Einzelleistungsbescheinigung für erreichte Sprachniveaus angelehnt an den Europäischen Referenzrahmen Mit folgenden Schritten können Sie eine Einzelleistungsbescheinigung für ein im Sprachenzentrum erworbenes Sprachniveau angelehnt an den Europäischen Referenzrahmen beantragen: Wenn Sie vor Ort sind: ‐ Sie zahlen 10,00 € (gemäß Gebührensatzung) bei der Kasse der Haushaltsabteilung (immer Dienstag und Donnerstag von 10-12 Uhr) im Haus 2, 3.Etage ein, erhalten dafür einen Beleg ‐ Mit diesem Beleg wenden Sie sich an die Servicestelle Prüfungsangelegenheiten (Prüfungsamt) der Abteilung Studierendenservice (Sprechzeiten während der Vorlesungs- und Prüfungszeit Montag bis Donnerstag von 11:30-12:30 und 13:30- 15:00 Uhr) im Haus 5 EG und bitten um Ausstellung der entsprechenden Sprachbescheinigung. Diese Bitte können Sie uns auch per E-Mail unter [email protected] übermitteln und dann bei Abholung der Bescheinigung den Beleg über die Einzahlung vorweisen. Wenn Sie nicht vor Ort sind: ‐ Überweisen Sie uns bitten die 10,00 € (zuzüglich Portokosten, wenn Sie die Bescheinigung zugesendet bekommen möchten) an die HNEE Kontoinhaber: Landeshauptkasse Kreditinstitut: LB Hessen/Thüringen IBAN: DE21 3005 0000 7110 4029 19 BIC: WELADEDDXXX Verwendungszweck: HNEE 06100, 11968, 10, 30400 Sprachbescheinigung ‐ und informieren uns darüber unter [email protected]. Vergessen Sie hierbei bitte nicht uns zu schreiben, für welche absolvierte Sprache und welches erlangte Niveau Sie die Bescheinigung benötigen und bei gewünschter Zusendung per Post uns die aktuelle Adresse mitzuteilen. ‐ Sobald der Betrag eingegangen ist, können wir die Sprachbescheinigung ausstellen (und Ihnen ggf. per Post zukommen lassen) Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter [email protected] zur Verfügung. Die Servicestelle Prüfungsangelegenheiten (Prüfungsamt) der Abteilung Studierendenservice
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