Darlehensvertrag für ein nachrangiges (Mitglieder

UniBremenSOLAR eG c/o Universität Bremen,
Leobener Straße im UFT, 28359 Bremen
Darlehensvertrag für ein nachrangiges (Mitglieder-) Darlehen
Zwischen
UniBremenSOLAR eG
– vertreten durch den Vorstand –
c/o Universität Bremen / UFT
Leobener Straße, 28359 Bremen
(nachfolgend „Genossenschaft“)
und
Name, Vorname: ___________________________________
Straße Hausnr.:
___________________________________
PLZ Ort:
___________________________________
Mitgliedsnummer: ___________________________________
(nachfolgend „DarlehensgeberIn“)
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Sitz der Genossenschaft: Bremen
Vorstand: Dr. Doris Sövegjarto-Wigbers (Vorsitzende), Christoph Schulte im Rodde,
Aufsichtsrat: Tobias Pinkel (Vorsitzender), Prof. Dr. Jürgen Friedrich (stellv. Vorsitzender), Karen Jurk, Arnold Schardt, Petra Schumacher, Prof. Dr. Jorg Thöming
Bremen Genossenschaftsregister 408 - Steuernummer 60/101/00397 - UST-ID DE 280774034
Volksbank Delmenhorst-Schierbrok - Konto: 715963300 - Bankleitzahl: 28067170 – IBAN: DE14280671700715963300, BIC: GENODEF1GSC
www.uni-bremen.de/unibremensolar
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Präambel
Im Bewusstsein ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung haben Mitglieder der Universität Bremen
2011 die UniBremenSOLAR eG gegründet. Angesichts der Herausforderung der Energieerzeugung erkennen ihre Mitglieder Nachhaltigkeit als einen Schlüssel für eine gemeinsame, lebenswerte Zukunft. Ziel der
Genossenschaft ist, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und eine nachhaltige Energieproduktion zu
fördern. Dazu zählt insbesondere die Umsetzung von Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren
Quellen und zur effizienten und sparsamen Nutzung von Energie. Dies wird durch konkretes Handeln zum
Ausdruck gebracht.
Auf den Gebäuden der Geisteswissenschaften 1 (GW1) und dem Gebäude der Umweltforschung und –technologie (UFT) wurden im Jahr 2014 Solarstromanlagen errichtet. Die Genossenschaft bietet den Mitgliedern
mit der Ausgabe von nachrangigen Mitgliederdarlehen eine Möglichkeit, den Ausbau von erneuerbaren
Energien zu fördern.
Die DarlehensgeberIn erhält für das der Genossenschaft gewährten Darlehen einen zugesicherten Zins über
die gesamte Laufzeit und die jährliche anteilige Rückzahlung des gewährten Darlehensbetrags. Die Darlehen sind nachrangig, weil sie im Falle der Insolvenz der Genossenschaft erst nach den Forderungen aller
anderen Gläubiger bedient werden, aber vor der Rückzahlung der Geschäftsanteile. Insofern besteht ein
niedrigeres Verlustrisiko im Vergleich zu einer Beteiligung mit Geschäftsanteilen. Durch Mitgliederdarlehen
tragen Mitglieder der Genossenschaft zur Finanzierung von Projekten zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen bei. Die Genossenschaft erhält eine gesicherte und nachhaltige Finanzierung zur Umsetzung
von Projekten.
§ 1 Zweck
Zweck des Darlehens ist die Finanzierung der Solarstromanlagen der Genossenschaft auf den Dächern der
Gebäude GW1 und UFT zum Ausbau und zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf dem Gelände der Universität Bremen.
§ 2 Wirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag wird erst mit Zahlungseingang der vollen Darlehenssumme wirksam. Er wird endgültig unwirksam, sofern nicht innerhalb von sechs Monaten nach Unterzeichnung des Vertrags die volle Darlehenssumme auf dem Konto der Genossenschaft eingegangen ist.
§ 3 Vertragslaufzeit und Verzinsung
Der Darlehensvertrag hat entsprechend der gewählten Beteiligungsoption die nachfolgende Laufzeit, den
vereinbarten Zins und das Vertragsende.
(1) Es gibt folgende Beteiligungsformen:
1. Bei der Kombination von 20 % Genossenschaftsanteilen und 80 % Darlehen läuft der Vertrag über 16
Jahre und das Darlehen wird mit 2,50 % verzinst. Der Vertrag endet am 30.06.2031.
2. Bei einem reinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von 16 Jahren wird das Darlehen mit 2,75 %
verzinst. Der Vertrag endet am 30.06.2031.
3. Bei einem reinen Darlehen mit einer Vertragslaufzeit von 8 Jahren wird das Darlehen mit 2,00 % verzinst. Der Vertrag endet am 30.06.2023.
(2) Die in Abs. 1 genannten Zinssätze gelten für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Die Zinsen werden
spätestens zum ersten März des jeweils nächsten Kalenderjahres fällig, erstmalig am 28.2.2016. Die
Zinsen zum Ende werden spätestens 2 Monate nach Vertragsende fällig. Verzinst wird der jeweilige
Darlehensrestbetrag.
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§ 4 Darlehenssumme
(1) Im Falle der Kombination von Genossenschaftsanteilen mit einem Darlehen (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) muss die
Darlehenssumme ein Vielfaches von 400 Euro betragen (400 Euro, 800 Euro, 1.200 Euro usw.)
Die von der DarlehensgeberIn gewährte Darlehenssumme beträgt
__ __ __ __ __ Euro mit einer Laufzeit von 16 Jahren (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1.)
(2) Im Falle eines reinen Darlehens (§ 3, Abs. 1 Ziff. 2 und 3) muss die Darlehenssumme ein Vielfaches von
500 Euro betragen (500 Euro, 1.000 Euro, 1.500 Euro usw.).
Die von der DarlehensgeberIn als reines Darlehen gewährte Darlehenssumme beträgt
__ __ __ __ __ Euro mit einer Laufzeit von 16 Jahre (§ 3, Abs. 1 Ziff. 2)
__ __ __ __ __ Euro mit einer Laufzeit von 8 Jahre (§ 3, Abs. 1 Ziff. 3).
(3) Es können Darlehen nach Abs. 1 oder Abs. 2 oder nach Abs. 1 und zusätzlich nach Absatz 2 gewährt
werden. Bei mehreren Darlehen mit unterschiedlicher Laufzeit endet der Vertrag nach der Laufzeit des
am längsten laufenden Darlehens.
§ 5 Einzahlung der Darlehenssumme/Bankeinzug
(1) Die DarlehensgeberIn berechtigt die Genossenschaft zum Einzug der vollen Darlehenssumme und im
Falle der Kombination von Genossenschaftsanteilen mit einem Darlehen (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) schließt die
Berechtigung zum Einzug auch der, dem Vertrag als Anlage 4 (Beitrittserklärung von neuen Mitgliedern
bzw. Erklärung von bestehenden Mitgliedern zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen in Verbindung
mit der Ausgabe eines Darlehen (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1.)) beigefügten Erklärung über gezeichneten Genossenschaftsanteile mit ein. Dazu unterzeichnet die DarlehensgeberIn eine als Anlage 2 (Angaben zur
Bankverbindung / Lastschriftmandat für den Abruf des Darlehensbetrags und gezeichneter Genossenschaftsanteile) beigefügte Einzugsermächtigung.
(2) Der Einzug erfolgt am 1.07.2015.
§ 6 Tilgung und Zahlung der Zinsen
(1) Das Darlehen ist von der Genossenschaft an die DarlehensgeberIn innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit gemäß Anlage 3
(Zins- und Tilgungsplan). Zins- und Tilgungszahlungen sind spätestens zum ersten März des jeweils
nächsten Kalenderjahres fällig. Die Zins- und Tilgungszahlungen nach Vertragsende werden spätestens
nach 2 Monate nach Vertragsende fällig. Verzögert erfolgte Tilgungszahlungen sind mit 4,5 % p.a. zu
verzinsen. Die Zins- und Tilgungszahlungen sind von der Genossenschaft an die DarlehensgeberIn auf
das in Anlage 2 (Angaben zur Bankverbindung / Lastschriftmandat für den Abruf des Darlehensbetrags)
genannte Konto zu überweisen.
(2) Ändert sich die Bankverbindung der DarlehensgeberIn, so hat diese der Genossenschaft unverzüglich
eine gültige Bankverbindung zu übermitteln. Bis zur Nennung der gültigen Bankverbindung werden die
Gelder unverzinslich von der Genossenschaft vorgehalten.
§ 7 Nachrangigkeit
(1) Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und die Auszahlung der Zinsen sind solange ausgeschlossen, wie diese Forderungen einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Genossenschaft herbeiführen.
(2) Im Falle eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Genossenschaft wird das Darlehen einschließlich der Zinsen erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient; im Insolvenzverfahren auch erst nach den Forderungen aller nachrangigen Gläubiger im Sinne des § 39 Abs. 1 und 2 der
Insolvenzordnung.
(3) Haben auch andere DarlehensgeberInnen ein Nachrangdarlehen mit der Genossenschaft vereinbart,
sollen die DarlehensgeberInnen untereinander nach dem Verhältnis der Beiträge ihrer Forderungen befriedigt werden.
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§ 8 Vorzeitige Kündigung
(1) Die DarlehensgeberIn kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres vorzeitig kündigen, sofern sie eine natürliche oder juristische Person findet, welche den Darlehensvertrag an ihrer Stelle fortführt und mit der Genossenschaft einig wird. Auch die Genossenschaft kann
einen Ersatz für den Darlehensgeber vorschlagen. Die der Genossenschaft durch die Kündigung entstehenden Kosten sind von der DarlehensgeberIn zu tragen.
(2) Alternativ zu Absatz 1 kann die DarlehensgeberIn den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende
des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres vorzeitig kündigen. Der Restbetrag des Darlehens wird
bis zum ersten März des auf die Kündigung folgenden Kalenderjahres unter Abzug einer Vorfälligkeitsgebühr von 10 % der Restdarlehenssumme auf das Konto der DarlehensgeberIn überwiesen.
(3) Die vorzeitige Kündigung nach Absatz 1 wird erst wirksam, wenn der Darlehensvertrag zwischen der
neuen DarlehensgeberIn und der Genossenschaft unterzeichnet und die Einzahlung des Darlehensrestbetrags durch die neue DarlehensgeberIn auf das Konto der Genossenschaft erfolgt ist.
§ 9 Informationspflichten der Genossenschaft
(1) Die Genossenschaft sendet der DarlehensgeberIn nach Erhalt des von der DarlehensgeberIn unterschriebenen Vertrages eine von ihr unterschriebene Kopie zu.
(2) Der Kopie wird ein Zins- und Tilgungsplan gemäß Anlage 3 beigefügt.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) Beide Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine angemessene Regelung zu vereinbaren, welche dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben
oder nach dem Geist dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten.
(3) Gerichtstand ist Bremen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
bestehen nicht.
__________________________
Ort, Datum
Bremen,
Ort, Datum
.
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__________________________
__________________________
(DarlehensgeberIn)
(UniBremenSOLAR eG)
Anlagen:
Anlage 1 – Hinweise und Kurzinformation
Anlage 2 – Angaben zur Bankverbindung / Lastschriftmandat für den Abruf des Darlehensbetrags und gezeichneter Genossenschaftsanteile
Anlage 3 – Zins- und Tilgungsplan
Anlage 4 – Beitrittserklärung von neuen Mitgliedern bzw. Erklärung von bestehenden Mitgliedern zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen in Verbindung mit der Ausgabe eines Darlehen (§ 3, Abs. 1
Ziff. 1.)
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Anlage 1) – Hinweise zum Nachrangdarlehen und Kurzinformation
Anlagestrategie, Anlagepolitik und Anlageobjekte
Die UniBremenSOLAR eG errichtet, vermietet und betreibt Photovoltaikanlagen. Der erzeugte Strom soll vorrangig
dem Selbstverbrauch vor Ort in der Universität Bremen dienen, überschüssiger Strom wird soweit dieser anfällt an
den Netzbetreiber verkauft.
Die Anschaffungskosten für die Photovoltaikanlagen sollen im Wesentlichen durch Nachrangdarlehen finanziert werden, die die DarlehensgeberInnen an die Genossenschaft gewähren. Ein kleinerer Teil soll aus dem freien Vermögen
der Genossenschaft, insbesondere aus Einzahlungen der Mitglieder auf ihre Geschäftsanteile, finanziert werden.
Soweit erforderlich erfolgt eine Zwischen- oder Teilfinanzierung durch Banken.
Mit der Vermögensanlage verbundene Risiken
Sie gehen mit dem Nachrangdarlehen eine langfristige Verpflichtung ein. Sie sollten daher alle in Betracht kommenden Risiken in Ihre Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeführt werden. Auch die nachstehend genannten Risiken können hier nicht abschließend erläutert
werden.
Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehens.
Sie als DarlehensgeberIn haben einen Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Darlehens und der vereinbarten
Zinsen. Diesen Anspruch können Sie nicht durchsetzen, wenn die Genossenschaft nicht zur Rückzahlung in der Lage
ist. Nur wenn genügend Vermögen vorhanden ist, um vorrangig alle übrigen Gläubiger vollständig zu bedienen, erhalten Sie und die übrigen Nachrang-DarlehensgeberInnen eine Zahlung auf Ihre Forderung. Bei einer Insolvenz der
Genossenschaft, insbesondere bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, werden aus dem vorhandenen Vermögen zunächst die Kosten des Insolvenzverfahrens sowie andere Gläubiger bedient. In der Regel bedeutet das, dass
Sie in einem Insolvenzverfahren keine Rückzahlung oder nur einen Teil des Darlehensbetrages erhalten.
Die Genossenschaft kann auch in Insolvenz fallen, wenn einzelne Anlageprojekte, für deren Finanzierung Sie der
Genossenschaft das Darlehen gewähren, finanziell erfolgreich sind, aber die Genossenschaft in anderen Projekten
oder aus anderen Gründen Verluste erwirtschaftet. Umgekehrt kann die Genossenschaft Ihr Darlehen bedienen, wenn
das Anlageprojekt mit einem Verlust abschließt, aber dieser Verlust durch Gewinne anderer Projekte oder sonstiges
Vermögen der Genossenschaft kompensiert wird.
Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit
vorhergesehen werden. Die Auszahlung der jährlichen Verzinsung und die Rückzahlung des Darlehens stehen unter
dem Vorbehalt, dass die Genossenschaft genügend Mittel zur Verfügung hat. Die Genossenschaft kann Höhe und
Zeitpunkt von Zuflüssen daher weder zusichern noch garantieren.
Der wirtschaftliche Erfolg der Genossenschaft hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Entwicklung der von ihr betriebenen Energieerzeugung und anderen Geschäften. Der wirtschaftliche Erfolg der Energieerzeugung wird wiederum beeinflusst von der Entwicklung der Strommärkte und den Witterungsbedingungen an den
Standorten der jeweiligen Anlagen, den rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für eine Stromabgabe, den
Wartungskosten sowie der allgemeinen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung. Insbesondere Risiken bezüglich der
Strompreisentwicklung und Inflation sowie der Abnutzung der Anlagen sind zu beachten. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf die Genossenschaft haben.
Aussichten für die Kapitalrückzahlung und Erträge
Die Darlehensgewährung hat langfristigen Charakter. Der jährliche Verzinsungsanspruch sowie der Anspruch auf
Rückzahlung des Darlehens werden nur fällig, soweit die Liquidität der Genossenschaft zur Bedienung der Ansprüche
ausreicht.
Das Darlehen, das Sie der Genossenschaft gewähren, beläuft sich auf 400 / 500 Euro oder ein Vielfaches davon.
Die Genossenschaft kann das Darlehen binnen sechs Monaten nach Abschluss des Darlehensvertrages abrufen.
Während dieses Zeitraums erhalten Sie keine Bereitstellungszinsen. Erst nach Abruf und Zahlung des Darlehensbetrages durch Sie an die Genossenschaft beginnt die Verzinsung des Darlehens.
Das Darlehen wird mit einem festen Zinssatz über die Laufzeit jährlich nachschüssig verzinst. Die Rückzahlung erfolgt
planmäßig in gleichen Raten aus Zins und Tilgung. Die erste Zins- und Tilgungszahlung erfolgt planmäßig bis zum
28.2. des Folgejahres nach dem Abschluss, die weiteren Zahlungen planmäßig jeweils ein Jahr später sowie zum
Ende spätestens 2 Monate nach dem Darlehensende. Grundlage für die Zinsberechnung ist der jeweilige Darlehens-
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stand im Kalenderjahr für das die Zinsen ermittelt werden, so dass durch die Tilgung des Darlehens auch der Betrag
der Zinsen Jahr für Jahr zurückgeht.
Kosten und Provisionen
Kosten und Provisionen werden für das Darlehen nicht erhoben.
Besteuerung
Die Zinszahlungen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer i.H. v. derzeit 25 %, dem
Solidaritätszuschlag i.H. v. derzeit 5,5 % bezogen auf die Abgeltungsteuer sowie ggf. der Kirchensteuer. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen der jeweiligen DarlehensgeberIn ab und kann künftig
Änderungen unterworfen sein. Zur Klärung individueller steuerlicher Fragen sollte ein steuerlicher Berater eingeschaltet werden.
Hinweise
Diese Hinweise zum Nachrangdarlehen und Kurzinformation stellt kein öffentliches Angebot und keine Aufforderung
zur Beteiligung dar. Insbesondere ersetzt sie in keiner Weise die eigenverantwortliche Würdigung des maßgeblichen
Nachrang- Darlehensvertrages. Diese Kurzinformation unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Die Genossenschaft haftet nur für solche Angaben in dieser Kurzinformation, die irreführend oder unrichtig sind.
Stand: 31.05.2015.
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Anlage 2) – SEPA Lastschriftmandat / Angaben zur Bankverbindung
Ausfertigung für: Zahlungsempfänger / Bank des Zahlungspflichtigen / Kopie für den Zahlungspflichtigen
Ich/Wir, als Darlehnsgeberin und im Falle des (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) der Genossenschaft beitretendes Mitglied
________________________________________________________________________ (Mandatsreferenz / Darlehenoder Mitgliedsnummer: __ __:__
) ermächtige die UniBremenSOLAR eG (Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE10ZZZ00001681284), einmalig eine Zahlung über __ __ __ __ __ € (in Worten ______________________________________________ - €)
für ein Darlehen und im Falle des (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) mit zugeordneten Genossenschaftsanteilen von meinem
Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der UniBremenSOLAR eG auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber, Name, Vorname:
______________________________________________
Kreditinstitut:
______________________________________________
BLZ:
______________________________________________
Kontonummer:
______________________________________________
BIC:
______________________________________________
IBAN:
Ort, Datum
__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
______________________________________________
______________________________________________
Unterschrift der KontoinhaberIn
Gleichzeitig beauftrage ich die Genossenschaft, die mir aus künftigen Zins- und Tilgungszahlungen und aus künftigen
Dividendenabrechnungen zustehenden Ansprüche dem vorgenannten Konto gutzuschreiben. Im Falle von einer Änderung der Bankverbindung teile ich diese rechtzeitig und unaufgefordert der Genossenschaft mit.
Ort, Datum
______________________________________________
______________________________________________
Unterschrift der DarlehensgeberIn
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Anlage 2) – SEPA-Lastschriftmandat / Angaben zur Bankverbindung
Ausfertigung für: Zahlungsempfänger / Bank des Zahlungspflichtigen / Kopie für den Zahlungspflichtigen
Ich/Wir, als Darlehnsgeberin und im Falle des (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) der Genossenschaft beitretendes Mitglied
________________________________________________________________________ (Mandatsreferenz / Darlehenoder Mitgliedsnummer: __ __:__
) ermächtige die UniBremenSOLAR eG (Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE10ZZZ00001681284), einmalig eine Zahlung über __ __ __ __ __ € (in Worten ______________________________________________ - €)
für ein Darlehen und im Falle des (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1) mit zugeordneten Genossenschaftsanteilen von meinem
Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der UniBremenSOLAR eG auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kontoinhaber, Name, Vorname:
______________________________________________
Kreditinstitut:
______________________________________________
BLZ:
______________________________________________
Kontonummer:
______________________________________________
BIC:
______________________________________________
IBAN:
Ort, Datum
__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
______________________________________________
______________________________________________
Unterschrift der KontoinhaberIn
Gleichzeitig beauftrage ich die Genossenschaft, die mir aus künftigen Zins- und Tilgungszahlungen und aus künftigen
Dividendenabrechnungen zustehenden Ansprüche dem vorgenannten Konto gutzuschreiben. Im Falle von einer Änderung der Bankverbindung teile ich diese rechtzeitig und unaufgefordert der Genossenschaft mit.
Ort, Datum
______________________________________________
______________________________________________
Unterschrift der DarlehensgeberIn
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Anlage 3) - Zins- und Tilgungsplan (wird noch eingefügt)
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Anlage 4) - Beitrittserklärung von neuen Mitgliedern bzw. Erklärung von bestehenden Mitgliedern zur
Zeichnung von Geschäftsanteilen in Verbindung mit der Ausgabe eines Darlehen (§ 3, Abs. 1 Ziff. 1.)
UniBremenSOLAR eG
Mitgliedsnummer: __ __ __
Angaben der/s Beitretenden/ zeichnenden Mitglieds:
Name, Vorname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Wohnort
Telefonnummer dienstlich u. privat
E-Mailadresse
Status an der Universität: Studierende/Mitarbeiter
Geburtsdatum
Steueridentifikations-Nr.
☒
Ich erkläre hiermit meinen Beitritt zur UniBremenSOLAR eG. Eine Abschrift der Satzung in ihrer gegenwärtig geltenden Fassung ist mir zur Verfügung gestellt worden (z.B. über die Webseite: http://www.uni-bremen.de/unibremensolar).
Ich möchte mich mit insgesamt __ __ __ __ __ Geschäftsanteilen (Mindesteinlage sind 20 Anteile, die gewählte Anzahl
der Anteile entspricht nach Satzung einem Vielfachen von zwanzig) an der UniBremenSOLAR eG beteiligen. Ich verpflichte mich, die nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Zahlungen in Höhe von 5 Euro je Geschäftsanteil zu leisten.
Insgesamt verpflichte ich mich daher __ __ __ __ __ Euro (der Betrag entspricht der Anzahl der Anteile multipliziert mit
5 Euro) zu leisten.
☐ Ich möchte die in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Informationen der Genossenschaft beziehen. Die Genossenschaft gibt
die E-Mailadresse des Mitglieds nicht an Dritte weiter. Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden eingehalten.
Ort, Datum
Unterschrift des beitretenden Mitglieds
☒
SEPA-Lastschriftmandat
siehe dem Vertrag beigefügte Anlage 2) - SEPA-Lastschriftmandat / Angaben zur Bankverbindung
Mitgliedschaft zur Beteiligungsoption 1. zugelassen am: