Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen

Technische
Anschlussbedingungen
für Brandmeldeanlagen
auf dem Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Kiel
Stand: 07.2013
TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Abkürzungen ............................................................................................................ 3
Geltungsbereich ....................................................................................................... 4
Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen und deren Errichter ............ 5
Ablauf und Antragstellung ...................................................................................... 7
Einbindung der Feuerwehr in die Planungsphase ................................................. 8
Alarmübertragung ................................................................................................... 9
Brandmeldeanlage - technische Einrichtungen.....................................................10
BMZ – Brandmeldezentrale ..................................................................................10
FBF – Feuerwehrbedienfeld ..................................................................................10
FAT – Feuerwehranzeigetableau ..........................................................................10
FIBS – Feuerwehr-Informations- und Bediensystem ..........................................11
FSD – Feuerwehrschlüsseldepot ..........................................................................11
FSE – Freischaltelement .......................................................................................12
Brandmelder .........................................................................................................12
Brandschutzeinrichtungen ...................................................................................13
Gebäudefunkanlagen ...........................................................................................14
8. Orientierungshilfen für die Feuerwehr...................................................................15
9. Maßnahmen gegen Fehl- oder Falschalarmierung ...............................................16
10. Abnahme der Brandmeldeanlage ..........................................................................17
11. Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage ..................................................19
12. Abschaltung der Brandmeldeanlage......................................................................20
13. Kostenersatz und Entgelte ......................................................................................21
Kontakte ........................................................................................................................22
Impressum .....................................................................................................................23
Anlage A Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots
Anlage B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
1. Abkürzungen
BMA
BMZ
ÜE
ÜAG
FBF
FGB
FSD
FSK
FAT
FSE
FIBS
TAB
SPZ
VdS
VDE
IRLS
Brandmeldeanlage
Brandmeldezentrale
Übertragungseinrichtung
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen
Feuerwehrbedienfeld
Feuerwehrgebäudefunk - Bedienfeld
Feuerwehrschlüsseldepot
Feuerwehrschlüsselkasten
Feuerwehranzeigetableau
Freischaltelement
Feuerwehrinformations- und Bediensystem
Technische Anschlussbestimmungen
Sprinklerzentrale
Verband der Sachversicherer
Verband der Elektrotechnik
integrierte - regional - Leitstelle
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
2. Geltungsbereich
Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage, die über
verschiedene Detektoren ein Schadenfeuer ermittelt und automatisch
eine Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle, i.d.R. die Feuerwehr,
weiterleitet. Des Weiteren können Brandfallsteuerungen (z.B.
Löschanlagen, Brandschutztore, etc.) über die Brandmeldeanlage
angesteuert werden.
Brandmeldeanlagen dienen somit dem Schutz von Menschen, Tieren und
Sachwerten. Die frühzeitige Detektion eines Brandes ermöglicht
einerseits den Menschen im Gebäude eine rasche Flucht und
andererseits der Feuerwehr ein zügiges Eingreifen.
In der Regel werden Brandmeldeanlagen im Baugenehmigungsverfahren
oder durch die Sachversicherer gefordert, aber auch auf eigenen Wunsch
kann eine BMA installiert und an die ÜAG der Feuerwehr angeschlossen
werden.
Dieses Dokument regelt die technischen Anforderungen und
Bedingungen die an die Errichtung und den Betrieb von
Brandmeldeanlagen, auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel mit
direkter Aufschaltung an die Übertragungsanlage für
Gefahrenmeldungen der Berufsfeuerwehr Kiel, in der integrierten –
regional - Leitstelle Mitte, gestellt werden.
Diese Anschlussbedingungen betreffen sowohl Neuanalagen, als auch im
Bestand befindliche Anlagen. Weiterhin enthalten sie Regelungen zum
Vertragswesen und zur Kostenpflicht.
Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einem schriftlichen
Antrag an die Feuerwehr Kiel, Abteilung vorbeugender Brand- und
Gefahrenschutz.
Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
Die Feuerwehr Kiel behält sich außerdem vor, im Einzelfall abweichende
Regelungen festzulegen, wenn dies aus feuerwehrtaktischer oder –
technischer Sicht notwendig ist.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
3. Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen
und deren Errichter
Allgemeine Anforderungen
Brandmeldeanlagen, mit direkter Aufschaltung an die
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Landeshauptstadt Kiel,
sind gemäß den gültigen Vorschriften und nach dem Stand der Technik
zu errichten. Im Besonderen sind die folgenden Regelungen, in ihren
jeweils gültigen Fassungen, zu beachten.
DIN 14675
VDE 0833
DIN EN 54
DIN 4066
DIN 14661
DIN 14662
DIN 14663
DIN 14623
DIN 14095
DIN 14034-6
VdS 2105
VdS 2095
VdS 2129
VdS 2843
VDE 0100
VDE 0800
MLAR
Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb
Gefahrenmeldeanlage für Brand, Einbruch und Überfall
Brandmeldeanlagen
Hinweisschilder für die Feuerwehr
Feuerwehrwesen – Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen
Feuerwehranzeigetableau
Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld
Orientierungsschilder für automatische Brandmelder
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen
Schlüsseldepots, Anforderung an Anlagenteile
VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen – Planung und
Einbau
VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für
Brandmeldeanlagen
Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für
Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V
Fernmeldetechnik
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
Tabelle 1 allgemeine Anforderungen an BMA
Brandmeldeanlagen, sowie deren Errichter müssen vom Verband der
Sachversicherer anerkannt sein.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Sofern VDE/DIN- und VdS Bestimmungen voneinander abweichende
Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen der VDE/DIN als
Mindestanforderung.
Nicht ausführliche oder gar nicht beschriebene Leistungsmerkmale,
berechtigen nicht zur individuellen Auslegung, sondern müssen
sinngemäß funktionieren, in allen angeschlossenen BMA gleich sein und
mit der Feuerwehr abgesprochen werden.
Anforderungen an den Errichter
Die ausführende Fachfirma muss gemäß DIN 14675 „Brandmeldeanlagen
- Aufbau und Betrieb“ zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist,
spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr, vorzulegen.
Desweiteren muss die Brandmeldeanlagen selbst, sowie deren Errichter
vom Verband der Sachversicherer „VdS“ anerkannt sein.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
4. Ablauf und Antragstellung
Der künftige Betreiber der BMA stellt zunächst einen Antrag auf
Einrichtung einer Übertragungseinrichtung und auf Anschluss an die
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Landeshauptstadt Kiel
in der integrierten-Regional-Leitstelle Mitte beim Konzessionär, Bosch
Sicherheitssysteme GmbH (Formblatt).
Desweiteren ist ein formloser Antrag an die Berufsfeuerwehr Kiel,
Abteilung vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz mit Angaben zu
Betreiber mit Rechnungsanschrift (falls Mietverhältnis Vermieter und
Mieter), Gebäudenutzung, Anschrift, BMA-Planer, BMA-Errichter und
Zeitplan, zu stellen.
Sicherheitsrelevante Anlagenteile, wie z.B. Feuerwehschlüsseldepot mit
Zuhalteschloss, Freischaltelement, Profilhalbzylinder für FIBS oder FBF
sowie Feuerwehrschlüsselkasten, werden durch die Feuerwehr bei der
Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG bestellt.
Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Betreiber.
Einbaurelevante Teile (FSD und Einbaurohr des FSE) werden direkt an
den Betreiber der BMA ausgeliefert.
Der Einbau des Zuhalteschloss im FSD sowie der Einbau der
Profilhalbzylinder und das Einsetzen des Freischaltelements erfolgt im
Rahmen der Abnahme durch die Feuerwehr, durch einen berechtigten
Feuerwehrbeamten der Abteilung vorbeugender Brand- und
Gefahrenschutz.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
5. Einbindung der Feuerwehr in die Planungsphase
Der Betreiber der Brandmeldeanlage verpflichtet sich dazu, die
Feuerwehr an allen wesentlichen Punkten der Planungsphase
angemessen zu beteiligen.
Dies betrifft im Besonderen:
- Zufahrten, Zugänge und Anlaufstelle für die Feuerwehr
- Auswahl und Anordnung von automatischen und nicht automatischen
Brandmeldern
- Einbindung von Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmierung
- Standort und Beschilderung von BMZ, FIBS, FBF, FAT
- Anordnung von FSD, FSE, Blitzleuchte, Laufkarten, etc.
- Anschluss und Steuerung von Brandschutzeinrichtungen
(automatische Löscheinrichtungen, Türschließanlagen, etc.)
- Abweichungen von den allgemeinen Anforderungen (siehe 3.)
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
6. Alarmübertragung
Bindeglied zur Alarmübertragung von den Brandmeldeanlagen zur
Leitstelle der Feuerwehr sind die Übertragungseinrichtungen und die
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen in der IntegriertenRegional-Leitstelle Mitte.
Die Landeshauptstadt Kiel hat das ausschließliche Recht, die
Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen zum Anschluss von
Brandmeldeanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel zu
unterhalten und zu betreiben, an die – Bosch Sicherheitssysteme GmbH
(Konzessionär), Frankfurt/Main – übertragen.
Somit werden auch die Übertragungseinrichtungen (ehemals
„Hauptmelder“) den Betreibern vom Konzessionär auf Mietbasis zur
Verfügung gestellt.
Der Antrag auf Einrichtung einer ÜE ist somit direkt an den Konzessionär
zu richten.
Die ÜE wird vom Konzessionär anschließend eingerichtet und gewartet.
Sie bleibt in dessen Eigentum.
Störungen der ÜE oder im Mietleitungsnetz werden, sofern sie bei der
Feuerwehr Kiel angezeigt werden, umgehend an den Konzessionär
gemeldet.
Übertragungseinrichtung und Brandmeldezentrale sind in direkter Nähe
zueinander zu installieren.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
7. Brandmeldeanlage - technische Einrichtungen
BMZ – Brandmeldezentrale
Die Brandmeldezentrale ist das Herzstück der BMA. Von hier aus werden
sämtliche Funktionen überwacht, gesteuert und Meldungen
weitergeleitet. Wenn ihr Standort im Bereich der Anlaufstelle für die
Feuerwehr liegt, kann auf ein FAT verzichten werden. Ist dies nicht der
Fall, ist die BMZ für die Feuerwehr im Einsatz nicht von Bedeutung. Die
Lage der BMZ ist auf einer Laufkarte und auf dem Feuerwehrplan zu
verzeichnen.
Die Anforderungen aus EN 54-2 sind einzuhalten.
Brandmeldezentralen in Reihen oder in Unterschaltungen sind nicht
zulässig.
Es können aber in Absprache mit dem Konzessionär mehrere BMA an
eine Übertragungseinrichtung angeschlossen werden
FBF – Feuerwehrbedienfeld
Das Feuerwehrbedienfeld ist eine abgesetzte Steuerungseinheit der BMZ,
ausschließlich für die Feuerwehr. Es ist gemäß DIN 14661 auszubilden
und unmittelbar im Bereich der Anlaufstelle für die Feuerwehr
anzubringen. Ist das FBF nicht in einem FIBS untergebracht, ist das FBF
durch einen Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung zu sichern. Diese
Schließung wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung
gestellt.
FAT – Feuerwehranzeigetableau
Ist die Brandmeldezentrale nicht am Hauptzugang der Feuerwehr (neben
dem FBF) angebracht, ist ein FAT gemäß DIN 14662 neben dem FBF zu
installieren.
Ist das FAT nicht in einem FIBS untergebracht, ist das FBF durch einen
Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung zu sichern. Diese Schließung
wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung gestellt.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
FIBS – Feuerwehr-Informations- und Bediensystem
Die Feuerwehr Kiel empfiehlt die gemeinsame Anbringung von FAT, FSD
und Laufkarten in einem so genannten „FIBS“ (Feuerwehr-Informationsund Bediensystem). Das FIBS ist einseitig durch einen Halbzylinder mit
Feuerwehrschließung zu sichern. Diese Schließung ermöglicht den
Zugriff auf beide Türen des FIBS. Die andere Seite mit ausschließlichem
Zugang zu den Laufkarten wird mit einer beliebigen Schließung
ausgestattet und erlaubt so dem Betreiber jederzeit zu Revisionszwecken
Zugriff auf die Laufkarten.
Die Feuerwehrschließung wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur
Verfügung gestellt.
Das FIBS ermöglicht auch die Unterbringung von FeuerwehrGebäudefunk-Bedienfeld FGB, weiteren Steuerungseinheiten oder auch
Ersatzscheiben für nicht-automatische Brandmelder.
Das FIBS wird in der Regel in Feuerwehrrot (RAL 3000) ausgeführt. In
Absprache mit der Feuerwehr kann hiervon abgewichen werden.
FSD – Feuerwehrschlüsseldepot
Bei Gebäuden, bei denen ein Zugang für die Feuerwehr nicht rund um
die Uhr gewährleistet werden kann, ist in Absprache mit der Feuerwehr
ein Feuerwehrschlüsseldepot zu installieren. Das FSD ist nach Vorgabe
des Sachversicherers als FSD – Typ 2 oder 3 auszuführen.
Das FSD ist mit allen Schlüsseln oder Zugangskarten auszustatten, um
gewaltfrei in alle, durch die BMA überwachten, Räumlichkeiten zu
gelangen. Auf Grund des geringen Platzbedarfs in Standard – FSD sind
Generalschlüssel zu bevorzugen. Sind aus technischen Gründen mehrere
Schlüssel oder Karten notwendig, ist dies bei der Auswahl des FSD zu
berücksichtigen oder nach Absprache mit der Feuerwehr ein Feuerwehr –
Schlüsselkasten im Bereich des FIBS zu installieren.
Werden mehrere Schlüssel im FSD aufbewahrt, sind diese untrennbar
miteinander zu verbinden.
Alle Schlüssel oder Karten sind deutlich und verwechslungsfrei zu
beschriften.
Die Feuerwehr nimmt in keinem Fall Objektschlüssel oder Zugangskarten
an.
Für Einrichtung und Betrieb von FSD gelten besondere Vereinbarungen,
sie liegen der TAB als Anhang bei.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Um der Feuerwehr Zugang zum Grundstück durch z.B. Schranken, Poller
etc. zu ermöglichen, können diese entweder direkt mit einer
Feuerwehrschließung ausgestattet werden oder alternativ ein
Feuerwehrschlüsselkasten mit den notwendigen Schlüsseln installiert
werden.
Diese Feuerwehrschließung kann ausschließlich über die Feuerwehr Kiel
bezogen werden.
Diese Schließung darf keinen Zugang zum Gebäude gewähren.
FSE – Freischaltelement
Sofern ein Gebäude mit einem FSD ausgestattet wird, ist ebenfalls ein
FSE vorzusehen. Das FSE ermöglicht der Feuerwehr den Zugang zum
Objekt, auch wenn die Brandmeldeanlage, das Feuer noch nicht
detektiert hat oder eine andere Hilfeleistung im Gebäude von Nöten ist.
Das FSE ist in unmittelbarer Nähe zum FSD und wenn möglich außerhalb
des Handbereichs zu installieren. Das Freischaltelement ist wie ein nichtautomatische Brandmelder an die BMZ anzuschließen.
Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht
beeinflussen, eine Gebäudefunkanlage ist hingegen anzusteuern.
Die Fernauslösung der ÜE und die damit verbundene Entriegelung des
FSD durch die Feuerwehr sind zulässig.
Brandmelder
Die Auswahl und Installation von Brandmeldern erfolgt gemäß
Brandschutzkonzept bzw. BMA – Planung und ist nach dem Stand der
Technik auszuführen (siehe allgemeine Anforderungen).
Alle Brandmelder sind dauerhaft und gut lesbar mit der Gruppen- und
Meldernummer zu kennzeichnen.
Die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder
sowie das Verwenden von Mehrkriterienmeldern wird ausdrücklich
empfohlen.
Brandmelder in Zwischendecken, Zwischenböden, Schächten oder
Kanälen müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Die Melder
sind an ihren Revisionsöffnung mit gut lesbaren roten Schildern, mit
Gruppen- und Meldernummer, kenntlich zu machen. Notwendige
Hilfsmittel, wie z.B. Deckenheber, Trittstufen, Leitern etc., sind am FIBS
bzw., am FBF ständig für die Feuerwehr bereitzuhalten.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Nichtautomatische Brandmelder werden in der Regel vor allem in
Fluchtwegen und in der Nähe von mobilen Löscheinrichtungen installiert.
Im FIBS sind Ersatzscheiben für die nichtautomatischen Brandmelder
vorzuhalten. Die Installation von nicht automatischen Brandmeldern in
öffentlich zugänglichen Bereichen ist mit der Feuerwehr im Vorfeld
abzustimmen.
Zur Vermeidung von Falschalarmierungen sind Rauchmelder
grundsätzlich in Zweigruppen- oder Zweimelderabhängigkeit zu schalten.
Die Installation von Mehrkriterien-Meldern wird empfohlen.
Brandschutzeinrichtungen
Sämtliche Brandschutzeinrichtungen die über die Brandmeldeanlage
angesteuert werden sollen, sind während der Planung mit der Feuerwehr
abzustimmen.
Bei der Installation von Sprinkleranlagen ist je Alarmventil mindestens
eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ bzw.FAT mit
der Bezeichnung des jeweiligen Lösch- und Meldebereiches anzuzeigen.
Die Sprinklerzentrale und die Lösch- und Meldebereiche sind analog zu
den Brandmeldern in den Feuerwehrlaufkarten sowie im Feuerwehrplan
zu verzeichnen.
Die Sprinklerzentrale ist außerdem mit Schildern „SPZ“ gemäß DIN 4066
kenntlich zu machen.
Die Sprinkleranlage ist durch einen Sachverständigen zu Prüfen. Die
Bescheinigung ist spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr
vorzulegen.
Andere ortsfeste Löschanlagen können an die BMZ angeschlossen
werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz dienen.
Die Anlagen dürfen nur durch Brandkenngrößen ausgelöst werden.
Die Auslösung einer solchen Anlage, muss ihm FAT bzw. an der BMZ
ablesbar sein. Hierbei sind weitere Regelungen des VdS zu beachten, z.B.
VdS 2092, VdS 2093, etc.)
FIBS, FBF, FAT oder BMZ dürfen nie im Wirkbereich einer stationären
Löschanlage liegen.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Die Anlagen sind von einem Sachverständigen zu prüfen. Die Anlage,
sowie deren Schutzbereich sind in den Laufkarten und dem
Feuerwehrplan zu verzeichnen.
Gebäudefunkanlagen
Bei Bauvorhaben kann es auf Grund von Gebäudegeometrie oder
verwendeten Baustoffen zu erheblichen Beeinträchtigungen oder zum
Ausfall des Einsatzstellenfunks der Feuerwehr kommen. Dieser
Feuerwehrfunk ist für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
unerlässlich.
Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist deshalb durch einen
Sachverständigen eine Bewertung der Funktionsfähigkeit des
Feuerwehrfunks durchzuführen. Ist die Funktionsfähigkeit nicht
einwandfrei sichergestellt, muss eine Gebäudefunkanlage errichtet
werden.
Ein FGB, gemäß DIN 14663, ist entweder im FIBS direkt oder in
unmittelbarer Nähe zum FBF anzubringen.
Die bevorstehende Umstellung bei Feuerwehren in Schleswig-Holstein
von Analog- auf Digitalfunk, macht es notwendig, dass neue
Gebäudefunkanlagen direkt für den Digitalfunk mit vorbereitet werden.
Dies betrifft vor allem den Frequenzbereich von 380-400 Mhz sowie die
technische Umsetzung. Bestehende Anlagen sind zur Umstellung
ebenfalls nachzurüsten.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang „technische Bedingungen
für Gebäudefunkanlagen auf dem, Stadtgebiet der Landeshauptstadt
Kiel“.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
8. Orientierungshilfen für die Feuerwehr
Blitzleuchte
Um das Auffinden der Anlaufstelle für die Feuerwehr zu erleichtern, ist
nach Absprache mit der Feuerwehr, in direkter Nähe zu FSD und FSE,
außen am Gebäude in geeigneter Höhe eine rote Blitzleuchte zu
installieren.
Hinweisschilder
Sind FAT und FBF bzw. FIBS nicht in unmittelbarer Nähe zu FSD und FSE
angebracht (max. 1 Glastür), ist der Weg mit „BMA“- oder
„Brandmeldeanlage“- Schildern gemäß DIN 4066 kenntlich zu machen.
Zur Verdeutlichung sind die Schilder mit Richtungspfeilen zu ergänzen.
Feuerwehrplan
Für das gesamte Gebäude/Gebäudekomplex ist ein Feuerwehrplan
gemäß DIN 14095 zu erstellen.
Die Feuerwehr benötigt rechtzeitig vor Anschaltung der BMA, drei
Exemplare formatfüllend, witterungsbeständig und formstabil in DIN A3,
sowie eine digitale Version des Feuerwehrplans in geeignetem Format
(z.B. .pdf) auf einem Datenträger (CD/DVD).
Der Feuerwehrplan ist der Feuerwehr im Vorfeld zur Kontrolle
vorzulegen.
Feuerwehr - Laufkarten
Feuerwehrlaufkarten sind gemäß DIN 14675 - 10.2 zu erstellen und ggf.
im FIBS bzw. in direkter Nähe zum FBF in einem Depot mit der Aufschrift
„Feuerwehr – Laufkarten“ vorzuhalten. Die Laufkarten sind formatfüllend,
form- und witterungsbeständig im Format DIN A4 oder DIN A3 zu
erstellen. Mit Ihnen muss das Auffinden jedes an die BMZ angeschlossen
Melders sowie die BMZ selbst, möglich sein.
Inhalt und Optik richten sich nach DIN 14675 – 10.2.
Bei Brandmeldeanlagen die über einen Alarmdrucker für
Brandmelderlagepläne verfügen, ist ein separater Satz Laufkarten für alle
Meldergruppen vorzuhalten.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
9. Maßnahmen gegen Fehl- oder Falschalarmierung
Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen, sollten bereits während
der Planung der Brandmeldeanlage mit einbezogen werden.
Nach dem Stand der Technik stehen zur Verfügung:
Zweimelderabhängigkeit
Weitergabe der Alarmmeldung erst wenn zwei Melder angesprochen
haben.
Zweigruppenabhängigkeit
Weitergabe der Alarmmeldung erst wenn je ein Melder aus zwei
verschiedenen, aber einander zugeordneten Gruppen, anspricht.
Bei Auslösung nur eines Melders können interne Alarme ausgelöst
werden.
Komplexe Bewertung von Brandkenngrößen
Hierbei können z.B. Brandkenngrößen verglichen oder
Mehrfachsensormelder eingesetzt werden.
Alarmzwischenspeicherung ist nicht zulässig.
Neigt die Anlage nach Fertigstellung vermehrt zu Falschalarmen, behält
sich die Feuerwehr Kiel vor, anlagebezogen geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung von Falschalarmen zu fordern.
Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte
Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei
schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die
zuständige Ordnungsbehörde zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich
nicht geforderten Anlagen, diese von der ÜAG zu trennen.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
10. Abnahme der Brandmeldeanlage
Abnahme durch einen Prüfsachverständigen
Die Brandmeldeanlage muss im Vorfeld durch einen in SchleswigHolstein zugelassenen Prüfsachverständigen für Brandmelde- und
Alarmierungsanlagen überprüft werden. Ein entsprechender Nachweis ist
spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr vorzulegen.
Abnahme durch die Feuerwehr
Vor Anschaltung der BMA an die ÜE und somit an die ÜAG der
Landeshauptstadt Kiel erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr im
Beisein des Konzessionärs.
Der Termin für die Anschaltung ist der Feuerwehr Kiel mit einer
Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Konzessionär mitzuteilen.
Bei dieser Abnahme ist ebenfalls die Anwesenheit des Betreibers und des
Errichters bzw. jeweils eines zeichnungs- und weisungsberechtigten
Vertreters erforderlich.
Spätestens zu diesem Termin sind alle vorgeschriebenen Nachweise in
schriftlicher Form zu erbringen.
Wartungsvertrag
Zertifizierung des Errichters gemäß DIN 14675
Prüfung der BMA durch Prüfsachverständigen
Sachverständigenprüfung für angeschlossene Löschanlagen,
Brandfallsteuerungen, etc.
Desweiteren werden bei dieser Abnahme durch die Feuerwehr das
Zuhalteschloss im FSD, die Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung
und das Freischaltelement verbaut.
Der Betreiber legt zu diesem Termin, die Schlüssel die im FSD hinterlegt
werden sollen, vor.
Die Abnahme durch die Feuerwehr bezieht sich auf die speziellen
Forderungen in dieser TAB. Die Einhaltung der gültigen Regelwerke und
Angaben im Installationsattest wird vorausgesetzt und unterstellt. Diese
Abnahme bestätigt aber nicht die fachgerechte Installation der
Brandmeldeanlage.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Werden bei dieser Abnahme durch die Feuerwehr Kiel Mängel
festgestellt, z.B. fehlende Laufkarten oder Fehler in den Alarmfunktionen,
ist die Feuerwehr berechtigt die Übertragungseinheit bis zur Beseitigung
der Mängel zu sperren.
Bei Umbau, Erneuerung oder Erweiterung der bestehenden BMA, dürfen
die neu eingerichteten Anlagenteile ebenfalls erst nach einer Abnahme
durch die Feuerwehr zugeschaltet werden.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
11. Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage
Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind durchzuführen
und fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (VDE 0833). Das
Betriebsbuch ist, für die Feuerwehr jederzeit einsehbar, an der BMZ zu
hinterlegen.
Es ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VDS anerkannten Fachfirma
abzuschließen. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist spätestens zur
Abnahme durch die Feuerwehr vorzulegen.
Bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der BMA, die das Abschalten
von Meldern, Schleifen oder der ÜE erforderlich machen, sind geeignete
Ersatzmaßnahmen zur Branderkennung, zur Alarmierung der Feuerwehr
und ggf. zu geeigneten Löschmaßnahmen zu treffen. (z.B.: ständige
Überwachung der BMZ, Überwachung der Räumlichkeiten mit
abgeschalteten Meldern, Brandsicherheitswachen, etc.)
Diese Maßnahmen sind mit dem Sachversicherer und ggf. der Abteilung
vorbeugender Brandschutz abzustimmen.
Eine planbare notwendige Abschaltung der BMA ist der Clearingstelle
des Konzessionärs zu melden. Hierzu werden zwischen dem Betreiber der
BMA und dem Konzessionär besondere Vereinbarungen im Rahmen des
Auftrags zur Einrichtung der ÜE getroffen.
Die Feuerwehr Kiel nimmt keine Abmeldungen der BMA entgegen.
Fehlalarme, die im Rahmen von Wartungs- oder Inspektionsarbeiten
entstehen, können kostenpflichtig abgerechnet werden.
Störungen in der Anlage sind an eine ständig besetzte Stelle gemäß VDE
0833 weiter zu leiten und umgehend zu beseitigen. Störungsmeldungen
dürfen keinen Brandalarm hervorrufen.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
12. Abschaltung der Brandmeldeanlage
Soll die Brandmeldeanlage dauerhaft außer Betrieb genommen werden
(z.B. baurechtlich nicht mehr erforderlich, etc.), ist die Feuerwehr darüber
in Kenntnis zu setzen.
Das Zuhalteschloss im FSD, die Profilhalbzylinder mit
Feuerwehrschließung und das Freischaltelement sind in Absprache mit
der Feuerwehr zurück zu bauen. Sind die Schlösser nicht in 0-Stellung zu
bringen, sind sie der Feuerwehr zum Schutz anderer BMA Betreiber
ersatzlos zu überlassen.
Desweiteren sind alle noch vorhandenen Anlagenteile bestenfalls
zurückzubauen, mindestens aber optisch eindeutig, als nicht in Betrieb,
zu kennzeichnen.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
13. Kostenersatz und Entgelte
Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr gemäß dieser TAB sowie
alle auf Grund von Mängeln der BMA erforderlichen
Wiederholungsabnahmen oder Rückbaumaßnahmen sind kostenpflichtig
und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Desweiteren werden Kosten die durch Fehl- oder Falschalarme
entstehen, bei denen das Ausrücken von Feuerwehreinsatzkräften aus
Kiel oder den umliegenden Gemeinden nötig war, dem Betreiber gemäß
Kostensatzung in Rechnung gestellt.
Weiterhin stellt der Betreiber die Feuerwehr Kiel von
Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die durch Fehlalarmierungen
entstehen könnten.
Die Stadt tritt dem Betreiber insoweit etwaige Schadenersatzansprüche
ab.
Für die Erhebung von Gebühren gilt, soweit diese TAB nichts anderes
bestimmt, die Gebührensatzung für die öffentlichen Feuerwehren der
Landeshauptstadt Kiel in ihrer jeweils gültigen Fassung.
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Kontakte
Konzessionär:
Bosch Sicherheitssysteme GmbH
Niederlassung Kiel
Lise-Meitner-Straße 4
24145 Kiel
Tel. 0431 71936-0
Fax 0431 71936-10
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz
Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Hauptfeuerwache, Gebäude 2
Westring 325, 42116 Kiel
Tel.: 0431 / 5905- 178
Fax: 0431 / 5905- 204
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TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013
Impressum
Herausgeberin
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz,
Abteilung 13.2 – vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Westring 325, 24116 Kiel
Tel.: 0431 / 5905- 178
Fax: 0431 / 5905- 204
www.kiel.de
Hinweistext:
Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck
– auch auszugsweise – ist ohne schriftliche
Genehmigung des Herausgebers und der
Redaktion nicht gestattet.
23
Anhang A
Vereinbarung über den Betrieb eines FSD
Vereinbarung
zwischen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel,
- nachfolgend Feuerwehr genannt und
- nachfolgend Betreiber genannt über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots - FSD am Objekt
- nachfolgend Objekt genannt -
1
Anhang A
Vereinbarung über den Betrieb eines FSD
1. Der Betreiber lässt auf Grund der bauordnungsrechtlichen
Genehmigung bzw. aus eigenem Interesse am vorbeugenden
Brandschutz sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein
Feuerwehr-Schlüssel-Depot FSD am genannten Objekt anbringen, um
der Feuerwehr nach Alarmierung durch die angeschlossene
Brandmeldeanlage jederzeit einen zerstörungsfreien Zugang zum
Sicherungsbereich der BMA zu ermöglichen.
Der Anbringungsort des FSD ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Es
befindet sich i.d.R. an der Anfahrstelle für die Feuerwehr, in
unmittelbarer Nähe eines Gebäudezugangs, durch den die Feuerwehr
das Objekt zum schnellen Erreichen der BMA betritt.
2. Der Betreiber verwendet ein, vom Verband der Sachversicherer VdS
anerkanntes, FSD.
Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS zu
beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten
Zuhalteschloss ausgerüstet sein. Dieses Schloss wird durch die
Feuerwehr mit Rechnungsstellung an den Betreiber bestellt und
eingebaut.
3. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE
0833 und der VdS 2105 zu beachten.
4. Der bzw. die im FSD hinterlegten Objektschlüssel müssen der
Feuerwehr den direkten Zugang zu BMZ bzw. FIBS oder FAT sowie zu
allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Das gilt auch dann,
wenn Teile des Objekts an andere Nutzer vermietet sind und der
Sicherungsbereich der BMA sich auch auf diese Räume, Etagen oder
Gebäudeflügel erstreckt.
Die Auswahl des Schließzylinders zur elektronischen Überwachung
des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber.
Die Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeiten sollte
im FSD nur ein Generalschlüssel hinterlegt sein, der mit einem
Schließzylinder aus dem Schließsystem des Objekts direkt überwacht
wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, müssen diese
untrennbar miteinander verbunden sein. Der für den inneren
Schließzylinder vorgesehene Schlüssel ist zu kennzeichnen (i.d.R. rot)
Die anderen Schlüssel müssen mit einem Schlüsselschild, das
Hinweis über den Schließbereich gibt, versehen sein.
Wird die Anzahl der im FSD hinterlegten Schlüssel zu groß oder wird
es aus anderen Gründen vom Betreiber oder dessen Sachversicherer
gefordert, kann auch in der Nähe der BMZ bzw. des FIBS oder FAT ein
Schlüsselschrank vorgehalten werden, zu dem die Feuerwehr über
einen Schlüssel im FSD Zugang erhält. In diesem Schrank befinden
sich weitere Schlüssel für verschiedene Schließbereiche. Der
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Anhang A
Vereinbarung über den Betrieb eines FSD
Betreiber sorgt in Eigenverantwortung dafür, dass die hier
hinterlegten Schlüssel stets dem aktuellen Stand entsprechen.
5. Die für die VdS anerkannte FSD - Sabotageüberwachung muss
aktiviert sein und einen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei
oder VdS- anerkanntes Unternehmen) übertragen werden. Diese
veranlassen eine unverzügliche Kontrolle des FSD.
Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der
Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldungen an eine ständig
besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die
Einrichtung des FSD seinem Sachversicherer angezeigt hat.
Objekte , die nicht durch einen dem VdS angegliederten
Sachversicherer versichert sind oder Objekte, bei denen keine
bedeutenden Sachwerte gelagert sind, können mit Zustimmung Ihres
Sachversicherers auch mit einem FSD einfacher Art (ohne Doppeltür
und ohne Alarmüberwachung) versehen sein. Der Zugang zu diesen
FSD ist mit der Feuerwehrschließung Kiel möglich. Dieser Schlüssel
befindet sich auf allen Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Kiel. Der
Betreiber erhält keinen Schlüssel.
In besonderen Fällen kann diese FSD auch am Eingangstor der
Umzäunung des Objekts installiert sein. In ihm ist nur der Schlüssel
für das Eingangstor hinterlegt. Der oder die Schlüssel zum Gebäude
befinden sich im VdS-anerkannten FSD am Zugang zu BMZ bzw. FIBS.
Betreiber, deren Objekt zwar nicht durch einen dem VdS
angegliederten Sachversicherer versichert ist, aber trotzdem mit
einem VdS-anerkannten FSD ausgestattet ist, verpflichtet sich, vom
VdS allgemein geforderte Systemänderungen auch an seinem FSD
ausführen zu lassen.
6. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Feuerwehr erfolgt auf
formlosen Antrag des Betreibers, möglichst zeitgleich mit der
Abnahme der BMA durch die Feuerwehr.
Bei der Inbetriebnahme werden die Objektschlüssel durch den
Betreiber oder durch eine von ihm beauftragte Person in das FSD
eingelegt. Der Schlüsselträger der Feuerwehr verschließt das FSD im
Beisein des Betreibers.
Über die Inbetriebnahme und bei jedem Schlüsseltausch oder
Schlüsselentnahme, außer im Alarmfall, fertigt die Feuerwehr ein
Protokoll an, welches vom Betreiber und vom Schlüsselträger der
Feuerwehr unterzeichnet wird. Je ein Exemplar des Protokolls
verbleibt beim Betreiber und bei der Feuerwehr.
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Anhang A
Vereinbarung über den Betrieb eines FSD
Beim Öffnen des FSD durch einen Schlüsselträger anlässlich einer
Alarmierung, ist es nicht zulässig Änderungen an der Schließung oder
den deponierten Schlüsseln vorzunehmen.
7. Der Betreiber ist verpflichtet das FSD instandzuhalten. Hierzu gehört
bei der regelmäßigen Überprüfung auch eine Funktionskontrolle des
FSD (lässt sich die FSD-Tür öffnen).
Wartungsarbeiten, die die Anwesenheit eines Schlüsselträgers der
Feuerwehr erfordert, bedürfen einer rechtzeitigen Terminabsprache
mit der Feuerwehr.
8. Die Feuerwehr besitzt eine begrenzte Anzahl von Schlüssel für die
Zuhalteschlösser der FSD. Zugriff zu diesen Schlüsseln haben
ausschließlich Beamte der Feuerwehr die in ihrer Einsatzfunktion als
Schlüsselträger vorgesehen und darüber besonders belehrt worden
sind.
9. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, die im FSD deponierten
Objektschlüssel zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in
denen Einsatzkräfte ohne FSD Schlüssel als erstes am Objekt
eintreffen und die Rechtfertigung eines gewaltsamen Zutritts von
außen erkennbar ist.
10. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie
Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber. Die
Inbetriebnahme sowie die Anwesenheit des Schlüsselträgers der
Feuerwehr bei Wartung und Reparatur sind gebührenpflichtig.
Es gelten die Gebühren nach der „Gebührensatzung der Feuerwehren
der Landeshauptstadt Kiel“.
11. Der Betreiber versichert, keinen FSD Schlüssel zu dem Schloss der
Innentür des FSD zu besitzen und nichts zu unternehmen, um sich
oder einen Dritten in den Besitz eines solchen Schlüssels zu bringen.
Der Betreiber versichert, dass sein Sachversicherer der Einrichtung
des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung
zugestimmt hat.
12. Die Feuerwehr haftet nicht für den Diebstahl, Verlust oder sonstiges
Abhandenkommen von Schlüsseln – sowohl FSD-Schlüssel als auch
im FSD deponierte Schlüssel – und für daraus entstehende
unmittelbare und mittelbare Schäden, soweit die Schlüsselträger
dabei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
13. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der
Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
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Anhang A
Vereinbarung über den Betrieb eines FSD
14. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist
von zwei Monaten ohne Angaben von Gründen kündbar. Im Falle
einer Kündigung, aber auch bei Aufhebung der Aufschaltung der
BMA, wird das FSD im Beisein des Betreibers geöffnet.
Der Betreiber erhält alle im FSD deponierten Schlüssel zurück. Die
Rückgabe wir protokolliert.
Die Feuerwehr bekommt, zum Schutz anderer Betreiber, das
Zuhalteschloss der inneren Tür entschädigungslos ausgehändigt.
Dies gilt auch bei Umstellschlössern, die nicht in 0-Stellung gebracht
werden können.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitfälle aus dieser
Vereinbarung ist Kiel.
16. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft.
Kiel, den _________________
________________, den___________
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst,
Katastrophen- und Zivilschutz
- Abtl. Vorbeugender Brand- und
Gefahrenschutz
Betreiber
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Anhang B
Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
Technische Bedingungen für
Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der
Landeshauptstadt Kiel
Stand: 07.2013
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Anhang B
Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
Allgemeine Anforderungen
Bei Bauvorhaben kann es auf Grund von Gebäudegeometrie oder
verwendeten Baustoffen zu erheblichen Beeinträchtigungen oder zum
Ausfall des Einsatzstellenfunks der Feuerwehr kommen. Dieser
Feuerwehrfunk ist für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
unerlässlich und dient somit direkt der Erfüllung der Schutzziele gemäß
Landesbauordnung.
Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist deshalb durch einen
Sachverständigen eine Bewertung der Funktionsfähigkeit des
Feuerwehrfunks durchzuführen. Ist die Funktionsfähigkeit nicht
einwandfrei sichergestellt, ist eine Gebäudefunkanlage zu errichten.
Die Feuerwehr ist rechtzeitig in die Planung der Gebäudefunkanlage mit
einzubeziehen.
Für den Feuerwehreinsatz muss sichergestellt sein, dass auch in
Gebäuden ein direkter Funkverkehr zwischen den Einsatzkräften mit
mindestens 1 Watt Sendeleistung im 2m-Band gewährleistet ist.
Kann dies nicht erfüllt werden, sind entsprechende technische
Einrichtungen (z.B. passives oder aktives Funksystem) vom Betreiber im
Gebäude zu installieren.
Die Gebäudefunkanlage ist durch Auflauf eines Alarms in der BMA
automatisch zu aktivieren. Der Betrieb ist im FGB entsprechend
anzuzeigen. Liegt noch kein Alarm über die BMA vor, ist der
Gebäudefunk durch einen Taster im FGB zu aktivieren.
Abschaltung erfolgt ausschließlich per Hand am FGB.
Die technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) – Relaisstellenfunkgeräte Teil C sind
einzuhalten.
Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist durch den Betreiber der baulichen
Anlage der Feuerwehr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige
technische Änderungen gehen zu Lasten des Betreibers.
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Anhang B
Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
Organisatorische Anforderungen
Die Anlage muss gemäß VDE, insbesondere VDE 0100 und VDE 0800
errichtet werden. Die ortsfesten Sende- und Empfangsanlagen sind so
auszulegen, dass alle Gebäude bzw. Gebäudebereiche ohne
Beeinträchtigung funktechnisch erreichbar sind.
Kann die Forderung durch ein passives Funksystem nicht erfüllt werden
sind aktive Komponenten zu installieren.
Grundsätzlich werden zwei Betriebskanäle in der Betriebsart
Gegensprechen benötigt (i.d.R. G/O 55 und G/O 50). Aus einsatztaktischen
Gründen können mehr Funkkanäle für den Feuerwehrfunk notwendig
sein.
Die Anlagen sind grundsätzlich in Gleichwellentechnik auszuführen.
Die Anlage ist so auszulegen, dass sowohl im Gebäude als auch im
Umkreis von 50 m um das Gebäude der Funkverkehr sichergestellt ist,
aber andere Funkanlagen in der Umgebung nicht gestört werden.
Die Planung für die Gebäudefunkanlage ist der Feuerwehr Kiel, Abteilung
13.5 Leitstelle, vor der baulichen Ausführung vorzulegen.
Vorzulegen sind: Datenblätter der angebotenen Technik,
Funkfeldprognose bzw. Funkfeldstärkemessung, BOS-Zulassung, EMVZulassung, Lageplan mit Darstellung der Komponenten.
Es ist statthaft, dass die Antennenanlage in den Gebäuden von Dritten
(z.B. Haustechnik usw.) durch Einkopplung einer eigenständigen
Betriebsfunktechnik mit genutzt wird. Die Betriebsfunk S/E-Technik ist
getrennt von der BOS-Technik vorzuhalten. Eine Beeinträchtigung der
Funktechnik der Feuerwehr durch Dritte ist auszuschließen.
Bauliche Anforderungen
Die Unterbringung der funktechnisch relevanten Komponenten muss in
einem Raum mit feuerbeständigen Wänden und Decken mit mindestens
feuerhemmenden Türen erfolgen. Bei vorhandener Brandmeldeanlage ist
der Raum entsprechend zu überwachen.
Die Räumlichkeiten sind nicht an automatische Löschanlagen
anzuschließen.
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Anhang B
Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
Besteht durch weitere Einbauten in diesen Räumen erhöhte Brandgefahr,
ist die Anlage komplett in F90 einzuhausen.
Bedienungselement für die Feuerwehr
Für die Feuerwehr ist in direkter Nähe zum FBF (FIBS) ein
Gebäudefunkbedienfeld FGB gemäß DIN 14663 zu installieren. Ist keine
BMA vorhanden, ist der Standort des FGB mit der Feuerwehr
abzustimmen. Das FGB wird mit einem Profilhalbzylinder mit
Feuerwehrschließung gesichert. Dieser Zylinder wird von der Feuerwehr
gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Der Einbau erfolgt nach
erfolgreicher Abnahme durch die Feuerwehr.
Technische Anforderungen
Bei der Versorgung mehrerer Gebäude über ein zentrales System dürfen
redundante Verbindungsleitungen nicht in der gleichen Kabeltrasse
verlegt werden.
Bei Verlegung von Schlitzbandkabeln innerhalb des Objekts, sind diese
grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.B.
durch Brand oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort
sicher zu stellen (zweiseitige Einspeisung). Die Antennen- und
Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen vor
mechanischer Beschädigung zu schützen.
Werden Antennen als Alternative zu Leck- und/oder Schlitzbandkabeln
bzw. Kombinationen aus beiden verwendet, so sind diese gegen
Brandeinwirkung oder mechanische Zerstörung zu schützen. Die
Antennenkabel sind in Form von Schleifen bzw. durch getrennte
Einspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu
verlegen.
Eine einzelne Antenne, die in Form eines Stiches eingeschlossen ist, wird
nur bei kurzer Leitungslänge <20 m und gesicherter Kabelführung
(Funktionserhalt E90) in besonderen Fällen gestattet.
Abweichung vom Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung ist
nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist, d.h. zwei
oder mehr Systeme voneinander getrennt, so installiert sind, dass bei
Ausfall eines Systems, ein anderes System die Funktion im
unterversorgten Bereich voll übernimmt.
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Anhang B
Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen
auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel
Alle aktiven Systemkomponenten (A/D Wandler, Koppler etc.) sind gegen
Stromausfall abzusichern. Die Stromversorgung der Gebäudefunkanlage
ist unterbrechungsfrei auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterie
mit Ladegerät sicherzustellen. Für die Überbrückungszeit sind
mindestens 12h bei Volllastbetrieb anzusetzen. (70% Bereitschaft, 15%
Senden, 15% Empfangen)
Die Steuerleitungen von der Bedienstelle zur Relaisstelle sind in
Funktionserhalt E90 auszuführen. Weitere Leitungen sind entsprechend
VDE Bestimmungen auszuführen.
Wartung und Inspektion
Der Betreiber verpflichtet sich, einen Wartungsvertrag, der eine 2jährliche Überprüfung der Anlage vorsieht, mit einer für BOS-Anlagen
zugelassenen Fachfirma, abzuschließen. Die Überprüfungen sind in
einem Prüfbuch zu dokumentieren und mindestens 10 Jahre
aufzubewahren.
Abnahme der Gebäudefunkanlage
Vor Inbetriebnahme, ist die Gebäudefunkanlage durch einen
Sachverständigen überprüfen zu lassen. Im Anschluss ist die Anlage der
Feuerwehr Kiel, durch Errichter und Betreiber vorzuführen. Prüfberichte
und technische Unterlagen sind an diesem Termin bereitzuhalten.
Der Betreiber ermöglicht der Feuerwehr Kiel jederzeit Zugang zu seiner
Gebäudefunkanlage, um die Anlage auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
Einführung des Digitalfunks
Mit der bundeweiten Einführung des Digitalfunks für Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wird in absehbarer Zeit der
Frequenzbereich von 380 – 400 Mhz sowie die Modi TMO (Trunked Mode
Operation) und DMO (Direct Mode Operation) Verwendung finden. Zur
Minimierung von Nachrüstkosten, wird empfohlen die Anlagen
entsprechend auszulegen.
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