Wintersemester 09/10 RUHR-UNIVERSITÄT BOCHUM Fakultät für Chemie Titel der Lehreinheit (LE) Bezeichnung der LE Fachsemester Chemikalienrecht - Toxikologie 180381 LE-Kreditpunkte 3 Dauer Dozenten K. Merz Prüfer K. Merz Studiengänge 4 Semester SWS 1 3 Pflicht-LE für: B.Sc. in Chemie Freiwillige LE für: B. Sc. BioChemie Zielsetzungen Gegenstand der Vorlesung ist sowohl die Vermittlung von toxikologischen Grundlagen als auch eine Einführung in das Gefahrstoffrecht. Ein Fokus liegt hierbei auf der seit dem Jahresanfang 2005 geänderten Gefahrstoffverordnung. Nach Ende dieses Moduls soll der/die Student/Studentin die Prüfung zur eingeschränkten Sachkunde für das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen gemäß § 5 der ChemikalienVerbotsverordnung ablegen. Das theoretische Verständnis wird vertieft durch praktische Fallbeispiele. Themenverzeichnis Rechtsordnung, Chemikaliengesetz: Grundzüge, Aufbau des Gesetzes Gefahrstoffverordnung: Grundzüge, Aufbau der Verordnung, Begriffe, Gefährlichkeitsmerkmale Chemikalien-Verbotsverordnung: Verbote, Erlaubnis- und Anzeigepflichten, Sachkunde Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen: Wasserhaushaltsgesetz, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, REACH, GHS Verwaltungs-, und Strafrecht gemäß ChemVV, GefahrStoffV Grundkenntnisse der Gefahrstoffkunde: Physikalische und chemische Eigenschaften; Grundklagen Toxikologie; Wirkungen auf die Umwelt Informationen zur Gefahrenabwehr: Sicherheitskonzepte Anfangs-Präsenzphase Lehrmethoden: e-learning-Modul (Einführungsveranstaltung) e-learning-Phase I 1 x 2 Stunde 4 x 2 Stunden 4 x 1 Stunde e-learning-Phase II 4 x 2 Stunden 4 x 1 Stunde e-learning-Phase III 3 x 2 Stunden 4 x 1 Stunde Abschluss-Präsenzphase Überprüfung des Lernfortschritts 2 x 2 Stunde Für eine erfolgreiche Teilnahme der Veranstaltung und die Zulassung zur Abschlussklausur wird vorrausgesetzt: • • Anwesenheit in der Anfangs-Präsenzphase Aktive Teilnahe in den e-learning-Phase I bis III: - Interaktive Aufgabenlösung - Aktive Teilnahme an regelmäßigen interaktiven Diskussionen - Präsentationen von Sicherheitskonzepten • Präsentation von Gruppenarbeiten in der AbschlussPräsenzphase Leistungskontrolle 90-bis 120-minütige Klausur am Ende des Semesters Zusammenfassung der Lehrgegenstände Chemikaliengesetz: Begriffsbestimmungen, Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten Gefahrstoffverordnung: Systematik und Anwendung der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen, REACH und GHS, Verbotsregelungen der EU Chemikalien-Verbotsverordnung: Verbote, Erlaubnis- und Anzeigepflichten, Informations- und Aufzeichnungspflichten bei der Abgabe, Selbstbedienungsverbote, Abgrenzung zu anderen Sachkundeprüfungen Grundkenntnisse sonstiger verwandter Rechtsnormen: Wassergefährdungsklassen nach Wasserhaushaltsgesetz, Lagerung gefährlicher Stoffe, Verwaltungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeiteinrecht: z.B. strafbares Inverkehrbringen von Chemikalien, Ordnungswidrigkeiten Grundkenntnisse der Gefahrstoffkunde: Physikalische und chemische Eigenschaften, Dampfdruck, Löslichkeit, pH-Wert etc. Grundklagen Toxikologie; Wirkungsweise und –ziele wichtiger Stoffgruppen und bedeutsamer Einzelstoffe; Wirkungen auf die Umwelt Informationen zur Gefahrenabwehr: Sicherheitsdatenblatt, Substitutionsgebot, technische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung, Gefährdungsbeurteilung, Entwicklung von Sicherheitskonzepte für Szenarien
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