Auschreibungsunterlagen Holzrücken ForstBW Betriebsteil

Bekanntmachung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW
1. Vergabestelle
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Betriebsteil Emmendingen
Postadresse / Dienstgebäude:
Landratsamt Emmendingen
Forstbezirk Waldkirch
Rathausplatz 1
79183 Waldkirch
Ansprechpartner: Martin Moosmayer
Telefon: 07641 / 451-9440
Telefax: 07641 / 451-9449
E-Mail: forstamt@
landkreis-emmendingen.de
2. Bezeichnung des Vergabeverfahrens und Aktenzeichen bei der Vergabestelle
Rahmenvereinbarung Holzrückung des
Landesbetriebs ForstBW Betriebsteil Emmendingen (Az. 8642.31)
3. Art des Vergabeverfahrens
Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A.
4. Art und Umfang der Leistung
Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung
Voraussichtlich insgesamt ca. 16.000 Festmeter im Ausführungszeitraum
5. Ort der Leistungsausführung
Staatswald im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Forst BW Betriebsteil
Emmendingen.
6. Aufteilung in Lose
Der Auftrag ist in 4 Lose aufgeteilt mit jeweils ca. 1.500 bis ca. 6.500 Festmetern
Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose abgegeben werden.
Pro Bieter wird maximal 1 Los zugeschlagen.
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7. Rahmenvereinbarung
Je Los eine Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossen.
Der Vertragsbeginn ist für den 01.04.2016 vorgesehen. Die Rahmenvereinbarung
hat eine Laufzeit bis 31.03.2017, mit der Option einer zweimaligen je einjährigen
Verlängerung.
8. Form und Frist für die Abgabe der Angebote
Die vollständigen Angebote müssen schriftlich bis zum 22.02.2016, 14:00 Uhr, bei
der unter 1. genannten Vergabestelle vorliegen.
9. Abruf der Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen können bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei der unter 1. genannten Vergabestelle angefordert werden. Hierfür wird eine Schutzgebühr
in Höhe von 20,-- €uro erhoben.
Alternativ können die Ausschreibungsunterlagen von der Homepage des Landratsamtes Emmendingen unter http://www.landkreisemmendingen.de/Aktuelles/Ausschreibungen heruntergeladen und über das Vergabeportal „Deutsche e Vergabe“ Vergabeportal Region Freiburg abgerufen werden.
10. Bindefrist
Die Bindefrist endet am: 29.02.2016
11. Nicht berücksichtigte Angebote
Die Bieter unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den Bestimmungen über
nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 19 VOL/A.
Bewerbungsbedingungen
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW
I.
Allgemeine Informationen
1. Beschreibung des Auftrags
a) Allgemeine Beschreibung
Forstliche Dienstleistungen der Holzrückung
Im Rahmen der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung sind auf Einzelabruf im
Zuständigkeitsbereich der Unteren Forstbehörde Emmendingen voraussichtlich insgesamt ca. 16.000 Festmeter im Ausführungszeitraum an Holzbringung (Rücken
des Holzes durch Transport vom Ort der Fällung bzw. Aufarbeitung zur Waldstraße)
durchzuführen.
b) Einzelbeschreibung der Auftragnehmerpflichten
Die einzelnen Verpflichtungen des Auftragnehmers ergeben sich aus der beiliegenden Rahmenvereinbarung Holzrückung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg über die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F") sowie den im Landesbetrieb ForstBW geltenden allgemeinen Qualitätsanforderungen und den speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken.
Die konkreten Leistungsanforderungen für die einzelnen Lose sind der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) zu entnehmen.
2. Ausschreibungsunterlagen
Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus:
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diesen Bewerbungsbedingungen,
dem Angebotsformular
der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis),
der Rahmenvereinbarung Holzrückung,
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst BadenWürttemberg über die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F"),
den allgemeinen Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb ForstBW,
den speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb ForstBW,
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Stand: 13.06.13
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
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dem PrAllCon- Informationsblatt,
dem PrAllCon- Erhebungsbogen.
Diese Unterlagen werden im Auftragsfall Vertragsbestandteile. Dem Angebot ist außerdem die Vergabebekanntmachung zugrunde zu legen.
3. Aufteilung des Auftrags in Lose
Der Auftrag ist in 4 Lose mit jeweils ca. 1.500 bis ca. 6.500 Festmetern Holzrückung
im Ausführungszeitraum (siehe Ziffer 5.) aufgeteilt.
Eine konkrete Beschreibung der einzelnen Lose erfolgt in der beiliegenden
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis).
Angebote können sowohl für ein Los als auch für mehrere Lose abgegeben werden.
Einem Bieter wird maximal 1 Los zugeschlagen.
4. Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung
Je Los wird eine Rahmenvereinbarung mit dem jeweiligen Unternehmen geschlossen.
5. Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Als Vertragsbeginn ist für alle Lose der 01.04.2016 vorgesehen. Die Lose haben eine einjährige Laufzeit bis zum 31.03.2017 mit zweimaliger je einjähriger Verlängerungsoption (vgl. Rahmenvereinbarung, § 9 Abs. 2).
6. Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Zulässige Bieterkonstellationen
Am Vergabeverfahren können nur Einzelbieter teilnehmen. Bietergemeinschaften
sind nicht zugelassen.
8. Subunternehmer
Beabsichtigt ein Bieter, Teile der Leistung von Subunternehmern (hierzu zählen
auch verbundene Unternehmen oder Sub-Subunternehmer) ausführen zu lassen,
muss er in seinem Angebot Art und Umfang der für die Ausführung durch Subunternehmer geplanten Leistungen angeben (vgl. Angebotsformular, Ziffer 5).
Auf ein mögliches späteres Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zur Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu
benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen SubunternehmerLeistung im Auftragsfall nachzuweisen. Dasselbe gilt für die Vergabe von TeilleisBewerbungsbedingungen für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung
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tungen an Sub-Subunternehmer oder verbundene Unternehmen. Sofern Leistungen
nicht an der im Angebotsformular bezeichneten Stelle als für die Vergabe durch
Subunternehmer vorgesehen bezeichnet werden, sind diese grundsätzlich im eigenen Betrieb des Bieters auszuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Übertragung auf Subunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig ist (vgl. Nr. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg für die Ausführung von
Forstbetriebsarbeiten und § 4 Nr. 4 VOL).
Es können ausschließlich nur Subunternehmer zum Einsatz kommen, die ein gültiges Dienstleistungszertifikat gemäß Ziffer 10 c) vorweisen können.
9.
Allgemeine Eignungsvoraussetzung
Als Bieter oder Subunternehmer ist nicht geeignet, wer in einem Zeitraum von 18
Monaten vor Angebotsfrist eine Kündigung nach der Ziffer 11.6 der AGB-F oder wegen anderer gravierender Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder Verkehrssicherungspflichten erhalten hat oder wer im Rahmen von Verträgen wegen
Qualitäts- oder Leistungsmängeln schriftlich abgemahnt wurde.
10. Eignungsnachweise
Die Bieter haben zur Überprüfung ihrer Eignung die folgenden Erklärungen, Nachweise und Unterlagen (Eignungsnachweise) vorzulegen.
a) Persönliche Lage des Bieters

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
Erklärung des Bieters, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Beiträgen und Abgaben nachgekommen ist und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
Erklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die
Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist
und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Erklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; bei Bietern, die
ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, Angabe des für sie
zuständigen Versicherungsträgers.
Erklärung zur Tariftreue [§ 3 Absatz 1 bis 3 des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz – LTMG)] bzw. zur Mindestentgeltzahlung (§ 4 Absatz 1
LTMG)
Erklärung der Zustimmung, dass der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung Erkundigungen beim Unfallversicherungsträger über bestehende Bean-
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
standungen einholt. Bieter, gegen die Beanstandungen seitens des Unfallversicherungsträgers vorliegen, gelten als nicht geeignet.
Erklärung, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten
zwei Jahren in Bezug auf die Tätigkeit des Unternehmens keine Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten, keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und
keine Geldbuße von mehr als € 2.500 verhängt worden ist.
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe
der Haftungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Es werden
nur solche Bieter als geeignet angesehen, die über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von mindestens € 2.000.000 für Personenschäden, mindestens € 1.000.000 für Sachschäden und mindestens € 100.000
für Vermögensschäden verfügen.
c) Technische Leistungsfähigkeit
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
Nachweis eines von PEFC Deutschland e.V. und von FSC-Deutschland e.V.
anerkannten Dienstleistungszertifikats für den Geltungsbereich des jeweiligen
Auftragsgegenstandes (z.B. Deutsches Forst-Service-Zertifikat (DFSZ), RALGütezeichen "Wald- und Landschaftspflege", „KFPplus Kompetente Forstpartner“ oder gleichwertige Zertifikate).
Auflistung aller bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzten
Mitarbeiter, mit Angabe ihrer Tätigkeit im Betrieb und ihrer beruflichen Qualifikation.
Erklärung des Bieters, dass vor Ort ständig ein, bei Arbeitsgruppen zumindest
zwei Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die die deutsche Sprache in Wort
und Schrift beherrschen.
Der Rückeunternehmer hat ein ForstBW kompatibles Funkgerät (KUNO) mitzuführen und einzusetzen.
Detaillierte Bestandsliste von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen. Mit Angaben zu:
Alter / Baujahr, bisheriger Laufleistung sowie einer technischen Kurzbeschreibung (Modell, Leistung, ggf. Kran/Zange, Winde(n), Seillänge, Anzahl Achsen,
Bereifung, Zusatzausrüstung).
Für jede zum Einsatz vorgesehene 4-Rad-Maschine ist der PrAllConErhebungsbogen auszufüllen. Mit den Angaben wird die Erfüllung des sog.
PrAllCon-Werterahmens bei 4-Rad-Rücketechnik geprüft [PrAllCon: Pressure Allocation on Contact Areas under forest tires (Druckverteilung auf Kontaktflächen
unter Forstbereifung)]. Als Standard (Eignungsvoraussetzung) wird gefordert,
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

dass Maschinen bei der Berechnung über den PrAllCon- Kalkulator mindestens
den Wert „befriedigend“ erreichen. Fällt die Bewertung schlechter aus, ist der
Maschineneinsatz auf befahrungsempfindlichen Standorten nicht zulässig, d. h.
die Maschinen werden als ungeeignet eingestuft.
Auflistung der für eine Ausführung durch Subunternehmer (hierzu zählen auch
verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) vorgesehenen Leistungsteile. Auf ein mögliches späteres Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter zur
Feststellung der erforderlichen Eignung die Namen der vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und deren Bereitschaft zur Übernahme der jeweiligen
Subunternehmerleistung im Auftragsfall nachzuweisen.
Erklärung, dass, sofern notwendig, ausschließlich zertifizierte Subunternehmer
eingesetzt werden.
d) Losspezifische Leistungsfähigkeit

Besonderheiten aufgrund der örtlichen Verhältnisse sind in beiliegender Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) bei den einzelnen Losen näher beschrieben.
Hinweis:
Die geforderten Erklärungen, Nachweise, Referenzen oder Unterlagen sind mit
dem Angebot in Schriftform vorzulegen. Bei Nachweisen und Unterlagen sind
Kopien ausreichend.
11. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Einschränkungen oder Verfälschungen des Wettbewerbs hat
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu erteilen, ob und auf welche Art er
wirtschaftlich und/oder rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
II. Verfahren
1. Vergabeverfahren
Die Vergabe findet im Wege der öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1
VOL/A statt.
2. Verfahrenssprache
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das Angebot ist komplett in deutscher Sprache
abzufassen.
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung
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3. Formale Vorgaben für die Angebotserstellung
Für das Angebot ist das beiliegende Angebotsformular vollständig auszufüllen. Dem
Angebot sind außerdem die geforderten Eignungsnachweise (Ziffer I. 9.) beizufügen.
Bei der Abgabe von unterschiedlichen Angeboten für einzelne oder mehrere Lose ist
das beiliegende Angebotsformular für jedes unterschiedliche Angebot beizufügen
und an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Das Angebot muss die Preise und die in den Ausschreibungsunterlagen geforderten
Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.
Änderungen an den dem Angebot beizufügenden Anlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Etwaige Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen dokumentenecht und zweifelsfrei sein.
4. Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der Zuschlag wird auf das preislich günstigste Angebot (Prozentangebot) erteilt. Zur Ermittlung des preislich günstigsten Angebots wird das Gebot auf die Kostensätze für Holzrücken mit 80% gewichtet. Das
Gebot für die maschinelle Entastung wird mit 20% gewichtet.
Ausnahme: Für Gebote auf das Los 3 Revier Weisweil entfällt die Eingabe eines
Angebots für die maschinelle Entastung. Hier wird das Gebot auf die Kostensätze für
Holzrücken mit 100% gewichtet.
Bei preislich identischen Angeboten entscheidet der günstigere Stundensatz für Zeitlohnarbeiten. Ist auch der Stundensatz für Zeitlohnarbeiten identisch entscheidet das
Los. Der Angebotspreis wird durch ein Auf- und Abgebotsverfahren ermittelt. Die
Bieter haben hierzu Gebote in Prozent (maximal zwei Nachkommastellen) auf die
von der Vergabestelle vorgegebenen Kostensätze abzugeben (Angebots, Ziffer 6).
Zusätzlich ist ein Stundensatz für Zeitlohnarbeiten anzubieten.
5. Angebotsfrist und Terminplan
a) Angebotsfrist
Angebote müssen schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift:
"Angebot Ausschreibung Rahmenvereinbarung Holzrückung 2016"
bis spätestens am 22.02.2016 um 14:00 Uhr
bei der Vergabestelle vorliegen.
Für Angebote, die auf dem Postwege gesendet werden, gilt ausschließlich folgende
Postadresse:
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Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Landratsamt Emmendingen
Forstbezirk Waldkirch
Rathausplatz 1
79183 Waldkirch-Kollnau
Eine persönliche Abgabe der Angebote ist montags bis freitags in der Zeit von 08:00
Uhr bis 12:00 Uhr und am Tag der Angebotsfrist bis zum Ablauf der Frist unter folgender Adresse möglich:
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Landratsamt Emmendingen
Forstbezirk Waldkirch
Rathausplatz 1
79183 Waldkirch-Kollnau
Verspätet eingegangene Angebote werden zwingend ausgeschlossen.
b) Terminplan
Es ist der folgende Terminplan vorgesehen:
Beantwortung von Bieterfragen bis
Eingang der Angebote
Öffnung der Angebote
Auftragsvergabe vorgesehen bis
Vertragsbeginn vorgesehen am
22.02.2016
bis 12:00 Uhr
22.02.2016
bis 14:00 Uhr
am 22.02.2016
um 14:00 Uhr
29.02.2016
01.04.2016
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich Änderungen an diesem Terminplan vor.
Diese werden den Bietern gegebenenfalls mitgeteilt.
6. Bindefrist
Die Bieter haben sich mit Abgabe ihres Angebots bis zum 29.02.2016 an dieses zu
binden.
Sollte aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen eine Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist notwendig werden, wird sich die Vergabestelle gegebenenfalls kurzfristig mit den Bietern in Verbindung setzen.
7. Angemessenheit der Preise
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung
Stand: 13.06.13
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Auf Angebote mit unangemessen hohen oder niedrigen Preisen darf der Zuschlag
nicht erteilt werden (§ 16 Abs. 6 VOL/A).
Die Bieter haben der Vergabestelle auf Verlangen die erforderlichen Belege, insbesondere die Grundlagen ihrer Kalkulation, vorzulegen, wenn diese eine Vorlage zur
Überprüfung der Angemessenheit der Preise verlangt. Bei Nichtvorlage wird das
Angebot ausgeschlossen.
8. Informationen und Bekanntmachungen
entfällt
9. Kosten der Angebotserstellung
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und der Teilnahme
am Ausschreibungsverfahren einschließlich der Teilnahme an evtl. Informationsveranstaltungen werden nicht vergütet.
III. Bieterfragen und Mitteilung von Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten,
hat er den Auftraggeber hierauf unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder per Telefax
hinzuweisen. Es werden nur solche Fragen zur Ausschreibung beantwortet, die bis
zum 22.02.2016, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle eingehen. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern mitgeteilt.
Die Vergabestelle wird Bieter, deren Adressen ihr bekannt sind, direkt (schriftlich, per
E-Mail oder per Telefax) informieren.
IV. Vertraulichkeit der Informationen
1. Geheimhaltung
Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren
überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung der Vergabestelle nicht für andere
Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für das Personal von Subunternehmern.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten, müssen der Vergabestelle auf Verlangen
sämtliche Unterlagen (einschließlich angefertigter Abschriften und Kopien) zurückgeben.
V. Zustimmungserklärung des Bieters
Mit der Abgabe des Angebots stimmt der Bieter diesen Bewerbungsbedingungen in vollem
Umfang ohne Änderungen zu.
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung
Stand: 13.06.13
Rahmenvereinbarung
Holzrückung
Der Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, vertreten durch den Betriebsteil Emmendingen (im Folgenden: "Auftraggeber") schließt mit dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat (im Folgenden: "Auftragnehmer") die folgende Rahmenvereinbarung über die Erbringung forstlicher Dienstleistungen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW:
§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Übernahme der Holzbringung aus den Waldbeständen an die
Waldstraße sowie die Übernahme im Zusammenhang mit dieser Leistung anfallender Tätigkeiten auf Einzelabruf. Einsatzorte können der Staatswald und im Wege der Einheitsverwaltung auch Kommunal- und Privatwälder sein, deren Bewirtschaftung die Forstbehörde für die
jeweiligen Waldeigentümer vertraglich übernommen hat.
Die Bestände sind im Regelfall mit Rückegassen im Abstand von 40 m erschlossen. Das in
der Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis) angegebene Einschlagvolumen sowie die dort
aufgeführten Anteile der zu transportierenden Mengen sind Orientierungswerte für die Einschätzung des voraussichtlichen Umfangs der vertragsgegenständlichen Leistungen. Sie
können unter- und überschritten werden. Insbesondere im Kalamitätsfall kann es zu starken
Abweichungen von diesen Orientierungsmengen kommen
§ 2 Vertragspflichten des Auftragnehmers
(1) In Ausführung dieses Vertrags übernimmt der Auftragnehmer die folgenden Leistungen.
Diese werden durch den Ansprechpartner des Auftraggebers (Revierleiter) jeweils vorher
einzeln abgerufen und entsprechend seiner jeweiligen Einzelweisungen ausgeführt.
- Holzbringung in dem zugeschlagenen Los auf Einzelabruf und unter Beachtung der für
jede einzelne Maßnahme anhand des schriftlichen Arbeitsauftrags getroffenen besonderen Vereinbarungen (§ 3 Absatz (1)) und der allgemeinen Qualitätsanforderungen
sowie der speziellen Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg. Die im Arbeitsauftrag schriftlich benannten Termine für Arbeitsbeginn und Arbeitsende dürfen höchstens um eine Woche überschritten werden. Für darüber hinaus gehende Überschreitungen gilt die Vertragsstrafenregelung nach § 7.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich die im Angebot, gegebenenfalls losweise, bezeichneten und im PrAllCon-Erhebungsbogen näher spezifizierten Maschinen in dem
zugeschlagenen Los einzusetzen. Eventuell erforderliche Abweichungen von dem im
Angebot angegebenen Maschineneinsatz sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein handelsübliches Reifenluftdruck-Messgerät
zur Überprüfung des angegebenen Reifenfülldrucks mitzuführen.
- Im Falle von ungünstigen Witterungsverhältnissen, die ein Einhalten der Qualitätsanforderungen auf den aktuellen Arbeitsorten unmöglich machen, hat der Auftraggeber
das Recht die Einsätze umzudisponieren und den Auftragnehmer an anderer Stelle
innerhalb des bezuschlagten Loses einzusetzen.
Rahmenvereinbarung
Stand: 17.07.2013
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- Im Falle von zufälligen Kalamitätsholzanfällen (z. B. Borkenkäfer-, Sturm-, Trockenschäden) kann der Auftraggeber gezwungen sein, den planmäßigen Frischholzeinschlag einzuschränken oder komplett einzustellen. Im Fall einer solchen Kalamität versucht der Auftraggeber, die Einsätze im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung umzudisponieren und den Auftragnehmer an anderer Stelle einzusetzen. Solche Kalamitätseinsätze können im gesamten Zuständigkeitsbereich der Unteren Forstbehörde, d.h.
auch außerhalb des jeweils bezuschlagten Loses erfolgen. Der Auftragnehmer erhält
für Kalamitätseinsätze die in § 4 dieser Kooperationsvereinbarung bestimmte Vergütung unter Berücksichtigung der dort geregelten Zuschläge vergütet.
- Es erfolgt eine hiebweise Rechnungserstellung und Rechnungslegung nach erfolgter
Leistung.
(2) Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber mit Vertragsabschluss einen für die Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung bei ihm zuständigen Ansprechpartner mit den erforderlichen Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, Telefax, E-Mail u. a.). Über Änderungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Vertragspflichten des Auftraggebers
(1) Bei der Ausführung dieses Vertrages hat der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer Folgendes sicherzustellen:
- Erstellung schriftlicher Arbeitsaufträge mit folgendem Inhalt: Ort der Holzrückung, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Polterplätze, Restriktionen, Sortimente mit getrennter Polterung und ihre Aushaltungsmaße. Der schriftliche Arbeitsauftrag ist dem Auftragnehmer
spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn bereitzustellen.
- Ungehinderten Zugang zu den im schriftlichen Arbeitsauftrag genannten Waldflächen.
- Geographische Besonderheiten und/oder Bodenbeschaffenheiten sowie etwaige Restriktionen bezüglich der Aufarbeitung sind erfasst, dokumentiert und vor Arbeitsbeginn
zwischen der zuständigen Revierleitung und dem Auftragnehmer besprochen.
- Die Holzaufnahme und Kontrollmaßerhebung erfolgt zeitnah.
(2) Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer mit Vertragsabschluss seinen zentralen
Ansprechpartner für die Abwicklung dieser Rahmenvereinbarung einschließlich der erforderlichen Kontaktdaten (Adresse, Rufnummer, Telefax, E-Mail u. a.). Über Änderungen wird das Unternehmen unverzüglich informiert. Dieser Ansprechpartner ist Vertreter
des Auftraggebers und handelt in dessen Auftrag.
(3) Der Auftraggeber wird Verträge mit Dritten über die vertragsgegenständlichen Leistungen nur schließen, wenn und soweit der Auftragnehmer zur Erfüllung nicht in der Lage ist
oder eine sofortige Auftragsdurchführung zwingend erforderlich ist und der Auftragnehmer nicht rechtzeitig erreicht werden kann.
§ 4 Vergütung
(1) Dem Unternehmen steht eine nach Maßgabe der zugeschlagenen Angebotspreise gestaffelte Grundvergütung zu. Diese deckt Arbeitseinsätze unter den nachfolgend in Absatz (4) beschriebenen Bedingungen ab. Weichen die tatsächlichen Bedingungen eines
Einsatzes von diesen ab, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die nachfolgend in Absatz
(5) genannten Zuschläge zur Grundvergütung.
Rahmenvereinbarung
Stand: 17.07.2013
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(2) Auftraggeber und Auftragnehmer legen vor Arbeitsbeginn die im Einzelfall geltende Vergütung nach Absatz (1) fest und dokumentieren diese in der Anlage zum Arbeitsauftrag
Vereinbarung der Zuschläge. Treten ausnahmsweise Zuschlagskriterien während des
Hiebs auf, können sie nachträglich vereinbart werden.
(3) Für die Abrechnung nach den stückmasseabhängigen Kostensätzen der Grundvergütung wird für jedes Los des einzelnen Arbeitseinsatzes die mittlere Stückmasse ermittelt.
(4) Mit den Angebotpreisen ist die Vergütung folgender Rückebedingungen abgedeckt:
Mittlere Beizugsentfernung eben/bergauf unter 21 m
Durchschnittliche einfache Fahrentfernung bis 200 m.
Kein verstreuter Hiebsanfall
Bis zu 3 verschiedene Sortimente. Kleinanfälle (weniger als 10 Fm) sind kein Sortiment
in diesem Sinne.
- Normale Verhältnisse bzgl. Gelände und Bewuchs.
- Sonstige Arbeiten nach den Qualitätsanforderungen Holzrücken
-
(5) Abweichungen von den in Absatz (4) genannten Rückebedingungen werden durch folgende Zuschläge ausgeglichen:
a) Beizugsentfernungen
Mittlere Beizugsentfernung
21 – 40 m
über 40 m
Zuschlag
10 %
15 %
Als mittlere Beizugsentfernung gilt grundsätzlich die Hälfte der Strecke Rückegasse Abrückscheide x 1,4; am Hang die Hälfte der Strecke Maschinenweg - Abrückscheide
in Falllinie.
Der Zuschlag wird nur auf die beigezogene Masse gewährt.
b) Hangneigung
Hangneigung
über 30%
Zuschlag
20 %
Mittlere einfache Fahrentfernung
201 – 300 m
301 – 400 m
401 – 600 m
Zuschlag
5%
10 %
20 %
c) Fahrentfernung
Die mittlere einfache Fahrentfernung ist die Strecke, die der Schlepper von der Lastenaufnahme bis zum Poltern im Durchschnitt tatsächlich fährt (Mittel aus Leer- und Lastfahrt). Der Zuschlag ist mit der betroffenen Masse zu gewichten.
d) Verstreuter Hiebsanfall
Zuschlag
bis 15 %
Verstreuter Hiebsanfall liegt vor, wenn
- in schwachen und mittelstarken Hieben (bis 35 cm BHD) nicht mehr als 20 Stämme
(Höchstsatz wird bei weniger als 10 Stämmen gewährt)
Rahmenvereinbarung
Stand: 17.07.2013
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-
in starken Hieben (über 35 cm BHD) nicht mehr als 10 Stämme (Höchstsatz wird
bei weniger als 5 Stämmen gewährt)
je ha Hiebsfläche anfallen.
e) Sorten-/Holzlosvielfalt
gerückte Sorten/Holzlose
mehr als 3 Sorten/Holzlose
mehr als 6 Sorten/ Holzlose
Zuschlag
5%
10 %
Nicht körperlich ausgeformte Sorten (Klammerstämme, schaftweise Bringung) gelten
stets als ein Sortiment.
f) Bändereinsatz
Zuschlag für die Verwendung von Bändern je Paar
0,50 €/Fm
Wenn nicht von vornherein in der Leistungsbeschreibung Bändereinsatz gefordert ist,
erhöht der Zuschlag für Bänder den Angebotspreis (Grundvergütung) für die betroffene
Rückemenge.
(6) Mit der Vergütung (inklusive Zuschlag) sind alle mit der Tätigkeit verbundene Kosten und
Auslagen des Auftragnehmers abgegolten.
(7) Für die Sortimente, die nach Werkmaß verkauft werden, erfolgt die Abrechnung der
Dienstleistungen nach Werkmaß.
(8) Dem Auftragnehmer wird das Werkmaß unverzüglich nach Eingang mitgeteilt. Ist das
Werkmaß nicht binnen 3 Monaten nach Arbeitsende ermittelt, kann das Waldmaß als
Abrechnungsgrundlage herangezogen werden.
(9) Der Auftragnehmer ist vor der abschließenden Ermittlung der Abrechnungsgrundlage
berechtigt, für das bis dahin gerückte Holz eine Abschlagszahlung in Höhe von max. 80
% der geschätzten Masse zu verlangen.
(10) Grundsätzlich sind die Leistungen des Auftragnehmers mit der Grundvergütung und den
in Absatz (5) genannten Zuschlägen zur Grundvergütung abzurechnen. In begründeten
Fällen können auf Anforderung des Auftraggebers Arbeiten im Zeitlohn beauftragt werden (z.B. Abziehen von Hängern, seilwindenunterstützte Fällung).
§ 5 Informations- und Berichtspflichten
(1) Die Vertragsparteien unterrichten sich gegenseitig über Fortgang und Ergebnis der Arbeiten. Sie stellen sich alle Daten, die im Rahmen ihrer Zusammenarbeit benötigt werden, zur Verfügung.
(2) Das Unternehmen verpflichtet sich, zur Erbringung der Leistungen nur solche Mitarbeiter
einzusetzen, die über die für eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung notwendigen
Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.
(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, durch eine enge und konstruktive Zusammenarbeit gemeinsam darauf hinzuwirken, dass der reibungslose Ablauf sichergestellt ist und
optimiert wird.
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§ 6 Vertraulichkeit/Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien behandeln alle gegenseitig zugänglich gemachten Informationen
technischer und geschäftlicher Art sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Die gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen, Dokumentationen und Datenträger sind sorgfältig zu behandeln. Befinden sich solche zum Zeitpunkt des Vertragsendes noch im Besitz der jeweils anderen Partei, sind sie je nach Abstimmung zurückzugeben oder zu vernichten. Sie sind unter Berücksichtigung der Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bis Vertragsende aufzubewahren, unter Verschluss zu halten und nur
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch des Vorhabens zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung gilt auch nach Vertragsende
noch für eine Dauer von zwei Jahren.
(3) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß den Absätzen (1) und (2) entfällt, soweit es
sich um Informationen handelt, die sich die Vertragsparteien zwar mitgeteilt haben, die
aber
- dem Mitteilungsempfänger schon zuvor nachweislich bekannt waren oder
- der Öffentlichkeit schon zuvor bekannt oder allgemein zugänglich waren oder
- der Öffentlichkeit nachträglich ohne Mitwirkung oder Verschulden des Mitteilungsempfängers bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder
- im Wesentlichen Informationen entsprechen, die dem Mitteilungsempfänger zu irgendeinem Zeitpunkt schon vor Vertragsabschluss offenbart oder zugänglich gemacht wurden.
(4) Die Vertragspartner behandeln Informationen über Erkenntnisse, die gemeinsam erarbeitet wurden, vertraulich. Dies gilt ebenso für ihre Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmern. Mit Vertragsende ist jeder Vertragspartner nur hinsichtlich der Verwendung seiner eigenen Information frei.
§ 7 Vertragstrafe
(1) Hält der Unternehmer die vereinbarten Fristen für den Beginn oder die Beendigung des
Werkes infolge eines Umstandes, den er zu vertreten hat, nicht ein, so kann der Auftraggeber für jeden vollendeten Werktag, um den die Fristen jeweils überschritten werden,
eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 0,15 %, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %
der Auftragssumme, geltend machen. Die Vertragsstrafe wird mit der Endabrechnung
aufgerechnet.
(2) Wird eine aufgenommene Arbeit um mehr als zwei Wochen unterbrochen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber ab dem fünfzehnten Tag der Unterbrechung eine Vertragsstrafe in dem in Absatz (1) genannten Umfang zu zahlen, es sei denn, er hat die
Unterbrechung nicht zu vertreten.
(3) Eine Vertragstrafe nach den Absätzen (1) und (2) kann auch nach Vertragsende geltend
gemacht werden.
(4) Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Bestimmungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% (in
Worten: einem Prozent) des Auftragswertes zu zahlen. Auf § 8 des LTMG wird hingewiesen.
Rahmenvereinbarung
Stand: 17.07.2013
Seite 6 von 6
§ 8 Rücktritt und Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Der Rücktritt und die Kündigung aus wichtigem Grund richten sich nach den Regelungen
der Ziffer 11 der AGB-F.
(2) Für den Fall, dass die Vertragspartner einvernehmlich feststellen, dass das mit dem Vorhaben verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann und damit die Grundlage für den vorliegenden Vertrag entfällt, werden sich die Vertragspartner über das weitere Vorgehen verständigen und gegebenenfalls eine gesonderte Vereinbarung darüber treffen.
(3) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag gemäß 11.3 oder 11.5 AGB-F oder wegen gravierender Verstöße gegen einschlägige Arbeitsschutz- oder Verkehrssicherungsbestimmungen oder erfolgt eine Abmahnung wegen Leistungs- oder Qualitätsmängeln wird der
Auftragnehmer bei zukünftigen Vergaben forstlicher Dienstleistungen für einen Zeitraum
von 18 Monaten als ungeeignet angesehen.
(4) Die schuldhafte Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3 bis 7 Tariftreue- und
Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz – LTMG) durch den Auftragnehmer berechtigt den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung. Der durch die Kündigung entstandene Schaden ist dem Auftraggeber zu ersetzen (§ 8 Abs. 2 LTMG).
§ 9 Vertragslaufzeit/Verlängerungsoption
(1) Die Vertragslaufzeit endet mit dem beim jeweiligen Angebotslos angegebenen Ende des
Ausführungszeitraums (i.d.R. ein Jahr). Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund
gemäß § 8 bleibt hiervon unbenommen.
(2) Die Vertragspartner können den Vertrag zweimalig einvernehmlich um jeweils
1 Jahr verlängern. Die Verlängerung bedarf der Schriftform. Sie muss spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages in wechselseitig unterzeichneter Form vorliegen.
§ 10 Sonstiges
(1) Mit diesem Vertrag wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Das Unternehmen wird nicht in
den Landesbetrieb ForstBW eingegliedert. Es wird selbständig und eigenverantwortlich
tätig. Eine Fürsorgeverpflichtung des Auftraggebers besteht nicht.
(2) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs ForstBW für die
Ausführung von Forstbetriebsarbeiten (AGB-F), außer in den Punkten, die in dieser Vereinbarung abweichend festgelegt sind; diese gelten vorrangig.
Rahmenvereinbarung
Stand: 17.07.2013
Leistungsbeschreibung
(Losverzeichnis)
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im
Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW - Betriebsteil
Emmendingen
Bezeichnung der Leistung für alle Angebotslose: Rücken des Holzes vom Ort der
Fällung bzw. Aufarbeitung zur LKW-befahrbaren Waldstraße
Der Gesamtumfang ist über die Vertragslaufzeit verteilt. Die Angebotslose umfassen
die gesamte Aufarbeitungsmenge (Käferholz usw.) innerhalb des
Ausführungszeitraums.
Die Ausführung der Leistung erfolgt im Regelfall integriert mit den RegieForstwirtgruppen. Der Einsatz eines ForstBW-kompatiblen Funkgerätes (Kuno) ist
Bestandteil der Leistungserbringung.
Der Arbeitsbeginn für den konkreten Einzel-Auftrag wird 1-2 Arbeitstage vorher
angekündigt. Der Unternehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, nach Erteilung
des Einzelauftrags, innerhalb von 1-2 Werktagen der Ausführung des Auftrags
beginnen zu können.
Der Unternehmer kann auf mehrere Lose bieten. Es wird max. 1 Los pro Bieter
zugeschlagen. Im Einvernehmen mit dem Forstamt kann bei Verhinderung ein
geeigneter Subunternehmer eingesetzt werden.
Der Ausführungszeitraum für alle Lose ist vom 01.04.2016 bis 31.03.2017
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
Stand: 28.01.2016
Angebotslos Nr. 1 (Revier 18 Kandelwald / Revierleiter W. Fehrenbach und
Revier 4 Kastelburg / Revierleiter Klemens Doll)
Leistungsempfänger:
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg vertreten durch das Landratsamt Emmendingen
Gesamtumfang:
Mindestmenge 5500 Fm, Maximalmenge 7000 Fm
(davon ca. 1500 bis 2000 Fm im Revier Kastelburg)
Arbeitsorte:
Staatswald des Reviers Kandelwald, Staatswalddistrikte 3,11,13,14,15
Gemarkung Obersimonswald und Untersimonswald und
Staatswald des Reviers Kastelburg , Staatswalddistrikte 1,2,7,9,35
Gemarkung Waldkirch, Sexau, Freiamt
Geschätzte Stückmassenverteilung der Planungsmenge:
Stufe
Stückmasse
Stückmassen
Geschätzte Verteilung der
bereich
Aufarbeitungsmenge in %
(Fm o. R.)
(Fm o. R.)
1
bis 0,15
5
2
0,20
0,16 - 0,25
3
0,30
0,26 - 0,35
4
0,40
0,36 - 0,45
5
0,50
0,46 - 0,55
6
0,60
0,56 - 0,65
7
0,70
0,66 - 0,75
8
0,80
0,76 - 0,85
9
0,90
0,86 - 0,95
10
1,15
0,96 - 1,34
11
ab 1,35
4
6
5
8
10
6
6
8
16
26
Zeitlohnarbeiten
Der Bedarf an Zeitlohnarbeiten beträgt ca. 15 % des Auftragsvolumens des Gesamtloses.
Baumartenverteilung
Nadelholz 70 %, Laubholz 30 %
Beschreibung der örtlichen Situation:
Hangneigung: überwiegend Steillagen
Erschließung: Fahrwege, Maschinenwege (eingeschränkt Rückegassen)
Polterplätze:
talseitige Abrollpolter; bergseitige Haufenpolter
Gelände, Bewuchs:
schwieriges Gelände, lose Steine, teilweise Felsen, Brombeere,
Erhaltung der vorhandenen Naturverjüngung
Maschinenanforderung
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 6-Rad-Maschine mit 3 Achsen
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 4-Rad-Maschine
sonstige Anforderungen: Umlenkrolle / Stropps
60 %
40 %
Maschinelle Entastung (Astab): Anteil an der Angebotsmenge ca. 10 %
Kontakt bei Rückfragen zum Los 1
Revierleiter: Wilhelm Fehrenbach, 0175-2967712 und Klemens Doll, 0175-2231553
Bemerkung: Der Unternehmer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach
Anforderung mit der Ausführung der Arbeit zu beginnen.
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
Stand: 28.01.2016
Angebotslos Nr. 2 (Revier 2 Tennenbach / Revierleiter Jürgen Schillinger)
Leistungsempfänger:
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg vertreten durch das Landratsamt Emmendingen
Gesamtumfang:
Mindestmenge 4500 Fm, Maximalmenge 5000 Fm
Arbeitsorte:
Staatswald des Reviers Tennenbach , Staatswalddistrikte 31, 32, 33, 34 und 41
Gemarkung Freiamt, Köndringen, Mundingen, Emmendingen, Bleichheim, Bombach und Nordweil
Geschätzte Stückmassenverteilung der Planungsmenge:
Stufe
Stückmasse
Stückmassen
Geschätzte Verteilung der
bereich
Aufarbeitungsmenge in %
(Fm o. R.)
(Fm o. R.)
1
bis 0,15
2
2
0,20
0,16 - 0,25
3
0,30
0,26 - 0,35
3
4
0,40
0,36 - 0,45
5
5
0,50
0,46 - 0,55
5
6
0,60
0,56 - 0,65
10
7
0,70
0,66 - 0,75
10
8
0,80
0,76 - 0,85
10
9
0,90
0,86 - 0,95
15
10
1,15
0,96 - 1,34
20
11
ab 1,35
20
Zeitlohnarbeiten
(ca. 90 % d. ZL-arbeiten ist Umziehen)
Der Bedarf an Zeitlohnarbeiten beträgt ca. 30 % des Auftragsvolumens des Gesamtloses.
Baumartenverteilung
Nadelholz 40 %, Laubholz 60 %
Beschreibung der örtlichen Situation:
Hangneigung: 10- 50 %, im Mittel 35 %
Erschließung: Fahrwege, Maschinenwege und Rückegassen
Polterplätze:
entlang der Fahrwege ausreichend vorhanden
Gelände, Bewuchs:
teilweise blocküberlagert, teilweise mit behindernder Naturverjüngung
Maschinenanforderung
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 6-Rad-Maschine mit 3 Achsen
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 4-Rad-Maschine
sonstige Anforderungen: /
20 %
80 %
Maschinelle Entastung (Astab): Anteil an der Angebotsmenge ca. 10 %
Kontakt bei Rückfragen zum Los 2
Revierleiter: Jürgen Schillinger, 0172-7403678
Bemerkung:
Der Unternehmer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Anforderung mit der
Ausführung der Arbeit zu beginnen.
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
Stand: 28.01.2016
Angebotslos Nr. 3 (Revier 7 Weisweil / Revierleiter Detlef Franke)
Leistungsempfänger:
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg vertreten durch das Landratsamt Emmendingen
Gesamtumfang:
Mindestmenge 1200 Fm, Maximalmenge 1500 Fm
Arbeitsorte:
Staatswald des Reviers Weisweil , Staatswalddistrikte 42,43,45,46,48
Gemarkung Weisweil und Sasbach
Geschätzte Stückmassenverteilung der Planungsmenge:
Stufe
Stückmasse
Stückmassen
Geschätzte Verteilung der
bereich
Aufarbeitungsmenge in %
(Fm o. R.)
(Fm o. R.)
1
bis 0,15
2
0,20
0,16 - 0,25
3
0,30
0,26 - 0,35
14
4
0,40
0,36 - 0,45
12
5
0,50
0,46 - 0,55
5
6
0,60
0,56 - 0,65
5
7
0,70
0,66 - 0,75
5
8
0,80
0,76 - 0,85
10
9
0,90
0,86 - 0,95
7
10
1,15
0,96 - 1,34
11
ab 1,35
7
35
Zeitlohnarbeiten
Der Bedarf an Zeitlohnarbeiten beträgt ca. 15 % des Auftragsvolumens des Gesamtloses.
Baumartenverteilung
Nadelholz 0 %, Laubholz 100 %
Beschreibung der örtlichen Situation:
Hangneigung: 0 %
Erschließung: Rückegassennetz im 30m und 40m Abstand
Polterplätze:
an den Fahrwegen
Gelände, Bewuchs:
z. T. Überflutungsgelände; Gräben; Schluten; Schützengräben; Altrheinarme;
starker Efeubewuchs an den Bäumen, Schlinggewächse
Maschinenanforderung
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 6-Rad-Maschine mit 3 Achsen:
sonstige Anforderungen: Anhängen der Bäume entlang der Altrheinarme
100 %
Kontakt bei Rückfragen zum Los 3
Revierleiter: Detlef Franke, 0175-2233114
Bemerkung:
Der Unternehmer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Anforderung mit der
Ausführung der Arbeit zu beginnen.
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
Stand: 28.01.2016
Angebotslos Nr. 4 (Revier 15 Elzach-Rohardsberg / Revierleiter Joachim Nock,
Revier 16 Yach-Katzenmoos / Revierleiter J. Wild und
Revier 3 Allmend / Revierleiter Klaus Scherer)
Leistungsempfänger:
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg vertreten durch das Landratsamt Emmendingen
Gesamtumfang:
Mindestmenge 3000 Fm, Maximalmenge 4150 Fm
(davon ca. 1700 bis 2200 Fm im Revier Elzach
ca. 1000 bis 1500 Fm im Revier Yach-Katzenmoos und
ca. 300 bis 450 Fm im Revier Allmend)
Arbeitsorte:
Staatswald des Reviers Elzach , Staatswalddistrikte 16,21,22
Gemarkung Simonswald und Elzach
Staatswald des Reviers Yach-Katzenmoos , Staatswalddistrikte 23,24,25
Gemarkung: Biederbach/Elzach
Staatswald des Reviers Allmend , Staatswalddistrikte 8,38
Gemarkung Teningen, Emmendingen
Geschätzte Stückmassenverteilung der Planungsmenge:
Stufe
Stückmasse
Stückmassen
Geschätzte Verteilung der
bereich
Aufarbeitungsmenge in %
(Fm o. R.)
(Fm o. R.)
1
1
bis 0,15
4
2
0,20
0,16 - 0,25
3
0,30
0,26 - 0,35
5
4
0,40
0,36 - 0,45
6
5
0,50
0,46 - 0,55
6
6
0,60
0,56 - 0,65
10
7
0,70
0,66 - 0,75
10
8
0,80
0,76 - 0,85
10
9
0,90
0,86 - 0,95
15
10
1,15
0,96 - 1,34
15
11
ab 1,35
18
Zeitlohnarbeiten
Der Bedarf an Zeitlohnarbeiten beträgt ca. 25 % des Auftragsvolumens des Gesamtloses.
Baumartenverteilung
Nadelholz 75 %, Laubholz 25 %
Beschreibung der örtlichen Situation:
Hangneigung: mittlere Hangneigung, bis stark geneigt
Erschließung: mit Fahr- und Maschinenwege gut erschlossen
Polterplätze: entlang der Fahrwege
Gelände, Bewuchs: teilweise starke übermannshohe Naturverjüngung
Maschinenanforderung
Anteil Forstspezialschlepper mit Rückezange 4-Rad-Maschine
sonstige Anforderungen: 120 m Seillänge erforderlich
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
100 %
Stand: 28.01.2016
Maschinelle Entastung (Astab): Anteil an der Angebotsmenge ca. 50 %
Kontakt bei Rückfragen zum Los 4
Revierleiter: Joachim Nock, 0172-9788444
Johannes Wild, 0178-3592244
Revierleiter: Klaus Scherer, 0175-2232433
Bemerkung:
Der Unternehmer verpflichtet sich, innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Anforderung mit der
Ausführung der Arbeit zu beginnen.
Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis)
Stand: 28.01.2016
Angebot
Vergabe einer Rahmenvereinbarung Holzrückung im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs ForstBW-Betriebsteil Emmendingen
Name des Bieters:
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
______________________________________
Anschrift des Bieters:
Angebotsabgabe bis: 22.02.2016
14:00 Uhr
Strasse, Nr ___________________________
PLZ, Ort
___________________________
Postfach:
___________________________
PLZ, Ort
___________________________
Ablauf der Bindefrist: 29.02.2016
_______________________________________
Zuständiger Bearbeiter: ___________________
Telefon:
Telefax:
Mobil:
___________________________
___________________________
___________________________
E-Mail-Adresse:
An den
Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
Betriebsteil Emmendingen
Postadresse / Dienstgebäude:
Landratsamt Emmendingen
Forstbezirk Waldkirch
Rathausplatz 1
79183 Waldkirch-Kollnau
Angebot
Stand 16.05.2013
2
Angebot für das Los Nr.
der Leistungsbeschreibung
Hinweis:
Angebotenes Los bitte angeben.
Bieter, die Angebote für mehrere Lose abgeben möchten, müssen das Angebotsformular vervielfältigen und für jedes bebotene Losangebot gesondert vollständig ausfüllen.
Auf die Loslimitierung (Ziffer I. 3. der Bewerbungsbedingungen) wird hingewiesen.
Anlagen:
- von PEFC Deutschland e.V. und FSC Deutschland e.V. anerkannte Zertifizierung für den Geltungsbereich
des jeweiligen Auftragsgegenstandes
- Auflistung der für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter mit Angabe der
jeweiligen beruflichen Qualifikation und der Tätigkeit in der Firma
- Bestandsliste der verfügbaren Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
- PrAllCon-Erhebungsbögen für jede zum Einsatz vorgesehene 4-Rad-Maschine
- Referenzliste
Hinweis:
Diese Anlagen sowie die mit dem Angebot abgegebenen Erklärungen, Nachweise und Unterlagen
werden Bestandteil des mit dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrags. Die Anlagen sind dem
Angebot beizufügen. Bei der Abgabe von Angeboten für mehrere Lose müssen die Anlagen jedem
Angebot gesondert beigefügt werden.
1.
Bestandteile des Angebots
1
Wir bieten die sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Leistungen zu den unter Ziffer 6 angegebenen Preisen an. Unserem Angebot liegen die oben genannten Anlagen und die Erklärungen unter Ziffer 2 bis 7 zugrunde, die im Auftragsfall Vertragsbestandteile werden.
Vertragsbestandteile werden außerdem die folgenden im Ausschreibungsverfahren zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen (Ziffer I.2. der Bewerbungsbedingungen):
- Leistungsbeschreibung (Losverzeichnis).
- Rahmenvereinbarung Holzrückung.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Landesbetriebs Forst Baden-Württemberg für die Ausführung von Forstbetriebsarbeiten ("AGB-F").
- Allgemeine Qualitätsanforderungen im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg.
- Spezielle Qualitätsanforderungen Holzrücken im Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg.
- PrAllCon-Informationsblatt.
- PrAllCon-Erhebungsbogen.
Ergänzend gelten die Regeln der VOL/B.
1
Wegen der unterschiedlichen Rechtsformen der Unternehmen wurde in der Formulierung der Erklärungen die Wir-Form verwendet.
Angebot
Stand 16.05.2013
3
2.
Zustimmung zu den Bewerbungsbedingungen
Wir erklären, dass wir den für dieses Vergabeverfahren gültigen Bewerbungsbedingungen in vollem
Umfang ohne Änderungen zustimmen und als verbindlich für unser Angebot anerkennen.
3.
Erklärungen zur persönlichen Lage
3.1
Wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Beiträgen und Abgaben
nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen.
3.2
Wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches
Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden
ist und sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
3.3
Wir sind
Mitglied der Berufsgenossenschaft _______________________________________
seit __________ unter Nr. __________
Mitglied der Berufsgenossenschaft _______________________________________
seit __________ unter Nr. __________
Hinweis:
Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an.
3.4
Wir erklären, dass wir unseren Beschäftigten mindestens das im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) festgesetzte Mindestentgelt (§ 4 Absatz 1 LTMG) bezahlen bzw. uns tariftreu (§ 3 Absatz 1 bis 3 LTMG) verhalten. Wir verpflichten uns dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung nach den
§§ 3 und 4 LTMG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen. Wir verpflichtet uns, für den Fall der
Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Subunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG durch die Subunternehmen sicherzustellen und dem Auftraggeber
eine Tariftreue- und Mindestentgelterklärung des Subunternehmens vorzulegen.
3.5
Wir erklären unsere Zustimmung. dass der Auftraggeber zum Zwecke der Eignungsprüfung Erkundigungen beim Unfallversicherungsträger über bestehende Beanstandungen gegenüber uns einholen
kann.
3.6 Wir erklären, dass wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften in den letzten zwei Jahren in
Bezug auf die Tätigkeit unseres Unternehmens keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten,
keine
Angebot
Stand 16.05.2013
4
3.7 Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen und keine Geldbuße von mehr als € 2.500,00 verhängt
worden ist.
4.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
4.1
Wir erklären, dass unser Unternehmen über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen verfügt:



Für Personenschäden (mindestens 2.000.000 €):
€ ______________
Für Sachschäden (mindestens 1.000.000 €):
€ ______________
Für Vermögensschäden (mindestens 100.000 €):
€ ______________
4.2
In unserem Unternehmen sind insgesamt _____ Mitarbeiter beschäftigt.
5.
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
5.1
Wir sind, wie aus den nachfolgend aufgeführten und unserem Angebot beigefügten Zertifikaten ersichtlich, für die Betriebsarbeit Holzrückung zertifiziert:
__________________________________
__________________________________
__________________________________
5.2
Wir beabsichtigen, bei der Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen die aus der unserem Angebot
beiliegenden Mitarbeiterliste ersichtlichen Mitarbeiter einzusetzen.
Aus der Mitarbeiterliste sind auch deren jeweilige berufliche Qualifikation und deren Tätigkeit in der
Firma zu entnehmen.
5.3
Wir versichern, dass vor Ort in den eingesetzten Arbeitsgruppen zwei Ansprechpartner, bei Maschinenalleinarbeit ein Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die die deutsche Sprache in Wort und
Schrift beherrschen.
5.4
Wir verfügen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen über die in der unserem Angebot
beigefügten Bestandsliste aufgeführten betriebseigenen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge.
Die Liste enthält folgende Information: Alter/Baujahr, bisherige Laufleistung, technische Kurzbeschreibung (Modell, Kran/Zange, Zusatzausrüstung, Jahreskapazität, Bereifung).
5.6
Wir erklären, dass wir die in der Leistungsbeschreibung für dieses Los notwendigen technischen und
sonstigen Kriterien erfüllen.
Angebot
Stand 16.05.2013
5
5.7
Wir erklären, dass wir folgende Maschine(n) einsetzen.
Maschinenbezeichnung:
___________________________________________________
___________________________________________________
___________________________________________________
___________________________________________________
___________________________________________________
Die Details zu den Maschinen sind der in der Anlage beigefügten Bestandsliste zu entnehmen.
Beim Einsatz von 4-Rad Schleppern weisen wir den für jede 4-Rad-Maschine geforderten PrAllConWert in dem „PrAllCon- Erhebungsbogen“ nach. Der „PrAllCon-Erhebungsbogen“ ist als Anlage beigefügt.
5.8. Einsatz von Subunternehmen
Wir beabsichtigen, die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Leistungen an Subunternehmer (hierzu
zählen auch verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) zu übertragen:
Beschreibung der für einen Subunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungsteile
(z.B.: dreiachsige 6-Rad-Maschine, Rücken mit Tragschlepper)
Hinweis: Sollte der hier zur Verfügung stehende Platz zur Beschreibung der zur Vergabe an
Subunternehmer vorgesehenen Leistungen nicht ausreichen, ist die Liste auf einem gesonderten Beiblatt zum Angebotsformular fortzuschreiben.
Die Leistungen der vorgesehenen Subunternehmer stehen uns im Auftragsfall zur Verfügung. Alle übrigen Leistungen werden wir selbst ausführen. Uns ist bekannt, dass vorstehend nicht aufgeführte Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers an andere Subunternehmer
(einschließlich verbundene Unternehmen und Sub-Subunternehmer) übertragen werden dürfen und wir
nach Vertragsschluss mit einer solchen Zustimmung nicht rechnen können.
Wir erklären, dass, sofern notwendig, ausschließlich zertifizierte Subunternehmer eingesetzt werden.
Angebot
Stand 16.05.2013
6
6.
Preisangebot
Wir bieten die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen zu folgenden Preisen (in % der Kostensätze)
an:
6.1
Kostensätze für Holzrücken
Stufe
Stückmasse
(Fm o. R.)
Stückmassen
bereich
(Fm o. R.
Grund
vergütung
(€ / Fm)
1
bis 0,15
2
0,20
0,16 - 0,25
12,00
3
0,30
0,26 - 0,35
9,70
4
0,40
0,36 - 0,45
8,50
5
0,50
0,46 - 0,55
7,70
6
0,60
0,56 - 0,65
7,10
7
0,70
0,66 - 0,75
6,70
8
0,80
0,76 - 0,85
6,30
9
0,90
0,86 - 0,95
5,90
10
1,15
0,96 - 1,34
5,00
11
ab 1,35
Gebot auf die vorstehenden Kostensätze:
15,50
4,50
_ _ _, _ _
%
6.2 Kostensätze für die mechanische Entastung (z.B. Astab incl. Maschine)
(Bitte nur für die Lose 1, 2 und 4 eingeben. Beim Los 3 (Weisweil) fällt keine mechanische Entastung an).
Vergütung nach Einsatzstunde:
Grundvergütung 100,-- €uro/Stunde
Gebot auf den vorstehenden Kostensatz:
_ _ _, _ _
Angebot
%
Stand 16.05.2013
7
6.2
Zeitlohnarbeiten
Angabe der Maschine
Stundensatz für Zeitlohnarbeiten (Maschineführer und Maschine)
€ / Std. (ohne MwSt.)
€ / Std. (ohne MwSt.)
€ / Std. (ohne MwSt.)
7.
Bekanntmachung über die Auftragserteilung
Wir sind mit der Bekanntgabe der Auftragserteilung nach den Bestimmungen des §§ 19 VOL/A bzw.
23 EG VOL/A einverstanden:
฀ JA
฀ NEIN, die Begründung ist dem Angebot als Anlage beigefügt
8.
Schlusserklärung
Uns ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung den Ausschluss von dieser und von weiteren
Ausschreibungen zur Folge haben kann.
_______
(Ort, Datum)
_________
(Stempel und Unterschrift)
Hinweis:
Das Angebot ist auf diesem Angebotsformular, bei Platzmangel unter Verwendung von ergänzenden
Beiblättern, zu erstellen. Textänderungen im Angebotsformular oder eine andere Form des Angebots
sind nicht zulässig.
Das Angebotsformular ist handschriftlich im Original zu unterschreiben.
Wird das Angebotsformular nicht unterschrieben oder wird das Angebot im Text geändert oder in
einer anderen Form erstellt, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
Angebote müssen schriftlich und in einem verschlossenen Umschlag mit der
Aufschrift:
"Angebot Ausschreibung Rahmenvereinbarung Holzrückung 2016"
bis spätestens 22.02.2016 um 14:00 Uhr bei der Vergabestelle vorliegen.
Angebot
Stand 16.05.2013
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0
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6
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7
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2
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Informationsblatt zum Nachweis der technischen
Eignung von 4-Rad-Holzrückemaschinen
auf befahrungsempfindlichen Standorten mit Hilfe des PrAllCon-Wertes
PrAllCon-Wert
Um die Qualitätsanforderung „Erhaltung der forsttechnischen Befahrbarkeit“ zu erfüllen, besteht
bei 4-Rad-Holzrückemaschinen als technische Maßnahme die Möglichkeit, den
Kontaktflächendruck zu verringern. Diese in Wissenschaft und Praxis anerkannte Methode wird mit
Hilfe des sogenannten PrAllCon-Wertes messbar und vergleichbar dargestellt.
Eignungsvoraussetzung für 4-Rad-Holzrückemaschinen ist mindestens der PrAllCon-Wert
„befriedigend“.
(PrAllCon ist die Abkürzung für die englische Bezeichnung „Pressure Allocation on Contact Areas
under Forest tires“, d.h. „Druckverteilung auf Kontaktflächen unter Forstbereifung“)
Erforderliche Daten zur Berechnung des PrAllCon-Wertes
Fahrzeug
a) Hinterachslast in kN (1 Kilo-Newton ≈ 0,1 Tonnen)
Die Hinterachslast kann auch aus dem Gesamtgewicht der Maschine und der
Gewichtsverteilung errechnet werden.
Räder/Reifen
b) Reifenbreite in mm
Reifenkennzeichnung z.B. 600 / 50 - 26,5 = Reifenbreite 600 mm
Ist die Reifenbreite in Zoll angegeben, muss der Wert in mm umgerechnet werden
(1 Zoll = 25,4 mm) Reifenkennzeichnung z.B. 23,1 R 26 = Reifenbreite 587 mm
c) Verhältnis Reifenhöhe zu Reifenbreite in %
z.B. 600 / 50 - 26,5 - Höhe/Breite in % = 50
z.B. 23,1 R 26
Höhe/Breite in % nicht angegeben, das bedeutet 100
d) Felgendurchmesser in Zoll
z.B. 600 / 50 - 26,5 - Felgendurchmesser 26,5
z.B. 23,1 R 26
Felgendurchmesser 26
e) Tatsächlicher Reifenfülldruck in bar
Angabe des Reifenfülldrucks, mit dem die Maschine im Arbeitseinsatz tatsächlich fährt.
Zur Kontrolle ist ein handelsüblicher Reifenluftdruckmesser mitzuführen.
f)
Art des Profils (Soft = 1; Traktion = 0)
Soft = flaches, abgerundestes Profil, Profilstege parallel angeordnet
Traktion = tiefes, kantiges Profil, Profilstege angewinkelt
Herleitung des PrallCon-Wertes
Schritt 1: Ermittlung und Bewertung der Radlast
Zur Hinterachslast des Fahrzeugs wird eine angenommene Rückelast hinzugerechnet. Bei
landwirtschaftlichen Schleppern sind dies 30 kN, bei Spezialschleppern 35 kN.
Radlast = (Hinterachslast + Rückelast) / 2
Die ermittelte Radlast wird nun nach folgendem Schema bewertet:
Radlast L [kN]
Bewertung
L < 25
++ Sehr gering
25 <= L < 35
+
Gering
35 <= L < 45
o
Mittel
45 <= L < 55
-
Hoch
55 <= L
- - Sehr hoch
Schritt 2: Ermittlung und Bewertung des Maximaldrucks
Aus der ermittelten Radlast und den Daten zu Reifen und Rädern wird der Maximaldruck
berechnet. Dies erfolgt über ein Berechnungsmodell der Abteilung Arbeitswissenschaft und
Verfahrenstechnologie (ifa) an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie der
Georg-August-Universität Göttingen. Als vereinfachte Version des Berechnungsmodells
finden Sie den „PrAllCon-Kalkulator“ auch auf den Internetseiten von ForstBW unter:
http://forstbw.de/schuetzen-bewahren/boden-wasserschutz.html
Nach Eingabe aller Daten in den PrAllCon-Kalkulator zeigt dieser als Ergebnis den
Maximaldruck in bar unter 20 cm Sand an. Dieser ist an Hand der folgenden Tabelle zu
bewerten:
Radlast
Bewertung Maximaldruck a [bar]
[kN]
++
+
o
-
--
5 <= L < 15
a < 1,2
1,2 <= a < 1,6
1,6 <= a < 2,0
2,0 <= a < 2,4
a > 2,4
15 <= L < 25
a < 2,4
2,4 <= a < 2,9
2,9 <= a < 3,4
3,4 <= a < 3,9
a > 3,9
25 <= L < 35
a < 2,8
2,8 <= a < 3,5
3,5 <= a < 4,2
4,2 <= a < 4,9
a > 4,9
35 <= L < 45
a < 3,0
3,0 <= a < 4,0
4,0 <= a < 5,0
5,0 <= a < 6,0
a > 6,0
45 <= L < 55
a < 3,5
3,5 <= a < 4,6
4,6 <= a < 5,7
5,7 <= a < 6,8
a > 6,8
Schritt 3: Gesamtbewertung
Die Kombination der beiden Bewertungen für die Radlast und den Maximaldruck müssen
mindestens die Gesamtbewertung „befriedigend“ ergeben (d.h. im weißen Bereich der
Tabelle liegen).
Gesamtbewertung
++ / ++
+ / ++
o / ++
- / ++
- - / ++
++ / +
+/+
o/+
-/+
--/+
++ / o
+/o
o/o
-/o
--/o
++ / -
+/-
o/-
-/-
--/-
++ / - -
+/--
o/--
-/--
--/--
Erhebungsbogen PrAllCon-Werte
zum Nachweis der technischen Eignung
von 4-Rad-Holzrückemaschinen auf befahrungsempfindlichen Standorten
Maschine
Hersteller
Modell/Bezeichnung
Hinterachslast
kN
Rückelast
kN
landw. Schlepper 30 kN; Spezialschlepper 35 kN
Radlast
kN
= (Hinterachslast + Rückelast) : 2
Reifenbreite
mm
1 Zoll = 25,4 mm
Reifenhöhe / Reifenbreite
%
Felgendurchmesser
Zoll
Reifenfülldruck
bar
Art des Profils
Ergebnis Maximaldruck
Bewertung Maximaldruck
Bewertung Radlast
Gesamtbewertung
1 = Softprofil; 0 = Traktionsprofil
bar
++
+
o
--
Bodendruck unter 20 cm Sand
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
ungenügend
Grau hinterlegte Felder sind vom Bieter auszufüllen.
Maschine
Hersteller
Modell/Bezeichnung
Hinterachslast
kN
Rückelast
kN
landw. Schlepper 30 kN; Spezialschlepper 35 kN
Radlast
kN
= (Hinterachslast + Rückelast) : 2
Reifenbreite
mm
1 Zoll = 25,4 mm
Reifenhöhe / Reifenbreite
%
Felgendurchmesser
Zoll
Reifenfülldruck
bar
Art des Profils
Ergebnis Maximaldruck
Bewertung Maximaldruck
Bewertung Radlast
Gesamtbewertung
1 = Softprofil; 0 = Traktionsprofil
bar
++
+
o
--
Bodendruck unter 20 cm Sand
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
ungenügend
Grau hinterlegte Felder sind vom Bieter auszufüllen.