Anordnung - RK Gröbenzell

Anordnung
Ich beachte folgende Anordnung bzw. Voraussetzungen, die zum Erwerb
und Besitz der Waffenbesitzkarte erforderlich sind:
1. Meine Mitgliedschaft in der Reservistenkameradschaft / RAG
Gröbenzell / Amper-Würm muß mindestens ein Jahr betragen.
Vorausgehen muß, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine
Waffensachkundeprüfung. Regelmäßiges Training an der Waffe, die von
der RAG Gröbenzell durchgeführt wird, sind eine Grundvoraussetzung.
2. Die Waffenbesitzkarte dient zum Erwerb von Waffen, deren Kaliber
denen der Bundeswehr entsprechen – grundsätzlich bei Langwaffen,
Kurzwaffen mit gängigem Kaliber.
3. Die über die RK erworbene Waffenbesitzkarte kann auf Anordnung
des Vorstandes gegenüber dem Landratsamt als nicht mehr berechtigt
für den Besitzer erklärt werden, wenn folgende Voraussetzungen fehlen:
- regelmäßige Teilnahme am Schießen der RAG Gröbenzell
- bei Reservisten, Teilnahme an Schießveranstaltungen und DVag der
Bundeswehr
- regelmäßige Teilnahme an den RK-Abenden
- für Uniformträger, Teilnahme an Veranstaltungen in Uniform