An die AFAG Messen und Ausstellungen GmbH Messezentrum D-86159 Augsburg Tel +49 (0) 8 21. 5 89 82-393 Fax +49 (0) 8 21. 5 89 82-308 [email protected] Abgabetermin 08. 02. 2016 2 zur Weiterleitung an unseren ServicePartner als Auftragnehmer Wasser- und Abwasser-Anschluss Zweifach einreichen! Firma: ____________________________________________________________________________________________________________ Land: ____________________________________________________________________________________________________________ Straße Hsnr. PLZ Ort Rechnungsanschrift: __________________________________________________________________________________________________ Sachbearbeiter/in: ___________________________________________________________________________________________________ Tel: _____________________________________________ Umsatzsteuer-ID-Nr. des Ausstellers: Fax: _____________________________________________ Mobil: ____________________________________________ E-Mail: ___________________________________________ Halle: Stand: Wir bestellen: Wasseranschluss Absperrventil 1/2’’ 3/4’’ Anschluss firmeneigener Geräte: (bzw. vom Messebauer) Einfachspüle Heißwassergerät Spülmaschine Zusätzlicher Wasserhahn (in Abzweigleitung) Anschluss mietweiser Geräte: (Stadtwerke Augsburg) Chromnickelstahlspüle mit Boiler Zusätzlicher Wasserabfluss (Ø 50 mm in Abzweigleitung) Wasserbedarf für Beckenbefüllung ca. ________ m3 (nur mit Wasseranschluss möglich) (nur angeben wenn > 10 m3) Whluss Weitere Kosten: Wasseranschluss: Netzanschlusskosten sowie die die Herstellung Herstellung einer einer Wasserzu- und Ableitung bis zur angegebenen Weiterführung der Wasserzu- und Ableitung im Messestand mietweise und Netzanschlusskosten an an die die Ringleitungen, Ringleitungen sowie möglichen im Bodenkanal des Messestandes in der Halle, im mietweise und einschließlich Montage einschließlich Montage Wasserzu-Position und Ableitung bis zur angegebenen möglichen Position (Wasserzulauf 1/2" und Wasserablauf 50 mm Durchmesser) einschließlich normalen EUR€284,00 proWasserverbrauch lfd. Meter Zuleitung Bodenkanal desnormal Messestandes in der Halle, mietweise und einschließlich 14,90 Weitere Montage Kosten: (Wasserzulauf normal 1/2" und Wasserablauf 50 mm Durchmesser) pro lfd. Meter Ableitung € 14,90 Weiterführung der Wasserzuund Ableitung im Messestand mietweise €und einschließlichzusätzlicher Montage Wasserhahn mit Belüftung, mietweise mit Montage einschließlich normalen Wasserverbrauch 303,50 € 16,90 pro lfd. Meter Zuleitung EUR € 14,00 zusätzlicher Wasserabfluss 35,00 pro lfd. Meter Ableitung EUR € 14,00 Wasserhahn mit Belüftung, mietweise mitStundenlohn Montage 15,00 Anschlüsse von standeigenen Geräten im 39,50 Chromnickelstahlspüle mit Unterbau 97,60 her Warmwasserboiler, 5 Ltr., mit Auslaufarmatur) (Elektrischer Warmwasserboiler, 5 Ltr., mit Auslaufarmatur) Regiestunde zzgl. Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagszuschlag. € 46,90 Folgende weitere Arbeiten sind vom Auftragnehmer in Regie vorzunehmen: ___________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________________________ Stadtwerke Augsburg Holding GmbH Abt. GG - H Hoher Weg 1, 86152 Augsburg Tel +49 (0) 8 21. 65 00-80 86, Fax +49 (0) 8 21. 65 00-80 85 [email protected] Selbstinstallation ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wasserinstallationen im Freigelände sind nicht gewährleistet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Leistungen, die 14 Tage vor Messebeginn noch nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, Zuschläge zu berechnen. Diese betragen für Leistungen nach Festpreisen 25% auf umseitige Preise. Achtung! Anmeldung nur mit Skizze einreichen! Der Auftrag wird unter Anerkennung der umseitig abgedruckten Geschäftsbedingungen erteilt. Ort und Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Auftraggebers Name in Druckbuchstaben Bitte wenden! Geschäftsbedingungen für Wasser- und Abwasser-Anschluss I. Leistungsumfang Der Auftragnehmer stellt die vom Auftraggeber im Rahmen der Veranstaltung benötigten Wasser- und Abwasseranschlüsse gemäß dessen umseitiger Bestellung bis zum Übergabepunkt her und liefert dem Auftraggeber dessen gesamten Wasserbedarf. Grundlage sind die aktuellen technischen Regelwerke sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Zuleitungen, Ableitungen, Ventile, Zähler etc., werden für die Herstellung der Anschlüsse dem Auftraggeber nur mietweise überlassen und bleiben Eigentum des Auftragnehmers.. Die Lieferpflicht des Auftragnehmers entfällt, solange und soweit die Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH von ihrer Versorgungspflicht bezüglich des Messegrundstücks befreit ist. Das Gleiche gilt, soweit Umstände auf dem Messegrundstück (z.B. ein Rohrbruch) eine Unterbrechung der Wasserversorgung zur Folge haben, ohne dass dies vom Auftragnehmer zu vertreten ist. II. Pflichten des Auftraggebers Für die Bestellung eines Wasser- und Abwasseranschlusses ist der Vordruck 2 „Wasser- und Abwasseranschluss“ zu benutzen. Die Bestellung und die Standinstallationsskizze (Vordruck 2a) sind spätestens zum auf dem Vordruck angegebenen Abgabetermin bei der Ausstellungsleitung einzureichen. Die Leistungsabnahme (Anschlussgeräte) ist vom Auftraggeber genau anzugeben; sie wird vom Fachpersonal des Auftragnehmers laufend geprüft. Ein Wasserverbrauch, der die gewöhnliche Entnahme übersteigt (z.B.: Schwimmbecken, Dauerbetrieb von Geräten usw.) wird nachverrechnet. Für Anlagen, die wegen ihres hohen Anschlusswertes nicht aus dem Grundnetz versorgt werden können, sind Sonderanschlüsse notwendig. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das zur Herstellung der Anschlüsse verwendete Material nach dem Ende der Veranstaltung wieder vollzählig und unversehrt zur Demontage durch den Auftragnehmer vorhanden ist bzw. von diesem in Empfang genommen werden kann. III. Sicherheitsvorschriften Anschlüsse von der bestehenden Ringleitung bis zum Stand dürfen nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden. Die Installation des Messestands ab dem Übergabepunkt (Absperrventil) ist nach den anerkannten technischen Regeln, der DIN1988, DIN2000 und durch eine Fachkraft zu erstellen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Installation und den sicheren Betrieb des Standes incl. Ausstellungsgegenstände liegt beim Aussteller. Wasserschläuche sind bei der Installation nicht zugelassen. Alle verwendeten Materialien müssen für die Trinkwasserversorgung gesetzlich zugelassen sein. Undichtigkeiten sind unverzüglich vom Standbetreiber an die Messegesellschaft zu melden. Das bei jedem Anschluss installierte Absperrventil ist abends vom Standbetreiber eigenverantwortlich zu schließen. IV. Kosten/Abrechnung Der normale Wasserverbrauch ist im Anschlusspreis enthalten. Für Leistungen, die dem Auftragnehmer 14 Tage vor Messebeginn nicht bekannt sind oder aufgrund unvollständiger oder nicht verwertbarer Bestellangaben zu diesem Termin noch nicht begonnen werden können, fallen Zuschläge an. Diese betragen für Leistungen nach Festpreisen 25 % und für Regiearbeiten 50 %. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Auftragseingang beim Auftragnehmer. Beim Rückbau der Standinstallation fehlende Anlagenteile werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. In besonderen Fällen kann der Abwasseranschluss entfallen. Dies ist vor Ort mit dem Servicepartner persönlich abzustimmen. Für den Entfall kann ein reduzierter Anschlusspreis vereinbart werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Wasserversorgung erst nach Bezahlung einer die voraussichtlichen Kosten des Anschlusses deckenden Vorauszahlung freizuschalten. Jede Rechnung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen über den Umfang der berechneten Lieferungen und Leistungen sind unverzüglich geltend zu machen. Bei nachträglichen Änderungen der Rechnung aufgrund von fehlerhaften Angaben des Auftraggebers (Adresse, Firma usw.) wird ein zusätzlicher Betrag in Höhe von € 5,00 berechnet. Als Grundlage für die Rechnungserstellung gilt die umseitige Bestellung. V. Haftung Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. VI. Anschlusstrennung Das eigenmächtige Anschließen von Leitungen und Geräten an vorhandene Leitungen eines anderen Standes ist nicht gestattet und berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Abtrennung des Anschlusses. Ein Anschluss nicht angemeldeter Geräte berechtigt zur sofortigen Sperrung des Anschlusses, um allen Ausstellern eine gleichmäßige Versorgung zu sichern. VII. Kündigung Der Auftraggeber hat das Recht, im Falle einer Stornierung seiner Veranstaltungsteilnahme auch den Vertrag über die Zurverfügungstellung der Wasseranschlüsse zu kündigen. Der Auftraggeber hat jedoch die bereits angefallenen Kosten zu tragen, wenn er den Auftragnehmer nicht mind. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich verständigt hat. VIII. Sonstiges Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Augsburg. Hinweis für Aussteller mit Firmensitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb der EU: Rechnungen ohne USt, für erbrachte Dienstleistungen (Energieverbrauch ist immer steuerpflichtig), können nur bei Angabe einer gültigen Umsatzsteuer ID-Nummer auf dem Anmeldeformular erstellt werden. Nachträgliche Rechnungsänderungen sind nicht möglich! Abgabetermin 08. 02. 2016 2a Grundriss-Skizze für den Wasseranschluss Aussteller: Halle: Stand: Standskizze mit genauer Angabe, an welcher Stelle der Wasseranschluss und -abfluss errichtet werden soll. Bitte ankreuzen 1: 200 1: 100 Stand mit Doppelboden 1: 50 Musterskizze! Höhe: _________ cm Bitte wenden! Musterskizze Standrückwand Trennwand Trennwand 4,0 m Muster Blende Gang Zeichenerklärung: Heißwassergerät Wasseranschluss mit Leitungsführung mit Leitungsführung (Unverbindlich, da sich die Leitungsführung im allgem. nach den Anschlussmöglichkeiten richtet.) Heißwassergerät Spüle Wasserabfluss Spüle S S Spülmaschine
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