20151015 Infoblatt Weiterbeschäftigung von Assistenten

Information zur
Weiterbeschäftigung eines Arztes als
Weiterbildungsassistent nach Abschluss
der Weiterbildung
(Bitte beachten Sie, dass dieses Merkblatt keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt
und eine Rechtsberatung nicht erset zen kann.)
Im Folgenden wird aus Vereinf achungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung
die männliche Form ver wendet. Zudem werden unter der Bezeichnung „Ar zt“ auch Psychotherapeut en und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verstanden.
Seit dem Inkraf ttreten des Versorgungsst ärkungsgesetzes am 23. Juli 2015 ist die W eiterbeschäf tigung eines W eiterbildungsassistent en auch nach Abschluss der W eiterbildung unter f olgenden Bedingungen möglich:
•
Der ehemalige W eiterbildungsassistent muss sich bei der Är ztekammer zur
Fachar zt prüf ung angemeldet haben.
•
Beim Zulassungsausschuss muss ein Antrag auf Zulassung oder Anstellung des
ehemaligen W eiterbildungsassistent en vorliegen.
•
Nach Abschluss der durch die W eiterbildungsordnung vorgegebenen W eiterbildungszeiten ist die Zahlung eines För der zuschusses zum Gehalt nicht möglich.
•
Die W eiterbeschäf tigung des ehemalig en W eiterbildungsassistent en kann vom
let zten oder von einem früheren W eiterbilder beantragt werden.
•
Der weiterbildende Ar zt darf neben dem weiterbeschäf tigten Assistent en keinen
w eiteren W eiterbildungsassistenten beschäf tigen.
•
Die W eiterbeschäf tigung kann maximal bis zum Beginn der vertragsär zt lichen
Tätigkeit genehmigt werden.
Rechtsquelle
§ 32 Abs. 2 Sat z 2 Zulassungsveror dnung f ür Ärzte (Är zte-ZV)
Hinweise W eiterbeschäftigung
von Assistenten (Internet)
15.10.2015
Seite 1 von 1