Deckbedingungen Der Hannoveraner Leistungshengst Schorsch FRH, Lebensnummer DE 331-312313696, von Sherlock Holmes aus der Staatsprämienstute Werra von Weltmeyer / Westgote, steht leistungsbewussten Züchtern in der Decksaison 2016 im Natursprung zur Verfügung. Es gelten grundsätzlich die Deckbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes. Die Decksaison endet am 15. August 2016. Decktaxe: Kosten: € 600,- - davon € 300,- vor Natursprung , auch in bar an Frau Julia Mestern, € 300,- bei Trächtigkeit am 01.10.16 - per Überweisung auf das im Besamungsvertrag genannte Konto des Hengsthalters. Die Decktaxe wird berechnet für zwei Natursprünge während einer Rosse der Stute, beim Umrossen wird in derselben Decksaison für einen erneuten Natursprung eine Aufwandsentschädigung von zusätzlich € 50,- berechnet. Tierärztliche Kosten für die Durchführung der Besamung trägt der Stutenbesitzer. Natursprung: wird vereinbart mit Julia Mestern, Tel. 0151 64964567 oder Philipp Bandilla, Tel. 01702331281 in Rohlsdorfer Beek 1, 23689 Rohlsdorf Besamungsvertrag und folgende Unterlagen müssen vor Natursprung vorliegen: a) Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers b) Stutenname, Lebensnummer, Abstammung, Alter, Farbe u. Abzeichen d) Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll e) Kopie des Abstammungsnachweises Ohne diese vollständigen Angaben ist eine Bedeckung nicht möglich! Beim Natursprung ist zusätzlich der Nachweis folgender Bedingungen vorzulegen: 1) Tupferprobenergebnis nicht älter als drei Wochen. 2) Impfpass der Stute mit allen relevanten Impfungen . 3) Aktuelles Attest, dass Stute frei ist von ansteckenden Krankheiten. 4) gültige Haftpflichtversicherung für Stute ohne Hinterhufbeschlag. Trächtigkeit:: Die zweite Deckgeldrate ist bei Trächtigkeit spätestens am 01.10.16 fällig, es sei denn, eine tierärztliches Attest bescheinigt die Nichtträchtigkeit der Stute. Eine Erstattung der vor der ersten Bedeckung fälligen Deckgeldrate kann nicht beansprucht werden, wenn die Stute nicht befruchtet wird oder vor der regulären Geburt eines aus der Bedeckung zu erwartenden Fohlens verfohlt, eingeht, verunglückt oder sonst wie zuchtuntauglich wird. Der Deckschein wird erst ausgehändigt, wenn Decktaxe vollständig beglichen ist. Besamungsvertrag: Diese Deckbedingungen sind Vertragsbestandteil des Besamungsvertrages. Hengsthalter: Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp19a, 22952 Lütjensee, e-mail:[email protected], Tel. 04154-70218 oder 0151 50727700, Bank: Sparkasse Holstein BIC: NOLADE21HOL, IBAN: DE80213522400014025787 Besamungsvertrag für Natursprung: Für den Hannoveraner Leistungshengst „Schorsch FRH“, Lebensnummer DE 331-312313696, des privaten Hengsthalters Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp 19 a, 22952 Lütjensee, Tel. 015150727700 wird eine Bedeckung im Natursprung vereinbart von: Name, Vorn.: _______________________________________________________________________________________ Straße: _______________________________________________________________________________________ PLZ, Ort: _______________________________________________________________________________________ Tel. Festnetz: ___________________________________ Tel. mobil:_______________________________________ Fax : ___________________________________ e-mail: _______________________________________ folgend Züchter genannt, für die zu bedeckende Stute: Name: _____________________________________________________________________________________ Lebens-Nr.: _____________________________________________________________________________________ Geb. am: _______________________Rasse:________________________Farbe:_______________________ Zuchtverband:_____________________________________________________________________________________ am: ____________________ Bei der Bedeckung durch Natursprung müssen vom beauftragten Tierarzt bzw. Besamungstechniker oder Hengstführerin Julia Mestern folgende Daten festgehalten und durch Unterschrift bestätigt werden: Kennzeichnung der Stute, Datum der Bedeckung, Name und Lebensnummer des Hengstes. Der Vertragspartner informiert den Tierarzt über diese Vertragspunkte. Bei Nichteinhaltung o.g. Verpflichtungen ist der Vertragspartner zu Schadensersatz gegenüber dem Hengsthalter verpflichtet. Der Züchter führt seine Stute dem Hengst auf eigene Gefahr zu und trägt die Kosten für die Durchführung der Bedeckung. Der Natursprung erfolgt nur nach Vorlage des unterschriebenen Besamungsvertrages mit vollständigen Angaben einschließlich des Vorliegens einer Kopie des Abstammungsnachweises der Stute und Eingang der ersten Decktaxenrate auf untenstehendem Konto bzw. Barzahlung bei Julia Mestern. Die beiliegenden Deckbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages; Ihre Kenntnis und Annahme wird durch die Unterschrift des Vertragspartners bestätigt. Ort Datum Unterschrift des Züchters Hengsthalter: Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp 19 a, 22952 Lütjensee, Tel. 04154-70218, 0151-50727700, e-mail:[email protected], Bank: SparkasseHolstein, BIC:NOLADE21HOL, IBAN: DE80213522400014025787
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