Allgemeinverfügung zur Eigentumsübertragung und

Einwohnergemeinde
Münsingen
Bauabteilung
Thunstrasse 1
Postfach 1330
Telefon 031 724 52 20
E-Mail [email protected]
www.muensingen.ch
Allgemeinverfügung zur Eigentumsübertragung und zur Errichtung
von Dienstbarkeiten Parzellen Nr. 3490, 3701, 3724, 3491, 3830,
3893, 3789
Verfügung
I.
Vorbericht
Die rechtskräftige Überbauungsordnung „Erlenau ZPP C, D, E“ sieht vor, dass
öffentliche Verkehrsflächen von der Gemeinde zu Eigentum und Unterhalt übernommen werden. Ebenfalls wurde in den Infrastrukturverträgen vereinbart, dass
die öffentlichen Verkehrsflächen nach Abschluss der Bauarbeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen gemäss dem Verfahren von Artikel 109 ff BauG in
das Eigentum der Gemeinde übernommen werden.
In den Kaufverträgen um die Ueberbauung Ahornweg / Erlenau, Münsingen,
wurden die Käufer auf die Grundlagen der Überbauung (Überbauungsordnung
etc.) hingewiesen. In den Kaufverträgen wurden Flächenänderungen an den betroffenen Grundstücken vorbehalten. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass Mehroder Minderflächen nicht ausgeglichen werden.
Die Bauarbeiten betreffend Gestaltung des Quartierplatzes inkl. Bushaltestelle
und die Gestaltung der Allmend-Parzelle Süd sind nun abgeschlossen.
Mit Beschluss vom 30. April 2012 hat die Planungskommission die entsprechenden Anlagen als öffentlich bezeichnet und deren Übernahme durch die Gemeinde zu Eigentum bzw. zum Unterhalt bekräftigt.
Die Abnahme der Bauwerke durch die Gemeinde ist am 23. Juli 2013 und 09.
Dezember 2013 erfolgt. Diese entsprechen der Überbauungsordnung, dem Infrastrukturvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.
Der Gemeinderat Münsingen stellt den Eigentumsübergang und die Errichtung
von Dienstbarkeiten mittels einer Allgemeinverfügung nach Art. 44 Abs. 5 VRPG
fest, eröffnet diese durch 2-malige Publikation im Amtsblatt und im Anzeiger
Konolfingen den Eigentümern und weiteren Berechtigten und meldet, sobald die
Verfügung rechtskräftig ist, die neuen Eigentumsverhältnisse zur Eintragung in
das Grundbuch an. Zusätzlich werden diese Verfügung, die Messurkunde, der
Situationsplan sowie der Dienstbarkeitsplan auf der Homepage von Münsingen
www.muensingen.ch aufgeschaltet. Die Eigentümerschaften in der Erlenau werden nicht persönlich angeschrieben, da es sich um sehr viele Adressaten handelt und der Aufwand unverhältnismässig hoch wäre.
Dokumentname
Dokumentumfang
m/H:\Allgemeinverfügung.docx
6 Seiten
Die neuen Grenzen wurden vom Nachführungsgeometer in den Messakten
2015/7 festgehalten.
II. Grenzänderungen
Der Gemeinderat Münsingen stellt gestützt auf Art. 109 Abs. 2 Baugesetz des
Kantons Bern (BauG; BSG 721.0) die Übernahme der im Folgenden durch Mutationen in Ziffern II. und III. beschriebenen öffentlichen Strassenflächen, Wege
und Leitungen zu Eigentum und Unterhalt fest. Für die Übernahme der Anlagen
in Ziffer IV. zu Unterhalt werden Dienstbarkeiten errichtet. Die Schlussabnahme
durch die Bauabteilung Münsingen ist am 25. Juli 2013 und 09. Dezember 2013
erfolgt.
Die Weiterleitung dieser Akten an das Grundbuchamt erfolgt erst, wenn diese
Allgemeinverfügung rechtskräftig geworden ist.
Gestützt auf die Messurkunde zur Planänderung 2015/7 und den entsprechenden Situationsplan, beide ausgestellt am … 2015 durch den Nachführungsgeometer Matthias Kolb, Geobau Ingenieure AG, Münsingen, wird das Grundbuchamt Bern-Mittelland darum ersucht, die entsprechenden Mutationen im Grundbuch auszuführen.
Danach bestehen folgende Grundstücke:







Münsingen 1 (Münsingen)-Grundbuchblatt Nr. 3490 mit einem Halt von
5‘811 m²
(Dominiertes Grundstück „Allmend“, Flächenabgang von 2‘028 m²)
Münsingen 1 (Münsingen)-Grundbuchblatt Nr. 3701 mit einem Halt von
2‘641 m²
(Strassenparzelle „Lindenweg“, Flächenzuwachs von „Allmend“ von
91 m²)
Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3724 mit einem Halt von
1‘939 m2
(Strassenparzelle „Ahornweg“, Flächenzuwachs von 1‘107 m²)
Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3491 mit einem Halt von
1‘423 m2
(Liegenschaft Ahornweg 24, Flächenabgang an Gemeinde von 82 m²)
Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3830 mit einem Halt von
1‘315 m2
(Giessenraum / Fuss- und Notweg, Flächenzugänge von 212 m²)
Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3893 mit einem Halt von
986 m2
(Dominiertes Grundstück „Allmend II“, durch Teilung der Allmendparzelle
entstanden)
Münsingen 1 (Münsingen) Grundbuchblatt Nr. 3789 wird geschlossen
(Strassen(-teil-)parzelle „Ahornweg“, Vereinigung mit Strassenparzelle
Ahornweg)
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GbblNr.
3490
3701
3724
3491
3830
3789
Rundungsdifferenz
neuer
Halt m2
→ Zugang
von
↓ Abgang
an
3490
3701
3724
3491
3830
3893
3789
5‘811
91
821
alter Halt
m2
7‘839
2‘549
833
130
986
2549
833
286
1‘423
82
1‘102
1‘505
1‘102
+1
-1
+1
5‘811
2‘641
1‘939
1‘423
1‘315
986
0
286
Die Messakten bilden Bestandteil dieser Verfügung und werden als Anhang beigelegt.
III. Bereinigungen
1.
Grundstück Münsingen 1 / 3490 (Abgang 2‘028 m2)
a)
Anmerkung
Die Anmerkung „Nutzungs- und Verwaltungsordnung“ betrifft die abgehenden
Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen.
b) Vormerkung
Die Vormerkung „Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts“ betrifft die abgehenden Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen.
2.
Grundstück Münsingen 1 / 3491 (Abgang 82 m2)
a)
Dienstbarkeiten
Die Dienstbarkeitslasten „SDR Baurecht auf Teil, bis 25.03.2111“ und „Treppenzugang zu Einstellhalle“ betreffen örtlich den Abgang von 82 m2 nicht und sind
darauf zu löschen.
Die Dienstbarkeit „Durchleitungsrechte für Werkleitungen“ ist auf dem Abgang zu
löschen. Die Einwohnergemeinde Münsingen erklärt, allfällige Leitungsrechte,
welche die erworbene Teilfläche betreffen, ohne Grundbucheintrag zu dulden
und auf das Durchleitungsrecht zu verzichten.
b) Vormerkung
Die Vormerkung „Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts“ betrifft die abgehenden Abschnitte nicht und ist daher darauf zu löschen.
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c)
Grundpfandrechte
Das abgehende Teilstück von 82 m2 wird unbelastet übernommen bzw. ist aus
der Pfandhaft für die Grundpfandrechte zu entlassen. Die entsprechenden
Grundpfandtitel werden vom Grundbuchamt eingeholt.
3.
Grundstück Münsingen 1 / 3724 (Zugang 1‘107 m2)
a)
Dienstbarkeiten
Die Dienstbarkeit „Zu- und Durchfahrt Einstellhalle“ bleibt bestehen und ist formell auf den Zugang von 1‘107 m2 auszudehnen.
b) Anmerkung
Die Anmerkung „Oeffentliche Kanalisationsleitung“ ist formell auf den Zugang
von 1‘107 m2 auszudehnen.
IV. Eintragung von Dienstbarkeiten
1.
Versickerungsanlage
Für die Entwässerung des Quartierplatzes und des Ahornweges über Schulter
bestehen Anlagen, deren Bestand mittels Eintrag einer Dienstbarkeit gesichert
wird.
Stichwort: „Dulden und Belassen einer Versickerungsanlage für Oberflächenwasser“
Grundbucheintrag: Zu Lasten Münsingen 1 (Münsingen) / 272 und 3893 zu
Gunsten Münsingen 1 (Münsingen) / 3724
Plan: Die Versickerungsanlage ist im Dienstbarkeitsplan mit blauer Farbe eingezeichnet.
Wortlaut: Die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Münsingen 1 (Münsingen)
/ 272 und 3893 dulden und belassen die im Plan eingezeichnete, bereits erstellte
Versickerungsanlage dauernd. Die Berechtigten sind verpflichtet, die Anlage zu
unterhalten (Artikel 741 Absatz 1 ZGB). Für die Wartung, den Unterhalt und zeitgemässe Erneuerung dürfen die belasteten Grundstücke unter möglichster
Schonung betreten und beansprucht werden. Das belastete Grundstück ist nach
vorgenannter Inanspruchnahme wieder herzustellen. Die Kosten von Unterhalt,
Wartung und Erneuerung unter Einschluss der zugehörigen Wiederherstellungskosten werden von der Eigentümerin des berechtigten Grundstückes getragen.
2. Alleebäume und Rabatten
Gemäss Überbauungsordnung Erlenau wurden entlang des Ahornweges Alleebäume gepflanzt. Diese Bäume sind im Dienstbarkeitsplan mit grünen Kreisen
eingezeichnet, die dazu gehörenden Rabatten in grüner Farbe. Der Unterhalt
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und die Erneuerung der Bäume und Rabatten geht vollumfänglich zu Lasten der
Einwohnergemeinde Münsingen.
Dieses Recht ist mit dem Stichwort „Dulden und Belassen von Alleebäumen“
im Grundbuch wie folgt einzutragen:
als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) 272 und 3520 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen
3. Gehweganlagen (öffentlich)
a) Gehweg entlang Ahornweg
Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung
Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen entlang des Ahornweges öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung
dieser Gehweganlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde
Münsingen.
Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie
folgt einzutragen:
als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 3491 und 272 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen
b) Gehweg zwischen Ahornweg und Giesse
Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung
Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen zwischen Ahornweg
und der Giesse öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im
Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung dieser 2.50 m breiten Gehweganlage geht vollumfänglich zu Lasten der
Einwohnergemeinde Münsingen.
Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie
folgt einzutragen:
als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 272, 3494 und 3520 zu Gunsten Einwohnergemeinde Münsingen
c) Gehweg entlang Lindenweg (über Nr. 3893)
Die Einwohnergemeinde Münsingen hat sich gemäss Überbauungsordnung
Erlenau vorbehalten, im Baufeld ZPP E die Gehweganlagen entlang dem Lindenweg öffentlich zu benützen. Die örtliche Lage dieser Anlagen ist im Dienstbarkeitsplan in gelber Farbe eingezeichnet. Der Unterhalt und die Werterhaltung
dieser Gehweganlagen gehen vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde
Münsingen.
Diese Dienstbarkeit ist mit dem Stichwort „Gehweganlagen“ im Grundbuch wie
folgt einzutragen:
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als Last auf Münsingen 1 (Münsingen) / 3893 zu Gunsten Einwohnergemeinde
Münsingen
V. Weitere Bestimmungen
1.
Beilagen
Die Messurkunde und der Situationsplan sowie der Dienstbarkeitsplan werden
als Anhang dieser Verfügung beigelegt. Sie liegen ebenfalls auf der Bauabteilung Münsingen, Thunstrasse 1, 3110 Münsingen und dem Notariat & Advokatur
Franziska Burkhalter, Bernstrasse 1, 3110 Münsingen, auf. Zudem sind diese
Beilagen via Hompage www.muensingen.ch downladbar.
2.
Kosten
Die Kosten dieser Verfügung (Geometer, Grundbuch, Notariat) werden gemäss
Infrastrukturvertrag von den Bauherrschaften getragen.
VI. Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung und die mitaufgeführten Urkunden und Pläne kann innert
30 Tagen seit der ersten Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Postgasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Sie muss
einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung
sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 VRPG).
Münsingen, 14.09.2015
PLANUNGSKOMMISSION MÜNSINGEN
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