Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Stand: 07.2013 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Abkürzungen ............................................................................................................ 3 Geltungsbereich ....................................................................................................... 4 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen und deren Errichter ............ 5 Ablauf und Antragstellung ...................................................................................... 7 Einbindung der Feuerwehr in die Planungsphase ................................................. 8 Alarmübertragung ................................................................................................... 9 Brandmeldeanlage - technische Einrichtungen.....................................................10 BMZ – Brandmeldezentrale ..................................................................................10 FBF – Feuerwehrbedienfeld ..................................................................................10 FAT – Feuerwehranzeigetableau ..........................................................................10 FIBS – Feuerwehr-Informations- und Bediensystem ..........................................11 FSD – Feuerwehrschlüsseldepot ..........................................................................11 FSE – Freischaltelement .......................................................................................12 Brandmelder .........................................................................................................12 Brandschutzeinrichtungen ...................................................................................13 Gebäudefunkanlagen ...........................................................................................14 8. Orientierungshilfen für die Feuerwehr...................................................................15 9. Maßnahmen gegen Fehl- oder Falschalarmierung ...............................................16 10. Abnahme der Brandmeldeanlage ..........................................................................17 11. Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage ..................................................19 12. Abschaltung der Brandmeldeanlage......................................................................20 13. Kostenersatz und Entgelte ......................................................................................21 Kontakte ........................................................................................................................22 Impressum .....................................................................................................................23 Anlage A Vereinbarung über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots Anlage B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel 2 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 1. Abkürzungen BMA BMZ ÜE ÜAG FBF FGB FSD FSK FAT FSE FIBS TAB SPZ VdS VDE IRLS Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Übertragungseinrichtung Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen Feuerwehrbedienfeld Feuerwehrgebäudefunk - Bedienfeld Feuerwehrschlüsseldepot Feuerwehrschlüsselkasten Feuerwehranzeigetableau Freischaltelement Feuerwehrinformations- und Bediensystem Technische Anschlussbestimmungen Sprinklerzentrale Verband der Sachversicherer Verband der Elektrotechnik integrierte - regional - Leitstelle 3 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 2. Geltungsbereich Eine Brandmeldeanlage ist eine Gefahrenmeldeanlage, die über verschiedene Detektoren ein Schadenfeuer ermittelt und automatisch eine Brandmeldung an eine ständig besetzte Stelle, i.d.R. die Feuerwehr, weiterleitet. Des Weiteren können Brandfallsteuerungen (z.B. Löschanlagen, Brandschutztore, etc.) über die Brandmeldeanlage angesteuert werden. Brandmeldeanlagen dienen somit dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten. Die frühzeitige Detektion eines Brandes ermöglicht einerseits den Menschen im Gebäude eine rasche Flucht und andererseits der Feuerwehr ein zügiges Eingreifen. In der Regel werden Brandmeldeanlagen im Baugenehmigungsverfahren oder durch die Sachversicherer gefordert, aber auch auf eigenen Wunsch kann eine BMA installiert und an die ÜAG der Feuerwehr angeschlossen werden. Dieses Dokument regelt die technischen Anforderungen und Bedingungen die an die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen, auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel mit direkter Aufschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Berufsfeuerwehr Kiel, in der integrierten – regional - Leitstelle Mitte, gestellt werden. Diese Anschlussbedingungen betreffen sowohl Neuanalagen, als auch im Bestand befindliche Anlagen. Weiterhin enthalten sie Regelungen zum Vertragswesen und zur Kostenpflicht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen einem schriftlichen Antrag an die Feuerwehr Kiel, Abteilung vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Die Feuerwehr Kiel behält sich außerdem vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn dies aus feuerwehrtaktischer oder – technischer Sicht notwendig ist. 4 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 3. Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen und deren Errichter Allgemeine Anforderungen Brandmeldeanlagen, mit direkter Aufschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Landeshauptstadt Kiel, sind gemäß den gültigen Vorschriften und nach dem Stand der Technik zu errichten. Im Besonderen sind die folgenden Regelungen, in ihren jeweils gültigen Fassungen, zu beachten. DIN 14675 VDE 0833 DIN EN 54 DIN 4066 DIN 14661 DIN 14662 DIN 14663 DIN 14623 DIN 14095 DIN 14034-6 VdS 2105 VdS 2095 VdS 2129 VdS 2843 VDE 0100 VDE 0800 MLAR Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betrieb Gefahrenmeldeanlage für Brand, Einbruch und Überfall Brandmeldeanlagen Hinweisschilder für die Feuerwehr Feuerwehrwesen – Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen Feuerwehranzeigetableau Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld Orientierungsschilder für automatische Brandmelder Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen Schlüsseldepots, Anforderung an Anlagenteile VdS-Richtlinien für automatische Brandmeldeanlagen – Planung und Einbau VdS-Richtlinien für die Anerkennung von Errichterfirmen für Brandmeldeanlagen Richtlinien für die Zertifizierung von Fachfirmen für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V Fernmeldetechnik Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Tabelle 1 allgemeine Anforderungen an BMA Brandmeldeanlagen, sowie deren Errichter müssen vom Verband der Sachversicherer anerkannt sein. 5 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Sofern VDE/DIN- und VdS Bestimmungen voneinander abweichende Regelungen enthalten, gelten die Bestimmungen der VDE/DIN als Mindestanforderung. Nicht ausführliche oder gar nicht beschriebene Leistungsmerkmale, berechtigen nicht zur individuellen Auslegung, sondern müssen sinngemäß funktionieren, in allen angeschlossenen BMA gleich sein und mit der Feuerwehr abgesprochen werden. Anforderungen an den Errichter Die ausführende Fachfirma muss gemäß DIN 14675 „Brandmeldeanlagen - Aufbau und Betrieb“ zertifiziert sein. Ein entsprechender Nachweis ist, spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr, vorzulegen. Desweiteren muss die Brandmeldeanlagen selbst, sowie deren Errichter vom Verband der Sachversicherer „VdS“ anerkannt sein. 6 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 4. Ablauf und Antragstellung Der künftige Betreiber der BMA stellt zunächst einen Antrag auf Einrichtung einer Übertragungseinrichtung und auf Anschluss an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Landeshauptstadt Kiel in der integrierten-Regional-Leitstelle Mitte beim Konzessionär, Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Formblatt). Desweiteren ist ein formloser Antrag an die Berufsfeuerwehr Kiel, Abteilung vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz mit Angaben zu Betreiber mit Rechnungsanschrift (falls Mietverhältnis Vermieter und Mieter), Gebäudenutzung, Anschrift, BMA-Planer, BMA-Errichter und Zeitplan, zu stellen. Sicherheitsrelevante Anlagenteile, wie z.B. Feuerwehschlüsseldepot mit Zuhalteschloss, Freischaltelement, Profilhalbzylinder für FIBS oder FBF sowie Feuerwehrschlüsselkasten, werden durch die Feuerwehr bei der Firma Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co. KG bestellt. Rechnungsstellung erfolgt direkt an den Betreiber. Einbaurelevante Teile (FSD und Einbaurohr des FSE) werden direkt an den Betreiber der BMA ausgeliefert. Der Einbau des Zuhalteschloss im FSD sowie der Einbau der Profilhalbzylinder und das Einsetzen des Freischaltelements erfolgt im Rahmen der Abnahme durch die Feuerwehr, durch einen berechtigten Feuerwehrbeamten der Abteilung vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. 7 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 5. Einbindung der Feuerwehr in die Planungsphase Der Betreiber der Brandmeldeanlage verpflichtet sich dazu, die Feuerwehr an allen wesentlichen Punkten der Planungsphase angemessen zu beteiligen. Dies betrifft im Besonderen: - Zufahrten, Zugänge und Anlaufstelle für die Feuerwehr - Auswahl und Anordnung von automatischen und nicht automatischen Brandmeldern - Einbindung von Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmierung - Standort und Beschilderung von BMZ, FIBS, FBF, FAT - Anordnung von FSD, FSE, Blitzleuchte, Laufkarten, etc. - Anschluss und Steuerung von Brandschutzeinrichtungen (automatische Löscheinrichtungen, Türschließanlagen, etc.) - Abweichungen von den allgemeinen Anforderungen (siehe 3.) 8 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 6. Alarmübertragung Bindeglied zur Alarmübertragung von den Brandmeldeanlagen zur Leitstelle der Feuerwehr sind die Übertragungseinrichtungen und die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen in der IntegriertenRegional-Leitstelle Mitte. Die Landeshauptstadt Kiel hat das ausschließliche Recht, die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen zum Anschluss von Brandmeldeanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel zu unterhalten und zu betreiben, an die – Bosch Sicherheitssysteme GmbH (Konzessionär), Frankfurt/Main – übertragen. Somit werden auch die Übertragungseinrichtungen (ehemals „Hauptmelder“) den Betreibern vom Konzessionär auf Mietbasis zur Verfügung gestellt. Der Antrag auf Einrichtung einer ÜE ist somit direkt an den Konzessionär zu richten. Die ÜE wird vom Konzessionär anschließend eingerichtet und gewartet. Sie bleibt in dessen Eigentum. Störungen der ÜE oder im Mietleitungsnetz werden, sofern sie bei der Feuerwehr Kiel angezeigt werden, umgehend an den Konzessionär gemeldet. Übertragungseinrichtung und Brandmeldezentrale sind in direkter Nähe zueinander zu installieren. 9 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 7. Brandmeldeanlage - technische Einrichtungen BMZ – Brandmeldezentrale Die Brandmeldezentrale ist das Herzstück der BMA. Von hier aus werden sämtliche Funktionen überwacht, gesteuert und Meldungen weitergeleitet. Wenn ihr Standort im Bereich der Anlaufstelle für die Feuerwehr liegt, kann auf ein FAT verzichten werden. Ist dies nicht der Fall, ist die BMZ für die Feuerwehr im Einsatz nicht von Bedeutung. Die Lage der BMZ ist auf einer Laufkarte und auf dem Feuerwehrplan zu verzeichnen. Die Anforderungen aus EN 54-2 sind einzuhalten. Brandmeldezentralen in Reihen oder in Unterschaltungen sind nicht zulässig. Es können aber in Absprache mit dem Konzessionär mehrere BMA an eine Übertragungseinrichtung angeschlossen werden FBF – Feuerwehrbedienfeld Das Feuerwehrbedienfeld ist eine abgesetzte Steuerungseinheit der BMZ, ausschließlich für die Feuerwehr. Es ist gemäß DIN 14661 auszubilden und unmittelbar im Bereich der Anlaufstelle für die Feuerwehr anzubringen. Ist das FBF nicht in einem FIBS untergebracht, ist das FBF durch einen Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung zu sichern. Diese Schließung wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. FAT – Feuerwehranzeigetableau Ist die Brandmeldezentrale nicht am Hauptzugang der Feuerwehr (neben dem FBF) angebracht, ist ein FAT gemäß DIN 14662 neben dem FBF zu installieren. Ist das FAT nicht in einem FIBS untergebracht, ist das FBF durch einen Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung zu sichern. Diese Schließung wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. 10 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 FIBS – Feuerwehr-Informations- und Bediensystem Die Feuerwehr Kiel empfiehlt die gemeinsame Anbringung von FAT, FSD und Laufkarten in einem so genannten „FIBS“ (Feuerwehr-Informationsund Bediensystem). Das FIBS ist einseitig durch einen Halbzylinder mit Feuerwehrschließung zu sichern. Diese Schließung ermöglicht den Zugriff auf beide Türen des FIBS. Die andere Seite mit ausschließlichem Zugang zu den Laufkarten wird mit einer beliebigen Schließung ausgestattet und erlaubt so dem Betreiber jederzeit zu Revisionszwecken Zugriff auf die Laufkarten. Die Feuerwehrschließung wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Das FIBS ermöglicht auch die Unterbringung von FeuerwehrGebäudefunk-Bedienfeld FGB, weiteren Steuerungseinheiten oder auch Ersatzscheiben für nicht-automatische Brandmelder. Das FIBS wird in der Regel in Feuerwehrrot (RAL 3000) ausgeführt. In Absprache mit der Feuerwehr kann hiervon abgewichen werden. FSD – Feuerwehrschlüsseldepot Bei Gebäuden, bei denen ein Zugang für die Feuerwehr nicht rund um die Uhr gewährleistet werden kann, ist in Absprache mit der Feuerwehr ein Feuerwehrschlüsseldepot zu installieren. Das FSD ist nach Vorgabe des Sachversicherers als FSD – Typ 2 oder 3 auszuführen. Das FSD ist mit allen Schlüsseln oder Zugangskarten auszustatten, um gewaltfrei in alle, durch die BMA überwachten, Räumlichkeiten zu gelangen. Auf Grund des geringen Platzbedarfs in Standard – FSD sind Generalschlüssel zu bevorzugen. Sind aus technischen Gründen mehrere Schlüssel oder Karten notwendig, ist dies bei der Auswahl des FSD zu berücksichtigen oder nach Absprache mit der Feuerwehr ein Feuerwehr – Schlüsselkasten im Bereich des FIBS zu installieren. Werden mehrere Schlüssel im FSD aufbewahrt, sind diese untrennbar miteinander zu verbinden. Alle Schlüssel oder Karten sind deutlich und verwechslungsfrei zu beschriften. Die Feuerwehr nimmt in keinem Fall Objektschlüssel oder Zugangskarten an. Für Einrichtung und Betrieb von FSD gelten besondere Vereinbarungen, sie liegen der TAB als Anhang bei. 11 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Um der Feuerwehr Zugang zum Grundstück durch z.B. Schranken, Poller etc. zu ermöglichen, können diese entweder direkt mit einer Feuerwehrschließung ausgestattet werden oder alternativ ein Feuerwehrschlüsselkasten mit den notwendigen Schlüsseln installiert werden. Diese Feuerwehrschließung kann ausschließlich über die Feuerwehr Kiel bezogen werden. Diese Schließung darf keinen Zugang zum Gebäude gewähren. FSE – Freischaltelement Sofern ein Gebäude mit einem FSD ausgestattet wird, ist ebenfalls ein FSE vorzusehen. Das FSE ermöglicht der Feuerwehr den Zugang zum Objekt, auch wenn die Brandmeldeanlage, das Feuer noch nicht detektiert hat oder eine andere Hilfeleistung im Gebäude von Nöten ist. Das FSE ist in unmittelbarer Nähe zum FSD und wenn möglich außerhalb des Handbereichs zu installieren. Das Freischaltelement ist wie ein nichtautomatische Brandmelder an die BMZ anzuschließen. Die Auslösung über das FSE darf die Brandfallsteuerung der BMA nicht beeinflussen, eine Gebäudefunkanlage ist hingegen anzusteuern. Die Fernauslösung der ÜE und die damit verbundene Entriegelung des FSD durch die Feuerwehr sind zulässig. Brandmelder Die Auswahl und Installation von Brandmeldern erfolgt gemäß Brandschutzkonzept bzw. BMA – Planung und ist nach dem Stand der Technik auszuführen (siehe allgemeine Anforderungen). Alle Brandmelder sind dauerhaft und gut lesbar mit der Gruppen- und Meldernummer zu kennzeichnen. Die Einrichtung einer Einzelmelderidentifikation für alle Brandmelder sowie das Verwenden von Mehrkriterienmeldern wird ausdrücklich empfohlen. Brandmelder in Zwischendecken, Zwischenböden, Schächten oder Kanälen müssen ohne besonderen Aufwand zugänglich sein. Die Melder sind an ihren Revisionsöffnung mit gut lesbaren roten Schildern, mit Gruppen- und Meldernummer, kenntlich zu machen. Notwendige Hilfsmittel, wie z.B. Deckenheber, Trittstufen, Leitern etc., sind am FIBS bzw., am FBF ständig für die Feuerwehr bereitzuhalten. 12 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Nichtautomatische Brandmelder werden in der Regel vor allem in Fluchtwegen und in der Nähe von mobilen Löscheinrichtungen installiert. Im FIBS sind Ersatzscheiben für die nichtautomatischen Brandmelder vorzuhalten. Die Installation von nicht automatischen Brandmeldern in öffentlich zugänglichen Bereichen ist mit der Feuerwehr im Vorfeld abzustimmen. Zur Vermeidung von Falschalarmierungen sind Rauchmelder grundsätzlich in Zweigruppen- oder Zweimelderabhängigkeit zu schalten. Die Installation von Mehrkriterien-Meldern wird empfohlen. Brandschutzeinrichtungen Sämtliche Brandschutzeinrichtungen die über die Brandmeldeanlage angesteuert werden sollen, sind während der Planung mit der Feuerwehr abzustimmen. Bei der Installation von Sprinkleranlagen ist je Alarmventil mindestens eine separate Meldung zur BMZ vorzusehen und an der BMZ bzw.FAT mit der Bezeichnung des jeweiligen Lösch- und Meldebereiches anzuzeigen. Die Sprinklerzentrale und die Lösch- und Meldebereiche sind analog zu den Brandmeldern in den Feuerwehrlaufkarten sowie im Feuerwehrplan zu verzeichnen. Die Sprinklerzentrale ist außerdem mit Schildern „SPZ“ gemäß DIN 4066 kenntlich zu machen. Die Sprinkleranlage ist durch einen Sachverständigen zu Prüfen. Die Bescheinigung ist spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr vorzulegen. Andere ortsfeste Löschanlagen können an die BMZ angeschlossen werden, sofern sie nicht ausschließlich dem Einrichtungsschutz dienen. Die Anlagen dürfen nur durch Brandkenngrößen ausgelöst werden. Die Auslösung einer solchen Anlage, muss ihm FAT bzw. an der BMZ ablesbar sein. Hierbei sind weitere Regelungen des VdS zu beachten, z.B. VdS 2092, VdS 2093, etc.) FIBS, FBF, FAT oder BMZ dürfen nie im Wirkbereich einer stationären Löschanlage liegen. 13 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Die Anlagen sind von einem Sachverständigen zu prüfen. Die Anlage, sowie deren Schutzbereich sind in den Laufkarten und dem Feuerwehrplan zu verzeichnen. Gebäudefunkanlagen Bei Bauvorhaben kann es auf Grund von Gebäudegeometrie oder verwendeten Baustoffen zu erheblichen Beeinträchtigungen oder zum Ausfall des Einsatzstellenfunks der Feuerwehr kommen. Dieser Feuerwehrfunk ist für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten unerlässlich. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist deshalb durch einen Sachverständigen eine Bewertung der Funktionsfähigkeit des Feuerwehrfunks durchzuführen. Ist die Funktionsfähigkeit nicht einwandfrei sichergestellt, muss eine Gebäudefunkanlage errichtet werden. Ein FGB, gemäß DIN 14663, ist entweder im FIBS direkt oder in unmittelbarer Nähe zum FBF anzubringen. Die bevorstehende Umstellung bei Feuerwehren in Schleswig-Holstein von Analog- auf Digitalfunk, macht es notwendig, dass neue Gebäudefunkanlagen direkt für den Digitalfunk mit vorbereitet werden. Dies betrifft vor allem den Frequenzbereich von 380-400 Mhz sowie die technische Umsetzung. Bestehende Anlagen sind zur Umstellung ebenfalls nachzurüsten. Weitere Informationen finden Sie im Anhang „technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem, Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel“. 14 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 8. Orientierungshilfen für die Feuerwehr Blitzleuchte Um das Auffinden der Anlaufstelle für die Feuerwehr zu erleichtern, ist nach Absprache mit der Feuerwehr, in direkter Nähe zu FSD und FSE, außen am Gebäude in geeigneter Höhe eine rote Blitzleuchte zu installieren. Hinweisschilder Sind FAT und FBF bzw. FIBS nicht in unmittelbarer Nähe zu FSD und FSE angebracht (max. 1 Glastür), ist der Weg mit „BMA“- oder „Brandmeldeanlage“- Schildern gemäß DIN 4066 kenntlich zu machen. Zur Verdeutlichung sind die Schilder mit Richtungspfeilen zu ergänzen. Feuerwehrplan Für das gesamte Gebäude/Gebäudekomplex ist ein Feuerwehrplan gemäß DIN 14095 zu erstellen. Die Feuerwehr benötigt rechtzeitig vor Anschaltung der BMA, drei Exemplare formatfüllend, witterungsbeständig und formstabil in DIN A3, sowie eine digitale Version des Feuerwehrplans in geeignetem Format (z.B. .pdf) auf einem Datenträger (CD/DVD). Der Feuerwehrplan ist der Feuerwehr im Vorfeld zur Kontrolle vorzulegen. Feuerwehr - Laufkarten Feuerwehrlaufkarten sind gemäß DIN 14675 - 10.2 zu erstellen und ggf. im FIBS bzw. in direkter Nähe zum FBF in einem Depot mit der Aufschrift „Feuerwehr – Laufkarten“ vorzuhalten. Die Laufkarten sind formatfüllend, form- und witterungsbeständig im Format DIN A4 oder DIN A3 zu erstellen. Mit Ihnen muss das Auffinden jedes an die BMZ angeschlossen Melders sowie die BMZ selbst, möglich sein. Inhalt und Optik richten sich nach DIN 14675 – 10.2. Bei Brandmeldeanlagen die über einen Alarmdrucker für Brandmelderlagepläne verfügen, ist ein separater Satz Laufkarten für alle Meldergruppen vorzuhalten. 15 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 9. Maßnahmen gegen Fehl- oder Falschalarmierung Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen, sollten bereits während der Planung der Brandmeldeanlage mit einbezogen werden. Nach dem Stand der Technik stehen zur Verfügung: Zweimelderabhängigkeit Weitergabe der Alarmmeldung erst wenn zwei Melder angesprochen haben. Zweigruppenabhängigkeit Weitergabe der Alarmmeldung erst wenn je ein Melder aus zwei verschiedenen, aber einander zugeordneten Gruppen, anspricht. Bei Auslösung nur eines Melders können interne Alarme ausgelöst werden. Komplexe Bewertung von Brandkenngrößen Hierbei können z.B. Brandkenngrößen verglichen oder Mehrfachsensormelder eingesetzt werden. Alarmzwischenspeicherung ist nicht zulässig. Neigt die Anlage nach Fertigstellung vermehrt zu Falschalarmen, behält sich die Feuerwehr Kiel vor, anlagebezogen geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen zu fordern. Bei einer erhöhten Anzahl von Falschalarmen durch mangelhafte Wartung ist die Feuerwehr ermächtigt, die BMA zu überprüfen. Bei schweren Mängeln behält sich die Feuerwehr das Recht vor, die zuständige Ordnungsbehörde zu informieren bzw. bei bauaufsichtlich nicht geforderten Anlagen, diese von der ÜAG zu trennen. 16 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 10. Abnahme der Brandmeldeanlage Abnahme durch einen Prüfsachverständigen Die Brandmeldeanlage muss im Vorfeld durch einen in SchleswigHolstein zugelassenen Prüfsachverständigen für Brandmelde- und Alarmierungsanlagen überprüft werden. Ein entsprechender Nachweis ist spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr vorzulegen. Abnahme durch die Feuerwehr Vor Anschaltung der BMA an die ÜE und somit an die ÜAG der Landeshauptstadt Kiel erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr im Beisein des Konzessionärs. Der Termin für die Anschaltung ist der Feuerwehr Kiel mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen durch den Konzessionär mitzuteilen. Bei dieser Abnahme ist ebenfalls die Anwesenheit des Betreibers und des Errichters bzw. jeweils eines zeichnungs- und weisungsberechtigten Vertreters erforderlich. Spätestens zu diesem Termin sind alle vorgeschriebenen Nachweise in schriftlicher Form zu erbringen. Wartungsvertrag Zertifizierung des Errichters gemäß DIN 14675 Prüfung der BMA durch Prüfsachverständigen Sachverständigenprüfung für angeschlossene Löschanlagen, Brandfallsteuerungen, etc. Desweiteren werden bei dieser Abnahme durch die Feuerwehr das Zuhalteschloss im FSD, die Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung und das Freischaltelement verbaut. Der Betreiber legt zu diesem Termin, die Schlüssel die im FSD hinterlegt werden sollen, vor. Die Abnahme durch die Feuerwehr bezieht sich auf die speziellen Forderungen in dieser TAB. Die Einhaltung der gültigen Regelwerke und Angaben im Installationsattest wird vorausgesetzt und unterstellt. Diese Abnahme bestätigt aber nicht die fachgerechte Installation der Brandmeldeanlage. 17 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Werden bei dieser Abnahme durch die Feuerwehr Kiel Mängel festgestellt, z.B. fehlende Laufkarten oder Fehler in den Alarmfunktionen, ist die Feuerwehr berechtigt die Übertragungseinheit bis zur Beseitigung der Mängel zu sperren. Bei Umbau, Erneuerung oder Erweiterung der bestehenden BMA, dürfen die neu eingerichteten Anlagenteile ebenfalls erst nach einer Abnahme durch die Feuerwehr zugeschaltet werden. 18 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 11. Wartung und Inspektion der Brandmeldeanlage Die vorgeschriebenen Wartungen und Inspektionen sind durchzuführen und fortlaufend in einem Betriebsbuch zu dokumentieren (VDE 0833). Das Betriebsbuch ist, für die Feuerwehr jederzeit einsehbar, an der BMZ zu hinterlegen. Es ist ein Wartungsvertrag mit einer vom VDS anerkannten Fachfirma abzuschließen. Ein entsprechender Wartungsvertrag ist spätestens zur Abnahme durch die Feuerwehr vorzulegen. Bei Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der BMA, die das Abschalten von Meldern, Schleifen oder der ÜE erforderlich machen, sind geeignete Ersatzmaßnahmen zur Branderkennung, zur Alarmierung der Feuerwehr und ggf. zu geeigneten Löschmaßnahmen zu treffen. (z.B.: ständige Überwachung der BMZ, Überwachung der Räumlichkeiten mit abgeschalteten Meldern, Brandsicherheitswachen, etc.) Diese Maßnahmen sind mit dem Sachversicherer und ggf. der Abteilung vorbeugender Brandschutz abzustimmen. Eine planbare notwendige Abschaltung der BMA ist der Clearingstelle des Konzessionärs zu melden. Hierzu werden zwischen dem Betreiber der BMA und dem Konzessionär besondere Vereinbarungen im Rahmen des Auftrags zur Einrichtung der ÜE getroffen. Die Feuerwehr Kiel nimmt keine Abmeldungen der BMA entgegen. Fehlalarme, die im Rahmen von Wartungs- oder Inspektionsarbeiten entstehen, können kostenpflichtig abgerechnet werden. Störungen in der Anlage sind an eine ständig besetzte Stelle gemäß VDE 0833 weiter zu leiten und umgehend zu beseitigen. Störungsmeldungen dürfen keinen Brandalarm hervorrufen. 19 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 12. Abschaltung der Brandmeldeanlage Soll die Brandmeldeanlage dauerhaft außer Betrieb genommen werden (z.B. baurechtlich nicht mehr erforderlich, etc.), ist die Feuerwehr darüber in Kenntnis zu setzen. Das Zuhalteschloss im FSD, die Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung und das Freischaltelement sind in Absprache mit der Feuerwehr zurück zu bauen. Sind die Schlösser nicht in 0-Stellung zu bringen, sind sie der Feuerwehr zum Schutz anderer BMA Betreiber ersatzlos zu überlassen. Desweiteren sind alle noch vorhandenen Anlagenteile bestenfalls zurückzubauen, mindestens aber optisch eindeutig, als nicht in Betrieb, zu kennzeichnen. 20 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 13. Kostenersatz und Entgelte Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr gemäß dieser TAB sowie alle auf Grund von Mängeln der BMA erforderlichen Wiederholungsabnahmen oder Rückbaumaßnahmen sind kostenpflichtig und werden dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Desweiteren werden Kosten die durch Fehl- oder Falschalarme entstehen, bei denen das Ausrücken von Feuerwehreinsatzkräften aus Kiel oder den umliegenden Gemeinden nötig war, dem Betreiber gemäß Kostensatzung in Rechnung gestellt. Weiterhin stellt der Betreiber die Feuerwehr Kiel von Schadenersatzansprüchen Dritter frei, die durch Fehlalarmierungen entstehen könnten. Die Stadt tritt dem Betreiber insoweit etwaige Schadenersatzansprüche ab. Für die Erhebung von Gebühren gilt, soweit diese TAB nichts anderes bestimmt, die Gebührensatzung für die öffentlichen Feuerwehren der Landeshauptstadt Kiel in ihrer jeweils gültigen Fassung. 21 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Kontakte Konzessionär: Bosch Sicherheitssysteme GmbH Niederlassung Kiel Lise-Meitner-Straße 4 24145 Kiel Tel. 0431 71936-0 Fax 0431 71936-10 Landeshauptstadt Kiel Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Hauptfeuerwache, Gebäude 2 Westring 325, 42116 Kiel Tel.: 0431 / 5905- 178 Fax: 0431 / 5905- 204 22 TAB für Brandmeldeanlagen – 07.2013 Impressum Herausgeberin Landeshauptstadt Kiel Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz, Abteilung 13.2 – vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Westring 325, 24116 Kiel Tel.: 0431 / 5905- 178 Fax: 0431 / 5905- 204 www.kiel.de Hinweistext: Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck – auch auszugsweise – ist ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. 23 Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines FSD Vereinbarung zwischen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Kiel, - nachfolgend Feuerwehr genannt und - nachfolgend Betreiber genannt über den Betrieb eines Feuerwehrschlüsseldepots - FSD am Objekt - nachfolgend Objekt genannt - 1 Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines FSD 1. Der Betreiber lässt auf Grund der bauordnungsrechtlichen Genehmigung bzw. aus eigenem Interesse am vorbeugenden Brandschutz sowie auf eigenes Risiko und eigene Kosten ein Feuerwehr-Schlüssel-Depot FSD am genannten Objekt anbringen, um der Feuerwehr nach Alarmierung durch die angeschlossene Brandmeldeanlage jederzeit einen zerstörungsfreien Zugang zum Sicherungsbereich der BMA zu ermöglichen. Der Anbringungsort des FSD ist mit der Feuerwehr abzustimmen. Es befindet sich i.d.R. an der Anfahrstelle für die Feuerwehr, in unmittelbarer Nähe eines Gebäudezugangs, durch den die Feuerwehr das Objekt zum schnellen Erreichen der BMA betritt. 2. Der Betreiber verwendet ein, vom Verband der Sachversicherer VdS anerkanntes, FSD. Beim Einbau sind die jeweils aktuellen Richtlinien des VdS zu beachten. Die Innentür muss mit einem VdS-anerkannten Zuhalteschloss ausgerüstet sein. Dieses Schloss wird durch die Feuerwehr mit Rechnungsstellung an den Betreiber bestellt und eingebaut. 3. Beim Anschluss des FSD an die BMA sind die Bestimmungen der VDE 0833 und der VdS 2105 zu beachten. 4. Der bzw. die im FSD hinterlegten Objektschlüssel müssen der Feuerwehr den direkten Zugang zu BMZ bzw. FIBS oder FAT sowie zu allen Sicherungsbereichen der BMA ermöglichen. Das gilt auch dann, wenn Teile des Objekts an andere Nutzer vermietet sind und der Sicherungsbereich der BMA sich auch auf diese Räume, Etagen oder Gebäudeflügel erstreckt. Die Auswahl des Schließzylinders zur elektronischen Überwachung des/der im FSD deponierten Schlüssel(s) erfolgt durch den Betreiber. Die Richtlinien des VdS sind zu beachten. Nach Möglichkeiten sollte im FSD nur ein Generalschlüssel hinterlegt sein, der mit einem Schließzylinder aus dem Schließsystem des Objekts direkt überwacht wird. Werden im FSD mehrere Schlüssel deponiert, müssen diese untrennbar miteinander verbunden sein. Der für den inneren Schließzylinder vorgesehene Schlüssel ist zu kennzeichnen (i.d.R. rot) Die anderen Schlüssel müssen mit einem Schlüsselschild, das Hinweis über den Schließbereich gibt, versehen sein. Wird die Anzahl der im FSD hinterlegten Schlüssel zu groß oder wird es aus anderen Gründen vom Betreiber oder dessen Sachversicherer gefordert, kann auch in der Nähe der BMZ bzw. des FIBS oder FAT ein Schlüsselschrank vorgehalten werden, zu dem die Feuerwehr über einen Schlüssel im FSD Zugang erhält. In diesem Schrank befinden sich weitere Schlüssel für verschiedene Schließbereiche. Der 2 Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines FSD Betreiber sorgt in Eigenverantwortung dafür, dass die hier hinterlegten Schlüssel stets dem aktuellen Stand entsprechen. 5. Die für die VdS anerkannte FSD - Sabotageüberwachung muss aktiviert sein und einen Alarm an eine ständig besetzte Stelle (Polizei oder VdS- anerkanntes Unternehmen) übertragen werden. Diese veranlassen eine unverzügliche Kontrolle des FSD. Mit der Unterzeichnung dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Betreiber ausdrücklich, die Sabotagemeldungen an eine ständig besetzte Stelle zu übertragen. Er versichert zugleich, dass er die Einrichtung des FSD seinem Sachversicherer angezeigt hat. Objekte , die nicht durch einen dem VdS angegliederten Sachversicherer versichert sind oder Objekte, bei denen keine bedeutenden Sachwerte gelagert sind, können mit Zustimmung Ihres Sachversicherers auch mit einem FSD einfacher Art (ohne Doppeltür und ohne Alarmüberwachung) versehen sein. Der Zugang zu diesen FSD ist mit der Feuerwehrschließung Kiel möglich. Dieser Schlüssel befindet sich auf allen Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr Kiel. Der Betreiber erhält keinen Schlüssel. In besonderen Fällen kann diese FSD auch am Eingangstor der Umzäunung des Objekts installiert sein. In ihm ist nur der Schlüssel für das Eingangstor hinterlegt. Der oder die Schlüssel zum Gebäude befinden sich im VdS-anerkannten FSD am Zugang zu BMZ bzw. FIBS. Betreiber, deren Objekt zwar nicht durch einen dem VdS angegliederten Sachversicherer versichert ist, aber trotzdem mit einem VdS-anerkannten FSD ausgestattet ist, verpflichtet sich, vom VdS allgemein geforderte Systemänderungen auch an seinem FSD ausführen zu lassen. 6. Die Inbetriebnahme des FSD durch die Feuerwehr erfolgt auf formlosen Antrag des Betreibers, möglichst zeitgleich mit der Abnahme der BMA durch die Feuerwehr. Bei der Inbetriebnahme werden die Objektschlüssel durch den Betreiber oder durch eine von ihm beauftragte Person in das FSD eingelegt. Der Schlüsselträger der Feuerwehr verschließt das FSD im Beisein des Betreibers. Über die Inbetriebnahme und bei jedem Schlüsseltausch oder Schlüsselentnahme, außer im Alarmfall, fertigt die Feuerwehr ein Protokoll an, welches vom Betreiber und vom Schlüsselträger der Feuerwehr unterzeichnet wird. Je ein Exemplar des Protokolls verbleibt beim Betreiber und bei der Feuerwehr. 3 Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines FSD Beim Öffnen des FSD durch einen Schlüsselträger anlässlich einer Alarmierung, ist es nicht zulässig Änderungen an der Schließung oder den deponierten Schlüsseln vorzunehmen. 7. Der Betreiber ist verpflichtet das FSD instandzuhalten. Hierzu gehört bei der regelmäßigen Überprüfung auch eine Funktionskontrolle des FSD (lässt sich die FSD-Tür öffnen). Wartungsarbeiten, die die Anwesenheit eines Schlüsselträgers der Feuerwehr erfordert, bedürfen einer rechtzeitigen Terminabsprache mit der Feuerwehr. 8. Die Feuerwehr besitzt eine begrenzte Anzahl von Schlüssel für die Zuhalteschlösser der FSD. Zugriff zu diesen Schlüsseln haben ausschließlich Beamte der Feuerwehr die in ihrer Einsatzfunktion als Schlüsselträger vorgesehen und darüber besonders belehrt worden sind. 9. Die Feuerwehr ist nicht verpflichtet, die im FSD deponierten Objektschlüssel zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen Einsatzkräfte ohne FSD Schlüssel als erstes am Objekt eintreffen und die Rechtfertigung eines gewaltsamen Zutritts von außen erkennbar ist. 10. Alle Kosten in Verbindung mit dem Einbau, dem Betrieb sowie Änderungen und Instandhaltungen des FSD trägt der Betreiber. Die Inbetriebnahme sowie die Anwesenheit des Schlüsselträgers der Feuerwehr bei Wartung und Reparatur sind gebührenpflichtig. Es gelten die Gebühren nach der „Gebührensatzung der Feuerwehren der Landeshauptstadt Kiel“. 11. Der Betreiber versichert, keinen FSD Schlüssel zu dem Schloss der Innentür des FSD zu besitzen und nichts zu unternehmen, um sich oder einen Dritten in den Besitz eines solchen Schlüssels zu bringen. Der Betreiber versichert, dass sein Sachversicherer der Einrichtung des FSD unter Berücksichtigung der vorliegenden Vereinbarung zugestimmt hat. 12. Die Feuerwehr haftet nicht für den Diebstahl, Verlust oder sonstiges Abhandenkommen von Schlüsseln – sowohl FSD-Schlüssel als auch im FSD deponierte Schlüssel – und für daraus entstehende unmittelbare und mittelbare Schäden, soweit die Schlüsselträger dabei nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. 13. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. 4 Anhang A Vereinbarung über den Betrieb eines FSD 14. Diese Vereinbarung ist von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten ohne Angaben von Gründen kündbar. Im Falle einer Kündigung, aber auch bei Aufhebung der Aufschaltung der BMA, wird das FSD im Beisein des Betreibers geöffnet. Der Betreiber erhält alle im FSD deponierten Schlüssel zurück. Die Rückgabe wir protokolliert. Die Feuerwehr bekommt, zum Schutz anderer Betreiber, das Zuhalteschloss der inneren Tür entschädigungslos ausgehändigt. Dies gilt auch bei Umstellschlössern, die nicht in 0-Stellung gebracht werden können. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitfälle aus dieser Vereinbarung ist Kiel. 16. Diese Vereinbarung tritt mit Datum der Unterzeichnung in Kraft. Kiel, den _________________ ________________, den___________ Landeshauptstadt Kiel Amt für Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophen- und Zivilschutz - Abtl. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Betreiber 5 Anhang B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Stand: 07.2013 1 Anhang B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Allgemeine Anforderungen Bei Bauvorhaben kann es auf Grund von Gebäudegeometrie oder verwendeten Baustoffen zu erheblichen Beeinträchtigungen oder zum Ausfall des Einsatzstellenfunks der Feuerwehr kommen. Dieser Feuerwehrfunk ist für die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten unerlässlich und dient somit direkt der Erfüllung der Schutzziele gemäß Landesbauordnung. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes ist deshalb durch einen Sachverständigen eine Bewertung der Funktionsfähigkeit des Feuerwehrfunks durchzuführen. Ist die Funktionsfähigkeit nicht einwandfrei sichergestellt, ist eine Gebäudefunkanlage zu errichten. Die Feuerwehr ist rechtzeitig in die Planung der Gebäudefunkanlage mit einzubeziehen. Für den Feuerwehreinsatz muss sichergestellt sein, dass auch in Gebäuden ein direkter Funkverkehr zwischen den Einsatzkräften mit mindestens 1 Watt Sendeleistung im 2m-Band gewährleistet ist. Kann dies nicht erfüllt werden, sind entsprechende technische Einrichtungen (z.B. passives oder aktives Funksystem) vom Betreiber im Gebäude zu installieren. Die Gebäudefunkanlage ist durch Auflauf eines Alarms in der BMA automatisch zu aktivieren. Der Betrieb ist im FGB entsprechend anzuzeigen. Liegt noch kein Alarm über die BMA vor, ist der Gebäudefunk durch einen Taster im FGB zu aktivieren. Abschaltung erfolgt ausschließlich per Hand am FGB. Die technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) – Relaisstellenfunkgeräte Teil C sind einzuhalten. Die Feuerwehr-Gebäudefunkanlage ist durch den Betreiber der baulichen Anlage der Feuerwehr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Notwendige technische Änderungen gehen zu Lasten des Betreibers. 2 Anhang B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Organisatorische Anforderungen Die Anlage muss gemäß VDE, insbesondere VDE 0100 und VDE 0800 errichtet werden. Die ortsfesten Sende- und Empfangsanlagen sind so auszulegen, dass alle Gebäude bzw. Gebäudebereiche ohne Beeinträchtigung funktechnisch erreichbar sind. Kann die Forderung durch ein passives Funksystem nicht erfüllt werden sind aktive Komponenten zu installieren. Grundsätzlich werden zwei Betriebskanäle in der Betriebsart Gegensprechen benötigt (i.d.R. G/O 55 und G/O 50). Aus einsatztaktischen Gründen können mehr Funkkanäle für den Feuerwehrfunk notwendig sein. Die Anlagen sind grundsätzlich in Gleichwellentechnik auszuführen. Die Anlage ist so auszulegen, dass sowohl im Gebäude als auch im Umkreis von 50 m um das Gebäude der Funkverkehr sichergestellt ist, aber andere Funkanlagen in der Umgebung nicht gestört werden. Die Planung für die Gebäudefunkanlage ist der Feuerwehr Kiel, Abteilung 13.5 Leitstelle, vor der baulichen Ausführung vorzulegen. Vorzulegen sind: Datenblätter der angebotenen Technik, Funkfeldprognose bzw. Funkfeldstärkemessung, BOS-Zulassung, EMVZulassung, Lageplan mit Darstellung der Komponenten. Es ist statthaft, dass die Antennenanlage in den Gebäuden von Dritten (z.B. Haustechnik usw.) durch Einkopplung einer eigenständigen Betriebsfunktechnik mit genutzt wird. Die Betriebsfunk S/E-Technik ist getrennt von der BOS-Technik vorzuhalten. Eine Beeinträchtigung der Funktechnik der Feuerwehr durch Dritte ist auszuschließen. Bauliche Anforderungen Die Unterbringung der funktechnisch relevanten Komponenten muss in einem Raum mit feuerbeständigen Wänden und Decken mit mindestens feuerhemmenden Türen erfolgen. Bei vorhandener Brandmeldeanlage ist der Raum entsprechend zu überwachen. Die Räumlichkeiten sind nicht an automatische Löschanlagen anzuschließen. 3 Anhang B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Besteht durch weitere Einbauten in diesen Räumen erhöhte Brandgefahr, ist die Anlage komplett in F90 einzuhausen. Bedienungselement für die Feuerwehr Für die Feuerwehr ist in direkter Nähe zum FBF (FIBS) ein Gebäudefunkbedienfeld FGB gemäß DIN 14663 zu installieren. Ist keine BMA vorhanden, ist der Standort des FGB mit der Feuerwehr abzustimmen. Das FGB wird mit einem Profilhalbzylinder mit Feuerwehrschließung gesichert. Dieser Zylinder wird von der Feuerwehr gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Der Einbau erfolgt nach erfolgreicher Abnahme durch die Feuerwehr. Technische Anforderungen Bei der Versorgung mehrerer Gebäude über ein zentrales System dürfen redundante Verbindungsleitungen nicht in der gleichen Kabeltrasse verlegt werden. Bei Verlegung von Schlitzbandkabeln innerhalb des Objekts, sind diese grundsätzlich als Schleife auszubilden, um im Unterbrechungsfall, z.B. durch Brand oder mechanische Einwirkung, genügend Feldstärke vor Ort sicher zu stellen (zweiseitige Einspeisung). Die Antennen- und Schlitzbandkabel sind in den allgemein zugänglichen Bereichen vor mechanischer Beschädigung zu schützen. Werden Antennen als Alternative zu Leck- und/oder Schlitzbandkabeln bzw. Kombinationen aus beiden verwendet, so sind diese gegen Brandeinwirkung oder mechanische Zerstörung zu schützen. Die Antennenkabel sind in Form von Schleifen bzw. durch getrennte Einspeiseleitungen, die nicht in einem gemeinsamen Raum verlaufen, zu verlegen. Eine einzelne Antenne, die in Form eines Stiches eingeschlossen ist, wird nur bei kurzer Leitungslänge <20 m und gesicherter Kabelführung (Funktionserhalt E90) in besonderen Fällen gestattet. Abweichung vom Schleifenkonzept bzw. der zweiseitigen Einspeisung ist nur dann zulässig, wenn das System redundant ausgelegt ist, d.h. zwei oder mehr Systeme voneinander getrennt, so installiert sind, dass bei Ausfall eines Systems, ein anderes System die Funktion im unterversorgten Bereich voll übernimmt. 4 Anhang B Technische Bedingungen für Gebäudefunkanlagen auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt Kiel Alle aktiven Systemkomponenten (A/D Wandler, Koppler etc.) sind gegen Stromausfall abzusichern. Die Stromversorgung der Gebäudefunkanlage ist unterbrechungsfrei auszulegen. Die Pufferung ist über eine Batterie mit Ladegerät sicherzustellen. Für die Überbrückungszeit sind mindestens 12h bei Volllastbetrieb anzusetzen. (70% Bereitschaft, 15% Senden, 15% Empfangen) Die Steuerleitungen von der Bedienstelle zur Relaisstelle sind in Funktionserhalt E90 auszuführen. Weitere Leitungen sind entsprechend VDE Bestimmungen auszuführen. Wartung und Inspektion Der Betreiber verpflichtet sich, einen Wartungsvertrag, der eine 2jährliche Überprüfung der Anlage vorsieht, mit einer für BOS-Anlagen zugelassenen Fachfirma, abzuschließen. Die Überprüfungen sind in einem Prüfbuch zu dokumentieren und mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Abnahme der Gebäudefunkanlage Vor Inbetriebnahme, ist die Gebäudefunkanlage durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Im Anschluss ist die Anlage der Feuerwehr Kiel, durch Errichter und Betreiber vorzuführen. Prüfberichte und technische Unterlagen sind an diesem Termin bereitzuhalten. Der Betreiber ermöglicht der Feuerwehr Kiel jederzeit Zugang zu seiner Gebäudefunkanlage, um die Anlage auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Einführung des Digitalfunks Mit der bundeweiten Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wird in absehbarer Zeit der Frequenzbereich von 380 – 400 Mhz sowie die Modi TMO (Trunked Mode Operation) und DMO (Direct Mode Operation) Verwendung finden. Zur Minimierung von Nachrüstkosten, wird empfohlen die Anlagen entsprechend auszulegen. 5
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