Betriebsanweisung

Stand: 01/04.2011
Verantwortlicher:
Prof. Dr. Hoge; Prof.
Dr. Mitzel
Arbeitsbereich:
Anorganische
Chemie
Betriebsanweisung
nach §9 BetrSichV
Umgang mit entzündlichen Gefahrstoffen
Anwendungsbereich
Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten und den Umgang mit entzündlichen Gefahrstoffen
Gefahren für Mensch und Umwelt
 Durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle auf die Substanz selbst, auf deren Dämpfe
sowie bei Feststoffen auf deren Stäube leicht entzündlich.
 Staub-Luft-Gemische sind explosionsfähig. Insbesondere bei leicht verdampfbaren
Flüssigkeiten mit niedrigen Flammpunkten Risiko der Bildung explosionsfähiger Gemische.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
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Für gute Be- und Entlüftung der Räume sorgen
Gefäße dicht geschlossen halten; Glasgefäße in bruchsichere Überbehälter stellen
Lagerung von Vorratsgefäßen nur in den Sicherheitsschränken gestattet
zum Öffnen von verlöteten Behältern keine funkenreißenden Werkzeuge verwenden.
Von Zündquellen jeglicher Art fernhalten; Feuerlöscher bereithalten.
Möglichst geschlossene, gegen elektrostatische Aufladung geschützte Apparaturen benutzen
austretende Dämpfe absaugen
Einwirkung von Wärme auf Vorratsgefäße unbedingt vermeiden (Berstgefahr)
Verspritzen oder Verschütten vermeiden.
Jeglichen Kontakt mit Haut, Augen oder Kleidung vermeiden
Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen
Verhalten bei Störungen
Flüssigkeitsspritzer sofort mit Aufsaugmassen (Perligran G, Lagerraum E4-251) entfernen; Stäube mit Wasser
durchtränkten mit Aufsaugmassen entfernen; Aufsaugmassen separat in einem Behälter aus nicht brennbarem Material
sammeln (Vorsicht Selbstentzündung möglich); bei Austritt größerer Mengen Zündquellen entfernen, Raum sofort
verlassen, Mitarbeiter warnen, Arbeitsgruppenleiter oder dessen Stellvertreter benachrichtigen. Bei Bränden Behälter
wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen; kleineren Brand mit Kohlensäure- oder Pulverlöscher (evtl. auch Wasser)
bekämpfen; bei größeren Bränden aus der Gefahrenzone entfernen, Mitarbeiter warnen, Feuerwehr rufen.
Erste Hilfe
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Erste-Hilfe leisten, dabei auf Eigenschutz achten.
Verletzte Personen aus dem Gefahrenbereich bringen
Ersthelfer verständigen, Notruf absetzen.
Rettungspersonal einweisen.
Bei Schockgefahr Notarzt rufen
Nach Hautkontakt: kontaminierte Kleidung entfernen und in Wasser einlegen; betroffene
Hautpartie gründlich mit Wasser und Seife waschen.Bei Verbrennungen Stelle mit einem
sterilen, lockeren Verband abdecken; Arzt aufsuchen
 Nach Augenkontakt: Auge bei geöffnetem Lidspalt längere Zeit mit fließendem Wasser
ausspülen;Augenarzt aufsuchen
 Nach Inhalation: Frischluftzufuhr; ggf. Arzt verständigen.
 Nach Verschlucken: sofort und wiederholt reichlich Wasser trinken; Erbrechen möglichst
verhindern; je nach Gefahrenpotential der Substanz Arzt aufsuchen oder Notarzt rufen.
Notruf: Haustelefon  112
Mobiltelefon  0521 106 112
Instandhaltung/Entsorgung
Reste und Abfälle in einem geeigneten ordnungsgemäß gekennzeichneten Gebinde gemäß
den Richtlinien für die Abfallentsorgung der Fakultät Chemie entsorgen.
Datum:
erstellt:
geprüft / freigegeben: