45. GR 29.02.2016

Niederschrift
über die
45. Sitzung
des
GEMEINDERATES
am Montag, den 29. Februar 2016
im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen.
Vorsitzender:
Schriftführer:
1. Bürgermeister Hans Egger
Walter Neudecker
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anwesend waren:
2. Bürgermeister Richard Hütter
3. Bürgermeister Michael Lorenz
Doppler Claudia
Egger Julia
Gromoll Annelie
Heitauer Rudolf
Hess Wilfried
Holzner Peter
Hochreiter Robert
Kötzinger Michael
Maier Markus
Mailhammer Christian
Rieder Josef
Schneider Annette
Spannring Peter
Steinbacher Stefan
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entschuldigt abwesend waren: ------------------
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig.
Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht.
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A)
ÖFFENTLICHE SITZUNG
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594
17 : 0
Bestellung Senioren- und Behindertenbeauftragte der Gemeinde Inzell
Frau Uschi Schreiber und Herr Ralf Kotthaus haben sich bereit erklärt die Aufgabe
des Senioren- und Behindertenbeauftragten in der Gemeinde Inzell zu übernehmen.
Sie haben sich dem Gemeinderat kurz vorgestellt.
Der Vorsitzende bedankte sich für die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen.
Der kommunale Senioren/ Behindertenbeauftragte ist für alle Anliegen der Senioren
und die Anliegen der behinderten Menschen in der Gemeinde Inzell zuständig. Er
pflegt auch die Zusammenarbeit mit den in Inzell vertretenen Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppen und in der Behinderten- bzw. Seniorenarbeit tätigen Organisationen, mit dem gemeinsamen Ziel den Senioren und Behinderten ein kompetenter Ansprechpartner zu sein.
Weitere wichtige Aufgaben des Kommunalen Senioren/Behindertenbeauftragten
sind zum Beispiel:

die Belange der Senioren und der behinderten Menschen zu verdeutlichen und
Verständnis zu schaffen

die rechtzeitige Beteiligung der Senioren und der behinderten Menschen bei politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheidungen sicherzustellen

den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Ämtern, Einrichtungen, Verbänden
und Einzelpersonen zu gewährleisten

individuelle Beratung für Senioren und Menschen mit Behinderungen und deren
Angehörigen
Beschluss:
Frau Uschi Schreiber und Herr Ralf Kotthaus werden zu gemeinsamen Seniorenund Behindertenbeauftragten bestellt.
595
17 : 0
Beratung über den Haushalt 2016 der Gemeinde Inzell
Der Haushaltsentwurf wurde am 25.01.2016 vorbesprochen. Die dabei gemachten
Vorschläge und Anregungen wurden in den nun vorliegenden HH-Entwurf eingearbeitet. Der Haushalt mit allen Anlagen wurde dem Gemeinderat im Intranet rechtzeitig vor der Sitzung bekannt gegeben. Die Kämmerin, Frau Hardt, hat den Haushalt
umfassend erläutert und alle Fragen beantwortet.
Seitens des Gemeinderates wurde angemerkt, dass man froh sei, einen ausgeglichenen Haushalt bieten zu können, aber die strukturellen Defizite nicht vergessen
dürfe. Diese müssten in den nächsten Jahren unbedingt abgearbeitet werden, da die
Grundstücke in Gschwall Nord nur einmal verkauft werden können.
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Vom Bürgermeister wurde angemerkt, dass vor allem die deutlich erhöhte Schlüsselzuweisung sowie der Rechtsstreit in der Max Aicher Arena eine große Belastung
darstellen. Andererseits wurden notwendige Investitionen, z. B. im Straßenbau sowie
für die Zukunft, wie die Gasleitung und das BHKW in der Arena eingeplant. Er machte nochmals deutlich, dass weiterhin sehr sparsam gewirtschaftet werden muss und
nicht alle eingeplanten Ausgaben zwingend getätigt werden müssen.
596
17 : 0
Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Inzell 2016
Haushaltssatzung der Gemeinde Inzell,
Landkreis Traunstein,
für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
13.521.050 €
in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im Vermögenshaushalt
3.211.800 € ab.
in den Einnahmen und Ausgaben mit
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000 € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
335 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
400 v.H.
2. Gewerbesteuer
380 v.H.
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§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird
auf 2.200.000 € festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft.
597
17 : 0
Beschlussfassung über den Finanzplan 2015-2019
Zusammen mit dem Haushaltsplan ist jährlich ein Finanzplan aufzustellen, der neben
dem Vorjahr und dem aktuellen Planungsjahr auch die drei Folgejahre umfasst.
Der beiliegende Finanzplan beruht auf folgenden Annahmen:
Im Finanzplanungszeitraum muss grundsätzlich die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zur Finanzierung der laufenden Tilgung
der Kredite und anderer regelmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt erbracht
werden. Trotz stetig steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt kann nicht nur
die Mindestzuführung in den kommenden Haushaltsjahren erreicht werden. Trotzdem kann eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zukünftig nicht ausgeschlossen werden. In der Finanzplanung der kommenden Jahre werden bereits jetzt
große Investitionsmaßnahmen dargestellt. Unter anderem die Anschaffung eines
neuen Drehleiterfahrzeuges für die Feuerwehr Inzell, die Generalsanierung der
Grund- und Mittelschule Inzell, die Generalsanierung des Hallenbades im Badepark.
Die Sanierung der Gemeindestraße und damit verbunden die Sanierung der Wasser- und Abwasserversorgung bedarf ebenfalls jährliche Haushaltsmittel.
Ziel ist es die Investitionen mittels Förderprogramme und Beiträge zu finanzieren. Eine Entnahme der Rücklagen bzw. weitere Kreditaufnahmen können aber nicht ausgeschlossen werden. In der Finanzplanung sind für die Jahre 2016-2019 vorerst keine Kreditneuaufnahmen vor. Das Ziel sollte sein, die Kreditaufnahmen zukünftig zu
vermeiden und durch allgemeine Haushaltsmittel zu decken.
Beschluss:
Dem Finanzplan 2015-2019 wird zugestimmt.
598
17 : 0
Wasserversorgung Inzell;
Jahresabschluss 2014
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Auftrag der Gemeinde Inzell
den Jahresabschluss 2014 für das gemeindliche Wasserwerk erstellt.
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Der Jahresabschluss wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich im Intranet bekannt gegeben. Von der Kämmerin, Frau Hardt, wurde der Jahresabschluss nochmals erläutert.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
599
17 : 0
Bauantrag - Tekturantrag
Antrag zum Anbau eines Einfamilienhauses mit der Aufstockung der
bestehenden Lagerhalle und Umbau des bestehenden Carports und der
bestehenden Halle im Erdgeschoss, Flur-Nr. 995/ 5 und 995/6, Ortsteil Boden;
Beschreibung des Vorhabens:
Der Bauherr beantragt folgende Änderungen zum ursprünglichen und bereits genehmigten Bauantrag:
- Veränderung der Kubatur des Carports
- zusätzliche Lagerräume in Ebene 0 im Osten mit einer Verbindungstreppe zu Ebene 1
- die Nutzung des Flachdachs im Westen als Lagerfläche
- Einbau von Büroraum mit WC in Ebene 0
- zusätzliche Verbindungstreppe zwischen Halle Ebene 0 und Lager Ebene 1.
Die Außenhülle der geplanten Gebäude bleibt entsprechend der Baugenehmigung,
die tatsächlich vorhandenen Geschossflächen erhöhen sich.
Planungsrechtliche Situation:
Das beantragte Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichsatzung Boden und hält
die Festsetzungen ein. Das Vorhaben ist deshalb bauplanungsrechtlich zulässig.
Erschließung:
vorhanden
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Hinweis auf Baugenehmigung Nr. 767-2015 vom 22.10.2015
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.
600
16 : 0
GRM Maier Markus hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
1. Änderung des Bebauungsplanes „Niederachen“, Gemeinde Inzell;
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Behandlung der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen:
1. Bürgerbeteiligung
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur 1. Änderung
des Bebauungsplanes „Niederachen“ wurde vom 4.1.2016 bis 8.2.2016 durchgeführt. Die Durchführung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Inzell vom 18.12.2015,
Nr. 51, öffentlich bekannt gemacht.
In der Veröffentlichung wurde darauf hingewiesen, dass es jedermann möglich ist, in
die Planunterlagen Einsicht zu nehmen und hierüber unterrichtet zu werden. Auch
auf die Erteilung von Auskünften über die Zwecke und Ziele der Planung sowie über
die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung wurde verwiesen.
Während der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme bzw. Beschwerde zum Bebauungsplanverfahren eingegangen.
2. Frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden
Mit Schreiben vom 4.1.2016 wurden die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgefordert, frühzeitig zur Planung Stellung zu
nehmen und deren Belange mitzuteilen.
Folgende Fachbehörden haben keine Rückmeldung abgegeben. Es wird davon
ausgegangen, dass deren Belange nicht berührt werden:
- Markt Teisendorf
- Staatliches Bauamt
- Telekom
Folgende Fachbehörden haben schriftlich bekanntgegeben, sich zur Planung
nicht zu äußern, da deren Belange nicht beeinträchtigt sind bzw. bei denen
keine Abwägung durch den Gemeinderat erforderlich ist:
- Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 15.1.16
- Bund Naturschutz, Schreiben vom 2.2.2016
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 28.1.16 und vom
14.1.16
- Landratsamt Traunstein, Naturschutz, Schreiben vom 4.2.16
- Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz, Schreiben vom 22.1.16
- Gemeinde Schneizlreuth, Schreiben vom 21.1.16
- Handwerkskammer, Schreiben vom 20.1.16
- Bayer. Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.1.16
- Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 18.1.16
- Gemeinde Ruhpolding, Schreiben vom 7.1.16
- Vermessungsamt Traunstein, Schreiben vom 4.1.16
- Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt, Schreiben vom 12.1.16
- Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.1.16
- Bayernwerk, Schreiben vom 7.1.2016
- Gemeinde Siegsdorf, Schreiben vom 5.1.16
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Folgende Fachbehörden haben sich zur Planung geäußert und dazu Stellung
genommen:
1. Schreiben vom 9.2.2016, Kabel Deutschland
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben.
Wenn Interesse an einem Ausbau besteht, erstellt Kabel Deutschland ein entsprechendes Angebot. Kontaktadresse:
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Neubaugebiete KMU
Südwestpark 15
90449 Nürnberg
Ergebnis der Abwägung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Das Schreiben von Kabel Deutschland wird dem
Träger des geplanten Bauvorhabens zugesandt.
2. Schreiben vom 29.1.2016, Landesamt für Denkmalpflege
Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der
Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere
Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen.
Ergebnis der Abwägung:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz wird dem Träger des geplanten Bauvorhabens zugesandt.
3. Schreiben vom 28.1.2016, Landratsamt Traunstein, Bauaufsichtsbehörde
Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Um Überprüfung und Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten:
- Der Grenzverlauf des Änderungsbereiches zu Fl.-Nr. 1138 ist innerhalb des Planausschnittes zu prüfen.
- Die Festsetzung Nr. 3 ist zur Frage Art. 6 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 3 BayBO zu ergänzen.
- Die Bedeutung der grauen Hinterlegung der Freiflächen ist unklar.
- Für die Festlegung der Höhe OK FFB des geplanten Gebäudes wird Bezug auf die
OK FFB des östlich benachbarten Wohnhauses genommen. Das ist zwar zur
Vermittlung einer Vorstellung von der Höhenlage sinnvoll, sollte aber mit Angabe
der entsprechenden Höhenkote definiert werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Planungsstand das Gebäude
über die Fl.-Nr. 1110/1 noch an eine öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen ist.
Sofern eine Zufahrt privatrechtlich geregelt werden soll bzw. muss, sollte zum allgemeinen Verständnis eine vollständige Erschließung bis zur öffentlichen Verkehrsfläche dargestellt werden.
Ergebnis der Abwägung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt.
Die Antragsteller werden informiert.
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4. Schreiben vom 27.1.2016, Wasserwirtschaftsamt
Grundsätzlich besteht Einverständnis.
Es wird der Ansatz befürwortet, das Regenwasser von den befestigten Flächen so
gut es geht auf dem Grundstück zu versickern bzw. über eine Regenrückhalteeinrichtung gedrosselt in den Untergrund einzuleiten.
Bei der Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser sind für den vorsorgenden Gewässerschutz jedoch bestimmte Regeln einzuhalten.
Die Rechtsgrundlage hierfür sind die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
sowie die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) bzw. in ein Oberflächengewässer
(TRENOG).
Neben der Wassermenge ist auch die Wasserqualität zu prüfen und ausreichend zu
berücksichtigen. Die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 153 und Arbeitsblatt
DWA-A 138 sind einzuhalten.
Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist eine wasserrechtliche Genehmigung mit
entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt zu beantragen.
Bei Starkregen besteht grundsätzlich die Gefahr von Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser. Bei Extremereignissen kann nicht ausgeschlossen
werden, dass es zu Überflutungen durch den Sulzbach kommt. Es wird empfohlen,
weitere Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich dagegen vorzunehmen.
Je nach Größe und Lage des Baukörpers kann wild abfließendes Oberflächenwasser gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für
Ober- bzw. Unterlieger führt. Es wird empfohlen, §37 WHG entsprechend zu berücksichtigen.
Bodenverunreinigungen können direkte Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub usw. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen.
Es wird empfohlen, den aktuellsten Informationsstand zu potentiellen, punktuellen
Bodenverunreinigungen beim LRA Traunstein einzuholen.
Befinden sich im Planungsgebiet Altlastenverdachtsflächen, sollten die erforderlichen
Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den
Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach VSU beauftragt werden.
Ergebnis der Abwägung
Die Anforderungen werden geprüft. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller wird entsprechend informiert.
5. Schreiben vom 15.1.2016, Landratsamt Traunstein Wasserrecht
Die Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik
zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. die Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung ist durch den Bauherrn zu prüfen.
Ergebnis der Abwägung
Die Anforderungen werden geprüft, siehe auch Schreiben WWA. Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis.
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6. Schreiben vom 13.1.2016, Stromversorgung Inzell
Das geplante Grundstück kann aus dem bestehenden Versorgungsnetz der SVI angeschlossen werden. Für die Trasse der Kabelverlegung und für die Aufstellung einer erforderlichen Hausanschlusssäule muss von den Grundstückseignern ein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Kabelgrabarbeiten auf dem
Privatgrund sind vom Veranlasser zu tragen.
Ergebnis der Abwägung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller erhält die Information.
7. Schreiben vom 8.2.2016, Gemeinde Inzell
Für die Errichtung des geplanten Gebäudes sind zur Erschließung verschiedene Leitungsverlegungen erforderlich. Eine durch das Grundstück verlaufende Hauptwasserleitung muss umgelegt werden. Für den Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ist eine neue Stichleitung zu verlegen.
Die Abstimmung erfolgte bereits mit dem gemeindlichen Klär- und Wasserwerk.
Möglicherweise ist für die Entwässerung eine Hausdruckanlage vorzusehen. Ein
prüffähiger Entwässerungsplan für das geplante Gebäude ist zeitnah durch den Antragsteller vorzulegen.
Ergebnis der Abwägung
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller erhält Planskizzen zur Leitungsverlegung. Die Kostenübernahme ist zwischen Antragsteller und Gemeinde zu vereinbaren.
Gemeinderatsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Abwägung aus der frühzeitigen Bürgerund Behördenbeteiligung. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt.
Das Verfahren kann anschließend mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt werden.
601
17 : 0
Bauantrag
Nutzungsänderung des bestehenden Gasthofes „Zwing“ vom Gewerbebetrieb
mit einer Wohnung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf Flur-Nr. 1309,
Gemarkung Inzell, Reichenhaller Str. 100
Beschreibung des Vorhabens:
Der Antragsteller plant die Umnutzung des ehemaligen Café Zwing in ein Wohnhaus.
Dazu sollen die vorhandenen Räumlichkeiten in zwei abgeschlossene Wohneinheiten mit jeweils separatem Zugang umgebaut werden. Der Gebäudegrundriss bleibt
unverändert. Eine Außentreppe sowie Balkone im Obergeschoss und im Dachgeschoss sollen ergänzt werden.
Planungsrechtliche Situation:
Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB als
Vorhaben im Einzelfall zu behandeln. Es werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Erschließung ist vorhanden.
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Erschließung:
Die Erschließung ist vorhanden.
Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
keine
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt.
602
17 : 0
Informationen und Anfragen
a) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die Gründe zur Geheimhaltung nicht mehr bestehen, wurden bekannt gegeben. Es handelt sich um den
Beschluss
Nr. 589
Max Aicher Arena
Anpassung der Nutzungsgebühren
Nr. 590
Kläranlage Inzell;
Vergabe elektrotechnischer Anlage Vorklärbeckenreinigung
Nr. 591
Protokollgenehmigung der 44. Sitzung
Nr. 593
Beschluss über die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die Gründe zur Geheimhaltung nicht mehr
bestehen.
b) Zur Teilnahme der Gemeinde Inzell am geplanten Naturpark wurde nochmals
klargestellt, dass der Bauernobmann keine Bedenken hat, da keine landwirtschaftlichen Flächen in Inzell betroffen sind.
c) Vom Vorsitzenden wurde ein Sachstandsbericht zur ARGE Max Aicher Arena gegeben. Dieser liegt als Anlage dem Protokoll bei.
d) Der neue Bauhof soll nach Fertigstellung durch den Gemeinderat besichtigt werden, dabei ist auch eine Einweihung durch den Pfarrer geplant.
B)
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
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Vorsitzender:
Niederschriftführer