Protokoll - Arnstein

Aus der Stadtratssitzung vom 30.11.2015
• Genehmigung der Niederschrift
• Nutzungsänderung der DEKRA Prüfhalle
• Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan
„An der Kohlgrube III“, Gemarkung Schleerieth des Marktes Werneck Vergabe
der jährlichen Sinkkastenreinigung
• Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Weisse
Marter III“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Weisse Marter II“, Gemarkung
Mühlhausen des Marktes Werneck
• Eisenbahnüberführung Brücke bei Binsfeld; Stellungnahme zur geplanten
Erneuerung durch die Deutsche Bahn
• Mehrgenerationenhaus Binsfeld; Kommunale Kofinanzierung 2016
• Einsatz von Übungsleitern in Sportvereinen; Gewährung einer Zuwendung,
Vereinspauschale 2015
• Rechnungsanweisung
- Soweit nicht anders vermerkt, erfolgten die Beschlüsse einstimmig –
Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.10.2015 wird vom Stadtrat
genehmigt.
Nutzungsänderung der DEKRA Prüfhalle zu einer Tagespflegestätte für Senioren in der
Schweinfurter Straße, Fl.Nr. 3662, Gemarkung Arnstein
Der Bauherr Thomas Müller möchte die gemäß Baugenehmigung vom November 2014
vorgesehene DEKRA Prüfhalle in der Schweinfurter Straße zu einer Tagespflegestätte für
Senioren umbauen. Die baurechtliche Behandlung der Nutzungsänderung kann erst nach
Vorlage ordnungsgemäßer Bauantragsunterlagen erfolgen. Herr Müller führte aus, dass eine
Säule seines Nutzungskonzeptes die Nutzung als DEKRA Prüfhalle vorsah. Es fanden auch
intensive Gespräche mit DEKRA bei der Planerstellung statt. Nachdem jedoch der bisherige
Standort sehr gut angenommen wird, sieht die DEKRA Zentrale derzeit keinen
Handlungsbedarf. Im Anschluss habe er alternative Überlegungen angestellt.
Innenstadtrelevante kleinere Geschäftsbetriebe wollte er nicht am dortigen Standort ansiedeln,
um die Innenstadt nicht zu schwächen. Eine weitere Überlegung war die Verbesserung der
räumlichen Situation bei den Allgemeinärzten. Leider bestand hier kein Interesse. Alternativ
den freigewordenen Hallenbereich mit Fachärzten zumindest als Satelliteneinrichtung zu
besetzen, konnte ebenfalls nicht realisiert werden.
Derzeit fehlt in Arnstein jedoch eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren. In Vorgesprächen
wurde eine solche Einrichtung mit der AOK und dem Bezirk Unterfranken besprochen und
positiv beurteilt. Mit Herrn Mack sei ein kompetenter Partner als Betreiber gefunden. Herr
Mack betreibt derzeit eine Tagespflegeeinrichtung in Dittelbrunn. Aufgrund der gegebenen
Raumgröße können bis zu 18 Personen aufgenommen werden. Beabsichtigt ist ein
Tagesbetrieb von 8.00 – 16.00 Uhr von Montag bis Freitag. Nach einer ersten Prüfung durch
das Landratsamt sei die Umnutzung der DEKRA Prüfhalle zu einer Tagespflegeeinrichtung
für Senioren unproblematisch. Zur weiteren Information soll am Freitag, 04.12.2015 ein erster
Infoabend für die Bürgerinnen und Bürger stattfinden. Ziel sei es, die Tagespflege mit dem
Namen Werntalpflege Arnstein am 01.01.2016 zu beginnen.
Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „An der
Kohlgrube III“, Gemarkung Schleerieth des Marktes Werneck
Die Stadt Arnstein wird als Träger öffentlicher Belange zu o.g. Bebauungsplan gehört und im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten.
Im Gemeindeteil Schleerieth des Marktes Werneck besteht konkrete Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken. Die noch unbebauten Grundstücke im Ort befinden sich nicht im
gemeindlichen Besitz. Zur Deckung des Wohnbedarfes beabsichtigt der Markt Werneck
deshalb die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) mit 14 Baugrundstücken,
auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken am nordwestlichen Ortsrand, im unmittelbaren
Anschluss an das Baugebiet „An der Kohlgrube II“. Belange der Stadt Arnstein werden durch
die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Kohlgrube III“ des Marktes Werneck nicht
berührt. Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach §
4 Abs. 1 BauGB nicht erhoben.
Bauleitplanung; Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Weisse Marter
III“ mit 2. Änderung Bebauungsplan „Weisse Marter II“, Gemarkung Mühlhausen des Marktes
Werneck
Die Stadt Arnstein wird als Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung bzw. Änderung o.g.
Bauleitpläne gehört und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung um Stellungnahme gebeten.
Im Gemeindeteil Mühlhausen besteht konkrete Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken. Die
wenigen noch unbebauten Grundstücke in Mühlhausen befinden sich nicht im gemeindlichen
Besitz. Zur Deckung des Wohnbedarfes beabsichtigt der Markt Werneck deshalb die
Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), auf landwirtschaftlich genutzten
Grundstücken am südwestlichen Ortsrand, im unmittelbaren Anschluss an das Baugebiet
„Weisse Marter II“.
Durch die Aufstellung des neuen Bebauungsplanes muss der Bebaungsplan „Weisse Marter
II“ im Rahmen einer 2. Änderung angepasst werden (Anwandweg am südlichen Ende des
bestehenden Baugebietes wird überplant). Belange der Stadt Arnstein werden durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes „Weisse Marter III“ mit 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Weisse Marter II“ des Marktes Werneck nicht berührt.
Einwendungen oder Anregungen werden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
1 BauGB nicht erhoben.
Eisenbahnüberführung Brücke bei Binsfeld; Stellungnahme zur geplanten Erneuerung
durch die Deutsche Bahn
Die DB Netz AG plant zur Erhöhung der Sicherheit des Schienenverkehrs und der Aufrechterhaltung der Streckenverfügbarkeit, sowie zur Steigerung des Fahrkomforts erhebliche Investitionen im Bestandsnetz. Dabei sollen an Eisenbahnüberführungen, die sich in einem
baulich schlechten Zustand befinden, Erneuerungen vorgenommen werden. Die Maßnahmen
sollen im Jahr 2017 stattfinden. Die Vorplanungen für die Brücken bei Bahn-km 12,087
Strecke 5230 (Arnstein, Maria Sondheim) und bei Bahn-km 12,929 Strecke 5230
(Heugrumbach) wurden bereits in der Sitzung vom 19.10.2015 behandelt.
Nun legt das mit den Planungsleistungen beauftragte Büro WKP aus Dresden die Vorplanung
für die Brücke bei Bahn-km 18,367 (Binsfeld) vor und bittet um Stellungnahme.
Die Vorplanung sieht eine Durchfahrtsbreite von 6,50 m vor. Die Durchfahrtshöhe liegt im
Mittel bei ca. 4,30 nach Abschluss der Brückenbaumaßnahme.
Vorgesehen ist die Errichtung eines Stahlüberbaus mit massiven Widerlagern. Die
Vorfertigung der Widerlager ist auf der Südseite der Bahnlinie (Friedhofseite) angedacht.
Die Stadt Arnstein ist mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung bei Bahn-km 18,367
(Binsfeld) der Strecke 5230 gemäß der vorliegenden Vorplanung einverstanden. Ein
Verlangen der Stadt Arnstein wird nicht gestellt.
Mehrgenerationenhaus Binsfeld; Kommunale Kofinanzierung 2016
Im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ Binsfeld ist das Mehrgenerationenhaus
Binsfeld entstanden. Vom Bund werden zur Implementierung und zum Betrieb die
Mehrgenerationenhäuser durch ein Aktionsprogramm finanziell unterstützt. Die erste
Förderperiode „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ lief von 2012 bis Dezember
2014. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verlängert die
Förderperiode nun jährlich. Zuletzt bis Ende 2015.
Grundvoraussetzung für die Weiterförderung des MGH durch den Bund im Jahr 2016 ist die
Beteiligung der Stadt Arnstein durch eine Kommunale Kofinanzierung i. H. von 10.000 Euro.
Für die vergangene dreijährige Förderperiode (2012 – 2014) wurden entsprechend dem
Stadtratsbeschluss vom 18. Juli 2011 jährlich 10.000 Euro als Kommunale Kofinanzierung
gezahlt. Die Kommunale Kofinanzierung für 2015 wurde in der Sitzung vom 24. November
2014 beschlossen. Die Mittel wurden gemäß Beschluss zur Gegenfinanzierung aus dem
E.ON-Preisgeld entnommen.
Das Bay. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration hat in der
vergangenen Förderperiode 2012-2014 finanzschwache Kommunen (= Stadt Arnstein)
aufgrund der Mehrbelastung durch die Kommunale Kofinanzierung mit einer jährlichen
Refinanzierung von 5.000 Euro unterstützt. Daher hat die Stadt Arnstein für die vergangenen
vier Jahre zur Kommunalen Kofinanzierung lediglich 20.000 Euro (4 x 5.000 Euro) aus dem
E.ON-Preisgeld entnommen.
Auf Nachfrage beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales wird die Refinanzierung i. H.
von 5.000 Euro in Aussicht gestellt - Voraussetzung ist die Bereitstellung der entsprechenden
Haushaltsmittel durch den Freistaat.
Die Stadt Arnstein unterstützt zur Weiterförderung für das Jahr 2016 im „Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II“ das Mehrgenerationenhaus Binsfeld durch die Kommunale
Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro. Die finanzielle Mittel werden im Haushaltsjahr
2016 eingestellt. Die Kommunale Kofinanzierung wird aus dem E.ON-Preisgeld entnommen.
Der Antrag auf Unterstützung von Kommunen bei der nachhaltigen Sicherung der
Mehrgenerationenhäuser in Bayern beim Freistaat Bayern ist zu stellen.
Einsatz von Übungsleitern in Sportvereinen; Gewährung einer Zuwendung,
Vereinspauschale 2015
Der Landkreis wird sich 2015 wieder an der Förderung der Sportvereine beteiligen. Für die
Verteilung der Mittel gelten die seit 01.01.2008 in Kraft getretenen
Jugendsportförderrichtlinien des Landkreises Main-Spessart.
Erwachsene Vereinsmitglieder werden bei der Ermittlung der Mitgliedereinheiten mit
berücksichtigt. Der Wert einer Mitgliedereinheit für den Landkreiszuschuss liegt bei
0,13 Euro.
Das Landratsamt bittet wie in der Vergangenheit um Beteiligung an der Sportförderung. Eine
Empfehlung über die Höhe wird auch in diesem Jahr nicht abgegeben.
Eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Mitgliedereinheiten liegt der Stadt vor.
Der seit dem Stadtratsbeschluss vom 08.12.2014 gewährte Betrag von 0,10 Euro pro
gemeldeter Mitgliedereinheit sollte beibehalten werden. Jeder Verein sollte aber mindestens
den Förderbetrag des Jahres 2005 erhalten.
Zuschuss 2015: Mit Berücksichtigung der erwachsenen Vereinsmitglieder und mit
Ausgleichsregelung (= Mindestbetrag 2005)
Verein
ME
1. FC Arnstein 1920 e.V.
2.502
DJK Altbessingen e.V.
4.869
DJK Gänheim 1928 e.V.
3.675
DJK Reuchelheim e.V.
2.431
DJK Schwebenried e.V.
7.278
DJK SV 1959 Büchold e.V.
6.093
RSV Werntal Müdesheim e.V.
1.613
SV Heugrumbach e.V.
1.166
TSV Binsfeld 1946 e.V.
1.571
Turnerbund Arnstein 1900 E.V. 17.302
gesamt
48.500
Förderung
0,10 € / ME
250,20 €
486,90 €
367,50 €
243,10 €
727,80 €
609,30 €
161,30 €
116,60 €
157,10 €
1.730,20 €
4.850,00 €
Mehrung wegen
Mindestbetrag
2005
28,42 €
28,42 €
4.878,42 €
Vorjahr: 5.293,02 Euro
Die Stadt gewährt jedem Sportverein pro gemeldeter Mitgliedereinheit eine freiwillige
Zuwendung in Höhe von 0,10 €, mindestens jedoch den Förderbetrag aus dem Jahr 2005.
Rechnungsanweisung
Für die Restaurierung des Altarhäuschens Christus am Ölberg an der
Kirchenumfassungsmauer in Albessingen liegt der Stadt Arnstein eine Rechnung vom
03.10.2015 der Firma Arbeiten in Stein Reuß-Fischer in Höhe von 5.087,25 Euro vor.
Nach § 13 GeschO bedarf es zur Rechnungsanweisung jeweils der Zustimmung des
Stadtrates. Der Stadtrat stimmt der Rechnungsanweisung zu