i Hinweis zum Ausfüllen » Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Amt für Umwelt und Energie Wichtige Information zum Formular Seite 1/2 Das Amt für Umwelt und Energie wird bei Lärmklagen von Hausbewohnern betreffend Lärmquellen im eigenen Haus erst dann tätig, wenn eine schriftliche Klage des Mieters oder Stockwerkeigentümers bei der Hausverwaltung innert 60 Tagen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat. Eine Kopie dieser schriftlichen Klage ist dieser Beschwerde beizulegen. Beschwerde wegen Lärmbelästigung Reklamant Name Vorname Strasse Lärmquelle Nummer Stockwerk Telefon Postleitzahl Wohnort E-mail Objektname Strasse Stockwerk Nummer Postleitzahl Wohnort Eigentümer Name Vorname Strasse Nummer Telefon Privat Postleitzahl Telefon Geschäft Wohnort Lärmursache (Motor, Ventilator etc.) Zeit der Störung Tageszeit Wochentag Dauer Beschwerde wegen Lärmbelästigung, Formular-Nr. 120-201-laerm-beschwerde Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz, Hochbergerstrasse 158, CH-4019 Basel Telefon +41 (0)61 639 22 22, Fax +41 (0)61 639 23 23, E-Mail: [email protected], www.aue.bs.ch » « Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt Seite 2/2 Amt für Umwelt und Energie Gespräch Haben Sie mit dem Eigentümer gesprochen? ja nein Ergebnis Bemerkungen Ergänzungen Unterschrift Unterschrift Ort Datum TT MM Informationen zum weiteren Vorgehen JJJJ 8 Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie dies auszudrucken und zu unterschreiben. Senden Sie die Unterlagen an: Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz, Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel. Formular drucken Formular speichern Formular löschen Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website www.aue.bs.ch. Beschwerde wegen Lärmbelästigung, Formular-Nr. 120-201-laerm-beschwerde Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz, Hochbergerstrasse 158, CH-4019 Basel Telefon +41 (0)61 639 22 22, Fax +41 (0)61 639 23 23, E-Mail: [email protected], www.aue.bs.ch «
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