Björn Maiworm

Brandschutz für Menschen
mit besonderen Bedürfnissen
Gefahrenabwehrplanung und
baulicher Brandschutz
Dipl.-Phys.
Björn Maiworm
Brandoberrat
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
Branddirektion
Einsatzvorbeugung
Mit Leidenschaft dabei
Agenda
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Rechtliche Bestandsaufnahme
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Besondere Wohnformen / Altenheimkonzepte
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Unterbringung von Flüchtlingen
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Kräfteansatz Feuerwehr
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Impressionen München Hbf
Foto: BFM
Rechtliche Feststellungen (1)
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16 Bauordnungen
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16 FW-Gesetze
Beteiligung FW durch
Brandschutzdienststelle?
Prüfingenieure oder –
sachverständige?
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Neu: Barrierefreies Bauen
Würdigung Belange
Feuerwehr?
Qualifikation der
“antwortenden Feuerwehr”?
Rechtliche Feststellungen (2)
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§ 33 Muster-BauO
„Erster und zweiter Rettungsweg“
„Bei Sonderbauten ist der zweite
Rettungsweg über Rettungsgeräte
der Feuerwehr nur zulässig, wenn
keine Bedenken wegen der
Personenrettung bestehen.“
Wann haben wir / Sie Bedenken?
Rechtliche Feststellungen (3)
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Grundsatzpapier Brandschutz
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Famers / Messerer
„Rettung von Personen“ und
„wirksame Löscharbeiten“ –
bauordnungsrechtliche
Schutzziele mit Blick auf die
Entrauchung
Bild: www.heilsarmee.de
Grundsatzpapier FK Bauaufsicht
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Evakuierung (Räumung) großer
Gebäude mit vielen Menschen
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Evakuierung (Räumung):
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Faktoren „Zeit“ und
„Vermeidung von Staus“
nicht nur aufgrund eines Brandes
Zwei bauliche Rettungswege
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selbst in Sicherheit bringen oder
Mobilitätseinschränkung, Kinder, alte
Menschen oder Patienten
geeignete betriebliche Maßnahmen
„Besondere Wohnformen”
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Muster-Wohnformen-RiLi
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Zielgruppe: Wohngruppen
für „alte” Menschen
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„ambulant vor stationär“
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bis 12 Personen
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Zellenlösung
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Bereichslösung
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Verbleiben oder
Verschieben (Wer?)
Anleiterung!
Moderne Altenheimkonzepte
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DFV/ AGBF-Empfehlung 2009-1
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Zwei bauliche Rettungswege
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Anlagentechnik (BMA) +
betriebliche Maßnahmen
BS-Plan: Domke, Techn. PrüfG mbH
Exkurs: Brandlasten in notw. Flur
Entzündung und
rasche Auslösung
Löschanlage
5 sec nach Auslösen
Fotos (3): Bildstelle Branddirektion München
Vollbrand ohne
Löschanlage
Mustersatz „betriebliche Maßnahmen“
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Es ist ein Räumungs- / Evakuierungskonzept
aufzustellen
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Krankenhaus / Pflegeeinrichtung /
Kindertageseinrichtung
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Einklang: andere BS-Maßnahmen
„Personenrettung bedarf in aller Regel nicht der
Mitwirkung der Feuerwehr“
„Räumung / Evakuierung muss als Teil der
Personenrettung im Brandfall Gegenstand
geeigneter betrieblicher/organisatorischer
Maßnahmen sein“
eigenes Personal!
Aktuell: Flüchtlingsunterbringung
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Empfehlung 2014-2 (www.agbf.de)
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Lösungsansatz:
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„Wohnen bleibt Wohnen“
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„Hotel bleibt Hotel“
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Anleiterung: BStättV (60 Bettplätze!)
Wohnheime
Breite Akzeptanz (!)
Betriebliche Maßnahmen
u. U. nicht aus Baurecht
sondern Sicherheitsrecht
Foto: BFM
Gemeinschaftsunterkünfte
Was tun in der Not? Hallen etc.
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Einfache Lösungen:
Rauchwarnmelder /
Feuerlöscher /
Einsehbarkeit Raum
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Wände max. 1,60 m
Sicherheitsdienst
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Freihalten Wege: Rundgänge
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Räumung einleiten / Löschversuch
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Notbeleuchtung analog FlBau
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auch: Taschenlampe (bis 200 Personen)
Foto: BFM
Wie viel Feuerwehr einplanen?
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Bauordnung: keine Forderungen an Feuerwehr
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Appell: Eigenverantwortung Betreiber
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Rest machen wir!
Meine These:
Wir lassen uns besser nicht einspannen
Impressionen München Hbf 01.09.2015
Spiegel Online Screenshot
Fotos (3): dpa
Vielen Dank!
Dipl.-Phys.
Björn Maiworm
Brandoberrat
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Branddirektion
Einsatzvorbeugung
Brandschutzplanung
An der Hauptfeuerwache 8
D-80331 München
Tel: (+49)89 2353-3112
www.feuerwehr-muenchen.de