WDVS-Entscheidungshilfe Brandschutz Für schwer entflammbare EPS-Systeme (Brandschutzklasse B1) Abnahme bereits erfolgt Vertragsabschluss vor dem 16.12.2014 Abnahme noch vor Zulassungsänderung? Änderungen müssen nicht beachtet werden Änderungen müssen beachtet werden Nein Änderungen müssen nicht mehr beachtet werden, auch wenn die Gewährleistungsfristen noch laufen Nein Ausführung bereits begonnen? Ja Empfehlung: Abnahme möglichst vor Änderung der Zulassung erreichen Auftraggeber (AG) auf die voraussichtliche Änderung der Zulassung hinweisen** Weiterführende rechtliche Informationen einholen* Fordert der AG die geänderte Ausführung? JA NEIN Nachtragsangebot VOB/B § 2 Abs. 5 Weiterführende rechtliche Informationen einholen* Ausführung gemäß bevorstehender Zulassungsänderung Keine Änderung der Ausführung *) Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten. **) Hinweis an den Auftraggeber (AG) sollte unverzüglich erfolgen. Darin sollte vermerkt sein, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Umfang der Änderungen noch unklar sind. Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten. Das Diagramm bildet die vertragsrechtlichen Hinweise der vorläufigen Empfehlungen der Industrieverbände vom 24.02.2015 ab. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. WDV-Systeme MW-P speedy • Nicht brennbar nach DIN 4102 • Bester Wärmeschutz • Dauerhaft witterungsbeständig • Hohe Stoßfestigkeit www.franken-maxit.de www.maxit-kroelpa.de Stand: Mai 2015 Ja WDVS-Entscheidungshilfe Brandschutz Für schwer entflammbare EPS-Systeme (Brandschutzklasse B1) Vertragsabschluss nach dem 16.12.2014 Ja Auftrag bereits erteilt? Nein Ausführung bereits begonnen? Nein (Soll in Kürze erteilt werden) Auftraggeber (AG) informieren. Ja Auftraggeber (AG) auf die voraussichtliche Änderung der Zulassung hinweisen** Weiterführende rechtliche Informationen einholen* Fordert der AG die geänderte Ausführung? JA* Die bevorstehenden Änderungen sollten schon jetzt berücksichtigt werden. AG auf die voraussichtliche Änderung der Zulassung hinweisen** Die Parteien sollten die voraussichtlichen Änderungen als vertraglich zu erbringendes Leistungssoll vereinbaren Darauf hinweisen, dass Zeitpunkt und Umfang der Änderungen noch unklar sind und die Möglichkeit besteht, dass die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme von der dann geltenden Zulassung abweicht. Nachtragsangebot VOB/B § 2 Abs. 5 Weiterführende rechtliche Informationen einholen* Ausführung gemäß bevorstehender Zulassungsänderung Ausführung gemäß bevorstehender Zulassungsänderung *) Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten. **) Hinweis an den Auftraggeber (AG) sollte unverzüglich erfolgen. Darin sollte vermerkt sein, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Umfang der Änderungen noch unklar sind. Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten. Das Diagramm bildet die vertragsrechtlichen Hinweise der vorläufigen Empfehlungen der Industrieverbände vom 24.02.2015 ab. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. WDV-Systeme MW-P speedy Dickputz • Nicht brennbar nach DIN 4102 • Bester Wärmeschutz • Erhöhtes Thermisches Speichervermögen • Höchste Stoßfestigkeit www.franken-maxit.de www.maxit-kroelpa.de Stand: Mai 2015 NEIN
© Copyright 2025 ExpyDoc