Darlehen an die konvisionär Wohngesellschaft mbH

Exemplar für
DarlehensgeberIn
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
Darlehen an die
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Vielen Dank, dass Sie konvisionär mit einem Direktkredit unterstützen möchten! Damit leisten Sie
einen wichtigen Beitrag, ein Wohnprojekt in ehemaligen Kasernengebäuden im Heidelberger MarkTwain-Village zu realisieren.
Wir rechnen damit, dass der Erwerb, die ökologische Sanierung und der Umbau der eineinhalb
Gebäude rund 5 Millionen Euro kosten. Etwa 30 % dieser Kosten wollen wir durch Direktkredite
(nachrangige Darlehen) finanzieren. Bei diesen Direktkrediten wird ein sogenannter Rangrücktritt
erklärt. D.h. der/die DarlehensgeberIn erklärt, dass er/sie damit einverstanden ist, dass eine
Rückzahlung des Darlehens und gegebenenfalls auch der Zinsen nur dann erfolgt, wenn nach der
Rückzahlung des Darlehens noch genügend freies Vermögen vorhanden ist, um alle anderen (nicht
nachrangigen) Forderungen der Gesellschaft vollständig zu begleichen. Im Insolvenzfall würde der
Rangrücktritt bedeuten, dass aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens zunächst alle anderen
(nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Gesellschaft befriedigt werden (insbesondere der
Banken), und dass erst dann die Nachrangdarlehen bedient werden können.
Welche Forderungen vorrangig sind bzw. wie ein Rangrücktritt auszulegen ist, ergibt sich dabei aus
der Insolvenzordnung (InSO). Die Insolvenzordnung finden Sie im Anhang.
Der Rangrücktritt ist notwendig, um das für die Aufnahme eines Bankkredits notwendige Eigenkapital
ausweisen zu können. Durch die Gewährung eines solchen nachrangigen Direktkredites unterstützen
Sie uns darum unmittelbar bei der Realisierung des Projektes. Die Gewährung eines Direktkredites
bietet die Möglichkeit, Geld sinnvoll einzusetzen. Direktkredite für konvisionär vereinen mehrere
Vorteile:

Transparenz: Sie stellen Ihr Geld zweckgebunden einem konkreten Projekt zur Verfügung

Nachhaltig: Sie fördern zukunftsfähige Wohnformen und die Schaffung von ökologischem
Wohnraum

Lokal: Sie unterstützen eine lokale Initiative und leisten damit einen Beitrag zur alternativen
Gestaltung eines neuen Stadtteils, da das Projekt durch gemeinnütziges Engagement in die
Nachbarschaft und den Stadtteil hineinwirkt

Individuell: Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen Sie Ihre Rendite und die Laufzeit des
Kredites selbst

Sozial: Sie unterstützen Wohnformen, die generationenübergreifend ein solidarisches und
soziales Miteinander ermöglichen

Gerecht: Sie tragen dazu bei, langfristig bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg zu schaffen
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu
unter [email protected]. Für eine persönliche Beratung rufen wir Sie gerne zurück.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 1 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Exemplar für
DarlehensgeberIn
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
So funktioniert ein Nachrangdarlehen:
* Ihren Darlehensvertrag senden Sie unterschrieben an die
konvisionär Wohngesellschaft mbH, Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
* Sie bekommen eine Kopie des unterschriebenen Darlehensvertrags mit der Bitte um
Überweisung des Betrags auf unser Geschäftskonto bei der GLS Bank in Bochum.
* Die konvisionär Wohngesellschaft mbH investiert das Geld in ein Gemeinschaftshaus in Heidelberg.
* Bis zum Kauf der Immobilie wird Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto verwahrt. In dieser Zeit
bekommen Sie den jeweils gültigen Zinssatz des Tagesgeldkontos.
* Durch die Mieteinnahmen der GmbH werden die Zinsen bezahlt und die Darlehen zum Ende der
jeweiligen Laufzeit getilgt.
* Die konvisionär Wohngesellschaft mbH sendet Ihnen spätestens zum ersten März des Folgejahres
eine Nachricht über Ihre erhaltenen Zinsen und Ihren Kontostand zu.
* Ab einer Darlehenshöhe von 5000 Euro haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zinsen auch jährlich
auszahlen zu lassen.
Herzlichen Dank
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Das obige Informationsschreiben habe ich zur Kenntnis genommen.
……………………………………………………………......................
Der Darlehensgeber, die Darlehensgeberin
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
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Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Exemplar für
DarlehensgeberIn
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Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Zwischen der konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin
und
Vorname, Name: ………………………………………………………………………….…………..
Str./PLZ/Wohnort: …………………………………………………………………………………..
Telefon: …………………………………….. E-Mail: ………………………………………………..
im Folgenden „DarlehensgeberIn“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Darlehensbetrag
Die konvisionär Wohngesellschaft mbH erhält ein Darlehen
in Höhe von ……………………………………………. Euro
[in Worten ……………………………………………………………………………………………………………………… ].
Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten
die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit.
§ 2 Einzahlung
Der Darlehensbetrag wird auf ein Tagesgeldkonto der konvisionär Wohngesellschaft mbH
überwiesen.
Tagesgeldkonto bei der GLS Bank
IBAN: DE16 4306 0967 6040 2917 01 BIC: GENODEM1GLS
§ 3 Verzinsung
Bitte wählen Sie den Zinssatz (bitte ankreuzen):
□ Das Darlehen wird zinsfrei gewährt
□ Das Darlehen wird mit jährlich ………….. Prozent (maximal 1,5%*) verzinst
Bei der angegebenen Verzinsung handelt es sich um einen Festzinssatz.
Die Zinsen für das Darlehen (bitte wählen):
□ werden dem Konto der Darlehensgeberin / des Darlehensgebers jährlich gutgeschrieben.
□ werden der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber jährlich auf folgendes Konto überwiesen (erst
ab einem Kreditbetrag von 5000 Euro möglich):
KontoinhaberIn: ……………………………………………………………......................
IBAN: ………………………………………………………….....……..…………….. BIC: ………………………………………………
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 3 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Exemplar für
DarlehensgeberIn
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
In der Zeit zwischen der Gewährung Ihres Darlehens und dem Kauf der Immobilie (Tag des
Eigentumsübergangs) durch die konvisionär Wohngesellschaft mbH wird das Geld auf einem
Tagesgeldkonto angelegt. Sie erhalten in diesem Zeitraum nicht die oben gewählte Verzinsung
sondern exakt die Zinsen, welche die Bank für Gelder auf dem Tagesgeldkonto gewährt. Wir geben
die Zinsen der Bank ohne Abzüge oder Zuzahlungen an Sie weiter.
Das Geld wird auf einem Tagesgeldkonto bei der GLS Bank Bochum angelegt. Dort wird Ihr Geld nach
ethischen Kriterien investiert.
§ 4 Kontomitteilung
Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Darlehensgeber / die Darlehensgeberin eine
Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge.
§ 5 Kündigungsfrist
(Bitte ankreuzen)
□ Der Kredit wird unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und einer Mindestlaufzeit
von 24 Monaten* gewährt.
□ Der Kredit wird bis zum ………………. (Datum) befristet gewährt.
Mindestlaufzeit ab Zahlungseingang 24 Monate.
§ 6 Zweck
Das Darlehen wird zur Finanzierung einer Immobilie auf der Heidelberger Konversionsfläche MarkTwain-Village verwendet. Dort entsteht ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.
§ 7 Rangrücktrittsklausel
Zur Vermeidung einer etwaigen Überschuldung vereinbart die Darlehensgeberin / der
Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin hinsichtlich aller Zahlungsforderungen gegen die
Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen den
Nachrang gemäß § 39 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO
bezeichneten Forderungen. Demgemäß kann die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber die
Begleichung ihrer/seiner Zahlungsforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem
Vertrag gewährten Darlehen nur verlangen, wenn entweder sämtliche vorrangigen Forderungen
vollständig beglichen sind oder das nach Zahlung ihrer/seiner Forderungen verbleibende freie
Vermögen der Gesellschaft zur Begleichung sämtlicher vorrangiger Forderungen ausreicht. Soweit
nach Gesetz oder Rechtsprechung ein weitergehender Rangrücktritt zur Vermeidung einer
Passivierung in der Überschuldungsbilanz erforderlich sein oder werden sollte, gilt ein derartiger
weitergehender Rangrücktritt als vereinbart. Alle Zahlungspflichten der Darlehensnehmerin
gegenüber der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber aus oder im Zusammenhang mit den gemäß
diesem Vertrag gewährten Darlehen werden von der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber
gestundet, wenn und solange anderenfalls aufgrund deren Fälligkeit die Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft droht oder begründet oder vertieft wird.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 4 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Exemplar für
DarlehensgeberIn
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
§ 8 Kontakt (bitte ankreuzen)
□ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge postalisch erhalten.
□ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge per E-Mail erhalten.
□ Ich möchte regelmäßig den konvisionär Newsletter erhalten.
.……….……………………………………………………………………………………………….……………………………….
Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn
Heidelberg, .……….…………………………………………………………………………….……………………………….
Ort, Datum, Unterschrift konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin
* Gesetzlich vorgegeben (Kleinanlegerschutzgesetz)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer
eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem
dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis
12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung
verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden
und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
.……….……………………………………………………………………………………………….……………………………….
Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 5 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
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DarlehensgeberIn
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Anhang § 39 Insolvenzordnung
Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei
gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
1.
2.
3.
4.
5.
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf
Forderungen der Insolvenzgläubiger;
die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren
erwachsen;
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines
Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen
Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren
vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen
Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die
Forderungen dieser Gläubiger.
(4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als
persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine
natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur
nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus
bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem
solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft im
Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 6 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Vertragsnummer: ……………………….…………
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Exemplar für
konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
Darlehen an die
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Vielen Dank, dass Sie konvisionär mit einem Direktkredit unterstützen möchten! Damit leisten Sie
einen wichtigen Beitrag, ein Wohnprojekt in ehemaligen Kasernengebäuden im Heidelberger MarkTwain-Village zu realisieren.
Wir rechnen damit, dass der Erwerb, die ökologische Sanierung und der Umbau der eineinhalb
Gebäude rund 5 Millionen Euro kosten. Etwa 30 % dieser Kosten wollen wir durch Direktkredite
(nachrangige Darlehen) finanzieren. Bei diesen Direktkrediten wird ein sogenannter Rangrücktritt
erklärt. D.h. der/die DarlehensgeberIn erklärt, dass er/sie damit einverstanden ist, dass eine
Rückzahlung des Darlehens und gegebenenfalls auch der Zinsen nur dann erfolgt, wenn nach der
Rückzahlung des Darlehens noch genügend freies Vermögen vorhanden ist, um alle anderen (nicht
nachrangigen) Forderungen der Gesellschaft vollständig zu begleichen. Im Insolvenzfall würde der
Rangrücktritt bedeuten, dass aus der Verwertung des Gesellschaftsvermögens zunächst alle anderen
(nicht nachrangigen) Verbindlichkeiten der Gesellschaft befriedigt werden (insbesondere der
Banken), und dass erst dann die Nachrangdarlehen bedient werden können.
Welche Forderungen vorrangig sind bzw. wie ein Rangrücktritt auszulegen ist, ergibt sich dabei aus
der Insolvenzordnung (InSO). Die Insolvenzordnung finden Sie im Anhang.
Der Rangrücktritt ist notwendig, um das für die Aufnahme eines Bankkredits notwendige Eigenkapital
ausweisen zu können. Durch die Gewährung eines solchen nachrangigen Direktkredites unterstützen
Sie uns darum unmittelbar bei der Realisierung des Projektes. Die Gewährung eines Direktkredites
bietet die Möglichkeit, Geld sinnvoll einzusetzen. Direktkredite für konvisionär vereinen mehrere
Vorteile:

Transparenz: Sie stellen Ihr Geld zweckgebunden einem konkreten Projekt zur Verfügung

Nachhaltig: Sie fördern zukunftsfähige Wohnformen und die Schaffung von ökologischem
Wohnraum

Lokal: Sie unterstützen eine lokale Initiative und leisten damit einen Beitrag zur alternativen
Gestaltung eines neuen Stadtteils, da das Projekt durch gemeinnütziges Engagement in die
Nachbarschaft und den Stadtteil hineinwirkt

Individuell: Innerhalb des gesetzlichen Rahmens wählen Sie Ihre Rendite und die Laufzeit des
Kredites selbst

Sozial: Sie unterstützen Wohnformen, die generationenübergreifend ein solidarisches und
soziales Miteinander ermöglichen

Gerecht: Sie tragen dazu bei, langfristig bezahlbaren Wohnraum in Heidelberg zu schaffen
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Bitte kontaktieren Sie uns dazu
unter [email protected]. Für eine persönliche Beratung rufen wir Sie gerne zurück.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 7 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Vertragsnummer: ……………………….…………
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So funktioniert ein Nachrangdarlehen:
Exemplar für
konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
* Ihren Darlehensvertrag senden Sie unterschrieben an die
konvisionär Wohngesellschaft mbH, Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
* Sie bekommen eine Kopie des unterschriebenen Darlehensvertrags mit der Bitte um
Überweisung des Betrags auf unser Geschäftskonto bei der GLS Bank in Bochum.
* Die konvisionär Wohngesellschaft mbH investiert das Geld in ein Gemeinschaftshaus in Heidelberg.
* Bis zum Kauf der Immobilie wird Ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto verwahrt. In dieser Zeit
bekommen Sie den jeweils gültigen Zinssatz des Tagesgeldkontos.
* Durch die Mieteinnahmen der GmbH werden die Zinsen bezahlt und die Darlehen zum Ende der
jeweiligen Laufzeit getilgt.
* Die konvisionär Wohngesellschaft mbH sendet Ihnen spätestens zum ersten März des Folgejahres
eine Nachricht über Ihre erhaltenen Zinsen und Ihren Kontostand zu.
* Ab einer Darlehenshöhe von 5000 Euro haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zinsen auch jährlich
auszahlen zu lassen.
Herzlichen Dank
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Das obige Informationsschreiben habe ich zur Kenntnis genommen.
.……….……………………………………………………………………………………………….……………………………….
Der Darlehensgeber, die Darlehensgeberin
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
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GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
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Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
Exemplar für
konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
Vertrag über ein Nachrangdarlehen
Zwischen der konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin
und
Vorname, Name: ………………………………………………………………………….…………..
Str./PLZ/Wohnort: …………………………………………………………………………………..
Telefon: …………………………………….. E-Mail: ………………………………………………..
im Folgenden „DarlehensgeberIn“ genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Darlehensbetrag
Die konvisionär Wohngesellschaft mbH erhält ein Darlehen
in Höhe von ……………………………………………. Euro
[in Worten ……………………………………………………………………………………………………………………… ].
Ändert sich die Darlehenssumme durch weitere Einzahlungen oder Teilrückzahlungen, so behalten
die übrigen Vertragsvereinbarungen ihre Gültigkeit.
§ 2 Einzahlung
Der Darlehensbetrag wird auf ein Tagesgeldkonto der konvisionär Wohngesellschaft mbH
überwiesen.
Tagesgeldkonto bei der GLS Bank
IBAN: DE16 4306 0967 6040 2917 01 BIC: GENODEM1GLS
§ 3 Verzinsung
Bitte wählen Sie den Zinssatz (bitte ankreuzen):
□ Das Darlehen wird zinsfrei gewährt
□ Das Darlehen wird mit jährlich ………….. Prozent (maximal 1,5%*) verzinst
Bei der angegebenen Verzinsung handelt es sich um einen Festzinssatz.
Die Zinsen für das Darlehen (bitte wählen):
□ werden dem Konto der Darlehensgeberin / des Darlehensgebers jährlich gutgeschrieben.
□ werden der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber jährlich auf folgendes Konto überwiesen (erst
ab einem Kreditbetrag von 5000 Euro möglich):
KontoinhaberIn: ……………………………………………………….………………….
IBAN: ………………………………………………………….....……..…………….. BIC: ………………………………………………
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 9 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
Exemplar für
konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
In der Zeit zwischen der Gewährung Ihres Darlehens und dem Kauf der Immobilie (Tag des
Eigentumsübergangs) durch die konvisionär Wohngesellschaft mbH wird das Geld auf einem
Tagesgeldkonto angelegt. Sie erhalten in diesem Zeitraum nicht die oben gewählte Verzinsung
sondern exakt die Zinsen, welche die Bank für Gelder auf dem Tagesgeldkonto gewährt. Wir geben
die Zinsen der Bank ohne Abzüge oder Zuzahlungen an Sie weiter.
Das Geld wird auf einem Tagesgeldkonto bei der GLS Bank Bochum angelegt. Dort wird Ihr Geld nach
ethischen Kriterien investiert.
§ 4 Kontomitteilung
Jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres erhält der Darlehensgeber / die Darlehensgeberin eine
Mitteilung über den Kontostand, Ein- und Auszahlungen und gegebenenfalls über Zinserträge.
§ 5 Kündigungsfrist
(Bitte ankreuzen)
□ Der Kredit wird unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten und einer Mindestlaufzeit
von 24 Monaten* gewährt.
□ Der Kredit wird bis zum ………………. (Datum) befristet gewährt.
Mindestlaufzeit ab Zahlungseingang 24 Monate.
§ 6 Zweck
Das Darlehen wird zur Finanzierung einer Immobilie auf der Heidelberger Konversionsfläche MarkTwain-Village verwendet. Dort entsteht ein gemeinschaftliches Wohnprojekt.
§ 7 Rangrücktrittsklausel
Zur Vermeidung einer etwaigen Überschuldung vereinbart die Darlehensgeberin / der
Darlehensgeber mit der Darlehensnehmerin hinsichtlich aller Zahlungsforderungen gegen die
Gesellschaft aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem Vertrag gewährten Darlehen den
Nachrang gemäß § 39 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO
bezeichneten Forderungen. Demgemäß kann die Darlehensgeberin / der Darlehensgeber die
Begleichung ihrer/seiner Zahlungsforderungen aus oder im Zusammenhang mit dem gemäß diesem
Vertrag gewährten Darlehen nur verlangen, wenn entweder sämtliche vorrangigen Forderungen
vollständig beglichen sind oder das nach Zahlung ihrer/seiner Forderungen verbleibende freie
Vermögen der Gesellschaft zur Begleichung sämtlicher vorrangiger Forderungen ausreicht. Soweit
nach Gesetz oder Rechtsprechung ein weitergehender Rangrücktritt zur Vermeidung einer
Passivierung in der Überschuldungsbilanz erforderlich sein oder werden sollte, gilt ein derartiger
weitergehender Rangrücktritt als vereinbart. Alle Zahlungspflichten der Darlehensnehmerin
gegenüber der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber aus oder im Zusammenhang mit den gemäß
diesem Vertrag gewährten Darlehen werden von der Darlehensgeberin / dem Darlehensgeber
gestundet, wenn und solange anderenfalls aufgrund deren Fälligkeit die Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft droht oder begründet oder vertieft wird.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 10 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Vertragsnummer: ……………………….…………
(wird von konvisionär ausgefüllt)
Exemplar für
konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
§ 8 Kontakt (bitte ankreuzen)
□ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge postalisch erhalten.
□ Ich möchte meine jährlichen Kontoauszüge per E-Mail erhalten.
□ Ich möchte regelmäßig den konvisionär Newsletter erhalten.
. .……….……………………………………………………………………………………………….……………………………..
Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn
Heidelberg, .……….…………………………………………………………………………….……………………………….
Ort, Datum, Unterschrift konvisionär Wohngesellschaft mbH als Darlehensnehmerin
* Gesetzlich vorgegeben (Kleinanlegerschutzgesetz)
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer
eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem
dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Nummer 7 bis
12, 15 und 19 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B.
Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg, E-Mail: [email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu
gewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung
verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden
und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der
Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu
führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten
auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
. .……….……………………………………………………………………………………………….…………………………….
Ort, Datum, Unterschrift DarlehensgeberIn
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
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GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
Seite 11 von 12
Seite 1-6 für DarlehensgeberIn, Seite 7-12 für konvisionär WohngmbH
Vertragsnummer: ……………………….…………
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konvisionär
Wohngesellschaft
mbH
Anhang § 39 Insolvenzordnung
Nachrangige Insolvenzgläubiger
(1) Im Rang nach den übrigen Forderungen der Insolvenzgläubiger werden in folgender Rangfolge, bei
gleichem Rang nach dem Verhältnis ihrer Beträge, berichtigt:
1.
2.
3.
4.
5.
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf
Forderungen der Insolvenzgläubiger;
die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren
erwachsen;
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer
Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines
Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen
Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(2) Forderungen, für die zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren
vereinbart worden ist, werden im Zweifel nach den in Absatz 1 bezeichneten Forderungen berichtigt.
(3) Die Zinsen der Forderungen nachrangiger Insolvenzgläubiger und die Kosten, die diesen
Gläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren entstehen, haben den gleichen Rang wie die
Forderungen dieser Gläubiger.
(4) Absatz 1 Nr. 5 gilt für Gesellschaften, die weder eine natürliche Person noch eine Gesellschaft als
persönlich haftenden Gesellschafter haben, bei der ein persönlich haftender Gesellschafter eine
natürliche Person ist. Erwirbt ein Gläubiger bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit der
Gesellschaft oder bei Überschuldung Anteile zum Zweck ihrer Sanierung, führt dies bis zur
nachhaltigen Sanierung nicht zur Anwendung von Absatz 1 Nr. 5 auf seine Forderungen aus
bestehenden oder neu gewährten Darlehen oder auf Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem
solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.
(5) Absatz 1 Nr. 5 gilt nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft im
Sinne des Absatzes 4 Satz 1, der mit 10 Prozent oder weniger am Haftkapital beteiligt ist.
konvisionär Wohngesellschaft mbH
Im Bosseldorn 23, 69126 Heidelberg
E-Mail: [email protected]
www.konvisionaer.de
GeschäftsführerInnen: Antje Köhler, Simon Kufner
Registergericht: Amtsgericht Mannheim; Registernr: HRB 723006
Vertrag Version vom 14.12.2015
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