03/15 September 2015 WETTBEWERB GEFÄHRDUNGEN ANALYSIEREN CASE MANAGEMENT EIN PRAXISBEISPIEL TIPPS UNTER BERUFSKOLLEGEN Emergency Services Medical Intelligence Corporate Health Career & Workplace Consultancy Services «Ein medizinischer Notfall kann jederzeit und überall auftreten. Wer vorbereitet ist, hat deutlich bessere Chancen.» Michael Mund Dr. med. Dr. med. dent. Systemlösungen für betriebliche medizinische Notfälle. Besonders auch für Betriebe mit Kindern. Medizinische Lösungen, die Leben retten. www.jdmt.ch EDITORIAL Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 Am seidenen Faden hängen Wie viel ist Ihnen Ihr Leben wert? Liebe Leserin, lieber Leser Wenn etwas am seidenen Faden hängt, ist sein Schicksal sehr ungewiss, ein Leben gefährdet oder bedroht. Die Redewendung beschreibt eine gefahrvolle Situation mit ungewissem Ausgang. Wenn – bildlich gesprochen – der Faden reisst, tritt das befürchtete Ereignis ein. In der griechischen und römischen Mythologie wurde von den Schicksalsgöttinnen, den Moiren oder Parzen, für jeden Menschen ein Lebensfaden gesponnen, der unterschiedlich lang und verschieden dick war, schlimmstenfalls war der Lebensfaden aus Seide und damit wenig belastbar.* In Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz können wir den Schicksalsgöttinnen durchaus unter die Arme greifen. Wir können unseren eigenen Faden aktiv mitspinnen und selber beeinflussen, wie dick und sicher er wird. Dies bedingt unter anderem, dass wir wissen müssen, was der Faden aushalten soll beziehungsweise was uns in unserem Alltag überhaupt gefährden könnte. Der Themenschwerpunkt dieser Ausgabe des «magazin» behandelt die Gefährdungen in unserem Arbeitsalltag. Anhand eines Fotowettbewerbs können Sie Ihr Wissen testen – und Preise gewinnen! Ideen, wie Ihr Faden dicker werden könnte, finden Sie in der Rubrik Praxis. Ich hoffe, dass Ihnen Ihr persönlicher Faden etwas wert ist. Und das Tolle an einem Faden ist ja, dass sich daraus ein Netz knüpfen lässt. Wenn Sie also die Gefährdungen am Arbeitsplatz gemeinsam mit Ihren Teammitgliedern anpacken, profitieren alle davon. Bea Linder Redaktionsleitung * www.phraseo.de 3 INHALT SCHWERPUNKTE 8 ARBEITSSICHERHEIT Wettbewerb: Testen Sie Ihr Wissen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und gewinnen Sie attraktive Preise. 10 GESUNDHEITSSCHUTZ Was macht eigentlich ein Case Manager? Ein konkretes Praxisbeispiel zeigt, wie Personen in einer schwierigen Situation begleitet werden können. 12 01 Height Safety Lifting Load Control Safety Management Die Schwerkraft, die Absturzgefahr und die Gelassenheit PRAXIS In den Kursen von Arbeitssicherheit Schweiz tauschen Sicherheitsbeauftragte ihr Wissen aus. Eine Auswahl ihrer «Werkzeugkisten» stellen wir vor. 14 THEMA Die Sicherheitsingenieurin Monika Mebold Kaufmann von Arbeitssicherheit Schweiz hat das Wichtigste zur Gefährdungsermittlung zusammengestellt. RUBRIKEN 5 Auf einen Blick 6 In eigener Sache 16 Recht: Nachtarbeit: Darauf ist zu achten. 17 Kurse 18 An der Front: Susanne Herger berichtet über ihre Arbeit als BESIBE in den Schulen St. Michael in Zug. 21 Anbieter 22 Cartoon, Impressum, Ausblick Bei Arbeiten auf Flachdächern besteht an den Dachaussenkanten eine unmittelbare Absturzgefahr. Der neue durch Eigengewicht gehaltene, freistehende Anschlagpunkt «Tetragon» von SpanSet ermöglicht hierzu die geeignete Personensicherung ohne Durchdringung der Dachhaut. Im Fall eines Sturzes begrenzt der Tetragon die Kraft auf das System, während die Gewichte einen Reibungsanker zwischen der Einheit und der Dachoberfläche erzeugen. SpanSet – Certified Safety www.spanset.ch AUF EINEN BLICK Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 5 bfu-Fachtagung: Sicherheitsdefizite an Veranstaltungen Flyer 2015 4-seitig_Layout 1 23.02.15 14:16 Seite 1 Im Rahmen der Suisse Public-Messe im Juni Angebot lud die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) ihre Sicherheitsdelegierten und Interessierte ein, um über die Rolle der Städte und Gemeinden in Bezug auf die Sicherheit bei Veranstaltungen nachzudenken. Brigitte Buhmann, Direktorin der bfu, eröffnete die Tagung mit dem Hinweis auf das Handbuch «Sicherheit bei Veranstaltungen» von Arbeitssicherheit Schweiz. Es sei ein umfassendes und praxisnahes Arbeitsinstrument, das den Gemeinden die Konzeption und Durchführung von Veranstaltungen wesentlich erleichtere. Anschliessend beleuchteten fünf Experten verschiedene Aspekte einer sicheren Veranstaltung. Mike Schild erzählte von den Herausforderungen eines Organisators von Sportanlässen am Beispiel der Tour de Suisse. Über «Neue Vorgaben der Behörde» aufDas bewährte Handbuch Sicherheit bei Veranstaltungen erscheint in einer 2. Auflage zum Preis von Fr. 260.– exkl. MwSt. Der Versand des Handbuchs erfolgt ab Mitte März 2015. Das 104-seitige Handbuch wurde in enger Zusammenarbeit mit Praktikern entwickelt. Das Werk schliesst eine Vielzahl von Checklisten, Zusammenfassungen der nötigen Massnahmen und Merkblättern ein. Knapp abgefasste, gut verständliche Texte, eine klare Gliederung und ein ansprechendes Farbkonzept ermöglichen ein speditives Arbeiten. Alle Checklisten und Merkblätter des Handbuchs können auch elektronisch über einen Download verwendet werden. Damit Sie sich ein Bild des Handbuchs machen können, steht Ihnen auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch ein Kapitel zur Ansicht zur Verfügung. Handbuch Sicherheit bei Veranstaltungen Bitte frankieren Arbeitssicherheit Schweiz Postfach 8034 Zürich Ein umfassendes Arbeitsmittel erarbeitet von der SRB Schweizerische Stiftung für Risikoberatung Das Handbuch Sicherheit bei Veranstaltung beinhaltet hilfreiche Checklisten. grund der Erkenntnisse aus Unfällen berichtete Marc Häusler, Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau. Seit dem 1. Januar 2015 werden im Kanton Bern Grossanlässe vor Ort durch die Behörden abge- nommen. Er stellte eine Checkliste vor, die die Veranstalter unterstützen soll. Oliver Rosch, wissenschaftlicher Mitarbeiter Recht bei der bfu, referierte über die Haftungsfrage bei Unfällen. Und weil bei einem plötzlichen Sturm nicht selten ganze Zelte oder Teile davon herumfliegen können, empfahl Holger Czerwenka von Meteotest den Einbezug einer professionellen Wetterberatung. Auch das sensible Thema Geld wurde beleuchtet: Über den Sinn und Zweck einer Eventversicherung redeten René Wegmüller von der Mobiliar und Stefano Via von der Zürich Versicherung. ➤ Die einzelnen Präsentationen können angefordert werden bei: [email protected] Staplerunfälle vermeiden Mit ihrer «Vision 250 Leben» will die Suva zwischen 2010 und 2020 über alle Branchen hinweg die Zahl der Todesfälle halbieren und damit 250 Leben bewahren. Das Augenmerk gilt auch den Arbeiten mit Staplern, denn die Statistik spricht eine deutliche Sprache: In den letzten zehn Jahren verloren 30 Personen bei einem Staplerunfall ihr Leben. Zudem wurden 247 invalid. Die Suva hat deshalb mit Unterstützung der Verbände aus der Transport- und Logistikbranche sowie der Staplerfahrschule die «Neun lebenswichtigen Regeln für das Arbeiten mit Staplern» erarbeitet. Diese sollen die Arbeitgeber dabei unterstützen, ihre Aufgaben gemäss dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu erfüllen. Zu jeder Sicherheitsregel gehört ein eigenes Instruktionsblatt. Auf der Rückseite befinden sich detaillierte Informationen für die Durch- führung der Instruktion. Wichtig: Die beschriebene Instruktion ist kein Ersatz für die notwendige Staplerfahrer-Grundausbildung. Informationen dazu und das Verzeichnis der anerkannten Staplerfahrschulen unter www.suva.ch/stapler An die Personen, die mit der Instruktion für das Arbeiten mit Deichselstaplern oder Handhubwagen betraut sind, gibt es keine genauen Vorgaben bezüglich Qualifikationen. Umso sinnvoller ist es, wenn sie über die sichere Anwendung der Geräte Bescheid wissen, die Gefahren des Einsatzes kennen und Instruktionen überzeugend vermitteln können. ➤ www.suva.ch (Pfad: Prävention, Lebens- Zuerst ausbilden und instruieren lassen, dann mit dem Stapler arbeiten. wichtige Regeln, Stapler) ➤ Checkliste Deichselstapler unter Neun lebenswichtige www.suva.ch/waswo, Best. Nr. 67046.d Regeln für das Arbeiten mit Staplern Foto: Suva IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 Mitgliederversammlung Arbeitssicherheit Schweiz 2015 HELDEN DER ARBEITSSICHERHEIT Mehr als 100 Mitglieder und Gäste folgten der Einladung in den Campus Sursee am 10. Juni. Die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds, die als Wissensparcours gestaltete anschliessende Fachtagung und ein unterhaltsames Improvisationstheater waren die Höhepunkte in der reichbefrachteten Agenda. Die 16. Mitgliederversammlung von Arbeitssicherheit Schweiz und die dazugehörende Fachtagung standen ganz im Zeichen des Jahresthemas 2015 «Helden der Arbeitssicherheit». Bereits Ernst Sperandio, Präsident von Arbeitssicherheit Schweiz, ging in seiner Begrüssungsrede auf die Vorbildfunktion von Teammitgliedern ein, die sich sichtund spürbar für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einsetzen. Darin wurde er von Dr. Carmen Spycher bestätigt, die als neue Geschäftsführerin EKAS einige Grussworte an die Versammlung richtete. Nach den statutarischen Geschäften* sorgte ein Improvisationstheater, in dem auch Anwesende in Aktion traten, für heitere Momente. Wechsel im Vorstand Patrick Walde, Leiter Personalwesen, SIBE und Pandemiebeauftragter der Stadt Aarau, geht im Herbst 2015 in Pension und tritt deshalb aus dem Vorstand zurück. Ernst Sperandio dankte ihm für seine Unterstützung während fünf Jahren. Als Nachfolgerin konnte mit Nicole Vurma erstmals eine Frau für die Vorstandstätigkeit gewonnen werden. Die 25-Jährige ist Assistentin des Geschäftsführers, Qualitätsleiterin und Ausbildungsverantwortliche des Kaufmännischen Verbands Zürich. Die bisherigen Vorstandsmitglieder wurden für eine weitere Amtsdauer gewählt. Es sind dies: Präsident Ernst Sperandio, Gemeindepräsident Oetwil am See und Vorstandsmitglied im Schweizerischen Gemeindeverband; Kurt Altenburger, Zentralsekretär VPOD in Zürich; Alexandre Bukowiecki, Vizepräsident, Leiter kommunale Infrastruktur im Schweizerischen Städteverband; Didier Grobet, Vertreter von Arbeitssicherheit Schweiz in der Romandie; Peter Läderach, Mitglied der Geschäftsleitung von Curaviva, Verband Heime und Institutionen Schweiz, und Bruno Wipf, Leiter Fachstelle Sicherheit im Erziehungsdepartement Basel. Schritt für Schritt zum Helden werden Die anschliessende Fachtagung zeigte Wege auf, die aus Teammitgliedern Helden machen. Sie war als Wissensparcours konzipiert und beinhaltete fünf Posten, wovon die Teilnehmenden drei besuchen konnten. Vier der Posten wurden von ASA-Spezialisten bei Arbeitssicherheit Schweiz betreut, die als Berater und Kursreferenten für die Branchenlösung arbeiten. In «Zeit geben und nutzen» gab Franziska Enderle hilfreiche Empfehlungen, wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit knappen Ressourcen umgesetzt werden können. Ueli Hosang leitete die Teilnehmenden an, sich über die ideale «Dreiecksbe- ziehung Geschäftsleitung – Linie – Mitarbeitende» Gedanken zu machen. Am Posten «Gefährdungen ermitteln» erklärte Monika Mebold Kaufmann, wer für welche Arbeitsschritte verantwortlich ist und wie die Hilfsmittel von Arbeitssicherheit Schweiz für die systematische Gefährdungsermittlung eingesetzt werden können. Bei Hansueli Amsler wiederum analysierten die Teilnehmenden Sorgten für zahlreiche Lacher: Die Schauspieler Martina Schütze und Reto Bernhard (rote Kleider). unter dem Titel «Augen auf» eine Reihe von Fotos mit Missständen aus der Praxis und suchten anschliessend nach Lösungen. Im fünften Posten ging es um «Konflikte besser verstehen». Bei Kilian Grütter, Referent für Mediations- und Coachingthemen, analysierten die Teilnehmenden ihr eigenes Kommunikationsverhalten und wie mit den gewonnen Erkenntnissen konstruktiv auf das Gegenüber eingegangen werden kann. ➤ Präsentationen, Handouts und Neu im Vorstand: Nicole Vurma Resultate der Gruppenarbeiten (Fotos) sind im Login-Bereich auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch zu finden. * siehe Jahresbericht 2014 auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch 6 IN EIGENER SACHE 7 Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 H A BEN S IE EIN N OT FA L L KO N Z EP T ? Wir gratulieren! Unser Sicherheitsfachmann Ueli Hosang hat erfolgreich den CAS-Studiengang «Arbeit und Gesundheit» an der Hochschule Luzern absolviert. Seine Abschlussarbeit zum Thema «Gesundheitsschutz an Arbeitsplätzen im Aqua-Spa und Wellnessbereich» entstand in Zusammenarbeit mit dem Mitgliedsbetrieb Aqua-Spa-Resort in Zürich. Die Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse schafft Sicherheit und hilft in der konkreten Situation. Arbeitssicherheit Schweiz stützt Notfallkonzepte auf die bestehende Fachliteratur ab. Individuell und aktuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten. Die Konzepte enthalten alle elementaren Informationen und Schritte, die bei einem Notfall zu beachten sind, beispielsweise Alarmierungsregeln, Verhalten bei sprengstoffverdächtigen Postsendungen oder das Einrichten eines Sammelplatzes im Falle einer Evakuation. ➤ Details zum Angebot enthält das Produktblatt «Notfallkonzept»: www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Produkte, Beratung/Support, Notfallkonzept) E L E K T R I Z I TÄT Fünf plus fünf lebenswichtige Regeln Indust Als Unterzeichner dieser Sicherheits-Charta setzen wir uns dafür ein, dass werden. Ziel ist, Leben und Gesundheit aller Beteiligten zu bewahren. STOPP BEI GEFAHR / GEFAHR BEHE Geschäftsleitung / Vorgesetzte 1.Wir arbeiten mit klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt. 2.Wir führen Arbeiten nur aus, wenn wir dafür geschult und berechtigt sind. 3. Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln. 4. Wir tragen die Persönliche Schutzausrüstung. 5. Wir nehmen Anlagen nur in Betrieb, wenn die vorgeschriebenen Kontrollen vorgenommen wurden. + 5. Wir halten uns konsequent an die 5 Sicherheitsregeln für spannungsfreies Arbeiten: Freischalten, Sichern, Prüfen, Erden/Kurzschliessen, Schützen Entlang des Grundsatzes «Bei Gefahr Arbeit stoppen/Gefahr beheben/weiterarbeiten», stellte die Suva für das Arbeiten mit Strom fünf plus fünf lebenswichtige Regeln zusammen. Pro Regel sind jeweils die empfohlenen Herangehensweisen für den Arbeitnehmer und den Vorgesetzten beschrieben. Die Regeln können kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden. www.sicherheits-charta.ch Beim Planen Beim Führen • Bereits • Ich bei der Planung und Vergabe der Arbeiten informiere ich über die Gefahren, die bei der Ausführung auftreten können. • Ich schaffe mit technischen und organisatorischen Massnahmen sichere Rahmenbedingungen für das Ausführen der Arbeiten. •Stelle ich fest, dass eine lebenswichtige Regel verletzt wird, sage ich sofort STOPP und lasse die Gefahr beheben. bin für die Sicherheit u Gesundheitsschutz am Ar verantwortlich. • Ich instruiere die Sicherhe und sorge dafür, dass sie werden. Ich stelle die Pers Schutzausrüstung zur Ver •Stelle ich fest, dass eine le tige Regel verletzt wird, sa sofort STOPP und lasse d beheben. ARBEITSSICHERHEIT ERB W E B W E T T R DU N G E N H « G E FÄ S I E R E N » Y ANAL Teilnahme: Die gewählten Antworten gut erkennbar markieren, Doppelseite einscannen und einsenden an [email protected]. Oder Doppelseite kopieren und per Post senden an Arbeitssicherheit Schweiz, Redaktion «magazin», Postfach, 8034 Zürich. Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 8 Testen Sie Ihr Wissen über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anhand konkreter Situationen aus Ihrem Arbeitsalltag. Beantworten Sie die folgenden Fragen, und mit etwas Glück gewinnen Sie: 1. Preis Handbuch «Sicherheit bei Veranstaltungen» im Wert von 260 Franken 2. Preis Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz im Wert von 150 Franken 3. Preis Gutschein für einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz im Wert von 100 Franken 4. – 10. Preis Taschenlampe von Arbeitssicherheit Schweiz Einsendeschluss: Freitag, 9. Oktober 2015. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und die Namen in der «magazin»-Ausgabe 4/15 publiziert. Die Lösungen finden Sie ab Mitte Oktober auf unserer Website. Psychische Risiken Ordnen Sie die folgende Begriffe der richtigen Lücke zu: Schutzmassnahmen, Mitarbeitergesprächen, Arbeitszeiten, Erkennen, Arbeitnehmenden, Stellenbeschriebe 1. Bestehen klare Stellenbeschriebe e ene e enennn Absturzsicherung Welche Aussagen zu Absturzsicherung treffen zu (mehrere Antworten möglich): ❏ Ab 3 Metern Höhe müssen generell Massnahmen gegen Abstürze getroffen werden, z. B. Absturzkanten mit Geländer sichern, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) tragen. ❏ und Aufgabenstellungen? 2. Werden die Stellenbeschrienennnndurchgehend erfasst und regelmässig überprüft? 3. Werden in regelmässigen Stellenbeschhhen Stellenbesc auch Belastungen am Arbeitsplatz angesprochen? 4. Wissen die Arbeitnehmendenennenen, an wen sie sich im Problemfall wenden können? Für Arbeiten mit geringem Umfang (< 2 Personenarbeitstage) darf sich geschultes Personal auf einem Flachdach ohne Absturzsicherung bis maximal 2 Meter zur Absturzkante (= Bereich mit geringer Absturzgefahr) hin bewegen. 5. Gibt es Massnahmen zum frühzeitigenenenenenenenenenen ❏ Wenn Gehplatten auf dem Dach gesetzt sind, darf von Fehlbelastungen? 6. Werden Arbeitnehmendenennenumgesetzt und deren Wirksamkeit regelmässig überprüft? man ohne weitere Massnahmen auf diesen gehen. Informationen: Informationen: www.suva.ch (Pfad: Prävention, Branchen und Themen, Suchfilter Bau [Haupt- und Nebengewerbe] und Hoch- und Tiefbau, Ergebnis «Arbeiten auf Dächern: Absturzsicherung hat Priorität»). Unternehmen, die diese Fragen mit einem klaren Ja beantworten, sind auf dem richtigen Weg, um Stress und Burnout usw. vorzubeugen und dadurch die Arbeitseffizienz und Leistungsbereitschaft zu steigern. Lesen Sie zum Thema den «magazin»Artikel «Mitarbeitende fordern, aber nicht überfordern» (Ausgabe 2/15): www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Pfad: Fachinfo, Magazin, Archiv). ARBEITSSICHERHEIT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 9 Ordnung Kreuzen Sie die richtigen Antworten an (mehrere möglich) zu folgenden Aspekten rund um Ordnung und Sicherheit in Regalen: Tragfähigkeit und Stabilität ❏ Instandhaltung Bringen Sie diese fünf Arbeitsschritte in Bezug auf die Instandhaltung in eine sinnvolle Reihenfolge (Nummerierung von 1 bis 5): ❏ Geeignete Arbeitsmittel verwenden: Erforderliche Spezialwerkzeuge und Hilfsmittel, z.B. persönliche Schutzausrüstung (PSA). ❏ Planung: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ❏ Die maximale Tragfähigkeit der einzelnen Tragflächen muss gekennzeichnet sein. Handschuhe und Scheren werden von Vorteil in der gleichen Box gelagert. ❏ ❏ Einige PSA haben ein Ablaufdatum. ❏ PSA müssen regelmässig gereinigt und Schwere Lasten müssen nicht zwingend zuunterst aufbewahrt werden, Hauptsache, sie sind gut verteilt. ❏ Das Regal muss nur an einer Wand oder am Boden befestig werden, wenn schwere Lasten darin aufbewahrt werden. Werkzeuge ❏ Werkzeuge müssen in Schubladen aufbewahrt werden. ❏ Die technischen Unterlagen konsultieren (Instandhaltungs-Anleitungen) und klare Arbeitsaufträge erteilen. Beschädigte Werkzeuge müssen entfernt werden. ❏ Arbeiten wie geplant ausführen: Nicht im- Eine Aufhänge-Vorrichtung für Werkzeuge erlaubt eine gute Übersicht. ❏ provisieren, nicht unter Zeitdruck arbeiten, zum Schluss betriebsbereiten Zustand kontrollieren, Anlage und Geräte freigeben. sauber aufbewahrt werden. Gefährliche Stoffe ❏ Gefährliche Stoffe dürfen in andere Flaschen abgefüllt werden, solange diese gut beschriftet sind. ❏ Umweltschädliche Stoffe müssen in einer Auffangwanne gelagert werden. ❏ Für leichtentzündliche Stoffe genügt eine Spezialwanne. Informationen: Factsheet «Lagerung und Ordnung» im Login-Bereich (Präsentationen) auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch ❏ Schlusskontrolle: Kontrolliertes Arbeitsmittel an den Benutzer übergeben, falls nötig mit Instruktion und Dokumentation der Instandhaltung. ❏ Sichern: Betätigen der Sicherheitsabschaltung. Schaltzustand kontrollieren. Mit persönlichem Schloss sichern (Schlüssel mitnehmen). Angehobene Teile vor Absturz sichern und den Standort absperren oder kennzeichnen. Informationen: Regeln zur Instandhaltung: www.suva.ch (Pfad: Prävention, Arbeit, Instandhaltung). Ergonomie Was sollte an diesem Arbeitsplatz verbessert werden? ❏ Die beiden Bildschirme vis à vis platzieren. ❏ Tastatur/Bildschirm parallel zur Tischkante platzieren. ❏ Die Bildschirme mit Blick zum Fenster ausrichten. Informationen: www.suva.ch (Pfad: Service, Tools und Tests, Service, Test Bildschirmarbeit und Tipps aus der EKAS-Box www.ekasbox.ch). GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 10 Die Arbeit als Case Manager FREUDE, MOTIVATION UND AUSDAUER Im Mittelpunkt der Case Management-Betreuung steht die bedürfnis- und bedarfsgerechte Begleitung einer Person, die sich in einer komplexen Situation befindet. Anhand eines konkreten Beispiels aus der Praxis lässt sich die Arbeit eines Case Managers am besten veranschaulichen. — Text: Sacha Leufke, Case Manager bei SIZ Care AG — D ie klassischen Prozessschritte im Case Management, gestützt auf die Standards des Vereins Netz werk Case Management Schweiz, umfassen im Wesentlichen das Clearing/Intake (Aufnahme klären), Ziel- und Handlungsplanung, Durchführung und Leistungssteuerung sowie die Evaluation. Dabei beeinflusst der Verlauf eines Falles die Ausgestaltung der einzelnen vorgesehenen Schritte stark. Ein Mensch mit Arbeitsunfähigkeit – jeder Fall ist anders Beim ersten Telefonat muss der Case Manager auf verschiedene Reaktionen gefasst sein und versuchen, den Grundstein für das notwendige Vertrauen zu legen. Der Fall: Ein 35-jähriger Mann hat seit Jahren Depressionen und Angststörungen, die sich infolge einer Überforderung am Arbeitsplatz verstärkt haben. Er kann nicht länger im Arbeitsprozess bleiben. Nach dem ersten Treffen mit dem Mitarbeiter folgen zahlreiche Standortbestimmungen mit und ohne Arbeitgeber. Gemeinsam werden Ziele gesetzt, die Massnahmen definiert und der Weg zur Reintegration skizziert und begleitet. Der Erhalt des Arbeitsplatzes beziehungsweise die berufliche Wiedereingliederung ist ein wichtiges Ziel in der Arbeit des Case Managers. Er ist häufig mit unterschiedlichen Interessen seitens Arbeitnehmer, Familie und sozialem Umfeld, Arbeit- Die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten ist zentral in einem erfolgreichen Case Management. geber, Versicherungen und Ärzteschaft konfrontiert. Nicht selten ergeben sich die Ziele – wie auch im vorliegenden Fall – aus einem Prozess von Aushandlungen. Dabei ist entscheidend, wie der Case Manager seine Beratungskompetenz unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen einbringen und durch eine optimale Unterstützung den Prozess zielorientiert steuern kann. Rollendefinition und konkrete Schritte Im erwähnten Fall hat ein intensiver Austausch des Case Managers mit dem Mitarbeiter stattgefunden, der sich motiviert und beherzt an den beruflichen Einstieg wagte. Der Arbeitge- GESUNDHEITSSCHUTZ ber bot konkret Hand, die Wiedereingliederung mit verschiedenen Massnahmen voranzutreiben. Unter anderen gab der Mitarbeiter die Teamleiterverantwortung ab, liess sich in ein anderes Team umteilen und nahm erleichterte und flexible Arbeitsbedingungen in Anspruch. Nebst der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber waren auch das Einbinden der behandelnden Ärzte (und Therapeuten) sowie der Austausch mit den Versicherungen zentrale Arbeit des Case Managers. Von Beginn war die klare Definition der Rolle des Case Managers wichtig. Dieser versucht, den Fall stets mittels laufender Situationsanalyse optimal zu steuern, Spannungsfelder auszuloten, zu koordinieren, moderieren und zu leiten. Viele Wege führen ans Ziel Im beschriebenen Beispiel war der Start euphorisch, doch schon kurze Zeit später musste die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters vorübergehend wieder erhöht werden. Grund waren unerwartete familiäre Probleme, die zu einem Zusammenbruch führten. Auswertungen mit Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 «Im erwähnten Fall hat ein intensiver Austausch mit dem Mitarbeiter stattgefunden, der motiviert den beruflichen Einstieg wagte.» Sacha Leufke der Therapeutin und eine neue Einsatzplanung unter Berücksichtigung des neuen Therapieplanes ermöglichten schliesslich die vollständige Reintegration des Mitarbeiters. Seine Belastungssituation hatte sich deutlich verbessert, und er berichtete über ein gestärktes Wohlbefinden und ein Gefühl der Sicherheit, zukünftig auch in Phasen mit erhöhtem Leistungsanspruch den inneren Ausgleich aufrechterhalten oder wiederlangen zu können. Aufgrund der erreichten Stabilität konnte der Fall mit dem Versprechen des Mitarbeiters ab- 11 geschlossen werden, sich bei Bedarf eigenverantwortlich um die Weiterführung der Therapie zu kümmern. Absenzen erfassen Häufige Kurzabsenzen können Frühwarnindikatoren für eine potenzielle Langzeitarbeitsunfähigkeit sein. Rund 75 Prozent der Absenzen von über 30 Tagen Dauer haben eine Vorgeschichte mit auffälligen Kurzabsenzen in den vorangegangenen zwei bis drei Jahren. Umso wichtiger ist frühzeitiges Handeln, was das systematische Erfassen von Absenzen bedingt (Artikel zum Thema im «magazin» 4/14). Zum Autor: Sacha Leufke ist als Case Manager und Job Coach bei der SIZ Care AG tätig. Die SIZ Care AG ist eine der führenden Gesellschaften in der Schweiz bezüglich Betreuung und Wiedereingliederung krankheits- oder unfallabwesender Mitarbeitenden. Die SIZ Care AG betreut mit ihren 25 Mitarbeitenden gesamtschweizerisch über 100 Firmen mit insgesamt rund 30 000 Angestellten. www.sizcare.ch ➤ NACHGEFRAGT BEIM CASE MANAGER SACHA LEUFKE Welcher Nutzen ergibt sich aus dem Case Management für den Arbeitgeber, den Mitarbeiter und die Versicherungen? Der Nutzen bei einem externen Case Management ist der neutrale Blick von aussen. Der kann viele Türen öffnen und neue Wege oder Optionen aufzeigen. Die Unterstützung kommt sowohl Arbeitnehmenden wie auch Arbeitgebern zugute. Von den erhaltenen Informationen und von kürzerer Krankheits- oder Unfallabsenz der betroffenen Person profitieren schliesslich auch noch die Versicherungen. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit Arbeitgebern, Ärzten, Behörden und Versicherungen? Case Management ist inzwischen bei den meisten Akteuren bekannt und auch anerkannt. Klärung der Rollen und Erwartungen zu Beginn der Arbeit, Transparenz während der Bear- beitung und ein gut aufgestelltes Netzwerk erleichtern die Fallführung wesentlich. Wie arbeiten Sie als Case Manager? Für mich stehen die situationsgerechte, professionelle Betreuung und Beratung der Menschen, das Definieren eines gemeinsamen Ziels sowie die Koordination und Vernetzung mit möglichst allen Beteiligten im Zentrum. Sacha Leufke ist Case Manager Foto: zvg bei der SIZ Care AG. Was sind die grössten Herausforderungen in der Tätigkeit als Case Manager? Aufgrund der Umstände, dem Verlauf und der beteiligten Persönlichkeiten gestaltet sich jeder Fall anders. Dies erfordert hohe Flexibilität, Ausdauer, Ausgeglichenheit und Fachkompetenz. Wie grenzen Sie sich ab? Mit der klaren Definition der Rolle ist ein wichtiger Schritt erreicht. Ausserdem helfen der Austausch mit anderen Case Managern, Fachpersonen, Weiterbildungen und private Aktivitäten wie Familie und Sport in der Abgrenzung. Welche Ausbildung muss ein Case Manager mitbringen? Der Case Manager ist eine ausgewiesene Fachperson, welche am besten über eine Ausbildung in sozialer Arbeit, im Sozialversicherungsbereich, in Psychologie oder medizinischen Berufen ver- fügt und vielfältige Berufserfahrung im Bereich des lösungsorientierten Beratens rund um die Themen der beruflichen Eingliederung mitbringt. Wichtig sind auch die stete Weiterbildung in der Beratungskompetenz, Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung und der zu trainierende Transfer in die Praxis sowie die Tauglichkeit der eingesetzten Methoden und «Werkzeuge». Wie definieren Sie einen Erfolgsfall? Die Voraussetzungen dazu müssen von allen Beteiligten gemeinsam geschaffen werden. Je nach Ausgangslage und Rahmenbedingungen ist der Erfolg in jedem Fall anders zu definieren. Wenn berufliche Veränderungen erfolgen, eine Verbesserung der Ausgangslage eintritt, die Ziele (mehrheitlich) erreicht und die Probleme überwunden sind, kann meines Erachtens von Erfolg gesprochen werden. PRAXIS Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 12 Aus der Praxis für die Praxis TIPPS UNTER BERUFSKOLLEGEN Mehr als 600 Personen jährlich besuchen einen Kurs von Arbeitssicherheit Schweiz. In diesen wird nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch ausgetauscht und aufgefrischt. Gemeinsam erarbeiten die Kursteilnehmenden Tipps für die Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die hier gezeigten Resultate sind typische Beispiele. — Text: Bea Linder — Der SIBE im Sandwich Der Sicherheitsbeauftragte (SIBE) ist «eingeklemmt» zwischen der Geschäftsleitung und den Bereichssicherheitsbeauftragen. Rundherum sind die Mitarbeitenden und die gesetzlichen Grundlagen. Die Kursteilnehmenden haben zusammengetragen, was es braucht, damit der SIBE seine Aufgaben optimal wahrnehmen kann. Nebst den sozialen und fachlichen Kompetenzen stehen ihm zahlreiche Mittel zur Verfügung, um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz umzusetzen. Quasi über allem steht das Bekenntnis dieser Zielsetzung und der Rückhalt der Geschäftsleitung. Umgang mit Führungsschwächen Was passiert, wenn ein Vorgesetzter seine Führungsfunktion nicht wahrnimmt? Mit dieser Frage hat sich eine Gruppe intensiv auseinandergesetzt. Dabei ist ein Flussdiagramm entstanden, das einerseits die Wünsche der Mitarbeitenden bezüglich den Führungseigenschaften formuliert und die Konsequenzen, wenn es an diesen mangelt. Auf der rechten Seite sind mögliche Lösungsansätze und Massnahmen skizziert. PRAXIS Die 10 Elemente nach EKAS Die eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) fasst die wesentlichen Elemente eines Konzepts für betriebliche Sicherheit und Gesundheitsförderung zusammen. Die Kursteilnehmenden haben in ihren eigenen Worten die einzelnen Punkte ausgeführt und die Nichtberufsunfälle (NBU) als elftes Element hinzugenommen. Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 13 Wissensdurst? Das aktuelle Kursangebot mit laufend überarbeiteten Lerninhalten ist auf Seite 17 dieser Ausgabe zu finden oder jederzeit auf: www.arbeitssicherheitschweiz.ch Die Werkzeugkiste des SIBE Ein SIBE benötigt zahlreiche Methoden und Werkzeuge, damit er für kleinerere und grössere «Baustellen» im Alltag gewappnet ist. THEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 14 Jahresthema 2015: Helden der Arbeitssicherheit GEFAHREN ERKENNEN UND HANDELN Um herauszufinden, ob die Arbeitsplätze im Betrieb sicher und gesund sind, muss man dessen Gefahren kennen. Das Kernstück jeder Branchenlösung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist deshalb die Gefährdungsermittlung. Das Wichtigste zum Thema auf einen Blick und die Hilfsmittel der Branchenlösung mit grosser Wirkung. — Text: Monika Mebold Kaufmann, Sicherheitsingenieurin EKAS, Arbeitssicherheit Schweiz — Jahresthema 2015 im «magazin»: u Nr. 1 Zeit geben und nutzen u Nr. 2 Geschäftsleitung – Linie – mittlung, Risikobeurteilung) und 6 (Massnahmenplanung, -realisierung) den Kern der Branchenlösung. Die gesetzliche Grundlage definiert das Vorgehen wie folgt: Mitarbeitende u Nr. 3Gefährdungen ermitteln u Nr. 4 Augen auf Zahlreiche Tätigkeiten in unserem Arbeitsalltag führen wir routiniert und ohne gross über potenzielle Gefahren nachzudenken aus. Gewisse Berufs- und Arbeitsfelder bergen jedoch mehr Risiken als andere. Eine Pflegefachfrau ist beispielsweise durch die Betreuung kranker Menschen anderen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt als der Mitarbeiter in seinem Büro im Steueramt. Um die Mitarbeitenden optimal zu schützen, ist der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, die in seinem Betrieb auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Massnahmen und Anordnungen zu treffen. Diese müssen, vor allem bei betrieblichen Veränderungen, regelmässig überprüft werden.* In den Modulbüchern von Arbeitssicherheit Schweiz bilden die Register 5 (Gefahrener- Die Gefährdungsermittlung im Griff behalten Eine Gefährdungsermittlung wird entweder systematisch, proaktiv oder nachträglich durchgeführt. Systematisch Die betriebliche Gefährdungsermittlung ist in folgenden Fällen durchzuführen: •bei Eintritt in die Branchenlösung •bei gesetzlichen Veränderungen •bei Revision des Modulbuches und •periodisch alle 5 Jahre Proaktiv •bei jeder Tätigkeit nach dem Prinzip: Halt, Denken, Handeln •bei Neuerungen: Arbeitsprozesse, Tätigkeiten, Anlagen, Maschinen, Mitarbei tende, neue Produkte, bauliche Verände rungen (Neu- und Umbauten) •aufgrund Hinweisen von Mitarbeitenden, «Kunden» etc. •bei speziellen (Gross-)Anlässen •im Rahmen von Sicherheitsrundgängen oder Audits Nachträglich •Beinahe-Unfälle abklären •Zwischenfälle abklären •Unfallabklärung mit Massnahmenplanung •Auswertung von Unfallstatistiken Wer ist verantwortlich? Bei der Gefährdungsermittlung liegt die Hauptaufgabe beim Bereichssicherheitsbeauftragen (BESIBE), unterstützt durch den Sicherheitsbeauftragten (SIBE). Wichtig dabei ist, die Linienverantwortlichen und die Mitarbeitenden, welche ihre Tätigkeiten und die damit verbundenen Gefährdungen am besten kennen, miteinzubeziehen. Aufgaben des SIBE •Planen und Koordinieren der Gefahren ermittlungen und Risikobeurteilungen (gesundheitliche Risiken) im Betrieb und in den Bereichen THEMA Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 •Regelmässige Überprüfung der Gefahren ermittlung und Risikobeurteilung, insbeson- dere bei betrieblichen Veränderungen •Beizug von ASA (Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit) in besonderen Fällen •Berichterstattung und Anträge an die verantwortliche Instanz (GL, Behörde, Vor gesetzte) •Beratung der Behörde, der Geschäftsleitung und der Vorgesetzten •Sicherstellung der Ausbildung der Mit arbeitenden in der sicherheitskonformen Verwendung der Arbeitsmittel Aufgaben des BESIBE •Führt die Gefahrenermittlung und Risiko- beurteilung anhand der elektronischen Branchenlösung und der vorhandenen Checklisten in seinem Bereich durch (mit oder ohne Unterstützung des SIBE) Elektronische Branchenlösung Arbeitssicherheit Schweiz stellt für die Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung (Kapitel 5) sowie die Massnahmenplanung und -realisierung (Kapitel 6) allen Mitgliedern kostenlos die elektronische Branchenlösung zur Verfü- In der folgenden Tabelle ist das Vorgehen bei der systematischen Gefährdungsermittlung beschrieben: 15 gung. Diese enthält eine Analyse der Tätigkeiten und der Gefährdungen aller Arbeitsbereiche der 15 Modulbücher von Arbeitssicherheit Schweiz und einen umfassenden Empfehlungskatalog für Massnahmen, die Gefährdungen am Arbeitsplatz reduzieren und vermeiden. Die Gefährdungsermittlung ist ein kontinuierlicher Prozess, das heisst die Umsetzung der Massnahmen muss überwacht und kontrolliert werden. Zum Beispiel im Rahmen eines internen oder externen Audits oder einer Begehung. Die Wirksamkeit der Massnahmen soll ebenfalls in die Beurteilung einfliessen, so dass im Sinne von «Plan-Do-Check-Act» die notwendigen Anpassungen und Handlungen (act) erfolgen können. Wer ist zuständig Hilfsmittel 1 – Definieren, wer welche Gefährdungen beurteilen muss – Login für BESIBE erstellen durch SIBE SIBE mit BESIBE – Organigramm der Sicherheitsorganisation als Basis – Anleitung zur elektr. Branchenlösung** 2 Definieren, wer welche Kapitel der einzelnen Modulbücher bearbeitet SIBE mit BESIBE Kapitelliste der Modulbücher (Website Arbeitssicherheit Schweiz) und elektr. Branchenlösung 3 – Erstellen der eigenen Modulbücher – Terminierung der Gefährdungsermittlung SIBE Dazu gibt es drei Wege: – Mit der Anleitung zur elektr. Branchenlösung selbst vornehmen – Kurs elektr. Branchenlösung besuchen und «eigene Bücher» erstellen – Durch Berater von Arbeitssicherheit Schweiz erstellen lassen 4 – Auswählen der Kapitel für die Bear beitung und Auswahl nach Priorität 1–3 – Wissen, was S, W und (S)TOP bedeuten BESIBE mit Unterstützung SIBE – In der elektr. Branchenlösung – SIBE-Handbuch Kapitel 5 und 6 5 Gefährdungen und Massnahmen vor Ort im Betrieb anhand der Dokumente (Gefährdungslisten) aus der elektr. Branchenlösung überprüfen BESIBE; wichtig: Mitarbeitende miteinbeziehen, bei Bedarf ASA-Spezialisten beiziehen (besondere Gefährdungen) Mit den Gefährdungslisten aus der elektr. Branchenlösung, ergänzend die Checklisten von Arbeitssicherheit Schweiz, Checklisten der Suva, EKAS, bfu, Seco und eigene Anweisungen beiziehen 6 Terminieren der umzusetzenden Massnahmen SIBE und BESIBE → Anträge an die Geschäftsleitung (Budget) Aufgrund der Ergebnisse der betrieblichen Ermittlungen legt der Betrieb eine Massnahmenplanung nach Prioritäten fest. Hinweise im SIBE-Handbuch Kapitel 6, Seite 4 Nr. Was wird gemacht SIBE * Art. 3 bis 10 Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) und Art. 3–9 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge, ArGV 3), Art. 2 ff ** www.arbeitssicherheitschweiz.ch (Login-Bereich) ➤ Angebot Betriebsbegehung Welche Gefahren und Risiken lauern in meinem Betrieb? Ein Berater von Arbeits sicherheit Schweiz besichtigt und analysiert einen Betrieb oder einen Betriebsteil mit den Augen eines Experten. Er gibt Hinweise und Empfehlungen. Die Betriebs begehung ist ausserdem eine ideale Gelegenheit, um Fragen und Anliegen des SIBE oder BESIBE vor Ort persönlich zu besprechen. Details auf der Website von Arbeits sicherheit Schweiz, Rubrik Produkte (Beratung/Support). Anfragen für Offerten und Terminvereinbarungen nimmt die Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz entgegen: Tel. 044 388 71 91 oder [email protected] Hilfsmittel von Arbeitssicherheit Schweiz Folgende Unterlagen und Instrumente unterstützen bei der Gefährdungsermittlung: –elektr. Branchenlösung (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website) – Kapitel 5 und 6 des SIBE-Handbuchs und Modulbücher – Checklisten und Hilfsformulare (Login bei der Geschäftsstelle erhältlich, Zugang via Website) RECHT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 16 Regeln zur Nachtarbeit NACHTARBEIT – AUCH ALLEINE? Nachtarbeit ist gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen belastender als die Arbeit am Tag. Deshalb enthält das Arbeitsgesetz ein grundsätzliches Verbot. Nur in Betrieben mit einer Bewilligung oder einer Branche mit Ausnahmeregelung (Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz) darf während der Nacht gearbeitet werden. — Text: Christian Streit — D as Gesetz definiert die Zeit der Nacht arbeit auf 23.00 bis 06.00 Uhr, wobei jeder Betrieb diese Zeitspanne auch eine Stunde nach vorne oder hinten verschieben kann. In sozialen Institutionen findet die Betreuung regelmässig rund um die Uhr statt. Deshalb verfügen diese Betriebe über das Recht auf nächtliche Beschäftigung. Es gibt aber einige Regeln, welche bei allen privatrechtlichen Anstellungen zwingend einzuhalten sind. Dazu gehört, dass betroffene Mitarbeitende sich mit Nachtarbeit einverstanden erklären müssen und die Erlaubnis für Jugendliche und Schwangere sehr eingeschränkt ist. Für die nächtlich gearbeiteten Stunden sind zusätzliche Entschädigungen zwingend, d. h. ein Lohnzuschlag von 25 Prozent bei bis zu 24 Nachteinsätzen pro Jahr oder bezahlter Ruhezeitausgleich von 10 Prozent bei mindestens 25 Nachteinsätzen pro Jahr. Alleinige Nachtarbeit Das Bundesrecht erlaubt die Alleinarbeit in den Nachtstunden grundsätzlich. Zwar könnten die Kantone Verbote vorsehen. Sie schreiben auch sozialen/medizinischen Institutionen aber in der Regel nur allgemeine Personaldotationen vor: Vielerorts erhalten Pflegeinstitutionen die Betriebsbewilligung nur dann, wenn sie ein Minimum an ausgebildetem Fachpersonal anstellen, die während der Nacht jedoch nicht zwingend präsent sein müssen. Wenn Mitarbeitende alleine für die Nachtarbeit eingesetzt werden, sind arbeitsrechtlich zwei Punkte besonders zu berücksichtigen: Erstens muss jede betroffene Person zwingend vor dem ersten Einsatz eine medizinische Untersuchung bestehen und diese Eignungsabklärung alle zwei Jahre wiederholen. Zweitens müssen Höchstarbeitszeit/Mindestruhezeit und Pausen zwingend eingehalten werden. Um die vorgeschriebene Pausenzeit zu gewährleisten, kann je nach Betrieb die Anwesenheit einer zweiten Person nötig sein – wenn aufgrund stetiger Arbeitseinsätze keine Zeit für Pausen möglich ist. Heime und Internate müssen zudem beachten, dass bei Alleinnachtwachen die Ausnahmeregelung mit den erlaubten 10 Stunden Nachtarbeit innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden nicht anwendbar ist. Wer haftet bei Schäden? Auch wenn die alleinige Nachtarbeit nicht verboten ist, sollten sich betroffene Betriebe dies sehr gut überlegen. Nach Artikel 55 OR haften Arbeitgeber für Schäden, die wegen ungenügender Sorgfalt eintreten. Man muss also im Falle eines Schadens nachweisen können, dass man das Mögliche und Zumutbare unternommen hat, um solche Schäden zu verhüten. In Gerichtsverfahren wird die Einzelsituation des betroffenen Betriebs angeschaut. Entsprechend existieren keine allgemeinen Regeln. Es ist aber davon auszugehen, dass bei Anwesenheit einer Vielzahl von betreuungsund pflegebedürftigen Menschen dem Betrieb weitgehende Massnahmen zugemutet werden. Wenn nur eine einzige Person im Betrieb arbeitet, die allenfalls aus verschiedenen Gründen «ausfallen» könnte oder nicht alle Bewohner genügend überwachen kann, und womöglich erst noch keine andere Person unmittelbar abrufbar ist, würde dies wohl von den meisten Richtern als ungenügend taxiert – mit entsprechenden Schadenersatzfolgen. Gestützt auf die Rechtsprechung ist zur Sicherheit jedem solchen Betrieb zu empfehlen, mindestens zwei Personen in der Nacht anwesend zu haben, wobei je nach betreuten Personen auch genügend pflegerisches Fachwissen zu garantieren ist. Zudem sollte jeder Betrieb über klare Weisungen verfügen, welche Kontrollgänge vorzunehmen und welche Personen und Institutionen bei Notfällen zu kontaktieren sind. Weitere Informationen: ➤ Beim Arbeitsamt des Standortkantons ➤ Merkblätter des Seco zur Nachtarbeit www.seco.admin.ch (Pfad: Arbeit, Arbeitnehmerschutz, Allgemeine Infor mationen zum Arbeitsgesetz) ➤ Bei der Aufsichtsstelle des Kantons (besonders für soziale Institutionen) Zum Autor: Fürsprecher Christian Streit ist Spezialist für Arbeitsrecht im Centre Patronal und rechtlicher Berater der Mitglieder von Curaviva – Verband der Heime und Institutionen in der Schweiz. KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Geschäftsleitung (auch für Nichtmitglieder) Dauer: 1/2 Tag Kurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt. Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 Elektronische Branchenlösung Dauer: 1 Tag Kurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt. Datum Ort 02. Oktober 2015 (Freitag) Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon Datum Ort 11. Januar 2016 (Montag) Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon SIBE-Kurse Datum Ort 14. März 2016 (Montag) Stiftung Chance, Zürich-Oerlikon Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder) Dauer: 2 Tage Kurskosten: CHF 780.– inkl. Mittagessen und MwSt. BESIBE-Kurse Datum Ort 02. März 2016 (Mittwochnachmittag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich nur für Mitglieder Datum Ort 07./08. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Dauer: 1 Tag Kurskosten: CHF 430.– inkl. Mittagessen und MwSt. Datum Ort 01./02. Dezember 2015 (Dienstag/Mittwoch) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Soziale Institutionen Datum Ort 20./21. Januar 2016 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 24./25. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 07./08. März 2016 (Montag/Dienstag) Wallierhof, Riedholz (SO) Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder) (Suva Schulungsnetzwerk Prävention) Dauer: 2 Tage Kurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt. Datum Ort 30. September/01. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag) NbW, Zürich Datum Ort 21./22. Oktober 2015 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 09./10. Dezember 2015 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 17./18. Februar 2016 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 09./10. März 2016 (Mittwoch/Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte Veterinäre (Mitglieder und Nichtmitglieder) Dauer: 2 Tage Kurskosten: CHF 780.– bzw. 990.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt. Datum Ort 03./04. November 2015 (Dienstag/Mittwoch) NbW, Zürich Datum Ort 05./06. Juli 2016 (Dienstag/Mittwoch) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 14. Oktober 2015 (Mittwoch) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 16. Dezember 2015 (Mittwoch) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 28. Januar 2016 (Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Werkhof/Grünanlagen Datum Ort 28. Oktober 2015 (Mittwoch) Werkhof Aarau ARA/Wasserversorgung Datum Ort 28. Oktober 2015 (Mittwoch) ARA Aarau Facility Management, Bäder, Eisbahnen Datum Ort 17. März 2016 (Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Schulen, Sportanlagen Datum Ort 3. März 2016 (Donnerstag) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE auch für Nichtmitglieder Dauer: 1 Tag Kurskosten: CHF 390.– bzw. 490.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt. Datum Ort 25. November 2015 (Mittwoch) Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich Datum Ort 03. März 2016 (Donnerstag) Campus, Sursee 17 AN DER FRONT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 18 Helden der Arbeitssicherheit «ICH WILL EIN SICHERHEITSGEFÜHL VERMITTELN» Susanne Herger ist als Leiterin Hauswirtschaft und Gastro in den Schulen St. Michael an verschiedenen «Fronten» im Einsatz. Sie erklärt, was ihr persönlich wichtig ist im Zusammenhang mit Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und wie sie sich im Alltag dafür einsetzt. B ei mir ist kein Tag wie der andere. Mein Team und ich erbringen Dienst leistungen für die Pädagogische Hochschule Zug (PHZG) und die Schulen St. Michael inklusive deren Kollegium und Internat. Der Jahreslauf dieser zwei Schulen ist völlig verschieden. Die PHZG funktioniert in zwei Semestern à 14 Wochen durchgehend. Der Betrieb des Kollegiums hat 37 Wochen regulären Primar- und Oberstufenschulbetrieb. Diese Umstände erfordern einen hohen Grad an Flexibilität. Als Leiterin Hauswirtschaft und Gastro bin ich Ansprechperson von sehr vielen internen und externen Leuten. Ich mag die enge Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie etwa der Haustechnik, aber auch in meinem grossen Wirkungskreis: Führung der Mitarbeitenden, Personalrekrutierung, Arbeitssicherheit, Hygiene, externe Raumvermietung, Besorgung Erste-Hilfe-Material, Bestellwesen, Kontakte mit externen Gästen usw. In unserer Küche arbeiten fünf Personen inklusive einem Lernenden. Das Hauswirtschaftsteam besteht aus 12 Mitarbeitenden und einer Lernenden. Die Teams sind sehr heterogen in Bezug auf den sprachlichen und kulturellen Hintergrund. Obwohl nicht alles, was ich sage, auf Anhieb verstanden wird, ist es mir wichtig, dass wir alle Deutsch miteinander sprechen. Wenn es um die Sicherheit geht, frage ich explizit nach, ob der Sachverhalt klar ist und zeige die Arbeit vor. Die Anweisungen müssen nachvollziehbar sein und die Mitarbeitenden nicht einschränken. Im Gegenteil, die Anweisungen sollen ihnen ein Sicherheitsgefühl vermitteln und so Unfälle verhindern. Gesundheit ist «wichtiger als eine perfekt ausgeführte Susanne Herger Arbeit. » Gerade wenn man in einem Betrieb Lernende ausbildet, haben alle eine Vorbildfunktion. Es geht mir darum, das Bewusstsein zu stärken, dass es um die eigene Sicherheit geht und nicht um jene der Firma. Hierzu ein Schlüsselerlebnis: Eine Mitarbeiterin stand im 2. Stock draussen auf dem Fenstersims und reinigte die Fenster. Sie war nicht gesichert. Nicht auszudenken, was es für Folgen gehabt hätte, wenn sie runtergefallen wäre! Im ersten Moment konnte sie meine Aufregung nicht nachvollziehen. Erst als ich sie gefragt habe, was es ihr nützt, wenn die Mutter ihrer Kinder tot oder im Rollstuhl ist, hat es bei ihr «klick» gemacht. Im vergangenen Jahr haben wir bei uns im Rahmen eines Inhouse-Kurses alle BESIBE ausgebildet. Auch sonst wird bei den Schulen St. Michael viel gemacht für gesunde und sichere Arbeitsplätze. Der Schuh-Bus ist dieses Jahr vorgefahren, und alle Mitarbeitenden haben sich passende Sicherheitsschuhe ausgesucht. Künftig wird dieser einmal jährlich zu uns kommen. Kürzlich haben wir auf mein Bestreben hin neue Reinigungswagen angeschafft. Mit diesen kommt man weniger mit dem Wasser in Berührung, und aufgrund der angenehmen Höhe wird der Rücken geschont. Oftmals sind es aber die kleinen Massnahmen, die unseren Alltag sicherer machen, eine Warntafel bei nassen Böden zum Beispiel. Wichtig ist mir, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz immer wieder zum Thema zu machen. Auch wenn man meint, die Mitarbeitenden wissen Bescheid, beispielsweise wie ein Fenster gereinigt wird, muss ich stets darauf hinweisen, dass die Gesundheit wichtiger ist als eine perfekt ausgeführte Arbeit, insbesondere dann, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Zur Autorin: Susanne Herger arbeitet seit mehr als neun Jahren in verschiedenen Funktionen bei den Schulen St. Michael in Zug. Seit August 2013 ist sie Leiterin Hauswirtschaft und Gastro und in dieser Funktion auch BESIBE. Möchten Sie auch über Ihr Engagement für sichere und gesunde Arbeitsplätze berichten? Die Redaktion freut sich über Ihre Nachricht: [email protected] Manchmal entscheiden Sekunden . . . . . . bereiten Sie sich jetzt auf den Notfall vor! Aus unserem Kursangebot: Betriebssanitäter Betriebsnothelfer Reanimationskurse CZV Kurse Notfälle bei Kindern Lassen Sie sich von unserem einzigartigen Parcours überraschen! SanArena Rettungsschule Zentralstrasse 12, 8003 Zürich Telefon 044 461 61 61 92.5x136 magazin-AS.indd 1 Betriebe wie Schulen, Heime oder Transportbetriebe tragen eine besondere Verantwortung, was medizinische Notfälle bei Kindern anbelangt. Dieser Verantwortung werden sie gerecht, wenn sie sich systematisch darauf vorbereiten. Für Betriebe mit Kindern hat der medizinische Gesamtdienstleister JDMT das «First Aid Manual for Kids» für die kindergerechte Erste Hilfe entwickelt. Informationen und Bestellungen (CHF 8.– inkl. Versand) unter www.jdmt.ch www.sanarena.ch 13.08.14 13:44 Lockout/Tagout Verriegelungssysteme SAFETY first EASY to use Etiketten / Schilder Als ein marktführender Anbieter von Verriegelungssystemen und Kennzeichnungsprodukten sowie Dienstleistungen bietet S+K eine breite Palette langlebiger und benutzerfreundlicher Wartungs- und Blockiersysteme für die mechanischen und elektrischen Gefahren. PSA und Betriebsausrüstung Beschriftungssysteme Individuelle Anfertigungen WWW.SICHERHEIT-MESSE.CH FACHMESSE FÜR SICHERHEIT MIT FACHKONGRESS UND SONDERSCHAU RISIKOMANAGEMENT VON NATURGEFAHREN 10. – 13. NOVEMBER 2015 MESSE ZÜRICH SICHERHEIT2015 FIRE·SAFETY·SECURITY ANBIETER Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 Absturzsicherung Augenduschen Bornack Schweiz Oholten 7 5703 Seon Tel. 062 886 30 40 www.bornack.ch [email protected] EKASTU Safety AG Wir produzieren Sicherheit! www.ekastu.ch Hofer DS GmbH-LUX-top ASP + PSAgA Absturzsicherungen für Steil- + Flachdach Germanenstrasse 2 4313 Möhlin Tel. 062 873 20 17 www.luxtop.ch Spanset AG Persönliche & Kollektive Absturzsicherung & Schulung www.spanset.ch Zimmermann Sicherheits- und Bautechnik AG PSA, Seilsysteme, Leitern, Hebegeräte Tel. 056 485 80 32 www.zimmermann-ag.com Antirutschbeläge CSF Wunderle GmbH Fluchtwegpläne, Fluchtwegbeschilderung Tel. 052 643 46 65 www.fluchtplan.ch www.csfwunderle.ch Schärer + Kunz AG Arbeitssicherheit, PSA, Schilder, und allg. Kennzeichnung, Lockout/Tagout Hermetschloostrasse 73 8048 Zürich [email protected] www.safetymarking.ch Arbeitsbühnen UP AG Vermietung und Verkauf von Arbeitsbühnen Moosbachstrasse 48 8910 Affoltern a. A. Tel. 044 763 40 60 www.upag.ch [email protected] Meier Arbeitssicherheit GmbH Industrie, Gewerbe, öffentliche Dienste 6110 Wohlen www.meier-arbeitssicherheit.ch Büroeinrichtung, Mobiliar Me-First.ch Ergonomie am Computer Büromöbel, Eingabegeräte, Hilfsmittel Tel. 0800 0800 00 www.me-first.ch Flucht- und Rettungswegpläne/-markierungen CSF Wunderle GmbH Fluchtwegpläne, Fluchtwegbeschilderung Tel. 052 643 46 65 www.fluchtplan.ch www.csfwunderle.ch Schärer + Kunz AG Arbeitssicherheit, PSA, Schilder, und allg. Kennzeichnung, Lockout/Tagout Hermetschloostrasse 73 8048 Zürich [email protected] www.safetymarking.ch Gesundheitsschutz und Prävention JDMT Medical Services AG Führender Schweizer Systemanbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführt www.jdmt.ch SIZ Care AG Absenzen-/Case Management www.sizcare.ch YourPower Gewaltprävention Training und Konzept www.yourpower.ch Arbeitsplatz-Gestaltung, Ergonomie Handwerkzeuge, Sicherheitswerkzeuge Me-First.ch Ergonomie am Computer Büromöbel, Eingabegeräte, Hilfsmittel Tel. 0800 0800 00 www.me-first.ch Meier Arbeitssicherheit GmbH Sicherheitsmesser 6110 Wohlen www.meier-arbeitssicherheit.ch M. Scherrer AG Ergonomische Bodenmatten 9524 Zuzwil/SG www.m-scherrerag.ch [email protected] Notfallorganisation/ -planung JDMT Medical Services AG Führender Schweizer Systemanbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführt www.jdmt.ch notfallsicher.ch ag Rund um Notfälle in Firmen Betriebssanität kompakt www.notfallsicher.ch Reinigungsgeräte STRATO AG für Glas/Fassaden/Storen www.hoch-reinigen.ch Sanität, Erste Hilfe Allenspach Medical AG Notfallprodukte + AED Tel. 062 386 60 60 www.allenspachmedical.ch heinz stampfli ag Notfall- und Medizintechnik Bahnhofstrasse 5 5614 Sarmensdorf Tel. 056 667 93 33 www.heinzstampfli.ch JDMT Medical Services AG Führender Schweizer Systemanbieter für Erste Hilfe & Betriebssanität – Ärztlich geführt www.jdmt.ch meproa gmbh medical protect academy Praktische Erste Hilfe Schulung in Ihrem Betrieb www.meproa.ch notfallsicher.ch ag Rund um Notfälle in Firmen Betriebssanität kompakt www.notfallsicher.ch SanArena Rettungsschule Interne und externe Schulungen Tel. 044 461 61 61 www.sanarena.ch Schutzausrüstung (PSA) EKASTU Safety AG Wir produzieren Sicherheit! www.ekastu.ch Di Dio Safety Arbeitsschutz von Kopf bis Fuss 5072 Oeschgen www.ddsafety.ch Meier Arbeitssicherheit GmbH Industrie, Gewerbe, öffentliche Dienste 6110 Wohlen www.meier-arbeitssicherheit.ch 21 REINDL Gesellschaft m. b. H Berufsbekleidung & PSA Tel. +43 7762 2841, Fax 3400 www.reindl.at, [email protected] Schärer + Kunz AG Arbeitssicherheit, PSA, Schilder, und allg. Kennzeichnung, Lockout/Tagout Hermetschloostrasse 73 8048 Zürich [email protected] www.safetymarking.ch Thomi + Co AG Persönliche Schutzausrüstungen 4932 Lotzwil Tel. 062 919 83 83 www.thomi.com Unico Graber AG Ihr Augenschutz am Arbeitsplatz www.unicograber.com Schutzbekleidung Meier Arbeitssicherheit GmbH Industrie, Gewerbe, öffentliche Dienste 6110 Wohlen www.meier-arbeitssicherheit.ch REINDL Gesellschaft m. b. H Berufsbekleidung & PSA Tel. +43 7762 2841, Fax. 3400 www.reindl.at, [email protected] Schärer + Kunz AG Arbeitssicherheit, PSA, Schilder, und allg. Kennzeichnung, Lockout/Tagout Hermetschloostrasse 73 8048 Zürich [email protected] www.safetymarking.ch Signalisationen/Schilder/ Markierungen CSF Wunderle GmbH Fluchtwegpläne, Fluchtwegbeschilderung Tel. 052 643 46 65 www.fluchtplan.ch www.csfwunderle.ch Meier Arbeitssicherheit GmbH Industrie, Gewerbe, öffentliche Dienste 6110 Wohlen www.meier-arbeitssicherheit.ch Schärer + Kunz AG Arbeitssicherheit, PSA, Schilder, und allg. Kennzeichnung, Lockout/Tagout Hermetschloostrasse 73 8048 Zürich [email protected] www.safetymarking.ch LETZTE SEITE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, September 2015 Analysieren Sie die Gefahren, bevor sie sichtbar werden. Ausblick Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Herausgeber Schweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz) Mainaustrasse 30 Postfach 8034 Zürich Tel.: +41 (0)44 388 71 91 Fax: +41 (0)44 388 71 80 www.arbeitssicherheitschweiz.ch [email protected] Redaktion und Inserate Bea Linder Tel.: +41 (0)44 388 71 91 Fax: +41 (0)44 388 71 80 www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin [email protected] Lektorat Müllerkommunikation, Thalwil Gestaltungskonzept und Layout green design für branding und publishing Druck Druckerei Albisrieden AG, Zürich Auflage 3761 (Beglaubigung WEMF/SW) Erscheint vier Mal jährlich: (März, Juni, September, Dezember) Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt. Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten. Mediadaten unter www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe. AUGEN Schützen Sie, womit Sie sehen wollen REINIGUNGSMITTEL Korrekt gelagert und korrekt eingesetzt AUGEN AUF Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz als Teamleistung 22 Öffentliche Betriebe · Handwerk · Baubranche · Industrie · Facility-Management · Gartenbau atz s in n E nde e d e r je pass ühne ü F die eitsb b Ar «Für Aufgaben in jeglichen Höhen sind die Arbeitsbühnen der UP AG unsere erste Wahl.» Nicole Illy, Einsatzleiterin Über 1300 Arbeitsbühnen an rund 35 Standorten in der Schweiz. Verkauf Vermietung Service Ausbildung Arbeiten auf höchstem Niveau. UP AG Tel. 0844 807 807 · www.upgroup.ch Arbeitsunfähigkeit hat viele Gesichter. ! Wir unterstützen Betroffene und Vorgesetzte. ! ! Seit 15 Jahren führend im Absenzenmanagement ! SIZ Care AG !Verena Conzett-Strasse 11 ! CH-8004 Zürich ! +41 44 496 63 00 !www.sizcare.ch ! [email protected]
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