Ausgabe 02/2015

Ausgabe 02/2015
Lehrabend am 11.05.2015
Lehrthemen
Die Auswechslung
Grundsätzliches:
Nicht zum Spieler werden kann, wer als Auswechselspieler
• während des Spiels
• während der Halbzeitpause ohne Zustimmung des Schiedsrichters
• ohne Zeichen des Schiedsrichters
• unbemerkt vom Schiedsrichter
• oder ohne gültiges Spielrecht auf das Spielfeld gekommen ist.
Der Schiedsrichter und die einbezogenen Assistenten notieren sich die Auswechselvorgänge.
Sie müssen das zustehende Auswechselkontingent überwachen. Die Überprüfung des Spielrechts
und Ausrüstungskontrolle kann ein neutraler Assistent übernehmen. Eine eventuelle Passkontrolle aber nicht.
Dient die Auswechslung oder Rückwechslung zu einer Zeitverzögerung, kann der Schiedsrichter die
Auswechslung „ablehnen“. Eine Art „Rechtsanspruch“ auf Auswechslung besteht lediglich dann, wenn eine
Mannschaft wegen einer Verletzung in Unterzahl spielt.
Vor Beginn der 2.Halbzeit hat der Schiedsrichter die beiden Spielführer zu fragen, ob sie ausgewechselt
haben.
Quelle: VSA-Info 06/2011 und 3/2012
Eintragung einer Rückwechslung im ESB
Ein SR muss die erste Einwechslung des jeweiligen Auswechselspielers im Spielbericht
inkl. der Benennung des ausgewechselten Spielers vermerken. Sollte die Benennung
des ausgewechselten Spielers nicht möglich sein, bleibt, aber nur in diesem Fall, das Feld
offen und im ESB erscheint dann automatisch „k.A.“ (keine Angabe).
Beispiel:
· 35. Min: Nr. 12 wird für Nr. 5 eingewechselt
SR vermerkt beide Spieler
· 55. Min: Nr. 5 wird für Nr. 2 eingewechselt
Rückwechsel wird vom SR nicht vermerkt
· 80. Min: Nr. 13 wird für Nr. 5 eingewechselt
SR vermerkt die Einwechslung von Nr. 13, kann aber im System die Nr. 5 nicht ein zweites Mal als
auszuwechselnder Spieler auswählen. Deswegen drückt der SR in diesem Fall, ohne Angabe des
auszuwechselnden Spielers, auf „Speichern“.
Quelle: VSA-Info 02/2015
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Ausgabe 02/2015
Regelfragen aus der Praxis
Frage 1
Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Jetzt stellt der SR fest, dass dieser Spieler
einen Ohrring trägt. Da der Ohrring nicht ohne Probleme entfernt werden kann, fordert der SR den AWSpieler daraufhin auf, dass Spielfeld wieder zu verlassen und den Ohrring zu entfernen. Daraufhin will der
ausgewechselte Spieler wieder auf das Spielfeld zurück.
Antwort 1
Wer als Auswechselspieler ohne gültiges Spielrecht auf das Spielfeld gekommen ist, kann dadurch nicht zum
Spieler werden. Der ausgewechselte Spieler darf wieder zurück.
Frage 2
Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Jetzt stellt der SR fest, dass für diesen Spieler
kein Spielerpass oder sonstige Spielberechtigung vorliegt. Der Mannschaftsverantwortliche besteht aber
darauf, dass dieser Spieler zum Einsatz kommt. Lässt der SR die Teilnahme zu ?
Antwort 2
Nur wenn der auf dem ESB eingetragene Mannschaftsverantwortliche vor dem Spiel Spielrecht und Identität
des Spielers bestätigt, kann der Spieler mitwirken.
Anmerkung: Rechtsgrundlage ist der §33 Abs.8 der Spielordnung -Spieler die bei Spielbeginn-
Sollte also ein Spieler eingewechselt werden, der nicht im ESB steht und keine Legimitation hat, ist dies nicht
möglich.
Frage 3
Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Spielrecht besteht. Bevor der SR das Spiel
wieder anpfeifen kann, tritt der eingewechselte Spieler in ein Loch im Rasen, knickt um und bleibt verletzt
liegen. Als der verletzte eingewechselte Spieler vom Platz gebracht wird, möchte der Trainer den
ausgewechselten Spieler wieder rückwechseln.
Antwort 3
Beim Rückwechseln kann immer gewechselt werden, da gibt es keinen sogenannten abgeschlossenen
AW-Vorgang.
Alle Fragen und Antworten sind mit VLW Kranzfelder abgestimmt.
Als Anlage die Durchführungsbestimmungen für das Rückwechseln
Alle im Lehrbrief veröffentlichen Anweisungen und Regelauslegungen, spiegeln die Vorgaben der FIFA, des
DFB sowie des BFV wieder und sind somit für alle Schiedsrichter der Gruppe Bad Tölz verbindlich.
Thomas Sonnleitner
GLW SRG Bad Tölz
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Rückwechseln im Erwachsenenbereich
und Junioren-/Juniorinnenbereich
Durchführungsbestimmungen zu für das Rückwechseln
im Frauen- und Herrenbereich bzw. Junioren u. Juniorinnenbereich
I. Anzahl der Auswechselspieler
(1) Während des Spiels dürfen drei (Herren) bzw. vier Spieler (Frauen, Jugend, Senioren) ausgewechselt
werden. Der Austausch ist nur während einer Spielruhe möglich. In allen Spielen auf Kreisebene sowie bei
den nicht in Konkurrenz spielenden Mannschaften können ausgewechselte Spieler/innen auch wieder
eingewechselt werden.
Ausnahme: Junioren und Juniorinnen bis zur Bezirksoberliga
(2) Bei Privatspielen (Freundschaftsspielen) können sich beide Vereine auf eine abweichende Anzahl von
Auswechselspielern/innen festlegen. Die von den Vereinen vereinbarte Anzahl der Auswechselspieler/innen
ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter mitzuteilen.
II. Geltungsbereich - Anwendung
Die Rückwechslung ist gültig für alle Frauen- und Herrenverbandsspiele im Bereich
des Bayerischen Fußball-Verbandes.
a) Verbandsspiele (§ 2 SPO)
Die Rückwechslung hat nur Gültigkeit bei Spielen auf Kreisebene.
Ausnahme: Junioren und Juniorinnen bis zur Bezirksoberliga
b) Pokalspiele:
Totopokal der Herren: Die Rückwechslung ist bis einschließlich Kreisfinale auch für Vereine der
Bezirksoberliga- und Bezirksliga möglich.
BFV-Pokal der Frauen: Die Rückwechselung ist bis einschließlich Bezirksfinale auch für Vereine der BayernLandes-, Bezirksober- und Bezirksliga möglich.
Pokalspiele Junioren/Juniorinnen: Rückwechseln generell erlaubt
c) Privatspiele (§ 2 SPO) (Freundschaftsspiele):
Die Rückwechslung ist in allen Spielen möglich. Die Anzahl der Aus-/ Rückwechslungen legen die Vereine
fest. Die von den Vereinen vereinbarte Anzahl der Auswechselspieler ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter
mitzuteilen.
III. Durchführung
1. Eine Mannschaft besteht aus elf (Großfeld) bzw. neun, sieben oder sechs (Kleinfeld) Spielern/innen und
den Auswechselspielern/innen.
2. Drei bzw. vier Auswechselspieler/innen (gemäß § 46 SpO) können beliebig oft ein- und
ausgewechselt werden.
3. Die Aus-/Rückwechslung ist nur in einer Spielruhe mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich.
4. Eine Beschränkung der Anzahl von Auswechselspielern/innen auf dem Spielberichtsbogen gibt es
nicht. Es können auch Spieler/innen eingewechselt werden, die nicht auf dem Spielberichtsbogen
aufgeführt sind. Es dürfen aber nur die drei/vier gleichen Spieler/innen ein- oder ausgewechselt werden.
5. Dabei sind jedoch die passrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
6. Der Schiedsrichter notiert sich jeweils die erste Einwechslung des/der Auswechselspielers/innen. Dabei
ist ein Kreuz in der Spalte 1. Halbzeit bzw. 2. Halbzeit zu setzen.
7. Sollte ein/e Spielerin im Verlauf des Spieles erneut eingewechselt werden, so muss der Schiedsrichter in
einer Spielruhe die Zustimmung erteilen. Es sind dafür keine weiteren Notizen notwendig.
8. Zu einer Aus-/Rückwechslung ist immer die Zustimmung des Schiedsrichters erforderlich. Sollte der
Schiedsrichter feststellen, dass der Wechsel nur zur Zeitverzögerung dient, (etwa kurz vor Schluss) so soll er
nicht zustimmen bzw. ist diese Zeit unbedingt nachzuspielen.
Wird ein/e Spieler/in wegen Verletzung ausgewechselt und kann am Spiel nicht mehr teilnehmen, so hat die
Mannschaft im weiteren Verlauf des Spieles eine/n Spieler/in weniger, der zurückgewechselt werden kann.
9. Ein/e Spieler/in, der/die ausgewechselt ist, hört auf Spieler/in zu sein; er/sie gehört aber weiterhin zur
Mannschaft. Er/sie hat sich in der technischen Zone aufzuhalten. Bei einer erneuten Einwechslung wird
er/sie wieder Spieler/in.
10. Bei einem evtl. Strafstoßschießen sind nur die Spieler/innen zugelassen, die beim Schlusspfiff auf
dem Spielfeld waren.
11. Die Schiedsrichter werden gebeten, sich im Bezug der Rückennummern genaue Aufzeichnungen zu
machen.
IV. Sonstiges
Erklärungen zum Thema Rückwechslung:
1. Wie ist zu verfahren, wenn ein/e Spieler/in (z. Z. Auswechselspieler/in) den Schiedsrichter beleidigt bzw.
ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht?
a. Der/die Spieler/in war noch nicht eingewechselt
Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen.
Das Auswechselkontingent bleibt unberührt.
b. Der/die Spieler/in war bereits einmal eingewechselt, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen und erhält
die Rote Karte:
Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen Das
Auswechselkontingent wird um diesen Spieler/in reduziert (es können nur noch höchstens zwei/drei
Spieler/innen eingewechselt werden).
2. Ein eingewechselter Spieler/in wird mit einem Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) bestraft, oder mit einer
gelb/roten Karte vom Feld verwiesen.
Es reduziert sich die Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, das Auswechselkontingent bleibt
unberührt.
3. Dürfen mehr als vier Auswechselspieler/innen auf dem Spielberichtsbogen stehen?
Ja
4. Dürfen Spieler/innen, die nicht auf dem Spielberichtsbogen stehen, eingewechselt werden?
Ja