Ausgabe 02/2015 Lehrabend am 11.05.2015 Lehrthemen Die Auswechslung Grundsätzliches: Nicht zum Spieler werden kann, wer als Auswechselspieler • während des Spiels • während der Halbzeitpause ohne Zustimmung des Schiedsrichters • ohne Zeichen des Schiedsrichters • unbemerkt vom Schiedsrichter • oder ohne gültiges Spielrecht auf das Spielfeld gekommen ist. Der Schiedsrichter und die einbezogenen Assistenten notieren sich die Auswechselvorgänge. Sie müssen das zustehende Auswechselkontingent überwachen. Die Überprüfung des Spielrechts und Ausrüstungskontrolle kann ein neutraler Assistent übernehmen. Eine eventuelle Passkontrolle aber nicht. Dient die Auswechslung oder Rückwechslung zu einer Zeitverzögerung, kann der Schiedsrichter die Auswechslung „ablehnen“. Eine Art „Rechtsanspruch“ auf Auswechslung besteht lediglich dann, wenn eine Mannschaft wegen einer Verletzung in Unterzahl spielt. Vor Beginn der 2.Halbzeit hat der Schiedsrichter die beiden Spielführer zu fragen, ob sie ausgewechselt haben. Quelle: VSA-Info 06/2011 und 3/2012 Eintragung einer Rückwechslung im ESB Ein SR muss die erste Einwechslung des jeweiligen Auswechselspielers im Spielbericht inkl. der Benennung des ausgewechselten Spielers vermerken. Sollte die Benennung des ausgewechselten Spielers nicht möglich sein, bleibt, aber nur in diesem Fall, das Feld offen und im ESB erscheint dann automatisch „k.A.“ (keine Angabe). Beispiel: · 35. Min: Nr. 12 wird für Nr. 5 eingewechselt SR vermerkt beide Spieler · 55. Min: Nr. 5 wird für Nr. 2 eingewechselt Rückwechsel wird vom SR nicht vermerkt · 80. Min: Nr. 13 wird für Nr. 5 eingewechselt SR vermerkt die Einwechslung von Nr. 13, kann aber im System die Nr. 5 nicht ein zweites Mal als auszuwechselnder Spieler auswählen. Deswegen drückt der SR in diesem Fall, ohne Angabe des auszuwechselnden Spielers, auf „Speichern“. Quelle: VSA-Info 02/2015 Seite 1 von 2 Ausgabe 02/2015 Regelfragen aus der Praxis Frage 1 Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Jetzt stellt der SR fest, dass dieser Spieler einen Ohrring trägt. Da der Ohrring nicht ohne Probleme entfernt werden kann, fordert der SR den AWSpieler daraufhin auf, dass Spielfeld wieder zu verlassen und den Ohrring zu entfernen. Daraufhin will der ausgewechselte Spieler wieder auf das Spielfeld zurück. Antwort 1 Wer als Auswechselspieler ohne gültiges Spielrecht auf das Spielfeld gekommen ist, kann dadurch nicht zum Spieler werden. Der ausgewechselte Spieler darf wieder zurück. Frage 2 Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Jetzt stellt der SR fest, dass für diesen Spieler kein Spielerpass oder sonstige Spielberechtigung vorliegt. Der Mannschaftsverantwortliche besteht aber darauf, dass dieser Spieler zum Einsatz kommt. Lässt der SR die Teilnahme zu ? Antwort 2 Nur wenn der auf dem ESB eingetragene Mannschaftsverantwortliche vor dem Spiel Spielrecht und Identität des Spielers bestätigt, kann der Spieler mitwirken. Anmerkung: Rechtsgrundlage ist der §33 Abs.8 der Spielordnung -Spieler die bei Spielbeginn- Sollte also ein Spieler eingewechselt werden, der nicht im ESB steht und keine Legimitation hat, ist dies nicht möglich. Frage 3 Ein AW-Spieler betritt mit Zustimmung des SRs das Spielfeld. Spielrecht besteht. Bevor der SR das Spiel wieder anpfeifen kann, tritt der eingewechselte Spieler in ein Loch im Rasen, knickt um und bleibt verletzt liegen. Als der verletzte eingewechselte Spieler vom Platz gebracht wird, möchte der Trainer den ausgewechselten Spieler wieder rückwechseln. Antwort 3 Beim Rückwechseln kann immer gewechselt werden, da gibt es keinen sogenannten abgeschlossenen AW-Vorgang. Alle Fragen und Antworten sind mit VLW Kranzfelder abgestimmt. Als Anlage die Durchführungsbestimmungen für das Rückwechseln Alle im Lehrbrief veröffentlichen Anweisungen und Regelauslegungen, spiegeln die Vorgaben der FIFA, des DFB sowie des BFV wieder und sind somit für alle Schiedsrichter der Gruppe Bad Tölz verbindlich. Thomas Sonnleitner GLW SRG Bad Tölz Seite 2 von 2 Rückwechseln im Erwachsenenbereich und Junioren-/Juniorinnenbereich Durchführungsbestimmungen zu für das Rückwechseln im Frauen- und Herrenbereich bzw. Junioren u. Juniorinnenbereich I. Anzahl der Auswechselspieler (1) Während des Spiels dürfen drei (Herren) bzw. vier Spieler (Frauen, Jugend, Senioren) ausgewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielruhe möglich. In allen Spielen auf Kreisebene sowie bei den nicht in Konkurrenz spielenden Mannschaften können ausgewechselte Spieler/innen auch wieder eingewechselt werden. Ausnahme: Junioren und Juniorinnen bis zur Bezirksoberliga (2) Bei Privatspielen (Freundschaftsspielen) können sich beide Vereine auf eine abweichende Anzahl von Auswechselspielern/innen festlegen. Die von den Vereinen vereinbarte Anzahl der Auswechselspieler/innen ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter mitzuteilen. II. Geltungsbereich - Anwendung Die Rückwechslung ist gültig für alle Frauen- und Herrenverbandsspiele im Bereich des Bayerischen Fußball-Verbandes. a) Verbandsspiele (§ 2 SPO) Die Rückwechslung hat nur Gültigkeit bei Spielen auf Kreisebene. Ausnahme: Junioren und Juniorinnen bis zur Bezirksoberliga b) Pokalspiele: Totopokal der Herren: Die Rückwechslung ist bis einschließlich Kreisfinale auch für Vereine der Bezirksoberliga- und Bezirksliga möglich. BFV-Pokal der Frauen: Die Rückwechselung ist bis einschließlich Bezirksfinale auch für Vereine der BayernLandes-, Bezirksober- und Bezirksliga möglich. Pokalspiele Junioren/Juniorinnen: Rückwechseln generell erlaubt c) Privatspiele (§ 2 SPO) (Freundschaftsspiele): Die Rückwechslung ist in allen Spielen möglich. Die Anzahl der Aus-/ Rückwechslungen legen die Vereine fest. Die von den Vereinen vereinbarte Anzahl der Auswechselspieler ist vor Spielbeginn dem Schiedsrichter mitzuteilen. III. Durchführung 1. Eine Mannschaft besteht aus elf (Großfeld) bzw. neun, sieben oder sechs (Kleinfeld) Spielern/innen und den Auswechselspielern/innen. 2. Drei bzw. vier Auswechselspieler/innen (gemäß § 46 SpO) können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. 3. Die Aus-/Rückwechslung ist nur in einer Spielruhe mit Genehmigung des Schiedsrichters möglich. 4. Eine Beschränkung der Anzahl von Auswechselspielern/innen auf dem Spielberichtsbogen gibt es nicht. Es können auch Spieler/innen eingewechselt werden, die nicht auf dem Spielberichtsbogen aufgeführt sind. Es dürfen aber nur die drei/vier gleichen Spieler/innen ein- oder ausgewechselt werden. 5. Dabei sind jedoch die passrechtlichen Bestimmungen zu beachten. 6. Der Schiedsrichter notiert sich jeweils die erste Einwechslung des/der Auswechselspielers/innen. Dabei ist ein Kreuz in der Spalte 1. Halbzeit bzw. 2. Halbzeit zu setzen. 7. Sollte ein/e Spielerin im Verlauf des Spieles erneut eingewechselt werden, so muss der Schiedsrichter in einer Spielruhe die Zustimmung erteilen. Es sind dafür keine weiteren Notizen notwendig. 8. Zu einer Aus-/Rückwechslung ist immer die Zustimmung des Schiedsrichters erforderlich. Sollte der Schiedsrichter feststellen, dass der Wechsel nur zur Zeitverzögerung dient, (etwa kurz vor Schluss) so soll er nicht zustimmen bzw. ist diese Zeit unbedingt nachzuspielen. Wird ein/e Spieler/in wegen Verletzung ausgewechselt und kann am Spiel nicht mehr teilnehmen, so hat die Mannschaft im weiteren Verlauf des Spieles eine/n Spieler/in weniger, der zurückgewechselt werden kann. 9. Ein/e Spieler/in, der/die ausgewechselt ist, hört auf Spieler/in zu sein; er/sie gehört aber weiterhin zur Mannschaft. Er/sie hat sich in der technischen Zone aufzuhalten. Bei einer erneuten Einwechslung wird er/sie wieder Spieler/in. 10. Bei einem evtl. Strafstoßschießen sind nur die Spieler/innen zugelassen, die beim Schlusspfiff auf dem Spielfeld waren. 11. Die Schiedsrichter werden gebeten, sich im Bezug der Rückennummern genaue Aufzeichnungen zu machen. IV. Sonstiges Erklärungen zum Thema Rückwechslung: 1. Wie ist zu verfahren, wenn ein/e Spieler/in (z. Z. Auswechselspieler/in) den Schiedsrichter beleidigt bzw. ein feldverweiswürdiges Vergehen begeht? a. Der/die Spieler/in war noch nicht eingewechselt Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen. Das Auswechselkontingent bleibt unberührt. b. Der/die Spieler/in war bereits einmal eingewechselt, begeht ein feldverweiswürdiges Vergehen und erhält die Rote Karte: Diese/r Spieler/in ist mit der roten Karte von der weiteren Spielteilnahme auszuschließen Das Auswechselkontingent wird um diesen Spieler/in reduziert (es können nur noch höchstens zwei/drei Spieler/innen eingewechselt werden). 2. Ein eingewechselter Spieler/in wird mit einem Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) bestraft, oder mit einer gelb/roten Karte vom Feld verwiesen. Es reduziert sich die Anzahl der Spieler auf dem Spielfeld, das Auswechselkontingent bleibt unberührt. 3. Dürfen mehr als vier Auswechselspieler/innen auf dem Spielberichtsbogen stehen? Ja 4. Dürfen Spieler/innen, die nicht auf dem Spielberichtsbogen stehen, eingewechselt werden? Ja
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