Stand: 01/04.2011 Verantwortlicher: Prof. Dr. Hoge; Prof. Dr. Mitzel Arbeitsbereich: Anorganische Chemie Betriebsanweisung nach §9 BetrSichV Umgang mit entzündlichen Gefahrstoffen Anwendungsbereich Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten und den Umgang mit entzündlichen Gefahrstoffen Gefahren für Mensch und Umwelt Durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle auf die Substanz selbst, auf deren Dämpfe sowie bei Feststoffen auf deren Stäube leicht entzündlich. Staub-Luft-Gemische sind explosionsfähig. Insbesondere bei leicht verdampfbaren Flüssigkeiten mit niedrigen Flammpunkten Risiko der Bildung explosionsfähiger Gemische. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Für gute Be- und Entlüftung der Räume sorgen Gefäße dicht geschlossen halten; Glasgefäße in bruchsichere Überbehälter stellen Lagerung von Vorratsgefäßen nur in den Sicherheitsschränken gestattet zum Öffnen von verlöteten Behältern keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden. Von Zündquellen jeglicher Art fernhalten; Feuerlöscher bereithalten. Möglichst geschlossene, gegen elektrostatische Aufladung geschützte Apparaturen benutzen austretende Dämpfe absaugen Einwirkung von Wärme auf Vorratsgefäße unbedingt vermeiden (Berstgefahr) Verspritzen oder Verschütten vermeiden. Jeglichen Kontakt mit Haut, Augen oder Kleidung vermeiden Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen Verhalten bei Störungen Flüssigkeitsspritzer sofort mit Aufsaugmassen (Perligran G, Lagerraum E4-251) entfernen; Stäube mit Wasser durchtränkten mit Aufsaugmassen entfernen; Aufsaugmassen separat in einem Behälter aus nicht brennbarem Material sammeln (Vorsicht Selbstentzündung möglich); bei Austritt größerer Mengen Zündquellen entfernen, Raum sofort verlassen, Mitarbeiter warnen, Arbeitsgruppenleiter oder dessen Stellvertreter benachrichtigen. Bei Bränden Behälter wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen; kleineren Brand mit Kohlensäure- oder Pulverlöscher (evtl. auch Wasser) bekämpfen; bei größeren Bränden aus der Gefahrenzone entfernen, Mitarbeiter warnen, Feuerwehr rufen. Erste Hilfe Erste-Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten. Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen Ersthelfer verständigen, Notruf absetzen. Rettungspersonal einweisen. Bei Schockgefahr Notarzt rufen Nach Hautkontakt: kontaminierte Kleidung entfernen und in Wasser einlegen; betroffene Hautpartie gründlich mit Wasser und Seife waschen.Bei Verbrennungen Stelle mit einem sterilen, lockeren Verband abdecken; Arzt aufsuchen Nach Augenkontakt: Auge bei geöffnetem Lidspalt längere Zeit mit fließendem Wasser ausspülen;Augenarzt aufsuchen Nach Inhalation: Frischluftzufuhr; ggf. Arzt verständigen. Nach Verschlucken: sofort und wiederholt reichlich Wasser trinken; Erbrechen möglichst verhindern; je nach Gefahrenpotential der Substanz Arzt aufsuchen oder Notarzt rufen. Notruf: Haustelefon 112 Mobiltelefon 0521 106 112 Instandhaltung/Entsorgung Reste und Abfälle in einem geeigneten ordnungsgemäß gekennzeichneten Gebinde gemäß den Richtlinien für die Abfallentsorgung der Fakultät Chemie entsorgen. Datum: erstellt: geprüft / freigegeben:
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