Aus der Stadtratssitzung vom 30.11.2015 • Genehmigung der Niederschrift • Nutzungsänderung der DEKRA Prüfhalle • Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „An der Kohlgrube III“, Gemarkung Schleerieth des Marktes Werneck Vergabe der jährlichen Sinkkastenreinigung • Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Weisse Marter III“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Weisse Marter II“, Gemarkung Mühlhausen des Marktes Werneck • Eisenbahnüberführung Brücke bei Binsfeld; Stellungnahme zur geplanten Erneuerung durch die Deutsche Bahn • Mehrgenerationenhaus Binsfeld; Kommunale Kofinanzierung 2016 • Einsatz von Übungsleitern in Sportvereinen; Gewährung einer Zuwendung, Vereinspauschale 2015 • Rechnungsanweisung - Soweit nicht anders vermerkt, erfolgten die Beschlüsse einstimmig – Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.10.2015 wird vom Stadtrat genehmigt. Nutzungsänderung der DEKRA Prüfhalle zu einer Tagespflegestätte für Senioren in der Schweinfurter Straße, Fl.Nr. 3662, Gemarkung Arnstein Der Bauherr Thomas Müller möchte die gemäß Baugenehmigung vom November 2014 vorgesehene DEKRA Prüfhalle in der Schweinfurter Straße zu einer Tagespflegestätte für Senioren umbauen. Die baurechtliche Behandlung der Nutzungsänderung kann erst nach Vorlage ordnungsgemäßer Bauantragsunterlagen erfolgen. Herr Müller führte aus, dass eine Säule seines Nutzungskonzeptes die Nutzung als DEKRA Prüfhalle vorsah. Es fanden auch intensive Gespräche mit DEKRA bei der Planerstellung statt. Nachdem jedoch der bisherige Standort sehr gut angenommen wird, sieht die DEKRA Zentrale derzeit keinen Handlungsbedarf. Im Anschluss habe er alternative Überlegungen angestellt. Innenstadtrelevante kleinere Geschäftsbetriebe wollte er nicht am dortigen Standort ansiedeln, um die Innenstadt nicht zu schwächen. Eine weitere Überlegung war die Verbesserung der räumlichen Situation bei den Allgemeinärzten. Leider bestand hier kein Interesse. Alternativ den freigewordenen Hallenbereich mit Fachärzten zumindest als Satelliteneinrichtung zu besetzen, konnte ebenfalls nicht realisiert werden. Derzeit fehlt in Arnstein jedoch eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren. In Vorgesprächen wurde eine solche Einrichtung mit der AOK und dem Bezirk Unterfranken besprochen und positiv beurteilt. Mit Herrn Mack sei ein kompetenter Partner als Betreiber gefunden. Herr Mack betreibt derzeit eine Tagespflegeeinrichtung in Dittelbrunn. Aufgrund der gegebenen Raumgröße können bis zu 18 Personen aufgenommen werden. Beabsichtigt ist ein Tagesbetrieb von 8.00 – 16.00 Uhr von Montag bis Freitag. Nach einer ersten Prüfung durch das Landratsamt sei die Umnutzung der DEKRA Prüfhalle zu einer Tagespflegeeinrichtung für Senioren unproblematisch. Zur weiteren Information soll am Freitag, 04.12.2015 ein erster Infoabend für die Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Ziel sei es, die Tagespflege mit dem Namen Werntalpflege Arnstein am 01.01.2016 zu beginnen. Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „An der Kohlgrube III“, Gemarkung Schleerieth des Marktes Werneck Die Stadt Arnstein wird als Träger öffentlicher Belange zu o.g. Bebauungsplan gehört und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten. Im Gemeindeteil Schleerieth des Marktes Werneck besteht konkrete Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Die noch unbebauten Grundstücke im Ort befinden sich nicht im gemeindlichen Besitz. Zur Deckung des Wohnbedarfes beabsichtigt der Markt Werneck deshalb die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 14 Baugrundstücken, auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken am nordwestlichen Ortsrand, im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet „An der Kohlgrube II“. Belange der Stadt Arnstein werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kohlgrube III“ des Marktes Werneck nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht erhoben. Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Weisse Marter III“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Weisse Marter II“, Gemarkung Mühlhausen des Marktes Werneck Die Stadt Arnstein wird als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung bzw. Änderung o.g. Bauleitpläne gehört und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten. Im Gemeindeteil Mühlhausen besteht konkrete Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Die wenigen noch unbebauten Grundstücke in Mühlhausen befinden sich nicht im gemeindlichen Besitz. Zur Deckung des Wohnbedarfes beabsichtigt der Markt Werneck deshalb die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken am südwestlichen Ortsrand, im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet „Weisse Marter II“. Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes muss der Bebaungsplan „Weisse Marter II“ im Rahmen einer 2. Änderung angepasst werden (Anwandweg am südlichen Ende des bestehenden Baugebietes wird überplant). Belange der Stadt Arnstein werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weisse Marter III“ mit 2. Änderung des Bebauungsplanes „Weisse Marter II“ des Marktes Werneck nicht berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB nicht erhoben. Eisenbahnüberführung Brücke bei Binsfeld; Stellungnahme zur geplanten Erneuerung durch die Deutsche Bahn Die DB Netz AG plant zur Erhöhung der Sicherheit des Schienenverkehrs und der Aufrechterhaltung der Streckenverfügbarkeit, sowie zur Steigerung des Fahrkomforts erhebliche Investitionen im Bestandsnetz. Dabei sollen an Eisenbahnüberführungen, die sich in einem baulich schlechten Zustand befinden, Erneuerungen vorgenommen werden. Die Maßnahmen sollen im Jahr 2017 stattfinden. Die Vorplanungen für die Brücken bei Bahn-km 12,087 Strecke 5230 (Arnstein, Maria Sondheim) und bei Bahn-km 12,929 Strecke 5230 (Heugrumbach) wurden bereits in der Sitzung vom 19.10.2015 behandelt. Nun legt das mit den Planungsleistungen beauftragte Büro WKP aus Dresden die Vorplanung für die Brücke bei Bahn-km 18,367 (Binsfeld) vor und bittet um Stellungnahme. Die Vorplanung sieht eine Durchfahrtsbreite von 6,50 m vor. Die Durchfahrtshöhe liegt im Mittel bei ca. 4,30 nach Abschluss der Brückenbaumaßnahme. Vorgesehen ist die Errichtung eines Stahlüberbaus mit massiven Widerlagern. Die Vorfertigung der Widerlager ist auf der Südseite der Bahnlinie (Friedhofseite) angedacht. Die Stadt Arnstein ist mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Bahn-km 18,367 (Binsfeld) der Strecke 5230 gemäß der vorliegenden Vorplanung einverstanden. Ein Verlangen der Stadt Arnstein wird nicht gestellt. Mehrgenerationenhaus Binsfeld; Kommunale Kofinanzierung 2016 Im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ Binsfeld ist das Mehrgenerationenhaus Binsfeld entstanden. Vom Bund werden zur Implementierung und zum Betrieb die Mehrgenerationenhäuser durch ein Aktionsprogramm finanziell unterstützt. Die erste Förderperiode „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ lief von 2012 bis Dezember 2014. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verlängert die Förderperiode nun jährlich. Zuletzt bis Ende 2015. Grundvoraussetzung für die Weiterförderung des MGH durch den Bund im Jahr 2016 ist die Beteiligung der Stadt Arnstein durch eine Kommunale Kofinanzierung i. H. von 10.000 Euro. Für die vergangene dreijährige Förderperiode (2012 – 2014) wurden entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom 18. Juli 2011 jährlich 10.000 Euro als Kommunale Kofinanzierung gezahlt. Die Kommunale Kofinanzierung für 2015 wurde in der Sitzung vom 24. November 2014 beschlossen. Die Mittel wurden gemäß Beschluss zur Gegenfinanzierung aus dem E.ON-Preisgeld entnommen. Das Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat in der vergangenen Förderperiode 2012-2014 finanzschwache Kommunen (= Stadt Arnstein) aufgrund der Mehrbelastung durch die Kommunale Kofinanzierung mit einer jährlichen Refinanzierung von 5.000 Euro unterstützt. Daher hat die Stadt Arnstein für die vergangenen vier Jahre zur Kommunalen Kofinanzierung lediglich 20.000 Euro (4 x 5.000 Euro) aus dem E.ON-Preisgeld entnommen. Auf Nachfrage beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales wird die Refinanzierung i. H. von 5.000 Euro in Aussicht gestellt - Voraussetzung ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel durch den Freistaat. Die Stadt Arnstein unterstützt zur Weiterförderung für das Jahr 2016 im „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ das Mehrgenerationenhaus Binsfeld durch die Kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro. Die finanzielle Mittel werden im Haushaltsjahr 2016 eingestellt. Die Kommunale Kofinanzierung wird aus dem E.ON-Preisgeld entnommen. Der Antrag auf Unterstützung von Kommunen bei der nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser in Bayern beim Freistaat Bayern ist zu stellen. Einsatz von Übungsleitern in Sportvereinen; Gewährung einer Zuwendung, Vereinspauschale 2015 Der Landkreis wird sich 2015 wieder an der Förderung der Sportvereine beteiligen. Für die Verteilung der Mittel gelten die seit 01.01.2008 in Kraft getretenen Jugendsportförderrichtlinien des Landkreises Main-Spessart. Erwachsene Vereinsmitglieder werden bei der Ermittlung der Mitgliedereinheiten mit berücksichtigt. Der Wert einer Mitgliedereinheit für den Landkreiszuschuss liegt bei 0,13 Euro. Das Landratsamt bittet wie in der Vergangenheit um Beteiligung an der Sportförderung. Eine Empfehlung über die Höhe wird auch in diesem Jahr nicht abgegeben. Eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Mitgliedereinheiten liegt der Stadt vor. Der seit dem Stadtratsbeschluss vom 08.12.2014 gewährte Betrag von 0,10 Euro pro gemeldeter Mitgliedereinheit sollte beibehalten werden. Jeder Verein sollte aber mindestens den Förderbetrag des Jahres 2005 erhalten. Zuschuss 2015: Mit Berücksichtigung der erwachsenen Vereinsmitglieder und mit Ausgleichsregelung (= Mindestbetrag 2005) Verein ME 1. FC Arnstein 1920 e.V. 2.502 DJK Altbessingen e.V. 4.869 DJK Gänheim 1928 e.V. 3.675 DJK Reuchelheim e.V. 2.431 DJK Schwebenried e.V. 7.278 DJK SV 1959 Büchold e.V. 6.093 RSV Werntal Müdesheim e.V. 1.613 SV Heugrumbach e.V. 1.166 TSV Binsfeld 1946 e.V. 1.571 Turnerbund Arnstein 1900 E.V. 17.302 gesamt 48.500 Förderung 0,10 € / ME 250,20 € 486,90 € 367,50 € 243,10 € 727,80 € 609,30 € 161,30 € 116,60 € 157,10 € 1.730,20 € 4.850,00 € Mehrung wegen Mindestbetrag 2005 28,42 € 28,42 € 4.878,42 € Vorjahr: 5.293,02 Euro Die Stadt gewährt jedem Sportverein pro gemeldeter Mitgliedereinheit eine freiwillige Zuwendung in Höhe von 0,10 €, mindestens jedoch den Förderbetrag aus dem Jahr 2005. Rechnungsanweisung Für die Restaurierung des Altarhäuschens Christus am Ölberg an der Kirchenumfassungsmauer in Albessingen liegt der Stadt Arnstein eine Rechnung vom 03.10.2015 der Firma Arbeiten in Stein Reuß-Fischer in Höhe von 5.087,25 Euro vor. Nach § 13 GeschO bedarf es zur Rechnungsanweisung jeweils der Zustimmung des Stadtrates. Der Stadtrat stimmt der Rechnungsanweisung zu
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