Anmeldeinformationen - Schulzentrum HTL HAK Ungargasse

Direktion
Schulzentrum HTL HAK
UNGARGASSE
1030 Wien, Ungargasse 69
Telefon: 01 713 15 18 - 1108
Telefax: 01 713 15 18 - 1188
E-Mail: [email protected]
Internet: www.szu.at Anmeldeinformation für SJ 2016/2017
Anmeldezeitraum
Montag, 1. Februar und Dienstag, 2. Februar 2016
von 8:00 bis 11:30 Uhr und
Montag, 8. Februar bis Freitag, 19. Februar 2016
von 8:00 bis 11:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Anmeldung nur dann reihen können, wenn das Schulzentrum HTL HAK
Ungargasse die erste Schule ist, an der Sie sich anmelden. Die Anmeldung wird mit einem Stempel auf
der Rückseite Ihres letzten Zeugnisses/Schulnachricht bestätigt.
Anmeldungen für
Handelsakademie und
Handelsschule
HAK
HAS
im kleinen Konferenzraum, 1. Stock, Zimmer Nr. 1105 (gegenüber Direktionssekretariat).
Anmeldungen für
HTL Wirtschaftsingenieure – Betriebsinformatik
HTL Informationstechnologie – Netzwerktechnik
Fachschule für Maschinen- und Fertigungstechnik
Fachschule für Lederdesign
HW
HI
FT
FL
im Direktionssekretariat, 1. Stock, Zimmer Nr. 1108.
Wichtige Info für Bewerber/Bewerberinnen mit Behinderung
Bewerber/Bewerberinnen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen müssen für die
Anmeldung telefonisch einen Termin vereinbaren um ein Aufnahmegespräch mit der
Bildungsberaterin und der Schulärztin zu gewährleisten.
Abzugebende Unterlagen für Anmeldung
Für die Anmeldung benötigen wir das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, den
Gesundheitsfragebogen und folgende Dokumente im Original und als Kopie:

Geburtsurkunde

Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass

Meldezettel

Vormundschaftsdekret/Obsorbebescheid (nur bei geschiedenen Eltern)

Foto (aufkleben oder auf Rückseite beschriften)

Jahreszeugnis der 3. Klasse (7. Schulstufe) AHS, NMS, KMS oder HS

Schulnachricht der 4. Klasse (8. Schulstufe) AHS, NMS, KMS oder HS
und wenn bereits vorhanden:

Jahreszeugnis der 4. Klasse (8. Schulstufe) AHS, NMS, KMS, HS

Schulnachricht d. Polytechnischen Schule/etwaiger anderer Schulen (FMS, BMHS,...)

Jahreszeugnis d. Polytechnischen Schule/etwaiger anderer Schulen (FMS, BMHS, ...)

ärztliche Befunde (soweit vorhanden) – gilt nur für Schüler/Schülerinnen mit Behinderung
Info für bereits vorangemeldete Schüler/Schülerinnen
Vorangemeldete Schüler/Schülerinnen müssen während der gesetzlichen Anmeldefrist nur
noch das Original und eine Kopie des Semesterzeugnisses der 8. Schulstufe abgeben!
Schüler/Schülerinnen, die bereits eine 9. oder 10. Schulstufe besuchen/besucht haben,
brauchen das Semesterzeugnis von der zurzeit besuchten Schule bzw. das Jahreszeugnis
der zuletzt besuchten Schule. Bitte immer Kopie und Original mitbringen.
Achtung nicht vergessen! Sollten bei der Voranmeldung noch andere Dokumente gefehlt
haben, bitte diese auch in Kopie mitbringen. Eine unvollständige Voranmeldung/Anmeldung
kann bei der Reihung nicht berücksichtigt werden.
Bekanntgabe der vorläufig*) aufgenommenen und aus
Platzmangel abgewiesenen Schüler/Schülerinnen
per Aushang am Schultor
14. März 2016
*) Sofern die gesetzlichen Aufnahmekriterien erfüllt sind.
Info für Bewerber/innen, die aus Platzmangel abgewiesen wurden
ABTEILUNG BERUFSBILDENDE SCHULEN
Wipplingerstraße 28, 1010 Wien
Wien, Februar 2016
Liebe Schülerin, lieber Schüler!
Liebe Erziehungsberechtigte!
Sollten Sie bis zum 21. März 2016 in Ihrer Wunschschule keinen vorläufigen Schulplatz
zugewiesen bekommen haben, dann haben Sie ab Dienstag, 24. März 2016 die
folgenden Möglichkeiten:
 Anmeldung an Schulen, an denen noch freie Plätze vorhanden sind.
 Vormerkung auf der Warteliste an allen anderen Schulen für jene Plätze, die zu
Beginn des neuen Unterrichtsjahres nicht in Anspruch genommen werden und
dann wieder zur Verfügung stehen.
 Anmeldung zum Besuch der Polytechnischen Schule zur Erfüllung der Schulpflicht.
 Bei bereits erfüllter Schulpflicht: Eintritt ins Berufsleben (Antritt einer Lehrstelle bzw.
einer der Maßnahmen der Ausbildungsgarantie bis 18)“
SSR Hotline: Tel: 52525 – 77332
Frau Heidelinde Rieder
Referentin für technische Schulen
SSR Hotline: Tel: 52525 – 77306
Frau Sabine Böhm
Referentin für kaufmännische Schulen
Mit freundlichen Grüßen
LSI HR DI Judith Wessely-Kirschke
Leiterin der Abteilung Berufsbildende Schulen
Weiteres Vorgehen für vorläufig*) aufgenommene
Schüler/Schülerinnen

Bitte beachten Sie, dass die Annahme des Schulplatzes verpflichtend ist. Sollten
Sie den Platz nicht annehmen wollen, ist dies nur durch eine Begründung gegenüber
der Schulbehörde 1. Instanz dem Stadtschulrat für Wien zulässig.

Aufgenommene Schüler/Schülerinnen müssen nach Bekanntgabe der Aufnahme die
Inanspruchnahme des Schulplatzes im Direktionssekretariat durch eine Unterschrift
bestätigen.
Montag, 14. März bis Mittwoch, 16. März 2016 von 8:00 bis 15:00 Uhr
Schüler/Schülerinnen, von denen wir innerhalb der angegebenen Frist keine Bestätigung
(Unterschrift) erhalten, verlieren ihren gesicherten Platz und er wird an einen/eine
wartenden/wartende Bewerber/ Bewerberin weitergegeben.

Abgabetermin der Schulerfolgsbestätigung für Schüler/ Schülerinnen aus einer
Hauptschule (HS), Kooperativen Mittelschule (KMS), Neuen Mittelschule (NMS),
Polytechnischen Schule (PS) oder einer ein- oder zweijährigen Fachmittelschule (FMS)
ist vom 20. bis 24. Juni 2016 von 8:00 bis 16:00 Uhr beim Portier der Schule oder per
Fax oder E-Mail an: [email protected]

Abgabetermin einer Kopie des Jahreszeugnisses für Schüler/ Schülerinnen aus der
Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) oder aus einer berufsbildenden mittleren
(BMS) bzw. berufsbildenden höheren Schule (BHS) ist am Freitag, 1. Juli 2016 von
8:00 bis 16:00 Uhr beim Portier der Schule oder per Fax oder E-Mail an:
[email protected]

Bekanntgabe der Schüler/Schülerinnen, die eine gesetzliche Aufnahmeprüfung
machen müssen ist am
Montag, 27. Juni 2016 ab 14:00 Uhr
per Aushang am Schultor
Gesetzliche Aufnahmekriterien siehe nächster Punkt!
Wann muss eine gesetzliche Aufnahmsprüfung gemacht werden?
Termine für die gesetzliche Aufnahmsprüfung
Die gesetzliche Aufnahmsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Sie umfasst den Stoff der 4. Klasse Hauptschule in den Gegenständen Deutsch, Mathematik,
Englisch. Die schriftliche Prüfung dauert eine Stunde, die mündliche höchstens 15 Minuten.
Schriftliche Aufnahmeprüfung:
Dienstag, 28. Juni 2016
Deutsch
08:30 Uhr
Englisch
10:30 Uhr
Mathematik
12:30 Uhr
(Taschenrechner und Geo-Dreieck mitnehmen)
Die Bekanntgabe des Ergebnisses, wer zur mündlichen Prüfung antreten muss, erfolgt um
ca. 14:00 Uhr. Die Anwesenheit eines/einer Erziehungsberechtigten ist unbedingt notwendig!
Mündliche Aufnahmeprüfung:
(für alle, die die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben)
Mittwoch, 29. Juni 2016
ab 9:00 Uhr
Bei der Bekanntgabe des Ergebnisses ist die Anwesenheit eines/einer Erziehungsberechtigten unbedingt notwendig!
Aushang der endgültigen Aufnahmelisten
Montag, 4. Juli 2016 ab 14:00 Uhr
werden die endgültigen Aufnahmelisten am Schultor ausgehängt!
Für alle aufgenommenen Schüler/Schülerinnen
beginnt der Unterricht am
Montag, 5. September 2016
um 10:15 Uhr
WICHTIG!
Am ersten Schultag muss jeder Schüler/jede Schülerin das Original und eine Kopie des
Jahreszeugnisses der vorangegangenen Schule beim Klassenvorstand/ bei der
Klassenvorständin abgeben!