Was erwartet uns in der Biogasbranche 2016? Ein Ausblick ! Dipl

03.03.2016
Biogas – Fachtagung Thüringen 03.03. 2016
Was erwartet uns in der Biogasbranche 2016?
Ein Ausblick !
Dipl.agr.ing Erhard Oelsner
Sprecher Regionalgruppe Thüringen / Sprecher Betreiberbeirat Fachverband
Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt
1. Das Jahr 2015 – Konsolodierungsprozess oder das Ende vom Biogas ?
- drastische Einschnitte mit dem EEG 2014 – Zubau 2015 in THÜR „0“
am härtesten betroffen: Biogasanlagenhersteller, Dienstleister, Zulieferer, u. Planer
mit scharfem Schrumpfungsprozess, Rückzug aus dem Biogasbereich bzw. auch
Insolvenzen
ebenfalls deutlich spürbar für Biogasanlagenbetreiber trotz Bestandesschutz :
eine Weiterentwicklung der Bestandesanlagen ist durch die Festlegung der
Höchstbemessungsleistung dramatisch eingeschränkt, unklare Reglungen führen
dazu, dass routinemäßige technische Austauschprozesse zum juristischem
Balanceakt werden.
besonders schwerwiegend sind und werden auch in 2016 zusätzliche Auflagen
aus genehmigungsrechtlichen Vorgaben im Bereich Düngerecht, Wasserrecht und
Bundesemmissionsschutzgesetz oder Störfallverordnung
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Anlagenzubau 2001-2014
nach Dr. Reinhold TLL
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2. Initiativen und Maßnahmen für eine Zukunft der Branche
Eine sehr intensive Diskussion haben wir zu der Frage geführt,
wie es für bestehende Anlagen nach Ende des 20jährigen EEG Vergütungszeitraumes weitergeht. Für die ersten BGA läuft der
bestehende EEG Vergütungsanspruch am 31.12. 2020 aus.
Das sind auch bei uns in Thüringen in aller Regel Biogasanlagen der
ersten Stunde, die z.T. schon in den 90er Jahren in Betrieb gegangen
sind, sich in aller Regel technisch und organisatorisch sehr gut
weiterentwickelt haben.
Für diese Anlagen stellt sich bereits heute bei Reinvestitionen die
Frage, wie diese finanziert werden können, wenn nur noch wenige
Jahre eine kalkulierbare Einnahmequelle nachzuweisen ist.
Insbesondere Investitionen in Wärmenetze, Flexibilisierung der
Strombereitstellung oder zur Erfüllung genehmigungsrechtlicher
Anforderungen werden vor diesem Hintergrund unmöglich.
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Im Fachverband (vor allem in den Beiräten) wurde diese Frage schon vor Jahren diskutiert.
In Zeiten, in denen das Biogas politisch gewollt war, ging man aber immer davon aus, dass
es hier einen gangbaren Weg geben wird.
Diese Einschätzung hat sich mit dem letzten EEG und vor allem in den Diskussionen in 2015
dramatisch verändert.
Die relevanten Entscheidungsträger im nun zuständigen Bundeswirtschaftsministerium haben eine klare Abneigung gegen Bioenergie und Biogas.
Unser Geschäftsführer, Herr Claudius da Costa Gomez, hat dies
so formuliert: „Mitunter hat man das Gefühl, dass allein die
Diskussion des Themas Bioenergie für diese Personen ein
körperliches Unbehagen hervorruft“.
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Vor diesem Hintergrund wurde im Fachverband diskutiert, dass vom
Wirtschaftsministerium und der Bundesregierung gewählte Modell, die
Festpreisproblematik durch ein Ausschreibungsmodell für eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für Biogasanlagen zu ersetzen, zu akzeptieren.
Da es bereits zu diesem Zeitpunkt in den Diskussionen der Fachkreise klar war,
dass Ausschreibungen politisch gewollt und generell eher zu einer Anhebung der
Vergütungen führen werden, war diese Herangehensweise der einzig realistische
Weg, Verbesserungen für die Branche zu ermöglichen.
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3. Überlegungen zu Beginn des Jahres
• Ausschreibungen stehen auf der Tagesordnung, wir müssen uns damit beschäftigen
• Für Neuanlagen sind Ausschreibungen schwierig, hinzu kommt Ausschreibungsobergrenze
• Kleine Anlagen, speziell Güllekleinanlagen, sind in jedem Fall aus Ausschreibungen heraus zu
halten
• Ggf. könnten Erweiterungen von Bestandsanlagen (Ausnahmen Höchstbemessungsleistung)
günstigeren Zubau liefern
• Auch Bestandsanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, könnten über Ausschreibungen
weiterbetrieben werden
• Daher sind Ausschreibungen ein taktisch kluges Mittel, unsere Belange politisch zu diskutieren !!!
• Plan B außerhalb von Ausschreibungen parat haben!
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Gesagt, getan!
In der ersten Jahreshälfte 2015 wurden in den
Gremien des Verbandes erste Eckpunkte für ein solches
Ausschreibungsmodell für Bioenergieanlagen entwickelt und mit Vertretern des
Wirtschaftsministeriums diskutiert.
Es zeigte sich schnell, dass das Ministerium offen ist für eine solche Herangehensweise.
Daher wurde die 2. Jahreshälfte dazu genutzt, diesen Ansatz weiter zu konkretisieren und
insbesondere Reglungen zu entwickeln, die es den überwiegend landwirtschaftlich
geprägten Biogasanlagen ermöglicht, mit diesem Ausschreibungsmodell klar zu kommen.
Dazu liegen nun eine Reihe von konkreten Vorschlägen vor.
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Bundesrats-Initiative der Länder
Entschließung des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG
2016 vom 18.12.2015:
„Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer Anschlussregelung für Biomasse ein Marktdesign
zu entwickeln ist, das der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im
Rahmen der im EEG genannten 100 Megawatt wirtschaftlich möglich macht.“
„Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, entsprechende wirtschaftliche Perspektiven für
effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG
zu verankern. Da bei vielen Anlagen schon vor Auslaufen der regulären EEG-Förderung sinnvolle
oder notwendige Nachrüstungen erforderlich sind, stehen viele Betreiber schon jetzt vor der
Entscheidung, ob diese Investitionen rentabel sind.“
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4. Wie geht es weiter?
Schaffung einer breiten Allianz möglichst gleichlautender Forderungen !!!
Nur so kann es uns gelingen, die derzeit katastrophalen
Rahmenbedingungen für die Branche zu verbessern
und eine langfristige Perspektive für eine nachhaltig
wirtschaftende Branche zu schaffen.
Daran arbeitet der Fachverband hart und hofft auf Ihre
Unterstützung.
Einheitliches Auftreten
–
Grundlage für den Erfolg
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5. Was erwartet uns 2016 ?
2 Hauptziele:
1.
Ausbauziel der Bundesregierung ist mit 100 MW Brutto definiert. Dies bedeutet ein
faktisches Abschalten der Branche
2.
Durchsetzung von Vergütungsregelungen für bestehende Biogasanlagen, deren EEG
Vergütungszeitraum von 20 Jahren endet, mit einer höheren Vergütung als Sie im EEG
2014 festgelegt sind.
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Folgende Themenfelder werden uns auf Trab halten:
1. Die Diskussion zum EEG Ausschreibungsgesetz
Referentenentwurf:
Entwurf des Gesetzes:
Änderungen durch Parlamentarier:
am 29.02.16 in internen Verteiler
Mitte März
Mai
2. Neue Auflagen durch Düngeverordnung,
Verordnung für Anlagen im Umgang mit
wassergefährdetet Stoffen (AwSV) u.
Störfallverordnung
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6. Strukturelle Entwicklungen im Fachverband
Weiteres Ziel: Starke politische Interessenvertretung
- gemeinsame Interessenvertretung mit Deutschem
Bauernverband (DBV) und dem Bundesverband für
Erneuerbare Energie (BEE) als „Hauptstadtbüro
Bioenergie“ und gemeinsame Repräsentanz der
Bioenergie in Berlin installiert
- Der FvB, der DBV und alle weiteren Verbände der
Erneuerbaren haben sich im BEE als Dachverband
finanziell und auch personell direkt eingebracht
- Neues Profil der Jahrestagungen:
Parallel zur Euro -Tier in Hannover mit Biogasmesse,
dazwischen als reine Tagung in Nürnberg (Biogas Convention)
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Fazit
Die Bioenergiebranche braucht eine klare Nachfolgereglung für Bestandsanlagen im EEG 2016
und eine Umwandlung des 100 MW Deckel in einen Netto Deckel.
Erste Pflöcke sind gemeinsam vom FvB, BBE und DBV gesetzt: Eckpunkte EEG enthalten
Formulierungen zu Nachfolgeregelungen
Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen unterstützen die Vorschläge aktiv.
Bundeslandwirtschaftsminsterium unterstützt ebenfalls.
Aber: Das Ziel ist noch nicht erreicht und die Branche muss geschlossen auftreten
Es müssen JETZT Reglungen eingeführt werden, nicht erst irgendwann!!
Es muss Reglungen geben, die einen fairen Wettbewerb erlauben; zwischen neuen und
bestehenden Anlagen, zwischen kleinen und großen Anlagen, zwischen Anlagen mit
unterschiedlichen Einsatzstoffen.
Sie alle brauchen akzeptable Vergütungssätze
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