Kundeninfo zu den SAP HCM Hinweisen vom Juni 2015 Copyright Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Bezeichnungen und dergleichen, die in diesem Dokument ohne besondere Kennzeichnung aufgeführt sind, berechtigen nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedem benützt werden dürfen. Vielmehr kann es sich auch dann um gesetzlich geschützte Warenzeichen handeln. Alle Rechte, auch des Nachdruckes, der Wiedergabe in jeder Form und der Übersetzung in andere Sprachen, sind dem Urheber vorbehalten. Es ist ohne schriftliche Genehmigung des Urhebers nicht erlaubt, das vorliegende Dokument oder Teile daraus auf fotomechanischem oder elektronischem Weg (Fotokopie, Mikrokopie, Scan u. Ä.) zu vervielfältigen oder unter Verwendung elektronischer bzw. mechanischer Systeme zu speichern, zu verarbeiten, auszuwerten, zu verbreiten oder zu veröffentlichen. © abresa GmbH, Katharina-Paulus-Str. 8, 65824 Schwalbach am Taunus Axel Kiltz/Rainer Grün abresa GmbH 8.6.2015 2015 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, hier unsere Kundeninfo SAP HCM Juni 2015. Das Patch wird am 11. Juni 2015 erscheinen. Es handelt sich um die folgenden Patchnummern: Release 6.00 Release 6.04 Release 6.08 C2 88 16 Wir stellen Ihnen von den in diesen SPs enthaltenen Hinweisen in Abschnitt 1 die wichtigsten vor. Diese Hinweise haben wir ausgewählt, weil sie entweder weitergehende Aktionen von Ihnen erfordern (z.B. Stammdatenpflege oder Rückrechnungen) oder weil sie von SAP als besonders wichtig eingestuft sind oder weil eine neue Funktionalität implementiert wurde, die Sie kennen sollten. Diesmal sind wieder Hinweise mit einem Icon markiert. Diesmal bedeutet dieses Icon, daß wir das baldige Einspielen dieser Hinweise empfehlen, wenn nicht zeitnah das Junipatch als Ganzes eingespielt wird. Eine explizite Hinweiswarnung 06 2015 wurde hingegen bisher nicht veröffentlicht. In Abschnitt 2 zeigen wir Ihnen weitere interessante Hinweise, die nicht Bestandteile des Support Packages sind, sondern als „Zusatzinfo“, „How To“, „Problem“ beratenden Charakter haben und die seit Veröffentlichung der letzten Kundeninfo (zum Jahreswechsel 2013/2014) von SAP herausgegeben wurden. Hier sind ab und zu auch Hinweise aus anderen Modulen enthalten, wenn sie für HR eine Bedeutung haben, wie z.B. zum Thema SEPA. In Abschnitt 3 (Hinweise ÖD) schließlich führen wir Hinweise (evtl. mit Handlungsbedarf) für den öffentlichen Dienst auf, die aber nur für Kunden mit Merkmalen der ÖD-Abrechnung interessant sind. Zusammen mit der vorliegenden Kundeninfo stellen wir Ihnen die Texte der hier aufgeführten Hinweise als PDF-Dateien (in einer gepackten Datei) zur Verfügung. Für eine Gesamtsicht der Hinweise in den oben genannten SPs möchten wir Sie bitten, die entsprechenden Seiten auf dem SAP Support Market Place aufzusuchen. Bei Bedarf können wir Sie gerne beraten, um Ihnen einen performanten Zugang zu dem SAPHinweissystem zu verschaffen. 1 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Die folgende Grafik soll nochmals daran erinnern, wie unsere Kundeninfos aufgebaut sind: Sachgebiet Hinweis Inhalt Angabe des Sachgebiets, unter dem dieser Hinweis von SAP geführt wird (*) Hinweisnummer und Titel, den die SAP dem Hinweis gegeben hat (ggf. gekürzt) Kurze Zusammenfassung des Inhalts des Hinweises, Ggf. Zusatzinformationen. Kunden-Aktion Für Ihre Aktionen nutzen wir folgendes Signalsystem: Hinweiswarnung: Dieser Hinweis sollte in jedem Fall bald eingespielt werden. Vor allem dann, wenn eine zeitnahe Einspielung des Patchs nicht in Frage kommt. Frage, die Sie dringend klären müssen. Wichtige Aktion. Wenn ein rotes Fragezeichen davor steht, ist die Aktion von der Antwort auf die Frage abhängig. Zu klärende Frage ohne besondere Dringlichkeit. Aktion ohne besondere Dringlichkeit. Wenn ein grünes Fragezeichen davor steht, ist die Aktion von der Antwort auf die Frage abhängig. (*) Die meisten Hinweise gelten für alle Releases. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, stehen die Patch-Nummern im Kästchen in der rechten oberen Ecke. Steht dort der Text „info“, so handelt es sich um einen Hinweis, der keinem Support Package angehört (v.a. in Kapitel 2). 2 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 1. Hinweise aus den Support Packages (ohne ÖD) Sachgebiet Hinweis Inhalt PY-DE-FP-DU DEÜV/Knappschafts-DEÜV 2138188 - DEÜV: Korrekturen XXV Beschreibung diverser möglicher Fehler in der DEÜV. Hinweis wurde ergänzt. Neu hinzu gekommen: Fehler in Infotyp 0020 (DEÜV) bei ausschließlich UV-pflichtig Beschäftigten, die in einer landwirtschaftlichen Krankenkasse versichert sind Für Beschäftigte, die nicht SV-pflichtig, aber UV-pflichtig sind, muß der Arbeitgeber Umlagebeiträge abführen. Da die landwirtschaftliche Krankenkasse nicht am Umlageverfahren teilnimmt, muß in Infotyp 0013 eine zusätzlich Kasse für die Umlagebeiträge eingetragen werden, falls die Mitarbeiterkasse eine landwirtschaftliche Krankenkasse ist. Wenn man dann in Infotyp 0020 (DEÜV) den Personengruppenschlüssel 190 (Nur UVPflichtige) eintragen will, erhält man die Fehlermeldung - 5D724 Personengruppe 190 widerspricht SV-Schlüssel 0000. Fehler "Mußfeld in Meldung nicht gefüllt" nach Hinweis 2125045 Nach Einspielen von Hinweis 2125045 kann es vorkommen, daß bei Mitarbeitern, die vor dem 01.12.2011 ausgetreten sind, aber danach noch Einmalzahlungen erhalten haben, bei der Erstellung von DEÜV-Meldungen mit dem Report RPCD3VD0 (DEÜV-Meldungen erstellen) die Fehlermeldung - 147: Mußfeld in Meldung nicht gefüllt: xxxx xxxx DBME TTSC ausgelöst wird, weil angeblich der Tätigkeitsschlüssel nicht vorhanden ist. KundenAktion Bitte lesen Sie den Hinweis zur Vorgehensweise im Fehlerfall. 3 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Sachgebiet Hinweis Inhalt PY-DE-FP-E2 ELStAM Verfahren 2149744 - ELStAM: Korrekturen und Verbesserungen 10/ 2015 Hinweiswarnung: Dieser Hinweis sollte in jedem Fall bald eingespielt werden. Vor allem dann, wenn eine zeitnahe Einspielung des Patchs nicht in Frage kommt. Folgende Fehlerkorrekturen und Änderungen werden mit diesem SAP-Hinweis ausgeliefert: 1. Report 'ELStAM: An- und Abmeldungen erstellen' (RPCE2VD0_OUT) 1. Es können Anmeldungen ohne Arbeitgebersteuernummer erzeugt werden. 2. Wenn eine neue Abmeldung auf eine abgelehnte Anmeldung referenziert, wird eine spätere Anmeldung nicht erzeugt. 2. Report 'ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren' (RPCE2VD0_IN) 1. Durch SAP-Hinweis 2144872 "ELStAM: Korrekturen und Verbesserungen 09/ 2015" wird bei einem Austritt mit Wechsel nach Steuerklasse 6 der Bescheinigungszeitraum hoch gesetzt. Die Funktionalität wird mit diesem SAP-Hinweis so geändert, dass der Bescheinigungszeitraum auch dann geändert wird, wenn im Vorgängersatz die Steuerklasse 6 vorliegt. 2. Durch die Änderung mit SAP-Hinweis 2144872 wird der Bescheinigungszeitraum fälschlich nicht hochgesetzt, wenn zu diesem Stichtag bereits ein Infotypsatz 0012 existiert. KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Bitte zu den Details den Original Hinweistext lesen. Wir empfehlen, diesen Hinweis bald einzuspielen, um das ELStAM Verfahren konsistent zu halten. PY-DE-FP-MV EEL, AAG, Zahlstellenverfahren 2139354 - EEL: Rückmeldung der Entgeltersatzleistung maschinell verarbeiten Nach dem Pflichtenheft zur DEÜV muß die Rückmeldung des Sozialleistungsträgers über die Höhe der Entgeltersatzleistung (Abgabegrund 71) maschinell in die Entgeltabrechnung zur Prüfung der beitragspflichtigen Einnahme nach §23c SGB IV übernommen werden. Dies ist zur Zeit noch nicht möglich. Wenn die Höhe der Entgeltersatzleistung zurückgemeldet wird und eine passende Abwesenheit außer Lohnfortzahlung vorhanden ist, wird dieser Wert im IT 0700 (Subtyp DBHE) abgelegt. Es ist weiterhin möglich, die Höhe der kalendertäglichen Netto-Sozialleistung manuell über eine Lohnart vorzugeben. Für die §23cEntscheidung in der Abrechnung wird aber der zurückgemeldete Wert verwendet. Der Hinweise enthält umfangreiche Erläuterungen zur Funktion im Lösungsteil Die Änderung kann nicht vorab eingespielt werden! PY-DE-GR-MP Mutterschutzgesetz 2133078 - Berechnung der SV-AG-Anteile bei Mitarbeitern mit Zuschlägen, die z.T. 4 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet steuerfrei sind Im Falle eines Beschäftigungsverbotes werden die Beträge zu den erstattenden SVArbeitgeberaufwänden (Lohnart /6H3) zu hoch berechnet, wenn in einem Monat Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeiten gezahlt werden, die nach §3b EStG teilweise steuer- und sv-frei sind. Bitte beachten Sie diesen Hinweis, wenn Sie Fälle mit Beschäftigungsverbot haben. PY-DE-GR-MP Mutterschutzgesetz 2165821 - Beschäftigungsverbot: fehlende WPBP-Zuordnung für Lohnarten /6H3 /6H4 und /6H5 Nach Einbau des Hinweises 1999975 "Beschäftigungsverbot: untermonatige SV-AGAnteile zu hoch" für Release SAP HR 6.08 (HR Renewal 2.0) tritt folgender Fehler in der Abrechnungsfunktion DAAG BV LPE auf: Sofern die Teilapplikation MGBJ aktiviert wird, erfolgt für die Lohnarten /6H3, /6H4 und /6H5 keine Arbeitsplatz-Zuordnung. Dieser Hinweis ist nur relevant, wenn Sie das maschinelle Beschäftigungsverbot aktiv im Einsatz haben. Rechnen Sie betroffene Fälle nach Einbau der Korrektur auf das Aktivierungsdatum zurück. PY-DE-NT-CI Direktversicherung/Altersversorgung 2149985 - AVmG: Kontingentabtragung bei Hauptarbeitsverhältnis, Versteuerung bei untermonatigem Austritt Ab 01.01.2015 erfolgt die Besteuerung laufender Bezüge bei untermonatigen Änderungen der Steuerabzugsmerkmale in der Regel nicht mehr nach Tagestabelle, sondern nach Monatstabelle mit den Steuerabzugsmerkmalen, die am Ende des Lohnzahlungszeitraums gültig sind. Bei einem untermonatigen Austritt muss die Steuerberechnung laufender Bezüge nach den Steuerabzugsmerkmalen erfolgen, die am letzten aktiven Tag gültig sind. Dadurch ergeben sich in Verbindung mit der Funktionalität 'Altersvermögensgesetz' (AVmG) folgende Probleme: 1. Bei der Wandlung von laufendem Entgelt durch müssen die steuerlichen Verhältnisse zum Ende des Lohnzahlungszeitraums ausgewertet werden. Bislang wurde in der Bereitstellung der Kontingente über die Abrechnungsfunktion DST KON nur geprüft, ob der Mitarbeiter zu einem beliebigen Zeitpunkt im Lohnzahlungszeitraum Hauptarbeitgeber ist. 2. Wird der Infotyp 0699 nicht zum Austrittsdatum abgegrenzt, werden die Wandlungslohnarten mit Splittkennzeichen des inaktiven Zeitraums erzeugt. Liegt dadurch ein Steuerbrutto vor, kann die Steuerberechnung des gesamten laufenden Bruttos anhand der Steuerabzugsmerkmale erfolgen, die am Ende dieses inaktiven Zeitraums gültig sind. Bitte beachten Sie das Beispiel und die weiteren Ursachen aus dem Hinweis. Sollten Sie entsprechende Fälle haben, überlegen Sie bitte, ob Sie diese zurückrechen wollen. PY-DE-NT-RH Kurzarbeitergeld / Schlechtwettergeld 5 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis 2163360 - KuG: Faktorverfahren innerhalb der pauschalen Nettoberechnung Das steuerliche Faktorverfahren innerhalb der pauschalen Nettoberechnung für Kurzarbeitergeld funktioniert nicht. Information für Kunden mit Kurzarbeit. PY-DE-NT-SR Altersteilzeit 2167257 - Prozentsatz für RV-Aufstockung wird verdoppelt abgestellt Bei Abrechnung von Beschäftigten in Altersteilzeit während des Bezugs von Krankengeld wird der Prozentsatz für die RV-Aufstockung in der Lohnart /3AV in doppelter Höhe abgestellt, falls die Berechnung der RV-Aufstockung nach Altregelung (Unterschiedsbetrag) erfolgt und eine Vorgabe der Aufstockungsgrundlagen über die Lohnarten /6GM und /6GN (s. Hinweis 1008364) erfolgt. Der Fehler tritt nur auf, sofern die Teilapplikation ATZL aktiviert ist und damit eine Vergleichsrechnung für den Mindestbetrag der RV-Aufstockung während Krankengeldbezug durchgeführt wird. Die Änderung kann nicht vorab eingespielt werden. PY-DE-NT-TX Steuern 2159331 - IT 0012: Änderungen Bescheinigungszeitraum bei gleichbleibender Steuerklasse 6 Mit SAP-Hinweis 2146489 wurde das Verhalten der Ablauflogik von Infotyp "Steuerdaten D" (0012) so angepasst, dass bei der manuellen Pflege der Infotypdaten bei einem Austritt (Wechsel des Status STAT2 nach inaktiv) mit Wechsel auf Steuerklasse 6 l Die Infomeldung unterdrückt wird, dass der Bescheinigungszeitraum des Vorgängersatzes verwendet werden kann. l Für Infotypsätze mit Beginndatum ab 01.01.2015 ein neuer Bescheinigungszeitraum vorgeschlagen wird. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.09.2014 "Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2015..." sind sonstige Bezüge, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder in folgenden Kalenderjahren gezahlt werden, gesondert zu bescheinigen. Damit diese sonstigen Bezüge mit einer eigenen Bescheinigung gemeldet werden, ist nach Einbau dieses SAP-Hinweises ein Wechsel der Steuerklasse auf 6 nicht mehr notwendig. Zusätzlich wird der Report 'IT 0012: Korrektur Bescheinigungszeitraum' (RPITXAD0) so angepasst, dass bei der Option 'Zeitraum neu setzen' der Bescheinigungszeitraum in dieser Konstellation erhöht wird. Die Änderung des Bescheinigungszeitraums nach Austritt ist nicht zwingend notwendig. Nur in den Fällen, in denen nach Austritt ein sonstiger Bezug nachgezahlt und mit Steuerklasse 6 versteuert wird, ist diese Nachzahlung getrennt von den alten Daten für den Monat der Nachzahlung zu bescheinigen (BMF-Schreiben vom 15.09.2014 "Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2015...", Seite 14). PY-DE-NT-TX Steuern 2159496 - AK Bremen: Beitragsberechnung bei pauschaler Steuerpflicht 6 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Bei pauschaler Steuerpflicht und untermonatigen Steuersplittzeiträumen werden keine Beiträge zur Arbeitskammer Bremen berechnet. Beachten Siediesen Hinweis, wenn Sie Mitarbeiter haben, die beitragspflichtig bei der Arbeitskammer Bremen sind. PY-DE-NT-GR Pfändung 2162300 - Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2015 Hinweis war bereits in Kundeninfo 05/2015 enthalten. Bitte Einspielen, falls Junipatch nicht zeitnah eingepflegt wird! Ab dem 01. Juli 2015 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen gestaffelt nach der Höhe des monatlichen Arbeitslohns sowie nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen. Die unten aufgeführten Werte sind dem Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 16, S.618) entnommen. Achtung: dieser Hinweis hat Gültigkeit ab 1.7.2015! Wer bis dahin das Juni Patch (C2/ 88/ 16) nicht eingespielt hat, sollte ihn vor diesem Termin einspielen. 7 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 2. Zusatzinfos Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion PY-DE-NT-GR Pfändung / Abtretung Info 2169702 - RPCPDRD0: Drittschuldnererklärung mit Fehler PT019 Nach dem Ausführen des Reports RPCPDRD0 (Drittschuldnererklärung) wird der Archivierungsfehler PT019 "Keine Archivinformationen für Objekttyp PREL und Dokumentart HRODEPFDSE gefunden" ausgegeben. Die optische Archivierung ist für das Formular HR_DE_PF_DSE nicht eingerichtet. Zur Vermeidung des Fehlers werden im Hinweis zwei Lösungsmöglichkeiten beschrieben. 8 © abresa GmbH Version: 1.0 Kundeninfo zu den SAP Hinweisen März 2015 3. Hinweise Öffentlicher Dienst Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion PY-DE-PS Public Sector 2155860 - EntgO: Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst Die Darstellung von Entgeltordnungen ist im SAP-System nicht vorgesehen. Mit diesem Stand der Entwicklung ist es möglich, Entgeltordnungen zu hinterlegen und im Infotyp 0008 (Basisbezüge) für Beschäftigte zu verwenden. Die Änderung kann nicht vorab eingespielt werden. PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration 2131893 - Rechtskreiswechsel in Regkarte Zuschlagszeiten Kindererz. Bei der Generierung der KEEZ-Zeiträume nach § 50 im Teilvorgang "Zuschlagszeiten Kindererz./Pflege" (Infotyp 0789) werden Rechtskreiswechsel zwischen Ost und West nicht oder zu einem falschen Beginndatum berücksichtigt. Untermonatige Wechsel des Rechtskreises führen außerdem zu einem Fehler bei der Generierung. Können bei Ihnen Rechtskreiswechsel vorkommen? Dann sollte der Hinweis eingespielt werden. Sachgebiet Hinweis Inhalt KundenAktion PY-DE-PS-VA Versorgungsadministration 2154937 - Ausgangsbetrag § 50c im Bescheid 0029 "Anlage Zuschlag § 50c" mit 0 Euro ausgewiesen Sofern Sie in der Methode CL_HRDEPBSVAVG_DIENSTRECHT=>BERECHNUNG_MINDVERS_OHNE_KEZ ein Enhancement aktiviert haben, um gemäß Hinweis 2041815 die vollen Zuschläge nach §§ 50a-d BeamtVG neben der Mindestversorgung bei Hinterbliebenen zu gewähren, wird im Bescheid "Anlage Zuschlag § 50c" der Ausgangsbetrag fälschlicherweise mit 0 Euro ausgewiesen. Ist die o.g. Methode bei Ihnen aktiviert? Dann sollte das Formular gemäß Korrekturanleitung angepasst werden. 9 © abresa GmbH Version: 1.0
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