Umgang mit Muslimen im Einsatz- und Rettungsfall

Joachim Peters
Umgang mit Muslimen im Einsatz und Rettungsfall
Vorwort
Alle hier aufgeführten Erkenntnisse sind aus meinen persönlichen Gesprächen, eigenen Erlebnissen
und Publikationen zusammengetragen worden. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Grundsätzliches
Zu Beginn und zur Erläuterung dieser Zeilen muss gesagt werden, dass es sowohl im muslimischen
wie auch im christlichen Glauben Ansichten gibt, die von denen der Mehrheit abweichen. Als Beispiel
sei hier die Ablehnung der Bluttransfusion durch die Glaubensgrundsätze der Zeugen Jehovas
genannt. Dieser Grundsatz ergibt sich aus einer Aussage in der Bibel, in der es heißt, dass Gott das
Essen von Blut verboten hat.1
Der Islam seinerseits spricht vom Grundsatz, dass der Mensch so an Gott zurückgegeben werden soll,
wie er von ihm gekommen ist. Das wiederum würde grundsätzlich jede Form von Piercing und
Tätowierung, aber vor allem die Blut- oder Organspende unmöglich machen.
Dagegen jedoch steht der Grundsatz, dass die Rettung eines Menschenlebens gottgefällig ist. Unter
Beachtung dieses Grundsatzes hat der Zentralrat der Muslime bereits im Jahre 1997
Organtransplantationen als mit dem islamischen Prinzip vereinbar eingestuft und sie als Zeichen des
Mitgefühls interpretiert. Das gilt somit auch für die niederschwelligen Eingriffe, wie Blutspenden.
Dennoch kann es bei Einsätzen zu Überreaktionen von sehr konservativ oder fundamentalistisch
eingestellten Personen kommen.
Krankheit, Tod und Trauer aus muslimischer Sicht
Zunächst sollte man sich bewusst sein, dass der Begriff der Ehre im muslimischen Leben eine
wesentliche Rolle spielt. Jeder Muslim strebt nach Ehre und hat Angst davor, sie zu verlieren, da ein
ehrloser Mensch damit auch jeglichen Respekt verliert. Das sowohl vor Allah, wie auch vor der
islamischen Gemeinschaft.
Krankheit
Ein Muslim betrachtet eine Krankheit als etwas Negatives. Für ihn ist sie eine von Gott gegebene
Strafe für Sünden, die er begangen hat. Daher erleben Muslime Krankheiten auch viel emotionaler
und totaler als z.B. Christen. Schmerzen werden viel heftiger geäußert und im Gegensatz zur
christlichen Tradition gilt das Ertragen von Krankheit und Schmerz nicht als Tugend.
1
„Ihr sollt nicht das Blut von irgendeiner Art Fleisch essen, weil die Seele von jeder Art Fleisch sein Blut ist.
Jeder, der es isst wird vom Leben abgeschnitten werden.“ 3. Buch Moses, Kapitel 17, Vers 14.
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Die Krankheit weckt den Wunsch nach einem „Gegenmittel“. Damit sind jedoch nicht nur
Medikamente oder medizinische Versorgung gemeint, sondern auch Anteilnahme und Zuwendung.
Somit sind Krankenbesuche nicht nur Teil der religiösen Pflicht, sondern auch fest in der alltäglichen
Tradition verankert. Je höher die Anzahl der Besucher, desto größer die Ehre des Erkrankten. Das
kann aber auch zu Problemen führen, die man häufig in Mehrbettzimmern von Krankenhäusern
erleben kann.
Im Einsatzfall kann diese Form der großen Anteilnahme aber manchmal bedrohlich wirken, da die
Anwesenheit von vielen Personen möglicherweise falsch interpretiert wird.
Ein weiterer Grundsatz ist, dass Männer die Krankenpflege von Frauen verboten ist. Eine Ausnahme
davon ist der Arzt2. Sein Können ist von Gott gegeben, daher darf er Frauen untersuchen und
behandeln.
Die Stellung der Mitarbeiter des Rettungsdienstes ist der des Arztes gleichgestellt und damit auch
jede Form der ersten Hilfe durch Männer relativ problemlos. Insbesondere für die Mitarbeiterinnen
der Rettungsdienste ist dies vollkommen unproblematisch.
Falls die Lage es zulässt, kann es sehr hilfreich sein, vorher mit dem Familienoberhaupt zu
besprechen, welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind. Dies kann insbesondere sehr wichtig
sein in Hinblick auf Untersuchungen der weiblichen Scheide (Jungfernschaft). Die Sexualität und Ehre
der Frauen sind ein besonders geschütztes Gut der gesamten Familie.
Weiterhin kann angeboten werden, dass eine weibliche Angehörige, sozusagen als „Anstandsdame“
der Maßnahme beiwohnt.
Alle anderen sollten den Raum verlassen, da der oder die Kranke so vor Ehrverlust geschützt wird.
Bei der Behandlung sollten nur die notwendigen Körperteile entblößt und nachher auch wieder
bedeckt werden. Dies gilt nicht nur für alle Formen der ersten Hilfe, wie z.B. im Falle einer Thorax
Untersuchung, sondern auch für Leichenschauen.
Grundsätzlich bleiben jedoch notwendig lebensrettende und/oder strafprozessuale Maßnahmen
davon unberührt.
Tod
Für einen Muslim gehört der Tod zum Leben, wie die Nacht zum Tag. Gott gibt ihm das Leben und
Gott nimmt es ihm wieder. Daher hat der Mensch kein Recht letzteres selbst zu tun. Der Suizid wird
im muslimischen Glauben als Sünde angesehen. Es kann daher vorkommen, dass andere Muslime
den Angehörigen das Handeln des Suizidenten zum Vorwurf machen und sie damit noch tiefer in die,
ohnehin schon bestehende Verzweiflung und Trauer stürzen. Daher sollte im Einzelfall genau
abgewogen werden, ob z.B. bei der Überbringung einer solchen Todesnachricht bereits ein Imam
hinzugezogen werden sollte.
Im muslimischen Glauben gibt es die Annahme, dass im dritten Monat ein Engel die Schwangere
besucht und dem Kind im Mutterleib drei Dinge bringt: Die Seele, das Schicksal und das Todesdatum.
2
(Hekim – Der die Heilkunst Ausübende)
Umgang mit Muslimen im Einsatz und Rettungsfall - Seite 2
Diese Ansicht ist auch in westlichen Kulturen vertreten, wenn Menschen davon sprechen, dass alles
vorbestimmt ist und dass es eine Art Lebensuhr gibt.
Der gläubige Muslim, der sich seines Todes gewiss ist, bereitet sich durch das Gebet darauf vor und
legt damit Rechenschaft über sein bisheriges Leben ab. Er hat die Absicht im Angesicht des Todes
rein zu werden.
Diese Phase ist aber auch für die Angehörigen wichtig, da es für sie die letzte Möglichkeit bedeutet,
dem Sterbenden Ehre zu erweisen und von ihm Vergebung für das zu erhalten, was sie ihm angetan
haben.
In muslimischen Familien ist es sehr unterschiedlich, ob über den Tod gesprochen wird. Oft nicht
einmal mit dem Sterbenden. In modernen Familien ändert sich diese Vorgehensweise ganz langsam.
Für alle Eltern ist es schlimm ein Kind zu verlieren. Geschieht dies bei der Geburt eines muslimischen
Kindes, ist es für die Eltern von Wichtigkeit, ob das Kind geatmet und somit gelebt hat, denn das
wiederum würde die Bestattung nach muslimischen Riten erfordern.
Das erste was dem Neugeborenen und das letzte was dem Sterbenden ins Ohr geflüstert wird, ist die
Schahada, das muslimische Glaubensbekenntnis.3
Trauer
Grundsätzlich gilt, der Grundsatz: Jeder Mensch trauert anders, unabhängig von Herkunft und
Religion. In der islamischen Kultur wird aber oft geklagt und geweint und diese laut geäußerten
Gefühle können auf andere Menschen befremdlich wirken. Teilweise werden auch spontan
Klagelieder gedichtet. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Trauer in muslimischen Familien oft
heftiger ausfällt als in christlichen.
Daher ist es wichtig, entsprechende Geduld und Akzeptanz aufzubringen um der Trauer ein
angemessenen Zeitraum einzuräumen.
Weiterhin ist es üblich, dass sich viele Leute bei der trauernden Familie einfinden. Eine stille Art der
Trauer, in der man die Angehörigen sich selbst überlässt ist, dort kaum denkbar. Man will den
Hinterbliebenen die alltäglichen Arbeiten abnehmen und ihnen so Raum für ihre Trauer geben. Daher
bietet man sich an, Hausarbeiten zu übernehmen, sich um die Kinder zu kümmern oder bei den
Vorbereitungen für die Trauerfeier zu helfen.
Umgang mit Toten
Heute gibt es vereinzelt islamische Bestattungsunternehmer, wohingegen früher alles von der
Familie geregelt wurde. Dennoch ist die Familie bemüht, den Toten nie allein zu lassen. Das
wiederum kann ein Grund sein, warum sich Angehörige nur schwer davon abhalten lassen, z.B. bei
einem Unfall zur Leiche zu gelangen.
Auch ist es den Familienangehörigen vorbehalten den Leichnam zu waschen, wobei wiederum streng
darauf geachtet wird, dass diese Tätigkeit nur gleichgeschlechtlich vorgenommen wird.
3
Ich bezeuge, es gibt keinen Gott außer Allah und ich bezeuge, dass Mohammed sein Gesandter und Diener ist.
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Diese Waschung erfolgt dreimal und beinhaltet auch die Reinigung der Hände, sowie des Gesichtes,
des Mundes, der Ohren und der Nase. Danach wird der Leichnam in drei weiße Tücher gewickelt, bei
denen sehr häufig auch das Gewand des Toten verwendet wird, welches er auf der Hadsch getragen
hat, sofern er die Pilgerfahrt nach Mekka absolviert hat.
Die schlichten weißen Tücher sollen dafür sorgen, dass im Tod alle Menschen gleich sind und auch so
vor Gott treten sollen.
Die Waschung des Leichnams sollte innerhalb von 24 Stunden vorgenommen werden, die Bestattung
innerhalb von 48 Stunden abgeschlossen sein. Bis zur Bestattung werden in der Moschee Gebete für
den Toten gesprochen.
Diese Regelung funktioniert heute nicht mehr, da viele der in Deutschland Verstorbenen schon zu
Lebzeiten den Wunsch hegen, zumindest in heimischer Erde begraben zu werden.
Diesen Wunsch bedenkend haben die muslimische Institutionen Sterbeversicherungen gegründet,
welche die Kosten für die Überführung des Leichnams, sowie den Transport eines Angehörigen bis
zum Heimatort übernehmen.
In das Grab, welches gen Mekka ausgerichtet sein soll, wird der Verstorbene ohne Sarg auf die rechte
Seite gelegt und der Leichnam mit Bretter abgedeckt. Da im Tode alle Menschen gleich sind, gibt es
auf dem Grab auch keine Kränze oder Kerzen. Auch später gibt es keine Blumen, aber gegebenenfalls
ein schlichte Grabstele.
Es kommt noch relativ selten vor, dass Muslime in Deutschland beerdigt werden. Obwohl es bereits
1763 gab es in Deutschland durch kaiserliche Anordnung eine Bestattungserlaubnis für muslimische
Diplomaten gab. Im Jahre 1798 schenkte Friedrich Wilhelm III. den Muslimen ein Friedhofsgelände,
auf dem der dritte Gesandte des osmanischen Reiches Ali Aziz Efendi bestatte wurde.
Was einer muslimischen Bestattung in Deutschland auch oft noch im Wege steht ist die Sargpflicht.
Diese jedoch ist mittlerweile bereits in einigen Städten und Gemeinden aufgehoben worden.
Auch wenn der Wunsch, wenigstens im Tode in die Heimat zurückzukehren menschlich verständlich
ist, so ergibt sich aus der muslimischen Geschichte auch noch eine andere Sichtweise. Denn nachdem
der Prophet seine Gefährten in ferne Länder gesandt hatte, wurden sie nach ihrem Tod dort auch
begraben. Mohammed hatte ihnen aufgetragen, dass sie die Länder in denen sie lebten, als ihre neue
Heimat betrachten sollten.
Ist der Tote erst einmal beerdigt gilt die ewige Totenruhe bis zur Auferstehung. Dies sollte vor allem
im Falle einer juristisch notwenigen Exhumierung besonders bedacht werden.
Reaktionen und Gefahren
Südländische Menschen sind durch ihre Herkunft und Entwicklung eher von Emotionen als von
Kognition geprägt. Daher können ihre Reaktionen auch sehr viel heftiger ausfallen, als bei anderen
Menschen. Dies schlägt sich häufig in der Lautstärke ihrer Stimme, ihrer Mimik und Gestik nieder,
aber auch im Unterschreiten der körperlichen Distanz. Ein altes Sprichwort sagt: „Einem Araber beim
Sprechen die Hand festzubinden, ist so als würde man ihm die Zunge festbinden.“
Diese emotionale Art der Trauer kann jedoch so eskalieren, dass es sogar im Falle eines natürlichen
Todes zu heftigen Auseinandersetzungen mit medizinischem Personal oder der Polizei kommen kann.
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Ist der Tod eines Menschen auf eine Straftat zurückzuführen, obliegt es den Männern als Bewahrer
der Ehre, diese durch Rache wieder herzustellen. Das wiederum bedeutet, dass es grundsätzlich ein
männliches Familienmitglied sein muss, welches die Rache ausüben muss. Diese Personen müssen
dazu aber nicht in Deutschland leben, wenn auch die Mehrzahl dieser Täter aus dem näheren
familiären Umfeld kommt.
Der Zeitpunkt der Rache ist dabei nicht festgelegt. Sie kann „kalt“ serviert werden, aber man sollte
im Einsatzfall grundsätzlich auch mit einer spontanen Reaktion rechnen.
Die Rache kann aber auch bei weniger gläubigen Familien eine Rolle spielen, da sie häufig in der
Kultur verhaftet ist.4
Eine besondere Form der „muslimischen Rache“ waren die Ausschreitungen in Zusammenhang mit
den Mohammed-Karikaturen, bei denen weltweit über 50 Menschen starben.
Einsatztaktik
Dass es bei Einsätzen zu Überreaktionen kommt, ist eher die Ausnahme als die Regel, dennoch sollte
man diese Möglichkeit immer in taktische Überlegungen einbeziehen.
Die Einsatztaktik unterscheidet sich nicht sehr von der, anderer Einsätze bei denen man mit
möglichen Ausschreitungen rechnet. Absprache und eine Situationseinschätzung ist dabei in jedem
Fall hilfreich. Was man zusätzlich noch überlegen könnte:
 Was weiß ich über den Einsatzgrund?
o Liegt ein Unfall, ein natürlicher Tod oder eine Straftat vor? Kann es dadurch zu
möglichen Überreaktionen kommen?
o Wer ist verletzt oder getötet worden? Familienoberhaupt, Kind – Sind dadurch noch
erhöhtere Emotion zu erwarten?
o Wer war Anrufer? Spricht er deutsch? Gehört er zur Familie?
o Wer ist außer uns noch oder schon vor Ort? Notarzt?
 Was weiß ich über den Einsatzort?
o Liegt er in einem Stadtteil oder einer Straße, in der viele Familien mit muslimischem
Glauben leben? Muss ich daher mit größeren Menschenansammlungen rechnen?
o Liegt er in einer Wohnung oder im Freien? Muss ich von sehr beengtem Einsatzraum
ausgehen? Muss ich mit Menschenansammlungen rechnen.
o Kommen oder sind Angehörige an der Unglückstelle oder am Tatort? Werden welche
erwartet? Werden sie versuchen zu dem oder der Tote(n) zu gelangen?
4
Wie etwa beim KANUN, dem überlieferten Gewohnheitsrecht der Albaner
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o Kann ich z.B. bei einem Verkehrsunfall den Angehörigen einen „geschützten“ Raum
anbieten? (Büro, Bully, etc.)
o Wer ist dort mein Ansprechpartner? Familienoberhaupt? Ältester Sohn?
o Respekt und Höflichkeit beachten (falls möglich Zeit und Raum für Trauer geben)
o Absprache und Erläuterung der notwendigen Maßnahmen mit dem
Familienoberhaupt, damit er Anweisungen und Anordnungen an die Familie geben
kann
 Eventuell Unterstützung durch die Notfallbegleiter/Notfallseelsorger
o Hilfe zunächst vollkommen unabhängig von der jeweiligen Religion des Betreuers
o Der Mensch und seine Trauer stehen im Vordergrund
o Wird religiöser Beistand gewünscht, wird von den Notfallseelsorgern ein
religionsspezifischer Kontakt hergestellt.
 „Spagat“ zwischen Mitgefühl und Vorschriften
o Teilweise stehen juristische Formvorschriften den muslimischen Glaubensregeln
entgegen

Beschlagnahme des Leichnams (Verstoß gegen das Gebot, dass der oder die
Tote nie alleine sein soll(en) oder gegen das Gebot, dass die Bestattung
innerhalb von 48 Stunden erfolgen soll

Obduktion (Verstoß gegen das Gebot der Veränderung des Körpers)

Exhumierung (Verstoß gegen das Gebot der ewigen Totenruhe bis zur
Auferstehung)
 „Notbremse“
o taktische Absprachen für den Falle einer eskalierenden Situationsentwicklung
o Wann und wie ziehen wir uns zurück? Alles stehen und liegen lassen („safety first“)
Abschließende Betrachtungen
Straftaten, Unglücksfälle und auch andere einschneidende Ereignisse sind dazu geeignet, Menschen
aus der Fassung zu bringen, sie in Trauer zu stürzen und ihr Handeln möglicherweise irrational
werden zu lassen. Das gilt für alle Menschen weltweit.
Der Umgang mit Tod und Trauer hingegen kann, wie beschrieben sehr unterschiedlich sein.
Wissen um diesen unterschiedlichen Umgang kann uns dabei helfen, die Trauer von Menschen aus
anderen Kulturen zu verstehen und ihnen professionell Bestand zu leisten, denn:
Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren.
Albert Schweitzer
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Informationen zum Autor
Joachim Peters (57) arbeitet als Kriminalhauptkommissar beim Landrat
Lippe in Detmold. Er stammt aus dem Ruhrgebiet, wo er viele Jahre als
Bezirksbeamter in Wohnquartieren mit hohem muslimischem
Bevölkerungsanteil tätig war. Seit dem Jahr 2000 beschäftigt er sich mit
Thema Islam und führt eigene Seminare und Schulungen durch. 2004
wechselte er nach Lippe, wo er seit 2011 offiziell als Kontaktbeamter
für die muslimischen Institutionen zuständig ist.
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