AMTSBLATT der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Jahrgang 16 Freitag, den 18. Dezember 2015 Im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt und ihrer Mitgliedsgemeinden Gangloffsömmern, Haßleben, Henschleben, Riethnordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen, Wundersleben Nummer 12 Nächster Redaktionsschluss: 12.01.2016 Nächster Erscheinungstermin: 22.01.2016 Frohe Weihnachten Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen gesunde und friedvolle Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2016. Ihr Gemeinschaftsvorsitzender Frank Deutsch Straußfurt - 2 - Amtlicher Teil Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung In der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt am 17.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung vom 17.11.2015 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 02-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 11.11.2014 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 15 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 Nr. 03-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt in ihrer Sitzung am 17.11.2015 die Haushaltssatzung 2016, den Haushaltsplan 2016 mit seinen Bestandteilen und Anlagen sowie den Stellenplan. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 04-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in ihrer Sitzung am 17.11.2015 den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016, für die Jahre 2015 - 2019. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 05-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt auf Grundlage des § 62 ThürKO in ihrer Sitzung am 17.11.2015 den Finanzplan mit dazugehörigem Investitionsprogramm zum Haushaltsplan 2016, für die Jahre 2015 - 2019. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 12/2015 Nr. 06-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: Der Beschluss Nr. 06-11/2013 vom 19.11.2013 (Vergütung der Reisekosten) wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 07-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: 1. Der Inhalt der Stellenausschreibung 2016 entsprechend Entwurf (Stand 05.11.2015) wird beschlossen. 2. Die Stellenausschreibung erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger und im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. 3. Die Veröffentlichung soll im Januar 2016, möglichst zeitgleich im Staatsanzeiger (25.01.2016) und in der Ausgabe 01/2016 des Amtsblattes erfolgen. 4. Die eingehenden Bewerbungen werden durch die Bürgermeisterrunde (Haupt- und Finanzausschuss der VG) vorgeprüft. Der Gemeinschaftsversammlung, die im April oder Mai 2016 befinden soll, sollen dann geeignete Bewerber zur Wahl vorgeschlagen werden. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 08-11/2015 Die Gemeinschaftsversammlung der VG Straußfurt beschließt: 1. In jenen Fällen der Verwaltungsgerichtsbarkeit, in denen anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss, trägt generell die Verwaltungsgemeinschaft diese Kosten. 2. Die vorgenannte Kostenregelung gilt rückwirkend für Leistungen, die seit dem 01.01.2015 in Rechnung gestellt wurden; eine dementsprechende Verrechnung zwischen den betreffenden Gemeinden und der Verwaltungsgemeinschaft soll kassenwirksam 2015 erfolgen. Dementsprechend gelten so entstehende überplanmäßige Ausgaben der VG unter HHSt: 0200.00.6550 als genehmigt; sie sind durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zu decken. 3. Zivilrechtliche Verfahren fallen unter diese Regelung nicht. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung:.......... 18 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:......................................... 16 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:.......................... 16 Ja-Stimmen:.............................................................................. 16 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Thüringer Tierseuchenkasse Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2016 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: Straußfurt - 3 - 1. Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel je Tier 4,20 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro 2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro 3. Schafe und Ziegen 3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro 3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro 3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro 3.5 Ziegen über 9 bis 18 Monate je Tier 2,30 Euro 3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro 4.Schweine 4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung 4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro 4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro 4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro 4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg 4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro 4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 Euro Absatz 4 bleibt unberührt. 5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro 6.Geflügel 6.1 Legehennen über 18 Wochen und Hähne je Tier 0,07 Euro 6.2 Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.3 Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro 6.4 Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro 7. Tierbestände von Viehhändlern vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7) 8. Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt 6,00 Euro Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2016 keine Beiträge erhoben. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. (3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, unterliegen nicht der Beitragspflicht. (4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn: 1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Verordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergebnis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 in die Kategorie I eingestuft worden. 2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Programm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft. Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 29. Februar 2016 schriftlich vorzulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestimmungen dieses Absatzes nachgewiesen wird. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2016 vorhanden waren. (2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Nr. 12/2015 Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entsprechende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen auszufüllen. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein gemeldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechtsnachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveranlagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tierseuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2016 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Meldeverpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befreiung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen. (5) Tierhalter, die bis zum 29. Februar 2016 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2016 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Meldepflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der jeweils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragserhebung nutzen. (7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2016 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2016 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierhalter, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchenkasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. Straußfurt - 4 - Nr. 12/2015 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Abwasser: * BeWA Sömmerda (Haßl., Henschl.m.Vehra, Riethnordh., Straußf., Werningshausen, Wundersleben) 03634/68490 * BeWA-Bereitschaft Abwasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-3634800 * AZV „Mittlere Unstrut“ Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/8407-30 * der Bürgermeister in Gangloffs.+Schilfa 036376/50891 Standesamt: * Stadtverwaltung Sömmerda 03634/3500 Landratsamt Sömmerda, Jugendamt Außensprechzeit: (Straußfurt, Bahnhofstraße 13) 14-tägig erstmals wieder ab 14.09.2015 (Tel.-Nr. 036376/51332) Kinderschutzdienst des Jugendamtes in Sömmerda, Wielandstr.4, Zi. 1.02 bzw. 1.52, Telefon 03634/354-103 oder -111, in Notsituationen 03634/354-133 oder die Polizeiinspektion; Sprechzeiten des Jugendamtes: Mo-Fr. von 8 bis 11.30 Uhr, Dienstag 14 bis 18 Uhr. Jena, 14. Oktober 2015 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse Im Internet ist die Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt unter www.vgstraussfurt.de erreichbar. Dort sind auch die E-Mail-Verbindungen hinterlegt. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 1. Oktober 2015 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2016 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 9. Oktober 2015 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt. Nichtamtlicher Teil Wichtige Informationen Verwaltungsgemeinschaft: 513-0 (Zentrale), VG-Vorsitzender 51315, Personalamt 51312, Kämmerer 51318, Kasse 51313, Steuern/Pachtsachen 51317, Buchhaltung 51319, Ordnungsamt mit Einwohnermeldeamt 51329/51330, Bauamt 51326/51327; Fax-Nr.: 513-21; Öffnungszeiten VG-Geschäftsstelle in Straußfurt, Bahnhofstr. 13: Montag u. Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr, Dienstag bis 18 Uhr; Mittwoch u. Freitag geschlossen / Polizeikontaktbereichsbeamter Straußfurt 51316 in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, parterre rechts; Sprechzeiten dienstags von 12.30 - 14.30 Uhr für Kinder und Jugendliche, 16.00 - 18.00 Uhr für alle Bürger; Landratsamt: 03634-3540; Polizei Sömmerda: 03634-3360 oder im Notfall 110; Rettungsdienst über 112, Kindergärten: Gangloffsömmern (036376) 58366/ Haßleben (036201) 60987/ Riethnordhausen (036204) 51233/ Schwerstedt (036376) 60260/ Straußfurt (036376) 60245/ Werningshausen (036376) 58347/ Wundersleben (036376) 58590; HausVerwaltungs-und Service-Gesellschaft „Marzahner Tor“ mbH, Berlin: 56415 in Straußfurt, Bahnhofstr. 10, mit den Sprechzeiten Di. 10-12 Uhr und Don. 17-19 Uhr, Fax-Nr. 036376/56415 (in dringenden Fällen unter der Ruf-Nr. 0163/7183827); Gemeindebibliothek Straußfurt in der Bahnhofstr. 10: Tel. 53450 mit den Öffnungszeiten Die. und Do. jeweils 16.30 - 18.00 Uhr Gemeinsame Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Tel.-Nr. 513-37 mit der Sprechzeit Di. 17-18 Uhr Bankverbindungen aller VG-Mitgliedsgemeinden: Sparkasse Mittelthüringen BLZ 82051000 Kto.-Nr. 0140009400 oder Deutsche Kreditbank Erfurt BLZ 12030000 Kto.-Nr. 944561 Elektro: * Thüringer Energie Erfurt - ServiceCenter 03641/8171111 oder [email protected] Wasser: * BeWA Sömmerda (Gangloffs.+Schilfa, Straußf., Wundersleben) 03634/68490 oder 684919 BeWA-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0800-0725175 * Stadtwerkeunternehmen ThüWa Thüringen Wasser GmbH (Haßl., Riethnordh., Henschl.+ Vehra u. Werningsh.) 0361/564-0 Stadtwerke-Bereitschaft Wasser (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten): 0361/51113 * Verbandswasserwerk Bad Langensalza (Schwerstedt) 03603/840755 Sprechstunden der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt 01. Gangloffsömmern mittwochs von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr in Gangloffsömmern im Kulturhaus, Bürgermeisterzimmer, Tel.-Nr. (036376) 53888 jeden 1. und 3. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr in Schilfa 02. Haßleben montags von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr in der Feuerwehr (Neustadt Nr. 97a), Tel.-Nr. (036201) 58052 03. Henschleben dienstags von 17.00 bis 18.00 Uhr in Vehra mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr in Henschleben (036376) 58355 04. Riethnordhausenmontags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036204) 50940 05. Schwerstedt mittwochs von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 60323, mobil 0162 7530563 06. Straußfurt dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 53444 07. Werningshausen mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Kindergarten Werningshausen, Tel.-Nr. (036376) 58347 08. Wundersleben mittwochs von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Bürgermeisteramt, Tel.-Nr. (036376) 53933 Dies und das ... ... Für einigen Unmut unter den älteren Lesern sorgte in den letzten Wochen die Änderung des Bundesmeldegesetzes. Wie wir auch schon bekannt gemacht hatten, ist es aus diesen rechtlichen Gründen nur noch möglich, die Geburtstage ab dem 70. und folgend dann 75., 80., 85., 90., 95., 100. (danach jährlich) zu veröffentlichen. Hieran sind wir als Verwaltung gebunden. Dementsprechend betrifft das die Weitergabe der Daten an die Tageszeitung oder auch die Veröffentlichungen der Geburtstagsdaten durch die Vereine. ... Traditionell tagt Ende November eines Jahres die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt (VG): Hier sind die Bürgermeister und gewählten Vertreter aus den einzelnen Gemeinderäten Mitglied des Gremiums. Ein positiver Aspekt war sicherlich die Möglichkeit, die Umlage zur Finanzierung der Verwaltungsaufgaben für das Jahr 2016 zu senken. Straußfurt - 5 - Dies ist freilich in erster Linie erhöhten Finanzzuweisungen für die Erledigung von Landes-/bzw. Bundesaufgaben zu schulden, die die VG namens des Freistaates ausführt. Gleichwohl trugen eine Reihe von Einsparmaßnahmen ebenso zu dem günstigen Fakt bei. Es bleibt zu hoffen, dass damit ein klein wenig die weiter sinkenden sogenannten Schlüsselzuweisungen des Freistaates an die Gemeinden ausgeglichen werden können. Des Weiteren war eine Beschlussfassung zum Text der Ausschreibung für die Stelle des Gemeinschaftsvorsitzenden notwendig geworden, da die Amtszeit des Stelleninhabers Mitte September 2016 endet und sich dieser nicht wieder zur Wiederwahl stellen muss. Angesichts der aktuellen Flüchtlingsproblematik war auch ein geplantes thüringer Änderungsgesetz im Rahmen des üblichen Anhörungsverfahrens Gegenstand von Diskussionen in der VGVersammlung. Nicht zuletzt spielte die Diskussion um die Gebietsreform eine wiederum große Rolle. Mehrheitlich äußerte man Unverständnis, dass die stabil arbeitenden Verwaltungsgemeinschaften zukünftig nicht mehr existent sein sollen. Nur noch Einheits- oder Landgemeinden soll es dann geben; andere Formen von Gemeindezusammenschlüssen (wie Verbandsgemeinden) sind offensichtlich nicht denkbar. Einigermaßen zweifelhaft sind auch die geplanten Zuschnitte der Landkreise. Das den Diskussionen zugrunde liegende Leitbild der Landesregierung ist nur sehr vage in seinen Aussagen und stößt nicht nur bei den genannten Einwohnerprognosen für 2035 auf Skepsis. Man wird abwarten müssen, was das nunmehr für das Frühjahr angekündigte Vorschaltgesetz Neues bringen wird. ... In jedem Winter aufs Neue muss man neugierig sein, ob mit Schnee zu rechnen ist oder nicht. Feststeht jedoch, dass nach den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden in den Fällen von Straßen mit nur einem Gehweg bekanntlich die Pflichten wechseln. In Jahren mit gerader Endziffer (also kommendes Jahr 2016) sind die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung verpflichtet; bis einschließlich Silvester 2015 also diejenigen auf der gegenüber liegenden Straßenseite. ... Aus Platzgründen wird um Verständnis gebeten, dass beim Abdruck von größeren Plänen jeweils eine Zeitungsseite genutzt werden muss. Insofern kann es zu Verschiebungen in der angestammten Reihenfolge der Nennung der Gemeinden kommen. ... Bei Problemen bei der Zustellung der Amtsblätter bitten wir um telefonische Mitteilung an die VG zwecks Weiterleitung an den beauftragten Verlag. Es werden genügend Amtsblätter für jeden Haushalt gedruckt. Hilfreich wäre u.U. auch die Übernahme des Austragens durch einheimische Personen. In diesen Fällen gab es bislang kaum Schwierigkeiten. Nicht zuletzt kann man das Amtsblatt auch im Internet nachlesen (über www.vgstraussfurt. de). Und: Gegebenenfalls sollte man auf einen ordnungsgemäß angebrachten Briefkasten nebst Hausnummer am Haus achten. ... und zum Schluss: Nochmals alles Gute für das kommende Jahr, zuvor ein wenig Ruhe, keinen Stress und vorallem Freude im Kreise seiner Lieben - schlicht, ein besinnliches Weihnachtsfest. F. Deutsch Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag … in Gangloffsömmern und Schilfa Herrn Edwin Drehmann Frau Elfriede Burggraf Frau Ilka Stadermann Frau Gertrud Triebel OT Schilfa Herrn Gerhard Trommer OT Schilfa am 19.01. am 26.01. am 28.01. am 16.01. zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag am 22.01. zum 80. Geburtstag am 02.01. am 26.01. zum 95. Geburtstag zum 90. Geburtstag am 11.01. am 12.01. am 19.01. am 26.01. am 29.01. zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag … in Haßleben Frau Charlotte Gräber Herrn Kurt Spiegler … in Riethnordhausen Frau Liesa Gutwasser Frau Gisela Schulze Frau Elisabeth Greyer Herrn Dietrich Domann Herrn Heinz Erdmann Nr. 12/2015 … in Schwerstedt Frau Gisela Stollberg Frau Helga Ehrig am 06.01. am 22.01. zum 70. Geburtstag zum 80. Geburtstag am 07.01. am 10.01. am 24.01. zum 75. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 80. Geburtstag am 07.01. am 13.01. am 15.01. zum 75. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 85. Geburtstag … in Straußfurt Herrn Dieter Möller Frau Waldtraut Saalfeld Frau Hannelore Schacke … in Werningshausen Frau Ingrid Zellmann Frau Ilse Kutscher Herrn Erich Sommer uuuuuuuu Unseren Ehejubilaren gratulieren wir … in Riethnordhausen Eheleute Helga und Klaus-Jürgen Spiegler zur Goldenen Hochzeit - 50. HT am 22.01. … in Schwerstedt Eheleute Christa und Kuno Ehrich am 28.01. zur Goldenen Hochzeit - 50. HT … in Straußfurt Eheleute Ilona und Dieter Schulz am 01.01. zur Goldenen Hochzeit - 50. HT Evangelische Regionalgemeinde Straußfurt mit Wundersleben, Henschleben, Vehra sowie Gangloffsömmern, Schilfa, Schwerstedt Gottesdienste Donnerstag, 24.12.2015 Heiligabend 15.30 Uhr Henschleben, mit Krippenspiel 15.30 Uhr Schilfa, mit Chor und Kantor 16.00 Uhr Straußfurt, mit Krippenspiel 16.00 Uhr Schwerstedt, mit Krippenspiel 16.00 Uhr Wundersleben, mit Krippenspiel 16.30 Uhr Gangloffsömmern, mit Krippenspiel Sonntag, 27.12.2015 14.00 Uhr Schwerstedt Donnerstag, 31.12.2015 15.30 Uhr Henschleben, mit Abendmahl 17.00 Uhr Gangloffsömmern, mit Abendmahl Sonntag, 03.01.2016 09.30 Uhr Straußfurt, mit Abendmahl 14.30 Uhr Schilfa, mit Abendmahl Kinderkirche/Christenlehre Mittwoch, 06.01.2016, 14.30 Uhr Straußfurt, Pfarrhaus Mittwoch, 20.01.2016, 14.30 Uhr Straußfurt, Pfarrhaus Konfirmandenunterricht Freitag, 15.01.2016; 17.00-19.00 Uhr in Sömmerda, Markt 5, Gemeindezentrum Gemeindenachmittag für alle Interessenten Dienstag, 12.01.2016; 14.00 Uhr Pfarrhaus, Straußfurt Otfried Heinrich, Pfarrer Tel.: 036376/50131 Straußfurt - 6 - Nr. 12/2015 Jahresrückblick Kita Gangloffsömmern Nichtamtlicher Teil Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen erholsame und besinnliche Stunden im Kreise Ihrer Lieben. Für das neue Jahr Gesundheit, Glück und viel Erfolg im persönlichen Leben. Im Namen des Gemeinderates der Gemeinde Gangloffsömmern Tornack Bürgermeister Tradition in Gangloffsömmern Adventsblasen am 4. Advent Alle Jahre wieder ... ist nicht nur die Überschrift eines Weihnachtsliedes, nein, es bedeutet auch, dass die Prösetaler Musikanten es wenigstens einmal im Jahr schaffen, zu einer öffentlichen Veranstaltung zu musizieren. Ja, irgendwie gibt es uns doch noch, wenngleich es schöner wäre, könnten regelmäßige Proben mit allen Bläsern stattfinden - aber leider, leider, leider, lang, lang ist‘s her ... Dennoch: Wir wollen die vor 20 Jahren aus der Taufe gehobene Tradition weiter pflegen und möglichst lange die jährliche Veranstaltung oben auf dem Denkmalsplatz an der Kirche beibehalten. Deshalb laden wie immer die noch verbliebenen Prösetaler Musikanten gemeinsam mit dem Cateringservice Michael Hladka ganz herzlich zum besinnlichen Zusammensein am 4. Adventssonntag, diesmal dem 20.12., an unseren angestammten Veranstaltungsplatz am Denkmal ein. Wie immer bei guter Bewirtung, den weihnachtlichen Weisen der Musikanten, einer vielleicht winterlichen Landschaft und sicherlich stimmungsvollem Ambiente ist auch diesmal zu hoffen, dass die besondere weihnachtliche Stimmung aufkommen möge, die uns und unserem treuen Publikum so gefällt. Kurz und gut: Nach dem sonntäglichen Mittagsschlaf der kleinen und großen Fans sollte der Adventsspaziergang hoch zum Kirchberg führen, um dann eine gute Stunde weihnachtlicher Blechbläser-Musik zu lauschen, anregende und wärmende Getränke zu genießen oder einen schönen Happen zu essen; es wird sich sicherlich wie immer lohnen. Also nochmals erinnert: Sonntag, 4. Advent, 20.12.2015, ab 16.00 Uhr - traditionelles Adventsblasen am Denkmalplatz an der Kirche zu Gangloffsömmern. Auf zahlreiches Kommen freuen sich die Prösetaler Musikanten und das Team um Michael Hladka Plätzchenduft, Glühwein und stimmungsvolle Lichter sagen… na klar…es ist wieder Weihnachtszeit. Das bedeutet auch, dass sich das Jahr schon wieder dem Ende neigt. Die Kita „Wirbelwind“ nutzt dies, für ein kurzes Resümee, denn es ist Einiges in der Einrichtung passiert. Im Frühjahr und Herbst riefen wir zum „Putz“ in den Obstgarten. Wieder folgten Diesem fleißige Eltern und brachten unser kleines Obstparadies auf Vordermann. Dank des Mäheinsatzes der Fa. Imholze und Eltern, durften wir auf den Storchengang durch hohes Gras verzichten. Beerensträucher ergänzen nun den Obstbaumbestand und laden im nächsten Jahr zum Naschen ein. Aber auch innerhalb der Kita hat sich renovierungstechnisch Einiges getan, so erhielten mehrere Räume einen neuen Farbanstrich. Im Außenbereich wurde mit Hilfe eines Zaunes und einer Hecke ein geschützter Bereich für die ganz Kleinen errichtet. Hier können sie zukünftig ungestört krabbeln und spielen. Desweiteren, erneuerten Eltern die Umrandung unserer Sandkiste und entfernten, dank des privaten Baggereinsatzes, unsere Wippe, ein Relikt aus den 70iger Jahren. Dank des gangloffsömmer`schen Heimat- und Geschichtsvereines, hatten unsere Kinder im Frühling wieder viel Spaß beim Osterfest. Ein schönes Event war auch das Geschichten erzählen von Herrn Sonnenstrahl im Oktober. Bedanken möchten wir uns auch ganz lieb für die Spende vom ehemaligen Angelverein, die Hilfe beim Obstgarten mähen vom Sportverein, die Unterstützung der Feuerwehr beim Martinsumzug und die Spende von Kirmesverein und Dr. Scholtissek, der als singender Zahnarzt sein musikalisches Talent durchaus einem breiteren Publikum präsentieren kann. Wir danken auch folgenden Sponsoren für die Beschaffung der Kinder-Weihnachtsgeschenke: Dennis Hohlstein - Service am Bau, Firma KLEINbauten, Firma Esche Logistics und Rechtsanwältin Esther Krapf. In diesem Zusammenhang möchten wir natürlich die Organisation der alljährlichen Weihnachtsfeier das traditionelle Weihnachtsmärchen der Eltern erwähnen. Eine der Hauptorganisatorinnen, und das schon seit einigen Jahren, ist Frau Stiffel. Mit viel Herzblut und Engagement sorgen sie und weitere fleißige Muttis und Vatis für einen reibungslosen Ablauf. Lange (Dankes-) Rede, kurzer Sinn. Wir sind uns durchaus bewusst, dass Vieles in unserer recht schönen Einrichtung, ohne die Unterstützung unserer Eltern, nicht möglich wäre und hoffen auch zukünftig auf eine enge und herzliche Zusammenarbeit, denn uns allen ist Eines gemein: Das Wohl der Kinder. In diesem Sinne eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Jahr 2016. Das Team der Kita Wirbelwind Straußfurt - 7 - Nr. 12/2015 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Haßleben In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Haßleben vom 16.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die geänderte Tagesordnung der Sitzung vom 16.11.2015 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 02-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 07.09.2015 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 Nr. 03-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Beschluss Nr. 03-10/2013 vom 14.10.2013 (Vergütung der Reisekosten) wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 04-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben des HH-Jahres 2015 unter HHSt: 5600.00.5010 (z. Z. 3.268,48 EUR) für die Grundstücksunterhaltung der eigenen Sportstätten. Deren Deckung soll aus Mehreinnahmen erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 1 Nr. 05-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben des HH-Jahres 2015 unter HHSt: 1300.00.5200 (z. Z. 3.112,15 EUR) für Geräte, Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände der FFW. Deren Deckung soll aus Mehreinnahmen erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 06-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Haßleben beschließt: Der Gemeinderat beschließt die Aussetzung der Vollziehung von offenen Gewerbesteuern für die Jahre 2009 - 2015. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 0 Nein-Stimmen:............................................................................ 8 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Riethnordhausen In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen vom 30.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 30.11.2015 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 7 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 7 Ja-Stimmen:................................................................................ 7 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 02-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 26.10.2015 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 03-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Angebot der Fa. Tiefbau-Holzen e.K., mit Sitz in 99099 Erfurt, Hinter den Gärten 8, zur Ausführung der Wandsanierung und Fugenausbildung der Mauerbegrenzung in Höhe von insgesamt 5.544,03 EUR zu. Sich hieraus ergebende überplanmäßige Ausgaben werden genehmigt. Deren Finanzierung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 04-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben von 38.000,00 EUR unter HHSt: 8800.09.9401 für die Freiflächengestaltung der ehemaligen Gemeindeschänke. Deren Deckung soll aus Mitteln der allgemeinen Rücklage erfolgen. Straußfurt - 8 - Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 05-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: 1. Der Beschluss 06-10/2015 vom 26.10.2015 wird aufgehoben. 2. Der Gemeinderat stimmt der Vergabe der Maßnahme „Gestaltung Dorfplatz / Bordsteinerneuerung“ an die Firma Tiefbau-Holzen, Erfurt, zu deren Angebotspreis in Höhe von 2.160,05 EUR netto, somit 2.570,46 EUR brutto, zu. Deren Finanzierung soll aus Mehreinnahmen bzw. Mitteleinsparungen erfolgen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 06-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Das Begrüßungsgeld für Neugeborene wird auch 2016 gezahlt. Insofern gilt die Richtlinie 2015 für das Jahr 2016 fort. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nr. 12/2015 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 07-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Einer Pacht der näher bezeichneten Fläche westlich der bereits vorhandenen Garagen zum Zwecke der Bebauung mit einer Garage wird zu den üblichen Pachtpreisen zugestimmt. Die Toröffnung soll nicht zur Straßenfläche erfolgen; im Übrigen sind weitere zu beachtende baurechtlichen Vorgaben durch den Pächter einzuhalten. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 08-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen beschließt: Das Leitbild der Landesregierung zur Gebietsreform in Thüringen wird abgelehnt. Die Eigenständigkeit der Gemeinden soll beibehalten werden, ebenso wie die Verwaltungsgemeinschaften. Im Übrigen wird sich auf die Stellungnahme des Gemeinderates der Gemeinde Riethnordhausen bezogen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:................................. 9 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Amtliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Riethnordhausen hat in seiner Sitzung am 28.09.2015 die nachstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Riethnordhausen Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Riethnordhausen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr EuroEuro EuroEuro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben 46.758 46.758 0 0 1.050.691 1.050.691 1.097.449 1.097.449 162.049 162.049 0 0 275.035 275.035 437.084 437.084 §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0 EUR neu festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0 EUR neu festgesetzt. Straußfurt - 9 - §4 Die Steuerhebesätze der Gemeinde bleiben unverändert und werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a. für landwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H. b. für die Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 170.000 EUR um 10.000 EUR erhöht und auf 180.000 EUR neu festgesetzt. §6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich; a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgabe zu erteilen. §7 Diese 1. Nachtraghaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Riethnordhausen, den 17.11.2015 Hieber Bürgermeister - Siegel - II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 16.11.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt. III. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Nr. 12/2015 neuer Computerarbeitsplatz für den Ortschronisten geplant. In der Dezembersitzung werden die Beratungen zum Etat 2016 fortgesetzt. Zu Beginn der Sitzung hatte der Geschäftsführer des für Riethnordhausen zuständigen Abwasserzweckverbandes „Finne“, Maik Weise, die beabsichtigten Arbeiten im Ortsbereich für 2016 erläutert. Nach seinen Aussagen sollen Kanalarbeiten für Abwasser und Regenwasser im Bereich der Erfurter Straße etwa Höhe Kita bis Ortausgang Richtung Haßleben erfolgen. Nach Ausschreibung könnten die Arbeiten etwa im 3. Quartal beginnen und zirka ein halbes Jahr dauern. Grundstücksbegehungen werden Anfang nächsten Jahres, eventuell ab Ende Januar, erfolgen. Von den Anwohnern werden laut Heise Anschlussbeiträge erhoben, die nach Größe der Grundstücke berechnet werden. Abhängig von Fördermittel werden in den Folgejahren weitere Ortsbereiche an das Abwassernetz angeschlossen. Der Gemeinderat verabschiedete eine Stellungnahme zu den derzeitigen Vorstellungen der Landesregierung über eine Gemeindegebietsreform. Dieses Leitbild wird abgelehnt, heißt es darin. Die Räte fordern die Beibehaltung eigenständiger Thüringer Gemeinden in den jetzigen Strukturen und den Fortbestand der bewährten Verwaltungsgemeinschaften. Um den andauernden Flüchtlingszustrom nach Deutschland einzudämmen sprach sich der Rat für Obergrenzen aus. Grundsätzlich solle jedem Flüchtling, der in schwerer Not zu uns kommt und ein Recht auf Asyl hat, geholfen werden. Dem seien aber quantitative und qualitative Grenzen gesetzt. H. Johr Neue Einwohner von Riethnordhausen Bürgermeister Jürgen Hieber begrüßte in den vergangenen Wochen mehrere neue Einwohner von Riethnordhausen und überreicht als Geschenk einen Fuchs, das Maskottchen des Ortes. Hieber Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Aus der Gemeindevertretersitzung November 2015 Riethnordhausen wird auch im kommenden Jahr ein Begrüßungsgeld in Höhe von 1.000 Euro für die Neugeborenen zahlen, die ihren Wohnsitz im Ort haben. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende November einstimmig beschlossen. Für Restarbeiten am neuen Dorfplatz wurde außerdem ein Auftrag an die bisherige bauausführende Firma erteilt. Sie soll noch eine Wand sanieren und das Naturmauerwerk verfugen. Dafür sind 5 400 Euro erforderlich. Endgültig zugestimmt wurde der Idee, auf dem Platz einen Bronzefuchs aufzustellen. Den Auftrag dafür erhält der Bildhauer Christian Paschold. Zugestimmt wurde einem Antrag zum Bau einer Garage im Beginn des Wohngebietes Ölmühlenberg. Beraten wurden im Gemeinderat Investitionen für das nächste Jahr. So sollen unter anderem endlich das Schattensegel für den Kindergarten aufgebaut und der Mehrzweckanbau am Feuerwehrgerätehaus in Angriff genommen werden. Es sind außerdem weitere Anschaffungen für die freiwillige Feuerwehr und ein Franz Domann, geboren am 16. August, mit Mama Franziska Domann und Papa Florian Lange. Adrian Lutze, geboren am 15. September, mit Mama Katja, Papa Swen und Schwester Theresa. Straußfurt - 10 - Bei der Kranzniederlegung waren neben Dieter Domann und Jürgen Hieber auch Barbara Dietrich, Hildegard Timmel und Achim Domann dabei (v.r.n.l.) Arik Blechschmidt, geboren am 1. Oktober, mit Mama Irene und Papa Adrian. Martini-Umzug mit der Jugendfeuerwehr Angeführt und begleitet von den Mädchen und Jungen der Jugendfeuerwehr zogen viele Eltern mit ihren Kindern zu Martini am 10. November von der Kirche durch den Ort bis zum Feuerwehrgerätehaus. Dort hatte die Kameraden Feuerschalen aufgestellt, den Grill angezündet sowie warme und kalte Getränke vorbereitet. Die kleine Martini-Feier, die nun schon seit einigen Jahren begangen wird, findet immer mehr Zuspruch. Begonnen hatte die Veranstaltung mit einem Gottesdienst, bei dem an den Heiligen Martin erinnert wurde, der vor rund 1 300 Jahren lebte. Er hatte seinen Mantel mit einem frierenden Bettler geteilt. Barmherzigkeit und Hilfe seien Werte, die zu allen Zeiten den Kindern vermittelt werden sollten, hieß es in der Andacht. H. Johr Vor dem Marini-Umzug versammelten sich die Teilnehmer zu einer Andacht in der Kirche. Nr. 12/2015 Weihnachtsmarkt Am 1. Advent lockte der Weihnachtsmarkt die Einwohner in die Straße am Dorfgemeinschaftshaus. Die Bewohner der Weinbergstraße hatten die insgesamt sieben Stände wieder liebevoll geschmückt, Kaffee und Kuchen, Waffeln und Crepes, Gegrilltes, Glühwein und andere warme und kalte Getränke vorbereitet. Auch das Wetter zeigte sich an diesem Tag von seiner einigermaßen schönen Seite, so dass sich die Organisatoren auch nicht über mangelndem Zuspruch beklagen konnten. Drei Tage hatten rund 30 Anwohner zu tun, um den bisher neunten Markt auf die Beine zu stellen. Allerdings gibt es jetzt Überlegungen, das Fest wegen des hohen organisatorischen Aufwandes in andere Hände zu geben. Gedacht ist dabei an einen der Vereine des Ortes. Weihnachtsmann Heinz Schönthal mit Leni Wäldchen und dem Nurzener Fuchs (Fotos: H. Johr) Kranzniederlegung zum Volkstrauertag Aus Anlass des Volkstrauertages legten Bürgermeister Jürgen Hieber und der Vorsitzende der Ortsgruppe der Volkssolidarität, Dieter Domann, einen Kranz am Denkmal für die gefallenen und vermissten Männer des Ortes der beiden Weltkriege nieder. Domann erinnerte daran, dass nunmehr seit 70 Jahren in Deutschland Frieden herrscht. Eine solange Zeitspanne ohne kriegerische Auseinandersetzungen habe es seit 300 Jahren nicht mehr gegeben. Er gehöre neben Martin Thormann zu den einzigen noch lebenden Veteranen in Nurzen, die den Krieg selbst noch aktiv erlebt haben. Möge das allen künftigen Generationen erspart bleiben, wünschte er sich. H. Johr Die Ortsgruppe der Volkssolidarität dankt Die Ortsgruppe der Volkssolidarität (VS) dankt allen Spendern in der jüngsten Listensammlung, besonders den Mitgliedern des Gemeinderates. Die Hälfte des Geldes erhalten der Seniorentreff und die Frauengruppe der Kirchgemeinde zur Gestaltung der Zusammenkünfte. Die Mitglieder der VS-Ortsgruppe treffen sich regelmäßig und diskutieren über die Probleme des Alltags und gegenwärtig besonders der komplizierten Flüchtlingspolitik. Sie unternehmen Tagesfahrten, dieses Jahr z. B. zur Landesgartenschau nach Schmalkalden, in den Harz und nach Nürnberg. H. Johr Straußfurt - 11 - Amtlicher Teil Bekanntmachung 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Henschleben beschloss bei Aufhebung des Beschlusses Nr. 06/06-2012 die Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis 2011 (Beitragssatzsatzung 1991 bis 2011). Diese Satzung wird durch Abdruck im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt vom 18.12.2015 bekannt gemacht. 2. Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt eine nochmalige Bekanntmachung der Anlagen 1 und 2 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Henschleben (Straßenausbaubeitragssatzung) im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt vom 18.12.2015. F. Deutsch Gemeinschaftsvorsitzender Satzung über die Festsetzung des Beitragssatzes für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge der Gemeinde Henschleben für die Jahre 1991 bis 2011 (Beitragssatzsatzung 1991 bis 2011) Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBI. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBI. S. 113/114), sowie der §§ 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vom 29. März 2011 (GVBI. S. 61), in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Henschleben (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 01.08.2012, erlässt die Gemeinde Henschleben folgende Satzung: §1 Beitragssatz 1991 bis 2011 für die Ermittlungseinheit 1 (1)Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücks flächen nach § 6 der Straßenausbaubeitrags satzung in der Ermittlungseinheit 1 betragen in qm 80.619,50 (2)Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Jahre 1991 bis 2011 beträgt in Euro 183.148,93 (3)Der Anteil der Gemeinde Henschleben am beitragsfähigen Investitionsaufwand nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 37,87 (4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit Nr. 12/2015 - - - - - - - Investitionsaufwand 1991-2011 in Euro abzüglich der geflossenen Fördermittel in Euro ergibt Zwischensumme abzüglich des Anteils der Gemeinde Henschleben (37,87 %) ergibt den beitragsfähigen Investitionsaufwand in Euro geteilt durch die Summe der beitragsfähigen Grundstücksfläche in qm ergibt den Beitragssatz für die Jahre 1991 bis 2011 in Euro/qm 183.148,93 ./. 183.148,93 69.358,50 113.790,43 80.619,50 1,4114504 §2 Beitragssatz 1991 bis 2011 für die Ermittlungseinheit 2 (1) Die gewichteten beitragsfähigen Grundstücks flächen nach § 6 der Straßenausbaubeitrags satzung in der Ermittlungseinheit 2 betragen in qm 80.165,60 (2)Der beitragsfähige Investitionsaufwand nach § 3 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Jahre 1991 bis 2011 beträgt in Euro 132.247,23 (3)Der Anteil der Gemeinde Henschleben am beitragsfähigen Investitionsaufwand nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung beträgt in % 31,32 (4) Berechnung des Beitragssatzes für die Ermittlungseinheit - Investitionsaufwand 1991-2011 in Euro 132.247,23 - abzüglich der geflossenen Fördermittel in Euro ./. - ergibt Zwischensumme 132.247,23 - abzüglich des Anteils der Gemeinde Henschleben (31,32 %) 41.419,83 - ergibt den beitragsfähigen Investitions aufwand in Euro 90.827,40 - geteilt durch die Summe der beitrags fähigen Grundstücksfläche in qm 80.165,60 - ergibt den Beitragssatz für die Jahre 1991 bis 2011 in Euro/qm 1,1329971 §3 Ermittlung des tatsächlichen Beitrages (1) Der tatsächliche Beitrag der Beitragspflichtigen ergibt sich durch Multiplikation des Beitragssatzes mit der beitragsfähigen Grundstücksfläche und ist nach dessen Ermittlung auf zwei Dezimalstellen gerundet im Bescheid auszuweisen. (2) Der nach Absatz 1 ermittelte Beitrag wird in 3 Teilbeträgen, beginnend ab 2013, erhoben. Der 1. Teilbetrag wird am 31.12.2013, der 2. Teilbetrag am 31.12.2014 und der 3. Teilbetrag am 31.12.2015 fällig. §4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend am 25.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.08.2012 außer Kraft. Henschleben, den 18.12.2015 Bauersfeld Bürgermeister - Dienstsiegel - ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ gez. Bauersfeld, Bürgermeister -Dienstsiegel- - 12 - Straußfurt, den 01.08.2012 Gemeinde Henschleben Lageplan M 1:1500 der Anlage 1 zur Straßenausbaubeitragssatzung Henschleben vom 01.08.2012 Anlage 1 – Ortsteil Henschleben – Stand 01.08.2012 – Ermittlungseinheit 1 Straußfurt Nr. 12/2015 Straußfurt - 13 - Nr. 12/2015 Anlage 2 – Ortsteil Vehra – Stand 01.08.2012 – Ermittlungseinheit 2 Gemeinde Henschleben Lageplan M 1:1500 der Anlage 2 zur Straßenausbaubeitragssatzung Henschleben vom 01.08.2012 Straußfurt, den 01.08.2012 gez. Bauersfeld, Bürgermeister -Dienstsiegel- Straußfurt - 14 - Nr. 12/2015 Amtlicher Teil Bekanntmachung Der Bürgerschaft der Gemeinde Schwerstedt wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Der Trinkwasserzweckverband „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 11 vom 26. November 2015 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: • Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ am Donnerstag, dem 03. Dezember 2015 • Bekanntgabe der Allgemeinen Preisregelungen für die Wasserversorgung des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ vom 24.11.2015 • Ergänzende Bestimmungen des Trinkwasserzweckverbandes „Verbandswasserwerk Bad Langensalza“ zur AVBWasserV vom 24.11.2015 Nichtamtlicher Teil: —Der Abwasserzweckverband „Mittlere Unstrut“ mit Sitz in 99947 Bad Langensalza, Hüngelsgasse 13, hat in seinem Amtsblatt Nr. 11vom 26. November 2015 Folgendes bekannt gemacht: Amtlicher Teil: • Einladung zur Verbands- und Werksausschusssitzung des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ am Donnerstag, dem 03. Dezember 2015 • 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser in die leitungsgebundene öffentliche Entwässerungseinrichtung (GS-SOE) des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Unstrut“ durch die Träger der Straßenbaulast vom 23. November 2015 Nichtamtlicher Teil: —- Nichtamtlicher Teil Zünden wir ein Lichtlein an Märchenmatinee am 24.12.2015, 10 Uhr Der Baum ist geputzt, die Gans noch nicht fertig, die Geschenke sollen aufgebaut werden - da sind die Kinder im Weg: also auf, zur Kleinkunstbühne und mit Märchen und Liedern eingestimmt! Wie in den vergangenen Jahren bieten wir eine halbe Stunde Märchen und heiße Getränke für Kinder und begleitende Erwachsene am Heiligabend-Vormittag. Der Eintritt ist frei. Bei Mistwetter fällt die Veranstaltung aus. Kleinkunstbühne zur Katz‘, Am Hermannschen Weg, 99634 Schwerstedt, Tel. 036376 56610 Mit Unterstützung des Lese-Zeichen e.V. Jena Amtlicher Teil Beschlüsse des Gemeinderates Straußfurt In der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Straußfurt am 12.11.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Nr. 01-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Tagesordnung der Sitzung vom 12.11.2015 wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 02-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2015 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 03-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: 1. Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 7000.00.7130 i.H.v. 265.986,17 EUR zur Begleichung der Restforderung aus der Verbandsumlage 2000 gegenüber dem AZV. 2. Vorgenanntes gilt nur, sofern die hierfür erforderlichen Mehreinnahmen ausreichen, um die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Jahr 2015 nicht zu gefährden. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 04-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Gemeinde Straußfurt stimmt der Vergabe der Bauleistung Erneuerung Dacheindeckung Vereinsheim „Am Rieth“ an die Firma Montagebetrieb Tino Müller, vertreten durch Herrn Tino Müller, mit Sitz in 99634 Straußfurt, Bahnhofstraße 13, zu deren Angebotspreis in Höhe von 11.083,30 EUR (Brutto) zu. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 05-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat beschließt, das Angebot der GVL Immobilienverwaltungs- und Service GmbH, Bahnhofstraße 10 in 99634 Straußfurt, zur Verwaltung der Mietobjekte „Straße der Jugend 50“ und „Bahnhofstraße 11“ zu einem Preis von 19,50 EUR netto je WE anzunehmen. Straußfurt - 15 - Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Verwaltervertrag zu unterzeichnen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 06-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben unter HHSt: 9000.00.8100 aus der zu zahlenden Gewerbesteuerumlagen. Deren Deckung ergibt sich aus entsprechenden Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 07-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.600 qm vom Grundstück Flur 8, Flurstück 462/3 (ehem. Jugendclub „Hühnerberg“), zu einem Kaufpreis in Höhe von 1,00 EUR an Heiko Schaller, 99634 Straußfurt, gemäß beiliegendem Lageplan, zu. Die entstehenden Vermessungs-, Notar- und Grundbuchamtskosten und ggf. weitere Kosten sind durch den Erwerber zu tragen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 08-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Die Gemeinde Straußfurt stimmt der Vergabe der Bauleistung „Überdachung Terrasse im Kindergarten Regenbogenland“ an die Firma Montagebetrieb Tino Müller, vertreten durch Herrn Tino Müller, mit Sitz in 99634 Straußfurt, Bahnhofstr. 13, zu deren Angebotspreis in Höhe von 20.101,30 EUR (brutto) zu. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Nr. 09-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Beschluss Nr. 10-09/2017 vom 13.09.2007 (Vergütung der Reisekosten) wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst: Nr. 10-11/2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt: Der Gemeinderat der Gemeinde Straußfurt beschließt die unbefristete Niederschlagung von Forderungen. Abstimmungsergebnis: Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates:............................... 13 Nr. 12/2015 Zur Sitzung erschienene Mitglieder:........................................... 8 Hiervon auszuschließende Mitglieder lt. § 38 (1) ThürKO:......... 0 An der Abstimmung teilnehmende Mitglieder:............................ 8 Ja-Stimmen:................................................................................ 8 Nein-Stimmen:............................................................................ 0 Stimmenthaltungen:.................................................................... 0 Stellenausschreibung der Gemeinde Straußfurt Bei der Gemeinde Straußfurt ist zum 01.02.2015, befristet als Elternzeitvertretung, folgende Stelle in der Kindertageseinrichtung „Regenbogenland“ zu besetzen: pädagogische Fachkraft mit einer flexiblen wöchentlichen Arbeitszeit von 32 bis zu 40 Stunden. Fachkraft in diesem Sinne sind staatlich anerkannte Erzieher sowie Diplompädagogen und Diplomsozialpädagogen/ -sozialarbeiter, jeweils mit dem Nachweis der methodischdidaktischen Befähigung zur Arbeit in Kindertageseinrichtungen, Absolventen fachlich entsprechender Bachelor-, Master- oder Magisterstudiengänge, staatlich anerkannte Heilpädagogen und Heilerziehungspfleger, darüber hinaus Krippenerzieher und Kindergärtner. Die wesentlichen Arbeitsaufgaben ergeben sich entsprechend des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes. Bei dem /r Bewerber/in sollte es sich um eine aufgeschlossene, engagierte Personen handeln, deren Arbeitsverhalten sich auszeichnet durch Verantwortungsbewusstsein, Geduld, Selbstkontrolle, Durchsetzungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Flexibilität, Einfühlungsvermögen sowie Anpassungs- und Kooperationsfähigkeit. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Sozial- und Erziehungsdienst. Bei entsprechender steigender Kinderzahl, gibt es die Möglichkeit zur unbefristeten Einstellung. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 08.01.2016 an folgende Adresse: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Hauptamt/Personalamt Kennwort „Erzieher/in Straußfurt“ Bahnhofstraße 13 99634 Straußfurt Starroske Bürgermeister Nichtamtlicher Teil Bürgermeisteramt geschlossen Das Bürgermeisteramt in Straußfurt ist vom 21.12.2015 bis 01.01.2016 geschlossen. In diesem Zeitraum findet auch keine Seniorenbetreuung und Ausleihe von Büchern aus der Bibliothek statt. Die erste Sprechstunde des Bürgermeisters im neuen Jahr ist am Dienstag, dem 05.01.2016 von 16 bis 18 Uhr. Starroske Bürgermeister Straußfurt - 16 - Nr. 12/2015 Liebe Bürger der Gemeinde Straußfurt, Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende. „Wieder viel zu schnell“ werden die meisten von uns wohl denken. Ob das wohl am Alter liegt oder ist das Alltagsleben generell hektischer geworden? Die ständige Erreichbarkeit durch die Kommunikationssysteme sowie die Reizüberflutung durch die Medien sind für viele ein Segen aber für viele auch ein Fluch. Vieles lässt sich heute nicht mehr wegdenken und gehört ganz einfach zum modernen Leben. Die Vorweihnachtszeit sollten wir alle genießen, denn es ist mit die schönste Zeit des Jahres. Gemütliches Kaffeetrinken, Plätzchen backen, der Besuch eines Weihnachtsmarktes oder das gemeinsame Dekorieren mit den Kindern stimmen auf das Weihnachtsfest ein. In diesem Sinne wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, eine ruhige und besinnliche Vorweihnachtszeit, ein frohes Weihnachtsfest sowie einen „Guten Rutsch“ ins neue Jahr. Ihr Bürgermeister Olaf Starroske Energie zum Leben Schüler unserer Grundschule im Schlosspark Straußfurt haben im Kunstunterricht und im Hort-Malkurs ihre Vorstellungen von der Energiegewinnung zu Papier gebracht. Mit diesen Schülerarbeiten nahm unsere Grundschule am Malwettbewerb der Sömmerdaer Energieversorgung GmbH teil - und das mit Erfolg! Anlässlich der SÖM 2015 konnten Fiona Klotz aus der Klasse 1b und Marlena Jahn aus der Klasse 3a Preisgelder und Preise entgegennehmen. Ihre Bilder sind im Jahreskalender 2016 im April und Juni zu bestaunen. Schüler der GS im Schlosspark Straußfurt Die Weihnachtsgans Auguste Eine besondere Stunde mit Herrn Wolke Am 18. November 2015 war der Schriftsteller und Geschichtenerzähler Rolf Barth alias Herr Wolke bei uns an der Grundschule im Schlosspark Straußfurt. Er erzählte uns, dass er als Schreiberling in Himmelsburg in einem Baumhaus wohnt und zeigte uns als Beweis auch ein Bild. Aus seinem groß gezauberten Buch las er vor. Es war eine lustige und auch spannende Geschichte, in der Tobi mithilfe des Zaubersalzes es schafft die Gummibärchenmannschaft zu besiegen. Zum Schluss schenkte er jedem Kind eine Prise Zaubersalz, das Glück bringen und Ärger fernhalten soll. Wir Schüler und Lehrer der Grundschule Straußfurt bedanken uns bei Herrn Wolke für diese herrliche Erzähl- und Lesestunde. Beim Friedrich-Bödecker-Kreis Thüringen e.V. und beim Landratsamt Sömmerda bedanken wir uns für die finanzielle Unterstützung. Schüler, Lehrer und Erzieher Grundschule im Schlosspark Straußfurt Mit der Inszenierung des Friedrich Wolf - Klassikers „Die Weihnachtsgans Auguste“ hatten wir am 1. und 2. Dezember 2015 das Schwarzweißfigurentheater Nordhausen bei uns an der Grundschule im Schlosspark Straußfurt zu Gast. Alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse hatten großen Spaß am lebhaften Spiel Patrick Jechs. Mit liebenswert gestalteten Holzpuppen, kindgerecht und lustig agierte der Puppen- und Schauspieler und es ging richtig zur Sache und natürlich um die Weihnachtsgans Auguste. Nach etwa fünfzig Minuten waren alle glücklich, dass Auguste am Leben geblieben und neu eingekleidet war, auch wenn vorher jede Menge Federn gelassen wurden. Im Anschluss an die Vorstellungen beantwortete Patrick Jech gern noch Fragen der Kinder und zeigte so manchen Theatertrick. An den Kosten für die Theatervorstellungen beteiligten sich neben den Eltern der Schulförderverein und das Landratsamt Sömmerda. Vielen Dank. Schüler, Lehrer und Erzieher GS im Schlosspark Straußfurt Winterdienst Es sieht zur Zeit zwar nicht so aus, aber der nächste Winter kommt bestimmt. Für den Winterdienst hat die Gemeinde Straußfurt eine neue Kehrmaschine angeschafft. Diese ersetzt ein fast 20-jähriges Model, welches nicht mehr zu reparieren war. An dieser Stelle sei noch einmal an die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Straußfurt erinnert, in der auch das Räumen der Wege vor den Grundstücken geregelt ist. Olaf Starroske Bürgermeister Straußfurt - 17 - Nr. 12/2015 Geschäftsübergabe Nach über 60 Jahren Friseursalon Frank in Straußfurt, übergab Herr Ronald Frank seinen Salon an Frau Cesrin Orlich. Frau Orlich hat in den Verkaufsräumen der ehemaligen Schlecker Filiale einen hellen, modernen Salon eingerichtet. Geplant ist in den Räumen auch noch ein Fußpflege- bzw. Kosmetikstudio. Somit zieht wieder Leben in den ehemaligen Komplex in der Straße des Friedens ein, was sich sehr positiv für die Gemeinde Straußfurt auswirkt. Ich wünsche Herrn Ronald Frank einen angenehmen Ruhestand. Seiner Nachfolgerin Frau Cesrin Olrich wünsche ich viel Spaß mit der neuen Herausforderung und geschäftlichen Erfolg. Olaf Starroske Bürgermeister Frauenfußball beim SV Grün-Weiß Straußfurt Seit Oktober 2006 besteht in unserem Verein für Mädchen und Frauen die Möglichkeit, Fußball zu trainieren. Begonnen haben wir damals mit der Mannschaft, die zuvor beim SV Blau-Gold Werningshausen organisiert war. Heute gehören zu unserem Team 14 Mädchen und Frauen zwischen 14 und 47 Jahren. Die Mannschaft wird von zwei ausgebildeten Übungsleitern trainiert. Trainingsinhalte sind Kondition, Grundlagentraining und Spielverständnis. Zurzeit nehmen wir nicht am Punktspielbetrieb teil, organisieren aber Freundschaftsspiele und beteiligen uns bei Hallenturnieren. Gerne können Mädchen ab 12 Jahren und Frauen zum Probetraining unverbindlich vorbeischauen. Wir trainieren von März bis Oktober dienstags, ab 18:00 Uhr, auf dem Sportplatz in Straußfurt. Von November bis März findet das Training in der Turnhalle der Regelschule Straußfurt statt, immer samstags 17:00 Uhr. Weitere Informationen erhalten Sie von unseren Übungsleitern: Frank Kresser Tel. 036376-58873 oder 0173 3969633 Uwe Trautmann Tel. 036376-50331 oder 0175 2995620 Uns verbindet Teamgeist, die Freude am Sport und der Spaß am Fußball spielen und wir freuen uns auf neue Spielerinnen, die diese Leidenschaft mit uns teilen möchten. RGZV Straußfurt u. U .e. V. Das alte Jahr neigt sich seinem Ende zu und wir haben unsere letzte Versammlung im Jahr 2015 hinter uns gebracht, Bilanz gezogen und somit das Zuchtjahr abgeschlossen. Das Ergebnis dieses Zuchtjahres kann sich sehen lassen. Alle unsere Zuchtfreunde können auf gute und sehr gute Zuchterfolge zurückblicken. Einige Züchter erzielten auf Ortsschauen, der Kreis-, Landes-, Bundes- und Europaschau hohe und höchste Preise. Somit hat sich die tägliche züchterisch Arbeit gelohnt und gibt den nötigen Ansporn für das kommende Zuchtjahr. Der Vorsitzende dankt allen Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunden für die geleistete Arbeit und wünscht ihnen und ihren Familien ein frohes und gesundes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch in ein erfolgreiches Zuchtjahr 2016. Kirmes in Straußfurt Vom 16.10.2015 bis 18.10.2015 hieß es in Straußfurt wieder auf zur Kirmes in die Feuerwehr. Am Freitag begann das bunte Treiben traditionell mit einem Fackelumzug durch den Ort und anschließendem Salut-Schießen auf dem Florianplatz durch den Schützenverein Adonis. Bei süßen Leckerein und Karussell kamen die kleinen Gäste auf ihre Kosten. Ab 20.00 Uhr heizte DJ Andreas aus Nordhausen zur Kirmesdisco den Gästen ordentlich ein. Bis in den Morgen wurde bei guter Stimmung getanzt und gefeiert. Der Kirmessamstag begann mit Kaffee und Kuchen in der Feuerwehrscheune. Auf dem Florianplatz gab es neben dem Karussell auch eine Los- und Schießbude. Trotz des nicht so schönen Wetters, zog es Groß und Klein auf den Festplatz. Um 20.00 Uhr eröffnete das Gesangsduo Tom & Janet den Kirmestanz 2015. Wie in den letzten Jahren, verstanden es die zwei ihr Publikum von den Bänken auf die Tanzfläche zu locken. Die Gäste aus Straußfurt und Umgebung verbrachten einen gelungenen Kirmesabend. Straußfurt - 18 - Am Sonntag stand ab 9.30 Uhr der Kirmesgottesdienst mit Pfarrer Schwarz aus Werningshausen auf dem Programm. Im Anschluss lud der Feuerwehrverein zum Frühschoppen in die Feuerwehrscheune ein. Bei einem ordentlichen Mittagessen, wurden die letzten Kräfte mobilisiert. Gegen 14.00 Uhr organisierte der Kindergarten Straußfurt einen Wettbewerb für die Kinder. Am späten Nachmittag, neigte sich die Kirmes langsam dem Ende und wir konnten auf ein tolles Kirmeswochenende 2015 zurück schauen. Der Feuerwehrverein Straußfurt und die Freiwillige Feuerwehr Straußfurt bedanken sich bei allen Gästen, Unterstützern und Helfern. Wir wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und ein gesundes neuen Jahr 2016. Der Christmond steht bevor Das Jahr neigt sich dem Ende. Der letzte der zwölf Monate, der Dezember, auch Christmond oder Wintermonat bezeichnet, entfaltet bald seine Besonderheiten im Verlaufe des Jahres. Vom Wetter her gesehen erscheint er uns oft gar nicht so winterlich, wenn auch seine Tage in den kalendarischen Winterbeginn fallen. Häufig beobachten wir in der Zeit um Heiligabend eine Wärmeperiode. Nach dem „Hundertjährigen Kalender“ wird Anfang des Monats von erträglichem Wetter, mit nur wenigen Niederschlägen, gesprochen. Danach soll es schneien, aber die Weihnachtstage nicht weiß werden. In einer Wetterregel wird allerdings zum Ausdruck gebracht: „Dezember kalt mit Schnee, gibt Korn auf jeder Höh.“ Anfang Dezember gedenken Gläubige der heiligen Barbara, die als Christin den Märtyrertod starb. Sie gilt als Patronin der Bergleute und Bauarbeiter. Brauch ist es, Kirschzweige zu St. Barbara zu schneiden, die dann am Heiligen Abend blühen. Am 6. Dezember gilt es als Tradition, die Kinder zu beschenken. Der Legende nach ist hier der Nikolaus als Hauptheiliger der griechischen Kirche die wichtigste Figur. Ein Marienfest feiert die katholische Kirche am 8. Dezember, das Fest der unbefleckten Empfängnis. Danach soll Maria, die Mutter Jesu, ohne Erbsünde empfangen haben. Vor Weihnachten (13. Dezember) gibt es noch das Luciafest. Lucia gilt als Patronin des Lichts und spendet in den Volksbräuchen als Luciabraut Licht in Form von jungen weißgekleideten Mädchen mit einem Kranz brennender Kerzen auf dem Haupt. Weihnachten ist für Kinder und Eltern eine aufregende Zeit. Zur Vorbereitung auf das festlichste aller Jahresfeste dient die Adventszeit. Advent heißt Ankunft und bezeichnet den Beginn des Kirchenjahres, vier Wochen vor dem Fest. Symbolisch werden die Adventwochen von Adventskranz und Adventkalender begleitet. Nicht umsonst heißt es ja, Vorfreude - schönste Freude. Märchenstunden, Weihnachtsbasteleien und Weihnachtsbäckerei können das Warten auf das Fest verkürzen. Der Adventskranz geht auf den evangelischen Theologen Johann Hinrich Wichern zurück. Wie der Kindervers „Advent, Advent, ein Lichtlein brennt“ reimt, wird nach alter Tradition an jedem Adventssonntag ein weiteres der vier Kerzen entzündet. Die Zunahme des Lichts deutet auf die gesteigerte Erwartung auf die Geburt Christi hin. Die vier Kerzen markieren auch die Himmelsrichtungen, das Tannengrün das alles überdauernde Leben. Das Weihnachtsfest kommt nun näher. Wenn am Heiligen Abend die erwartungsfrohen Kinder mit den Eltern in den Gottesdienst gehen und anschließend im Kreis der Familie unter dem festlich geschmückten Weihnachtsbaum die Bescherung vorgenommen wird, dann sind wir in guter Tradition, die auch schon unseren Vorfahren vertraut war. Mit Tagesbeginn um 0 Uhr am 25. Dezember feiert man die Geburt Christi. Die Christmette wurde aber teilweise zeitlich vorverlegt, so dass die heute üblichen Christmetten am Heiligen Abend stattfinden. Ein wichtiger Grund hierfür liegt in der „Begegnung der Vigilien“, die stets am Abend vor dem eigentlichen Festtag beginnt. Als Vigil bezeichnet man die Nachtwache, wo Christen Jesus Christus erwarten. Lothar Dillenberger Nr. 12/2015 Chronistisches von 1900, 1915 und 1919 1900 Der Dezember brachte uns regnerische Witterung (wie Oktober und November) Am 7.12. trat die Unstrut aus und verursachte eine große Überschwemmung. 1915 Weihnachten wurde in unserem Ort in gewohnter Weise gefeiert. Am Heiligen Abend war die Christfeier sehr gut besucht. Wieder schmückten die bunten Laternen der Kinder das Gotteshaus, in dem zwei große Christbäume aufgestellt waren. Zwar konnten nicht so viele Lichter brennen wie in früheren Jahren, die Knappheit an Kerzen gebot auch hier eine Einschränkung. 1919 Zu Weihnachten wurde die alte Christvesper nach der „Weihnachtsglocke“ wieder eingeführt, wobei die Kinder mit bunten Lampions zur Kirche ziehen. Lothar Dillenberger Amtlicher Teil Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1 - 6 - 0699 Gotha, den 02.12.2015 Anordnungsbeschluss 1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Schafstall Werningshausen“ Nach § 64 i. V. mit § 54 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG vom 03. Juli 1991, BGBl. I S. 1418, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2001 BGBl I S. 1149) wird der Freiwillige Landtausch für die unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkung Werningshausen, Landkreis Sömmerda angeordnet. Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha durchgeführt. 2. Grundstücke Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke Gemarkung Flur Flurstück Nr. Werningshausen3 221/2 Werningshausen 6 887 und 888 Das Verfahrensgebiet hat eine Gesamtfläche von 2,2534 ha. 3. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha anzumelden. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksverfügung Nach § 13 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG vom 20.12.1993, BGBl. I S. 2182, zuletzt geändert durch Artikel 41 des Gesetzes vom 17.12.2008, BGBl. I, S. 2586) in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Bodensonderungsgesetz (BoSoG v. 20.12.1993, BGBl. I, S. 2182, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22.12.2010, BGBl. I S. 2255) darf über dingliche Rechte an Grundstücken und grundstücksgleiche Rechte ab Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Tauschplanes nur mit Zustimmung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha verfügt werden. Straußfurt - 19 - 5. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Ein Abdruck des Beschlusses mit Gründen liegt zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Amtsräumen der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2 99867 Gotha einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der genannten Behörde eingegangen ist. gez. Mathias Geßner Amtsleiter (Dienstsiegel) Nichtamtlicher Teil Liebe Bürgerinnen und Bürger von Werningshausen, ein friedliches und frohes Weihnachtsfest sowie viel Glück und Erfolg im neuen Jahr 2016 wünscht Ihnen Ihre Bürgermeisterin Hannelore Rost Nr. 12/2015 Dankeschön an die Kindereinrichtung „Wiesenkobolde“ der Gemeinde Werningshausen Auch in diesem Jahr wurden die Senioren vom Ort und der Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V. mit einem Herbstprogramm zum Herbstfest im Oktober überrascht. Die Kinder gestalteten ein sehr schönes Programm. Die Senioren bedanken sich ganz herzlich bei den Kindern und dem Erzieherteam der Kindereinrichtung. Es hat uns allen viel Spaß, Frohsinn und Freude gegeben. Danke für Eure Mühe und Fleiß. Danke sagt Euch auch die Vorsitzende vom FV der Diakoniestation und die Vorsitzende der Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V. Weihnachten Ist kein Traum für Stunden, sondern eine Kraftquelle für das Leben. Wenn der Festtag geht, bleibt Jesus Christus doch jeden Tag bei uns. (Peter Hahne) In diesem Sinne, wünsche ich allen Mitgliedern des Fördervereins der Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V. aus Haßleben, Schwerstedt, Straußfurt, Vehra und Werningshausen eine friedvolle, frohe und gesegnete Adventszeit sowie für das Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 Gottes Segen, Gesundheit, Wohlergehen, Zufriedenheit und ein herzliches Dankeschön für Ihr Vertrauen. Ihre Vorsitzende des Fördervereins der Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V. Karin Zimmer. Einladung zum Seniorentreff im Januar 2016 Wann: Uhrzeit: Wo: Montag, den 18. Januar 2016 14:30 Uhr Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V Dazu werden alle Senioren ganz herzlich eingeladen. Auf Ihr Kommen freut sich die Vorsitzende der Wohngemeinschaft „Johannesgarten“ e.V. B. Krajewski und die Vors. des FV der Diakoniestation „St. Elisabeth“ e.V. K. Zimmer Weihnachtsgrüße und Dankeschön zum Jahresende Das Jahr 2015 neigt sich dem Ende. Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Werningshausen e.V. bedankt sich bei allen Mitgliedern, Kameradinnen und Kameraden, Helfern, Sponsoren und Freunden für die gute Zusammenarbeit und für eure Unterstützung. Wir wünschen allen Mitgliedern mit ihren Familien eine friedliche und gesegnete Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und für das Neue Jahr 2016 alles Gute, Gesundheit, Wohlergehen und Zufriedenheit. Danke für euer Vertrauen. Der Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Werningshausen e. V. Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 I. Der Gemeinderat der Gemeinde Wundersleben hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die nachstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: Straußfurt - 20 - Nr. 12/2015 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wundersleben Landkreis Sömmerda für das Haushaltsjahr 2015 Auf der Grundlage des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Wundersleben folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt, dadurch werden erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge gegenüber bisher auf nunmehr EuroEuro EuroEuro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 038.209699.538660.329 die Ausgaben 038.209699.538660.329 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 38.515 0213.480251.995 die Ausgaben 38.515 0213.480251.995 §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0 EUR neu festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 0 EUR um 0 EUR erhöht und damit auf 0 EUR neu festgesetzt. §4 Die Steuerhebesätze der Gemeinde bleiben unverändert und werden wie folgt festgesetzt: 1.Grundsteuer a. für landwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.H. b. für die Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird von 115.000 EUR um 5.000 EUR verringert und auf 110.000 EUR neu festgesetzt. §6 Über- und außerplanmäßige Ausgaben gelten als unerheblich; a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000,00 EUR je Haushaltsstelle, b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 EUR je Haushaltsstelle. In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgabe zu erteilen. §7 Diese 1. Nachtraghaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Wundersleben, den 17.11.2015 Breternitz Bürgermeisterin - Siegel - II. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sömmerda hat mit Schreiben vom 13.11.2015 die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 zur Kenntnis genommen und genehmigt. III. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 liegen 2 Wochen nach Erscheinen dieses Mitteilungsblattes, in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus. Die Haushaltssatzung 2015 und der Haushaltsplan 2015 werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, Zimmer 13, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Verfügung gehalten. Breternitz Bürgermeisterin Nichtamtlicher Teil 12. Weihnachtsmarkt in Wundersleben Am Samstag, den 28.11.2015 fand, organisiert vom Kinderbetreuungsverein e.V. Wundersleben, der nun schon 12. Weihnachtsmarkt in Wundersleben statt. Nach morgendlichem Schneeregen hätte niemand geglaubt, dass uns am Nachmittag die Sonne hold ist und sich eine wunderschöne weihnachtliche Atmosphäre ausbreitete. Nach der Eröffnung in der gut besuchten Kirche und einer kurzen Andacht zum Advent spielten Kinder, Eltern, Erzieherinnen unserer Kita und Rosi das Märchen Schneewittchen. Anschließend öffneten die Stände des Marktes und das Karussell drehte sich. Mit Plätzchen, Lebkuchenherzen, schokolierten Früchten und Zwiebelkuchen verwöhnte Sitta die Gaumen. Gleiches gelang Benjamin, Hilmar und Joachim mit den Bratwürsten und Verena mit ihren Pilzen. In der Kaffeestube wurden frische Waffeln von Susanne, Heidrun, Inge und Anne feil geboten und auch Kaffee und Stollen der Bäckerei Andreß fehlten nicht. Das Angebot rundeten die Damen Kerstin, Claudia, Doris und Jutta mit Glühwein und selbstgemachtem Eierpunsch, der weit und breit seines gleichen sucht, ab. Schließlich fanden sich auch Vitamine von Edeka-Piotrowski im Angebot. Die Kinder nahmen Glücksrad, Losbude und Karussell in Beschlag und konnten dem Weihnachtsmann einen Besuch abstatten. Den Eltern der KitaKinder und einer Schar Frauen um Katrin ist es zu verdanken, dass wieder wunderschöne Bastelarbeiten von Franziska, Laura, Katrin und Hannelore angeboten werden konnten, welche auch reißenden Absatz fanden. Der Weihnachtsmarkt endete mit einem schönen Feuerwerk, welches Herr Schweidler organisierte. Dass der Markt wieder so gut gelang, war allen oben Genannten vor allen Dingen aber den fleißigen Auf- und Abbauhelfern des Feuerwehrvereins, der Unterstützung der Gemeinde, des Kirmesvereins, der Kirchgemeinde, Michael Schwarzenau, Silvio Stiller, Steffen Schwarzenau, Andreas Geiger, dem Team von Jo- Straußfurt - 21 - achims Bierstübchen, der Firma M&L Werbetechnik GmbH und dem Team der Kita zu verdanken. Danke an alle, die zum Gelingen dieser wunderschönen Wunderslebener Tradition beitrugen und uns, dem Kinderbetreuungsverein, hoffentlich weiter treu bleiben werden. Ein großer Dank gilt auch all unseren Gästen und Besuchern, die genauso zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Esther Breternitz Vorsitzende Kinderbetreuungsverein e.V. Wenn uns bewusst wird, dass die Zeit, die wir uns für einen anderen Menschen nehmen, das Kostbarste ist, was wir verschenken können, dann haben wir den Sinn von Weihnachten verstanden. B. Marquardt Mit diesen besinnlichen Gedanken wünsche ich allen Einwohnern unserer Gemeinde ein frohes Weihnachtsfest, Gesundheit, Glück, Zufriedenheit und alles Gute für das neue Jahr Esther Breternitz Bürgermeisterin Weitere Info: Am 23. und 30.12.2015 finden keine Sprechstunden statt. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt, Bahnhofstraße 13, 99634 Straußfurt, Tel. 036376/513-0, Fax 036376/513-21 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verlagsleiter: Mirko Reise Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Gemeinschaftsvorsitzender erreichbar unter der Anschrift des Herausgebers Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Straußfurt. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und MWSt.) beim Verlag bestellen. Nr. 12/2015
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