Staatlich geprüften Assistentin in der Systemgastronomie Staatlich

Anmeldung zur Ausbildung:
Bewerbungen müssen bis zum 30. April des Aufnahmejahres an die Schule geschickt werden.
Ausbildungsbeginn:
Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien.
Es gelten die hessischen Ferienregelungen.
Nähere Informationen unter:
www.berta-jourdan.de
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Adlerflychtstraße 24
60318 Frankfurt am Main
vom Hauptbahnhof:
Linie U5 (Richtung Preungesheim)
Haltestelle: Musterschule
von der Hauptwache:
Anmeldung und Informationen:
Berufliche Schulen Berta Jourdan
Adlerflychtstraße 24
60318 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 212-35 271
Fax: (069) 212- 40 521
E-Mail: poststelle.berufliche-schulen-berta
[email protected]
Internet: www.berta-jourdan.de
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Annette Pfeiffer
prechstunde: dienstags von 13:45 Uhr bis 15:30 Uhr
S
Raum 60 (Erdgeschoss)
Durchwahl: (069) 212-37 670
E-Mail: [email protected]
Linien U 1, 2, 3
Haltestelle: Grüneburgweg / Holzhausenstraße
von der Konstablerwache:
Buslinie 36,
Haltestelle: Adlerflychtplatz
Höhere Berufsfachschule
für Systemgastronomie
Ausbildung zur
Staatlich geprüften Assistentin
in der Systemgastronomie
zum
Staatlich geprüften Assistenten
in der Systemgastronomie
Aufgaben und Zielsetzungen
Dauer und Gliederung der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten, die erforderlich sind,
um z.B. in Catering-Unternehmen, Betriebsrestaurants,
Betrieben der Systemgastronomie, Partyserviceunternehmen, Unternehmen der Erlebnisgastronomie und
im Service von Hotels und Restaurants selbstständig
Teilbereiche zu gestalten.
Die Ausbildung an der Höheren Berufsfachschule
für Systemgastronomie dauert 2 Jahre.
Während der gesamten Ausbildung werden
Betriebspraktika in geeigneten gastronomischen
Betrieben durchgeführt.
Aufnahmevoraussetzungen
Schwerpunkte der Ausbildung
•Planung und Durchführung von
standardisierten Betriebsabläufen
•Qualitätssicherung von standardisierten
Betriebsabläufen
•Arbeits- und Geschäftsprozesse in
systemgastronomischen Betrieben
Die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfte Assistentin in der
Systemgastronomie/ Staatlich geprüfter Assistent
in der Systemgastronomie.
Mit Abschluss der Berufsausbildung
können Sie
•im Berufsfeld tätig werden
oder
•eine weitere verkürzte Ausbildung (2Jahre)
im Gastgewerbe, wie z.B.
Hotelfachmann/Hotelfachfrau,
Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau,
Fachmann/ Fachfrau in der Systemgastronomie
absolvieren
oder
•die Einjährige Fachoberschule Form B, die zur
allgemeinen Fachhochschulreife führt, besuchen.
Die Aufnahme in die Höhere Berufsfachschule für
Systemgastronomie setzt den Mittleren Abschluss
voraus und die Bewerberin / der Bewerber sollte
nicht älter als 21 Jahre sein.
Bewerbung
Der Bewerbung sind folgende Nachweise
beizufügen:
• ein Lebenslauf in tabellarischer Form
• zwei Lichtbilder neueren Datums
• das Zeugnis des Mittleren Abschlusses in
beglaubigter Kopie oder das Halbjahreszeugnis
der Klasse 10
Bewerbungsfrist: 30. April des Aufnahmejahres
Ausbildungskosten
Für die Ausbildung werden keine Kosten erhoben.
Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom
Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung
gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein
Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög, Amt für Ausbildungsförderung)
beantragt werden.