Besamungsvertrag und Bedingungen

Deckbedingungen
Der Hannoveraner Leistungshengst Schorsch FRH, Lebensnummer DE 331-312313696,
von Sherlock Holmes aus der Staatsprämienstute Werra von Weltmeyer / Westgote,
steht leistungsbewussten Züchtern in der Decksaison 2016
im Natursprung zur Verfügung.
Es gelten grundsätzlich die Deckbedingungen des jeweiligen Zuchtverbandes.
Die Decksaison endet am 15. August 2016.
Decktaxe:
Kosten:
€ 600,- - davon € 300,- vor Natursprung , auch in bar an Frau Julia Mestern,
€ 300,- bei Trächtigkeit am 01.10.16 - per Überweisung auf das im Besamungsvertrag
genannte Konto des Hengsthalters.
Die Decktaxe wird berechnet für zwei Natursprünge während einer Rosse der Stute,
beim Umrossen wird in derselben Decksaison für einen erneuten Natursprung
eine Aufwandsentschädigung von zusätzlich € 50,- berechnet.
Tierärztliche Kosten für die Durchführung der Besamung trägt der Stutenbesitzer.
Natursprung: wird vereinbart mit Julia Mestern, Tel. 0151 64964567 oder
Philipp Bandilla, Tel. 01702331281 in Rohlsdorfer Beek 1, 23689 Rohlsdorf
Besamungsvertrag und folgende Unterlagen müssen vor Natursprung vorliegen:
a) Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
b) Stutenname, Lebensnummer, Abstammung, Alter, Farbe u. Abzeichen
d) Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
e) Kopie des Abstammungsnachweises
Ohne diese vollständigen Angaben ist eine Bedeckung nicht möglich!
Beim Natursprung ist zusätzlich der Nachweis folgender Bedingungen vorzulegen:
1) Tupferprobenergebnis nicht älter als drei Wochen.
2) Impfpass der Stute mit allen relevanten Impfungen .
3) Aktuelles Attest, dass Stute frei ist von ansteckenden Krankheiten.
4) gültige Haftpflichtversicherung für Stute ohne Hinterhufbeschlag.
Trächtigkeit:: Die zweite Deckgeldrate ist bei Trächtigkeit spätestens am 01.10.16 fällig,
es sei denn, eine tierärztliches Attest bescheinigt die Nichtträchtigkeit der Stute.
Eine Erstattung der vor der ersten Bedeckung fälligen Deckgeldrate kann nicht
beansprucht werden, wenn die Stute nicht befruchtet wird oder vor der regulären
Geburt eines aus der Bedeckung zu erwartenden Fohlens verfohlt, eingeht, verunglückt
oder sonst wie zuchtuntauglich wird.
Der Deckschein wird erst ausgehändigt, wenn Decktaxe vollständig beglichen ist.
Besamungsvertrag: Diese Deckbedingungen sind Vertragsbestandteil des Besamungsvertrages.
Hengsthalter: Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp19a, 22952 Lütjensee, e-mail:[email protected],
Tel. 04154-70218 oder 0151 50727700,
Bank: Sparkasse Holstein BIC: NOLADE21HOL, IBAN: DE80213522400014025787
Besamungsvertrag für Natursprung:
Für den Hannoveraner Leistungshengst „Schorsch FRH“,
Lebensnummer DE 331-312313696,
des privaten Hengsthalters
Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp 19 a, 22952 Lütjensee, Tel. 015150727700
wird eine Bedeckung im Natursprung vereinbart von:
Name, Vorn.: _______________________________________________________________________________________
Straße:
_______________________________________________________________________________________
PLZ, Ort:
_______________________________________________________________________________________
Tel. Festnetz: ___________________________________ Tel. mobil:_______________________________________
Fax :
___________________________________ e-mail: _______________________________________
folgend Züchter genannt, für die zu bedeckende Stute:
Name:
_____________________________________________________________________________________
Lebens-Nr.: _____________________________________________________________________________________
Geb. am:
_______________________Rasse:________________________Farbe:_______________________
Zuchtverband:_____________________________________________________________________________________
am: ____________________
Bei der Bedeckung durch Natursprung müssen vom beauftragten Tierarzt
bzw. Besamungstechniker oder Hengstführerin Julia Mestern folgende Daten festgehalten
und durch Unterschrift bestätigt werden:
Kennzeichnung der Stute, Datum der Bedeckung, Name und Lebensnummer des Hengstes.
Der Vertragspartner informiert den Tierarzt über diese Vertragspunkte.
Bei Nichteinhaltung o.g. Verpflichtungen ist der Vertragspartner zu Schadensersatz
gegenüber dem Hengsthalter verpflichtet.
Der Züchter führt seine Stute dem Hengst auf eigene Gefahr zu und trägt die Kosten für die
Durchführung der Bedeckung.
Der Natursprung erfolgt nur nach Vorlage des unterschriebenen Besamungsvertrages mit
vollständigen
Angaben
einschließlich
des
Vorliegens
einer
Kopie
des
Abstammungsnachweises der Stute und Eingang der ersten Decktaxenrate auf
untenstehendem Konto bzw. Barzahlung bei Julia Mestern.
Die beiliegenden Deckbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages;
Ihre Kenntnis und Annahme wird durch die Unterschrift des Vertragspartners
bestätigt.
Ort
Datum
Unterschrift des Züchters
Hengsthalter: Wolfgang Gudowsky, Dovenkamp 19 a, 22952 Lütjensee,
Tel. 04154-70218, 0151-50727700, e-mail:[email protected],
Bank: SparkasseHolstein, BIC:NOLADE21HOL, IBAN: DE80213522400014025787