Marktgemeinde Wildon Ausschreibung Verpachtung Badesee Wildon Stand 02.12.2015 1. Luftbild aus 2012 2. Lageplan 3. Flächenwidmungsplan 4. Gegenstand der Verpachtung sind die in der KG Wildon liegenden Grundstücke KGNR GSTNR GBNR EZ FLÄCHE (GDB) FLÄCHE (DKM) NAME 66431 521/23 66431 0796 92.213,0 94.282,0 Marktgemeinde Wildon 66431 244/1 66431 0796 598,0 599,0 Marktgemeinde Wildon 66431 254/2 66431 0027 1.243,0 1.146,0 Marktgemeinde Wildon 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. Das Gesamtausmaß beträgt rund 9,4 Hektar. Die Liegefläche beträgt rund 4,7 Hektar. Die Wasserfläche beträgt rund 4,7 Hektar. Zum Pachtgegenstand gehört ausschließlich das in der Natur eingezäunte Gelände rund um den Badesee, die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude, WC, Umkleidekabinen und Duschanlagen. Bewirtschaftung des Fischwassers ist obligatorisch. Klargestellt wird, der Kinderspielplatz im Bereich Grundstück Nr. 522/4 bei der Kainach Fußgängerbrücke ist nicht Pachtgegenstand. Sondernutzung im Freiland – Badesee Der Volleyballplatz ist zu erhalten. Der Badesee liegt im Hochwasserabfluss Kainach. Die Gefährdung bei HQ30 und HQ100 ist durch die Studie WERNER Consult nachgewiesen. Der Pächter hat Bauarbeiten im Zuge der geplanten Herstellung eines Hochwasserschutzes zwischen Badesee und Kainach zu dulden. Die Marktgemeinde Wildon schließt Entschädigungsansprüche daraus aus. Auf die mögliche Lärmbelästigung durch die angrenzende ÖBB Südbahnstrecke sowie durch die B67 wird hingewiesen. Rund 300 Parkplätze entlang der Gemeindestraße Rennweg sowie beim Parkplatz Kainachbrücke auf Grundstück Nr. 39 und 234 stehen zur Verfügung. Das eingezäunte Badeseegelände dient zur Erholung der Wildoner Bevölkerung und ist ganzjährig mit zumindest einem Eingang beim Rennweg und einem Eingang beim Kinderspielplatz neben dem Radweg R2 zugänglich zu halten. Die Badesaison ist vom 15. Mai bis 15. September. In dieser Zeit kann der Pächter Eintrittsgelder verlangen. Die Tarifgestaltung hat sich an den derzeit üblichen Eintrittsgeldern zu orientieren. Tageskarte 4,00 Euro pro Person / 2,50 Euro pro Kind bis 16 Jahren Saisonkarte 50,00 Euro pro Person 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. 53. Familien-Saisonkarte 130,00 Euro Ermäßigte-Saisonkarte 30,00 Euro für Kinder, Jugendliche, Lehrlinge, Studenten, Senioren Der Pächter hat das eingezäunte Badeseegelände auf seine Kosten wöchentlich zu mähen und für die Abfuhr des Grasschnitts zu sorgen. Mulchen des Grasschnitts ist nicht zulässig. Der Baum und Strauchbestand auf dem Gelände ist auf eigene Kosten zu pflegen. Augenscheinliche Gefährdungen durch Äste sind zu beseitigen. In der Badesaison gilt ein generelles Hundeverbot. Die Gewässergüte des Badesees ist monatlich durch ein befugtes Unternehmen überprüfen zu lassen. Der Pächter hat die Einfriedung zu erhalten. Der Pächter hat sich gegen Schäden durch Vandalismus zu versichern. Der Pächter hat die öffentliche Toilettenanlage ganzjährig in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet zu halten und zu pflegen. Das Einheben einer Benützungsgebühr von 0,50 Euro pro Besuch ist zulässig. Der Pächter hat den Volleyballplatz zu pflegen und zu erhalten. Der Pächter hat die Wasserrutsche zu pflegen und zu erhalten. Allfällige bauliche Maßnahmen oder das Anbringen von Werbeanlagen sind an die Zustimmung der Marktgemeinde Wildon gebunden. Seitens der Marktgemeinde Wildon wird angestrebt, dass der Gastronomiebetrieb ganzjährig geführt wird. Das Aufstellen von Geldspielautomaten oder Unterhaltungsspielautomaten ist nicht zulässig. Betriebspflicht: Für den Pächter besteht die Verpflichtung, die Bade- und Freizeitanlage zu Bade- und Erholungszwecken zu führen und den Gastronomiebetrieb zu führen. Jede Änderung oder Einstellung dieser Betriebstätigkeit berechtigt zur sofortigen Aufhebung des Vertrages. Den Pächter trifft die Verpflichtung den Pachtgegenstand während der Badesaison, vom 15. Mai bis 15. September, zu Bade- und Erholungszwecken in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet zu halten. Außerhalb der Badesaison den freien Zugang zum Seegelände für Personen zu Erholungszwecken zu ermöglichen. Die Verwendung als Eislaufplatz oder andere Wintersportarten darf nicht erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltungsstätten-Genehmigung nach dem Stmk. Veranstaltungsgesetz nicht vorliegt. Zur Abhaltung von Veranstaltungen ist diese vom Pächter einzuholen. Nach Maßgabe des Stmk. Veranstaltungsgesetzes ist die Durchführung von Veranstaltungen nach behördlicher Genehmigung möglich. Der Pächter erteilt die Zustimmung zur Durchführung der jährlich am 1. September-Wochenende stattfindenden Veranstaltung „Wildoner Radmarathon“. Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Fischgewässers ist der erforderliche Befähigungsnachweis zu erbringen oder eine befugte Person namhaft zu machen, die diese Aufgabe übernimmt. Die Auflagen aus dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid sind einzuhalten. Während der Badesaison besteht ein Fisch-Fütterungsverbot. Während der Badesaison besteht ein Fischfang-Verbot. Der Badeseebetrieb genießt den Vorrang vor dem Fischereibetrieb und ist notfalls einzuschränken um die Badegewässerqualität zu erhalten. Es ist darauf zu achten, dass der Eintrag durch Laub in den Badesee möglichst gering gehalten wird um die Badegewässerqualität zu erhalten. Es ist darauf zu achten, dass der Fischbesatz extensiv betrieben wird um die Badegewässerqualität zu erhalten. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. Der Pächter hat die Durchfahrt für Radfahrer vom Rennweg über das Badeseegeländer zum Radweg R2 an der Kainach ganzjährig unentgeltlich zu dulden. Bau- und Benützungsbewilligungen für Gebäude liegen wie folgt vor: Rennweg 6, Pläne Buffet und Toilettenanlagen, Baubewilligung vom 04.10.1988, GZ 131-9-3249/87, Benützungsbewilligung vom 21.01.1991 Rennweg 6: Pläne Zubau Magazin und Kühlraum, Baubewilligung vom 14.12.1994, Benützungsbewilligung vom 17.08.1995 Rennweg 6a: Pläne Buffet, WC- und Wasserrettungsgebäude, Baubewilligung vom 14.12.1994, Benützungsbewilligung vom 17.08.1995 Badeseegelände – Lageplan vom 12.10.1987, Baubewilligung vom 04.10.1988, GZ 131-9-3249/87, Wasserfläche, Parkplätze, Fußweg, Fahrweg, Liegewiesen, bepflanzte Flächen Wasserrechtliche Bewilligung, Errichtung Badesee, Bescheid Amt d. Stmk. Landesregierung, RA3, GZ 3-32 W 9-83/13, vom 09.06.1983 Schlussbericht DI Christa Meidl, GZ 5a-84 vom 18.10.1996 Verhandlungsschrift RA 3 vom 21.10.1996, GZ 03-32 w-96/38 Wasserrechtliche Überprüfung, Bescheid RA 3, 03-32 w 9-96/39, vom 21.10.1996 enthält Einschränkungen hinsichtlich Fischerei. Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage, dass die rechtmäßige und aufrechte gewerberechtliche Bewilligung und Konzession zum Betrieb eines Gastronomiebetriebes vorliegen und der Pächter die für den selbständigen Betrieb erforderliche Gewerbeberechtigung besitzt. Der Pachtvertragserrichtung wird vom Pächter beauftragt. Jede Änderung des Pachtvertrages bedarf der Schriftform. Die Pachtdauer wird mit 10 Jahren vereinbart. Die Kündigung des Pachtverhältnisses ist beiderseitig jährlich per 01.09. möglich und dann endet per 31.12. Die Marktgemeinde Wildon übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit Bestand und Betrieb des verpachteten Badeseegeländes. Der Pächter hat für die notwendigen und erforderlichen Versicherungen gegen Haftpflicht auf Gebäuden, Grundstück, Bepflanzugen, Sturm, Brand, Hagel usw. selbst zu sorgen. Der Pachtzins ist jährlich am 01.09. fällig und auf das Konto der Marktgemeinde Wildon zu überweisen. Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Kanal und Strom sind vom Pächter zu tragen. Für die Müllentsorgung hat der Pächter zu sorgen und aufzukommen. Seitens der Marktgemeinde Wildon werden keine Ablösen für Investitionen bezahlt. Die Kosten für die Instandhaltung der Gewässerqualität trägt der Pächter. Die Marktgemeinde behält sich die Entscheidung über weitere Nutzungen wie etwa Campingplatz oder Wohnwagen-Abstellplatz vor. Der Pachtinteressent nimmt die Ausschreibungsbedingungen hiermit ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt zu, dass diese in den Pachtvertrag von einem Rechtsanwalt oder Notar als Pachtvertragserrichter aufgenommen werden. Die Kosten der Vergebührung des Pachtvertrages trägt der Pächter. Das Angebot für den jährlichen Pachtzins in Euro beträgt: ………………………………………… Datum, Unterschrift Pachtinteressent
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