Wintersemester 09/10 RUHR

Wintersemester 09/10
RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM
Fakultät für Chemie
Titel der Lehreinheit (LE)
Bezeichnung der LE
Fachsemester
Chemikalienrecht - Toxikologie
180381
LE-Kreditpunkte
3
Dauer
Dozenten
K. Merz
Prüfer
K. Merz
Studiengänge
4
Semester
SWS
1
3
Pflicht-LE für:
B.Sc. in Chemie
Freiwillige LE für:
B. Sc. BioChemie
Zielsetzungen
Gegenstand der Vorlesung ist sowohl die Vermittlung von
toxikologischen Grundlagen als auch eine Einführung in das Gefahrstoffrecht. Ein Fokus liegt
hierbei auf der seit dem Jahresanfang 2005 geänderten Gefahrstoffverordnung. Nach Ende
dieses Moduls soll der/die Student/Studentin die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde für
das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen gemäß § 5 der ChemikalienVerbotsverordnung ablegen. Das theoretische Verständnis wird vertieft durch praktische
Fallbeispiele.
Themenverzeichnis
Rechtsordnung, Chemikaliengesetz: Grundzüge, Aufbau des Gesetzes
Gefahrstoffverordnung: Grundzüge, Aufbau der Verordnung, Begriffe, Gefährlichkeitsmerkmale
Chemikalien-Verbotsverordnung: Verbote, Erlaubnis- und Anzeigepflichten, Sachkunde
Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen: Wasserhaushaltsgesetz, Verordnung
über brennbare Flüssigkeiten, REACH, GHS
Verwaltungs-, und Strafrecht gemäß ChemVV, GefahrStoffV
Grundkenntnisse der Gefahrstoffkunde: Physikalische und chemische Eigenschaften;
Grundklagen Toxikologie; Wirkungen auf die Umwelt
Informationen zur Gefahrenabwehr: Sicherheitskonzepte
Anfangs-Präsenzphase
Lehrmethoden: e-learning-Modul
(Einführungsveranstaltung)
e-learning-Phase I
1 x 2 Stunde
4 x 2 Stunden
4 x 1 Stunde
e-learning-Phase II
4 x 2 Stunden
4 x 1 Stunde
e-learning-Phase III
3 x 2 Stunden
4 x 1 Stunde
Abschluss-Präsenzphase
Überprüfung des
Lernfortschritts
2 x 2 Stunde
Für eine erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltung und
die
Zulassung
zur
Abschlussklausur
wird
vorrausgesetzt:
•
•
Anwesenheit in der Anfangs-Präsenzphase
Aktive Teilnahe in den e-learning-Phase I bis III:
- Interaktive Aufgabenlösung
- Aktive Teilnahme an regelmäßigen interaktiven
Diskussionen
- Präsentationen von Sicherheitskonzepten
• Präsentation von Gruppenarbeiten in der AbschlussPräsenzphase
Leistungskontrolle
90-bis 120-minütige Klausur am Ende des Semesters
Zusammenfassung der Lehrgegenstände
Chemikaliengesetz: Begriffsbestimmungen, Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten
Gefahrstoffverordnung: Systematik und Anwendung der Einstufung und Kennzeichnung von
Stoffen und Zubereitungen, REACH und GHS, Verbotsregelungen der EU
Chemikalien-Verbotsverordnung: Verbote, Erlaubnis- und Anzeigepflichten, Informations- und
Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe, Selbstbedienungsverbote, Abgrenzung zu anderen
Sachkundeprüfungen
Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen: Wassergefährdungsklassen nach
Wasserhaushaltsgesetz, Lagerung gefährlicher Stoffe,
Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiteinrecht: z.B. strafbares Inverkehrbringen von
Chemikalien, Ordnungswidrigkeiten
Grundkenntnisse der Gefahrstoffkunde: Physikalische und chemische Eigenschaften,
Dampfdruck, Löslichkeit, pH-Wert etc.
Grundklagen Toxikologie; Wirkungsweise und –ziele wichtiger Stoffgruppen und bedeutsamer
Einzelstoffe; Wirkungen auf die Umwelt
Informationen zur Gefahrenabwehr: Sicherheitsdatenblatt, Substitutionsgebot, technische
Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, Entwicklung von
Sicherheitskonzepte für Szenarien