AMTSBLATT - Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt

AMTSBLATT
der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Jahrgang 16
Freitag, den 18. Dezember 2015
Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen
der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben,
Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben
Nummer 12
Nächster Redaktionsschluss:
12.01.2016
Nächster Erscheinungstermin:
22.01.2016
Frohe Weihnachten
Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen
gesunde und friedvolle Feiertage
sowie einen guten Start ins Jahr 2016.
Ihr Gemeinschaftsvorsitzender
Frank Deutsch
Straußfurt
- 2 -
Amtlicher Teil
Beschlüsse
der Gemeinschaftsversammlung
In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt am 17.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Die Tagesordnung vom 17.11.2015 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 02-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2014 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 15
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
Nr. 03-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt
in ihrer Sitzung am 17.11.2015 die Haushaltssatzung 2016, den
Haushaltsplan 2016 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie
den Stellenplan.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 04-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt
auf Grundlage des § 62 ThürKO in ihrer Sitzung am 17.11.2015
den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum
Haushaltsplan 2016, für die Jahre 2015 - 2019.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 05-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt
auf Grundlage des § 62 ThürKO in ihrer Sitzung am 17.11.2015
den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum
Haushaltsplan 2016, für die Jahre 2015 - 2019.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 12/2015
Nr. 06-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
Der Beschluss Nr. 06-11/2013 vom 19.11.2013 (Vergütung der
Reisekosten) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 07-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
1. Der Inhalt der Stellenausschreibung 2016 entsprechend
Entwurf (Stand 05.11.2015) wird beschlossen.
2. Die Stellenausschreibung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt.
3. Die Veröffentlichung soll im Januar 2016, möglichst zeitgleich im Staatsanzeiger (25.01.2016) und in der Ausgabe
01/2016 des Amtsblattes erfolgen.
4. Die eingehenden Bewerbungen werden durch die Bürgermeisterrunde (Haupt- und Finanzausschuss der VG) vorgeprüft. Der Gemeinschaftsversammlung, die im April oder
Mai 2016 befinden soll, sollen dann geeignete Bewerber zur
Wahl vorgeschlagen werden.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 08-11/2015
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt:
1. In jenen Fällen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in denen
anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, trägt
generell die Verwaltungsgemeinschaft diese Kosten.
2. Die vorgenannte Kostenregelung gilt rückwirkend für
Leistungen, die seit dem 01.01.2015 in Rechnung gestellt
wurden; eine dementsprechende Verrechnung zwischen den
betreffenden Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft
soll kassenwirksam 2015 erfolgen. Dementsprechend gelten
so entstehende überplanmäßige Ausgaben der VG unter
HHSt: 0200.00.6550 als genehmigt; sie sind durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu decken.
3. Zivilrechtliche Verfahren fallen unter diese Regelung nicht.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16
Ja-Stimmen:.............................................................................. 16
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Thüringer Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse
über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2016
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3
und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und
Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG)
in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl.
S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
folgt festgesetzt:
Straußfurt
- 3 -
1.
Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro
2. Rinder einschließlich Bisons,
Wisente und Wasserbüffel
2.1 Rinder bis 24 Monate
je Tier 6,00 Euro
2.2 Rinder über 24 Monate
je Tier 6,50 Euro
3.
Schafe und Ziegen
3.1 Schafe bis 9 Monate
je Tier 0,10 Euro
3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.3 Schafe über 18 Monate
je Tier 1,00 Euro
3.4 Ziegen bis 9 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
3.6 Ziegen über 18 Monate
je Tier 2,30 Euro
4.Schweine
4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung
4.1.1 weniger als 20 Sauen
je Tier 1,20 Euro
4.1.2 20 und mehr Sauen
je Tier 1,60 Euro
4.2 Ferkel bis 30 kg
je Tier 0,60 Euro
4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 kg
4.3.1 weniger als 50 Schweine
je Tier 0,90 Euro
4.3.2 50 und mehr Schweine
je Tier 1,20 Euro
Absatz 4 bleibt unberührt.
5.
Bienenvölker
je Volk 1,00 Euro
6.Geflügel
6.1 Legehennen über 18 Wochen
und Hähne
je Tier 0,07 Euro
6.2 Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
6.3 Mastgeflügel (Broiler)
einschließlich Küken
je Tier 0,03 Euro
6.4 Enten, Gänse und Truthühner
einschließlich Küken
je Tier 0,20 Euro
7.
Tierbestände von Viehhändlern
vier v. H. der
umgesetzten Tiere
des Vorjahres
(nach § 2 Abs. 7)
8.
Der Mindestbeitrag beträgt für jeden
beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt
6,00 Euro
Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine
Beiträge erhoben.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden.
(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht.
(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2
wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:
1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis
der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie
I eingestuft worden.
2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der
spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen
in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der
Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in
Kategorie I eingestuft.
Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage
2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse
durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb)
gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der
Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere,
Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und
Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18
Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am
Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren.
(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen
Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der
Nr. 12/2015
Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet
oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart
in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich
der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch,
wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die
Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen
Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei
Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein
gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und
in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur
vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann
auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere
seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes
für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die
Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer
Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren
Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von
Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die
Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.
(5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016
der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht
oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf
der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig
ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen.
(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des
umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für
die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend.
Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder
juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die
Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge
nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen
bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
§4
(1) Für Tierhalter, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen
Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe
Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge
nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf
Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz
2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2
TierGesG bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren
geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
Straußfurt
- 4 -
Nr. 12/2015
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Abwasser:
* BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra,
Riethnordh., Straußf., Werningshausen,
Wundersleben)
03634/68490
* BeWA-Bereitschaft Abwasser
(außerhalb der üblichen Geschäftszeiten):
0800-3634800
* AZV „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza
(Schwerstedt)
03603/8407-30
* der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa 036376/50891
Standesamt:
* Stadtverwaltung Sömmerda
03634/3500
Landratsamt Sömmerda, Jugendamt
Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) 14-tägig erstmals wieder ab 14.09.2015 (Tel.-Nr. 036376/51332)
Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi. 1.02 bzw. 1.52, Telefon 03634/354-103 oder -111, in
Notsituationen 03634/354-133 oder die Polizeiinspektion;
Sprechzeiten des Jugendamtes:
Mo-Fr. von 8 bis 11.30 Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr.
Jena, 14. Oktober 2015
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter
www.vgstraussfurt.de erreichbar. Dort sind auch die E-Mail-Verbindungen hinterlegt.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug
auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am
1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen
für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 2 und
§ 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.
Nichtamtlicher Teil
Wichtige Informationen
Verwaltungsgemeinschaft: 513-0 (Zentrale), VG-Vorsitzender
51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313,
Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt
mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327;
Fax-Nr.: 513-21; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in
Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und
13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt 51316 in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, parterre rechts;
Sprechzeiten dienstags von 12.30 - 14.30 Uhr für Kinder und
Jugendliche, 16.00 - 18.00 Uhr für alle Bürger;
Landratsamt: 03634-3540; Polizei Sömmerda: 03634-3360 oder
im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/
Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/
Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft „Marzahner Tor“ mbH, Berlin: 56415 in
Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di. 10-12 Uhr
und Don. 17-19 Uhr, Fax-Nr. 036376/56415 (in dringenden Fällen
unter der Ruf-Nr. 0163/7183827); Gemeindebibliothek Straußfurt
in der Bahnhofstr. 10: Tel. 53450 mit den Öffnungszeiten Die. und
Do. jeweils 16.30 - 18.00 Uhr
Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Straußfurt, Tel.-Nr. 513-37 mit der Sprechzeit Di. 17-18 Uhr
Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden:
Sparkasse Mittelthüringen BLZ 82051000 Kto.-Nr. 0140009400
oder
Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ 12030000 Kto.-Nr. 944561
Elektro:
* Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter
03641/8171111
oder
[email protected]
Wasser:
* BeWA Sömmerda
(Gangloffs.+Schilfa, Straußf.,
Wundersleben)
03634/68490 oder 684919
BeWA-Bereitschaft Wasser
(außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-0725175
* Stadtwerkeunternehmen ThüWa Thüringen Wasser GmbH
(Haßl., Riethnordh., Henschl.+
Vehra u. Werningsh.)
0361/564-0
Stadtwerke-Bereitschaft Wasser
(außerhalb der üblichen Geschäftszeiten):
0361/51113
* Verbandswasserwerk Bad Langensalza
(Schwerstedt) 03603/840755
Sprechstunden der Bürgermeister
der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
01. Gangloffsömmern mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr
in Gangloffsömmern im Kulturhaus,
Bürgermeisterzimmer,
Tel.-Nr. (036376) 53888
jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
von 18.00 bis 19.00 Uhr in Schilfa
02. Haßleben
montags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
in der Feuerwehr (Neustadt Nr. 97a),
Tel.-Nr. (036201) 58052
03. Henschleben
dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr
in Vehra
mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr in
Henschleben (036376) 58355
04. Riethnordhausenmontags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
im Bürgermeisteramt,
Tel.-Nr. (036204) 50940
05. Schwerstedt
mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
im Bürgermeisteramt,
Tel.-Nr. (036376) 60323,
mobil 0162 7530563
06. Straußfurt
dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
im Bürgermeisteramt,
Tel.-Nr. (036376) 53444
07. Werningshausen mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
im Kindergarten Werningshausen,
Tel.-Nr. (036376) 58347
08. Wundersleben mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im
Bürgermeisteramt,
Tel.-Nr. (036376) 53933
Dies und das ...
... Für einigen Unmut unter den älteren Lesern sorgte in den letzten Wochen die Änderung des Bundesmeldegesetzes. Wie wir
auch schon bekannt gemacht hatten, ist es aus diesen rechtlichen Gründen nur noch möglich, die Geburtstage ab dem 70.
und folgend dann 75., 80., 85., 90., 95., 100. (danach jährlich)
zu veröffentlichen. Hieran sind wir als Verwaltung gebunden.
Dementsprechend betrifft das die Weitergabe der Daten an die
Tageszeitung oder auch die Veröffentlichungen der Geburtstagsdaten durch die Vereine.
... Traditionell tagt Ende November eines Jahres die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
(VG): Hier sind die Bürgermeister und gewählten Vertreter aus
den einzelnen Gemeinderäten Mitglied des Gremiums. Ein positiver Aspekt war sicherlich die Möglichkeit, die Umlage zur Finanzierung der Verwaltungsaufgaben für das Jahr 2016 zu senken.
Straußfurt
- 5 -
Dies ist freilich in erster Linie erhöhten Finanzzuweisungen für
die Erledigung von Landes-/bzw. Bundesaufgaben zu schulden,
die die VG namens des Freistaates ausführt. Gleichwohl trugen
eine Reihe von Einsparmaßnahmen ebenso zu dem günstigen
Fakt bei. Es bleibt zu hoffen, dass damit ein klein wenig die weiter
sinkenden sogenannten Schlüsselzuweisungen des Freistaates
an die Gemeinden ausgeglichen werden können. Des Weiteren
war eine Beschlussfassung zum Text der Ausschreibung für die
Stelle des Gemeinschaftsvorsitzenden notwendig geworden, da
die Amtszeit des Stelleninhabers Mitte September 2016 endet
und sich dieser nicht wieder zur Wiederwahl stellen muss.
Angesichts der aktuellen Flüchtlingsproblematik war auch ein
geplantes thüringer Änderungsgesetz im Rahmen des üblichen
Anhörungsverfahrens Gegenstand von Diskussionen in der VGVersammlung. Nicht zuletzt spielte die Diskussion um die Gebietsreform eine wiederum große Rolle. Mehrheitlich äußerte
man Unverständnis, dass die stabil arbeitenden Verwaltungsgemeinschaften zukünftig nicht mehr existent sein sollen. Nur noch
Einheits- oder Landgemeinden soll es dann geben; andere Formen von Gemeindezusammenschlüssen (wie Verbandsgemeinden) sind offensichtlich nicht denkbar. Einigermaßen zweifelhaft
sind auch die geplanten Zuschnitte der Landkreise. Das den Diskussionen zugrunde liegende Leitbild der Landesregierung ist
nur sehr vage in seinen Aussagen und stößt nicht nur bei den
genannten Einwohnerprognosen für 2035 auf Skepsis. Man wird
abwarten müssen, was das nunmehr für das Frühjahr angekündigte Vorschaltgesetz Neues bringen wird.
... In jedem Winter aufs Neue muss man neugierig sein, ob mit
Schnee zu rechnen ist oder nicht. Feststeht jedoch, dass nach
den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden in den Fällen
von Straßen mit nur einem Gehweg bekanntlich die Pflichten
wechseln. In Jahren mit gerader Endziffer (also kommendes Jahr
2016) sind die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite
befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet; bis
einschließlich Silvester 2015 also diejenigen auf der gegenüber
liegenden Straßenseite.
... Aus Platzgründen wird um Verständnis gebeten, dass beim
Abdruck von größeren Plänen jeweils eine Zeitungsseite genutzt
werden muss. Insofern kann es zu Verschiebungen in der angestammten Reihenfolge der Nennung der Gemeinden kommen.
... Bei Problemen bei der Zustellung der Amtsblätter bitten wir um
telefonische Mitteilung an die VG zwecks Weiterleitung an den
beauftragten Verlag. Es werden genügend Amtsblätter für jeden
Haushalt gedruckt. Hilfreich wäre u.U. auch die Übernahme des
Austragens durch einheimische Personen. In diesen Fällen gab
es bislang kaum Schwierigkeiten. Nicht zuletzt kann man das
Amtsblatt auch im Internet nachlesen (über www.vgstraussfurt.
de). Und: Gegebenenfalls sollte man auf einen ordnungsgemäß
angebrachten Briefkasten nebst Hausnummer am Haus achten.
... und zum Schluss: Nochmals alles Gute für das kommende
Jahr, zuvor ein wenig Ruhe, keinen Stress und vorallem Freude
im Kreise seiner Lieben - schlicht, ein besinnliches Weihnachtsfest.
F. Deutsch
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
… in Gangloffsömmern und Schilfa
Herrn Edwin Drehmann
Frau Elfriede Burggraf
Frau Ilka Stadermann
Frau Gertrud Triebel
OT Schilfa
Herrn Gerhard Trommer
OT Schilfa
am 19.01.
am 26.01.
am 28.01.
am 16.01.
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
am 22.01.
zum 80. Geburtstag
am 02.01.
am 26.01.
zum 95. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
am 11.01.
am 12.01.
am 19.01.
am 26.01.
am 29.01.
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
… in Haßleben
Frau Charlotte Gräber
Herrn Kurt Spiegler
… in Riethnordhausen
Frau Liesa Gutwasser
Frau Gisela Schulze
Frau Elisabeth Greyer
Herrn Dietrich Domann
Herrn Heinz Erdmann
Nr. 12/2015
… in Schwerstedt
Frau Gisela Stollberg
Frau Helga Ehrig
am 06.01.
am 22.01.
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
am 07.01.
am 10.01.
am 24.01.
zum 75. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
am 07.01.
am 13.01.
am 15.01.
zum 75. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
… in Straußfurt
Herrn Dieter Möller
Frau Waldtraut Saalfeld
Frau Hannelore Schacke
… in Werningshausen
Frau Ingrid Zellmann
Frau Ilse Kutscher
Herrn Erich Sommer
uuuuuuuu
Unseren Ehejubilaren gratulieren wir
… in Riethnordhausen
Eheleute Helga und Klaus-Jürgen Spiegler
zur Goldenen Hochzeit - 50. HT
am 22.01.
… in Schwerstedt
Eheleute Christa und Kuno Ehrich
am 28.01.
zur Goldenen Hochzeit - 50. HT
… in Straußfurt
Eheleute Ilona und Dieter Schulz
am 01.01.
zur Goldenen Hochzeit - 50. HT
Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt
mit Wundersleben, Henschleben, Vehra sowie Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt
Gottesdienste
Donnerstag, 24.12.2015 Heiligabend
15.30 Uhr
Henschleben, mit Krippenspiel
15.30 Uhr
Schilfa, mit Chor und Kantor
16.00 Uhr
Straußfurt, mit Krippenspiel
16.00 Uhr
Schwerstedt, mit Krippenspiel
16.00 Uhr
Wundersleben, mit Krippenspiel
16.30 Uhr
Gangloffsömmern, mit Krippenspiel
Sonntag, 27.12.2015
14.00 Uhr
Schwerstedt
Donnerstag, 31.12.2015
15.30 Uhr
Henschleben, mit Abendmahl
17.00 Uhr
Gangloffsömmern, mit Abendmahl
Sonntag, 03.01.2016
09.30 Uhr
Straußfurt, mit Abendmahl
14.30 Uhr
Schilfa, mit Abendmahl
Kinderkirche/Christenlehre
Mittwoch, 06.01.2016, 14.30 Uhr Straußfurt, Pfarrhaus
Mittwoch, 20.01.2016, 14.30 Uhr Straußfurt, Pfarrhaus
Konfirmandenunterricht
Freitag, 15.01.2016; 17.00-19.00 Uhr in Sömmerda, Markt 5, Gemeindezentrum
Gemeindenachmittag für alle Interessenten
Dienstag, 12.01.2016; 14.00 Uhr Pfarrhaus, Straußfurt
Otfried Heinrich, Pfarrer
Tel.: 036376/50131
Straußfurt
- 6 -
Nr. 12/2015
Jahresrückblick Kita Gangloffsömmern
Nichtamtlicher Teil
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen erholsame und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer
Lieben.
Für das neue Jahr Gesundheit, Glück und viel Erfolg im
persönlichen Leben.
Im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern
Tornack
Bürgermeister
Tradition in Gangloffsömmern
Adventsblasen am 4. Advent
Alle Jahre wieder ... ist nicht nur die Überschrift eines Weihnachtsliedes, nein, es bedeutet auch, dass die Prösetaler Musikanten es wenigstens einmal im Jahr schaffen, zu einer öffentlichen Veranstaltung zu musizieren. Ja, irgendwie gibt es uns
doch noch, wenngleich es schöner wäre, könnten regelmäßige
Proben mit allen Bläsern stattfinden - aber leider, leider, leider,
lang, lang ist‘s her ... Dennoch: Wir wollen die vor 20 Jahren
aus der Taufe gehobene Tradition weiter pflegen und möglichst
lange die jährliche Veranstaltung oben auf dem Denkmalsplatz
an der Kirche beibehalten. Deshalb laden wie immer die noch
verbliebenen Prösetaler Musikanten gemeinsam mit dem Cateringservice Michael Hladka ganz herzlich zum besinnlichen
Zusammensein am 4. Adventssonntag, diesmal dem 20.12., an
unseren angestammten Veranstaltungsplatz am Denkmal ein.
Wie immer bei guter Bewirtung, den weihnachtlichen Weisen der
Musikanten, einer vielleicht winterlichen Landschaft und sicherlich stimmungsvollem Ambiente ist auch diesmal zu hoffen, dass
die besondere weihnachtliche Stimmung aufkommen möge, die
uns und unserem treuen Publikum so gefällt. Kurz und gut: Nach
dem sonntäglichen Mittagsschlaf der kleinen und großen Fans
sollte der Adventsspaziergang hoch zum Kirchberg führen, um
dann eine gute Stunde weihnachtlicher Blechbläser-Musik zu
lauschen, anregende und wärmende Getränke zu genießen
oder einen schönen Happen zu essen; es wird sich sicherlich
wie immer lohnen. Also nochmals erinnert: Sonntag, 4. Advent,
20.12.2015, ab 16.00 Uhr - traditionelles Adventsblasen am
Denkmalplatz an der Kirche zu Gangloffsömmern.
Auf zahlreiches Kommen freuen sich die Prösetaler Musikanten und das Team um Michael Hladka
Plätzchenduft, Glühwein und stimmungsvolle Lichter sagen…
na klar…es ist wieder Weihnachtszeit. Das bedeutet auch, dass
sich das Jahr schon wieder dem Ende neigt. Die Kita „Wirbelwind“ nutzt dies, für ein kurzes Resümee, denn es ist Einiges in
der Einrichtung passiert. Im Frühjahr und Herbst riefen wir zum
„Putz“ in den Obstgarten. Wieder folgten Diesem fleißige Eltern
und brachten unser kleines Obstparadies auf Vordermann. Dank
des Mäheinsatzes der Fa. Imholze und Eltern, durften wir auf den
Storchengang durch hohes Gras verzichten. Beerensträucher ergänzen nun den Obstbaumbestand und laden im nächsten Jahr
zum Naschen ein. Aber auch innerhalb der Kita hat sich renovierungstechnisch Einiges getan, so erhielten mehrere Räume einen neuen Farbanstrich. Im Außenbereich wurde mit Hilfe eines
Zaunes und einer Hecke ein geschützter Bereich für die ganz
Kleinen errichtet. Hier können sie zukünftig ungestört krabbeln
und spielen. Desweiteren, erneuerten Eltern die Umrandung unserer Sandkiste und entfernten, dank des privaten Baggereinsatzes, unsere Wippe, ein Relikt aus den 70iger Jahren. Dank des
gangloffsömmer`schen Heimat- und Geschichtsvereines, hatten
unsere Kinder im Frühling wieder viel Spaß beim Osterfest. Ein
schönes Event war auch das Geschichten erzählen von Herrn
Sonnenstrahl im Oktober. Bedanken möchten wir uns auch ganz
lieb für die Spende vom ehemaligen Angelverein, die Hilfe beim
Obstgarten mähen vom Sportverein, die Unterstützung der Feuerwehr beim Martinsumzug und die Spende von Kirmesverein
und Dr. Scholtissek, der als singender Zahnarzt sein musikalisches Talent durchaus einem breiteren Publikum präsentieren
kann. Wir danken auch folgenden Sponsoren für die Beschaffung der Kinder-Weihnachtsgeschenke: Dennis Hohlstein - Service am Bau, Firma KLEINbauten, Firma Esche Logistics und
Rechtsanwältin Esther Krapf. In diesem Zusammenhang möchten wir natürlich die Organisation der alljährlichen Weihnachtsfeier das traditionelle Weihnachtsmärchen der Eltern erwähnen.
Eine der Hauptorganisatorinnen, und das schon seit einigen Jahren, ist Frau Stiffel. Mit viel Herzblut und Engagement sorgen
sie und weitere fleißige Muttis und Vatis für einen reibungslosen
Ablauf. Lange (Dankes-) Rede, kurzer Sinn. Wir sind uns durchaus bewusst, dass Vieles in unserer recht schönen Einrichtung,
ohne die Unterstützung unserer Eltern, nicht möglich wäre und
hoffen auch zukünftig auf eine enge und herzliche Zusammenarbeit, denn uns allen ist Eines gemein: Das Wohl der Kinder. In
diesem Sinne eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und
einen guten Rutsch ins Jahr 2016.
Das Team der Kita Wirbelwind
Straußfurt
- 7 -
Nr. 12/2015
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender
Beschluss gefasst:
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom
16.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Die geänderte Tagesordnung der Sitzung vom 16.11.2015 wird
beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 02-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
Nr. 03-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Der Beschluss Nr. 03-10/2013 vom 14.10.2013 (Vergütung der
Reisekosten) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 04-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben
des HH-Jahres 2015 unter HHSt: 5600.00.5010 (z. Z. 3.268,48
EUR) für die Grundstücksunterhaltung der eigenen Sportstätten.
Deren Deckung soll aus Mehreinnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 1
Nr. 05-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben
des HH-Jahres 2015 unter HHSt: 1300.00.5200 (z. Z. 3.112,15
EUR) für Geräte, Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände der
FFW. Deren Deckung soll aus Mehreinnahmen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 06-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt:
Der Gemeinderat beschließt die Aussetzung der Vollziehung von
offenen Gewerbesteuern für die Jahre 2009 - 2015.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 0
Nein-Stimmen:............................................................................ 8
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates
Riethnordhausen
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen vom 30.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 30.11.2015 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 7
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 7
Ja-Stimmen:................................................................................ 7
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 02-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 03-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Tiefbau-Holzen
e.K., mit Sitz in 99099 Erfurt, Hinter den Gärten 8, zur Ausführung der Wandsanierung und Fugenausbildung der Mauerbegrenzung in Höhe von insgesamt 5.544,03 EUR zu.
Sich hieraus ergebende überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen
Rücklage erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 04-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben
von 38.000,00 EUR unter HHSt: 8800.09.9401 für die Freiflächengestaltung der ehemaligen Gemeindeschänke.
Deren Deckung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen.
Straußfurt
- 8 -
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 05-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
1. Der Beschluss 06-10/2015 vom 26.10.2015 wird aufgehoben.
2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Maßnahme
„Gestaltung Dorfplatz / Bordsteinerneuerung“ an die Firma
Tiefbau-Holzen, Erfurt, zu deren Angebotspreis in Höhe von
2.160,05 EUR netto, somit 2.570,46 EUR brutto, zu.
Deren Finanzierung soll aus Mehreinnahmen bzw. Mitteleinsparungen erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 06-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Das Begrüßungsgeld für Neugeborene wird auch 2016 gezahlt.
Insofern gilt die Richtlinie 2015 für das Jahr 2016 fort.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nr. 12/2015
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 07-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Einer Pacht der näher bezeichneten Fläche westlich der bereits
vorhandenen Garagen zum Zwecke der Bebauung mit einer Garage wird zu den üblichen Pachtpreisen zugestimmt. Die Toröffnung soll nicht zur Straßenfläche erfolgen; im Übrigen sind weitere zu beachtende baurechtlichen Vorgaben durch den Pächter
einzuhalten.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 08-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt:
Das Leitbild der Landesregierung zur Gebietsreform in Thüringen
wird abgelehnt.
Die Eigenständigkeit der Gemeinden soll beibehalten werden,
ebenso wie die Verwaltungsgemeinschaften. Im Übrigen wird
sich auf die Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde
Riethnordhausen bezogen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Amtliche Bekanntmachung
der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2015
I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die nachstehende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Riethnordhausen
Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2015
Auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
auf nunmehr
EuroEuro
EuroEuro verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
46.758
46.758
0
0
1.050.691
1.050.691
1.097.449
1.097.449
162.049
162.049
0
0
275.035
275.035
437.084
437.084
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht
und damit auf 0 EUR neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0 EUR
neu festgesetzt.
Straußfurt
- 9 -
§4
Die Steuerhebesätze der Gemeinde bleiben unverändert und
werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a. für landwirtschaftliche Betriebe (A)
300 v.H.
b. für die Grundstücke (B)
390 v.H.
2. Gewerbesteuer
360 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 170.000 EUR
um 10.000 EUR erhöht und auf 180.000 EUR neu festgesetzt.
§6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich;
a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00
EUR je Haushaltsstelle,
b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00
EUR je Haushaltsstelle.
In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgabe zu erteilen.
§7
Diese 1. Nachtraghaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015
in Kraft.
Riethnordhausen, den 17.11.2015
Hieber
Bürgermeister
- Siegel -
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit
Schreiben vom 16.11.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt.
III.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses
Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,
Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1
zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,
Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.
Nr. 12/2015
neuer Computerarbeitsplatz für den Ortschronisten geplant. In
der Dezembersitzung werden die Beratungen zum
Etat 2016 fortgesetzt.
Zu Beginn der Sitzung hatte der Geschäftsführer des für Riethnordhausen zuständigen Abwasserzweckverbandes „Finne“,
Maik Weise, die beabsichtigten Arbeiten im Ortsbereich für 2016
erläutert. Nach seinen Aussagen sollen Kanalarbeiten für Abwasser und Regenwasser im Bereich der Erfurter Straße etwa
Höhe Kita bis Ortausgang Richtung Haßleben erfolgen. Nach
Ausschreibung könnten die Arbeiten etwa im 3. Quartal beginnen und zirka ein halbes Jahr dauern. Grundstücksbegehungen
werden Anfang nächsten Jahres, eventuell ab Ende Januar, erfolgen. Von den Anwohnern werden laut Heise Anschlussbeiträge erhoben, die nach Größe der Grundstücke berechnet werden.
Abhängig von Fördermittel werden in den Folgejahren weitere
Ortsbereiche an das Abwassernetz angeschlossen.
Der Gemeinderat verabschiedete eine Stellungnahme zu den
derzeitigen Vorstellungen der Landesregierung über eine Gemeindegebietsreform.
Dieses Leitbild wird abgelehnt, heißt es darin. Die Räte fordern
die Beibehaltung eigenständiger Thüringer Gemeinden in den
jetzigen Strukturen und den Fortbestand der bewährten Verwaltungsgemeinschaften.
Um den andauernden Flüchtlingszustrom nach Deutschland einzudämmen sprach sich der Rat für Obergrenzen aus. Grundsätzlich solle jedem Flüchtling, der in schwerer Not zu uns kommt
und ein Recht auf Asyl hat, geholfen werden. Dem seien aber
quantitative und qualitative Grenzen gesetzt.
H. Johr
Neue Einwohner von Riethnordhausen
Bürgermeister Jürgen Hieber begrüßte in den vergangenen Wochen mehrere neue Einwohner von Riethnordhausen und überreicht als Geschenk einen Fuchs, das Maskottchen des Ortes.
Hieber
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Aus der Gemeindevertretersitzung
November 2015
Riethnordhausen wird auch im kommenden Jahr ein Begrüßungsgeld in Höhe von 1.000 Euro für die Neugeborenen zahlen, die ihren Wohnsitz im Ort haben. Das hat der Gemeinderat in
seiner Sitzung Ende November einstimmig beschlossen.
Für Restarbeiten am neuen Dorfplatz wurde außerdem ein Auftrag an die bisherige bauausführende Firma erteilt. Sie soll noch
eine Wand sanieren und das Naturmauerwerk verfugen. Dafür
sind 5 400 Euro erforderlich.
Endgültig zugestimmt wurde der Idee, auf dem Platz einen Bronzefuchs aufzustellen. Den Auftrag dafür erhält der Bildhauer
Christian Paschold.
Zugestimmt wurde einem Antrag zum Bau einer Garage im Beginn des Wohngebietes Ölmühlenberg.
Beraten wurden im Gemeinderat Investitionen für das nächste
Jahr. So sollen unter anderem endlich das Schattensegel für den
Kindergarten aufgebaut und der Mehrzweckanbau am Feuerwehrgerätehaus in Angriff genommen werden. Es sind außerdem weitere Anschaffungen für die freiwillige Feuerwehr und ein
Franz Domann, geboren am 16. August, mit Mama Franziska
Domann und Papa Florian Lange.
Adrian Lutze, geboren am 15. September, mit Mama Katja,
Papa Swen und Schwester Theresa.
Straußfurt
- 10 -
Bei der Kranzniederlegung waren neben Dieter Domann und Jürgen
Hieber auch Barbara
Dietrich, Hildegard Timmel und Achim Domann
dabei (v.r.n.l.)
Arik Blechschmidt, geboren am 1. Oktober, mit Mama Irene und
Papa Adrian.
Martini-Umzug mit der Jugendfeuerwehr
Angeführt und begleitet von den Mädchen und Jungen der Jugendfeuerwehr zogen viele Eltern mit ihren Kindern zu Martini
am 10. November von der Kirche durch den Ort bis zum Feuerwehrgerätehaus. Dort hatte die Kameraden Feuerschalen aufgestellt, den Grill angezündet sowie warme und kalte Getränke
vorbereitet. Die kleine Martini-Feier, die nun schon seit einigen
Jahren begangen wird, findet immer mehr Zuspruch.
Begonnen hatte die Veranstaltung mit einem Gottesdienst, bei
dem an den Heiligen Martin erinnert wurde, der vor rund 1 300
Jahren lebte. Er hatte seinen Mantel mit einem frierenden Bettler
geteilt. Barmherzigkeit und Hilfe seien Werte, die zu allen Zeiten
den Kindern vermittelt werden sollten, hieß es in der Andacht.
H. Johr
Vor dem Marini-Umzug versammelten sich die Teilnehmer zu
einer Andacht in der Kirche.
Nr. 12/2015
Weihnachtsmarkt
Am 1. Advent lockte der Weihnachtsmarkt die Einwohner in die
Straße am Dorfgemeinschaftshaus. Die Bewohner der Weinbergstraße hatten die insgesamt sieben Stände wieder liebevoll
geschmückt, Kaffee und Kuchen, Waffeln und Crepes, Gegrilltes, Glühwein und andere warme und kalte Getränke vorbereitet.
Auch das Wetter zeigte sich an diesem Tag von seiner einigermaßen schönen Seite, so dass sich die Organisatoren auch nicht
über mangelndem Zuspruch beklagen konnten.
Drei Tage hatten rund 30 Anwohner zu tun, um den bisher neunten Markt auf die Beine zu stellen. Allerdings gibt es jetzt Überlegungen, das Fest wegen des hohen organisatorischen Aufwandes in andere Hände zu geben. Gedacht ist dabei an einen der
Vereine des Ortes.
Weihnachtsmann Heinz
Schönthal mit Leni Wäldchen und dem Nurzener
Fuchs (Fotos: H. Johr)
Kranzniederlegung zum Volkstrauertag
Aus Anlass des Volkstrauertages legten Bürgermeister Jürgen
Hieber und der Vorsitzende der Ortsgruppe der Volkssolidarität,
Dieter Domann, einen Kranz am Denkmal für die gefallenen und
vermissten Männer des Ortes der beiden Weltkriege nieder. Domann erinnerte daran, dass nunmehr seit 70 Jahren in Deutschland Frieden herrscht. Eine solange Zeitspanne ohne kriegerische Auseinandersetzungen habe es seit 300 Jahren nicht mehr
gegeben. Er gehöre neben Martin Thormann zu den einzigen
noch lebenden Veteranen in Nurzen, die den Krieg selbst noch
aktiv erlebt haben. Möge das allen künftigen Generationen erspart bleiben, wünschte er sich.
H. Johr
Die Ortsgruppe der Volkssolidarität dankt
Die Ortsgruppe der Volkssolidarität (VS) dankt allen Spendern
in der jüngsten Listensammlung, besonders den Mitgliedern des
Gemeinderates.
Die Hälfte des Geldes erhalten der Seniorentreff und die Frauengruppe der Kirchgemeinde zur Gestaltung der Zusammenkünfte.
Die Mitglieder der VS-Ortsgruppe treffen sich regelmäßig und
diskutieren über die Probleme des Alltags und gegenwärtig besonders der komplizierten Flüchtlingspolitik. Sie unternehmen
Tagesfahrten, dieses Jahr z. B. zur Landesgartenschau nach
Schmalkalden, in den Harz und nach Nürnberg.
H. Johr
Straußfurt
- 11 -
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschloss bei
Aufhebung des Beschlusses Nr. 06/06-2012 die Satzung über
die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis 2011 (Beitragssatzsatzung 1991
bis 2011). Diese Satzung wird durch Abdruck im Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt vom 18.12.2015 bekannt gemacht.
2. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt eine nochmalige
Bekanntmachung der Anlagen 1 und 2 der Satzung über die
Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Henschleben (Straßenausbaubeitragssatzung) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft
Straußfurt vom 18.12.2015.
F. Deutsch
Gemeinschaftsvorsitzender
Satzung
über die Festsetzung des Beitragssatzes für die
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge
der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis
2011 (Beitragssatzsatzung 1991 bis 2011)
Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBI. S. 113/114),
sowie der §§ 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI.
S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung
des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011
(GVBI. S. 61), in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
der Gemeinde Henschleben (Straßenausbaubeitragssatzung)
vom 01.08.2012, erlässt die Gemeinde Henschleben folgende
Satzung:
§1
Beitragssatz 1991 bis 2011 für die Ermittlungseinheit 1
(1)Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücks flächen nach § 6 der Straßenausbaubeitrags satzung in der Ermittlungseinheit 1 betragen
in qm
80.619,50
(2)Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach
§ 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für
die Jahre 1991 bis 2011 beträgt in Euro
183.148,93
(3)Der Anteil der Gemeinde Henschleben am
beitragsfähigen Investitionsaufwand nach
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung
beträgt in %
37,87
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit
Nr. 12/2015
-
-
-
-
-
-
-
Investitionsaufwand 1991-2011
in Euro
abzüglich der geflossenen Fördermittel in Euro
ergibt Zwischensumme
abzüglich des Anteils der
Gemeinde Henschleben (37,87 %)
ergibt den beitragsfähigen Investitionsaufwand in Euro
geteilt durch die Summe der
beitragsfähigen Grundstücksfläche in qm
ergibt den Beitragssatz für die Jahre
1991 bis 2011 in Euro/qm
183.148,93
./.
183.148,93
69.358,50
113.790,43
80.619,50
1,4114504
§2
Beitragssatz 1991 bis 2011 für die Ermittlungseinheit 2
(1) Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücks flächen nach § 6 der Straßenausbaubeitrags satzung in der Ermittlungseinheit 2 betragen
in qm
80.165,60
(2)Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach
§ 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für
die Jahre 1991 bis 2011 beträgt in Euro
132.247,23
(3)Der Anteil der Gemeinde Henschleben am
beitragsfähigen Investitionsaufwand nach
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung
beträgt in %
31,32
(4) Berechnung des Beitragssatzes für die
Ermittlungseinheit
- Investitionsaufwand 1991-2011 in Euro
132.247,23
- abzüglich der geflossenen Fördermittel
in Euro
./.
- ergibt Zwischensumme
132.247,23
- abzüglich des Anteils der
Gemeinde Henschleben (31,32 %)
41.419,83
- ergibt den beitragsfähigen Investitions aufwand in Euro
90.827,40
- geteilt durch die Summe der beitrags fähigen Grundstücksfläche in qm
80.165,60
- ergibt den Beitragssatz für die Jahre
1991 bis 2011 in Euro/qm
1,1329971
§3
Ermittlung des tatsächlichen Beitrages
(1) Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich
durch Multiplikation des Beitragssatzes mit der beitragsfähigen
Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen.
(2) Der nach Absatz 1 ermittelte Beitrag wird in 3 Teilbeträgen, beginnend ab 2013, erhoben. Der 1. Teilbetrag wird am
31.12.2013, der 2. Teilbetrag am 31.12.2014 und der 3. Teilbetrag
am 31.12.2015 fällig.
§4
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt rückwirkend am 25.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.08.2012 außer Kraft.
Henschleben, den 18.12.2015
Bauersfeld Bürgermeister
- Dienstsiegel -
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gez. Bauersfeld, Bürgermeister
-Dienstsiegel-
- 12 -
Straußfurt, den 01.08.2012
Gemeinde Henschleben
Lageplan M 1:1500
der Anlage 1 zur
Straßenausbaubeitragssatzung
Henschleben vom 01.08.2012
Anlage 1 – Ortsteil Henschleben – Stand 01.08.2012 – Ermittlungseinheit 1
Straußfurt
Nr. 12/2015
Straußfurt
- 13 -
Nr. 12/2015
Anlage 2 – Ortsteil Vehra – Stand 01.08.2012 – Ermittlungseinheit 2
Gemeinde Henschleben
Lageplan M 1:1500
der Anlage 2 zur
Straßenausbaubeitragssatzung
Henschleben vom 01.08.2012
Straußfurt, den 01.08.2012
gez. Bauersfeld, Bürgermeister
-Dienstsiegel-
Straußfurt
- 14 -
Nr. 12/2015
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
Der Trinkwasserzweckverband „Verbandswasserwerk Bad
Langensalza“ mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 11 vom 26. November 2015
Folgendes bekannt gemacht:
Amtlicher Teil:
• Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des
Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad
Langensalza“ am Donnerstag, dem 03. Dezember 2015
• Bekanntgabe der Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ vom 24.11.2015
• Ergänzende Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ zur AVBWasserV vom 24.11.2015
Nichtamtlicher Teil:
—Der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ mit Sitz in
99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 11vom 26. November 2015 Folgendes bekannt gemacht:
Amtlicher Teil:
• Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des
Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ am Donnerstag,
dem 03. Dezember 2015
• 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser in die leitungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtung (GS-SOE) des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ durch die Träger der
Straßenbaulast vom 23. November 2015
Nichtamtlicher Teil:
—-
Nichtamtlicher Teil
Zünden wir ein Lichtlein an
Märchenmatinee am 24.12.2015, 10 Uhr
Der Baum ist geputzt, die Gans noch
nicht fertig, die Geschenke sollen aufgebaut werden - da sind die Kinder im Weg:
also auf, zur Kleinkunstbühne und mit
Märchen und Liedern eingestimmt!
Wie in den vergangenen Jahren bieten
wir eine halbe Stunde Märchen und heiße Getränke für Kinder und begleitende
Erwachsene am Heiligabend-Vormittag.
Der Eintritt ist frei. Bei Mistwetter fällt die
Veranstaltung aus.
Kleinkunstbühne zur Katz‘,
Am Hermannschen Weg,
99634 Schwerstedt, Tel. 036376 56610
Mit Unterstützung des Lese-Zeichen e.V. Jena
Amtlicher Teil
Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt
In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt am
12.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Nr. 01-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Die Tagesordnung der Sitzung vom 12.11.2015 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 02-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Die Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 03-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
1. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 7000.00.7130 i.H.v. 265.986,17 EUR zur
Begleichung der Restforderung aus der Verbandsumlage
2000 gegenüber dem AZV.
2. Vorgenanntes gilt nur, sofern die hierfür erforderlichen Mehreinnahmen ausreichen, um die dauernde Leistungsfähigkeit
der Gemeinde im Jahr 2015 nicht zu gefährden.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 04-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Die Gemeinde Straußfurt stimmt der Vergabe der Bauleistung
Erneuerung Dacheindeckung Vereinsheim „Am Rieth“ an die
Firma Montagebetrieb Tino Müller, vertreten durch Herrn Tino
Müller, mit Sitz in 99634 Straußfurt, Bahnhofstraße 13, zu deren
Angebotspreis in Höhe von 11.083,30 EUR (Brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 05-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der GVL Immobilienverwaltungs- und Service GmbH, Bahnhofstraße 10 in 99634
Straußfurt, zur Verwaltung der Mietobjekte „Straße der Jugend
50“ und „Bahnhofstraße 11“ zu einem Preis von 19,50 EUR netto
je WE anzunehmen.
Straußfurt
- 15 -
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Verwaltervertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 06-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben
unter HHSt: 9000.00.8100 aus der zu zahlenden Gewerbesteuerumlagen. Deren Deckung ergibt sich aus entsprechenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 07-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca.
1.600 qm vom Grundstück Flur 8, Flurstück 462/3 (ehem. Jugendclub „Hühnerberg“), zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,00
EUR an Heiko Schaller, 99634 Straußfurt, gemäß beiliegendem
Lageplan, zu.
Die entstehenden Vermessungs-, Notar- und Grundbuchamtskosten und ggf. weitere Kosten sind durch den Erwerber zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 08-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Die Gemeinde Straußfurt stimmt der Vergabe der Bauleistung
„Überdachung Terrasse im Kindergarten Regenbogenland“ an
die Firma Montagebetrieb Tino Müller, vertreten durch Herrn
Tino Müller, mit Sitz in 99634 Straußfurt, Bahnhofstr. 13, zu deren Angebotspreis in Höhe von 20.101,30 EUR (brutto) zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Nr. 09-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Der Beschluss Nr. 10-09/2017 vom 13.09.2007 (Vergütung der
Reisekosten) wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender
Beschluss gefasst:
Nr. 10-11/2015
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt die unbefristete Niederschlagung von Forderungen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13
Nr. 12/2015
Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8
Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0
An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8
Ja-Stimmen:................................................................................ 8
Nein-Stimmen:............................................................................ 0
Stimmenthaltungen:.................................................................... 0
Stellenausschreibung
der Gemeinde Straußfurt
Bei der Gemeinde Straußfurt ist zum 01.02.2015, befristet
als Elternzeitvertretung, folgende Stelle in der Kindertageseinrichtung „Regenbogenland“ zu besetzen:
pädagogische Fachkraft
mit einer flexiblen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 bis zu
40 Stunden.
Fachkraft in diesem Sinne sind staatlich anerkannte Erzieher sowie Diplompädagogen und Diplomsozialpädagogen/
-sozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodischdidaktischen Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen, Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-,
Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte
Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger, darüber hinaus
Krippenerzieher und Kindergärtner.
Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Bei
dem /r Bewerber/in sollte es sich um eine aufgeschlossene,
engagierte Personen handeln, deren Arbeitsverhalten sich
auszeichnet durch Verantwortungsbewusstsein, Geduld,
Selbstkontrolle, Durchsetzungsvermögen, Kontaktfähigkeit,
Flexibilität, Einfühlungsvermögen sowie Anpassungs- und
Kooperationsfähigkeit.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Sozial- und Erziehungsdienst. Bei entsprechender steigender Kinderzahl, gibt es die Möglichkeit
zur unbefristeten Einstellung.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie
bitte bis zum 08.01.2016 an folgende Adresse:
Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt
Hauptamt/Personalamt
Kennwort „Erzieher/in Straußfurt“
Bahnhofstraße 13
99634 Straußfurt
Starroske
Bürgermeister
Nichtamtlicher Teil
Bürgermeisteramt geschlossen
Das Bürgermeisteramt in Straußfurt ist vom 21.12.2015 bis
01.01.2016 geschlossen. In diesem Zeitraum findet auch
keine Seniorenbetreuung und Ausleihe von Büchern aus der
Bibliothek statt.
Die erste Sprechstunde des Bürgermeisters im neuen Jahr
ist am Dienstag, dem 05.01.2016 von 16 bis 18 Uhr.
Starroske
Bürgermeister
Straußfurt
- 16 -
Nr. 12/2015
Liebe Bürger der Gemeinde Straußfurt,
Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende. „Wieder viel zu schnell“
werden die meisten von uns wohl denken. Ob das wohl am
Alter liegt oder ist das Alltagsleben generell hektischer geworden? Die ständige Erreichbarkeit durch die Kommunikationssysteme sowie die Reizüberflutung durch die Medien sind für
viele ein Segen aber für viele auch ein Fluch. Vieles lässt sich
heute nicht mehr wegdenken und gehört ganz einfach zum
modernen Leben.
Die Vorweihnachtszeit sollten wir alle genießen, denn es ist
mit die schönste Zeit des Jahres. Gemütliches Kaffeetrinken,
Plätzchen backen, der Besuch eines Weihnachtsmarktes
oder das gemeinsame Dekorieren mit den Kindern stimmen
auf das Weihnachtsfest ein.
In diesem Sinne wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit,
ein frohes Weihnachtsfest sowie einen „Guten Rutsch“ ins
neue Jahr.
Ihr Bürgermeister
Olaf Starroske
Energie zum Leben
Schüler unserer Grundschule im Schlosspark Straußfurt haben
im Kunstunterricht und im Hort-Malkurs ihre Vorstellungen von
der Energiegewinnung zu Papier gebracht. Mit diesen Schülerarbeiten nahm unsere Grundschule am Malwettbewerb der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH teil - und das mit Erfolg!
Anlässlich der SÖM 2015 konnten Fiona Klotz aus der Klasse
1b und Marlena Jahn aus der Klasse 3a Preisgelder und Preise
entgegennehmen. Ihre Bilder sind im Jahreskalender 2016 im
April und Juni zu bestaunen.
Schüler der GS im Schlosspark Straußfurt
Die Weihnachtsgans Auguste
Eine besondere Stunde mit Herrn Wolke
Am 18. November 2015 war der Schriftsteller und Geschichtenerzähler Rolf Barth alias Herr Wolke bei uns an der Grundschule im Schlosspark Straußfurt. Er erzählte uns, dass er als
Schreiberling in Himmelsburg in einem Baumhaus wohnt und
zeigte uns als Beweis auch ein Bild. Aus seinem groß gezauberten Buch las er vor. Es war eine lustige und auch spannende
Geschichte, in der Tobi mithilfe des Zaubersalzes es schafft die
Gummibärchenmannschaft zu besiegen. Zum Schluss schenkte
er jedem Kind eine Prise Zaubersalz, das Glück bringen und Ärger fernhalten soll.
Wir Schüler und Lehrer der Grundschule Straußfurt bedanken
uns bei Herrn Wolke für diese herrliche Erzähl- und Lesestunde.
Beim Friedrich-Bödecker-Kreis Thüringen e.V. und beim Landratsamt Sömmerda bedanken wir uns für die finanzielle Unterstützung.
Schüler, Lehrer und Erzieher
Grundschule im Schlosspark
Straußfurt
Mit der Inszenierung des Friedrich Wolf - Klassikers „Die Weihnachtsgans Auguste“ hatten wir am 1. und 2. Dezember 2015
das Schwarzweißfigurentheater Nordhausen bei uns an der
Grundschule im Schlosspark Straußfurt zu Gast.
Alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse hatten
großen Spaß am lebhaften Spiel Patrick Jechs. Mit liebenswert
gestalteten Holzpuppen, kindgerecht und lustig agierte der Puppen- und Schauspieler und es ging richtig zur Sache und natürlich um die Weihnachtsgans Auguste. Nach etwa fünfzig Minuten
waren alle glücklich, dass Auguste am Leben geblieben und neu
eingekleidet war, auch wenn vorher jede Menge Federn gelassen wurden. Im Anschluss an die Vorstellungen beantwortete Patrick Jech gern noch Fragen der Kinder und zeigte so manchen
Theatertrick.
An den Kosten für die Theatervorstellungen beteiligten sich neben den Eltern der Schulförderverein und das Landratsamt Sömmerda. Vielen Dank.
Schüler, Lehrer und Erzieher
GS im Schlosspark Straußfurt
Winterdienst
Es sieht zur Zeit zwar nicht so aus,
aber der nächste Winter kommt
bestimmt. Für den Winterdienst
hat die Gemeinde Straußfurt eine
neue Kehrmaschine angeschafft.
Diese ersetzt ein fast 20-jähriges
Model, welches nicht mehr zu reparieren war.
An dieser Stelle sei noch einmal
an die Straßenreinigungssatzung
der Gemeinde Straußfurt erinnert, in der auch das Räumen der
Wege vor den Grundstücken geregelt ist.
Olaf Starroske
Bürgermeister
Straußfurt
- 17 -
Nr. 12/2015
Geschäftsübergabe
Nach über 60 Jahren Friseursalon Frank in Straußfurt, übergab
Herr Ronald Frank seinen Salon an Frau Cesrin Orlich. Frau Orlich hat in den Verkaufsräumen der ehemaligen Schlecker Filiale
einen hellen, modernen Salon eingerichtet. Geplant ist in den
Räumen auch noch ein Fußpflege- bzw. Kosmetikstudio. Somit
zieht wieder Leben in den ehemaligen Komplex in der Straße des
Friedens ein, was sich sehr positiv für die Gemeinde Straußfurt
auswirkt.
Ich wünsche Herrn Ronald Frank einen angenehmen Ruhestand. Seiner Nachfolgerin Frau Cesrin Olrich wünsche ich viel
Spaß mit der neuen Herausforderung und geschäftlichen Erfolg.
Olaf Starroske
Bürgermeister
Frauenfußball
beim SV Grün-Weiß Straußfurt
Seit Oktober 2006 besteht in unserem Verein für Mädchen und
Frauen die Möglichkeit, Fußball zu trainieren. Begonnen haben
wir damals mit der Mannschaft, die zuvor beim SV Blau-Gold
Werningshausen organisiert war. Heute gehören zu unserem
Team 14 Mädchen und Frauen zwischen 14 und 47 Jahren.
Die Mannschaft wird von zwei ausgebildeten Übungsleitern trainiert. Trainingsinhalte sind Kondition, Grundlagentraining und
Spielverständnis. Zurzeit nehmen wir nicht am Punktspielbetrieb
teil, organisieren aber Freundschaftsspiele und beteiligen uns
bei Hallenturnieren.
Gerne können Mädchen ab 12 Jahren und Frauen zum Probetraining unverbindlich vorbeischauen. Wir trainieren von März bis
Oktober dienstags, ab 18:00 Uhr, auf dem Sportplatz in Straußfurt. Von November bis März findet das Training in der Turnhalle
der Regelschule Straußfurt statt, immer samstags 17:00 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Übungsleitern:
Frank Kresser
Tel. 036376-58873 oder 0173 3969633
Uwe Trautmann Tel. 036376-50331 oder 0175 2995620
Uns verbindet Teamgeist, die Freude am Sport und der Spaß am
Fußball spielen und wir freuen uns auf neue Spielerinnen, die
diese Leidenschaft mit uns teilen möchten.
RGZV Straußfurt u. U .e. V.
Das alte Jahr neigt sich seinem Ende zu und wir haben unsere
letzte Versammlung im Jahr 2015 hinter uns gebracht, Bilanz gezogen und somit das Zuchtjahr abgeschlossen.
Das Ergebnis dieses Zuchtjahres kann sich sehen lassen.
Alle unsere Zuchtfreunde können auf gute und sehr gute Zuchterfolge zurückblicken.
Einige Züchter erzielten auf Ortsschauen, der Kreis-, Landes-,
Bundes- und Europaschau hohe und höchste Preise.
Somit hat sich die tägliche züchterisch Arbeit gelohnt und gibt
den nötigen Ansporn für das kommende Zuchtjahr.
Der Vorsitzende dankt allen Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunden für die geleistete Arbeit und wünscht ihnen und ihren Familien ein frohes und gesundes Weihnachtsfest sowie einen guten
Rutsch in ein erfolgreiches Zuchtjahr 2016.
Kirmes in Straußfurt
Vom 16.10.2015 bis 18.10.2015 hieß es in Straußfurt wieder auf
zur Kirmes in die Feuerwehr.
Am Freitag begann das bunte Treiben traditionell mit einem Fackelumzug durch den Ort und anschließendem Salut-Schießen
auf dem Florianplatz durch den Schützenverein Adonis.
Bei süßen Leckerein und Karussell kamen die kleinen Gäste auf
ihre Kosten.
Ab 20.00 Uhr heizte DJ Andreas aus Nordhausen zur Kirmesdisco den Gästen ordentlich ein. Bis in den Morgen wurde bei guter
Stimmung getanzt und gefeiert.
Der Kirmessamstag begann mit Kaffee und Kuchen in der Feuerwehrscheune. Auf dem Florianplatz gab es neben dem Karussell
auch eine Los- und Schießbude. Trotz des nicht so schönen Wetters, zog es Groß und Klein auf den Festplatz.
Um 20.00 Uhr eröffnete das Gesangsduo Tom & Janet den Kirmestanz 2015. Wie in den letzten Jahren, verstanden es die zwei
ihr Publikum von den Bänken auf die Tanzfläche zu locken. Die
Gäste aus Straußfurt und Umgebung verbrachten einen gelungenen Kirmesabend.
Straußfurt
- 18 -
Am Sonntag stand ab 9.30 Uhr der Kirmesgottesdienst mit Pfarrer Schwarz aus Werningshausen auf dem Programm. Im Anschluss lud der Feuerwehrverein zum Frühschoppen in die Feuerwehrscheune ein. Bei einem ordentlichen Mittagessen, wurden
die letzten Kräfte mobilisiert.
Gegen 14.00 Uhr organisierte der Kindergarten Straußfurt einen
Wettbewerb für die Kinder.
Am späten Nachmittag, neigte sich die Kirmes langsam dem
Ende und wir konnten auf ein tolles Kirmeswochenende 2015
zurück schauen.
Der Feuerwehrverein Straußfurt und die Freiwillige Feuerwehr
Straußfurt bedanken sich bei allen Gästen, Unterstützern und
Helfern.
Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes neuen Jahr 2016.
Der Christmond steht bevor
Das Jahr neigt sich dem Ende. Der letzte der zwölf Monate, der
Dezember, auch Christmond oder Wintermonat bezeichnet, entfaltet bald seine Besonderheiten im Verlaufe des Jahres. Vom
Wetter her gesehen erscheint er uns oft gar nicht so winterlich,
wenn auch seine Tage in den kalendarischen Winterbeginn fallen. Häufig beobachten wir in der Zeit um Heiligabend eine Wärmeperiode. Nach dem „Hundertjährigen Kalender“ wird Anfang
des Monats von erträglichem Wetter, mit nur wenigen Niederschlägen, gesprochen. Danach soll es schneien, aber die Weihnachtstage nicht weiß werden. In einer Wetterregel wird allerdings zum Ausdruck gebracht: „Dezember kalt mit Schnee, gibt
Korn auf jeder Höh.“
Anfang Dezember gedenken Gläubige der heiligen Barbara,
die als Christin den Märtyrertod starb. Sie gilt als Patronin der
Bergleute und Bauarbeiter. Brauch ist es, Kirschzweige zu St.
Barbara zu schneiden, die dann am Heiligen Abend blühen. Am
6. Dezember gilt es als Tradition, die Kinder zu beschenken. Der
Legende nach ist hier der Nikolaus als Hauptheiliger der griechischen Kirche die wichtigste Figur.
Ein Marienfest feiert die katholische Kirche am 8. Dezember, das
Fest der unbefleckten Empfängnis. Danach soll Maria, die Mutter
Jesu, ohne Erbsünde empfangen haben.
Vor Weihnachten (13. Dezember) gibt es noch das Luciafest. Lucia gilt als Patronin des Lichts und spendet in den Volksbräuchen
als Luciabraut Licht in Form von jungen weißgekleideten Mädchen mit einem Kranz brennender Kerzen auf dem Haupt.
Weihnachten ist für Kinder und Eltern eine aufregende Zeit. Zur
Vorbereitung auf das festlichste aller Jahresfeste dient die Adventszeit.
Advent heißt Ankunft und bezeichnet den Beginn des Kirchenjahres, vier Wochen vor dem Fest. Symbolisch werden die Adventwochen von Adventskranz und Adventkalender begleitet.
Nicht umsonst heißt es ja, Vorfreude - schönste Freude.
Märchenstunden, Weihnachtsbasteleien und Weihnachtsbäckerei können das Warten auf das Fest verkürzen.
Der Adventskranz geht auf den evangelischen Theologen Johann Hinrich Wichern zurück. Wie der Kindervers „Advent, Advent, ein Lichtlein brennt“ reimt, wird nach alter Tradition an jedem Adventssonntag ein weiteres der vier Kerzen entzündet. Die
Zunahme des Lichts deutet auf die gesteigerte Erwartung auf die
Geburt Christi hin.
Die vier Kerzen markieren auch die Himmelsrichtungen, das Tannengrün das alles überdauernde Leben.
Das Weihnachtsfest kommt nun näher. Wenn am Heiligen Abend
die erwartungsfrohen Kinder mit den Eltern in den Gottesdienst
gehen und anschließend im Kreis der Familie unter dem festlich
geschmückten Weihnachtsbaum die Bescherung vorgenommen
wird, dann sind wir in guter Tradition, die auch schon unseren
Vorfahren vertraut war.
Mit Tagesbeginn um 0 Uhr am 25. Dezember feiert man die Geburt Christi. Die Christmette wurde aber teilweise zeitlich vorverlegt, so dass die heute üblichen Christmetten am Heiligen Abend
stattfinden. Ein wichtiger Grund hierfür liegt in der „Begegnung
der Vigilien“, die stets am Abend vor dem eigentlichen Festtag
beginnt.
Als Vigil bezeichnet man die Nachtwache, wo Christen Jesus
Christus erwarten.
Lothar Dillenberger
Nr. 12/2015
Chronistisches von 1900, 1915 und 1919
1900 Der Dezember brachte uns regnerische Witterung (wie
Oktober und November)
Am 7.12. trat die Unstrut aus und verursachte eine große
Überschwemmung.
1915 Weihnachten wurde in unserem Ort in gewohnter Weise
gefeiert. Am Heiligen Abend war die Christfeier sehr gut
besucht. Wieder schmückten die bunten Laternen der
Kinder das Gotteshaus, in dem zwei große Christbäume
aufgestellt waren. Zwar konnten nicht so viele Lichter
brennen wie in früheren Jahren, die Knappheit an Kerzen gebot auch hier eine Einschränkung.
1919 Zu Weihnachten wurde die alte Christvesper nach der
„Weihnachtsglocke“ wieder eingeführt, wobei die Kinder
mit bunten Lampions zur Kirche ziehen.
Lothar Dillenberger
Amtlicher Teil
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Gotha
Az.: 1 - 6 - 0699
Gotha, den 02.12.2015
Anordnungsbeschluss
1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Schafstall Werningshausen“
Nach § 64 i. V. mit § 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz
(LwAnpG vom 03. Juli 1991, BGBl. I S. 1418, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.06.2001 BGBl I S. 1149) wird der Freiwillige Landtausch für die unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkung Werningshausen, Landkreis Sömmerda
angeordnet.
Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung
und Flurneuordnung Gotha durchgeführt.
2. Grundstücke
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke
Gemarkung
Flur
Flurstück Nr.
Werningshausen3
221/2
Werningshausen
6
887 und 888
Das Verfahrensgebiet hat eine Gesamtfläche von 2,2534 ha.
3. Anmeldung von Rechten
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen
Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Gotha anzumelden. Werden Rechte nach
Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der
Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten
lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksverfügung
Nach § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom
20.12.1993, BGBl. I S. 2182, zuletzt geändert durch Artikel 41
des Gesetzes vom 17.12.2008, BGBl. I, S. 2586) in Verbindung
mit § 6 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG v. 20.12.1993,
BGBl. I, S. 2182, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes
vom 22.12.2010, BGBl. I S. 2255) darf über dingliche Rechte an
Grundstücken und grundstücksgleiche Rechte ab Bekanntgabe
dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Tauschplanes
nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha verfügt werden.
Straußfurt
- 19 -
5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Ein Abdruck des Beschlusses mit Gründen liegt zwei Wochen
nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den
Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zur
Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Str. 2
99867 Gotha
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser
Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist.
gez. Mathias Geßner
Amtsleiter
(Dienstsiegel)
Nichtamtlicher Teil
Liebe Bürgerinnen und Bürger
von Werningshausen,
ein friedliches und frohes Weihnachtsfest sowie
viel Glück und Erfolg im neuen Jahr 2016 wünscht
Ihnen
Ihre Bürgermeisterin
Hannelore Rost
Nr. 12/2015
Dankeschön
an die Kindereinrichtung „Wiesenkobolde“
der Gemeinde Werningshausen
Auch in diesem Jahr wurden die Senioren vom Ort und der
Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V. mit einem Herbstprogramm zum Herbstfest im Oktober überrascht. Die Kinder gestalteten ein sehr schönes Programm. Die Senioren bedanken sich
ganz herzlich bei den Kindern und dem Erzieherteam der Kindereinrichtung. Es hat uns allen viel Spaß, Frohsinn und Freude
gegeben. Danke für Eure Mühe und Fleiß.
Danke sagt Euch auch die Vorsitzende vom FV der Diakoniestation und die Vorsitzende der Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V.
Weihnachten
Ist kein Traum für Stunden,
sondern eine Kraftquelle für das Leben.
Wenn der Festtag geht,
bleibt Jesus Christus doch jeden Tag bei uns.
(Peter Hahne)
In diesem Sinne, wünsche ich allen Mitgliedern des Fördervereins der Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V. aus Haßleben,
Schwerstedt, Straußfurt, Vehra und Werningshausen eine friedvolle, frohe und gesegnete Adventszeit sowie für das Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 Gottes Segen, Gesundheit,
Wohlergehen, Zufriedenheit und ein herzliches Dankeschön für
Ihr Vertrauen.
Ihre Vorsitzende des Fördervereins der
Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V.
Karin Zimmer.
Einladung zum Seniorentreff im Januar 2016
Wann: Uhrzeit: Wo: Montag, den 18. Januar 2016
14:30 Uhr
Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V
Dazu werden alle Senioren ganz herzlich eingeladen.
Auf Ihr Kommen freut sich die Vorsitzende der Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V. B. Krajewski und die Vors. des FV
der Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V. K. Zimmer
Weihnachtsgrüße und Dankeschön zum Jahresende
Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende. Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Werningshausen e.V. bedankt sich bei allen
Mitgliedern, Kameradinnen und Kameraden, Helfern, Sponsoren und Freunden für die gute Zusammenarbeit und für
eure Unterstützung.
Wir wünschen allen Mitgliedern mit ihren Familien eine friedliche und gesegnete Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest
und für das Neue Jahr 2016 alles Gute, Gesundheit, Wohlergehen und Zufriedenheit.
Danke für euer Vertrauen.
Der Vorstand der
Freiwilligen Feuerwehr Werningshausen e. V.
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachung
der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde
Wundersleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015
I.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
Straußfurt
- 20 -
Nr. 12/2015
1. Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Wundersleben Landkreis Sömmerda
für das Haushaltsjahr 2015
Auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
auf nunmehr
EuroEuro
EuroEuro verändert
a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
038.209699.538660.329
die Ausgaben
038.209699.538660.329
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
38.515
0213.480251.995
die Ausgaben
38.515
0213.480251.995
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 EUR um 0 EUR
erhöht und damit auf 0 EUR neu festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0
EUR neu festgesetzt.
§4
Die Steuerhebesätze der Gemeinde bleiben unverändert und
werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a. für landwirtschaftliche Betriebe (A)
300 v.H.
b. für die Grundstücke (B)
390 v.H.
2. Gewerbesteuer
360 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 115.000 EUR
um 5.000 EUR verringert und auf 110.000 EUR neu festgesetzt.
§6
Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich;
a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00
EUR je Haushaltsstelle,
b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00
EUR je Haushaltsstelle.
In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgabe zu erteilen.
§7
Diese 1. Nachtraghaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015
in Kraft.
Wundersleben, den 17.11.2015
Breternitz
Bürgermeisterin
- Siegel -
II.
Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit
Schreiben vom 13.11.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt.
III.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses
Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,
Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus.
Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1
zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt,
Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten.
Breternitz
Bürgermeisterin
Nichtamtlicher Teil
12. Weihnachtsmarkt in Wundersleben
Am Samstag, den 28.11.2015 fand, organisiert vom Kinderbetreuungsverein e.V. Wundersleben, der nun schon 12. Weihnachtsmarkt in Wundersleben statt. Nach morgendlichem Schneeregen
hätte niemand geglaubt, dass uns am Nachmittag die Sonne
hold ist und sich eine wunderschöne weihnachtliche Atmosphäre
ausbreitete. Nach der Eröffnung in der gut besuchten Kirche und
einer kurzen Andacht zum Advent spielten Kinder, Eltern, Erzieherinnen unserer Kita und Rosi das Märchen Schneewittchen.
Anschließend öffneten die Stände des Marktes und das Karussell drehte sich. Mit Plätzchen, Lebkuchenherzen, schokolierten
Früchten und Zwiebelkuchen verwöhnte Sitta die Gaumen. Gleiches gelang Benjamin, Hilmar und Joachim mit den Bratwürsten
und Verena mit ihren Pilzen. In der Kaffeestube wurden frische
Waffeln von Susanne, Heidrun, Inge und Anne feil geboten und
auch Kaffee und Stollen der Bäckerei Andreß fehlten nicht. Das
Angebot rundeten die Damen Kerstin, Claudia, Doris und Jutta
mit Glühwein und selbstgemachtem Eierpunsch, der weit und
breit seines gleichen sucht, ab. Schließlich fanden sich auch Vitamine von Edeka-Piotrowski im Angebot. Die Kinder nahmen
Glücksrad, Losbude und Karussell in Beschlag und konnten dem
Weihnachtsmann einen Besuch abstatten. Den Eltern der KitaKinder und einer Schar Frauen um Katrin ist es zu verdanken,
dass wieder wunderschöne Bastelarbeiten von Franziska, Laura,
Katrin und Hannelore angeboten werden konnten, welche auch
reißenden Absatz fanden. Der Weihnachtsmarkt endete mit einem schönen Feuerwerk, welches Herr Schweidler organisierte.
Dass der Markt wieder so gut gelang, war allen oben Genannten vor allen Dingen aber den fleißigen Auf- und Abbauhelfern
des Feuerwehrvereins, der Unterstützung der Gemeinde, des
Kirmesvereins, der Kirchgemeinde, Michael Schwarzenau, Silvio
Stiller, Steffen Schwarzenau, Andreas Geiger, dem Team von Jo-
Straußfurt
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achims Bierstübchen, der Firma M&L Werbetechnik GmbH und
dem Team der Kita zu verdanken.
Danke an alle, die zum Gelingen dieser wunderschönen Wunderslebener Tradition beitrugen und uns, dem Kinderbetreuungsverein, hoffentlich weiter treu bleiben werden.
Ein großer Dank gilt auch all unseren Gästen und Besuchern,
die genauso zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen
haben.
Esther Breternitz
Vorsitzende Kinderbetreuungsverein e.V.
Wenn uns bewusst wird,
dass die Zeit,
die wir uns für einen anderen Menschen
nehmen,
das Kostbarste ist,
was wir verschenken können,
dann haben wir den Sinn
von Weihnachten verstanden.
B. Marquardt
Mit diesen besinnlichen Gedanken wünsche ich
allen Einwohnern unserer Gemeinde ein frohes
Weihnachtsfest, Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und alles Gute für das neue Jahr
Esther Breternitz
Bürgermeisterin
Weitere Info: Am 23. und 30.12.2015
finden keine Sprechstunden statt.
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungs­gemeinschaft Straußfurt
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt,
Tel. 036376/513-0, Fax 036376/513-21
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verlagsleiter: Mirko Reise
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter
der Anschrift des Herausgebers
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für
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können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb
können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 €
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Nr. 12/2015