Beschwerde wegen Lärmbelästigung - Kanton Basel

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Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
Amt für Umwelt und Energie
Wichtige Information
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Das Amt für Umwelt und Energie wird bei Lärmklagen von Hausbewohnern betreffend Lärmquellen
im eigenen Haus erst dann tätig, wenn eine schriftliche Klage des Mieters oder Stockwerkeigentümers bei der Hausverwaltung innert 60 Tagen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hat.
Eine Kopie dieser schriftlichen Klage ist dieser Beschwerde beizulegen.
Beschwerde wegen Lärmbelästigung
Reklamant
Name
Vorname
Strasse
Lärmquelle
Nummer
Stockwerk
Telefon
Postleitzahl
Wohnort
E-mail
Objektname
Strasse
Stockwerk
Nummer
Postleitzahl
Wohnort
Eigentümer
Name
Vorname
Strasse
Nummer
Telefon Privat
Postleitzahl
Telefon Geschäft
Wohnort
Lärmursache (Motor, Ventilator etc.)
Zeit der Störung
Tageszeit
Wochentag
Dauer
Beschwerde wegen Lärmbelästigung, Formular-Nr. 120-201-laerm-beschwerde
Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz, Hochbergerstrasse 158, CH-4019 Basel
Telefon +41 (0)61 639 22 22, Fax +41 (0)61 639 23 23, E-Mail: [email protected], www.aue.bs.ch
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Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt
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Amt für Umwelt und Energie
Gespräch
Haben Sie mit dem Eigentümer gesprochen?
ja
nein
Ergebnis
Bemerkungen
Ergänzungen
Unterschrift
Unterschrift
Ort
Datum
TT MM
Informationen zum
weiteren Vorgehen
JJJJ
8
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitten wir Sie dies auszudrucken und zu
unterschreiben. Senden Sie die Unterlagen an: Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz,
Hochbergerstrasse 158, 4019 Basel.
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Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Website www.aue.bs.ch.
Beschwerde wegen Lärmbelästigung, Formular-Nr. 120-201-laerm-beschwerde
Amt für Umwelt und Energie, Lärmschutz, Hochbergerstrasse 158, CH-4019 Basel
Telefon +41 (0)61 639 22 22, Fax +41 (0)61 639 23 23, E-Mail: [email protected], www.aue.bs.ch
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