Einwohnergemeinde Münsingen Bauabteilung Thunstrasse 1 Postfach 1330 Telefon 031 724 52 20 E-Mail [email protected] www.muensingen.ch Allgemeinverfügung zur Eigentumsübertragung und zur Errichtung von Dienstbarkeiten Parzellen Nr. 3490, 3701, 3724, 3491, 3830, 3893, 3789 Verfügung I. Vorbericht Die rechtskräftige Überbauungsordnung „Erlenau ZPP C, D, E“ sieht vor, dass öffentliche Verkehrsflächen von der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übernommen werden. Ebenfalls wurde in den Infrastrukturverträgen vereinbart, dass die öffentlichen Verkehrsflächen nach Abschluss der Bauarbeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemäss dem Verfahren von Artikel 109 ff BauG in das Eigentum der Gemeinde übernommen werden. In den Kaufverträgen um die Ueberbauung Ahornweg / Erlenau, Münsingen, wurden die Käufer auf die Grundlagen der Überbauung (Überbauungsordnung etc.) hingewiesen. In den Kaufverträgen wurden Flächenänderungen an den betroffenen Grundstücken vorbehalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Mehroder Minderflächen nicht ausgeglichen werden. Die Bauarbeiten betreffend Gestaltung des Quartierplatzes inkl. Bushaltestelle und die Gestaltung der Allmend-Parzelle Süd sind nun abgeschlossen. Mit Beschluss vom 30. April 2012 hat die Planungskommission die entsprechenden Anlagen als öffentlich bezeichnet und deren Übernahme durch die Gemeinde zu Eigentum bzw. zum Unterhalt bekräftigt. Die Abnahme der Bauwerke durch die Gemeinde ist am 23. Juli 2013 und 09. Dezember 2013 erfolgt. Diese entsprechen der Überbauungsordnung, dem Infrastrukturvertrag und den gesetzlichen Vorgaben. Der Gemeinderat Münsingen stellt den Eigentumsübergang und die Errichtung von Dienstbarkeiten mittels einer Allgemeinverfügung nach Art. 44 Abs. 5 VRPG fest, eröffnet diese durch 2-malige Publikation im Amtsblatt und im Anzeiger Konolfingen den Eigentümern und weiteren Berechtigten und meldet, sobald die Verfügung rechtskräftig ist, die neuen Eigentumsverhältnisse zur Eintragung in das Grundbuch an. Zusätzlich werden diese Verfügung, die Messurkunde, der Situationsplan sowie der Dienstbarkeitsplan auf der Homepage von Münsingen www.muensingen.ch aufgeschaltet. Die Eigentümerschaften in der Erlenau werden nicht persönlich angeschrieben, da es sich um sehr viele Adressaten handelt und der Aufwand unverhältnismässig hoch wäre. Dokumentname Dokumentumfang m/H:\Allgemeinverfügung.docx 6 Seiten Die neuen Grenzen wurden vom Nachführungsgeometer in den Messakten 2015/7 festgehalten. II. Grenzänderungen Der Gemeinderat Münsingen stellt gestützt auf Art. 109 Abs. 2 Baugesetz des Kantons Bern (BauG; BSG 721.0) die Übernahme der im Folgenden durch Mutationen in Ziffern II. und III. beschriebenen öffentlichen Strassenflächen, Wege und Leitungen zu Eigentum und Unterhalt fest. Für die Übernahme der Anlagen in Ziffer IV. zu Unterhalt werden Dienstbarkeiten errichtet. Die Schlussabnahme durch die Bauabteilung Münsingen ist am 25. Juli 2013 und 09. Dezember 2013 erfolgt. Die Weiterleitung dieser Akten an das Grundbuchamt erfolgt erst, wenn diese Allgemeinverfügung rechtskräftig geworden ist. Gestützt auf die Messurkunde zur Planänderung 2015/7 und den entsprechenden Situationsplan, beide ausgestellt am … 2015 durch den Nachführungsgeometer Matthias Kolb, Geobau Ingenieure AG, Münsingen, wird das Grundbuchamt Bern-Mittelland darum ersucht, die entsprechenden Mutationen im Grundbuch auszuführen. Danach bestehen folgende Grundstücke: Münsingen 1 (Münsingen)-Grundbuchblatt Nr. 3490 mit einem Halt von 5‘811 m² (Dominiertes Grundstück „Allmend“, Flächenabgang von 2‘028 m²) Münsingen 1 (Münsingen)-Grundbuchblatt Nr. 3701 mit einem Halt von 2‘641 m² (Strassenparzelle „Lindenweg“, Flächenzuwachs von „Allmend“ von 91 m²) Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3724 mit einem Halt von 1‘939 m2 (Strassenparzelle „Ahornweg“, Flächenzuwachs von 1‘107 m²) Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3491 mit einem Halt von 1‘423 m2 (Liegenschaft Ahornweg 24, Flächenabgang an Gemeinde von 82 m²) Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3830 mit einem Halt von 1‘315 m2 (Giessenraum / Fuss- und Notweg, Flächenzugänge von 212 m²) Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3893 mit einem Halt von 986 m2 (Dominiertes Grundstück „Allmend II“, durch Teilung der Allmendparzelle entstanden) Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3789 wird geschlossen (Strassen(-teil-)parzelle „Ahornweg“, Vereinigung mit Strassenparzelle Ahornweg) Seite 2/6 GbblNr. 3490 3701 3724 3491 3830 3789 Rundungsdifferenz neuer Halt m2 → Zugang von ↓ Abgang an 3490 3701 3724 3491 3830 3893 3789 5‘811 91 821 alter Halt m2 7‘839 2‘549 833 130 986 2549 833 286 1‘423 82 1‘102 1‘505 1‘102 +1 -1 +1 5‘811 2‘641 1‘939 1‘423 1‘315 986 0 286 Die Messakten bilden Bestandteil dieser Verfügung und werden als Anhang beigelegt. III. Bereinigungen 1. Grundstück Münsingen 1 / 3490 (Abgang 2‘028 m2) a) Anmerkung Die Anmerkung „Nutzungs- und Verwaltungsordnung“ betrifft die abgehenden Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen. b) Vormerkung Die Vormerkung „Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts“ betrifft die abgehenden Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen. 2. Grundstück Münsingen 1 / 3491 (Abgang 82 m2) a) Dienstbarkeiten Die Dienstbarkeitslasten „SDR Baurecht auf Teil, bis 25.03.2111“ und „Treppenzugang zu Einstellhalle“ betreffen örtlich den Abgang von 82 m2 nicht und sind darauf zu löschen. Die Dienstbarkeit „Durchleitungsrechte für Werkleitungen“ ist auf dem Abgang zu löschen. Die Einwohnergemeinde Münsingen erklärt, allfällige Leitungsrechte, welche die erworbene Teilfläche betreffen, ohne Grundbucheintrag zu dulden und auf das Durchleitungsrecht zu verzichten. b) Vormerkung Die Vormerkung „Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts“ betrifft die abgehenden Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen. Seite 3/6 c) Grundpfandrechte Das abgehende Teilstück von 82 m2 wird unbelastet übernommen bzw. ist aus der Pfandhaft für die Grundpfandrechte zu entlassen. Die entsprechenden Grundpfandtitel werden vom Grundbuchamt eingeholt. 3. Grundstück Münsingen 1 / 3724 (Zugang 1‘107 m2) a) Dienstbarkeiten Die Dienstbarkeit „Zu- und Durchfahrt Einstellhalle“ bleibt bestehen und ist formell auf den Zugang von 1‘107 m2 auszudehnen. b) Anmerkung Die Anmerkung „Oeffentliche Kanalisationsleitung“ ist formell auf den Zugang von 1‘107 m2 auszudehnen. IV. Eintragung von Dienstbarkeiten 1. Versickerungsanlage Für die Entwässerung des Quartierplatzes und des Ahornweges über Schulter bestehen Anlagen, deren Bestand mittels Eintrag einer Dienstbarkeit gesichert wird. Stichwort: „Dulden und Belassen einer Versickerungsanlage für Oberflächenwasser“ Grundbucheintrag: Zu Lasten Münsingen 1 (Münsingen) / 272 und 3893 zu Gunsten Münsingen 1 (Münsingen) / 3724 Plan: Die Versickerungsanlage ist im Dienstbarkeitsplan mit blauer Farbe eingezeichnet. Wortlaut: Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Münsingen 1 (Münsingen) / 272 und 3893 dulden und belassen die im Plan eingezeichnete, bereits erstellte Versickerungsanlage dauernd. Die Berechtigten sind verpflichtet, die Anlage zu unterhalten (Artikel 741 Absatz 1 ZGB). Für die Wartung, den Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung dürfen die belasteten Grundstücke unter möglichster Schonung betreten und beansprucht werden. Das belastete Grundstück ist nach vorgenannter Inanspruchnahme wieder herzustellen. Die Kosten von Unterhalt, Wartung und Erneuerung unter Einschluss der zugehörigen Wiederherstellungskosten werden von der Eigentümerin des berechtigten Grundstückes getragen. 2. Alleebäume und Rabatten Gemäss Überbauungsordnung Erlenau wurden entlang des Ahornweges Alleebäume gepflanzt. Diese Bäume sind im Dienstbarkeitsplan mit grünen Kreisen eingezeichnet, die dazu gehörenden Rabatten in grüner Farbe. Der Unterhalt Seite 4/6 und die Erneuerung der Bäume und Rabatten geht vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde Münsingen. Dieses Recht ist mit dem Stichwort „Dulden und Belassen von Alleebäumen“ im Grundbuch wie folgt einzutragen: als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) 272 und 3520 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen 3. Gehweganlagen (öffentlich) a) Gehweg entlang Ahornweg Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen entlang des Ahornweges öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung dieser Gehweganlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde Münsingen. Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie folgt einzutragen: als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 3491 und 272 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen b) Gehweg zwischen Ahornweg und Giesse Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen zwischen Ahornweg und der Giesse öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung dieser 2.50 m breiten Gehweganlage geht vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde Münsingen. Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie folgt einzutragen: als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 272, 3494 und 3520 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen c) Gehweg entlang Lindenweg (über Nr. 3893) Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen entlang dem Lindenweg öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung dieser Gehweganlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde Münsingen. Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie folgt einzutragen: Seite 5/6 als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 3893 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen V. Weitere Bestimmungen 1. Beilagen Die Messurkunde und der Situationsplan sowie der Dienstbarkeitsplan werden als Anhang dieser Verfügung beigelegt. Sie liegen ebenfalls auf der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen und dem Notariat & Advokatur Franziska Burkhalter, Bernstrasse 1, 3110 Münsingen, auf. Zudem sind diese Beilagen via Hompage www.muensingen.ch downladbar. 2. Kosten Die Kosten dieser Verfügung (Geometer, Grundbuch, Notariat) werden gemäss Infrastrukturvertrag von den Bauherrschaften getragen. VI. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung und die mitaufgeführten Urkunden und Pläne kann innert 30 Tagen seit der ersten Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 VRPG). Münsingen, 14.09.2015 PLANUNGSKOMMISSION MÜNSINGEN Seite 6/6
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