Anordnung Ich beachte folgende Anordnung bzw. Voraussetzungen, die zum Erwerb und Besitz der Waffenbesitzkarte erforderlich sind: 1. Meine Mitgliedschaft in der Reservistenkameradschaft / RAG Gröbenzell / Amper-Würm muß mindestens ein Jahr betragen. Vorausgehen muß, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Waffensachkundeprüfung. Regelmäßiges Training an der Waffe, die von der RAG Gröbenzell durchgeführt wird, sind eine Grundvoraussetzung. 2. Die Waffenbesitzkarte dient zum Erwerb von Waffen, deren Kaliber denen der Bundeswehr entsprechen – grundsätzlich bei Langwaffen, Kurzwaffen mit gängigem Kaliber. 3. Die über die RK erworbene Waffenbesitzkarte kann auf Anordnung des Vorstandes gegenüber dem Landratsamt als nicht mehr berechtigt für den Besitzer erklärt werden, wenn folgende Voraussetzungen fehlen: - regelmäßige Teilnahme am Schießen der RAG Gröbenzell - bei Reservisten, Teilnahme an Schießveranstaltungen und DVag der Bundeswehr - regelmäßige Teilnahme an den RK-Abenden - für Uniformträger, Teilnahme an Veranstaltungen in Uniform
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