Mietvertrag - Skizunft Calw

Postanschrift: TSV Calw, Kirchplatz 3, 75365 CALW
Hüttenbelegung durch die Skizunft Calw: Frau Schaffrath, Frau Seez
E-Mail: [email protected]
Reservierungsbestätigung und Mietvertrag für das Jugendskiheim in Enzklösterle-Poppeltal
Unser Jugendskiheim ist vom ................................... bis .......................................
für Ihre Gruppe / Verein ............................................................................................
mit ca. …..… Personen, davon …..… Kinder reserviert.
Mitglied im TSV Calw: ja / nein
Bitte senden Sie die Kopie dieses Mietvertrages umgehend unterschrieben, per Post oder wenn möglich
per e-mail, an uns zurück. Wenn sie uns nicht innerhalb von 2 Wochen vorliegt, behalten wir uns eine
anderweitige Vermietung vor. Bitte informieren Sie uns auch dann sofort, wenn Sie die Hütte nicht
mehr mieten wollen.
Die Anzahlung bei Anmeldung beträgt 50,00 EUR. Diese wird bei kurzfristiger Abmeldung
einbehalten (kürzer als 8 Wochen). Außerdem senden Sie uns bitte zusammen mit dem
unterschriebenen Mietvertrag die Kaution in Höhe von 250,00 EUR in Form einer SEPAEinzugsermächtigung zu. Der Mietvertrag ist bei Eingang des unterschriebenen Vetrages, der
Anzahlung und der Einzugsermächtigung rechtskräftig.
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie unsere Belegungsbedingungen, wie die Preise und die im
Jugendskiheim aushängende Hüttenordnung an.
Spätestens eine Woche vor Beginn Ihres Aufenthaltes teilen Sie bitte den genauen Zeitpunkt Ihrer
Ankunft an Frau Lehmann, Freudenstädter Str. 319, 75337 Enzklösterle-Poppeltal
Tel. 07085 / 7879 (bitte abends ab 18°° Uhr anrufen) mit. Frau Lehmann wird Sie dann in der Hütte
einweisen. Die Endabnahme erfolgt ebenfalls durch Frau Lehmann unmittelbar vor Ihrer Abreise.
Die Benutzung des Grundstückes, der Hütte und deren Einrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.
Alle Mieter und Besucher sind verpflichtet, jeglichen ruhestörenden Lärm in der Hütte und der
Umgebung zu vermeiden. Nach 22:00 Uhr ist die Einhaltung der Nachtruhe einzuhalten. Ab dieser Zeit
bitten wir Sie, sich bei geschlossenen Türen, Fenstern und Fensterläden innerhalb der Hütte bei
Zimmerlautstärke aufzuhalten. Alle später ankommenden oder abfahrenden Mieter / Besucher werden
gebeten, auf besondere Lärmvermeidung (Motorengeräusche, zuschlagende Autotüren, ...) zu achten.
Das Parken auf dem Gästeparkplatz des Hotels Waldeck ist grundsätzlich nicht gestattet.
Beschädigungen der Hütte, ihrer Einrichtung und ihrer Umgebung oder grobe Verschmutzungen sind
Frau Lehmann sofort zu melden. Sie werden auf Kosten der verursachenden Mieter behoben und sind
von diesem unmittelbar nach Vorlage der Kostenaufstellung zu erstatten.
In der gesamten Hütte darf aus Brandschutzgründen nicht geraucht werden. Die Schlafräume sind nur
mit Haus- oder Hüttenschuhen zu betreten. Die Betten müssen vor Benutzung mit
Leintüchern/Spannbetttüchern überzogen werden. Schlafsäcke ohne Leintuch sind nicht zulässig. Die
Decken auf den Betten sollten nicht auf die Wiese mitgenommen werden.
Das Mitnehmen von Haustieren in die Küche, in die Schlafräume oder sogar in die Betten, ist nicht
gestattet. Sollten die Betten bei Abreise verschmutzt sein, wird die Reinigung belastet.
Die Vermietung an Kinder- oder Jugendgruppen ist nur dann möglich, wenn mindestens eine
volljährige, verantwortliche Begleitperson während der gesamten Zeitdauer des Aufenthaltes in der
Hütte ununterbrochen anwesend ist.
Bitte besorgen Sie Ihre Esswaren und Getränke selbst und achten Sie darauf, dass keinerlei
Lebensmittel in der Hütte und im Kühlschrank zurückbleiben.
Sämtliche von Ihnen benutzten Räume sind besenrein, die Küche und das benutzte Geschirr, Besteck,
usw. einwandfrei gereinigt zu übergeben. Alle Verschmutzungen sind zu beseitigen. Alle Abfälle
(Müll) sind in die vorhandenen Mülleimer selbst zu entsorgen, Papier ist mitzunehmen.
Kosten: Tagespauschale (für 24 Std.)
enthalten sind Nebenkosten wie Wasser, Strom , Heizung und Kurtaxe
… für den 1. Tag
150,00 EUR
… für den 2. Tag
125,00 EUR
… ab dem 3. Tag
100,00 EUR
Endreinigung ………………………….. 50,00 EUR
vor der Abreise direkt an Frau Lehmann in bar zu zahlen
Mitglieder des TSV Calw sowie Kinder- u. Jugendgruppen erhalten eine
Ermäßigung von 20,00 EUR pro Tag.
Die Anzahlung von 50,00 EUR ist mit erfolgter Anmeldung (Rücksendung des unterschriebenen
Mietvertrages) per Überweisung unter Angabe des Anreisedatums an die Skizunft Calw zu begleichen.
Die Hüttenmietgebühr ist spätestens bis 14 Tage vor dem Ankunftsdatum, unter Angabe des
Anreisedatums, an die Skizunft Calw zu überweisen.
Bankverbindung der Skizunft Calw bei der Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen
IBAN: DE45603900000082271003
Die verantwortliche, volljährige Vertragsperson Ihrer Gruppe uns gegenüber ist:
Herr / Frau ................................................................................ Telefon: .............................................
Adresse:………………………………………………………………………………………………
Email:…………………………………………………………………………………………………
Er / sie hat für die Einhaltung der Vertragsvereinbarungen und der Hüttenordnung zu sorgen. Etwaige
Ansprüche der Skizunft Calw können direkt gegen ihn / sie geltend gemacht werden, auch wenn sie
von anderen Mitgliedern der Gruppe verursacht worden sind.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Jugendskiheim im Poppeltal.
Skizunft Calw, im TSV Calw von 1846 e.V.
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Ort
Datum
Unterschrift des verantwortlichen Vertragspartners
Erteilung einer Einzugsermächtigung und SEPA-Basislastschrift
Im ORIGINAL an Zahlungsempfänger
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE 91 ZZZ 00000106971
TSV Calw von 1846 e.V.
Kirchplatz 3
75365 CALW
Name des Mieters:
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Anschrift:
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Ich ermächtige den oben genannten Zahlungsempfänger, die zu entrichtende Kaution von € 250,00 im
Schadensfall von meinem u. g. Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein
Kreditinstitut an, die von oben genanntem Zahlungsempfänger auf mein u. g. Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Der Kontoinhaber kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der
Einzug der Kaution erfolgt durch die SEPA-Basislastschrift zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats nach Ende
der Vermietung. Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird gekennzeichnet durch die oben genannte GläubigerIdentifikationsnummer und die Mandatsreferenz, die sich aus der Vermieternummer und dem Datum des
Mietbeginns („-XXX-TTMMJJ“) zusammensetzt.
Kontoinhaber:
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Institut:
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Kontonummer:
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Bankleitzahl (BLZ):
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IBAN:
D E
BIC / SWIFT:
beides finden Sie auf ihrem Bank-Kontoauszug
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Ort, Datum
Unterschrift des Kontoinhabers
TSV Calw v. 1846 e.V.
Geschäftsstelle
Kirchplatz 3
D – 75365 Calw
Tel. (07051) 13 19 0
Fax (07051) 93 45 19
www.tsvcalw.de
[email protected]