Marktgemeinde Wildon Ausschreibung Verpachtung Badesee

Marktgemeinde Wildon
Ausschreibung Verpachtung Badesee Wildon
Stand 02.12.2015
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Luftbild aus 2012
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Lageplan
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Flächenwidmungsplan
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Gegenstand der Verpachtung sind die in der KG Wildon liegenden Grundstücke
KGNR GSTNR GBNR EZ
FLÄCHE (GDB) FLÄCHE (DKM) NAME
66431 521/23
66431 0796 92.213,0
94.282,0
Marktgemeinde Wildon
66431 244/1
66431 0796 598,0
599,0
Marktgemeinde Wildon
66431 254/2
66431 0027 1.243,0
1.146,0
Marktgemeinde Wildon
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Das Gesamtausmaß beträgt rund 9,4 Hektar.
Die Liegefläche beträgt rund 4,7 Hektar.
Die Wasserfläche beträgt rund 4,7 Hektar.
Zum Pachtgegenstand gehört ausschließlich das in der Natur eingezäunte
Gelände rund um den Badesee, die auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude,
WC, Umkleidekabinen und Duschanlagen.
Bewirtschaftung des Fischwassers ist obligatorisch.
Klargestellt wird, der Kinderspielplatz im Bereich Grundstück Nr. 522/4 bei der
Kainach Fußgängerbrücke ist nicht Pachtgegenstand.
Sondernutzung im Freiland – Badesee
Der Volleyballplatz ist zu erhalten.
Der Badesee liegt im Hochwasserabfluss Kainach. Die Gefährdung bei HQ30 und
HQ100 ist durch die Studie WERNER Consult nachgewiesen.
Der Pächter hat Bauarbeiten im Zuge der geplanten Herstellung eines
Hochwasserschutzes zwischen Badesee und Kainach zu dulden. Die
Marktgemeinde Wildon schließt Entschädigungsansprüche daraus aus.
Auf die mögliche Lärmbelästigung durch die angrenzende ÖBB Südbahnstrecke
sowie durch die B67 wird hingewiesen.
Rund 300 Parkplätze entlang der Gemeindestraße Rennweg sowie beim Parkplatz
Kainachbrücke auf Grundstück Nr. 39 und 234 stehen zur Verfügung.
Das eingezäunte Badeseegelände dient zur Erholung der Wildoner Bevölkerung
und ist ganzjährig mit zumindest einem Eingang beim Rennweg und einem
Eingang beim Kinderspielplatz neben dem Radweg R2 zugänglich zu halten.
Die Badesaison ist vom 15. Mai bis 15. September.
In dieser Zeit kann der Pächter Eintrittsgelder verlangen.
Die Tarifgestaltung hat sich an den derzeit üblichen Eintrittsgeldern zu orientieren.
Tageskarte 4,00 Euro pro Person / 2,50 Euro pro Kind bis 16 Jahren
Saisonkarte 50,00 Euro pro Person
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Familien-Saisonkarte 130,00 Euro
Ermäßigte-Saisonkarte 30,00 Euro für Kinder, Jugendliche, Lehrlinge, Studenten,
Senioren
Der Pächter hat das eingezäunte Badeseegelände auf seine Kosten wöchentlich
zu mähen und für die Abfuhr des Grasschnitts zu sorgen.
Mulchen des Grasschnitts ist nicht zulässig.
Der Baum und Strauchbestand auf dem Gelände ist auf eigene Kosten zu pflegen.
Augenscheinliche Gefährdungen durch Äste sind zu beseitigen.
In der Badesaison gilt ein generelles Hundeverbot.
Die Gewässergüte des Badesees ist monatlich durch ein befugtes Unternehmen
überprüfen zu lassen.
Der Pächter hat die Einfriedung zu erhalten.
Der Pächter hat sich gegen Schäden durch Vandalismus zu versichern.
Der Pächter hat die öffentliche Toilettenanlage ganzjährig in der Zeit von 8:00 Uhr
bis 20:00 Uhr geöffnet zu halten und zu pflegen. Das Einheben einer
Benützungsgebühr von 0,50 Euro pro Besuch ist zulässig.
Der Pächter hat den Volleyballplatz zu pflegen und zu erhalten.
Der Pächter hat die Wasserrutsche zu pflegen und zu erhalten.
Allfällige bauliche Maßnahmen oder das Anbringen von Werbeanlagen sind an die
Zustimmung der Marktgemeinde Wildon gebunden.
Seitens der Marktgemeinde Wildon wird angestrebt, dass der Gastronomiebetrieb
ganzjährig geführt wird.
Das Aufstellen von Geldspielautomaten oder Unterhaltungsspielautomaten ist
nicht zulässig.
Betriebspflicht: Für den Pächter besteht die Verpflichtung, die Bade- und
Freizeitanlage zu Bade- und Erholungszwecken zu führen und den
Gastronomiebetrieb zu führen.
Jede Änderung oder Einstellung dieser Betriebstätigkeit berechtigt zur sofortigen
Aufhebung des Vertrages.
Den Pächter trifft die Verpflichtung den Pachtgegenstand während der
Badesaison, vom 15. Mai bis 15. September, zu Bade- und Erholungszwecken in
der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet zu halten.
Außerhalb der Badesaison den freien Zugang zum Seegelände für Personen zu
Erholungszwecken zu ermöglichen.
Die Verwendung als Eislaufplatz oder andere Wintersportarten darf nicht erfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltungsstätten-Genehmigung nach
dem Stmk. Veranstaltungsgesetz nicht vorliegt. Zur Abhaltung von
Veranstaltungen ist diese vom Pächter einzuholen.
Nach Maßgabe des Stmk. Veranstaltungsgesetzes ist die Durchführung von
Veranstaltungen nach behördlicher Genehmigung möglich.
Der Pächter erteilt die Zustimmung zur Durchführung der jährlich am 1.
September-Wochenende stattfindenden Veranstaltung „Wildoner Radmarathon“.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Fischgewässers ist der erforderliche
Befähigungsnachweis zu erbringen oder eine befugte Person namhaft zu machen,
die diese Aufgabe übernimmt.
Die Auflagen aus dem wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid sind einzuhalten.
Während der Badesaison besteht ein Fisch-Fütterungsverbot.
Während der Badesaison besteht ein Fischfang-Verbot.
Der Badeseebetrieb genießt den Vorrang vor dem Fischereibetrieb und ist notfalls
einzuschränken um die Badegewässerqualität zu erhalten.
Es ist darauf zu achten, dass der Eintrag durch Laub in den Badesee möglichst
gering gehalten wird um die Badegewässerqualität zu erhalten.
Es ist darauf zu achten, dass der Fischbesatz extensiv betrieben wird um die
Badegewässerqualität zu erhalten.
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Der Pächter hat die Durchfahrt für Radfahrer vom Rennweg über das
Badeseegeländer zum Radweg R2 an der Kainach ganzjährig unentgeltlich zu
dulden.
Bau- und Benützungsbewilligungen für Gebäude liegen wie folgt vor:
Rennweg 6, Pläne Buffet und Toilettenanlagen, Baubewilligung vom 04.10.1988,
GZ 131-9-3249/87, Benützungsbewilligung vom 21.01.1991
Rennweg 6: Pläne Zubau Magazin und Kühlraum, Baubewilligung vom
14.12.1994, Benützungsbewilligung vom 17.08.1995
Rennweg 6a: Pläne Buffet, WC- und Wasserrettungsgebäude, Baubewilligung
vom 14.12.1994, Benützungsbewilligung vom 17.08.1995
Badeseegelände – Lageplan vom 12.10.1987, Baubewilligung vom 04.10.1988,
GZ 131-9-3249/87, Wasserfläche, Parkplätze, Fußweg, Fahrweg, Liegewiesen,
bepflanzte Flächen
Wasserrechtliche Bewilligung, Errichtung Badesee, Bescheid Amt d. Stmk.
Landesregierung, RA3, GZ 3-32 W 9-83/13, vom 09.06.1983
Schlussbericht DI Christa Meidl, GZ 5a-84 vom 18.10.1996
Verhandlungsschrift RA 3 vom 21.10.1996, GZ 03-32 w-96/38
Wasserrechtliche Überprüfung, Bescheid RA 3, 03-32 w 9-96/39, vom 21.10.1996
enthält Einschränkungen hinsichtlich Fischerei.
Die Verpachtung erfolgt auf der Grundlage, dass die rechtmäßige und aufrechte
gewerberechtliche Bewilligung und Konzession zum Betrieb eines
Gastronomiebetriebes vorliegen und der Pächter die für den selbständigen Betrieb
erforderliche Gewerbeberechtigung besitzt.
Der Pachtvertragserrichtung wird vom Pächter beauftragt.
Jede Änderung des Pachtvertrages bedarf der Schriftform.
Die Pachtdauer wird mit 10 Jahren vereinbart.
Die Kündigung des Pachtverhältnisses ist beiderseitig jährlich per 01.09. möglich
und dann endet per 31.12.
Die Marktgemeinde Wildon übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit
Bestand und Betrieb des verpachteten Badeseegeländes.
Der Pächter hat für die notwendigen und erforderlichen Versicherungen gegen
Haftpflicht auf Gebäuden, Grundstück, Bepflanzugen, Sturm, Brand, Hagel usw.
selbst zu sorgen.
Der Pachtzins ist jährlich am 01.09. fällig und auf das Konto der Marktgemeinde
Wildon zu überweisen.
Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Kanal und Strom sind vom Pächter zu
tragen.
Für die Müllentsorgung hat der Pächter zu sorgen und aufzukommen.
Seitens der Marktgemeinde Wildon werden keine Ablösen für Investitionen
bezahlt.
Die Kosten für die Instandhaltung der Gewässerqualität trägt der Pächter.
Die Marktgemeinde behält sich die Entscheidung über weitere Nutzungen wie
etwa Campingplatz oder Wohnwagen-Abstellplatz vor.
Der Pachtinteressent nimmt die Ausschreibungsbedingungen hiermit ausdrücklich
zur Kenntnis und stimmt zu, dass diese in den Pachtvertrag von einem
Rechtsanwalt oder Notar als Pachtvertragserrichter aufgenommen werden.
Die Kosten der Vergebührung des Pachtvertrages trägt der Pächter.
Das Angebot für den jährlichen Pachtzins in Euro beträgt:
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Datum, Unterschrift Pachtinteressent