Formular_2_Wasser-_und_Abwasser-Anschluss

An die
AFAG Messen und Ausstellungen GmbH
Messezentrum
D-86159 Augsburg
Tel +49 (0) 8 21. 5 89 82-393
Fax +49 (0) 8 21. 5 89 82-308
[email protected]
Abgabetermin
08. 02. 2016
2
zur Weiterleitung an unseren
ServicePartner als Auftragnehmer
Wasser- und Abwasser-Anschluss
Zweifach einreichen!
Firma: ____________________________________________________________________________________________________________
Land: ____________________________________________________________________________________________________________
Straße
Hsnr.
PLZ
Ort
Rechnungsanschrift: __________________________________________________________________________________________________
Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________
Tel: _____________________________________________
Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers:
Fax: _____________________________________________
Mobil: ____________________________________________
E-Mail: ___________________________________________
Halle:
Stand:
Wir bestellen:
Wasseranschluss
Absperrventil
1/2’’ 3/4’’ Anschluss firmeneigener Geräte:
(bzw. vom Messebauer)
Einfachspüle
Heißwassergerät
Spülmaschine
Zusätzlicher Wasserhahn
(in Abzweigleitung)
Anschluss mietweiser Geräte:
(Stadtwerke Augsburg)
Chromnickelstahlspüle mit Boiler
Zusätzlicher Wasserabfluss
(Ø 50 mm in Abzweigleitung)
Wasserbedarf für Beckenbefüllung
ca. ________ m3
(nur mit Wasseranschluss möglich)
(nur angeben wenn > 10 m3)
Whluss
Weitere Kosten:
Wasseranschluss:
Netzanschlusskosten
sowie die
die Herstellung
Herstellung einer
einer Wasserzu- und Ableitung
bis zur angegebenen
Weiterführung
der Wasserzu- und Ableitung im Messestand mietweise und
Netzanschlusskosten an
an die
die Ringleitungen,
Ringleitungen sowie
möglichen
im Bodenkanal
des Messestandes
in der
Halle, im
mietweise und einschließlich
Montage
einschließlich
Montage
Wasserzu-Position
und Ableitung
bis zur angegebenen
möglichen
Position
(Wasserzulauf
1/2" und Wasserablauf
50 mm Durchmesser)
einschließlich normalen
EUR€284,00
proWasserverbrauch
lfd. Meter Zuleitung
Bodenkanal desnormal
Messestandes
in der Halle, mietweise
und einschließlich
14,90
Weitere
Montage Kosten:
(Wasserzulauf normal 1/2" und Wasserablauf 50 mm Durchmesser)
pro lfd. Meter Ableitung
€ 14,90
Weiterführung
der Wasserzuund Ableitung im Messestand mietweise €und
einschließlichzusätzlicher
Montage Wasserhahn mit Belüftung, mietweise mit Montage
einschließlich normalen
Wasserverbrauch
303,50
€ 16,90
pro lfd. Meter Zuleitung
EUR € 14,00
zusätzlicher Wasserabfluss
35,00
pro lfd. Meter
Ableitung
EUR € 14,00
Wasserhahn
mit
Belüftung, mietweise
mitStundenlohn
Montage
15,00
Anschlüsse
von
standeigenen
Geräten im
39,50
Chromnickelstahlspüle mit Unterbau
97,60
her Warmwasserboiler, 5 Ltr., mit Auslaufarmatur)
(Elektrischer Warmwasserboiler, 5 Ltr., mit Auslaufarmatur)
Regiestunde
zzgl. Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschlag.
€ 46,90
Folgende weitere Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Regie vorzunehmen:
___________________________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________________________________________________
Stadtwerke Augsburg Holding GmbH
Abt. GG - H
Hoher Weg 1, 86152 Augsburg
Tel +49 (0) 8 21. 65 00-80 86, Fax +49 (0) 8 21. 65 00-80 85
[email protected]
Selbstinstallation ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Wasserinstallationen im Freigelände sind nicht gewährleistet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Leistungen, die 14 Tage vor Messebeginn noch nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder
nicht verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, Zuschläge zu berechnen. Diese betragen für
Leistungen nach Festpreisen 25% auf umseitige Preise.
Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen!
Der Auftrag wird unter Anerkennung der umseitig abgedruckten Geschäftsbedingungen erteilt.
Ort und Datum
Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers
Name in Druckbuchstaben
Bitte wenden!
Geschäftsbedingungen für Wasser- und Abwasser-Anschluss
I.
Leistungsumfang
Der Auftragnehmer stellt die vom Auftraggeber im Rahmen der
Veranstaltung benötigten Wasser- und Abwasseranschlüsse gemäß
dessen umseitiger Bestellung bis zum Übergabepunkt her und liefert
dem Auftraggeber dessen gesamten Wasserbedarf. Grundlage sind
die aktuellen technischen Regelwerke sowie die allgemein
anerkannten Regeln der Technik. Zuleitungen, Ableitungen, Ventile,
Zähler etc., werden für die Herstellung der Anschlüsse dem
Auftraggeber nur mietweise überlassen und bleiben Eigentum des
Auftragnehmers..
Die Lieferpflicht des Auftragnehmers entfällt, solange und soweit die
Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH von ihrer Versorgungspflicht
bezüglich des Messegrundstücks befreit ist. Das Gleiche gilt, soweit
Umstände auf dem Messegrundstück (z.B. ein Rohrbruch) eine
Unterbrechung der Wasserversorgung zur Folge haben, ohne dass
dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
II.
Pflichten des Auftraggebers
Für die Bestellung eines Wasser- und Abwasseranschlusses ist der
Vordruck 2 „Wasser- und Abwasseranschluss“ zu benutzen. Die
Bestellung und die Standinstallationsskizze (Vordruck 2a) sind
spätestens zum auf dem Vordruck angegebenen Abgabetermin bei
der Ausstellungsleitung einzureichen.
Die Leistungsabnahme (Anschlussgeräte) ist vom Auftraggeber
genau anzugeben; sie wird vom Fachpersonal des Auftragnehmers
laufend geprüft. Ein Wasserverbrauch, der die gewöhnliche
Entnahme übersteigt (z.B.: Schwimmbecken, Dauerbetrieb von
Geräten usw.) wird nachverrechnet.
Für Anlagen, die wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem
Grundnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse
notwendig.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das zur Herstellung der
Anschlüsse verwendete Material nach dem Ende der Veranstaltung
wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durch den
Auftragnehmer vorhanden ist bzw. von diesem in Empfang
genommen werden kann.
III.
Sicherheitsvorschriften
Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen
nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden.
Die Installation des Messestands ab dem Übergabepunkt
(Absperrventil) ist nach den anerkannten technischen Regeln, der
DIN1988, DIN2000 und durch eine Fachkraft zu erstellen. Die
Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und den sicheren
Betrieb des Standes incl. Ausstellungsgegenstände liegt beim
Aussteller.
Wasserschläuche sind bei der Installation nicht zugelassen. Alle
verwendeten Materialien müssen für die Trinkwasserversorgung
gesetzlich zugelassen sein.
Undichtigkeiten sind unverzüglich vom Standbetreiber an die
Messegesellschaft zu melden.
Das bei jedem Anschluss installierte Absperrventil ist abends vom
Standbetreiber eigenverantwortlich zu schließen.
IV.
Kosten/Abrechnung
Der normale Wasserverbrauch ist im Anschlusspreis enthalten.
Für Leistungen, die dem Auftragnehmer 14 Tage vor Messebeginn
nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht
verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen
werden können, fallen Zuschläge an. Diese betragen für Leistungen
nach Festpreisen 25 % und für Regiearbeiten 50 %. Entscheidend für
die Fristwahrung ist der Auftragseingang beim Auftragnehmer.
Beim Rückbau der Standinstallation fehlende Anlagenteile werden
dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung
gestellt.
In besonderen Fällen kann der Abwasseranschluss entfallen. Dies ist
vor Ort mit dem Servicepartner persönlich abzustimmen. Für den
Entfall kann ein reduzierter Anschlusspreis vereinbart werden.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt.
Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung
fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Wasserversorgung erst
nach Bezahlung einer die voraussichtlichen Kosten des Anschlusses
deckenden Vorauszahlung freizuschalten.
Jede Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über den
Umfang der berechneten Lieferungen und Leistungen sind
unverzüglich geltend zu machen.
Bei nachträglichen Änderungen der Rechnung aufgrund von
fehlerhaften Angaben des Auftraggebers (Adresse, Firma usw.) wird
ein zusätzlicher Betrag in Höhe von € 5,00 berechnet. Als Grundlage
für die Rechnungserstellung gilt die umseitige Bestellung.
V.
Haftung
Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist
ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf
den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages
als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder
unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen
musste, hätte voraussehen müssen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
VI.
Anschlusstrennung
Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an
vorhandene Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und
berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Abtrennung des
Anschlusses.
Ein Anschluss nicht angemeldeter Geräte berechtigt zur sofortigen
Sperrung des Anschlusses, um allen Ausstellern eine gleichmäßige
Versorgung zu sichern.
VII.
Kündigung
Der Auftraggeber hat das Recht, im Falle einer Stornierung seiner
Veranstaltungsteilnahme
auch
den
Vertrag
über
die
Zurverfügungstellung der Wasseranschlüsse zu kündigen. Der
Auftraggeber hat jedoch die bereits angefallenen Kosten zu tragen,
wenn er den Auftragnehmer nicht mind. 10 Tage vor
Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat.
VIII.
Sonstiges
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Augsburg.
Hinweis für Aussteller mit Firmensitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU: Rechnungen ohne USt, für erbrachte Dienstleistungen
(Energieverbrauch ist immer steuerpflichtig), können nur bei Angabe einer gültigen Umsatzsteuer ID-Nummer auf dem Anmeldeformular erstellt
werden. Nachträgliche Rechnungsänderungen sind nicht möglich!
Abgabetermin
08. 02. 2016
2a
Grundriss-Skizze für den
Wasseranschluss
Aussteller:
Halle:
Stand:
Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Wasseranschluss und -abfluss errichtet werden soll.
Bitte ankreuzen
1: 200
1: 100
Stand mit Doppelboden
1: 50
Musterskizze!
Höhe: _________ cm
Bitte wenden!
Musterskizze
Standrückwand
Trennwand
Trennwand
4,0 m
Muster
Blende
Gang
Zeichenerklärung:
Heißwassergerät
Wasseranschluss mit Leitungsführung
mit Leitungsführung
(Unverbindlich, da sich die Leitungsführung im allgem.
nach den Anschlussmöglichkeiten richtet.)
Heißwassergerät
Spüle
Wasserabfluss
Spüle
S
S
Spülmaschine