- Arbeitssicherheit Schweiz

03/15
September 2015
WETTBEWERB
GEFÄHRDUNGEN ANALYSIEREN
CASE
MANAGEMENT
EIN PRAXISBEISPIEL
TIPPS
UNTER BERUFSKOLLEGEN
Emergency Services
Medical Intelligence
Corporate Health
Career & Workplace
Consultancy Services
«Ein medizinischer
Notfall kann jederzeit
und überall auftreten.
Wer vorbereitet ist,
hat deutlich bessere
Chancen.»
Michael Mund
Dr. med. Dr. med. dent.
Systemlösungen
für betriebliche
medizinische Notfälle.
Besonders auch für
Betriebe mit
Kindern.
Medizinische Lösungen, die Leben retten.
www.jdmt.ch
EDITORIAL
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
Am seidenen Faden hängen
Wie viel ist Ihnen
Ihr Leben wert?
Liebe Leserin, lieber Leser
Wenn etwas am seidenen Faden hängt, ist sein Schicksal sehr ungewiss, ein Leben
gefährdet oder bedroht. Die Redewendung beschreibt eine gefahrvolle Situation
mit ungewissem Ausgang. Wenn – bildlich gesprochen – der Faden reisst, tritt das
befürchtete Ereignis ein.
In der griechischen und römischen Mythologie wurde von den Schicksalsgöttinnen,
den Moiren oder Parzen, für jeden Menschen ein Lebensfaden gesponnen, der
unterschiedlich lang und verschieden dick war, schlimmstenfalls war der Lebensfaden aus Seide und damit wenig belastbar.*
In Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können wir den Schicksalsgöttinnen durchaus unter die Arme greifen. Wir können unseren eigenen Faden
aktiv mitspinnen und selber beeinflussen, wie dick und sicher er wird. Dies bedingt
unter anderem, dass wir wissen müssen, was der Faden aushalten soll beziehungsweise was uns in unserem Alltag überhaupt gefährden könnte.
Der Themenschwerpunkt dieser Ausgabe des «magazin» behandelt die Gefährdungen in unserem Arbeitsalltag. Anhand eines Fotowettbewerbs können Sie Ihr
Wissen testen – und Preise gewinnen! Ideen, wie Ihr Faden dicker werden könnte,
finden Sie in der Rubrik Praxis.
Ich hoffe, dass Ihnen Ihr persönlicher Faden etwas wert ist. Und das Tolle an einem
Faden ist ja, dass sich daraus ein Netz knüpfen lässt. Wenn Sie also die Gefährdungen am Arbeitsplatz gemeinsam mit Ihren Teammitgliedern anpacken, profitieren
alle davon.
Bea Linder
Redaktionsleitung
* www.phraseo.de
3
INHALT
SCHWERPUNKTE
8
ARBEITSSICHERHEIT
Wettbewerb: Testen Sie Ihr Wissen rund um
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gewinnen Sie attraktive Preise.
10
GESUNDHEITSSCHUTZ
Was macht eigentlich ein Case Manager? Ein konkretes
Praxisbeispiel zeigt, wie Personen in einer schwierigen
Situation begleitet werden können.
12
01
Height Safety
Lifting
Load Control
Safety Management
Die Schwerkraft,
die Absturzgefahr
und die
Gelassenheit
PRAXIS
In den Kursen von Arbeitssicherheit Schweiz tauschen
Sicherheitsbeauftragte ihr Wissen aus. Eine Auswahl
ihrer «Werkzeugkisten» stellen wir vor.
14
THEMA
Die Sicherheitsingenieurin Monika Mebold Kaufmann von Arbeitssicherheit Schweiz hat das Wichtigste zur
Gefährdungsermittlung zusammengestellt.
RUBRIKEN
5 Auf einen Blick
6 In eigener Sache
16 Recht:
Nachtarbeit: Darauf ist zu achten.
17 Kurse
18 An der Front:
Susanne Herger berichtet über ihre Arbeit als BESIBE
in den Schulen St. Michael in Zug.
21 Anbieter
22 Cartoon, Impressum, Ausblick
Bei Arbeiten auf Flachdächern besteht an den Dachaussenkanten
eine unmittelbare Absturzgefahr. Der neue durch Eigengewicht gehaltene, freistehende Anschlagpunkt «Tetragon» von SpanSet
ermöglicht hierzu die geeignete Personensicherung ohne Durchdringung der Dachhaut. Im Fall eines Sturzes begrenzt der Tetragon die
Kraft auf das System, während die Gewichte einen Reibungsanker
zwischen der Einheit und der Dachoberfläche erzeugen.
SpanSet – Certified Safety
www.spanset.ch
AUF EINEN BLICK
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
5
bfu-Fachtagung:
Sicherheitsdefizite
an Veranstaltungen
Flyer 2015 4-seitig_Layout 1 23.02.15 14:16 Seite 1
Im Rahmen der Suisse Public-Messe im Juni
Angebot
lud die Beratungsstelle
für Unfallverhütung
(bfu) ihre Sicherheitsdelegierten und Interessierte ein, um über die Rolle der Städte
und Gemeinden in Bezug auf die Sicherheit
bei Veranstaltungen nachzudenken. Brigitte
Buhmann, Direktorin der bfu, eröffnete die
Tagung mit dem Hinweis auf das Handbuch
«Sicherheit bei Veranstaltungen» von Arbeitssicherheit Schweiz. Es sei ein umfassendes
und praxisnahes Arbeitsinstrument, das den
Gemeinden die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen wesentlich erleichtere. Anschliessend beleuchteten fünf Experten verschiedene Aspekte einer sicheren
Veranstaltung. Mike Schild erzählte von den
Herausforderungen eines Organisators von
Sportanlässen am Beispiel der Tour de Suisse. Über «Neue Vorgaben der Behörde» aufDas bewährte Handbuch Sicherheit bei Veranstaltungen
erscheint in einer 2. Auflage zum Preis von Fr. 260.– exkl. MwSt.
Der Versand des Handbuchs erfolgt ab Mitte März 2015.
Das 104-seitige Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit Praktikern entwickelt.
Das Werk schliesst eine Vielzahl von Checklisten, Zusammenfassungen der nötigen
Massnahmen und Merkblättern ein. Knapp abgefasste, gut verständliche Texte,
eine klare Gliederung und ein ansprechendes Farbkonzept ermöglichen ein speditives
Arbeiten. Alle Checklisten und Merkblätter des Handbuchs können auch elektronisch
über einen Download verwendet werden.
Damit Sie sich ein Bild des Handbuchs machen können, steht Ihnen auf
www.arbeitssicherheitschweiz.ch
ein Kapitel zur Ansicht zur Verfügung.
Handbuch
Sicherheit
bei Veranstaltungen
Bitte
frankieren
Arbeitssicherheit Schweiz
Postfach
8034 Zürich
Ein umfassendes Arbeitsmittel erarbeitet von der
SRB Schweizerische Stiftung für Risikoberatung
Das Handbuch
Sicherheit
bei Veranstaltung beinhaltet
hilfreiche
Checklisten.
grund der Erkenntnisse aus Unfällen berichtete Marc Häusler, Regierungsstatthalter des
Verwaltungskreises Oberaargau. Seit dem
1. Januar 2015 werden im Kanton Bern Grossanlässe vor Ort durch die Behörden abge-
nommen. Er stellte eine Checkliste vor, die
die Veranstalter unterstützen soll.
Oliver Rosch, wissenschaftlicher Mitarbeiter Recht bei der bfu, referierte über die
Haftungsfrage bei Unfällen. Und weil bei einem plötzlichen Sturm nicht selten ganze
Zelte oder Teile davon herumfliegen können,
empfahl Holger Czerwenka von Meteotest
den Einbezug einer professionellen Wetterberatung.
Auch das sensible Thema Geld wurde beleuchtet: Über den Sinn und Zweck einer
Eventversicherung redeten René Wegmüller
von der Mobiliar und Stefano Via von der Zürich Versicherung.
➤ Die einzelnen Präsentationen können angefordert werden bei:
[email protected]
Staplerunfälle vermeiden
Mit ihrer «Vision 250 Leben» will die Suva
zwischen 2010 und 2020 über alle Branchen hinweg die Zahl der Todesfälle halbieren und damit 250 Leben bewahren. Das
Augenmerk gilt auch den Arbeiten mit Staplern, denn die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In den letzten zehn Jahren
verloren 30 Personen bei einem Staplerunfall ihr Leben. Zudem wurden 247 invalid.
Die Suva hat deshalb mit Unterstützung der
Verbände aus der Transport- und Logistikbranche sowie der Staplerfahrschule die
«Neun lebenswichtigen Regeln für das
Arbeiten mit Staplern» erarbeitet. Diese
sollen die Arbeitgeber dabei unterstützen,
ihre Aufgaben gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu erfüllen. Zu jeder
Sicherheitsregel gehört ein eigenes Instruktionsblatt. Auf der Rückseite befinden
sich detaillierte Informationen für die Durch-
führung der Instruktion. Wichtig: Die beschriebene Instruktion ist kein Ersatz für
die notwendige Staplerfahrer-Grundausbildung. Informationen dazu und das Verzeichnis der anerkannten Staplerfahrschulen unter www.suva.ch/stapler
An die Personen, die mit der Instruktion
für das Arbeiten mit Deichselstaplern oder
Handhubwagen betraut sind, gibt es keine
genauen Vorgaben bezüglich Qualifikationen. Umso sinnvoller ist es, wenn sie über
die sichere Anwendung der Geräte Bescheid wissen, die Gefahren des Einsatzes
kennen und Instruktionen überzeugend
vermitteln können.
➤ www.suva.ch (Pfad: Prävention, Lebens-
Zuerst ausbilden und instruieren lassen,
dann mit dem Stapler arbeiten. wichtige Regeln, Stapler)
➤ Checkliste Deichselstapler unter
Neun lebenswichtige www.suva.ch/waswo, Best. Nr. 67046.d
Regeln für das Arbeiten
mit Staplern
Foto: Suva
IN EIGENER SACHE
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
Mitgliederversammlung Arbeitssicherheit Schweiz 2015
HELDEN DER
ARBEITSSICHERHEIT
Mehr als 100 Mitglieder und Gäste folgten der Einladung in den Campus
Sursee am 10. Juni. Die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds, die als Wissensparcours gestaltete anschliessende Fachtagung und ein unterhaltsames
Improvisationstheater waren die Höhepunkte in der reichbefrachteten Agenda.
Die 16. Mitgliederversammlung von Arbeitssicherheit Schweiz und die dazugehörende
Fachtagung standen ganz im Zeichen des
Jahresthemas 2015 «Helden der Arbeitssicherheit». Bereits Ernst Sperandio, Präsident von Arbeitssicherheit Schweiz, ging in
seiner Begrüssungsrede auf die Vorbildfunktion von Teammitgliedern ein, die sich sichtund spürbar für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einsetzen. Darin wurde er
von Dr. Carmen Spycher bestätigt, die als
neue Geschäftsführerin EKAS einige Grussworte an die Versammlung richtete. Nach
den statutarischen Geschäften* sorgte ein
Improvisationstheater, in dem auch Anwesende in Aktion traten, für heitere Momente.
Wechsel im Vorstand
Patrick Walde, Leiter Personalwesen, SIBE
und Pandemiebeauftragter der Stadt Aarau,
geht im Herbst 2015 in Pension und tritt deshalb aus dem Vorstand zurück. Ernst Sperandio dankte ihm für seine Unterstützung
während fünf Jahren. Als Nachfolgerin konnte mit Nicole Vurma erstmals eine Frau für
die Vorstandstätigkeit gewonnen werden.
Die 25-Jährige ist Assistentin des Geschäftsführers, Qualitätsleiterin und Ausbildungsverantwortliche des Kaufmännischen Verbands Zürich. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden für eine weitere Amtsdauer
gewählt. Es sind dies: Präsident Ernst Sperandio, Gemeindepräsident Oetwil am See
und Vorstandsmitglied im Schweizerischen
Gemeindeverband; Kurt Altenburger, Zentralsekretär VPOD in Zürich; Alexandre Bukowiecki, Vizepräsident, Leiter kommunale
Infrastruktur im Schweizerischen Städteverband; Didier Grobet, Vertreter von Arbeitssicherheit Schweiz in der Romandie;
Peter Läderach, Mitglied der Geschäftsleitung von Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz, und Bruno Wipf, Leiter
Fachstelle Sicherheit im Erziehungsdepartement Basel.
Schritt für Schritt zum
Helden werden
Die anschliessende Fachtagung zeigte Wege
auf, die aus Teammitgliedern Helden machen. Sie war als Wissensparcours konzipiert und beinhaltete fünf Posten, wovon die
Teilnehmenden drei besuchen konnten. Vier
der Posten wurden von ASA-Spezialisten bei
Arbeitssicherheit Schweiz betreut, die als
Berater und Kursreferenten für die Branchenlösung arbeiten.
In «Zeit geben und nutzen» gab Franziska Enderle hilfreiche Empfehlungen, wie
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
mit knappen Ressourcen umgesetzt werden
können. Ueli Hosang leitete die Teilnehmenden an, sich über die ideale «Dreiecksbe-
ziehung Geschäftsleitung – Linie – Mitarbeitende» Gedanken zu machen. Am Posten
«Gefährdungen ermitteln» erklärte Monika
Mebold Kaufmann, wer für welche Arbeitsschritte verantwortlich ist und wie die Hilfsmittel von Arbeitssicherheit Schweiz für die
systematische Gefährdungsermittlung eingesetzt werden können. Bei Hansueli Amsler
wiederum analysierten die Teilnehmenden
Sorgten für zahlreiche Lacher: Die Schauspieler Martina Schütze und Reto Bernhard (rote Kleider).
unter dem Titel «Augen auf» eine Reihe von
Fotos mit Missständen aus der Praxis und
suchten anschliessend nach Lösungen. Im
fünften Posten ging es um «Konflikte besser verstehen». Bei Kilian Grütter, Referent
für Mediations- und Coachingthemen, analysierten die Teilnehmenden ihr eigenes Kommunikationsverhalten und wie mit den gewonnen Erkenntnissen konstruktiv auf das
Gegenüber eingegangen werden kann.
➤ Präsentationen, Handouts und
Neu im Vorstand: Nicole Vurma
Resultate der Gruppenarbeiten (Fotos) sind im Login-Bereich auf
www.arbeitssicherheitschweiz.ch
zu finden.
* siehe Jahresbericht 2014 auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch
6
IN EIGENER SACHE
7
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
H A BEN S IE EIN
N OT FA L L KO N Z EP T ?
Wir gratulieren!
Unser Sicherheitsfachmann Ueli Hosang
hat erfolgreich den CAS-Studiengang «Arbeit und Gesundheit» an der
Hochschule Luzern absolviert. Seine
Abschlussarbeit zum Thema «Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen im
Aqua-Spa und Wellnessbereich» entstand
in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedsbetrieb Aqua-Spa-Resort in Zürich.
Die Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse schafft Sicherheit und
hilft in der konkreten Situation. Arbeitssicherheit Schweiz stützt Notfallkonzepte auf die bestehende Fachliteratur ab. Individuell und aktuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Die Konzepte enthalten
alle elementaren Informationen und Schritte, die bei einem Notfall
zu beachten sind, beispielsweise Alarmierungsregeln, Verhalten bei
sprengstoffverdächtigen Postsendungen oder das Einrichten eines
Sammelplatzes im Falle einer Evakuation.
➤ Details zum Angebot enthält das Produktblatt «Notfallkonzept»: www.arbeitssicherheitschweiz.ch
(Pfad: Produkte, Beratung/Support, Notfallkonzept)
E L E K T R I Z I TÄT
Fünf plus fünf
lebenswichtige Regeln
Indust
Als Unterzeichner dieser Sicherheits-Charta setzen wir uns dafür ein, dass
werden. Ziel ist, Leben und Gesundheit aller Beteiligten zu bewahren.
STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHE
Geschäftsleitung / Vorgesetzte
1.Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt.
2.Wir führen Arbeiten nur aus, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind.
3. Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln.
4. Wir tragen die Persönliche Schutzausrüstung.
5. Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen
Kontrollen vorgenommen wurden.
+ 5. Wir halten uns konsequent an die 5 Sicherheitsregeln für
spannungsfreies Arbeiten: Freischalten, Sichern, Prüfen,
Erden/Kurzschliessen, Schützen
Entlang des Grundsatzes «Bei Gefahr Arbeit stoppen/Gefahr
beheben/weiterarbeiten», stellte die Suva für das Arbeiten
mit Strom fünf plus fünf lebenswichtige Regeln zusammen.
Pro Regel sind jeweils die empfohlenen Herangehensweisen
für den Arbeitnehmer und den Vorgesetzten beschrieben.
Die Regeln können kostenlos heruntergeladen oder bestellt
werden.
www.sicherheits-charta.ch
Beim Planen
Beim Führen
• Bereits
• Ich
bei der Planung und Vergabe
der Arbeiten informiere ich über die
Gefahren, die bei der Ausführung
auftreten können.
• Ich
schaffe mit technischen und
organisatorischen Massnahmen
sichere Rahmenbedingungen für das
Ausführen der Arbeiten.
•Stelle
ich fest, dass eine lebenswichtige Regel verletzt wird, sage ich
sofort STOPP und lasse die Gefahr
beheben.
bin für die Sicherheit u
Gesundheitsschutz am Ar
verantwortlich.
• Ich
instruiere die Sicherhe
und sorge dafür, dass sie
werden. Ich stelle die Pers
Schutzausrüstung zur Ver
•Stelle
ich fest, dass eine le
tige Regel verletzt wird, sa
sofort STOPP und lasse d
beheben.
ARBEITSSICHERHEIT
ERB
W
E
B
W E T T R DU N G E N
H
« G E FÄ S I E R E N »
Y
ANAL
Teilnahme: Die gewählten Antworten gut erkennbar
markieren, Doppelseite einscannen und einsenden an
[email protected]. Oder Doppelseite
kopieren und per Post senden an Arbeitssicherheit
Schweiz, Redaktion «magazin», Postfach, 8034 Zürich.
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
8
Testen Sie Ihr Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anhand konkreter Situationen aus Ihrem
Arbeitsalltag. Beantworten Sie die folgenden Fragen, und
mit etwas Glück gewinnen Sie:
1. Preis
Handbuch «Sicherheit bei Veranstaltungen» im
Wert von 260 Franken
2. Preis Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz
im Wert von 150 Franken
3. Preis
Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz
im Wert von 100 Franken
4. – 10. Preis Taschenlampe von Arbeitssicherheit Schweiz
Einsendeschluss: Freitag, 9. Oktober 2015. Die Gewinner werden per
E-Mail benachrichtigt und die Namen in der «magazin»-Ausgabe 4/15 publiziert.
Die Lösungen finden Sie ab Mitte Oktober auf unserer Website.
Psychische Risiken
Ordnen Sie die folgende Begriffe der richtigen Lücke zu:
Schutzmassnahmen, Mitarbeitergesprächen, Arbeitszeiten,
Erkennen, Arbeitnehmenden, Stellenbeschriebe
1. Bestehen klare Stellenbeschriebe e ene e enennn
Absturzsicherung
Welche Aussagen zu Absturzsicherung
treffen zu (mehrere Antworten möglich):
❏ Ab 3 Metern Höhe müssen generell Massnahmen gegen Abstürze getroffen werden, z. B. Absturzkanten mit
Geländer sichern, persönliche Schutzausrüstung gegen
Absturz (PSAgA) tragen.
❏
und Aufgabenstellungen?
2. Werden die Stellenbeschrienennnndurchgehend erfasst
und regelmässig überprüft?
3. Werden in regelmässigen Stellenbeschhhen Stellenbesc
auch Belastungen am Arbeitsplatz angesprochen?
4. Wissen die Arbeitnehmendenennenen, an wen sie sich
im Problemfall wenden können?
Für Arbeiten mit geringem Umfang (< 2 Personenarbeitstage) darf sich geschultes Personal auf einem Flachdach ohne Absturzsicherung bis maximal 2 Meter zur
Absturzkante (= Bereich mit geringer Absturzgefahr) hin
bewegen.
5. Gibt es Massnahmen zum frühzeitigenenenenenenenenenen
❏ Wenn Gehplatten auf dem Dach gesetzt sind, darf
von Fehlbelastungen?
6. Werden Arbeitnehmendenennenumgesetzt und deren
Wirksamkeit regelmässig überprüft?
man ohne weitere Massnahmen auf diesen gehen.
Informationen:
Informationen:
www.suva.ch (Pfad: Prävention, Branchen und Themen,
Suchfilter Bau [Haupt- und Nebengewerbe] und Hoch- und
Tiefbau, Ergebnis «Arbeiten auf Dächern: Absturzsicherung
hat Priorität»).
Unternehmen, die diese Fragen mit einem klaren Ja beantworten, sind auf dem
richtigen Weg, um Stress und Burnout usw. vorzubeugen und dadurch die Arbeitseffizienz und Leistungsbereitschaft zu steigern. Lesen Sie zum Thema den «magazin»Artikel «Mitarbeitende fordern, aber nicht überfordern» (Ausgabe 2/15):
www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Fachinfo, Magazin, Archiv).
ARBEITSSICHERHEIT
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
9
Ordnung
Kreuzen Sie die richtigen Antworten an (mehrere möglich) zu folgenden
Aspekten rund um Ordnung und Sicherheit in Regalen:
Tragfähigkeit und Stabilität
❏
Instandhaltung
Bringen Sie diese fünf Arbeitsschritte in Bezug auf die Instandhaltung
in eine sinnvolle Reihenfolge (Nummerierung von 1 bis 5):
❏
Geeignete Arbeitsmittel verwenden: Erforderliche Spezialwerkzeuge und Hilfsmittel,
z.B. persönliche Schutzausrüstung (PSA).
❏ Planung:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
❏
Die maximale Tragfähigkeit der einzelnen
Tragflächen muss gekennzeichnet sein.
Handschuhe und Scheren werden von
Vorteil in der gleichen Box gelagert.
❏
❏ Einige PSA haben ein Ablaufdatum.
❏ PSA müssen regelmässig gereinigt und
Schwere Lasten müssen nicht zwingend
zuunterst aufbewahrt werden, Hauptsache, sie
sind gut verteilt.
❏ Das Regal muss nur an einer Wand oder
am Boden befestig werden, wenn schwere Lasten darin aufbewahrt werden.
Werkzeuge
❏
Werkzeuge müssen in Schubladen aufbewahrt werden.
❏
Die technischen Unterlagen
konsultieren (Instandhaltungs-Anleitungen) und
klare Arbeitsaufträge erteilen.
Beschädigte Werkzeuge müssen entfernt
werden.
❏ Arbeiten wie geplant ausführen: Nicht im-
Eine Aufhänge-Vorrichtung für Werkzeuge erlaubt eine gute Übersicht.
❏
provisieren, nicht unter Zeitdruck arbeiten,
zum Schluss betriebsbereiten Zustand kontrollieren, Anlage und Geräte freigeben.
sauber aufbewahrt werden.
Gefährliche Stoffe
❏
Gefährliche Stoffe dürfen in andere
Flaschen abgefüllt werden, solange diese gut
beschriftet sind.
❏
Umweltschädliche Stoffe müssen in einer
Auffangwanne gelagert werden.
❏
Für leichtentzündliche Stoffe genügt eine
Spezialwanne.
Informationen:
Factsheet «Lagerung und Ordnung»
im Login-Bereich (Präsentationen) auf
www.arbeitssicherheitschweiz.ch
❏
Schlusskontrolle: Kontrolliertes Arbeitsmittel an den Benutzer übergeben, falls nötig
mit Instruktion und Dokumentation der Instandhaltung.
❏ Sichern: Betätigen der Sicherheitsabschaltung. Schaltzustand kontrollieren. Mit persönlichem Schloss sichern (Schlüssel mitnehmen).
Angehobene Teile vor Absturz sichern und den
Standort absperren oder kennzeichnen.
Informationen:
Regeln zur Instandhaltung: www.suva.ch
(Pfad: Prävention, Arbeit, Instandhaltung).
Ergonomie
Was sollte an diesem Arbeitsplatz verbessert werden?
❏ Die beiden Bildschirme vis à vis platzieren.
❏ Tastatur/Bildschirm parallel zur Tischkante platzieren.
❏ Die Bildschirme mit Blick zum Fenster ausrichten.
Informationen:
www.suva.ch (Pfad: Service, Tools und Tests, Service, Test Bildschirmarbeit und Tipps aus der
EKAS-Box www.ekasbox.ch).
GESUNDHEITSSCHUTZ
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
10
Die Arbeit als Case Manager
FREUDE, MOTIVATION
UND AUSDAUER
Im Mittelpunkt der Case Management-Betreuung steht die bedürfnis- und
bedarfsgerechte Begleitung einer Person, die sich in einer komplexen
Situation befindet. Anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis lässt
sich die Arbeit eines Case Managers am besten veranschaulichen.
— Text: Sacha Leufke, Case Manager bei SIZ Care AG —
D
ie klassischen Prozessschritte im
Case Management, gestützt auf
die Standards des Vereins Netz
werk Case Management Schweiz,
umfassen im Wesentlichen das Clearing/Intake (Aufnahme klären), Ziel- und Handlungsplanung, Durchführung und Leistungssteuerung sowie die Evaluation. Dabei beeinflusst
der Verlauf eines Falles die Ausgestaltung der
einzelnen vorgesehenen Schritte stark.
Ein Mensch mit Arbeitsunfähigkeit – jeder Fall ist
anders
Beim ersten Telefonat muss der Case Manager
auf verschiedene Reaktionen gefasst sein und
versuchen, den Grundstein für das notwendige
Vertrauen zu legen.
Der Fall: Ein 35-jähriger Mann hat seit Jahren Depressionen und Angststörungen, die
sich infolge einer Überforderung am Arbeitsplatz verstärkt haben. Er kann nicht länger
im Arbeitsprozess bleiben. Nach dem ersten
Treffen mit dem Mitarbeiter folgen zahlreiche
Standortbestimmungen mit und ohne Arbeitgeber. Gemeinsam werden Ziele gesetzt, die
Massnahmen definiert und der Weg zur Reintegration skizziert und begleitet. Der Erhalt des
Arbeitsplatzes beziehungsweise die berufliche
Wiedereingliederung ist ein wichtiges Ziel in
der Arbeit des Case Managers. Er ist häufig mit
unterschiedlichen Interessen seitens Arbeitnehmer, Familie und sozialem Umfeld, Arbeit-
Die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten ist zentral in einem erfolgreichen Case Management.
geber, Versicherungen und Ärzteschaft konfrontiert. Nicht selten ergeben sich die Ziele –
wie auch im vorliegenden Fall – aus einem
Prozess von Aushandlungen. Dabei ist entscheidend, wie der Case Manager seine Beratungskompetenz unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen einbringen und durch
eine optimale Unterstützung den Prozess zielorientiert steuern kann.
Rollendefinition und
konkrete Schritte
Im erwähnten Fall hat ein intensiver Austausch
des Case Managers mit dem Mitarbeiter stattgefunden, der sich motiviert und beherzt an
den beruflichen Einstieg wagte. Der Arbeitge-
GESUNDHEITSSCHUTZ
ber bot konkret Hand, die Wiedereingliederung
mit verschiedenen Massnahmen voranzutreiben. Unter anderen gab der Mitarbeiter die
Teamleiterverantwortung ab, liess sich in ein
anderes Team umteilen und nahm erleichterte
und flexible Arbeitsbedingungen in Anspruch.
Nebst der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber waren auch das Einbinden der behandelnden Ärzte (und Therapeuten) sowie der Austausch mit den Versicherungen zentrale Arbeit
des Case Managers. Von Beginn war die klare
Definition der Rolle des Case Managers wichtig. Dieser versucht, den Fall stets mittels laufender Situationsanalyse optimal zu steuern,
Spannungsfelder auszuloten, zu koordinieren,
moderieren und zu leiten.
Viele Wege führen ans Ziel
Im beschriebenen Beispiel war der Start euphorisch, doch schon kurze Zeit später musste die
Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters vorübergehend wieder erhöht werden. Grund waren unerwartete familiäre Probleme, die zu einem
Zusammenbruch führten. Auswertungen mit
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
«Im erwähnten Fall
hat ein intensiver
Austausch mit dem
Mitarbeiter stattgefunden, der motiviert
den beruflichen Einstieg wagte.» Sacha Leufke
der Therapeutin und eine neue Einsatzplanung
unter Berücksichtigung des neuen Therapieplanes ermöglichten schliesslich die vollständige Reintegration des Mitarbeiters. Seine Belastungssituation hatte sich deutlich verbessert, und er berichtete über ein gestärktes
Wohlbefinden und ein Gefühl der Sicherheit,
zukünftig auch in Phasen mit erhöhtem Leistungsanspruch den inneren Ausgleich aufrechterhalten oder wiederlangen zu können.
Aufgrund der erreichten Stabilität konnte der
Fall mit dem Versprechen des Mitarbeiters ab-
11
geschlossen werden, sich bei Bedarf eigenverantwortlich um die Weiterführung der Therapie
zu kümmern.
Absenzen erfassen
Häufige Kurzabsenzen können Frühwarnindikatoren für eine potenzielle Langzeitarbeitsunfähigkeit sein. Rund 75 Prozent der Absenzen
von über 30 Tagen Dauer haben eine Vorgeschichte mit auffälligen Kurzabsenzen in den
vorangegangenen zwei bis drei Jahren. Umso
wichtiger ist frühzeitiges Handeln, was das
systematische Erfassen von Absenzen bedingt
(Artikel zum Thema im «magazin» 4/14).
Zum Autor:
Sacha Leufke ist als Case Manager und Job
Coach bei der SIZ Care AG tätig. Die SIZ Care
AG ist eine der führenden Gesellschaften
in der Schweiz bezüglich Betreuung und
Wiedereingliederung krankheits- oder unfallabwesender Mitarbeitenden. Die SIZ Care AG
betreut mit ihren 25 Mitarbeitenden gesamtschweizerisch über 100 Firmen mit insgesamt
rund 30 000 Angestellten. www.sizcare.ch
➤ NACHGEFRAGT BEIM CASE MANAGER SACHA LEUFKE
Welcher Nutzen ergibt sich aus
dem Case Management für
den Arbeitgeber, den Mitarbeiter und die Versicherungen?
Der Nutzen bei einem externen
Case Management ist der neutrale Blick von aussen. Der kann
viele Türen öffnen und neue
Wege oder Optionen aufzeigen.
Die Unterstützung kommt sowohl
Arbeitnehmenden wie auch
Arbeitgebern zugute. Von den erhaltenen Informationen und von
kürzerer Krankheits- oder Unfallabsenz der betroffenen Person
profitieren schliesslich auch noch
die Versicherungen.
Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern,
Ärzten, Behörden und Versicherungen?
Case Management ist inzwischen
bei den meisten Akteuren bekannt und auch anerkannt.
Klärung der Rollen und Erwartungen zu Beginn der Arbeit,
Transparenz während der Bear-
beitung und ein gut aufgestelltes
Netzwerk erleichtern die Fallführung wesentlich.
Wie arbeiten Sie als Case
Manager?
Für mich stehen die situationsgerechte, professionelle Betreuung und Beratung der Menschen,
das Definieren eines gemeinsamen Ziels sowie die Koordination
und Vernetzung mit möglichst
allen Beteiligten im Zentrum.
Sacha Leufke ist Case Manager
Foto: zvg
bei der SIZ Care AG. Was sind die grössten Herausforderungen in der Tätigkeit als
Case Manager?
Aufgrund der Umstände, dem
Verlauf und der beteiligten Persönlichkeiten gestaltet sich jeder
Fall anders. Dies erfordert hohe
Flexibilität, Ausdauer, Ausgeglichenheit und Fachkompetenz.
Wie grenzen Sie sich ab?
Mit der klaren Definition der
Rolle ist ein wichtiger Schritt erreicht. Ausserdem helfen der
Austausch mit anderen Case Managern, Fachpersonen, Weiterbildungen und private Aktivitäten
wie Familie und Sport in der Abgrenzung.
Welche Ausbildung muss ein
Case Manager mitbringen?
Der Case Manager ist eine ausgewiesene Fachperson, welche am
besten über eine Ausbildung in
sozialer Arbeit, im Sozialversicherungsbereich, in Psychologie
oder medizinischen Berufen ver-
fügt und vielfältige Berufserfahrung im Bereich des lösungsorientierten Beratens rund um die
Themen der beruflichen Eingliederung mitbringt. Wichtig sind
auch die stete Weiterbildung in
der Beratungskompetenz, Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der zu trainierende
Transfer in die Praxis sowie die
Tauglichkeit der eingesetzten
Methoden und «Werkzeuge».
Wie definieren Sie einen
Erfolgsfall?
Die Voraussetzungen dazu
müssen von allen Beteiligten gemeinsam geschaffen werden.
Je nach Ausgangslage und Rahmenbedingungen ist der Erfolg
in jedem Fall anders zu definieren. Wenn berufliche Veränderungen erfolgen, eine Verbesserung
der Ausgangslage eintritt, die
Ziele (mehrheitlich) erreicht
und die Probleme überwunden
sind, kann meines Erachtens von
Erfolg gesprochen werden.
PRAXIS
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
12
Aus der Praxis für die Praxis
TIPPS UNTER
BERUFSKOLLEGEN
Mehr als 600 Personen jährlich besuchen einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz. In diesen wird nicht nur Wissen vermittelt,
sondern auch ausgetauscht und aufgefrischt. Gemeinsam erarbeiten
die Kursteilnehmenden Tipps für die Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die hier gezeigten Resultate
sind typische Beispiele.
— Text: Bea Linder —
Der SIBE im
Sandwich
Der Sicherheitsbeauftragte
(SIBE) ist «eingeklemmt» zwischen der Geschäftsleitung
und den Bereichssicherheitsbeauftragen. Rundherum sind die Mitarbeitenden und
die gesetzlichen Grundlagen.
Die Kursteilnehmenden haben
zusammengetragen, was es
braucht, damit der SIBE seine
Aufgaben optimal wahrnehmen kann. Nebst den sozialen
und fachlichen Kompetenzen
stehen ihm zahlreiche Mittel
zur Verfügung, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen. Quasi
über allem steht das Bekenntnis dieser Zielsetzung und
der Rückhalt der Geschäftsleitung.
Umgang
mit Führungsschwächen
Was passiert, wenn ein Vorgesetzter seine Führungsfunktion nicht wahrnimmt? Mit dieser Frage hat sich eine
Gruppe intensiv auseinandergesetzt. Dabei ist ein Flussdiagramm entstanden, das einerseits die Wünsche der
Mitarbeitenden bezüglich den Führungseigenschaften
formuliert und die Konsequenzen, wenn es an diesen mangelt. Auf der rechten Seite sind mögliche Lösungsansätze und Massnahmen
skizziert. PRAXIS
Die 10
Elemente
nach EKAS
Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) fasst die
wesentlichen Elemente eines
Konzepts für betriebliche
Sicherheit und Gesundheitsförderung zusammen. Die
Kursteilnehmenden haben in
ihren eigenen Worten die
einzelnen Punkte ausgeführt
und die Nichtberufsunfälle
(NBU) als elftes Element hinzugenommen.
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
13
Wissensdurst?
Das aktuelle
Kursangebot mit
laufend überarbeiteten
Lerninhalten ist
auf Seite 17
dieser Ausgabe
zu finden oder
jederzeit auf:
www.arbeitssicherheitschweiz.ch
Die Werkzeugkiste des SIBE
Ein SIBE benötigt zahlreiche Methoden und Werkzeuge,
damit er für kleinerere und grössere «Baustellen» im Alltag
gewappnet ist. THEMA
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
14
Jahresthema 2015: Helden der Arbeitssicherheit
GEFAHREN
ERKENNEN
UND HANDELN
Um herauszufinden, ob die Arbeitsplätze im Betrieb sicher und gesund
sind, muss man dessen Gefahren kennen. Das Kernstück jeder Branchenlösung
für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist deshalb die Gefährdungsermittlung. Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick und die Hilfsmittel
der Branchenlösung mit grosser Wirkung.
— Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS, Arbeitssicherheit Schweiz —
Jahresthema 2015 im «magazin»:
u Nr. 1 Zeit geben und nutzen
u Nr. 2 Geschäftsleitung – Linie –
mittlung, Risikobeurteilung) und 6 (Massnahmenplanung, -realisierung) den Kern der Branchenlösung. Die gesetzliche Grundlage definiert
das Vorgehen wie folgt:
Mitarbeitende
u Nr. 3Gefährdungen ermitteln
u Nr. 4 Augen auf
Zahlreiche Tätigkeiten in unserem Arbeitsalltag
führen wir routiniert und ohne gross über potenzielle Gefahren nachzudenken aus. Gewisse Berufs- und Arbeitsfelder bergen jedoch
mehr Risiken als andere. Eine Pflegefachfrau
ist beispielsweise durch die Betreuung kranker
Menschen anderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt als der Mitarbeiter in seinem
Büro im Steueramt. Um die Mitarbeitenden
optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb
auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und
die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zu treffen. Diese müssen, vor allem
bei betrieblichen Veränderungen, regelmässig
überprüft werden.*
In den Modulbüchern von Arbeitssicherheit Schweiz bilden die Register 5 (Gefahrener-
Die Gefährdungsermittlung
im Griff behalten
Eine Gefährdungsermittlung wird entweder
systematisch, proaktiv oder nachträglich durchgeführt.
Systematisch
Die betriebliche Gefährdungsermittlung ist in
folgenden Fällen durchzuführen:
•bei Eintritt in die Branchenlösung
•bei gesetzlichen Veränderungen
•bei Revision des Modulbuches und
•periodisch alle 5 Jahre
Proaktiv
•bei jeder Tätigkeit nach dem Prinzip: Halt, Denken, Handeln
•bei Neuerungen: Arbeitsprozesse,
Tätigkeiten, Anlagen, Maschinen, Mitarbei tende, neue Produkte, bauliche Verände rungen (Neu- und Umbauten)
•aufgrund Hinweisen von Mitarbeitenden, «Kunden» etc.
•bei speziellen (Gross-)Anlässen
•im Rahmen von Sicherheitsrundgängen oder
Audits
Nachträglich
•Beinahe-Unfälle abklären
•Zwischenfälle abklären
•Unfallabklärung mit Massnahmenplanung
•Auswertung von Unfallstatistiken
Wer ist verantwortlich?
Bei der Gefährdungsermittlung liegt die Hauptaufgabe beim Bereichssicherheitsbeauftragen
(BESIBE), unterstützt durch den Sicherheitsbeauftragten (SIBE). Wichtig dabei ist, die Linienverantwortlichen und die Mitarbeitenden,
welche ihre Tätigkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen am besten kennen, miteinzubeziehen.
Aufgaben des SIBE
•Planen und Koordinieren der Gefahren ermittlungen und Risikobeurteilungen
(gesundheitliche Risiken) im Betrieb und
in den Bereichen
THEMA
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
•Regelmässige Überprüfung der Gefahren ermittlung und Risikobeurteilung, insbeson-
dere bei betrieblichen Veränderungen
•Beizug von ASA (Arbeitsärzten und
anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit)
in besonderen Fällen
•Berichterstattung und Anträge an die
verantwortliche Instanz (GL, Behörde, Vor gesetzte)
•Beratung der Behörde, der Geschäftsleitung und der Vorgesetzten
•Sicherstellung der Ausbildung der Mit arbeitenden in der sicherheitskonformen
Verwendung der Arbeitsmittel
Aufgaben des BESIBE
•Führt die Gefahrenermittlung und Risiko-
beurteilung anhand der elektronischen
Branchenlösung und der vorhandenen
Checklisten in seinem Bereich durch (mit oder ohne Unterstützung des SIBE)
Elektronische Branchenlösung
Arbeitssicherheit Schweiz stellt für die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung (Kapitel
5) sowie die Massnahmenplanung und -realisierung (Kapitel 6) allen Mitgliedern kostenlos
die elektronische Branchenlösung zur Verfü-
In der folgenden Tabelle ist das Vorgehen bei der systematischen
Gefährdungsermittlung beschrieben:
15
gung. Diese enthält eine Analyse der Tätigkeiten und der Gefährdungen aller Arbeitsbereiche der 15 Modulbücher von Arbeitssicherheit
Schweiz und einen umfassenden Empfehlungskatalog für Massnahmen, die Gefährdungen am
Arbeitsplatz reduzieren und vermeiden.
Die Gefährdungsermittlung ist ein kontinuierlicher Prozess, das heisst die Umsetzung der Massnahmen muss überwacht
und kontrolliert werden. Zum Beispiel im
Rahmen eines internen oder externen Audits oder einer Begehung. Die Wirksamkeit
der Massnahmen soll ebenfalls in die Beurteilung einfliessen, so dass im Sinne von
«Plan-Do-Check-Act» die notwendigen Anpassungen und Handlungen (act) erfolgen
können.
Wer ist zuständig
Hilfsmittel
1
– Definieren, wer welche Gefährdungen
beurteilen muss
– Login für BESIBE erstellen durch SIBE
SIBE mit BESIBE
– Organigramm der Sicherheitsorganisation
als Basis
– Anleitung zur elektr. Branchenlösung**
2
Definieren, wer welche Kapitel der einzelnen
Modulbücher bearbeitet
SIBE mit BESIBE
Kapitelliste der Modulbücher (Website Arbeitssicherheit Schweiz) und elektr. Branchenlösung
3
– Erstellen der eigenen Modulbücher
– Terminierung der Gefährdungsermittlung
SIBE
Dazu gibt es drei Wege:
– Mit der Anleitung zur elektr. Branchenlösung selbst vornehmen
– Kurs elektr. Branchenlösung besuchen und
«eigene Bücher» erstellen
– Durch Berater von Arbeitssicherheit Schweiz erstellen lassen
4
– Auswählen der Kapitel für die Bear beitung und Auswahl nach Priorität 1–3
– Wissen, was S, W und (S)TOP
bedeuten
BESIBE mit
Unterstützung SIBE
– In der elektr. Branchenlösung
– SIBE-Handbuch Kapitel 5 und 6
5
Gefährdungen und Massnahmen vor
Ort im Betrieb anhand der Dokumente
(Gefährdungslisten) aus der elektr.
Branchenlösung überprüfen
BESIBE; wichtig: Mitarbeitende
miteinbeziehen, bei Bedarf
ASA-Spezialisten beiziehen
(besondere Gefährdungen)
Mit den Gefährdungslisten aus der elektr. Branchenlösung,
ergänzend die Checklisten von Arbeitssicherheit Schweiz,
Checklisten der Suva, EKAS, bfu, Seco und eigene
Anweisungen beiziehen
6
Terminieren der umzusetzenden Massnahmen
SIBE und BESIBE → Anträge an
die Geschäftsleitung (Budget)
Aufgrund der Ergebnisse der betrieblichen Ermittlungen
legt der Betrieb eine Massnahmenplanung nach Prioritäten
fest. Hinweise im SIBE-Handbuch Kapitel 6, Seite 4
Nr. Was wird gemacht
SIBE
* Art. 3 bis 10 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und Art. 3–9 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3), Art. 2 ff
** www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Login-Bereich)
➤ Angebot
Betriebsbegehung
Welche Gefahren und Risiken lauern in meinem Betrieb? Ein Berater von Arbeits sicherheit Schweiz besichtigt und analysiert einen Betrieb oder einen Betriebsteil
mit den Augen eines Experten. Er gibt Hinweise und Empfehlungen. Die Betriebs begehung ist ausserdem eine ideale Gelegenheit, um Fragen und Anliegen des SIBE
oder BESIBE vor Ort persönlich zu besprechen. Details auf der Website von Arbeits sicherheit Schweiz, Rubrik Produkte (Beratung/Support). Anfragen für Offerten und
Terminvereinbarungen nimmt die Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz
entgegen:
Tel. 044 388 71 91 oder [email protected]
Hilfsmittel von
Arbeitssicherheit Schweiz
Folgende Unterlagen und
Instrumente unterstützen bei der
Gefährdungsermittlung:
–elektr. Branchenlösung (Login bei
der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang
via Website)
– Kapitel 5 und 6 des SIBE-Handbuchs und Modulbücher
– Checklisten und Hilfsformulare
(Login bei der Geschäftsstelle erhältlich,
Zugang via Website)
RECHT
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
16
Regeln zur Nachtarbeit
NACHTARBEIT –
AUCH ALLEINE?
Nachtarbeit ist gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen belastender
als die Arbeit am Tag. Deshalb enthält das Arbeitsgesetz ein grundsätzliches Verbot. Nur in Betrieben mit einer Bewilligung oder einer Branche
mit Ausnahmeregelung (Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz) darf
während der Nacht gearbeitet werden.
— Text: Christian Streit —
D
as Gesetz definiert die Zeit der Nacht
arbeit auf 23.00 bis 06.00 Uhr, wobei
jeder Betrieb diese Zeitspanne auch
eine Stunde nach vorne oder hinten verschieben kann. In sozialen Institutionen findet die
Betreuung regelmässig rund um die Uhr statt.
Deshalb verfügen diese Betriebe über das
Recht auf nächtliche Beschäftigung. Es gibt
aber einige Regeln, welche bei allen privatrechtlichen Anstellungen zwingend einzuhalten sind. Dazu gehört, dass betroffene Mitarbeitende sich mit Nachtarbeit einverstanden
erklären müssen und die Erlaubnis für Jugendliche und Schwangere sehr eingeschränkt ist.
Für die nächtlich gearbeiteten Stunden sind
zusätzliche Entschädigungen zwingend, d. h.
ein Lohnzuschlag von 25 Prozent bei bis zu 24
Nachteinsätzen pro Jahr oder bezahlter Ruhezeitausgleich von 10 Prozent bei mindestens
25 Nachteinsätzen pro Jahr.
Alleinige Nachtarbeit
Das Bundesrecht erlaubt die Alleinarbeit in den
Nachtstunden grundsätzlich. Zwar könnten die
Kantone Verbote vorsehen. Sie schreiben auch
sozialen/medizinischen Institutionen aber in
der Regel nur allgemeine Personaldotationen
vor: Vielerorts erhalten Pflegeinstitutionen die
Betriebsbewilligung nur dann, wenn sie ein Minimum an ausgebildetem Fachpersonal anstellen, die während der Nacht jedoch nicht zwingend präsent sein müssen.
Wenn Mitarbeitende alleine für die Nachtarbeit eingesetzt werden, sind arbeitsrechtlich
zwei Punkte besonders zu berücksichtigen:
Erstens muss jede betroffene Person zwingend
vor dem ersten Einsatz eine medizinische Untersuchung bestehen und diese Eignungsabklärung alle zwei Jahre wiederholen. Zweitens
müssen Höchstarbeitszeit/Mindestruhezeit
und Pausen zwingend eingehalten werden. Um
die vorgeschriebene Pausenzeit zu gewährleisten, kann je nach Betrieb die Anwesenheit einer zweiten Person nötig sein – wenn aufgrund
stetiger Arbeitseinsätze keine Zeit für Pausen
möglich ist. Heime und Internate müssen zudem beachten, dass bei Alleinnachtwachen die
Ausnahmeregelung mit den erlaubten 10 Stunden Nachtarbeit innerhalb eines Zeitraums von
12 Stunden nicht anwendbar ist.
Wer haftet bei Schäden?
Auch wenn die alleinige Nachtarbeit nicht verboten ist, sollten sich betroffene Betriebe
dies sehr gut überlegen. Nach Artikel 55 OR
haften Arbeitgeber für Schäden, die wegen
ungenügender Sorgfalt eintreten. Man muss
also im Falle eines Schadens nachweisen
können, dass man das Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um solche Schäden
zu verhüten.
In Gerichtsverfahren wird die Einzelsituation des betroffenen Betriebs angeschaut. Entsprechend existieren keine allgemeinen Regeln. Es ist aber davon auszugehen, dass bei
Anwesenheit einer Vielzahl von betreuungsund pflegebedürftigen Menschen dem Betrieb
weitgehende Massnahmen zugemutet werden.
Wenn nur eine einzige Person im Betrieb arbeitet, die allenfalls aus verschiedenen Gründen
«ausfallen» könnte oder nicht alle Bewohner
genügend überwachen kann, und womöglich
erst noch keine andere Person unmittelbar abrufbar ist, würde dies wohl von den meisten
Richtern als ungenügend taxiert – mit entsprechenden Schadenersatzfolgen. Gestützt auf
die Rechtsprechung ist zur Sicherheit jedem
solchen Betrieb zu empfehlen, mindestens
zwei Personen in der Nacht anwesend zu haben, wobei je nach betreuten Personen auch
genügend pflegerisches Fachwissen zu garantieren ist. Zudem sollte jeder Betrieb über klare
Weisungen verfügen, welche Kontrollgänge
vorzunehmen und welche Personen und Institutionen bei Notfällen zu kontaktieren sind.
Weitere Informationen:
➤ Beim Arbeitsamt des Standortkantons
➤ Merkblätter des Seco zur Nachtarbeit
www.seco.admin.ch (Pfad: Arbeit,
Arbeitnehmerschutz, Allgemeine Infor mationen zum Arbeitsgesetz)
➤ Bei der Aufsichtsstelle des Kantons
(besonders für soziale Institutionen)
Zum Autor:
Fürsprecher Christian Streit ist Spezialist
für Arbeitsrecht im Centre Patronal
und rechtlicher Berater der Mitglieder von
Curaviva – Verband der Heime und Institutionen in der Schweiz.
KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ
Grundwissen Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung
(auch für Nichtmitglieder)
Dauer: 1/2 Tag
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Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
Elektronische Branchenlösung
Dauer: 1 Tag
Kurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.
Datum
Ort
02. Oktober 2015 (Freitag)
Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon
Datum
Ort
11. Januar 2016 (Montag)
Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon
SIBE-Kurse
Datum
Ort
14. März 2016 (Montag)
Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon
Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder)
Dauer: 2 Tage
Kurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt.
BESIBE-Kurse
Datum
Ort
02. März 2016 (Mittwochnachmittag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
nur für Mitglieder
Datum
Ort
07./08. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Dauer: 1 Tag
Kurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt.
Datum
Ort
01./02. Dezember 2015 (Dienstag/Mittwoch)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Soziale Institutionen
Datum
Ort
20./21. Januar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
24./25. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
07./08. März 2016 (Montag/Dienstag)
Wallierhof, Riedholz (SO)
Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder)
(Suva Schulungsnetzwerk Prävention)
Dauer: 2 Tage
Kurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt.
Datum
Ort
30. September/01. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)
NbW, Zürich
Datum
Ort
21./22. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
09./10. Dezember 2015 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
17./18. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
09./10. März 2016 (Mittwoch/Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte Veterinäre
(Mitglieder und Nichtmitglieder)
Dauer: 2 Tage
Kurskosten: CHF 780.– bzw. 990.– für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen und MwSt.
Datum
Ort
03./04. November 2015 (Dienstag/Mittwoch)
NbW, Zürich
Datum
Ort
05./06. Juli 2016 (Dienstag/Mittwoch)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
14. Oktober 2015 (Mittwoch)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
16. Dezember 2015 (Mittwoch)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
28. Januar 2016 (Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Werkhof/Grünanlagen
Datum
Ort
28. Oktober 2015 (Mittwoch)
Werkhof Aarau
ARA/Wasserversorgung
Datum
Ort
28. Oktober 2015 (Mittwoch)
ARA Aarau
Facility Management, Bäder, Eisbahnen
Datum
Ort
17. März 2016 (Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Schulen, Sportanlagen
Datum
Ort
3. März 2016 (Donnerstag)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE
auch für Nichtmitglieder
Dauer: 1 Tag
Kurskosten: CHF 390.– bzw. 490.– für Nichtmitglieder
inkl. Mittagessen und MwSt.
Datum
Ort
25. November 2015 (Mittwoch)
Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich
Datum
Ort
03. März 2016 (Donnerstag)
Campus, Sursee
17
AN DER FRONT
Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015
18
Helden der Arbeitssicherheit
«ICH WILL EIN
SICHERHEITSGEFÜHL
VERMITTELN»
Susanne Herger ist als Leiterin Hauswirtschaft und Gastro in den Schulen
St. Michael an verschiedenen «Fronten» im Einsatz. Sie erklärt, was ihr
persönlich wichtig ist im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und wie sie sich im Alltag dafür einsetzt.
B
ei mir ist kein Tag wie der andere.
Mein Team und ich erbringen Dienst
leistungen für die Pädagogische Hochschule Zug (PHZG) und die Schulen St. Michael inklusive deren Kollegium und Internat.
Der Jahreslauf dieser zwei Schulen ist völlig
verschieden. Die PHZG funktioniert in zwei
Semestern à 14 Wochen durchgehend. Der
Betrieb des Kollegiums hat 37 Wochen regulären Primar- und Oberstufenschulbetrieb. Diese Umstände erfordern einen hohen Grad an
Flexibilität. Als Leiterin Hauswirtschaft und
Gastro bin ich Ansprechperson von sehr vielen internen und externen Leuten. Ich mag die
enge Zusammenarbeit mit anderen Bereichen
wie etwa der Haustechnik, aber auch in meinem grossen Wirkungskreis: Führung der Mitarbeitenden, Personalrekrutierung, Arbeitssicherheit, Hygiene, externe Raumvermietung,
Besorgung Erste-Hilfe-Material, Bestellwesen,
Kontakte mit externen Gästen usw.
In unserer Küche arbeiten fünf Personen
inklusive einem Lernenden. Das Hauswirtschaftsteam besteht aus 12 Mitarbeitenden
und einer Lernenden. Die Teams sind sehr
heterogen in Bezug auf den sprachlichen und
kulturellen Hintergrund. Obwohl nicht alles,
was ich sage, auf Anhieb verstanden wird, ist
es mir wichtig, dass wir alle Deutsch miteinander sprechen. Wenn es um die Sicherheit
geht, frage ich explizit nach, ob der Sachverhalt klar ist und zeige die Arbeit vor. Die
Anweisungen müssen nachvollziehbar sein
und die Mitarbeitenden nicht einschränken.
Im Gegenteil, die Anweisungen sollen ihnen
ein Sicherheitsgefühl vermitteln und so Unfälle verhindern.
Gesundheit ist
«wichtiger
als eine
perfekt ausgeführte
Susanne Herger
Arbeit.
»
Gerade wenn man in einem Betrieb Lernende
ausbildet, haben alle eine Vorbildfunktion. Es
geht mir darum, das Bewusstsein zu stärken,
dass es um die eigene Sicherheit geht und
nicht um jene der Firma. Hierzu ein Schlüsselerlebnis: Eine Mitarbeiterin stand im 2. Stock
draussen auf dem Fenstersims und reinigte die
Fenster. Sie war nicht gesichert. Nicht auszudenken, was es für Folgen gehabt hätte, wenn
sie runtergefallen wäre! Im ersten Moment
konnte sie meine Aufregung nicht nachvollziehen. Erst als ich sie gefragt habe, was es ihr
nützt, wenn die Mutter ihrer Kinder tot oder im
Rollstuhl ist, hat es bei ihr «klick» gemacht.
Im vergangenen Jahr haben wir bei uns im Rahmen eines Inhouse-Kurses alle BESIBE ausgebildet. Auch sonst wird bei den Schulen St.
Michael viel gemacht für gesunde und sichere
Arbeitsplätze. Der Schuh-Bus ist dieses Jahr
vorgefahren, und alle Mitarbeitenden haben
sich passende Sicherheitsschuhe ausgesucht.
Künftig wird dieser einmal jährlich zu uns kommen. Kürzlich haben wir auf mein Bestreben
hin neue Reinigungswagen angeschafft. Mit
diesen kommt man weniger mit dem Wasser in
Berührung, und aufgrund der angenehmen
Höhe wird der Rücken geschont. Oftmals sind
es aber die kleinen Massnahmen, die unseren
Alltag sicherer machen, eine Warntafel bei nassen Böden zum Beispiel.
Wichtig ist mir, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz immer wieder zum Thema zu
machen. Auch wenn man meint, die Mitarbeitenden wissen Bescheid, beispielsweise wie
ein Fenster gereinigt wird, muss ich stets darauf hinweisen, dass die Gesundheit wichtiger
ist als eine perfekt ausgeführte Arbeit, insbesondere dann, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.
Zur Autorin:
Susanne Herger arbeitet seit mehr als neun
Jahren in verschiedenen Funktionen bei
den Schulen St. Michael in Zug. Seit August
2013 ist sie Leiterin Hauswirtschaft und
Gastro und in dieser Funktion auch BESIBE.
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Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen
Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
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(Arbeitssicherheit Schweiz)
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8034 Zürich
Tel.: +41 (0)44 388 71 91
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www.arbeitssicherheitschweiz.ch
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Teamleistung
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Öffentliche Betriebe · Handwerk · Baubranche · Industrie · Facility-Management · Gartenbau
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