PD Dr. Bernhard Jakl Entlastungsprofessur für Zivilrecht Goethe-Universität Frankfurt am Main Hausarbeit zur Vorlesung Zivilrecht II Sommersemester 2015 Der Motorradfahrer M möchte sich für den Sommer ein neues Motorrad zulegen. Dazu begibt er sich am 02.05.2014 in das Motorradhaus des Motorradhändlers V. Besonderes Interesse weckt bei M ein neues Motorrad des Herstellers „Harley“ zum Listenpreis von 29.000 €. V und M werden sich einig, dass M das Motorrad von V erwirbt. Da M aber nur über 20.000 € verfügt, einigen sich M und V auf folgende Zahlungsmodalitäten: M überlässt dem V sein gebrauchtes Motorrad der Marke „BMW“. Der Marktwert des gebrauchten Motorrades beträgt zu diesem Zeitpunkt 6.000 €. V berechnet dem M zudem einen Restkaufpreis in Höhe von 20.000 €, den M sofort begleicht. Am nächsten Tag holt M das neue Motorrad bei V ab und schließt eine Kaskoversicherung über 29.000 € für seine „Harley“ ab. Glücklich macht er seine erste Vergnügungsfahrt in den Westerwald. Dabei stellt M fest, dass die Bremsen mehrmals erst spürbar zu spät reagieren. Dies rügt M gegenüber V. Einen Monat später treten während einer Urlaubsreise des M nach Italien an der „Harley“ mehrfach Probleme beim Starten der Maschine auf. Auf der Rückfahrt nach Deutschland fällt M des Weiteren auf, dass Öl aus dem Öltank austritt. M verlangt von V, die Probleme an seiner „Harley“ zu beheben. V versucht daraufhin in der Werkstatt seines Motorradhauses siebenmal vergeblich, die Probleme an Bremsen, Startanlage und Tank zu beseitigen. Nach dem letzten erfolglosen Reparaturversuch am 10.10.2014 ruft der M gegenüber dem V noch in der Werkstatt aus, dass das Motorrad nur Probleme bereite. Sobald ein Problem bekannt sei, entstehe kurze Zeit später bereits das nächste. Zutreffend führt M aus, dass gerade die Probleme an Bremsen, Startanlage und Tank die Betriebssicherheit der „Harley“ gravierend beeinträchtigen. Er erklärt, dass er sich aus diesem Grund nicht mehr an den Vertrag gebunden fühlt. M fordert den V auf, ihm gegen Rückgabe der „Harley“ bis zum 31.10.2014 den Kaufpreis zu erstatten. Bitte Seite 2 beachten! V entgegnet, dass er die „Harley“ nicht zurücknimmt. Verträge seien schließlich einzuhalten. Er sei nach wie vor bereit, die von M beanstandeten Probleme zu beheben. Solche kleinen Probleme seien außerdem Teil des Charmes einer „ehrlichen Maschine“. Im Übrigen habe M „nur“ 20.000 € für das Motorrad bezahlt. Es könne nicht sein, dass er jetzt für seine großzügige Annahme der alten „BMW“ des M noch Nachteile erleide. Die Herausgabe des von M in Zahlung gegebenen gebrauchten Motorrades „BMW“ komme ohnehin nicht mehr in Betracht. V hat die „BMW“ schon im August 2014 weiterverkauft. Die gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse sind aufgrund einer Überführung ins Ausland unklar. Am Samstag, den 08.11.2014, kommt es aus ungeklärter Ursache zu einem Brand in der Garage des M. Dabei wird die dort seit dem letzten Werkstattbesuch untergestellte „Harley“ vollständig zerstört. M berichtet dem V von dem Vorfall persönlich und fragt, wann V ihm endlich seine alte „BMW“ und die 29.000 € zurückgebe. V entgegnet, dass der M nach dem Brand erst recht keine Zahlung mehr verlangen könne. V verlangt jedenfalls nun, dass M ihm die „Harley“ unversehrt herausgebe oder ihn, den V, umfassend entschädige. Insbesondere verlangt V, dass M die Versicherungssumme an ihn weiterreicht. M erwidert, er sei nun nicht einmal mehr bereit, dem V für die Nutzungsdauer von etwa einem halben Jahr und den dabei zurückgelegten 5.000 km die marktübliche Entschädigung in Höhe von 1.000 € zu zahlen. Auf Rückfrage teilt die Versicherung dem V mit, dass sie noch prüfen muss, ob der Versicherungsfall überhaupt eingetreten ist. Aufgabe: Erstellen Sie ein umfassendes Rechtsgutachten zu allen aufgeworfenen Rechtsfragen! Fertigen Sie, falls erforderlich, auch ein Hilfsgutachten an. 2 Bearbeitungshinweise: 1. Termine Ausgabe des Sachverhalts: Abgabeschluss: 27.07.2015 30.09.2015 2. Formalien - Der Umfang der Bearbeitung darf 20 Seiten einschließlich der Fußnoten nicht übersteigen. Deckblatt, Sachverhalt, Inhalts- und Literaturverzeichnis zählen nicht mit. - Als Schriftart ist Times New Roman (Schriftgröße im Gutachten: 12 P., in den Fußnoten: 10 P., normale Laufweite) zu verwenden. - Zeilenabstand: Gutachten eineinhalbzeilig, Fußnoten einzeilig. - Seitenränder: mindestens links 7 cm, oben und unten 1,5 cm, rechts 1 cm. 3. Abgabe Die Arbeit ist am 30.09.2015 im PEG-Gebäude, Raum 1.131, zwischen 10.00-13.00 Uhr in Papierform abzugeben, oder vorab im Sekretariat der Entlassungsprofessuren, wobei die eingeschränkten Öffnungszeiten zu beachten sind (siehe Homepage des Lehrstuhls). Zur Terminwahrung genügt auch die rechtzeitige Aufgabe bei der Post (Poststempel spätestens vom 30.09.2015). Die Postadresse lautet: Goethe Universität, Entlastungsprofessur für Zivilrecht, PD Dr. Bernhard Jakl, Gebäude RuW, TheodorW.-Adorno-Platz 4, 60629 Frankfurt am Main. Der Text der Bearbeitung (kein Deckblatt, Literatur- und Inhaltsverzeichnis) ist darüber hinaus bis spätestens 30.09.2015, 24 Uhr, auch im E-Center (http://www.jura.uni-frankfurt.de/e-center) des Fachbereichs in elektronischer Form hochzuladen. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Upload. Sie benötigen hierfür einen gültigen Account des Hochschulrechenzentrums. Für die ordnungsgemäße Abgabe ist ein ausgedrucktes Exemplar der vollständigen Hausarbeit fristgerecht abzugeben UND ein elektronisches Exemplar nur des Gutachtens als Word- oder PDF-Dokument über das E-Center fristgerecht hochzuladen. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Frist des ausgedruckten Exemplars oder des elektronischen Exemplars eingehalten wird. Sollte eine der Fristen nicht eingehalten werden, wird die Hausarbeit mit „ungenügend (0 Punkte)“ bewertet. Der Hausarbeit ist folgende unterschriebene Erklärung anzufügen: „Hiermit erkläre ich, dass die vorliegende Arbeit von mir selbständig verfasst ist und ich alle benutzten Quellen und Hilfsmittel angegeben habe.“ Die Arbeiten werden auch einer Plagiatskontrolle unterworfen. Achten Sie daher auf das Einhalten wissenschaftlicher Standards, insbesondere auf eine sorgfältige Zitierweise. 4. Rückgabe Der Termin für die Rückgabe der Hausarbeit wird auf der Homepage des Lehrstuhls bekannt gegeben. Viel Erfolg! 3
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