Brandschutz für Menschen mit besonderen Bedürfnissen Gefahrenabwehrplanung und baulicher Brandschutz Dipl.-Phys. Björn Maiworm Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Einsatzvorbeugung Mit Leidenschaft dabei Agenda ● Rechtliche Bestandsaufnahme ● Besondere Wohnformen / Altenheimkonzepte ● Unterbringung von Flüchtlingen ● Kräfteansatz Feuerwehr ● Impressionen München Hbf Foto: BFM Rechtliche Feststellungen (1) ● 16 Bauordnungen ● ● ● ● 16 FW-Gesetze Beteiligung FW durch Brandschutzdienststelle? Prüfingenieure oder – sachverständige? ● ● Neu: Barrierefreies Bauen Würdigung Belange Feuerwehr? Qualifikation der “antwortenden Feuerwehr”? Rechtliche Feststellungen (2) ● ● ● § 33 Muster-BauO „Erster und zweiter Rettungsweg“ „Bei Sonderbauten ist der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr nur zulässig, wenn keine Bedenken wegen der Personenrettung bestehen.“ Wann haben wir / Sie Bedenken? Rechtliche Feststellungen (3) ● Grundsatzpapier Brandschutz ● ● Famers / Messerer „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten“ – bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Bild: www.heilsarmee.de Grundsatzpapier FK Bauaufsicht ● Evakuierung (Räumung) großer Gebäude mit vielen Menschen ● ● Evakuierung (Räumung): ● ● Faktoren „Zeit“ und „Vermeidung von Staus“ nicht nur aufgrund eines Brandes Zwei bauliche Rettungswege ● ● selbst in Sicherheit bringen oder Mobilitätseinschränkung, Kinder, alte Menschen oder Patienten geeignete betriebliche Maßnahmen „Besondere Wohnformen” ● Muster-Wohnformen-RiLi ● Zielgruppe: Wohngruppen für „alte” Menschen ● „ambulant vor stationär“ ● bis 12 Personen ● Zellenlösung ● Bereichslösung ● ● Verbleiben oder Verschieben (Wer?) Anleiterung! Moderne Altenheimkonzepte ● DFV/ AGBF-Empfehlung 2009-1 ● Zwei bauliche Rettungswege ● Anlagentechnik (BMA) + betriebliche Maßnahmen BS-Plan: Domke, Techn. PrüfG mbH Exkurs: Brandlasten in notw. Flur Entzündung und rasche Auslösung Löschanlage 5 sec nach Auslösen Fotos (3): Bildstelle Branddirektion München Vollbrand ohne Löschanlage Mustersatz „betriebliche Maßnahmen“ ● Es ist ein Räumungs- / Evakuierungskonzept aufzustellen ● ● Krankenhaus / Pflegeeinrichtung / Kindertageseinrichtung ● ● Einklang: andere BS-Maßnahmen „Personenrettung bedarf in aller Regel nicht der Mitwirkung der Feuerwehr“ „Räumung / Evakuierung muss als Teil der Personenrettung im Brandfall Gegenstand geeigneter betrieblicher/organisatorischer Maßnahmen sein“ eigenes Personal! Aktuell: Flüchtlingsunterbringung ● Empfehlung 2014-2 (www.agbf.de) ● Lösungsansatz: ● „Wohnen bleibt Wohnen“ ● „Hotel bleibt Hotel“ – ● ● ● Anleiterung: BStättV (60 Bettplätze!) Wohnheime Breite Akzeptanz (!) Betriebliche Maßnahmen u. U. nicht aus Baurecht sondern Sicherheitsrecht Foto: BFM Gemeinschaftsunterkünfte Was tun in der Not? Hallen etc. ● ● ● Einfache Lösungen: Rauchwarnmelder / Feuerlöscher / Einsehbarkeit Raum ● ● Wände max. 1,60 m Sicherheitsdienst ● Freihalten Wege: Rundgänge ● Räumung einleiten / Löschversuch ● Notbeleuchtung analog FlBau ● auch: Taschenlampe (bis 200 Personen) Foto: BFM Wie viel Feuerwehr einplanen? ● Bauordnung: keine Forderungen an Feuerwehr ● Appell: Eigenverantwortung Betreiber ● Rest machen wir! Meine These: Wir lassen uns besser nicht einspannen Impressionen München Hbf 01.09.2015 Spiegel Online Screenshot Fotos (3): dpa Vielen Dank! Dipl.-Phys. Björn Maiworm Brandoberrat Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Einsatzvorbeugung Brandschutzplanung An der Hauptfeuerwache 8 D-80331 München Tel: (+49)89 2353-3112 www.feuerwehr-muenchen.de
© Copyright 2024 ExpyDoc