Lion Squares Germany Inhaltsverzeichnis Satzung § 1. Name und Sitz § 2. Zweck § 3. Gemeinnützigkeit § 4. Geschäftsjahr § 5. Mitgliedschaft § 6. Erwerb und Ende der Mitgliedschaft § 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder § 8. Organe und Einrichtungen des Vereins § 9. Vorstand § 10. Mitgliederversammlung § 11. Satzungsänderungen § 12. Datenschutzbestimmungen § 13. Auflösung 2 2 2 2 3 3 4 4 5 5 6 7 7 8 Geschäftsordnung § 1. Allgemeine Grundsätze § 2. Versammlungsordnung § 3. Mitgliederaufnahme/ -‐ausschluss § 4. Der Vorstand § 5. Finanzen § 6. Finanzabführung § 7. Vereinsaktivitäten 9 9 9 9 10 11 13 13 Beitragsordnung § 1. Grundlage § 2. Höhe der Beiträge 14 14 14 President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 1 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany Satzung § 1. Name und Sitz (1.) Der Verein führt den Namen Lion Squares Germany, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“. (2.) Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg, Deutschland. § 2. Zweck (1.) Der Zweck des Vereins ist ausschließlich und unmittelbar die Pflege und Förderung des Tanzsports und des Brauchtums des amerikanischen Square Dance und verwandter Tanzarten (Round Dance, Clogging usw.). Der Verein soll insbesondere Jugendliche für diesen Tanzsport begeistern, einen Rahmen für gemeinsame sportliche Betätigung schaffen und die menschlichen und kulturellen Beziehungen zu anderen Völkern fördern und vertiefen. (2.) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Veranstaltung von tanzsportlichen Begegnungen, nämlich Workshops, Tanztraining und Tanztreffen, die Verbreitung des Brauchtums des Square Dance und verwandter Tanzarten, die Förderung der Freundschaft und des gegenseitigen Verständnisses zwischen den Angehörigen aller Nationen in gemeinsamer Ausübung des Square Dance und verwandter Tänze. (3.) Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Rasse, Hautfarbe, Religion, seines Alters oder Geschlechts in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Der Verein verlangt von seinen Mitgliedern die Einhaltung dieses Grundsatzes bei allen Vereinsaktivitäten und auch außerhalb des Vereins. (4.) Der Verein kann den Beitritt zu anderen Organisationen beschließen. § 3. Gemeinnützigkeit (1.) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 59 f.). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. (2.) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Im Rahmen der steuerlichen Vorschriften, von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern, insbesondere Vorstandsmitgliedern, gezahlte Auslagen, die im Zusammenhang mit einer President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 2 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany für den Verein entstandenen Tätigkeit entstehen, können gegen Nachweis erstattet werden. Des Weiteren kann der Vorstand für jedes Vorstandsmitglied und andere ehrenamtlich im ideellen Bereich tätigen Mitglieder, unter Berücksichtigung der Gemeinnützigkeit und der Regelungen der jeweils aktuellen Abgabenordnung eine, den Erfordernissen des jeweiligen Ehrenamtes angemessene pauschale Aufwandsentschädigung beschließen. Die maximale Höhe der steuerfreien Pauschale ist auf den in §3 Nr. 26a EStG festgelegten Betrag beschränkt. (3.) Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (4.) Zuwendungen an den Verein, insbesondere aus zweckgebundenen Mitteln einer öffentlichen Einrichtung, dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. § 4. Geschäftsjahr (1.) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 5. Mitgliedschaft (1.) Der Verein hat (a.) aktive Mitglieder (b.) Senior Mitglieder (c.) Fördermitglieder (d.) Ehrenmitglieder (2.) Aktive Mitglieder können alle Personen werden, die mindestens 7 Jahre alt sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Des Weiteren müssen sie eine Grundausbildung des Square Dance oder einer verwandten Tanzart abgeschlossen haben. (3.) Nach Vollendung des 30. Lebensjahres wird aus der aktiven Mitgliedschaft automatisch eine Senior Mitgliedschaft, mit demselben Vereinsbeitrag wie für aktive Mitglieder. Nur jene Mitglieder welche vorher aktive Mitglieder waren können Senior Mitglieder werden. (4.) Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die ohne die Voraussetzungen der Ziff. 2 zu erfüllen, die Ziele des Vereins unterstützen wollen. Sie wählen ihren Beitrag selbst, er muss wenigstens dem von der Mitgliederversammlung festgelegten Mindestbeitrag entsprechen. Die Höhe des Mindestbeitrags wird in der Beitragsordnung festgehalten. (5.) Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich besonders um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 3 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany § 6. Erwerb und Ende der Mitgliedschaft (1.) Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt, über den Antrag entscheidet der Vorstand. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. (2.) Die Mitgliedschaft endet (a.) durch Tod, (b.) durch Austritt zum Ende eines Geschäftsjahres, der dem Schriftführer des Vereins schriftlich mindestens 2 Monate vor Ende des Geschäftsjahres mitzuteilen ist, (c.) durch Ausschluss wegen: o Nichterfüllung der Beitragspflicht nach Mahnung, sobald der Vorstand dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt hat, o grober Verstöße gegen die Satzung und Ordnungen, o Zuwiderhandlung gegen die Interessen und Ziele des Vereins. (3.) Über einen Ausschluss gemäß Ziff. 2c entscheidet der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit. (a.) Der Beschluss wird mit schriftlicher Bekanntgabe an das Mitglied wirksam. (b.) Gegen den Beschluss steht dem Mitglied das Rechtsmittel der Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu. Diese ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Beschlusses schriftlich und begründet an den Vorstand zu richten. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (c.) Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. § 7. Rechte und Pflichten der Mitglieder (1.) Aktive Mitglieder haben volles Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied hat eine Stimme. (2.) Senior Mitglieder haben ein Rede- und Antragsrecht bei der Mitgliederversammlung, jedoch kein Stimmrecht. (3.) Fördermitglieder haben ein Rederecht, aber kein Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. (4.) Ehrenmitglieder haben bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder, danach die gleichen Rechte wie Senior Mitglieder. Sie sind von Beiträgen und sonstigen Leistungen befreit. (5.) Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen (Umlagen und dgl.) zu entrichten. Die Höhe der Beiträge wird in der Beitragsordnung festgehalten. Folgende Beiträge können erhoben werden: (a.) Beiträge für aktive und Senior Mitglieder President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 4 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany (b.) (c.) (d.) § 8. Beiträge für Fördermitglieder Ermäßigte Beiträge Einmalige Sonderbeiträge Organe und Einrichtungen des Vereins (1.) Organe des Vereins sind (a.) der Vorstand (b.) die Mitgliederversammlung. (2.) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung oder des Vorstandes können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden. § 9. Vorstand (1.) Der erweiterte Vorstand besteht aus (a.) dem President (1. Vorsitzender) (b.) dem Vicepresident (2. Vorsitzender) (c.) dem Secretary (Schriftführer) (d.) dem Treasurer (Schatzmeister) (2.) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der President und der Vicepresident. Jeder ist alleine zur Vertretung berechtigt. (3.) Die Amtszeit jedes Vorstandsmitgliedes beträgt 1 Jahr, mehrfache Wiederwahl ist möglich. (4.) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben. (5.) Der erweiterte Vorstand beschließt mit absoluter Mehrheit aller Vorstandsmitglieder. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt. (6.) Über die Sitzungen des Vorstandes ist ein vom Protokollführer zu unterzeichnendes Protokoll anzufertigen. (7.) Beim vorzeitigen Ausscheiden des President aus dem Amt übernimmt der Vicepresident dessen Amt. Beim vorzeitigen Ausscheiden eines anderen Vorstandsmitgliedes bestimmt der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt) einen Nachfolger bis zur nächsten Wahl. (8.) Wahl des erweiterten Vorstandes (a.) Die Wahl des Vorstands erfolgt in Einzelwahl. Erhält ein Kandidat beim 1. Wahlgang nicht die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt), so ist ein zweiter Wahlgang erforderlich, bei dem die relative Mehrheit der gültigen Stimmen genügt (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt). President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 5 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany (b.) § 10. Die Bewerbungs- und Vorstellungsfrist für Kandidaten endet mit Beginn des Wahlvorgangs. Mitgliederversammlung (1.) Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins findet einmal im Jahr statt. Die Einladung mit der Tagesordnung erfolgt schriftlich in den allen Mitgliedern zugehenden Vereinsmitteilungen mindestens 4 Wochen vor der Versammlung. (2.) Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen (a.) die Entgegennahme des Rechenschaftsbericht des Vorstandes (b.) die Entlastung des Vorstandes (c.) die Wahl neuer Vorstandsmitglieder (d.) die Wahl von 2 Kassenprüfern (Wiederwahl ist zulässig. Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem Ausschuss angehören.) (e.) die Änderung der Satzungen und Ordnungen des Vereins (f.) die Festsetzung der Beiträge sowie etwaiger Umlagen (g.) die Entscheidungen über Anträge (h.) die Ernennung von Ehrenmitgliedern (i.) die Auflösung des Vereins (3.) Außerordentliche Mitgliederversammlungen können bei Bedarf stattfinden. Der Vorstand beruft eine außerordentliche Mitgliederversammlung von sich aus beim Vorliegen eines wichtigen Grundes ein oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe eines Grundes beantragen. (4.) Jede fristgerecht einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt über alle Anträge mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt), soweit Satzung, Geschäftsordnung oder Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmen. (5.) Rechtzeitig vor der ordentlichen Mitgliederversammlung ist eine Kassenprüfung abzuhalten, deren Ergebnis bei der ordentlichen Mitgliederversammlung vorliegen muss. (6.) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Protokollführer und dem geschäftsführendem Vorstand zu unterzeichnen ist. (7.) Des Weiteren kann der Vorstand die Mitgliederbeschlüsse zu den Punkten (e), (f), (g), (i) des §10.2 über den Postweg oder elektronischen Datenverkehr einholen. Auf diese Vorgehensweise sind, abweichend zu §32 Abs. 2 BGB, die Mehrheitsbestimmungen zu Beschlussfassungen der §§ 10.4, 11 und 13.1 der Satzung anzuwenden. Dabei sind die einschlägigen President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 6 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany Gesetze hierzu zu beachten und sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihre Rechte wahrnehmen können. Die Unterlagen hierzu sind gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes aufzubewahren. Das Ergebnis dieser Beschlüsse ist den Mitgliedern zeitnah und schlüssig bekannt zu geben. § 11. Satzungsänderungen (1.) Änderungen der Satzung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der gültigen Stimmen (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt). (2.) Die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind ermächtigt, Änderungen am Text von Satzungsanträgen, die im Rahmen des Prüfungsund Eintragungsverfahrens beim Registergericht erforderlich werden, in eigener Verantwortung vorzunehmen, sofern Sinn und Zweck der beschlossenen Fassung nicht verändert werden. § 12. Datenschutzbestimmungen (1.) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Alter, Telefonnummer, Email-Adresse und ggf. seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinsinternen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Über die eingesetzten technischen und organisatorischen Maßnahmen gibt der Vorstand auf Anfrage Auskunft. (2.) Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefon- und Faxnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht. (3.) Jedes Mitglied erhält eine Mitgliederliste aller Mitglieder. In ihr werden Vorname, Familienname, Mitgliedsstatus, sowie Adresse, Email und Telefonnummern veröffentlicht. Diese Liste ist nur für den Eigengebrauch. Sie darf weder kopiert, noch elektronisch eingelesen oder auf sonstige Weise Nicht-Mitgliedern bzw. gewerblichen Unternehmen zugänglich gemacht werden. Darauf ist bei jeder Liste (elektronisch oder auf Papier) hinzuweisen. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. (4.) Beim Austritt werden die Daten des Mitglieds aus der offiziellen Mitgliederliste gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 7 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany (Abgabenordnung) bis zu zehn Jahre nach Ende des Geschäftsjahres des Austritts in einem speziellen Archiv aufbewahrt. Diese Archivdaten dürfen für keine anderen Zwecke außer Wirtschafts- und Steuerprüfungen verwendet werden. Eine anderweitige Speicherung historischer Daten ist zulässig, soweit es dem Vereinszweck laut Satzung entspricht. § 13. Auflösung (1.) Eine Auflösung des Vereins kann nur mit einer 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Der Beschluss des Auflösens wird erst wirksam, wenn nicht binnen 4 Wochen ein Mitglied Einspruch erhoben hat. Über einen Widerspruch entscheidet eine weitere Versammlung nicht später als 4 Wochen nach Eingang des Einspruches. (2.) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die SOS Kinderdörfer e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. (3.) Als Liquidatoren fungieren der President und der Vicepresident, sofern nicht die Auflösungsversammlung anderes beschließt. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 8 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany Geschäftsordnung In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung der Lion Squares vom 18.07.2015 vorgegebenen Rahmens wird folgende Geschäftsordnung (GO) erlassen: § 1. Allgemeine Grundsätze (1.)In aller Regel sind die in der Satzung festgelegten Rechte und Zuständigkeiten des Vereins sinngemäß auf alle Aufgaben zu übertragen, d. h. Aufnahme bzw. Ausschluss von Mitgliedern, Finanzplanung, Beitragsfestsetzung usw., wie es in der Satzung explizit benannt wird. (2.)Die Clubembleme sind: (a.) Ein roter Löwe auf schwarzem Hintergrund, (b.) Ein grauer Löwe auf schwarzem Hintergrund (3.)Bei beiden Emblemen ist die Schrift rot. Diese Zeichen sind nur mit Einverständnis des Vorstandes zu verwenden und sind Eigentum des Vereins. § 2. Versammlungsordnung (1.)Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins sollte innerhalb des ersten Halbjahres eines Kalenderjahres stattfinden. Die Einladung mit der Tagesordnung an die Mitglieder hat spätestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich zu erfolgen oder in den allen Mitgliedern zugänglichen Vereinsmitteilungen veröffentlicht zu werden. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail an die dem Club mitgeteilte E-Mail-Adresse des Mitglieds geschickt wird. Dies gilt auch für außerordentliche Mitgliederversammlungen. (2.)Versammlungsleiter ist der President bzw. ein von ihm beauftragtes Vorstandsmitglied. (3.)In der Regel erfolgen alle Wahlen, die während Mitgliederversammlungen stattfinden, offen. Eine geheime Wahl wird nur abgehalten, sofern mindestens ein Mitglied dies wünscht. Wird der Wunsch auf geheime Wahl später wieder zurückgezogen, können alle weiteren Punkte der Tagesordnung in offener Wahl abgestimmt werden. (4.)Der Vorstand tritt in der Regel einmal im Vierteljahr zusammen; die entsprechenden Sitzungsprotokolle werden in der Regel vom Secretary oder einem Vertreter aufgesetzt. § 3. Mitgliederaufnahme/ -ausschluss (1.)Die Aufnahme neuer Mitglieder wird vom Vorstand entschieden und durchgeführt. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 9 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany (2.)Nach Beschluss des Vorstandes über den Ausschluss eines Mitgliedes, wegen unehrenhafter Handlungen oder vereinsschädigendem Auftretens kann der Beschluss innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung endgültig. (3.)Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grunde, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen, insbesondere Beitragspflichten, bleiben hiervon unberührt. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge zu. (4.)Die Mitgliedschaft berechtigt die Mitglieder das Tragen folgender Vereinsabzeichen: (a.) Aktive Mitglieder tragen das schwarz-rote Badge. (b.) Senior Mitglieder tragen das schwarz-graue Badge. Ein aktives Mitglied erhält als Geschenk vom Verein zum 30. Geburtstag das schwarz-graue Badge. (c.) Ehrenmitglieder tragen das ihrem Alter entsprechende Badge, mit einem rot-schwarzen Shingle „Ehrenmitglied“, dieses Shingle erhalten sie als Geschenk. (d.) Fördermitglieder tragen ein schwarz-graues Badge. (5.)Alle Mitglieder sind berechtigt, Clubkleidung in den entsprechenden Farben zu tragen. § 4. Der Vorstand (1.)Am Ende der Amtszeit von 1 Jahr ist eine Wiederwahl zulässig. (2.)Mitglieder des erweiterten Vorstandes müssen voll geschäftsfähig sein und dürfen zum Zeitpunkt der Wahl das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. (3.)Die dem Vorstand beisitzenden Mitglieder (Members at Large) und deren Aufgabenbereiche werden vom Vorstand festgelegt. (4.)Jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Member at Large werden. Wird ein Ausschuss - bestehend aus mehreren Members at Large - gebildet, sollte dieser möglichst aus Mitgliedern aus verschiedenen Regionen Deutschlands zusammengesetzt sein. (5.)Ständige Beisitzer des Vorstands sind die Coordinator. Pro 20 Mitglieder wird ein Coordinator gewählt, insgesamt jedoch maximal vier. Die Coordinator werden auf der Mitgliederversammlung gewählt unter den gleichen Bedingungen wie der erweiterte Vorstand. Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Mehrfache Wiederwahl ist möglich. Die Aufgabe der Coordinator ist President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 10 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany vor allem, als regionale Ansprechpartner zu dienen und Clubabende zu organisieren. (6.)Dem President obliegt die organisatorische Leitung des Vereins, sowie die offizielle Vertretung des Vereins nach außen. Er leitet die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen. (7.)Der Vicepresident unterstützt den President in dessen Aufgaben. Er vertritt President, Secretary oder Treasurer, wenn diese verhindert sind. Er verantwortet die Kontakte zur Presse und den Internetauftritt des Vereins. Der Vicepresident hat auch die Rolle des Datenschutzbeauftragten inne. (8.)Der Treasurer ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Buchhaltung, den Zahlungsverkehr des Vereins und für die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge. Weitere Pflichten sind im Abschnitt „Finanzen“ geregelt. (9.)Der Secretary protokolliert alle Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Er ist für die Durchführung des Schriftverkehrs mit den Mitgliedern zuständig. Hierzu zählt auch das Erstellen der vereinsinternen Newsletter. Er ist verpflichtet, eine Mitgliederliste anzulegen und stets auf dem Laufenden zu halten. § 5. Finanzen (1.)Grundsätze (a.) Dem Vorstand obliegt gem. § 9 (2) der Satzung die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. (b.) Jegliche Kreditaufnahme oder Kontoeröffnung bzw. Kontoschließung beschließt der Vorstand einstimmig. (c.) Die Finanzen sind sicher zu verwalten, Ausgaben sind sparsam zu tätigen. (2.)Im Jahresabschluss sind vom Vorstand nachzuweisen: (a.) Einnahmen, Ausgaben und Ergebnis des abgelaufenen Jahres (b.) Forderungen und Verbindlichkeiten aus Vorjahren sowie aus dem abgelaufenen Jahr (c.) Die Salden aller Konten und Depots per 31.12. (d.) Der Kassenbestand per 31.12. (3.)Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch die gewählten Kassenprüfer. Die Ergebnisse der Kassenprüfung sind schriftlich vorzulegen. Sollte ein Kassenprüfer seine Aufgabe gleich aus welchem Grund nicht fristgerecht wahrnehmen können, bestimmt der erweiterte Vorstand mit einfacher Mehrheit (ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt) einen Nachfolger bis zur nächsten Wahl. (4.)Die Veröffentlichung der Jahresrechnung erfolgt in der Mitgliederversammlung. Stimmt die Mitgliederversammlung der President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 11 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany Jahresrechnung zu, kann der Treasurer bzw. der Vorstand einzeln entlastet werden. (5.)Der Treasurer verwaltet den Kassen- und Buchbestand. Er ist u. a. zuständig für die (a.) Kontrolle des Geldeinganges von Mitgliederbeiträgen, Gebühren und sonstigen Einnahmen (b.) Fristgemäße Bezahlung von Rechnungen (c.) Fällige Verbandsbeiträge rechtzeitig zu überweisen (d.) Ordnungsgemäße Zahlungsanweisung (Unterschriftenregelung und Kontoverfügung) (e.) Abrechnung von Spenden (f.) Ein Verzeichnis über das Vermögen des Vereins anzulegen und es stets auf dem Laufenden zu halten. (6.)Kassenprüfung: Gem. § 10 der Satzung hat mindestens einmal im Geschäftsjahr eine Kontrolle durch die gewählten Kassenprüfer zu erfolgen. Sie überprüfen, ob die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingezogen wurden und ob die Einnahmen und Ausgaben richtig verbucht wurden. Sie überprüfen dabei: (a.) Ob die Kontenabschlüsse von Kasse und Bankkonten korrekt sind und ob für alle Einnahmen und Ausgaben Belege vorhanden sind. (b.) Dass es keine in der Buchhaltung des Vereins nicht enthaltenen “Nebenkassen” gibt. (c.) Ob die Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind. (d.) Ob die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes umgesetzt wurden, die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen eingehalten wurden und ob bei zustimmungspflichtigen Handlungen die Zustimmung der verantwortlichen Gremien eingeholt wurden. (e.) Ob etwaige Zahlungen an Mitglieder zu Recht erfolgt sind und hierfür Verträge oder Beschlüsse vorliegen. (f.) Ob die Beträge der Spendenquittungen mit den gebuchten Beträgen übereinstimmen, von allen erteilten Spendenquittungen Kopien vorhanden sind und ob Sachspenden, für die Spendenbescheinigungen ausgestellt wurden, besonders gekennzeichnet wurden sowie (g.) Ob die Mittel des Vereins sparsam und sachlich korrekt verwendet wurden. (7.)Zur Erledigung Ihrer Aufgaben dürfen die Kassenprüfer Einblick nehmen in alle Vereinsunterlagen einschließlich der Protokolle der Vorstandssitzungen. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 12 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany (8.)Alle Einnahmen und Ausgaben sind durch Kontoauszüge, Quittungen oder Kassenbelege nachzuweisen. Für Ausgaben sind ordnungsgemäß unterschriebene Belege vorzulegen; sie müssen Datum, Betrag und Verwendungszweck enthalten. Die sachliche Berechtigung der Ausgaben ist durch Unterschrift zu bestätigen. (9.)Zahlungen bis 150 € können vom Treasurer alleine durchgeführt werden. Höhere Beträge bedingen die schriftliche Genehmigung durch President oder Vicepresident. Solche Genehmigungen sind zu dokumentieren. (10.) Zahlungen bis 50,00 € können vom President alleine durchgeführt werden. Höhere Beträge bedingen die schriftliche Genehmigung des Vicepresident oder einem Beschluss der Boardsitzung. Solche Genehmigungen sind zu dokumentieren. § 6. Finanzabführung (1.)Zur Deckung der den Verein belastenden Ausgaben werden Beiträge erhoben. Zusätzlich können in besonderen Fällen einmalige Sonderbeiträge erhoben werden. Diese dienen der Durchführung von Vereinsaktivitäten und dem Erreichen der Satzungsziele. Die Höhe der Beiträge und Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen und in der Beitragsordnung festgehalten. § 7. Vereinsaktivitäten (1.)Ziel des Vereins ist es mindestens einmal im Jahr einen Jugendtanz in Form eines Freizeitwochenendes (möglichst an wechselnden Orten) zu veranstalten. Zusätzlich soll ebenfalls mindestens einmal im Jahr ein öffentlicher Clubabend stattfinden. (2.)Die minderjährigen Mitglieder brauchen für clubeigene mehrtägige Veranstaltungen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten (i. d. R. ihrer Eltern) und müssen eine volljährige aufsichtspflichtbeauftragte Person benennen, die auf der jeweiligen Veranstaltung anwesend ist. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 13 von 14 Stand: 18.07.2015 Lion Squares Germany Beitragsordnung In Ausfüllung und Ergänzung des von der Satzung der Lion Squares vom 18.07.2015 vorgegebenen Rahmens wird folgende Beitragsordnung (BO) erlassen: § 1. Grundlage Laut §5 (5.) haben die Mitglieder die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen (Umlagen und dgl.) zu entrichten. Folgende Beiträge können erhoben werden: (1.)Beiträge für aktive und Senior Mitglieder (2.)Beiträge für Fördermitglieder (3.)Ermäßigte Beiträge (4.)Einmalige Sonderbeiträge Laut §5 (1.) der Satzung hat der Verein (1.)aktive Mitglieder (2.)Senior Mitglieder (3.)Fördermitglieder (4.)Ehrenmitglieder § 2. Höhe der Beiträge (1.)Zur Deckung der den Verein belastenden Ausgaben werden folgende Beiträge erhoben: (a.) Aktive Mitglieder: 1 € pro Monat (b.) Senior Mitglieder: 1 € pro Monat (c.) Fördermitglieder wählen ihren Beitrag nach §5 (4) der Satzung selbst. Er muss jedoch mindestens 25 € im Jahr betragen. (d.) Ehrenmitglieder sind nach §7 (4.) der Satzung von Beiträgen und sonstigen Umlagen befreit. (2.)Die Beiträge sind innerhalb des 1. Quartals für das laufende Kalenderjahr zu entrichten. (3.)Im Moment wurden von der Mitgliederversammlung keine ermäßigten Beiträge oder Sonderbeiträge beschlossen. President: Annika Saeftel, Rethwiese 5, 25421 Pinneberg, [email protected] Konto: Lion Squares Germany, IBAN: DE97 8306 5408 0004 7429 58 BIC: GENODEF1SLR Deutsche Skatbank Seite 14 von 14 Stand: 18.07.2015
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