WDVS Entscheidungshilfe B1

WDVS-Entscheidungshilfe Brandschutz
Für schwer entflammbare EPS-Systeme (Brandschutzklasse B1)
Abnahme bereits
erfolgt
Vertragsabschluss vor dem
16.12.2014
Abnahme noch vor
Zulassungsänderung?
Änderungen müssen
nicht beachtet werden
Änderungen müssen
beachtet werden
Nein
Änderungen
müssen nicht
mehr beachtet
werden, auch
wenn die
Gewährleistungsfristen noch
laufen
Nein
Ausführung bereits
begonnen?
Ja
Empfehlung:
Abnahme
möglichst vor
Änderung der
Zulassung
erreichen
Auftraggeber (AG) auf die
voraussichtliche Änderung
der Zulassung hinweisen**
Weiterführende
rechtliche Informationen
einholen*
Fordert der AG die
geänderte Ausführung?
JA
NEIN
Nachtragsangebot
VOB/B § 2 Abs. 5
Weiterführende
rechtliche Informationen
einholen*
Ausführung gemäß
bevorstehender
Zulassungsänderung
Keine Änderung der
Ausführung
*) Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit
EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten.
**) Hinweis an den Auftraggeber (AG) sollte unverzüglich erfolgen. Darin sollte vermerkt sein, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Umfang der Änderungen noch
unklar sind. Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit
EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten.
Das Diagramm bildet die vertragsrechtlichen Hinweise der vorläufigen Empfehlungen der Industrieverbände vom 24.02.2015 ab. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
WDV-Systeme
MW-P speedy
• Nicht brennbar nach DIN 4102
• Bester Wärmeschutz
• Dauerhaft witterungsbeständig
• Hohe Stoßfestigkeit
www.franken-maxit.de
www.maxit-kroelpa.de
Stand: Mai 2015
Ja
WDVS-Entscheidungshilfe Brandschutz
Für schwer entflammbare EPS-Systeme (Brandschutzklasse B1)
Vertragsabschluss nach dem
16.12.2014
Ja
Auftrag bereits erteilt?
Nein
Ausführung bereits
begonnen?
Nein
(Soll in Kürze erteilt
werden)
Auftraggeber (AG)
informieren.
Ja
Auftraggeber (AG) auf die
voraussichtliche Änderung
der Zulassung hinweisen**
Weiterführende rechtliche
Informationen einholen*
Fordert der AG die
geänderte Ausführung?
JA*
Die bevorstehenden
Änderungen sollten
schon jetzt berücksichtigt
werden.
AG auf die voraussichtliche
Änderung der Zulassung
hinweisen**
Die Parteien sollten die voraussichtlichen Änderungen als
vertraglich zu erbringendes
Leistungssoll vereinbaren
Darauf hinweisen, dass
Zeitpunkt und Umfang der
Änderungen noch unklar
sind und die Möglichkeit
besteht, dass die Leistung zum Zeitpunkt der
Abnahme von der dann
geltenden Zulassung
abweicht.
Nachtragsangebot
VOB/B § 2 Abs. 5
Weiterführende rechtliche
Informationen einholen*
Ausführung gemäß
bevorstehender
Zulassungsänderung
Ausführung gemäß
bevorstehender
Zulassungsänderung
*) Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit
EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten.
**) Hinweis an den Auftraggeber (AG) sollte unverzüglich erfolgen. Darin sollte vermerkt sein, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Umfang der Änderungen noch
unklar sind. Hinweise zur Rechtslage gemäß der vorläufigen Empfehlung der Industrieverbände zur brandschutztechnischen Verbesserung von schwerentflammbaren WDVS mit
EPS-Dämmstoffen vom 24.02.2015 beachten.
Das Diagramm bildet die vertragsrechtlichen Hinweise der vorläufigen Empfehlungen der Industrieverbände vom 24.02.2015 ab. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
WDV-Systeme
MW-P speedy Dickputz
• Nicht brennbar nach DIN 4102
• Bester Wärmeschutz
• Erhöhtes Thermisches Speichervermögen
• Höchste Stoßfestigkeit
www.franken-maxit.de
www.maxit-kroelpa.de
Stand: Mai 2015
NEIN