Proline - Spiess

Proline®
Fungizid
Wirkstoff:
250 g Prothioconazol /l (25 Gew.-%)
Emulsionskonzentrat (EC)
Piktogramm: GHS07, GHS08, GHS09
Signalwort:
Achtung
Bienen:
nicht bienengefährlich (B4)
Packungsgröße:
nur im Vegas Proline oder
Proline DON-Q Pack erhältlich
025287-00
Fungizid gegen pilzliche Krankheitserreger in Getreide
Anwendung
Wirkungsweise
Proline ist ein breit wirksames Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit systemischen
Eigenschaften gegen ein umfangreiches Spektrum pilzlicher Krankheitserreger in Weizen,
Gerste, Roggen und Triticale. Proline enthält den Wirkstoff Prothioconazol. Es wirkt
vorbeugend (protektiv), stoppt vorhandene latente Infektionen (kurativ) und verhindert
deren weitere Ausbreitung.
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete:
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Weizen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Weizen,
• Fusarium-Arten (Ährenbefall) an Weizen,
• Braunrost (Puccinia recondita) an Weizen,
• Gelbrost (Puccinia striiformis) an Weizen,
• Septoria tritici an Weizen,
• Septoria nodorum an Weizen,
• DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) an Weizen,
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Gerste,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Gerste,
• Zwergrost (Puccinia hordei) an Gerste,
• Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Gerste,
• Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) an Gerste,
• Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) an Roggen,
• Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) an Roggen,
• Braunrost (Puccinia recondita) an Roggen,
• Echter Mehltau (Blumeria graminis*) an Roggen,
• Septoria-Arten (Septoria spp.) an Triticale.”
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Proline®
Anwendungsbedingungen und Aufwandmengen
Weizen
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCH 32
(2-Knoten-Stadium) bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita), Gelbrost
(Puccinia striiformis), Septoria-Blattdürre (Septoria tritici), Blatt- und Spelzenbräune
(Septoria nodorum), und Drechslera-Blattfleckenkrankheit/DTR-Blattdürre (Drechslera
tritici-repentis) ab Frühjahr ab BBCH-Stadium 25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw.
bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 14 - 21 Tagen in dieser Anwendung und maximal
3 für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Fusarium-Arten (Ährenbefall) zur Verminderung der Mykotoxinbildung zu Beginn
der Blüte (BBCH 61) bis Ende der Blüte (BBCH 69) bei Befallsgefahr spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 3 für die Kultur bzw. je Jahr.
WA721 - Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch
Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund
ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gerste
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung in dieser Anwendung und maximal 2 für die Kultur bzw. je Jahr..
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Zwergrost (Puccinia hordei), Blatt­flecken­
krankheit (Rhynchosporium secalis), Netzflecken (Pyrenophora teres) ab Frühjahr zum
Stadium BBCH 25 bis BBCH 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten
Symptome maximal zweimal im Abstand von 14 - 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall
wiederholen.
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Proline®
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha.
Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Roggen
Gegen Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) ab Frühjahr bis BBCHStadium 32 bei Befall spritzen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200- 400 l Wasser/ha
Maximal 1 Anwendung.
Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Gegen Echten Mehltau (Blumeria graminis*), Braunrost (Puccinia recondita) und Blatt­
flecken­krankheit (Rhynchosporium secalis) ab Frühjahr zum BBCH-Stadium 25 bis BBCHStadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome spritzen. Bei
Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 - 21 Tagen.
Insgesamt maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
*
= alter lat. Name Erysiphe graminis.
Triticale
Gegen Septoria-Arten (Septoria tritici, Septoria nodorum) ab Frühjahr zum BBCH Stadium
25 bis BBCH-Stadium 61 bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
maximal zweimal im Abstand von 14 bis 21 Tagen spritzen. Bei Neubefall wiederholen.
Aufwandmenge: 0,8 Liter/ha in 200 - 400 l Wasser/ha
Insgesamt maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen:
NW605 (50% 5m, 75% *, 90% *), NW 606 (5m), NW701
Hinweis
Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Nicht in der größten Mittagshitze spritzen.
Innerhalb von zwei Stunden nach der Anwendung sollte kein Niederschlag fallen. Die
Hinweise der guten fachlichen Praxis sind zu beachten.
Kulturverträglichkeit
Nach unseren Erfahrungen ist Proline in den empfohlenen Aufwandmengen in allen
Weizen-, Gerste-, Roggen- und Triticalesorten gut verträglich.
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Proline®
Anwendungstechnik
Herstellung der Spritzbrühe
Wasseraufwandmenge: 200 - 400 Liter/ha.
Brühebehälter mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt
unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen.
Die Spritzflüssigkeit ist unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung auszubringen.
Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als
notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der
zuvor behandelten Fläche ausbringen.
Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe
beigeben.
Gerätereinigung
Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Die Reinigung mit
Agroclean®2 hat sich bewährt. Anfallendes Spülwasser auf der vorher behandelten Fläche
ausbringen.
Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks
mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend
Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten
Fläche verspritzen.
Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des
Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen
betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden
von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und
Reinigungsbürsten angeboten.
Mischbarkeit
Proline kann mit vielen Insektiziden (z. B. Biscaya®, Decis® forte), Fungiziden (z. B. Vegas®1,
DON-Q ®1, Folicur®, Fandango®) und Flüssigdüngern (Bittersalz, AHL-Markenware) in Tank­
mischung ausgebracht werden.
Wasseraufwandmenge: mindestens 200 - 400 l/ha für Mischbrühen. Mischbrühen grund­
sätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen.
Für eventuelle negative Auswirkungen von Tankmischungen mit von uns nicht als mischbar
eingestuften Produkten haften wir nicht.
Wartezeit
Weizen, Gerste, Roggen, Triticale:
Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit
abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Fest­
setzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F).
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Proline®
Hinweise für den sicheren Umgang
„Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungs­bestim­mun­gen:
NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer
gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und
Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch
wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das
Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205,
S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit
von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die
im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die
mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht
verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2
PflSchG zu beachten.
reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% *, 90% *
NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der
Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern
- ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasser­
führender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem
Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m
NW701 - Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Ober­
flächen­gewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich
pe­
ri­
odisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke be­
wachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von
Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben.
Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das
abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in
ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die
Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.“
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Proline®
Hinweise zum Schutz des Anwenders
SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesund­
heitsschäden führen.
SB110 - Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im
Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln”
des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110 - Dicht abschließende Schutzbrille Tragen beim Umgang mit dem unverdünnten
Mittel.
SF245-01 - Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder
betreten.
SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem
unverdünnten Mittel.
SS2101 - Standardschutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gum­
mi­stiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Futtermitteln fernhalten. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
SS610 - Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sofort
ausziehen und vor Wiederverwendung gründlich reinigen.
Nach Einatmen
Betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Für Frischluft sorgen.
Nach Hautkontakt
Sofort abwaschen mit Wasser und Seife. Mit Polyethylenglykol 400 abtupfen.
Nach Augenkontakt
Kontaktlinsen entfernen. Auge unter Schutz des unverletzten Auges 10 - 15 Minuten unter
fließendem Wasser bei weitgespreizten Lidern spülen. Augenärztliche Behandlung.
Nach Verschlucken
Sofort ärztlichen Rat einholen. Mund gründlich mit Wasser spülen. Bewusstlosen Personen
darf nichts eingeflößt werden.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezielbehandlung
Symptomatisch behandeln. Kein Atropin!
Gewässerorganismen
NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen.
NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
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Proline®
Bienen und andere Nützlinge
NB6641 - Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwand­
menge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als
nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6644 - Die Anwendung in Mischung mit einem als nichtbienengefährlich eingestuften
Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden
Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
NN160 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata
(Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN165 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus
(Laufkäfer) eingestuft.
NN1842 - Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi
(Brackwespe) eingestuft.
NN261 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Coccinella septem­
punctata (Siebenpunkt-Marienkäfer)eingestuft
NN270 - Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea
(Florfliege) eingestuft.
Lagerung
Im Originalbehälter lagern. Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und
gut gelüfteten Ort aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen
zugänglich ist. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Nicht zusammen
mit Lebensmitteln oder Oxidationsmitteln lagern. Von Nahrungsmitteln, Getränken und
Tiernahrung fernhalten.
Entsorgung
Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA®3 sind an den autori­
sierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss ab­
zugeben.
Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus
der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de.
Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der
Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.
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Proline®
Einstufung und Kennzeichnung gemäß CLP
Piktogramm: GHS09, GHS07, GHS08
Signalwort: Achtung
Gefahrenhinweise:
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H361d - Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
Sicherheitshinweise:
P280 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P501 - Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung
zuführen.
Ergänzende Kennzeichnungselemente:
EUH208 - Enthält 2-[2-(1-chlorocyclopropyl)-2-hydroxy-3-phenylpropyl]-2,4-dihydro-3H1,2,4-triazole-3-thion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH401 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung
einhalten
SP1 - Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
(Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen /
indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern).
Leere Verpackungen nicht weiterverwenden.
®= registrierte Marke von Bayer
®1 = eingetragene Marke Nippon Soda Co. Ltd
®2 = eingetragene Marke Spiess-Urania Chemicals GmbH
®3 = eingetragene Marke des IVA
Sicherheits­datenblatt
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