Programminformation Nr. 9 / 2015

Programminformation Nr. 9 / 2015
6. Oktober 2015
Öffnung des Programms „Liquiditätssicherung“
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab sofort öffnen wir unser Programm „Liquiditätssicherung“ (Nr. 246) für Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger) sowie für Unternehmen, die von den Folgen der
Trockenheit in diesem Jahr betroffen sind. Futterbaubetriebe sind bereits seit dem
1. Juli 2015 antragsberechtigt.
Unternehmen können ein Liquiditätssicherungsdarlehen bei ihrer Hausbank beantragen,
wenn sie dieser einen Ergebnisrückgang von mindestens 30 % nachweisen. Schweinehaltende Betriebe können dabei auch auf das Referenzjahr 2013 zurückgreifen, da die Preise
für Schlachtschweine und Ferkel schon längere Zeit niedrig sind.
Ergänzende Informationen zu dem geplanten Liquiditätshilfeprogramm des
Bundes:
Die EU hat Deutschland 69,2 Mio. Euro zur Unterstützung von Milch- und Fleischerzeugern in Aussicht gestellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) plant, die Mittel in Form eines Zuschusses zu einem zur Liquiditätssicherung
aufgenommenen Darlehen zu gewähren (vgl. S.1 der BMEL-Presseerklärung vom
2. Oktober 2015). Antragsstelle für die Zuschussgewährung soll die Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) werden. Die Anforderungen für eine Zuschussgewährung und Festlegungen zur Bestimmung der Zuschusshöhe sind uns zurzeit nicht
bekannt.
Hinsichtlich der Anforderung an die Ausgestaltung der Darlehen gehen wir derzeit davon
aus, dass ein aus unserem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch genommenes
Darlehen mit vier oder sechs Jahren Laufzeit und mindestens einem Tilgungsfreijahr
zuschussfähig sein wird. Klar scheint bereits zu sein, dass Darlehen mit zehnjähriger
Laufzeit nicht zuschussfähig sein werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass
mit einer Darlehenszusage unsererseits noch kein Anspruch auf Zuschuss begründet
werden kann.
Die Programmbedingungen und das jeweils aktuelle Konditionenrundschreiben finden Sie
im Internet unter www.rentenbank.de. Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich
bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069–2107–700.
Mit freundlichen Grüßen
Landwirtschaftliche Rentenbank
Andreas Euler
Dr. Klaus Hollenberg
Anlagen:
- Programmbedingungen „Liquiditätssicherung“
- BMEL-Presseerklärung vom 2. Oktober 2015
LANDWIRTSCHAFT
6. Oktober 2015
Programmbedingungen
Liquiditätssicherung
(Nr. 246)
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm die Stabilität landwirtschaftlicher Unternehmen. Die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft wird in hohem Maße von
externen Faktoren beeinflusst. Das verstärkte Auftreten von Tierseuchen, wetterbedingten Ernteausfällen oder auch die zunehmende Volatilität der Agrarmärkte können
Auslöser eines erhöhten Finanzierungsbedarfs sein.
ALLGEMEINER HINWEIS
Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 1 enthalten. Weitere Informationen finden Sie in unserem
Merkblatt „Beihilfen“ unter www.rentenbank.de.
WER WIRD GEFÖRDERT?
Es werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gefördert. Das sind
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus unabhängig von der
gewählten Rechtsform und der steuerlichen Einkunftsart. In Abhängigkeit von der
aktuellen Branchensituation definiert die Rentenbank zusätzliche Kriterien. Die Betriebe
müssen deutliche Ergebnisrückgänge gegenüber der Hausbank nachweisen, also mindestens 30 % im jeweils betroffenen Betriebszweig.
Antragsberechtigt sind:
Futterbau- sowie Veredlungsbetriebe (einschließlich Ferkelerzeuger), die aufgrund
niedriger Erzeugerpreise und/oder höherer Kosten, beispielsweise für notwendige
Futterzukäufe, Liquiditätsbedarf haben.
Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, die aufgrund der
Trockenheit im Jahr 2015 Ertragseinbußen und/oder Kostensteigerungen zu verzeichnen haben.
WAS WIRD GEFÖRDERT?
Betriebsmittel und andere notwendige betriebliche Ausgaben. Auch der Kapitaldienst für bereits bestehende Darlehen kann aus diesen Mitteln bedient werden.
1
Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel
107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf „De-minimis“-Beihilfen im
Agrarsektor, veröffentlicht im Amtsblatt der EU L 352/9 vom 24.12.2013.
DARLEHENSHÖCHSTBETRAG
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Kredite sollen je
Kreditnehmer und Jahr 10 Millionen EUR nicht übersteigen. Im Einzelfall können auch
darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden. Außerdem kann der Darlehenshöchstbetrag durch beihilferechtliche Vorgaben begrenzt sein. Weitere Informationen
finden Sie in unserem Merkblatt „Beihilfen“.
SONSTIGE BEDINGUNGEN
Im Rahmen des Programms „Liquiditätssicherung“ werden Ratendarlehen mit einer
Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren angeboten. Alle Varianten sind mit einem tilgungsfreien
Jahr ausgestattet. Auf Wunsch und soweit dies im Rahmen der Liquiditätsplanung der
betroffenen Betriebe sinnvoll erscheint, kann der tilgungsfreie Zeitraum auch auf zwei
Jahre verlängert werden. In diesem Fall behalten wir uns einen angemessenen Zinsaufschlag vor. Zinsanpassungsangebote werden wir auf der Basis der dann geltenden
Kapitalmarktbedingungen unterbreiten. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die
Dauer der Sollzinsbindung nicht zulässig. Die Darlehen werden von der Rentenbank zu
100 % ausgezahlt.
KONDITIONEN
Die aktuellen Konditionen sind über das Internet unter www.rentenbank.de erhältlich.
Die Konditionengestaltung erfolgt auf Basis des Risikogerechten Zinssystems (RGZS). Die
Preisklassen gestalten sich in Abhängigkeit von der Bonität des Kreditnehmers und der
Qualität der Kreditsicherheiten. Der Sollzinssatz für den Kreditnehmer darf die aus der
Margenvorgabe des RGZS ermittelte Sollzinsobergrenze nicht überschreiten. Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000 EUR eine
Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des
Förderdarlehens von bis zu 1 % einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren
Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1 250 EUR begrenzt.
ANTRAGSTELLUNG
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die vom Kreditnehmer
gewählte Hausbank. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu
stellen. Zusätzlich hat der Kreditnehmer eine Beihilfeerklärung einzureichen, die im
Dokumentenverzeichnis unter www.rentenbank.de zur Verfügung steht.
Hier sind Angaben über alle im laufenden und in den vorangegangenen beiden Kalenderjahren erhaltenen und/oder beantragten De-minimis-Beihilfen zu machen. Die Erklärung
ist über die Hausbank an die Rentenbank zu richten.
Nicht gefördert werden „Unternehmen in Schwierigkeiten“ im Sinne des EU-Rechts.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“ unter www.rentenbank.de.
Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck, zur Einhaltung der beihilferechtlichen Vorgaben der EU-Kommission und die Beihilfeerklärung sind subventionserheblich im Sinne von § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes.
KOMBINATION MIT ANDEREN ÖFFENTLICHEN FÖRDERPROGRAMMEN (KUMULIERUNG)
Die Darlehen aus diesem Programm dürfen mit anderen öffentlichen Fördermitteln
kombiniert werden. Dabei sind je nach Vorhaben und Kreditnehmer unterschiedliche
Beihilfeobergrenzen einzuhalten. Deshalb hat der Kreditnehmer bei Antragstellung spätestens jedoch vor Auszahlung der Darlehen - gegenüber seiner Hausbank zu
bestätigen, dass er entweder keine weiteren Beihilfen für das beantragte Vorhaben erhält
oder die zulässige Beihilfeobergrenze einhält. Hierzu ist das Formular „Kumulierungserklärung“ zu verwenden. Weitere Informationen finden Sie in unserem „Merkblatt Beihilfen“.
GÜLTIGKEIT
Das Programm gilt ab 1.07.2015 und ist befristet bis längstens 30.06.2021.
ANSPRECHPARTNER
Haben Sie noch Fragen zu den Förderprogrammen der Rentenbank? Dann wenden Sie
sich bitte an unser Serviceteam unter der Rufnummer 069/2107-700.
Presseerklärung
Bundesminister
Christian Schmidt
Hausanschrift
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
+49 (0)30 18 529 – 3170
+49 (0)30 18 529 – 3179
[email protected]
www.bmel.de
02.10.2015
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Im Anschluss an die Agrarministerkonferenz in Fulda erklärte
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
Liquiditätshilfen für Milchbauern
„Wir haben die Probleme deutscher Landwirte erkannt und gehandelt. Das wichtigste
Signal: Wir lassen Euch in dieser Krise nicht im Regen stehen. Unsere Landwirte leisten viel für Deutschland. Sie verdienen unser aller Wertschätzung: Die Landwirtschaft
gehört in die Mitte der Gesellschaft!
Jetzt geht es um die Linderung der größten Not, dafür habe ich in Brüssel EU-Hilfen in
Höhe von fast 70 Millionen Euro als Soforthilfe herausverhandelt. Mein 2-SäulenModell zur Umsetzung der Liquiditätshilfen habe ich heute den Länderkollegen vorgestellt:
1. Liquiditätshilfedarlehen durch die Hausbank. Das ist die unmittelbare Liquiditätshilfe,
das Geld, das direkt bei den Bauern ankommt. 2. Direkte Zuschüsse zum bewilligten
Darlehen über die BLE. Diese Zuschüsse sollen nicht im Windhundverfahren vergeben
werden. Bei Überzeichnung der EU-Mittel stellt eine Repartierungskomponente sicher,
dass alle berechtigten Betriebe einen Zuschuss bekommen.
Dieses 2-Säulen-Modell garantiert eine schnelle und vor allem effiziente Verteilung der
Mittel an die Betroffenen. Mittel- und Langfristig müssen die Strukturen anpassungsfähiger und die Exportförderung ausgebaut werden. In die High-Level-Group der EU
werde ich auch Instrumente zur Verbesserung des Sicherheitsnetzes und der Marktabsicherung zur Debatte stellen.
Für auskömmliche Preise tragen aber auch Handel und Verbraucher Verantwortung.
Die angekündigten Preiserhöhungen für Milch und Butter der Discounter zeigen, dass
auch mein Appell an den Einzelhandel wirkt. Dieser Trend muss fortgesetzt werden.
Ich erwarte, dass die Landwirte von den Preiserhöhungen profitieren werden. Unsere
hochwertigen Lebensmittel sind ihren Preis wert und dürfen nicht länger zu BilligPreisen verschleudert werden.“
Grünbuch Landwirtschaft
„Ich werde ein „Grünbuch Landwirtschaft Ernährung“ vorlegen. Dieses Grünbuch wird
dialogisch erarbeitet. Die strategische Ausrichtung der Landwirtschaft ist notwendig,
um die Landwirtschaft wieder in der Mitte der Gesellschaft zu platzieren. Mir ist es
wichtig, Brücken zu bauen zwischen Landwirten und Verbrauchern – für ein besseres
Verständnis, für eine größere Akzeptanz und für mehr Transparenz. Nur im Miteinander schaffen wir eine Landwirtschaft, die gesellschaftlich akzeptiert, wirtschaftlich tragfähig und fest verankert in der Mitte der Gesellschaft ist. Diesen Dialog ermögliche ich
in verschiedenen Initiativen unter dem Dach des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft. Das „Grünbuch Ernährung Landwirtschaft“ wird die Richtschnur
zukünftiger Agrar- und Ernährungspolitik sein.“
GVO
„Mein Ziel ist ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland!
Erster Schritt war die Anmeldung eines Anbauverbotes für Genmais bei der EUKommission in Brüssel in dieser Woche. Die nationale Regelung müssen wir aber so
gestalten, dass sie den EU-Vorgaben entsprechen und rechtsfest sind. Ein flächendeckendes Verbot durch den Bund, wie vom Bundesrat beschlossen, nützt uns nichts,
wenn es uns die EU-Kommission oder ein großer GVO-Hersteller vor Gericht um die
Ohren haut.
Mein Vorschlag zur Lösung liegt auf dem Tisch: Ein Gesetzentwurf, durch den sowohl
der Bund als auch die Länder Anbaubeschränkungen und Anbauverbote erlassen kön-
nen. Die Länder sollten sich dieser Kompromisslinie – wie 2014 von den Ländern
selbst so auf der AMK beschlossen – wieder anschließen und konstruktiv an der Umsetzung mitarbeiten.“
Gesunde Ernährung
„Zahlen der WHO zum Anteil Übergewichtiger in Deutschland können uns nicht zufrieden stellen. Das hat viele Ursachen – die Lösung kann aber nur in Bildung und Transparenz liegen, nicht in pauschalen Verboten. Ernährungskompetenz muss von Kindesbeinen an erlernt werden. Deshalb geht es vor allem um mehr Ernährungsbildung an
Schulen und eine bessere Schulverpflegung.Wichtig ist: Ernährungstheorie im Klassenzimmer und Ernährungspraxis in der Schulkantine gehören zusammen. Mein Appell
an die Länder: Ernährungsbildung muss fester Bestandteil in der Schule sein. Am besten als eigenes Schulfach!“
Tierwohl
„Das Ziel, mehr für das Tierwohl zu tun, steht nicht nur im Koalitionsvertrag, es ist mir
auch ein großes persönliches Anliegen. Tierwohl lässt sich nicht nur per Gesetz verordnen – es ist eine Frage der Haltung. Nicht nur in den Ställen, sondern in den Köpfen
der Menschen. Ich möchte den Tierschutz stärker in der Mitte der Gesellschaft verankern. Jeder muss an seinem Platz Verantwortung übernehmen: Der Staat durch Rahmenbedingungen, die das Wohlbefinden von Tieren fördern, die Landwirte, die es in
die Tat umsetzen müssen und wir alle als Verbraucher, die an der Ladentheken mitentscheiden.
Das Prinzip der „freiwilligen Verbindlichkeit“ zeigt Wirkung: z.B. beim Schnabelkürzen
bei Legehennen und Mastputen. Und auch die Tötung männlicher Küken wird mit Hilfe
neuer wissenschaftlicher Technologie – durch mein Haus gefördert - 2017 ein Ende
haben. Es ist mein Anspruch, dass es den Tieren am Ende dieser Legislaturperiode
besser geht.“