Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Darlehen an die konvisionär Wohngesellschaft mbH Vielen Dank, dass Sie konvisionär mit einem Direktkredit unterstützen möchten! Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, ein Wohnprojekt in ehemaligen Kasernengebäuden im Heidelberger MarkTwain-Village zu realisieren. Wir rechnen damit, dass der Erwerb, die ökologische Sanierung und der Umbau der eineinhalb Gebäude rund 5 Millionen Euro kosten. Etwa 30 % dieser Kosten wollen wir durch Direktkredite (nachrangige Darlehen) finanzieren. Bei diesen Direktkrediten wird ein sogenannter Rangrücktritt erklärt. D.h. der/die DarlehensgeberIn erklärt, dass er/sie damit einverstanden ist, dass eine Rückzahlung des Darlehens und gegebenenfalls auch der Zinsen nur dann erfolgt, wenn nach der Rückzahlung des Darlehens noch genügend freies Vermögen vorhanden ist, um alle anderen (nicht nachrangigen) Forderungen der Gesellschaft vollständig zu begleichen. Im Insolvenzfall würde der Rangrücktritt bedeuten, dass aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens zunächst alle anderen (nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Gesellschaft befriedigt werden (insbesondere der Banken), und dass erst dann die Nachrangdarlehen bedient werden können. Welche Forderungen vorrangig sind bzw. wie ein Rangrücktritt auszulegen ist, ergibt sich dabei aus der Insolvenzordnung (InSO). Die Insolvenzordnung finden Sie im Anhang. Der Rangrücktritt ist notwendig, um das für die Aufnahme eines Bankkredits notwendige Eigenkapital ausweisen zu können. Durch die Gewährung eines solchen nachrangigen Direktkredites unterstützen Sie uns darum unmittelbar bei der Realisierung des Projektes. Die Gewährung eines Direktkredites bietet die Möglichkeit, Geld sinnvoll einzusetzen. Direktkredite für konvisionär vereinen mehrere Vorteile: Transparenz: Sie stellen Ihr Geld zweckgebunden einem konkreten Projekt zur Verfügung Nachhaltig: Sie fördern zukunftsfähige Wohnformen und die Schaffung von ökologischem Wohnraum Lokal: Sie unterstützen eine lokale Initiative und leisten damit einen Beitrag zur alternativen Gestaltung eines neuen Stadtteils, da das Projekt durch gemeinnütziges Engagement in die Nachbarschaft und den Stadtteil hineinwirkt Individuell: Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen Sie Ihre Rendite und die Laufzeit des Kredites selbst Sozial: Sie unterstützen Wohnformen, die generationenübergreifend ein solidarisches und soziales Miteinander ermöglichen Gerecht: Sie tragen dazu bei, langfristig bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg zu schaffen Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter [email protected]. Für eine persönliche Beratung rufen wir Sie gerne zurück. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 1 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) So funktioniert ein Nachrangdarlehen: * Ihren Darlehensvertrag senden Sie unterschrieben an die konvisionär Wohngesellschaft mbH, Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg * Sie bekommen eine Kopie des unterschriebenen Darlehensvertrags mit der Bitte um Überweisung des Betrags auf unser Geschäftskonto bei der GLS Bank in Bochum. * Die konvisionär Wohngesellschaft mbH investiert das Geld in ein Gemeinschaftshaus in Heidelberg. * Bis zum Kauf der Immobilie wird Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto verwahrt. In dieser Zeit bekommen Sie den jeweils gültigen Zinssatz des Tagesgeldkontos. * Durch die Mieteinnahmen der GmbH werden die Zinsen bezahlt und die Darlehen zum Ende der jeweiligen Laufzeit getilgt. * Die konvisionär Wohngesellschaft mbH sendet Ihnen spätestens zum ersten März des Folgejahres eine Nachricht über Ihre erhaltenen Zinsen und Ihren Kontostand zu. * Ab einer Darlehenshöhe von 5000 Euro haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zinsen auch jährlich auszahlen zu lassen. Herzlichen Dank konvisionär Wohngesellschaft mbH Das obige Informationsschreiben habe ich zur Kenntnis genommen. ……………………………………………………………...................... Der Darlehensgeber, die Darlehensgeberin konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 2 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Vertrag über ein Nachrangdarlehen Zwischen der konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin und Vorname, Name: ………………………………………………………………………….………….. Str./PLZ/Wohnort: ………………………………………………………………………………….. Telefon: …………………………………….. E-Mail: ……………………………………………….. im Folgenden „DarlehensgeberIn“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Darlehensbetrag Die konvisionär Wohngesellschaft mbH erhält ein Darlehen in Höhe von ……………………………………………. Euro [in Worten ……………………………………………………………………………………………………………………… ]. Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit. § 2 Einzahlung Der Darlehensbetrag wird auf ein Tagesgeldkonto der konvisionär Wohngesellschaft mbH überwiesen. Tagesgeldkonto bei der GLS Bank IBAN: DE16 4306 0967 6040 2917 01 BIC: GENODEM1GLS § 3 Verzinsung Bitte wählen Sie den Zinssatz (bitte ankreuzen): □ Das Darlehen wird zinsfrei gewährt □ Das Darlehen wird mit jährlich ………….. Prozent (maximal 1,5%*) verzinst Bei der angegebenen Verzinsung handelt es sich um einen Festzinssatz. Die Zinsen für das Darlehen (bitte wählen): □ werden dem Konto der Darlehensgeberin / des Darlehensgebers jährlich gutgeschrieben. □ werden der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber jährlich auf folgendes Konto überwiesen (erst ab einem Kreditbetrag von 5000 Euro möglich): KontoinhaberIn: ……………………………………………………………...................... IBAN: ………………………………………………………….....……..…………….. BIC: ……………………………………………… konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 3 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) In der Zeit zwischen der Gewährung Ihres Darlehens und dem Kauf der Immobilie (Tag des Eigentumsübergangs) durch die konvisionär Wohngesellschaft mbH wird das Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Sie erhalten in diesem Zeitraum nicht die oben gewählte Verzinsung sondern exakt die Zinsen, welche die Bank für Gelder auf dem Tagesgeldkonto gewährt. Wir geben die Zinsen der Bank ohne Abzüge oder Zuzahlungen an Sie weiter. Das Geld wird auf einem Tagesgeldkonto bei der GLS Bank Bochum angelegt. Dort wird Ihr Geld nach ethischen Kriterien investiert. § 4 Kontomitteilung Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Darlehensgeber / die Darlehensgeberin eine Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge. § 5 Kündigungsfrist (Bitte ankreuzen) □ Der Kredit wird unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten* gewährt. □ Der Kredit wird bis zum ………………. (Datum) befristet gewährt. Mindestlaufzeit ab Zahlungseingang 24 Monate. § 6 Zweck Das Darlehen wird zur Finanzierung einer Immobilie auf der Heidelberger Konversionsfläche MarkTwain-Village verwendet. Dort entsteht ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. § 7 Rangrücktrittsklausel Zur Vermeidung einer etwaigen Überschuldung vereinbart die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin hinsichtlich aller Zahlungsforderungen gegen die Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen den Nachrang gemäß § 39 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen. Demgemäß kann die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber die Begleichung ihrer/seiner Zahlungsforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen nur verlangen, wenn entweder sämtliche vorrangigen Forderungen vollständig beglichen sind oder das nach Zahlung ihrer/seiner Forderungen verbleibende freie Vermögen der Gesellschaft zur Begleichung sämtlicher vorrangiger Forderungen ausreicht. Soweit nach Gesetz oder Rechtsprechung ein weitergehender Rangrücktritt zur Vermeidung einer Passivierung in der Überschuldungsbilanz erforderlich sein oder werden sollte, gilt ein derartiger weitergehender Rangrücktritt als vereinbart. Alle Zahlungspflichten der Darlehensnehmerin gegenüber der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber aus oder im Zusammenhang mit den gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen werden von der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber gestundet, wenn und solange anderenfalls aufgrund deren Fälligkeit die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft droht oder begründet oder vertieft wird. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 4 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) § 8 Kontakt (bitte ankreuzen) □ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge postalisch erhalten. □ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge per E-Mail erhalten. □ Ich möchte regelmäßig den konvisionär Newsletter erhalten. .……….……………………………………………………………………………………………….………………………………. Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn Heidelberg, .……….…………………………………………………………………………….………………………………. Ort, Datum, Unterschrift konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin * Gesetzlich vorgegeben (Kleinanlegerschutzgesetz) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. .……….……………………………………………………………………………………………….………………………………. Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 5 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Exemplar für DarlehensgeberIn Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Anhang § 39 Insolvenzordnung Nachrangige Insolvenzgläubiger (1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt: 1. 2. 3. 4. 5. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger; die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen; Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten; Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners; nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt. (3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger. (4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. (5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 6 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH Darlehen an die konvisionär Wohngesellschaft mbH Vielen Dank, dass Sie konvisionär mit einem Direktkredit unterstützen möchten! Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag, ein Wohnprojekt in ehemaligen Kasernengebäuden im Heidelberger MarkTwain-Village zu realisieren. Wir rechnen damit, dass der Erwerb, die ökologische Sanierung und der Umbau der eineinhalb Gebäude rund 5 Millionen Euro kosten. Etwa 30 % dieser Kosten wollen wir durch Direktkredite (nachrangige Darlehen) finanzieren. Bei diesen Direktkrediten wird ein sogenannter Rangrücktritt erklärt. D.h. der/die DarlehensgeberIn erklärt, dass er/sie damit einverstanden ist, dass eine Rückzahlung des Darlehens und gegebenenfalls auch der Zinsen nur dann erfolgt, wenn nach der Rückzahlung des Darlehens noch genügend freies Vermögen vorhanden ist, um alle anderen (nicht nachrangigen) Forderungen der Gesellschaft vollständig zu begleichen. Im Insolvenzfall würde der Rangrücktritt bedeuten, dass aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens zunächst alle anderen (nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Gesellschaft befriedigt werden (insbesondere der Banken), und dass erst dann die Nachrangdarlehen bedient werden können. Welche Forderungen vorrangig sind bzw. wie ein Rangrücktritt auszulegen ist, ergibt sich dabei aus der Insolvenzordnung (InSO). Die Insolvenzordnung finden Sie im Anhang. Der Rangrücktritt ist notwendig, um das für die Aufnahme eines Bankkredits notwendige Eigenkapital ausweisen zu können. Durch die Gewährung eines solchen nachrangigen Direktkredites unterstützen Sie uns darum unmittelbar bei der Realisierung des Projektes. Die Gewährung eines Direktkredites bietet die Möglichkeit, Geld sinnvoll einzusetzen. Direktkredite für konvisionär vereinen mehrere Vorteile: Transparenz: Sie stellen Ihr Geld zweckgebunden einem konkreten Projekt zur Verfügung Nachhaltig: Sie fördern zukunftsfähige Wohnformen und die Schaffung von ökologischem Wohnraum Lokal: Sie unterstützen eine lokale Initiative und leisten damit einen Beitrag zur alternativen Gestaltung eines neuen Stadtteils, da das Projekt durch gemeinnütziges Engagement in die Nachbarschaft und den Stadtteil hineinwirkt Individuell: Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen Sie Ihre Rendite und die Laufzeit des Kredites selbst Sozial: Sie unterstützen Wohnformen, die generationenübergreifend ein solidarisches und soziales Miteinander ermöglichen Gerecht: Sie tragen dazu bei, langfristig bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg zu schaffen Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter [email protected]. Für eine persönliche Beratung rufen wir Sie gerne zurück. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 7 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) So funktioniert ein Nachrangdarlehen: Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH * Ihren Darlehensvertrag senden Sie unterschrieben an die konvisionär Wohngesellschaft mbH, Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg * Sie bekommen eine Kopie des unterschriebenen Darlehensvertrags mit der Bitte um Überweisung des Betrags auf unser Geschäftskonto bei der GLS Bank in Bochum. * Die konvisionär Wohngesellschaft mbH investiert das Geld in ein Gemeinschaftshaus in Heidelberg. * Bis zum Kauf der Immobilie wird Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto verwahrt. In dieser Zeit bekommen Sie den jeweils gültigen Zinssatz des Tagesgeldkontos. * Durch die Mieteinnahmen der GmbH werden die Zinsen bezahlt und die Darlehen zum Ende der jeweiligen Laufzeit getilgt. * Die konvisionär Wohngesellschaft mbH sendet Ihnen spätestens zum ersten März des Folgejahres eine Nachricht über Ihre erhaltenen Zinsen und Ihren Kontostand zu. * Ab einer Darlehenshöhe von 5000 Euro haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zinsen auch jährlich auszahlen zu lassen. Herzlichen Dank konvisionär Wohngesellschaft mbH Das obige Informationsschreiben habe ich zur Kenntnis genommen. .……….……………………………………………………………………………………………….………………………………. Der Darlehensgeber, die Darlehensgeberin konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 8 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH Vertrag über ein Nachrangdarlehen Zwischen der konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin und Vorname, Name: ………………………………………………………………………….………….. Str./PLZ/Wohnort: ………………………………………………………………………………….. Telefon: …………………………………….. E-Mail: ……………………………………………….. im Folgenden „DarlehensgeberIn“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Darlehensbetrag Die konvisionär Wohngesellschaft mbH erhält ein Darlehen in Höhe von ……………………………………………. Euro [in Worten ……………………………………………………………………………………………………………………… ]. Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit. § 2 Einzahlung Der Darlehensbetrag wird auf ein Tagesgeldkonto der konvisionär Wohngesellschaft mbH überwiesen. Tagesgeldkonto bei der GLS Bank IBAN: DE16 4306 0967 6040 2917 01 BIC: GENODEM1GLS § 3 Verzinsung Bitte wählen Sie den Zinssatz (bitte ankreuzen): □ Das Darlehen wird zinsfrei gewährt □ Das Darlehen wird mit jährlich ………….. Prozent (maximal 1,5%*) verzinst Bei der angegebenen Verzinsung handelt es sich um einen Festzinssatz. Die Zinsen für das Darlehen (bitte wählen): □ werden dem Konto der Darlehensgeberin / des Darlehensgebers jährlich gutgeschrieben. □ werden der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber jährlich auf folgendes Konto überwiesen (erst ab einem Kreditbetrag von 5000 Euro möglich): KontoinhaberIn: ……………………………………………………….…………………. IBAN: ………………………………………………………….....……..…………….. BIC: ……………………………………………… konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 9 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH In der Zeit zwischen der Gewährung Ihres Darlehens und dem Kauf der Immobilie (Tag des Eigentumsübergangs) durch die konvisionär Wohngesellschaft mbH wird das Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt. Sie erhalten in diesem Zeitraum nicht die oben gewählte Verzinsung sondern exakt die Zinsen, welche die Bank für Gelder auf dem Tagesgeldkonto gewährt. Wir geben die Zinsen der Bank ohne Abzüge oder Zuzahlungen an Sie weiter. Das Geld wird auf einem Tagesgeldkonto bei der GLS Bank Bochum angelegt. Dort wird Ihr Geld nach ethischen Kriterien investiert. § 4 Kontomitteilung Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Darlehensgeber / die Darlehensgeberin eine Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge. § 5 Kündigungsfrist (Bitte ankreuzen) □ Der Kredit wird unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten* gewährt. □ Der Kredit wird bis zum ………………. (Datum) befristet gewährt. Mindestlaufzeit ab Zahlungseingang 24 Monate. § 6 Zweck Das Darlehen wird zur Finanzierung einer Immobilie auf der Heidelberger Konversionsfläche MarkTwain-Village verwendet. Dort entsteht ein gemeinschaftliches Wohnprojekt. § 7 Rangrücktrittsklausel Zur Vermeidung einer etwaigen Überschuldung vereinbart die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin hinsichtlich aller Zahlungsforderungen gegen die Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen den Nachrang gemäß § 39 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen. Demgemäß kann die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber die Begleichung ihrer/seiner Zahlungsforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen nur verlangen, wenn entweder sämtliche vorrangigen Forderungen vollständig beglichen sind oder das nach Zahlung ihrer/seiner Forderungen verbleibende freie Vermögen der Gesellschaft zur Begleichung sämtlicher vorrangiger Forderungen ausreicht. Soweit nach Gesetz oder Rechtsprechung ein weitergehender Rangrücktritt zur Vermeidung einer Passivierung in der Überschuldungsbilanz erforderlich sein oder werden sollte, gilt ein derartiger weitergehender Rangrücktritt als vereinbart. Alle Zahlungspflichten der Darlehensnehmerin gegenüber der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber aus oder im Zusammenhang mit den gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen werden von der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber gestundet, wenn und solange anderenfalls aufgrund deren Fälligkeit die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft droht oder begründet oder vertieft wird. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 10 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH § 8 Kontakt (bitte ankreuzen) □ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge postalisch erhalten. □ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge per E-Mail erhalten. □ Ich möchte regelmäßig den konvisionär Newsletter erhalten. . .……….……………………………………………………………………………………………….…………………………….. Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn Heidelberg, .……….…………………………………………………………………………….………………………………. Ort, Datum, Unterschrift konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin * Gesetzlich vorgegeben (Kleinanlegerschutzgesetz) Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis 12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg, E-Mail: [email protected] Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. . .……….……………………………………………………………………………………………….……………………………. Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 11 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH Vertragsnummer: ……………………….………… (wird von konvisionär ausgefüllt) Exemplar für konvisionär Wohngesellschaft mbH Anhang § 39 Insolvenzordnung Nachrangige Insolvenzgläubiger (1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt: 1. 2. 3. 4. 5. die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger; die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen; Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten; Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners; nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. (2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt. (3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die Forderungen dieser Gläubiger. (4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen. (5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft im Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist. konvisionär Wohngesellschaft mbH Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg E-Mail: [email protected] www.konvisionaer.de GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006 Vertrag Version vom 14.12.2015 Seite 12 von 12 Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
© Copyright 2024 ExpyDoc