AGB´s

Kärntner Almwirt & Kärntner Seewirt by Hinteregger
Wolfgang Hinteregger
Katschberghöhe 40
9863 Rennweg
-Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher und Unternehmer Stand Mai 20151.
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Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger für den festgelegten Termin, Änderungen der
in der Reservierung genannten Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 25 Werktage vor der Veranstaltung verbindlich
mitzuteilen.
Änderungsvorbehalt:
Das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers in einer
für diesen zumutbaren Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen.
Mitbringen von Speisen und Getränken:
3.1. Der Auftraggeber darf Speisen und Getränke zum Verzehr nicht mitbringen.
3.2. Ferner ist er nicht berechtigt ohne Zustimmung des Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger dritte Dienstleister auf
dem Gebiet Dekoration und Unterhaltung jeder Form in den Räumen des Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger zu
beschäftigen oder zu beauftragen.
3.3. Das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger behält sich die Ausübung seines Hausrechts ausdrücklich vor.
Weitergabe der Reservierung an Dritte:
4.1. Die Reservierung gilt nur für den Besteller bzw. seine Gäste. Eine Veräußerung bzw. eine entgeltliche Übertragung an
Dritte in jeglicher Form (wie z.B. über Ebay oder andere Internetforen) ist nicht zulässig und hat die sofortige Stornierung
der Reservierung und den Verfall des Gutscheins zur Folge.
4.2. Gleiches gilt für den Fall einer unentgeltlichen Übertragung der Reservierung an Dritte.
4.3. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe der Gutscheinwerte. Unberührt hiervon
bleiben eventuelle Schadensersatzansprüche, die hierdurch dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger entstehen.
Veranstaltungen und Vorführungen:
5.1. Veranstaltungen (z. B. Modenschauen, Promotionaktionen, Benefizveranstaltungen, Pressetermine, Meinungsumfragen,
Durchführung von politischen Veranstaltungen einschließlich Wahlkampfveranstaltungen etc.) und Vorführungen als
Zugabe zu den Musikdarbietungen sind auf der Wiener Wiesn verboten.
Der Auftraggeber ist deshalb nicht dazu berechtigt, im Rahmen seiner Reservierung solche Veranstaltungen und / oder
Vorführungen durchzuführen.
5.2. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe der Gutscheinwerte. Unberührt hiervon
bleiben eventuelle Schadensersatzansprüche, die hierdurch Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger entstehen.
Agenturen:
6.1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um eine Agentur handelt, ist diese dazu verpflichtet, dem Einzelunternehmen bis
spätestens 30.06.2015 die Preise mitzuteilen und offen zu legen, die diese an ihren Kunden weiterberechnet. Sollte die
Agentur die Reservierungsbestätigung des Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger erst nach dem 30.06.2015
erhalten, so muss diese Mitteilung und Offenlegung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Reservierungsbestätigung
gegenüber den Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger erfolgen.
6.2. Sollte die Agentur von dem Kunden für die Reservierung einen höheren Preis verlangen, als diese an den
Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger zu zahlen hat, so ist der Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger dazu
berechtigt, die Reservierung zu stornieren, was den Verfall des Gutscheins zur Folge hat. Gleiches gilt auch dann, wenn
die Agentur innerhalb der o.g. Fristen dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger die Preise nicht mitgeteilt und offen
gelegt haben sollte.
6.3. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe der Gutscheinwerte. Unberührt hiervon
bleiben eventuelle Schadensersatzansprüche, die hierdurch dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger entstehen.
Rücktritt des Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger:
7.1. Das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten, insbesondere wenn
7.1.1. dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger die Zulassung für die Wiener Wiesn 2015 durch die Veranstalter
versagt oder widerrufen worden ist
7.1.2. höhere Gewalt oder andere von dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger nicht zu vertretende
Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen des Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger nicht
überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen
7.1.3. trotz bestehender Vereinbarungen mit Lieferanten des Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger die Lieferung
erforderlicher Materialien nicht möglich ist, ohne dass es das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger zu
vertreten hat
7.1.4. Das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die
Nichtverfügbarkeit zu informieren und wird dem Auftraggeber die Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Stornierung:
8.1. Der Rücktritt von der Reservierung berechtigt nicht zum Umtausch der erworbenen Gutscheine, außer wenn der Rücktritt
von dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger zu vertreten ist.
8.2. Bei einer Stornierung 31-15 Tage vor der Reservierung fallen 33% des Mindestverzehrs pro Person an.
8.3. Bei einer Stornierung 14-6 Tage vor der Reservierung fallen 66% des Mindestverzehrs pro Person an.
8.4. Bei einer Stornierung 5 Tage und kürzer fallen 100 % des Mindestverzehrs pro Person an.
8.5. Dem Auftraggeber steht es frei nachzuweisen, dass dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger kein oder ein
niedrigerer Schaden entstanden ist.
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Bindung an die Reservierung:
Erscheint der Auftraggeber nicht spätestens 20 Minuten nach Eintritt des in der Reservierung festgelegten
Reservierungszeitpunktes, so kann das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger die reservierten Plätze frei vergeben. Es
besteht auch kein Anspruch auf andere Sitzplätze.
Haftung:
10.1. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt, beschränkt sich die Haftung des
Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen durch Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Einzelunternehmens Wolfgang
Hinteregger.
10.2. Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts
handelt, sind Schadenersatzansprüche unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter
Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzungen
wesentlicher Vertragspflichten haftet das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis
zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei
denn, ein von dem Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade,
den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.
10.3. Soweit die Haftung des Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger.
10.4. Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des
Einzelunternehmens Wolfgang Hinteregger entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zahlung:
11.1. Der Mindestverzehr ist spätestens 14 Tage nach Bestätigungsdatum zu begleichen. Reservierungen, die kürzer als 28
Tage vor dem reservierten Datum getätigt werden, sind nur bei Zahlung per Kreditkarte am Bestätigungsdatum wirksam.
11.2. Bei Vorauszahlungen für den Mindestverzehr per Auslandsüberweisung gehen anfallende Bankgebühren zu Lasten des
Kunden.
11.3. Sonstige Zahlungen müssen unmittelbar vor Ort durch den Auftraggeber ohne jeden Abzug sofort bei Verlassen des
Kärntner Almwirtes bzw. Kärntner Seewirtes by Hinteregger bar oder per Kreditkarte (EC, Eurocard, VISA) geleistet
werden.
11.4. Ein Zahlungsziel bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.5. Wir bitten Sie, Rechnungen vor Ort zu prüfen, da spätere Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Ausschlussfrist:
12.1. Reservierungen, für die kein rechtzeitiger Zahlungseingang zu verzeichnen ist, können von dem Einzelunternehmen
Wolfgang Hinteregger nach eigenem Ermessen storniert werden.
12.2. Für diesen Fall ist das Einzelunternehmen Wolfgang Hinteregger berechtigt, pauschal die unter Ziffer 8. beschriebenen
Stornogebühren zu berechnen.
Gutscheine:
13.1. Die Gutscheine des Kärntner Almwirts bzw. Kärntner Seewirtes by Hinteregger gelten ausschließlich für die Dauer der
Wiener Wiesn (24.09 – 11.10.15), d.h. während der 18-tägigen Sonderveranstaltung
13.2. Für Kinder unter 16 Jahren müssen generell keine Verzehrgutscheine abgenommen werden.
Mündliche Nebenabreden, Schriftform:
14.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.2. Für den Fall, dass der Auftraggeber Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, bedürfen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf
das Schriftformerfordernis.
Gerichtsstand und Erfüllungsort:
15.1. Für das Vertragsverhältnis gilt das österreichische Recht.
15.2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts
ist, für beide Teile Spittal/ Drau.
Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben vorrangig Geltung vor allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers.
Wolfgang Hinteregger