks (EZFH) 4.7.3.5.2.1 Ausstattungsstandardtabelle In Anlehnung an die in der sonstigen Fachliteratur und dem WertR-Erlass zu den NHK 2000 enthaltenen Zusammenstellungen wird für die Gebäude-Nutzungsgruppe „Ein- und Zweifamilienhäuser" folgender, gegenüber den Literaturangaben (insbesondere um die relativen Gebäudeanteile) erweiterter Vordruck für die Bestimmung des Ausstattungsstandards (AS) empfohlen. Diese Ausstattungsstandards wurden auch bei der Ableitung der Sachwertfaktoren in Halbstufen (z.B. „AS mittel bis gehoben") in Ansatz gebracht. Gebäudeteil (rel. Antat') Fassade 4% AS einfach AS mittel AS gehoben AS stark gehoben einfacher, glatter Putz, Sichtmauerwerk gefugt Putz mit Fanster- und Türeinfassungen geputzt, Vormauersteine gefugt, Edelputz, Kratzputz, Waschputz, Fenster- und Türeinfassungen aus Werkstein, Klinkerverblendung, Wärmedämmfassade Putz)Trockenput z mit hochwertigem Farbenstrich, Tapete (mittlere Preisklasse), Wandvertäfelun -gen (einfach), Fliesen wandhoch Deckenputz, tlw. Stuck, schalId ämm ende Unterdecke, Deckenvertäfelung (einfach) Kunststoffböden, Textilbelag (gehobene Preisklasse), Parkett (mittlere Preisklasse), Naturwerkstein, Spaltklinker, Mosaik, Metallfassadenbekleidung, Vorhangwände, hinterlüftet mit Wärmedämmplatten Wärmedämmputz Innenwandbekleidung glatter einfacher Putz mit Leimfarbenanstrich, Putz/Trockenput z mit Binderfarbenanstrich, Tapete (untere Preisklasse), Ölfarbenanstrich Fliesensockel 6% in Nassräumen Deckenbekleidung 5% Bodenbeläge, Treppenbeläge 5% in Nassräumen Dachdeckung 10 °A glatter einfacher Deckenputz mit Leimfarben anstrich, Holzwerkstoffplatten Holzdielen, begehbare Estriche, Linoleum, PVC-Böden und Textilbelag (un-tere Preisklasse), Kunststoffböden einfache Pappeindeckung, Deckung aus Betondachsteinen (einfache Preisklasse), Faserzementdeckung; keine Wärmedämmung Deckenputz gefilzt mit Binderfarbenanstrich, Gipskartonplatten Linoleum, PVC-Böden und Textilbelag (mittlere Preisklasse), Buchenparkett, Fliesen (mittlere Preisklasse) mehrlagige Deckung aus Dachbahnen, Deckung aus Dachziegeln, Deckung aus Schindeln und Schablonen; mittlerer Wärmedämmstanda rd großformatige Fliesen (gehobene Preisklasse) hochwertige Deckungen aus Dachbahnen, Gründächer, Deckung aus Dachziegeln mit Unterdach, Schieferdeckung, Metalldeckungen; gehobener Wärmedämmstandard Tapete (obere Preisklasse), Naturstein, VVandvertäfelungen (hochwertig), Wandbemalungen, Naturstein hochwertige Stuckdecken oder Deckenvertäfelung, untergehängte Decken Textilbelag oder Parkett, z.T. mit Intarsien (obere Preisklasse), Natursteinbelag, Naturstein Deckungen mit gehobenem Standard und hohem Schwierigkeitsgrad durch Dachausund Dachaufbauten Leitfaden zur schalischutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 32 von 62 Anlage FBB Gebäudeteil (rel Anteil)* Fenster AS einfach AS mittel AS gehoben Einfachfenster aus Holz/Kunststoff mit Einfachverglasung; Einfachfenster aus Holz/Kunststoff mit Isolierverglasung; einfache Beschläge, Fensterbänke aus Holz, Beton oder Faserzement bessere Beschläge, Rollläden oder Fensterläden, Fensterbänke aus Holz, Metall oder Betonwerkstein Einfachfenster/ Verbundfenster aus Holz, Kunststoff oder Alu/ Holz mit Isofiervergiasung; hochwertige Beschläge, Rollläden oder Fensterläden, Fensterbänke aus Alu oder Werkstein einfache Füllungstüren aus Holz/Holzwerkstoffen, Stahlzargen; Füllungstüren/ glatte Türen aus Holz/Holzwerkstoffen, Holzzargen; einfache Schlösser und Beschläge Einzelöfen bessere Schlösser und Beschläge MehrraumWarmluftKachelofen, Zentralheizung als Schwerkraftheizung mit Radiatoren, Boiler für Warmwasser 8% Türen 6% Heizung 7 Vo Sanitär etc. 6% Elektroinstallation 3% Türen aus Holz/ Holzwerkstoffen mit hochwertiger Oberfläche, Eingangstüren Eiche oder Alu; gute Schlösser und Beschläge FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG AS stark gehoben auch raumhohe Verglasungen, große Schiebeelemente, Schallschutzverglas ung; hochwertige Beschläge, elektr. RoLlläden, Markisen, Jalousien, Fensterbänke aus Alu oder Naturwerkstein Edelholztüren, Eingangstüren aus Metall, Schiebetüren, Ganzglastüren, Einbruchschutz; hochwertige Schlösser und Beschläge Zentralheizung und Fußbodenheizung, Elt-Speicherheizung, Klimaanlagen, Solaranlagen, hochwertig e Regeltechnik, Warmwasser zentral/dezentral Zentralheizung als Pumpenheizung mit Flachheizkörper, Fußbodenheizung, Elt-Speicherheizung, Regeltechnik, Warmwasser zentral/dezentral Wasser- und Abwasserinstallation unter Putz, einfache Wasserund AbwasserInstallation, überwiegend auf Putz, 1 Bad mit WC je Wohnung, einfache Ausführung Bad mit Dusche und Gäste-WC (je Wohnung), bessere Ausführung Bad mit WC und WC getrennt (je Wohnung), gehobene Ausführung, hochwertige Bedienungseleme nte je Raum 1 Lichtauslass und 1-2 Steckdosen, Eh-Installation tlw. auf Putz einfache EltInstallation, je Raum 1-2 Lichtauslässe und 23 Steckdosen hochwertige EltInstallation, je Raum mehrere Lichtauslässe und Steckdosen mehrere Bäder und WC's (je Wohnung), stark gehobene Ausführung, hochwertige Bedienungselemente, Whirpool o.e. aufwendige EltInstallation; Sicherheitseinrichtungen Beleuchtungskörper einfache gute hochwertige bessere Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Antennen --einfache bessere hochwertige E Tabelle 4.7-3: 60 % Ausstattungsstandards für Ein- und Zweifamilienhäuser (NI-1K 2000) Hinweis: Die Summe der Gebäudeteile beträgt keine 100 %, weil in der Tabelle nur die den Ausstattungsstandard bestimmenden Teile erfasst sind. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 33 von 62 Anlage .2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.5.2.2 NHK 2000 (SI) — Grundwerte für freistehende Einfamilienhäuser (€ je m 2 BGF) und Baunebenkosten Normalherstellungskosten (NHK) Bei der Ableitung der Sachwertfaktoren wurden von der Sprengnetter Immobilienbewertung (SI)als Ausgangswert die in der nachfolgenden Tabelle in der Zeile „NHK SI g" angegebenen Normalherstellungskosten (NHK) zugrunde gelegt, wobei die hier tabellierten Grundwerte zunächst dem Ausstattungsstandard (AS) „gehoben" entsprechen. Da diese NHK-Grundwerte gegenüber den amtlichen NHK 2000 der WertR tlw. modifiziert und (z.B. um die in der Zeile „0 BGF" angegebene übliche Objektgröße) ergänzt wurden, sind nachrichtlich auch die NHK der WertR zur Orientierung angegeben. NHK im Basisjahr 2000 = 100 (ohne Baunebenkosten) Flachdach Dachneigung 30°: ausgebautes DG: nicht ausgebaut und nicht ausbaubar Drempel 0,75 m, Dachneigung 35° 4, 4, 4, Preise für Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 Gebäudetyp (gern. WertR) NHK 0 m WertR 9 NHK S g 0 BGF 870 995 530 610 690 780 595 670 475 540 580 660 f/rn2 BGF 1175 1505 730 960 940 1275 750 975 625 830 760 1040 ern 2 BGF 1175 765 940 735 640 760 €1m2 BGF 180 340 210 340 490 300 m 2 BGF Preise für Kostengruppen 300 + 400 nach DIN 276 Gebäudetyp (gern. WertR) NHK e m 695 800 585 675 670 765 615 705 565 650 625 720 €/m 2 BGF WertR g 865 1100 ern 2 BGF NHK SI g 0 BGF Tabelle 4.7-4: 960 1215 810 1025 920 1170 850 1075 780 940 210 990 826 920 820 780 855 €1m5 BGF 320 230 320 420 290 m 2 BGF NHK 2000 (SI) — Grundwerte für freistehende Einfamilienhäuser (€ je m 2 BGF) Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 34 von 62 AnlageZ, FBB FLUGHAFEN BER LlN BRANDENBURG Baunebenkosten (BNK) Die durchschnittlichen Baunebenkosten werden für freistehende Gebäude mit 16 % und für Reihenhäuser mit 14 % angesetzt. In Abhängigkeit vom Herstellungswert, der Bauweise, des Standards und damit von den Planungsanforderungen sind vom Sachverständigen angemessene Modifizierungen vorzunehmen. Bei der Ableitung der in diesem Leitfaden veröffentlichten Sachwertfaktoren wurde hierzu das nachfolgende differenzierte Bestimmungsmodell für die BNK angewendet, in dem die nachfolgenden Ausgangswerte zunächst in Abhängigkeit von der Gebäudeart an die Höhe des bestimmten Gebäudeherstellungswerts bestimmt (d.h. interpoliert) wird. Gebäudeart Herstellungswert Prozentsatz EFH/ZFH (freistehend, Doppelhaus, Reihenendhaus) 150.000 E 16 % 250.000 E 15 % 500.000 E 14 % 100.000 E 15 % EFH/ZFH (Reihenmittelhaus) EFH/ZFH (Fertighaus) Tabelle 4.7-5: 150.000 E 14 % 300.000 e 13 % 100.000 E 12 % 200.000 E 10 % 400.000 E 9% vorläufige BNK in Abhängigkeit von der Gebäudeart und der Höhe des Herstellungswerts Der vorläufige Ansatz der BNK wird anschließend an den Ausstattungsstandard angepasst. Das Ergebnis wird dann auf eine Ganzzahl gerundet und entspricht dem Ansatz in der Wertermittlung. Ausstattungsstandard (NHK 2000) Prozentsatz einfach 90 % einfach bis mittel 95 % mittel 100 % mittel bis gehoben 105 % gehoben 110 % gehoben bis stark gehoben 115 % stark gehoben 120 % Tabelle 4.7-6: BNK-Anpassung in Abhängigkeit vom Ausstattungsstandard Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 35 von 62 A n lageoz FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.5.2.3 NHK 2000 (SI) - objektspezifische Modifizierungen Berücksichtigung des (fiktiven) Baujahrs (fBj.) Die im Abschnitt 4.7.3.5.2.2 tabellierten NHK-Grundwerte (SI) gelten für das Bauund Basisjahr 2000. Anstelle der in den NHK-Tabellen der WertR erforderlichen Interpolation zur Berücksichtigung des (fiktiven) Baujahrs des Bewertungsobjekts wird die diesbezügliche NHK-Anpassung hier durch eine einfachere Multiplikation ersetzt. Die Baujahresabhängigkeit der NHK wurde hier mittels einer mathematischen Funktion abgebildet (in der Tabelle mit 2 Nachkommastellen) und mit dieser für Baujahre nach 2000 fortgeführt (Werte kursiv). In der praktischen Anwendung ist der tabellierte NHK-Grundwert z.B. für das (fiktive) Baujahr 1995 mit dem Faktor 0,98 zu multiplizieren. Zur Bestimmung des fiktiven Baujahrs vgl. Abschnitt 4.7.3.5.3. fBj. Faktor fBj. Faktor fBj. Faktor fBj. Faktor 1900 0,71 1953 0,79 1974 0,87 1991 0,95 1912 0,71 1954 0,80 1975 0,88 1992 0,96 1913 0,72 1956 0,80 1976 0,88 1993 0,97 1921 0,72 1957 0,81 1977 0,89 1994 0,97 1922 0,73 1959 0,81 1979 0,89 1995 0,98 1929 0,74 1960 0,82 1980 0,90 1996 0,98 1933 0,74 1962 0,82 1981 0,90 1997 0,99 1934 0,75 1963 0,83 1982 0,91 1998 0,99 1938 0,75 1964 0,83 1983 0,91 1999 1,00 1939 0,76 1965 0,84 1984 0,92 2000 1,00 1942 0,76 1967 0,84 1985 0,92 2001 1,01 1943 0,77 1968 0,85 1986 0,93 2002 1,02 1946 0,77 1969 0,85 1987 0,93 2003 1,02 1947 0,78 1970 0,86 1988 0,94 2004 1,03 1949 0,78 1972 0,86 1989 0,94 2005 1,03 1950 0,79 1973 0,87 1990 0,95 2006 1,04 Tabelle 4.7-7: NHK-Anpassung hinsichtlich des (fiktiver) Baujahres Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 36 von 62 Anlage 2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDEN BURG Anpassung an die Gebäudeart, Anbauart bzw. Bauweise Gebäudeart NHKFaktor freistehende Einfamilienhäuser, gehobener Standard 1,00 2 Wohnungen (ZFH) 1,05 EFH mit Einliegerwohnung 1,03 Doppelhäuser 0,99 Reihenhäuser • Endhaus 0,98 • Mittel haus 0,96 Fertighäuser Tabelle 4.7-8: • Massiv 0,97 • Holz (Tafel, Rahmen) 0,95 NHK-Anpassung hinsichtlich der Gebäude- bzw. Anbauart und Bauweise Anpassungen an den Ausstattungsstandard Die im Abschnitt 4.7.3.5.2.2 tabellierten NHK-Grundwerte (SI) gelten für den Ausstattungsstandard „gehoben". Dieser Grundwert ist an den tatsächlichen Ausstattungsstandard des Bewertungsobjekts (vgl. Bestimmungstabelle im Abschnitt 4.7.3.5.2.1) anzupassen. In der praktischen Anwendung ist der tabellierte NHK-Grundwert z.B. für den Ausstattungsstandard „mittel bis gehoben (mg)" mit dem Faktor 0,92 zu multiplizieren. Ausstattungsstandard- NHK- Halbstufen Anpassungsfaktoren einfach (e) 0,73 einfach bis mittel (em) 0,79 mittel (m) 0,84 mittel bis gehoben (mg) 0,92 gehoben (g) 1,00 gehoben bis stark gehoben (gs) 1,14 stark gehoben (s) 1,28 Tabelle 4.7-9: NHK-Anpassung hinsichtlich des Ausstattungsstandards Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 37 von 62 Anlage-Z., FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Anpassungen an die Gebäudegröße Den im Abschnitt 4.7.3.5.2.2 tabellierten NHK-Grundwerten (SI) ist jeweils eine für den Gebäudetyp übliche Gebäudegröße in m 2 BGF zugeordnet. Zur Anpassung an die Größe (BGF) des Bewertungsobjekts sind die nachfolgenden Umrechnungskoeffizienten anzuwenden. In der praktischen Anwendung ist der tabellierte NI-KGrundwert z.B. für den Gebäudetyp 1.01 mit einer BGF von 300 m 2 definiert (Umrechnungskoeffizient 0,98). Bei einem 350 m 2 BGF großen Bewertungsobjekt ist der NHK-Grundwert mit dem Faktor (0,94 0,98 =) 0,959 zu multiplizieren. BGF [m 2] 100 120 140 160 180 200 220 240 Umrechnungskoeffizient 1,33 1,26 1,21 1,17 1,13 1,10 1,07 1,04 BGF [m 2j 260 280 300 350 400 450 500 Umrechnungskoeffizient 1,02 1,00 0,98 0,94 0,91 0,88 0,85 Tabelle 4.7-10: Berücksichtigung der Gebäudegröße (m 2 BGF) 1,40 1,30 Um rec hnungskoeffizient 1,20 1,10 1,00 0,90 0,80 0,70 0,60 0 700 300 BGF Abb.: 400 500 600 in in' Abhängigkeit der NHK von der BGF für Ein- und Zweifamilienhäuser Hinweis zu Teilunterkellerung und Kellerteilausbau: Für teilunterkellerte Gebäude können die NHK durch gewogene Mittelbildung aus den NHK für unterkellerte und nicht unterkellerte Gebäude ermittelt werden. Bei (insbesondere zu Wohnzwecken) teilausgebautem Keller ist zu den Normalherstellungskosten für (teil-)unterkellerte Gebäude bzw. zu dem mit diesen ermittelten Herstellungswert ein Zuschlag anzubringen, dessen Höhe ausstattungsabhängig zu bestimmen ist. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermitti ung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 38 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN 13ERLIN 13RANDENB9RG 4.7.3.5.2.4 NHK 2000 (SI) — Anpassung an den Wertermittlungsstichtag (Baupreisindex) Für die Anpassung der für das Bewertungsobjekt bezogen auf das Basisjahr (d.h. auf die Preisverhältnisse im Jahr) 2000 bestimmten Normalherstellungskosten an die allgemeinen Wertverhältnisse am Wertermittlungsstichtag sind die nachfolgend abgedruckten Baupreisindizes anzuwenden. Diese wurden aus der nachfolgend genannten amtlichen Baupreisindexreihe des Statistischen Bundesamts abgeleitet, d.h. die amtliche Indexreihe wurde auf das Basisjahr 2000 = 100 umbasiert. Zur Anwendung auf das einzelne Bewertungsobjekt und dessen Wertermittlungsstichtag wurde zwischen Jahreswerten (bzw. 2013 zwischen Quartalswerten) interpoliert bzw. bei Stichtagen nach dem letzten amtlichen Index extrapoliert. Anpassung an den Wertermittlungsstichtag Jahr Quartal Baupreisindex 2000 100,0 2001 99,9 2002 99,9 2003 99,9 2004 101,2 2005 102,1 2006 104,1 2007 111,0 2008 114,2 2009 115,1 2010 116,3 2011 119,5 2012 122,6 2013 1 124,2 2013 2 124,9 2013 3 125,4 2013 4 125,8 Tabelle 4.7-11: Preisindizes für Neubau in konventioneller Bauart einschl. Umsatzsteuer für Wohngebäude Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 39 von 62 age FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.5.3 Gesamt- und Restnutzungsdauer, fiktives Baujahr 4.7.3.6.3.1 Gesamtnutzungsdauer in Abhängigkeit vom Ausstattungsstandard Für die im angewendeten Sachwertmodell verwendeten NHK 2000 schlägt die WertR eine Gesamtnutzungsdauer (GND) von 60 bis 100 Jahren vor; sie gibt allerdings keine Hinweise zur Einordnung in diese Spanne. Bei der Ableitung der Sachwertfaktoren wurde der Ansatz der Gesamtnutzungsdauer in Abhängigkeit vom Ausstattungsstandard wie in der nachfolgenden Tabelle angegeben gestaffelt. Bei Fertighäusern (Holz) wurden die Gesamtnutzungsdauern nach Erfahrungswerten reduziert in Ansatz gebracht. Diese Vorgehensweise ist nach dem Grundsatz der Modellkonformität auch bei der Sachwertermittlung anzuwenden und wurde vergleichbar auch in die Sachwertrichtlinie übernommen. übliche Gesamtnubun • sdauer Jahre Ausstattun e sstandard einfach einfach bis mittel mittel mittel bis •ehoben • ehoben • ehoben bis stark gehoben stark • ehoben Bauweise massiv Ferti • haus/Fachwerk Holz) 60 70 80 90 100 100 100 50 55 60 70 80 80 80 Tabelle 4.7-12: übliche Gesamtnutzungsdauern für Ein- und Zweifamilienhäuser in Abhängigkeit vorn Ausstattungsstandard 4.7.3.5.3.2 Restnutzungsdauer (Regelfallformel) Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer (RND) wird im Regelfall zunächst aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des tatsächlichen Gebäudealters am Wertermittlungsund Qualitätsstichtag berechnet, z.B. 80 Jahre GND bei mittlerem Ausstattungsstandard — 30 Jahre Alter = 50 Jahre RND. 4.7.3.5.3.3 Ermittlung des fiktiven Gebäudealters bei vollständiger Entkernung und Erneuerung Bei vollständiger Entkernung und Erneuerung ist das fiktive Baujahr bzw. das fiktive Gebäudealter wie folgt zu bestimmen: Jahr der Entkernung und Erneuerung ./. X % der üblichen Gesamtnutzungsdauer fiktives Baujahr Das ursprüngliche Jahr der Entkernung und Erneuerung ist unter Berücksichtigung der erhalten gebliebenen (also nicht erneuerten) Gebäudeteile mit einem prozentualen Abschlag zu versehen. Dieser Abschlag ergibt, bezogen auf die übliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (z.B. 10 % von 80 J. GND = 8 Jahre), das fiktive Baujahr (z.B. Kernsanierung im Jahr 2000 8 Jahre Abschlag = fiktives Baujahr 1992). Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 40 von 62 tA rfie, FBB FLUGHAFEN BERUN BRANDENBURG Vorschläge für üblicherweise anzusetzende prozentuale Abschläge für erhalten gebliebene Gebäudeteile enthält die nachfolgende Tabelle: Erhalten gebliebene Gebäudeteile Fundamente, Fassaden und Dachkonstruktion Gebäudedecken tragende / nicht tragende Wände Anteil X [%] 10 5 5 Tabelle 4.7-13: prozentuale Abschläge für erhalten gebliebene Gebäudeteile bei Kernsanierung Die Restnutzungsdauer des entkernten und erneuerten Gebäudes berechnet sich dann unter Berücksichtigung des fiktiven Gebäudealters nach der Regelfallformel, sofern nicht noch anschließend durchgeführte Modernisierungen entsprechend Abschnitt 4.7.3.5.3.4 zu berücksichtigen sind. 4.7.3.5.3.4 Modifizierung der Restnutzungsdauer aufgrund wesentlicher Modernisierungen Im Falle nachträglich erfolgter durchgreifender Modernisierungen sollte eine „modifizierte" Restnutzungsdauer nach der hier beschriebenen Punktrastermethode bestimmt werden. Modernisierungselemente; typische Fälle' ) (Maßnahmen in den letzten 15 Jahren 2)) Punkte Punkte max. tats. Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung im Dach bzw. Dämmung der obersten geschossdecke (x) 3) 4 Modernisierung der Fenster und Außentüren 2 Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2 Modernisierung der Heizungsanlage 2 Wärmedämmung der Außenwände (x) 31 4 Modernisierung von Bädern 2 Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken, Fußböden, Treppen 2 wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung (x) 3) 2 Gesamtpunktzah1 4) : (Modernisierungsgrad) Tabelle 4.7-14: Punktraster für Modernisierungsmaßnahmen 1) Hier sind die wesentlichsten Modernisierungselemente für die Ein- und Zweifamilienhäuser zusammengestellt. 2) Liegen die Maßnahmen weiter zurück (z. B. 20 Jahre) oder führten diese nicht zu einem partiell zeitgemäßen Gebäudestandard, ist ggf. zu prüfen, ob nicht eine geringere als die max. Punktzahl (evtl. sogar keine Punkte) anzusetzen ist. Wichtig: Hierbei sind auch die Maßnahmen als bereits durchgeführt anzusetzen, für die bei der Wertermittlung Abzüge wegen eines vom ortsüblichen abweichenden baulichen Zustands angebracht werden, insbesondere bei bestehenden Bauschäden, Instandhaltungsstaus und Modernisierungserfordernissen (vgl. Sprengnetter, Immobilienbewertung — Lehrbuch und Kommentar, Teil 9, Kapitel 60 (boG (Grundlagen)), Abschnitt 3 (Grundsätze für die Berücksichtigung der boG)). 3) Ergänzend zu den Hinweisen der Anlage 4 der SW-RL sollte folgendes beachtet werden: Bei den mit (x) gekennzeichneten Maßnahmen sollten zur Erreichung plausibler Ergebnisse (Teil)Punkte auch dann gegeben werden, wenn diese Anforderungen bereits historisch gegeben waren und am Bewertungsstichtag noch zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. 4) Maximal können in der Summe 20 Punkte vergeben werden. Leitfaden zur sohallschutzbezogenen Verkehrswerterrnittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 41 von 62 rj Anlagec2. FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Modifizierte relative Restnutzungsdauer in % der üblichen Gesamtnutzungsdauer Wichtiger Hinweis zur Anwendung: Zur Reduzierung des Tabellenumfangs wurden das Gebäudezeitalter und die Restnutzungsdauer hier als relative Werte in Abhängigkeit zur üblichen Gesamtnutzungsdauer (vgl. Abschnitt 4.7.3.5.3A) tabelliert. Es handelt sich also nicht um absolute Zahlen. relatives relatives Modernisierungspunkte 8 Modernisierungspunkte 51 0 100 100 100 100 100 0 100 100 100 100 100 2 98 98 98 98 98 52 48 55 61 68 76 4 96 96 96 96 96 54 46 54 60 68 76 6 1.11111111 8 94 94 94 94 94 52 92 92 92 92 92 56 44 U lläjäliillir43. 42 58 4 13 18 Gebäudealter [%] modifizierte relative Restnutzungsdauer [%] 51 a• 18 Gebäudealter [%] 4 14 Iah 86 90 90 90 90 .1 88 86 88 86 88 87 89 51 84 84 84 86 87 18 82 82 83 84 86 80 80 81 83 86 7.9 85 22 80 82 78 79 MIK6.11.1111M1111 78 81 84 24 76 77 75 76 78 81 ---874M 26 74 75 77 80 84 74 Ne,7 73 76 83 1 74 76 79 83 28 72 73 71 76 -11'1'19.9MIKeli 30 70 72 74 78 82 [ 31 69 71 74 78 82 1 L_ 33 34 6870 67 69 37 66 65 64 69 68 67 tä 38 IBN 40 1 42 43 44 62 66 66 reen5 36 r- 46 REU 48 49 50 61 60 59 f 58 57 56 65- 55 64 59 67 75 91.11111111.111EMI 75 58 66 6723".Mel"r'75 57 65 75 Ae1111M 65 74 55 54 74 47 55 64 74 46 46 54 64 74 66 35 .11.111111111131V 45 68 33 44 54 63 73 53 63 73 53 63 73 Inall,7.744 53 63 73 1 70 32 MrilaMill 72 30 52 62 73 52 62 73 42 51 62 73 41 51 61 72 41 50 61 72 751118 40 . 50 61 72 76 27 40 50 61 72 77 27 .39 49 60 72 78 26 38 49 60 72 79 25 . 38. 48 60 72 80 25 37 48 60 71 81 24 37. - 48 59 71 j 64 20 32 60 40 50 MEDIMIEBOW.I . 62 38 48 MIIMMIM 48 88 16 13 modifizierte relative Restnutzungsdauer [%] MIZZIORIK17 766 10 90 11111V1-1111 1288 1.3 8 717± 7 L r 78 74 36 r 29 43 . 56 73 77 82 8223 36 47 59 71 72 72 71 70 70 69 68 68 77 76 76 81 81 81 83 23 36. 47 59 71 84 22 35 46 59 71 85 22 34 • 46 58 71 75 80 86 21 34 46 58 75 80 87 20 33 45 58 71 74 80 88 20 33 45 58 71 74 80 89 19 32 45 58 79 73 79 90 19 32 44 57 70 I 63 62 67 73 79 91 18 31 44 57 70 67 72 79 92 18 31 44 57 70 62 66 72 79 93 17 30 43 57 70 61 65 72 78 94 17 30 43 57 70 60 65 71 78 j 95 16 29 43 57 70 5459 64 71 78 96 16 29 43 56 70 53 59 64 70 78 97 16 28 42 56 70 52 51 50 58 57 57 63 63 62 70 77 98 15 28 42 56 70 69 77 99 15 27 42 56 70 69 77 100 14 27 41 56 70 I 1 Tabelle 4.7-15: Modifizierte relative Restnutzungsdauer in % der üblichen Gesamtnutzungsdauer Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 42 von 62 1 Artfage- FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.5.4 Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten Zur Anpassung der Bodenrichtwerte an die jeweilige Grundstücksfläche der Bewertungsobjekte werden die nachfolgend abgedruckten GrundstücksflächenUmrechnungskoeffizienten empfohlen. Diese wurde aus den diesbezüglichen Veröffentlichungen der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald abgeleitet, mit diesen abgestimmt und bei der Ableitung der Sachwertfaktoren für das gesamte Tagschutzgebiet soweit möglich angewendet, d.h. auch in Berlin. Hierzu wurden die amtlichen BRVV-Definitionen bei Bedarf um eine lagetypische durchschnittliche Grundstücksgröße ergänzt. Für Grundstücksflächen größer gleich 150 m 2 kann die Funktion Koeffizient = -0,28363889 x in(Grundstücksfiäche (m 21) + 2,89431499 angewendet werden. Im Hinblick auf die Bodenrichtwerte im Zuständigkeitsbereich des Berliner Gutachterausschusses wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Anpassung an die Geschossflächenzahl (GFZ) bei der Ableitung der Sachwertfaktoren nicht vorgenommen wurde. Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten 1,50 - 1,25 c Ui O E. 1,00 0 y = -0,283638891r« + 2,89431499 E R2 = 0,99804529 0,75 SPRENGNUER InunAlliflenbenrertung 050 100 200 300 400 500 600 700 800 900 1.000 L100 1.200 1.300 1.400 1.500 1.600 1.700 1.800 1.900 2.000 Grundstücks-Fläche [m 2] Abb.: Grundstücksflächen-Umrechnungskeeffizienten für das Untersuchungsgebiet (normiert auf eine Grundstücksfläche von 800 m 2) Leitfaden zur schailschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 43 von 62 Anlage FBB Grundstücksfläche [m2] 150 200 250 300 350 400 450 500 550 600 650 700 750 800 850 900 950 1.000 Untersuchungsgebiet, BRW 20 bis 140 €1m2 1,476 t395 1,331 1,280 1,236 1,198 1,164 1,135 1,108 1,083 1,060 1,039 1,020 1,001 0,984 0,968 0,953 0,938 GrundstücksFläche [m2] 1.050 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Untersuchungsgebiet, BRW 20 bis 140 Eirn 2 0,924 0,911 0,898 0,886 0,875 0,864 0,853 0,843 0,833 0,823 0,814 0,805 0,796 0,788 0,779 0,771 0,764 0,756 1.100 1.150 1.200 1.250 1.300 1.350 1.400 1.450 1.500 1.550 1.600 1.650 1.700 1.750 1.800 1.850 1.900 Tabelle 41-16: Grundstücksflächen-Umrechnungskoeffizienten für das Untersuchungsgebiet (normiert auf eine Grundstücksfläche von 800 m 2) 4.7.3.6 Ergebnisse der Analysen — Bereich Teltow-Flämig 4.7.3.6.1 Sachwertfaktoren Die Analyse für den Bereich Teltow-Fläming hat ergeben, dass die Sachwertfaktoren signifikant abhängig von der Höhe des vorläufigen Sachwerts sind. Weitere statistisch signifikante Abhängigkeiten konnten auf der vorhandenen Datengrundlage nicht nachgewiesen werden. Kauffälle im Tagschutzbereich und unmittelbare Nachbarschaft alle auswertbar nach Ausreißerausschluss verwendet verwendete zu auswertbaren Kauffällen (Prozent) verwendete zu allen Kauffällen (Prozent) 111 8 3 38 3 97 0 0 120 10 6 60 5 75 19 17 89 23 66 17 11 65 17 84 28 22 79 26 97 27 21 78 22 109 32 24 75 22 93 19 13 68 14 107 22 15 68 14 90 74 24 32 27 1.049 256 156 60 15 Tabelle 4.7-17: Übersicht über die vorhandenen Kauffälle, Bereich Teltow-Fläming Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 44 von 62 Anlage FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Die Stichprobe war besonders hinsichtlich der BRW-Höhe sowie des Baujahres sehr klar in jeweils zwei Gruppen getrennt: Verteilung der Bodenrichtwerte (Teltow-Fläming) SPRENGNEwER Immobilienbewertung Mn 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 Bodenrichtwert €/m 2 Abb.: Verteilung der Bodenrichtwerte der auswertbaren Kauffälle (Teltow-Flärning) Verteilung der Baujahre (Teltow-Fläming) • • 11i1 SPRENGNEWER 130 120 110 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Immobilienbewertung IM 7 1910 1930 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Baujahresgruppe Abb.: Verteilung der Baujahre der auswertbaren Kauffälle (Teltow-Flärning) Dahingehende Untersuchungen, dass für diese Objekteigenschaften jeweils (gruppenweise) besondere Sachwertfaktoren gelten würden, haben keine statistisch haltbaren Ergebnisse geliefert. Die fehlende Baujahresabhängigkeit entspricht den langjährigen Erkenntnissen von Sprengnetter Immobilienbewertung. Die hierfür wesentlichen wertbeeinflussenden Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 45 von 62 Anlage FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Parameter sind bereits so im Sachwertverfahren implementiert, dass der Sachwertfaktor i.d.R. vergleichsweise unabhängig vom Baujahr ist. Die ebenfalls fehlende Abhängigkeit vom Bodenwertniveau, repräsentiert durch den Bodenrichtwert (BRW), läuft den Erfahrungen allerdings zunächst zuwider. I.d.R. liegen Sachwertfaktoren in Gegenden mit lagebedingt höheren Bodenwertniveaus über denen mit niedrigeren. Im vorliegenden Fall liegen die beiden BRW-Gruppen mit ca. 70 €/m2 im Mittel und ca. 130 €/m2 im Mittel zum größten Teil jedoch nur soweit auseinander, weil sie für unterschiedliche bauliche Ausnutzbarkeiten der Grundstücke definiert sind. Die hohen BRW gelten tendenziell für eher kleine Grundstücke, bei denen eine hohe Geschossflächenzahl (GFZ) realisierbar ist. Die niedrigen BRW gelten dagegen tendenziell eher für große Grundstücke mit einer niedrigen GFZ. Der eigentliche Unterschied in der Lagequalität ist dagegen eher gering. Unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge erscheint die fehlende BRW-Abhängigkeit der Sachwertfaktoren für die hier betrachteten Fälle als sachgemäß. Die auswertbaren Kauffälle waren auf die einzelnen Ortsteile / Gemarkungen verteilt wie folgt: Anzahl Blankenfelde Dahlewitz Diedersdorf Genshagen 106 25 9 3 Mahlow 113 Gesamt 256 Abb.: Anzahl der auswertbaren Kauffälle nach Ortsteilen / Gemarkungen Die Analysen haben ergeben, dass die abgeleiteten Sachwertfaktoren für alle Ortsteile / Gemarkungen gleichermaßen angewendet werden können. Weiterhin konnten keine Abhängigkeiten des Sachwertfaktors hinsichtlich des Kaufzeitpunkts in dem betrachteten Zeitraum ab 2003 nachgewiesen werden. Ggf. in dem betrachteten Zeitraum eingetretene Wertentwicklungen sind demnach insbesondere über den BRW bzw. den Bodenwert ins Sachwertverfahren eingegangen und sachgemäß berücksichtigt. Es wurden Sachwertfaktoren getrennt für freistehende Objekte sowie Reihenhäuser und Doppelhaushälften abgeleitet. Die Ergebnisse der separaten Untersuchungen liegen für den Bereich Teltow-Fläming allerdings so nah beieinander, dass sie im Ergebnis zusammenzufassen waren. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 46 von 62 Anlage .2_, FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Sachwertfaktoren (Teltow-Fläming gesamt) 1 1111 SPRENGNEWER Immobilienbewertung 1111111 0,9 0,8 e 0,7 Objekte gesamt M 0,6 0,5 0,4 1 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 vorläufiger Sachwert in € Abb.: Sachwertfaktoren für Ein — und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Teltow-Fläming ohne Unterscheidung nach Anbauarten Sachwertfaktor 0,92 0,8'4 0,78 0,73 0,69 0,66 BMW 0,63 0,60 0,58 0,56 0,55 0,53 Tabelle 4.7-18: Sachwertfaktoren für Ein — und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Teltow-Fiäming Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 47 von 62 Anlage Z. FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.16.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren Der Gutachterausschuss Teltow-Fläming hat in seinen Grundstücksmarktberichten der Jahre 2010, 2011 und 2012 jeweils Sachwertfaktoren veröffentlicht. Diese Daten beziehen sich auf den gesamten Landkreis, also ein Gebiet, das sehr weit über das hier betrachtete Tagschutzgebiet und seine unmittelbare Nachbarschaft hinausgeht. Grundsätzlich werden bei diesen Veröffentlichungen Sachwertfaktoren getrennt nach „freistehende Einfamilienhäuser, „Reihenhäuser" und „Doppelhaushälften" angegeben. In den Grundstücksmarktberichten 2010, 2011 und 2012 liegen die Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses bei rd. 0,91 für freistehende Einfamilienhäuser bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 165.000 Euro, bei 0,94 für Reihenhäuser bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 135.000 Euro und bei rd. 0,93 für Doppelhaushälften bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 145.000 Euro. Der Gutachterausschuss betont in seinen Veröffentlichungen, dass keine Untersuchungen hinsichtlich Abhängigkeiten der Ergebnisse vom vorläufigen Sachwert, der Lage etc. vorgenommen wurden. Hierzu werden die Sachverständigen vor Anwendung der Daten aufgefordert. Um die Gutachterausschuss-Werte mit den hier speziell abgeleiteten Sachwertfaktoren im Tagschutzgebiet vergleichen zu können, müssen vorab die sich tlw. unterscheidenden Ansätze im jeweiligen Sachwertverfahren — zumindest näherungsweise — ausgeglichen werden. Im Wesentlichen bedeutet das hier, dass der Gutachterausschuss • regionale Korrekturfaktoren an die NHK 2000 anbringt (Modell Sprengnetter: keine Korrekturfaktoren), • die Alterswertminderung linear berücksichtigt (Modell Sprengnetter: Alterswertminderung nach Ross). Diese genannten Modellabweichungen bewirken, dass das Sachwertmodell des Gutachterausschusses einen durchschnittlich rund 20 % niedrigeren Gebäudewert ergibt als das hier angewendete Sachwertmodell. In der untersuchten Stichprobe beträgt der Gebäudewertanteil am vorläufigen Sachwert im Durchschnitt 74 %. D.h. vor einem Vergleich der unterschiedlichen Sachwertfaktoren müssen die des Gutachterausschusses um 15 % (= 20 % x 74 %) abgesenkt werden • • • auf 0,77 (= 0,91 x 0,85) für freistehende Einfamilienhäuser bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 165.000 Euro, auf 0,80 (= 0,94 x 0,85) für Reihenhäuser bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 135.000 Euro und auf 0,79 (= 0,93 x 0,85) für Doppelhaushälften bei einem vorläufigen Sachwert von rd. 145.000 Euro. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 48 von 62 Anlage 2_, FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Die im Modell Sprengnetter abgeleiteten Sachwertfaktoren liegen bei den vom Gutachterausschuss angegebenen durchschnittlichen vorläufigen Sachwerten nahezu identisch: vorläufiger Sachwert Sachwertfaktor Sprengnetter für das Tagschutzgebiet umgerechneter Sachwertfaktor Gutachterausschuss für den gesamten Landkreis 165.000 Euro 0,75 0,77 (freist.) 135.000 Euro 0,82 0,80 (RH) 145.000 Euro 0,79 0,79 (DHH) Tabelle 4.7-19: Sachwertfaktoren für Ein- und Zweifamilienhäuser Teltow-Fläming Vergleich mit Gutachterausschussdaten Diese sehr gute Übereinstimmung der Gutachterausschuss-Werte mit den in dieser Analyse abgeleiteten durchschnittlichen Sachwertfaktoren für das Tagschutzgebiet stützt die Untersuchungsergebnisse. Über die Veröffentlichung im Grundstücksmarktbericht hinaus konnte hier noch die Abhängigkeit der Sachwertfaktoren von der Höhe des vorläufigen Sachwerts festgestellt werden. Dadurch wird die Anwendung der Daten in der Verkehrswertermittlung erleichtert und für das Tagschutzgebiet auf eine sicherere Basis gestellt. 4.7.3.7 Ergebnisse der Analysen — Bereich Dahme-Spreewald 4.7.3.7.1 Sachwertfaktoren Auch für den Bereich Dahme-Spreewald hat die Analyse ergeben, dass die Sachwertfaktoren signifikant abhängig von der Höhe des vorläufigen Sachwerts sind. Weitere statistisch signifikante Abhängigkeiten konnten auf der vorhandenen Datengrundlage für die Anbauweise nachgewiesen werden. Es werden demnach Sachwertfaktoren getrennt für freistehende und ein- oder zweiseitig angebaute Objekte angegeben. Im Tagschutzgebiet registrierte Kauffälle betrafen, bis auf eine Ausnahme, ausschließlich freistehende Objekte. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 49 von 62 Anlage _L FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Kauffälle im Tagschutzbereich, freistehende Objekte auswertbar nach Ausreißerausschluss verwendet verwendete zu auswertbaren Kauffällen (Prozent) verwendete zu allen Kauffällen (Prozent) 21 1 1 100 5 24 9 7 78 29 17 11 11 100 65 16 11 9 82 56 16 11 10 91 63 43 38 88 21 alle 19 10 17 19 9 11 179 Tabelle 4.7-20: Übersicht über die vorhandenen Kauffälle für freistehende Objekte, Bereich Dahme-Spreewald Um die Auswertungsergebnisse zu prüfen und ggf. weiter zu stützen, wurden zusätzlich 169 Kaufpreise aus dem unmittelbaren Randbereich des Tagschutzgebiets analysiert. Die Ergebnisse bei den freistehenden Objekten haben gezeigt, dass die Sachwertfaktoren mit denen des Tagschutzgebiets hinreichend übereinstimmen. Basierend auf dieser Erkenntnis wurden die vorhandenen 28 auswertbaren Kaufpreise für Reihenhäuser und Doppelhaushälften ausgewertet, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tagschutzgebiet liegen. Die so abgeleiteten Sachwertfaktoren werden auch zur Anwendung im unmittelbaren Tagschutzgebiet empfohlen. Kauffälle in unmittelbarer Nachbarschaft zum Tagschutzbereich, Reihenhäuser, Doppelhaushälften alle nach auswertbar Ausreißerausschluss verwendete zu aus- verwendet wertbaren Kauffällen (Prozent) 4 3 75 4 4 100 9 8 89 11 9 82 28 24 86 verwendete zu allen Kauffällen (Prozent) Tabelle 4.7-21: Übersicht über die vorhandenen Kauffälle für Reihenhäuser und Doppelhaushälften, Bereich Dahrne-Spreewald, Nachbarschaft zum Tagschutzgebiet Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 50 von 62 Anlage 2- FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Die Stichprobe war auch im Gebiet von Dahme-Spreewald besonders hinsichtlich der BRW-Höhe sehr klar in jeweils zwei Gruppen getrennt: Verteilung der Bodenrichtwerte (Dahme-Spreewald) 1111 SPRENGNEINER 'abmobilienbewertung 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 Bodenrichtwert €/m 2 Abb.: Verteilung der Bodenrichtwerte der auswertbaren Kauffälle (Dahme-Spreewald) Die vom Gutachterausschuss geliefert Stichprobe nachbewerteter Kaufpreise war auf Baujahr ab ca. 1950 begrenzt. Verteilung der Baujahre (Dahme-Spreewald) 80 -7‚ SPRENGNEwER Immobilienbewertung 'Nm 70 60-7 //r507 40- N /‚r3020-' 10 0 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Baujahresgruppe Abb.: Verteilung der Baujahre der auswertbaren Kauffälle (Dahme-Spreewald) Ebenso wie bei Teltow-Fläming, haben auch die dahingehenden Untersuchungen, dass für diese Objekteigenschaften jeweils (gruppenweise) besondere Sachwertfaktoren gelten würden, für das zum Landkreis Dahme-Spreewald zählende Gebiet keiLeitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 51 von 62 Anlage 2, - FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG ne statistisch haltbaren Ergebnisse geliefert. Es gelten hier grundsätzlich die gleichen Aussagen wie oben. Die auswertbaren Kauffälle waren auf die einzelnen Ortsteile / Gemarkungen verteilt wie folgt: Freistehende Objekte Anzahl Eichwalde 8 Schulzendarf 24 Waltersdorf 6 Waßmannsdorf 5 Gesamt 43 Abb.: Anzahl der auswertbaren Kauffälle für freistehende Objekte nach Ortsteilen / Gemarkungen Reihenhäuser. Doppelhaushälften Anzahl Eichwalde 1 Großziethen 24 Rotberg 2 Waltersdorf 1 Gesamt 28 Abb.: Anzahl der auswertbaren Kauffälle für Reihenhäuser und Doppelhaushälften nach Ortsteilen / Gemarkungen Die Analysen haben ergeben, dass die abgeleiteten Sachwertfaktoren für Schulzendorf signifikant anders liegen, als für die benachbarten Gemeinden. Konnten für die übrigen Gemeinden grundsätzlich vergleichbare Zusammenhänge des Sachwertfaktors zu den betrachteten Objektmerkmalen wie in den Gemeinden in Teltow-Fläming nachgewiesen werden, war das für Schulzendorf nicht der Fall. In Schulzendorf haben sich Sachwertfaktoren für die freistehenden Objekte nahezu konstant bei im Mittel ca. 71 % vom vorläufigen Sachwert ergeben, vgl. Abb.. Die Streuung der Werte ist mit einer Standardabweichung von rd. 6 % vergleichsweise gering, d.h. die Ergebnisse sind statistisch gesehen sicher. Abhängigkeiten von der Höhe des vorläufigen Sachwerts oder anderen Merkmalen konnten nicht in belastbarer Form nachgewiesen werden. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 52 von 62 Anlage .2_ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Sachwertfaktoren [Schulzendorf) 1,3 1,2 SPRENGNEwER 1,1 Immobillenbreirtiung ..X 2 1 e 0,9 11 0 , 7 ' 0,6 0,5 # II'0 „$ • .c in • • 0,8 •• Freistehende Objekte... • • 0,4 0,3 75.000 125.000 175.000 225.000 275.000 375.000 325.000 vorläufiger Sachwert in € Abb.: Sachwertfaktoren für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Schulzendorf, im Sachwertmodell gemäß Abschnitt 4.7.3 5 Aufgrund des unüblichen, d.h. konstanten Verlaufs der Sachwertfaktoren für die freistehenden Objekte in Schulzendorf, wurden die Daten noch intensiven zusätzlichen Prüfungen unterzogen und u.a. auch mit dem zuständigen Gutachterausschuss diskutiert. Die Analysen haben ergeben, dass es sich bei dem unüblichen Kurvenverlauf um die Auswirkungen des angewendeten Sachwertmodells handelt. Die Nachbewertung der für Schulzendorf herangezogenen Kauffälle im Sachwertmodell des Gutachterausschusses führt zu Sachwertfaktoren, die das übliche Krümmungsverhalten in Abhängigkeit zum vorläufigen Sachwert zeigen. In der nachfolgenden Abb.ildung sind diese Sachwertfaktoren dargestellt. Die Standardabweichung der Werte liegt bei rd. 10 %. Sachwertfaktoren (Schulzendorf, Modell Gutachterausschuss) 1,30 SPRENGNEIL'ER 1,20 1-1-1rneKlentreweriuog Sachwertfa ktor k 1,10 • ■■ 1 1,00 0,90 11 • 131 N ■ • ■ 0,80 N 0,70 Nm • -Freistehende ■ Objekte 0,60 Schulzendorf 0,50 0,40 0,30 75.000 125.000 175.000 225.000 275.000 325.000 vorläufiger Sachwert in Abb.: Sachwertfaktoren für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser in Schulzendorf, im Sachwertmodell gemäß Gutachterausschuss Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 53 von 62 Anlage.Z. FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Wie in Abschnitt 4.7.31.2 erläutert wird, gelangt man im Sachwertmodell des Gutachterausschusses aufgrund tlw, anderer Ansätze zu grundsätzlich niedrigeren vorläufigen Sachwerten als in dem von Sprengnetter angewendeten Modell. Im Gegenzug liegen daher die Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses, mit denen die vorläufigen Sachwerte multipliziert werden, um zum marktangepassten Sachwert (bzw. in der Folge zum Verkehrswert) zu gelangen, höher als diejenigen, die im hier angewendeten Modell abgeleitet wurden. In ihrer Kombination, also dem Produkt „vorläufiger Sachwert x Sachwertfaktor" gelangt man dann grundsätzlich in beiden Modellen zu gleichen Ergebnissen. Über diese reine „Parallelverschiebung" hinaus bestehen jedoch weitere Unterschiede, welche bei der Stichprobe „Schulzendorf zu einem anderen Kurvenverlauf führen. Gemäß der durchgeführten speziellen Analysen handelt es sich hierbei im Wesentlichen um die Auswirkungen der Kombination aus der unterschiedlichen Restwertermittlung (Gutachterausschuss: linear; Sprengnetter: nach Ross) sowie der vorgenommenen bzw. unterlassenen Anpassung der Normalherstellungskosten (NHK 2000) an die Objektgröße (Gutachterausschuss: keine Anpassung der NHK an die Objektgröße; Sprengnetter: Anpassung an die Objektgröße). Diese Modellansätze bewirken, dass die Sachwertfaktoren der Stichprobe für die freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser in Schulzendorf nicht (mehr) von der Höhe des vorläufigen Sachwerts abhängen. Diesseits wird angenommen, dass es sich hier um eine lokale Besonderheit handelt, deren Gründe mittels der zur Verfügung stehenden Datenbasis nicht zweifelsfrei geklärt werden können. Die Tests des Ergebnisses haben demnach gezeigt, dass auch für Schulzendorf die Kauffälle zutreffend und modellkonform ausgewertet wurden. Wenngleich dieser Verlauf der Sachwertfaktoren für freistehende Objekte in Schulzendorf nicht mit den übrigen Ergebnissen harmoniert, wird er aufgrund seiner hohen statistischen Bestimmtheit zur Anwendung empfohlen. Eine Änderung des Sachwertmodells für Schulzendorf für die vorliegenden Zwecke erscheint nicht sinnvoll, da damit keine höhere Ergebnissicherheit in der Verkehrswertermittlung erreicht würde, Die im Modell des Gutachterausschusses erreichte Standardabweichung von rd. 10 % ist vergleichbar mit der bzw. geringfügig schlechter als die im angewendeten Modell erreichten von 6 Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 54 von 62 Anlage-2. F1313 FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Weiterhin konnten keine Abhängigkeiten des Sachwertfaktors hinsichtlich des Kaufzeitpunkts in dem betrachteten Zeitraum ab 2008 nachgewiesen werden. Ggf. über den betrachteten Zeitraum eingetretene Wertentwicklungen sind demnach über den BRW bzw. den Bodenwert ins Sachwertverfahren eingegangen und sachgemäß berücksichtigt. Aufgrund der allgemein sehr guten Übereinstimmung der Abhängigkeiten der Sachwertfaktoren für die Bereiche Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald und Berlin kann angenommen werden, dass die Sachwertfaktoren auch in DahmeSpreewald für den gesamten Zeitraum ab 2003 angewendet werden können. Sachwertfaktoren (Dahme-Spreewald) 1,3 SPRENGNEILIER 1,2 imstehcrem'eentalg MIK 1,1 -Y 1 freistehende Objekte Schulze ndorf 0 0,9 Freistehende Objekte o. Schulzendorf lj 0,8 in 0,7 Reihenhäuser und Doppelhaushälften 0,6 0,5 0,4 r r - T 1 - I- - 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000 350.000 400.000 vorläufiger Sachwert in € i Abb.: Sachwertfaktoren für Ein - und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Dahme-Spreewald : orTäufigeW1 Sachwertfaktor - Ftelhen' chwert in e- häuser und Doppelhaushälften .66.122:121.l0 MIM Sachwertfaktor - Freistehende Objekte in Schulzendorf ste 0,71 0,99 0,71 0,91 0,95 0,71 0,86 0,86 0,71 0,81 0,80 0,71 0,77 0,75 0,71 0,74 0,70 0,71 0,72 0,66 0,71 0,89 0,63 0,71 0,67 0,60 0,71 0,65 0,58 0,71 0,64 0,62 0,61 Tabelle 4.7-20: Sachwertfaktoren für Ein - und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Dahme-Spreewald Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 55 von 62 Anlage FBB FLUGHAFEN BERUN BRANDENBURG 4.7.3.7.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren Der Gutachterausschuss Dahme-Spreewald hat in seinen Grundstücksmarktberichten der Jahre 2010, 2011 und 2012 jeweils Sachwertfaktoren veröffentlicht. Diese Daten beziehen sich auf Gebiete, die sehr weit über den hier betrachteten Tagschutzbereich hinausgehen. Grundsätzlich werden bei diesen Veröffentlichungen Sachwertfaktoren getrennt nach „BU S", d.h. „Berliner Umland, S-Bahn-Gemeinden" und „BU oS", also „Berliner Umland ohne S-Bahn-Gemeinden" veröffentlicht. Weiter wird differenziert in „freistehende Einfamilienhäuser, „Reihenhäuser" und „Doppelhaushälften" sowie in bestimmte Baujahresgruppen. Im Mittel liegen die Sachwertfaktoren des Gutachterausschusses bei rd. 0,88 für freistehende Einfamilienhäuser und bei rd. 0,82 für Reihenhäuser und Doppelhaushälften. Innerhalb dieser Gruppen liegen die einzelnen Faktoren vergleichsweise eng zusammen. Um diese Werte mit den hier speziell abgeleiteten Sachwertfaktoren im Tagschutzbereich vergleichen zu können, müssen vorab die sich tlw. unterscheidenden Ansätze im jeweiligen Sachwertverfahren zumindest näherungsweise — ausgeglichen werden. Im Wesentlichen bedeutet das hier, dass der Gutachterausschuss • • • mit dem Baupreisindex von Brandenburg die NHK 2000 an den VVertermittlungsstichtag anpasst (Modell Sprengnetter: Baupreisindex Deutschland insgesamt), regionale Korrekturfaktoren an die NHK 2000 anbringt (Modell Sprengnetter: keine Korrekturfaktoren), die Alterswertminderung linear berücksichtigt (Modell Sprengnetter: Alterswertminderung nach Ross). Diese genannten Modellabweichungen bewirken, dass sich im Sachwertmodell des Gutachterausschusses ein durchschnittlich um rund 12 % niedrigerer Gebäudewert ergibt als im hier angewendeten Sachwertmodell. In der untersuchten Stichprobe beträgt der Gebäudewertanteil am vorläufigen Sachwert — ebenso wie im Bereich Teltow-Fläming, s.o. — im Durchschnitt 74 %. D.h. vor einem Vergleich der unterschiedlichen Sachwertfaktoren müssen die des Gutachterausschusses um 9 % (= 12 % x 74 %) • • auf 0,80 (= 0,88 x 0,91) für freistehende Einfamilienhäuser und auf 0,75 (= 0,82 x 0,91) für Reihenhäuser und Doppelhaushälften abgesenkt werden. Diese Werte stimmen sehr gut mit den in dieser Analyse abgeleiteten durchschnittlichen Sachwertfaktoren für den Tagschutzbereich (im Mittel ca. 0,76 bei freistehenden Objekten, ohne Schulzendorf und ca. 0,73 bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften) überein. Durch diesen erfolgreichen Vergleich werden die Ergebnisse der Datenableitung weiter gestützt. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 56 von 62 AnlageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.3.8 Ergebnisse der Analysen — Bereich Berlin 4.7.3.8.1 Sachwertfaktoren Für den Bereich Berlin hat die Analyse analog zu den bereits beschriebenen Bereichen ergeben, dass die Sachwertfaktoren signifikant abhängig von der Höhe des vorläufigen Sachwerts sind. Wie bei Teltow-Fläming konnten auch hier keine weiteren statistisch signifikanten Abhängigkeiten auf der vorhandenen Datengrundlage für die Anbauweise nachgewiesen werden. Es werden demnach Sachwertfaktoren gemeinsam für freistehende und ein- oder zweiseitig angebaute Objekte angegeben. Kauffälle im Tagschutzgebiet, freistehende Objekte verwendete zu auswertbaren Kauffällen (Prozent) verwendete zu allen Kauffällen (Prozent) 0 0 4 80 57 13 11 85 58 9 7 78 70 8 7 6 86 75 12 9 7 78 58 13 9 6 67 46 13 11 11 100 85 17 12 10 83 59 5 4 4 100 80 alle auswertbar 1 1 7 5 19 10 nach Ausreißerausschluss verwendet 0 2 107 80 66 83 62 Tabelle 4.7-21: Übersicht über die vorhandenen Kauffälle, Bereich Berlin Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 57 von 62 Anlage2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Die Stichprobe war, im Gegensatz zu den beiden anderen Gebieten, nicht hinsichtlich der BRW-Höhe in Gruppen getrennt: Verteilung der Bodenrichtwerte (Berlin) 70 SPRENGNEINER 60 Immobilienbewertung 50 40 N 30 20 10 0 _z 4••• 40 50 60 70 80 90 100 110 120 130 140 150 160 170 Bodenrichtwert €/m 2 Abb.: Verteilung der Bodenrichtwerte der auswertbaren Kauffälle (Berlin) Für die Baujahre lagen jedoch zwei deutlich abgegrenzte Gruppen vor, analog zu Teltow-Fläming: Verteilung der Baujahre (Berlin) 35 SPRENGNENHER 30 _rimobilitnbewertung 25 _Z 03 7 20 -7 cz 15 10 5 -7 0 AZIP-1-11T_ —7-- 1910 1930 1950 1960 1970 1980 1990 2000 2010 Baujahresgruppe Abb.: Verteilung der Baujahre der auswertbaren Kauffälle (Berlin) Ebenso wie bei den beiden anderen Bereichen, haben auch die dahingehenden Untersuchungen, dass für diese Objekteigenschaften jeweils (gruppenweise) besondere Sachwertfaktoren gelten würden, für das nach Berlin fallende Gebiet keine statistisch haltbaren Ergebnisse geliefert. Es gelten hier grundsätzlich die gleichen Aussagen wie oben. Leitfaden zur scha[lschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 58 von 62 mniageZ FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG Die auswertbaren Kauffälle waren auf die einzelnen Ortsteile / Gemarkungen verteilt wie folgt: Anzahl Berlin-Eichwalde (Schmückwitz) 23 Bohnsdorf 41 Karolinenhof 2 Gesamt 66 Abb.: Anzahl der auswertbaren Kauffälle nach Ortsteilen / Gemarkungen Die nach Schmöckwitz fallenden Kaufpreise im Tagschutzgebiet lagen alle unmittelbar an Eichwalde grenzend, daher hier mit „Berlin-Eichwalde" bezeichnet. Die Analysen haben ergeben, dass die abgeleiteten Sachwertfaktoren für alle Ortsteile / Gemarkungen gleichermaßen angewendet werden können. Weiterhin konnten keine Abhängigkeiten des Sachwertfaktors hinsichtlich des Kaufzeitpunkts in dem betrachteten Zeitraum ab 2003 nachgewiesen werden. Ggf. über den betrachteten Zeitraum eingetretene Wertentwicklungen sind demnach über den BRW bzw. den Bodenwert ins Sachwertverfahren eingegangen und sachgemäß berücksichtigt. Für den Tagschutzbereich Berlin wurden ursprünglich die nachfolgend dargestellten Sachwertfaktoren abgeleitet und im Leitfaden 2.0 veröffentlicht: Sachwertfaktoren (Berlin) 1,4 111 SPRENGNEINER 1,3 Immobilienbewertung Sachwertfa ktor k 1,2 1,1 1 0,9 Objekte insgesamt 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0 100.000 200.000 300.000 400.000 500.000 vorläufiger Sachwert in € Abb.: Sachwertfaktoren für Ein — und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Berlin (Leitfaden 2.0) Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 59 von 62 Anlage Z FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 1,27 1,10 0,98 0,90 0,83 0,78 0,73 0,69 0,68 0,63 0,61 0,59 0,57 0,55 0,53 Tabelle 4.7-21: Sachwertfaktoren „alt" für Ein — und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Berlin (Leitfaden 2.0) Die v.g. Sachwertfaktoren „alt" für das Tagschutzgebiet, Bereich Berlin wurden im Leitfaden 2.0 veröffentlicht. Sachgemäß wurde bei der Ableitung dieser Marktdaten darauf geachtet, wenn möglich nur Daten (Kaufpreise) heranzuziehen, die tatsächlich in dem Tagschutzgebiet selbst erzielt wurden. Durch diese räumliche Abgrenzung wurde sichergestellt, dass nur das im Tagschutzgebiet maßgebliche Marktverhalten betrachtet wurde. Durch diese grundsätzlich erforderliche räumliche Beschränkung der Datengrundlage konnte im in Berlin gelegenen Tagschutzgebiet nur auf eine vergleichsweise geringe Anzahl an Kauffällen mit hohen vorläufigen Sachwerten bzw. mit hohen Preisen zurückgegriffen werden. Die im Tagschutzgebiet auswertbaren Kaufpreise liefen bis rd. 250.000,- € mit vorläufigen Sachwerten im angewandten Sachwertmodell von rd. 330.000,- bis 350.000,- E. Die aus dieser „Berliner Stichprobe" abgeleiteten Sachwertfaktoren sind demnach vor allem für Objekte mit niedrigem und mittlerem vorläufigen Sachwert hoch belastbar. Aufgrund der damaligen Erkenntnisse wurde davon ausgegangen, dass die Kauffälle rein aus dem Tagschutzgebiet und somit auch die daraus abgeleiteten Sachwertfaktoren, wie sie im Leitfaden 2.0 veröffentlicht wurden, das Marktgeschehen im Berliner Bereich des Tagschutzgebiets insgesamt hinreichend repräsentieren. Die ersten im Auftrag der FBB durchgeführten Bewertungen und auch die überprüften Fälle aus Rückmeldungen zum Leitfaden 2.0 von vor Ort tätigen bzw. beauftragten Sachverständigen haben die abgeleiteten Sachwertfaktoren in ihrer Anwendbarkeit auch im Wesentlichen bestätigt. Sie wurden jedoch zum Anlass genommen, den Verlauf der Sachwertfaktoren für Objekte mit hohen vorläufigen Sachwerten zu prüLeitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 60 von 62 Anlage -2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG fen. In Ermangelung an tatsächlichen Kaufpreisen für dieses Segment musste dazu eine neue Stichprobe mit Kauffällen außerhalb des Tagschutzgebiets aufgestellt bzw. die vorhandene Stichprobe erweitert werden. Hierzu konnten weitere 28 Kauffälle aus an das Tagschutzgebiet angrenzenden Bereichen (Karolinenhof und Teile von Bohnsdorf) ausgewertet werden, von denen letztlich 20 verwendbar waren. Mit dieser erweiterten Stichprobe haben sich für die höheren vorläufigen Sachwerte höhere Sachwertfaktoren ergeben. In der Folge leiten sich daraus wiederum höhere Marktwerte ab. Es ist an dieser Stelle nicht eindeutig zu belegen, ob sich diese höheren Werte, die im sich Wesentlichen aus Kaufpreisinformationen von außerhalb des Tagschutzgebiets ergeben, auch unmittelbar auf das Tagschutzgebiet übertragen lassen. Aufgrund der allgemeinen Analyseergebnisse erscheint das jedoch wahrscheinlich. In Anbetracht dieser zusätzlichen Erkenntnisse werden für das in Berlin gelegene Tagschutzgebiet mit dem Leitfaden 2.1 folgende Sachwertfaktoren zur Anwendung empfohlen. Sie ersetzen die im Leitfaden 2.0 für dieses Gebiet veröffentlichten Sachwertfaktoren. 1,27 1,10 0,98 0,90 0,83 0,78 0,74 0,73 0,72 0,71 0,70 0,68 0,68 0,67 0,66 0,65 0,64 0,64 Tabelle 4.7-22: Sachwertfaktoren „neu" für Ein — und Zweifamilienhäuser im Tagschutzgebiet, Berlin (Leitfaden 2.1) Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 61 von 62 Anlag 2 FBB FLUGHAFEN BERLIN BRANDENBURG 4.7.18.2 Vergleich mit den vom Gutachterausschuss angegebenen Sachwertfaktoren Der Gutachterausschuss Berlin hat in seinen Grundstücksmarktberichten über die gesamte hier betrachtete Zeitspanne hinweg Sachwertfaktoren veröffentlicht. Diese Daten beziehen sich auf die Stadt Berlin, für die unterschiedlichen stadträumlichen Wohnlagen werden Zu- und Abschläge veröffentlicht. Aufgrund der tlw. sehr tiefgehenden Unterschiede zwischen den von Berlin und Sprengnetter angewendeten Sachwertmodelle kann kein effektiver Vergleich der veröffentlichten Daten gezogen werden. Selbst ein mittelbarer, eher grober Abgleich, wie er mit den Daten von Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald durchgeführt wurde, ist deswegen und aufgrund der sehr komplexen Ausgestaltung der für ganz Berlin veröffentlichten Sachwertfaktoren nicht möglich. 4.8 Ertragswertverfahren Es ist beabsichtigt, den Leitfaden bei weiterem Regelungsbedarf auch für Ertragswertobjekte fortzuentwickeln. Vgl. auch die grundsätzlichen Anforderungen entsprechend Abschnitt 3.2 dieses Leitfadens. 5 Fallbeispiele Auf der Homepage der FBB werden bei Bedarf entsprechende Fallbeispiele (insbesondere zur sachgemäßen Identifizierung des Bewertungsobjekts und Bestimmung des Bewertungsgegenstands) veröffentlicht. Leitfaden zur schallschutzbezogenen Verkehrswertermittlung(Fassung 2.2, Bearbeitungsstand 21.10.2014) Seite 62 von 62 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Anlage3 EINGEGANGEN 1 1. MAI 2015 .ezcie. 6- 86 E rle rj , Antrag an den Sonderausschuss BER der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Titel Einsicht in die Unterlagen des Aufsichtsrates der FBB Der Sonderausschuss möge beschließen: Der Sonderausschuss bittet die Vorsitzende, Frau Lieske, eine pauschale Genehmigung zur Einsicht in alle Unterlagen des Aufsichtsrates der FBB sowie der Berichte des „Bürgencontrollings" für die Abgeordneten des SBER und jeweils einen/eine Mitarbeiter/in der Fraktion einzuholen. Begründung: Die Einsicht in die Unterlagen der Aufsichtsratssitzungen der FBB war in der vergangenen Wahlperiode ein wichtiger Teil der Arbeit des SBER. Auch in der 6. Wahlperiode solle dies weiter möglich sein, so der Tenor in der ersten Sitzung dieses Sonderausschusses. Bis auf den Ort könne man an der bisher praktizierten Einsichtnahme in die entsprechenden Unterlagen festhalten. Ohne eine entsprechende Genehmigung die entweder jeden Mitglied des SBER gesondert oder die Vorsitzende pauschal für alle beantragt ist dies jedoch derzeit nicht möglich. Wir halten es daher für angebracht, wenn diese Genehmigung jetzt pauschal durch die Vorsitzende eingeholt wird. Axel Vogel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
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