Zeichnen Sie jetzt zusätzliche Anteilscheine und profitieren Sie von

Zeichnen Sie jetzt zusätzliche Anteilscheine
und profitieren Sie von vielen Vorteilen
Zeichnungsschein
Machen Sie von der Zeichnung zusätzlicher Anteilscheine Gebrauch und senden Sie
den Zeichnungsschein bis spätestens 22. Mai 2015 an die Raiffeisenbank Höfe,
Postfach 57, 8808 Pfäffikon SZ, zurück.
Vorteile von zusätzlichen Anteilscheinen:
■■ Attraktiver Ertrag auf dem Anteilscheinkapital
■■ Keine Emissionsabgabe
■■ Exklusiv für Mitglieder
■■ Lokale Beteiligung mit der Sicherheit der Raiffeisen Gruppe
Zeichnungsfrist: bis 22. Mai 2015, 16:00 Uhr
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Emissionsfrist vorzeitig zu beenden
oder zu verlängern und/oder bei Überzeichnung die Zuteilung zu kürzen.
Ihre Mitglieder-Vorteile bleiben natürlich bestehen:
Mitbestimmungsrecht an der Generalversammlung
■■ Mitglieder Sparkonto mit Vorzugszins
■■ Mitglieder Privatkonto mit Gebührenvorteilen
■■ Exklusive Erlebnisvorteile
Ausgabepreis:
CHF 200.00 je Anteilschein
Die Emissionsabgabe von 1 % wird durch die Raiffeisenbank übernommen.
■■
Wissenswertes zum Raiffeisen Anteilschein
Mehrfachzeichnung: Ein Mitglied kann
mehrere Anteilscheine zeichnen. Der
Verwaltungsrat setzt deren Höchstzahl
fest.
Stimmrecht: Jedes Mitglied hat ein
Stimmrecht, unabhängig der Anzahl
Anteilscheine.
Verzinsung: Die Bestimmungen für die
Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich an der
Generalversammlung festgelegt und
orientiert sich am Geschäftsergebnis
sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist
gemäss Statuten begrenzt. Ein Verzicht
auf eine Zinszahlung berechtigt nicht zu
irgendwelchen Ersatzleistungen und
begründet keinen Anspruch auf eine
spätere Zahlung solcher Zinsen.
Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung
anteilsmässig von der Zeichnung bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich nach
der Generalversammlung fürs abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei Rückzahlungen erfolgt die Verzinsung lediglich
fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und
nicht bis zum Rückzahlungstag.
Laufzeit und Rückzahlung: Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit. Ausscheidende Mitglieder
oder ihre Erben haben Anspruch auf die
Rückzahlung des Anteilscheines höchstens zum Nennwert. Die Mitgliedschaft
erlischt durch schriftlich erklärten Austritt
unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch Tod
oder durch Ausschluss.
Liberierung:
Bitte beachten Sie die besonderen Kapitaleigenschaften
von Anteilscheinen
Ich entscheide mich für eine Zeichnung von zusätzlichen Anteilscheinen (maximal
49 Stück à CHF 200.00).
Anzahl Anteile:
Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung der Anteilscheine ohne Angaben
von Gründen verweigern, insbesondere
dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen
Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen.
Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden
Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz
bilden einen Haftungsverbund und sind
Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer
Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagen­
sicherung der Schweizer Banken gedeckt.
Entscheiden Sie sich nur dann für den
Kauf von mehreren Anteilscheinen, wenn
Sie sich der damit verbundenen Risiken
bewusst sind. Die Anteilscheine eignen
sich zur Beimischung im Rahmen der
Aktienquote. Ihr Raiffeisen Berater unterstützt Sie gerne und berät Sie über den
Einsatz von Anteilscheinen in Ihrem
Portfolio.
Diese Angaben geben lediglich eine
zusammenfassende Kurzdarstellung
wesentlicher Merkmale von Anteilscheinen. Die Rechte und Pflichten sind in
den Statuten der Bank geregelt.
30. Juni 2015
zum Preis von CHF 200.00 pro Anteilschein
Angaben zum zeichnenden Mitglied
Vorname/Name
Strasse
PLZ/Ort
Belastungskonto Nr.
Die Belastung erfolgt nach Abschluss der Emission, sofern genügend Kapital auf dem Konto vorhanden
ist. Mit der Zeichnung anerkenne ich die Statuten der Bank und bestätige, die Produktinformationen
für die Anteilscheine zur Kenntnis genommen zu haben.
Datum:
Unterschrift:
Rechtlicher Hinweis
Die in dieser Publikation veröffentlichten Inhalte werden ausschliesslich zu Informationszwecken bereitgestellt. Sie stellen also
weder ein Angebot im rechtlichen Sinne noch eine Aufforderung oder Empfehlung zur Zeichnung dar.
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Machen Sie von der Zeichnung zusätzlicher Anteilscheine Gebrauch und senden Sie
den Zeichnungsschein bis spätestens 22. Mai 2015 an die Raiffeisenbank Höfe,
Postfach 57, 8808 Pfäffikon SZ, zurück.
Vorteile von zusätzlichen Anteilscheinen:
■■ Attraktiver Ertrag auf dem Anteilscheinkapital
■■ Keine Emissionsabgabe
■■ Exklusiv für Mitglieder
■■ Lokale Beteiligung mit der Sicherheit der Raiffeisen Gruppe
Zeichnungsfrist: bis 22. Mai 2015, 16:00 Uhr
Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Emissionsfrist vorzeitig zu beenden
oder zu verlängern und/oder bei Überzeichnung die Zuteilung zu kürzen.
Ihre Mitglieder-Vorteile bleiben natürlich bestehen:
Mitbestimmungsrecht an der Generalversammlung
■■ Mitglieder Sparkonto mit Vorzugszins
■■ Mitglieder Privatkonto mit Gebührenvorteilen
■■ Exklusive Erlebnisvorteile
Ausgabepreis:
CHF 200.00 je Anteilschein
Die Emissionsabgabe von 1 % wird durch die Raiffeisenbank übernommen.
■■
Wissenswertes zum Raiffeisen Anteilschein
Mehrfachzeichnung: Ein Mitglied kann
mehrere Anteilscheine zeichnen. Der
Verwaltungsrat setzt deren Höchstzahl
fest.
Stimmrecht: Jedes Mitglied hat ein
Stimmrecht, unabhängig der Anzahl
Anteilscheine.
Verzinsung: Die Bestimmungen für die
Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich an der
Generalversammlung festgelegt und
orientiert sich am Geschäftsergebnis
sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist
gemäss Statuten begrenzt. Ein Verzicht
auf eine Zinszahlung berechtigt nicht zu
irgendwelchen Ersatzleistungen und
begründet keinen Anspruch auf eine
spätere Zahlung solcher Zinsen.
Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung
anteilsmässig von der Zeichnung bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich nach
der Generalversammlung fürs abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei Rückzahlungen erfolgt die Verzinsung lediglich
fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und
nicht bis zum Rückzahlungstag.
Laufzeit und Rückzahlung: Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit. Ausscheidende Mitglieder
oder ihre Erben haben Anspruch auf die
Rückzahlung des Anteilscheines höchstens zum Nennwert. Die Mitgliedschaft
erlischt durch schriftlich erklärten Austritt
unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch Tod
oder durch Ausschluss.
Liberierung:
Bitte beachten Sie die besonderen Kapitaleigenschaften
von Anteilscheinen
Ich entscheide mich für eine Zeichnung von zusätzlichen Anteilscheinen (maximal
49 Stück à CHF 200.00).
Anzahl Anteile:
Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung der Anteilscheine ohne Angaben
von Gründen verweigern, insbesondere
dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen
Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen.
Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden
Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz
bilden einen Haftungsverbund und sind
Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer
Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagen­
sicherung der Schweizer Banken gedeckt.
Entscheiden Sie sich nur dann für den
Kauf von mehreren Anteilscheinen, wenn
Sie sich der damit verbundenen Risiken
bewusst sind. Die Anteilscheine eignen
sich zur Beimischung im Rahmen der
Aktienquote. Ihr Raiffeisen Berater unterstützt Sie gerne und berät Sie über den
Einsatz von Anteilscheinen in Ihrem
Portfolio.
Diese Angaben geben lediglich eine
zusammenfassende Kurzdarstellung
wesentlicher Merkmale von Anteilscheinen. Die Rechte und Pflichten sind in
den Statuten der Bank geregelt.
30. Juni 2015
zum Preis von CHF 200.00 pro Anteilschein
Angaben zum zeichnenden Mitglied
Vorname/Name
Strasse
PLZ/Ort
Belastungskonto Nr.
Die Belastung erfolgt nach Abschluss der Emission, sofern genügend Kapital auf dem Konto vorhanden
ist. Mit der Zeichnung anerkenne ich die Statuten der Bank und bestätige, die Produktinformationen
für die Anteilscheine zur Kenntnis genommen zu haben.
Datum:
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■■ Attraktiver Ertrag auf dem Anteilscheinkapital
■■ Keine Emissionsabgabe
■■ Exklusiv für Mitglieder
■■ Lokale Beteiligung mit der Sicherheit der Raiffeisen Gruppe
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Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die Emissionsfrist vorzeitig zu beenden
oder zu verlängern und/oder bei Überzeichnung die Zuteilung zu kürzen.
Ihre Mitglieder-Vorteile bleiben natürlich bestehen:
Mitbestimmungsrecht an der Generalversammlung
■■ Mitglieder Sparkonto mit Vorzugszins
■■ Mitglieder Privatkonto mit Gebührenvorteilen
■■ Exklusive Erlebnisvorteile
CHF 200.00 je Anteilschein
Ausgabepreis:
Die Emissionsabgabe von 1 % wird durch die Raiffeisenbank übernommen.
■■
Wissenswertes zum Raiffeisen Anteilschein
Mehrfachzeichnung: Ein Mitglied kann
mehrere Anteilscheine zeichnen. Der
Verwaltungsrat setzt deren Höchstzahl
fest.
Stimmrecht: Jedes Mitglied hat ein
Stimmrecht, unabhängig der Anzahl
Anteilscheine.
Verzinsung: Die Bestimmungen für die
Verzinsung werden in den Statuten geregelt. Die Verzinsung wird jährlich an der
Generalversammlung festgelegt und
orientiert sich am Geschäftsergebnis
sowie dem aktuellen Zinsniveau und ist
gemäss Statuten begrenzt. Ein Verzicht
auf eine Zinszahlung berechtigt nicht zu
irgendwelchen Ersatzleistungen und
begründet keinen Anspruch auf eine
spätere Zahlung solcher Zinsen.
Im Ausgabejahr erfolgt die Verzinsung
anteilsmässig von der Zeichnung bis zum
Abschluss des Geschäftsjahres. Anschliessend erfolgt die Zinszahlung jährlich nach
der Generalversammlung fürs abgeschlossene Geschäftsjahr. Bei Rückzahlungen erfolgt die Verzinsung lediglich
fürs abgeschlossene Geschäftsjahr und
nicht bis zum Rückzahlungstag.
Laufzeit und Rückzahlung: Die Anteilscheine verfügen über eine unbeschränkte Laufzeit. Ausscheidende Mitglieder
oder ihre Erben haben Anspruch auf die
Rückzahlung des Anteilscheines höchstens zum Nennwert. Die Mitgliedschaft
erlischt durch schriftlich erklärten Austritt
unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, durch Tod
oder durch Ausschluss.
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Ich entscheide mich für eine Zeichnung von zusätzlichen Anteilscheinen (maximal
49 Stück à CHF 200.00).
Anzahl Anteile:
Der Verwaltungsrat kann eine Rückzahlung der Anteilscheine ohne Angaben
von Gründen verweigern, insbesondere
dann, falls die Eigenmittel der Raiffeisen
Gruppe den gesetzlichen Eigenmittelanforderungen nicht genügen.
Die zur Raiffeisen Gruppe gehörenden
Raiffeisenbanken und Raiffeisen Schweiz
bilden einen Haftungsverbund und sind
Risiken ausgesetzt, die sich aus ihrer
Geschäftstätigkeit ergeben. Die Anteilscheine sind nicht durch die Einlagen­
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Entscheiden Sie sich nur dann für den
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Sie sich der damit verbundenen Risiken
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Diese Angaben geben lediglich eine
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Die Belastung erfolgt nach Abschluss der Emission, sofern genügend Kapital auf dem Konto vorhanden
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