BRIEFKASTEN - mediservice vsao

MEDISERVICE VSAO-ASMAC
BRIEFKASTEN
Das Auto des Nachbarn an die Wand gefahren.
Ich habe ein geräumiges Auto, das ich ab und zu Bekannten und Verwandten ausleihe. Was geschieht, wenn jemand mit meinem Auto einen
Blechschaden verursacht? Wer zahlt für den Schaden an meinem Wagen?
Das Auto auszuleihen, ist heute die normalste Sache der Welt. Besonders Besitzer von
Familienkutschen haben ein grosses Herz. Denn möchte Herr Müller von nebenan kurz
das neue Kinderbett im Möbelhaus abholen oder die Quartierkinder zum Fussballmatch
ins Stadion chauffieren, braucht er ein geräumiges Auto. Klar, dass man als Besitzer
eines Mannschaftsbusses sein Auto ab und an ausleiht.
Fahrzeughalter bezahlt
Ärger droht immer dann, wenn der Nachbar das Auto mit einem Blechschaden zurückbringt und gesenkten Hauptes um Vergebung fleht. Denn schnell stellt sich die Frage:
Wer hat für den Schaden aufzukommen? Gesetzlich ist es so geregelt, dass der Autohalter auch für Schäden verantwortlich ist, die ein anderer Fahrzeugführer verursacht hat.
Die durch das Auto verursachten Schäden am Eigentum Dritter – sei es ein umgefahrener Zaun oder eine eingedrückte Stossstange eines Autos – übernimmt die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Der Schaden am ausgeliehenen
Fahrzeug selbst übernimmt – falls vorhanden – die Vollkaskoversicherung. Für den
Bonusverlust, d.h. die Mehrprämie aus der Rückstufung und den Selbstbehalt aus der
Autoversicherung, müsste der Halter aufkommen. Er kann gegebenenfalls dafür den
Lenker, in diesem Fall den fehlbaren Nachbarn, belangen.
Eine Zusatzdeckung zahlt sich aus
Verfügt der fehlbare Nachbar über eine Privathaftpflichtversicherung, dann sind die
finanziellen Folgen aus dem Schaden gegenüber einem Dritten schon viel kleiner. In
der Regel muss der Fahrzeughalter mit einer Rückstufung seiner Haftpflichtprämie und
einem Selbstbehalt rechnen. Diese Kosten aber übernimmt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung des «fremden» Lenkers.
Doch was ist mit dem eigenen Blechschaden? Ein Fahrzeug zu reparieren, kostet schnell
einige hundert oder gar tausende von Franken. Gerade wenn das Fahrzeug nur teilkaskoversichert ist, fehlt ein wichtiger Versicherungsbaustein, die Kollisionsdeckung. Aber
auch wenn das Fahrzeug gegen Kollision versichert ist, ein Selbstbehalt und eine allfällige Rückstufung verursachen trotzdem einen finanziellen Mehraufwand. Der Nachbar
kann dem mit einer Zusatzdeckung in der Privathaftpflichtversicherung entgegenwirken.
Diese übernimmt nämlich entweder die Reparatur am Fahrzeug oder den entstandenen
Selbstbehalt und die Kosten einer allfälligen Rückstufung.
In jedem Fall ist es ratsam, den Privathaftpflichtversicherungsvertrag genau durchzulesen. Bei Unklarheiten lohnt es sich, den Versicherungsberater um Rat zu fragen und
die Versicherungslösung genau erklären zu lassen. Denn Unklarheiten können teuer
werden. ■
Debora Virgilio, Schaden Assistance, Zurich Schweiz
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Nr. 6 Dezember 2015
VSAO JOURNAL ASMAC
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