Niederschrift über die 45. Sitzung des GEMEINDERATES am Montag, den 29. Februar 2016 im Sitzungssaal des Rathauses in Inzell ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sämtliche 17 Mitglieder des Gemeinderates waren ordnungsgemäß eingeladen. Vorsitzender: Schriftführer: 1. Bürgermeister Hans Egger Walter Neudecker ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anwesend waren: 2. Bürgermeister Richard Hütter 3. Bürgermeister Michael Lorenz Doppler Claudia Egger Julia Gromoll Annelie Heitauer Rudolf Hess Wilfried Holzner Peter Hochreiter Robert Kötzinger Michael Maier Markus Mailhammer Christian Rieder Josef Schneider Annette Spannring Peter Steinbacher Stefan ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Entschuldigt abwesend waren: ------------------ ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Sitzungseinladung erfolgte ordnungsgemäß und rechtzeitig. Die Tagesordnung wurde an der Gemeindetafel bekannt gemacht. 2 A) ÖFFENTLICHE SITZUNG ==================== 594 17 : 0 Bestellung Senioren- und Behindertenbeauftragte der Gemeinde Inzell Frau Uschi Schreiber und Herr Ralf Kotthaus haben sich bereit erklärt die Aufgabe des Senioren- und Behindertenbeauftragten in der Gemeinde Inzell zu übernehmen. Sie haben sich dem Gemeinderat kurz vorgestellt. Der Vorsitzende bedankte sich für die Bereitschaft, das Amt zu übernehmen. Der kommunale Senioren/ Behindertenbeauftragte ist für alle Anliegen der Senioren und die Anliegen der behinderten Menschen in der Gemeinde Inzell zuständig. Er pflegt auch die Zusammenarbeit mit den in Inzell vertretenen Wohlfahrtsorganisationen, Selbsthilfegruppen und in der Behinderten- bzw. Seniorenarbeit tätigen Organisationen, mit dem gemeinsamen Ziel den Senioren und Behinderten ein kompetenter Ansprechpartner zu sein. Weitere wichtige Aufgaben des Kommunalen Senioren/Behindertenbeauftragten sind zum Beispiel: die Belange der Senioren und der behinderten Menschen zu verdeutlichen und Verständnis zu schaffen die rechtzeitige Beteiligung der Senioren und der behinderten Menschen bei politischen Entscheidungen und Verwaltungsentscheidungen sicherzustellen den Informationsfluss zwischen allen beteiligten Ämtern, Einrichtungen, Verbänden und Einzelpersonen zu gewährleisten individuelle Beratung für Senioren und Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Beschluss: Frau Uschi Schreiber und Herr Ralf Kotthaus werden zu gemeinsamen Seniorenund Behindertenbeauftragten bestellt. 595 17 : 0 Beratung über den Haushalt 2016 der Gemeinde Inzell Der Haushaltsentwurf wurde am 25.01.2016 vorbesprochen. Die dabei gemachten Vorschläge und Anregungen wurden in den nun vorliegenden HH-Entwurf eingearbeitet. Der Haushalt mit allen Anlagen wurde dem Gemeinderat im Intranet rechtzeitig vor der Sitzung bekannt gegeben. Die Kämmerin, Frau Hardt, hat den Haushalt umfassend erläutert und alle Fragen beantwortet. Seitens des Gemeinderates wurde angemerkt, dass man froh sei, einen ausgeglichenen Haushalt bieten zu können, aber die strukturellen Defizite nicht vergessen dürfe. Diese müssten in den nächsten Jahren unbedingt abgearbeitet werden, da die Grundstücke in Gschwall Nord nur einmal verkauft werden können. 3 Vom Bürgermeister wurde angemerkt, dass vor allem die deutlich erhöhte Schlüsselzuweisung sowie der Rechtsstreit in der Max Aicher Arena eine große Belastung darstellen. Andererseits wurden notwendige Investitionen, z. B. im Straßenbau sowie für die Zukunft, wie die Gasleitung und das BHKW in der Arena eingeplant. Er machte nochmals deutlich, dass weiterhin sehr sparsam gewirtschaftet werden muss und nicht alle eingeplanten Ausgaben zwingend getätigt werden müssen. 596 17 : 0 Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Inzell 2016 Haushaltssatzung der Gemeinde Inzell, Landkreis Traunstein, für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt 13.521.050 € in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt 3.211.800 € ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 500.000 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 335 v.H. b) für die Grundstücke (B) 400 v.H. 2. Gewerbesteuer 380 v.H. 4 §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird auf 2.200.000 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2016 in Kraft. 597 17 : 0 Beschlussfassung über den Finanzplan 2015-2019 Zusammen mit dem Haushaltsplan ist jährlich ein Finanzplan aufzustellen, der neben dem Vorjahr und dem aktuellen Planungsjahr auch die drei Folgejahre umfasst. Der beiliegende Finanzplan beruht auf folgenden Annahmen: Im Finanzplanungszeitraum muss grundsätzlich die Mindestzuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zur Finanzierung der laufenden Tilgung der Kredite und anderer regelmäßiger Ausgaben im Vermögenshaushalt erbracht werden. Trotz stetig steigenden Ausgaben im Verwaltungshaushalt kann nicht nur die Mindestzuführung in den kommenden Haushaltsjahren erreicht werden. Trotzdem kann eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage zukünftig nicht ausgeschlossen werden. In der Finanzplanung der kommenden Jahre werden bereits jetzt große Investitionsmaßnahmen dargestellt. Unter anderem die Anschaffung eines neuen Drehleiterfahrzeuges für die Feuerwehr Inzell, die Generalsanierung der Grund- und Mittelschule Inzell, die Generalsanierung des Hallenbades im Badepark. Die Sanierung der Gemeindestraße und damit verbunden die Sanierung der Wasser- und Abwasserversorgung bedarf ebenfalls jährliche Haushaltsmittel. Ziel ist es die Investitionen mittels Förderprogramme und Beiträge zu finanzieren. Eine Entnahme der Rücklagen bzw. weitere Kreditaufnahmen können aber nicht ausgeschlossen werden. In der Finanzplanung sind für die Jahre 2016-2019 vorerst keine Kreditneuaufnahmen vor. Das Ziel sollte sein, die Kreditaufnahmen zukünftig zu vermeiden und durch allgemeine Haushaltsmittel zu decken. Beschluss: Dem Finanzplan 2015-2019 wird zugestimmt. 598 17 : 0 Wasserversorgung Inzell; Jahresabschluss 2014 Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat im Auftrag der Gemeinde Inzell den Jahresabschluss 2014 für das gemeindliche Wasserwerk erstellt. 5 Der Jahresabschluss wurde dem Gemeinderat vollinhaltlich im Intranet bekannt gegeben. Von der Kämmerin, Frau Hardt, wurde der Jahresabschluss nochmals erläutert. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. 599 17 : 0 Bauantrag - Tekturantrag Antrag zum Anbau eines Einfamilienhauses mit der Aufstockung der bestehenden Lagerhalle und Umbau des bestehenden Carports und der bestehenden Halle im Erdgeschoss, Flur-Nr. 995/ 5 und 995/6, Ortsteil Boden; Beschreibung des Vorhabens: Der Bauherr beantragt folgende Änderungen zum ursprünglichen und bereits genehmigten Bauantrag: - Veränderung der Kubatur des Carports - zusätzliche Lagerräume in Ebene 0 im Osten mit einer Verbindungstreppe zu Ebene 1 - die Nutzung des Flachdachs im Westen als Lagerfläche - Einbau von Büroraum mit WC in Ebene 0 - zusätzliche Verbindungstreppe zwischen Halle Ebene 0 und Lager Ebene 1. Die Außenhülle der geplanten Gebäude bleibt entsprechend der Baugenehmigung, die tatsächlich vorhandenen Geschossflächen erhöhen sich. Planungsrechtliche Situation: Das beantragte Vorhaben liegt im Bereich der Außenbereichsatzung Boden und hält die Festsetzungen ein. Das Vorhaben ist deshalb bauplanungsrechtlich zulässig. Erschließung: vorhanden Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: Hinweis auf Baugenehmigung Nr. 767-2015 vom 22.10.2015 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 600 16 : 0 GRM Maier Markus hat gem. Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Niederachen“, Gemeinde Inzell; 6 Behandlung der während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen: 1. Bürgerbeteiligung Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Niederachen“ wurde vom 4.1.2016 bis 8.2.2016 durchgeführt. Die Durchführung wurde im Amtsblatt der Gemeinde Inzell vom 18.12.2015, Nr. 51, öffentlich bekannt gemacht. In der Veröffentlichung wurde darauf hingewiesen, dass es jedermann möglich ist, in die Planunterlagen Einsicht zu nehmen und hierüber unterrichtet zu werden. Auch auf die Erteilung von Auskünften über die Zwecke und Ziele der Planung sowie über die Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung wurde verwiesen. Während der Bürgerbeteiligung ist keine Stellungnahme bzw. Beschwerde zum Bebauungsplanverfahren eingegangen. 2. Frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden Mit Schreiben vom 4.1.2016 wurden die zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch aufgefordert, frühzeitig zur Planung Stellung zu nehmen und deren Belange mitzuteilen. Folgende Fachbehörden haben keine Rückmeldung abgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass deren Belange nicht berührt werden: - Markt Teisendorf - Staatliches Bauamt - Telekom Folgende Fachbehörden haben schriftlich bekanntgegeben, sich zur Planung nicht zu äußern, da deren Belange nicht beeinträchtigt sind bzw. bei denen keine Abwägung durch den Gemeinderat erforderlich ist: - Industrie- und Handelskammer, Schreiben vom 15.1.16 - Bund Naturschutz, Schreiben vom 2.2.2016 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 28.1.16 und vom 14.1.16 - Landratsamt Traunstein, Naturschutz, Schreiben vom 4.2.16 - Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz, Schreiben vom 22.1.16 - Gemeinde Schneizlreuth, Schreiben vom 21.1.16 - Handwerkskammer, Schreiben vom 20.1.16 - Bayer. Landesamt für Umwelt, Schreiben vom 20.1.16 - Bayer. Bauernverband, Schreiben vom 18.1.16 - Gemeinde Ruhpolding, Schreiben vom 7.1.16 - Vermessungsamt Traunstein, Schreiben vom 4.1.16 - Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt, Schreiben vom 12.1.16 - Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.1.16 - Bayernwerk, Schreiben vom 7.1.2016 - Gemeinde Siegsdorf, Schreiben vom 5.1.16 7 Folgende Fachbehörden haben sich zur Planung geäußert und dazu Stellung genommen: 1. Schreiben vom 9.2.2016, Kabel Deutschland Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Interesse an einem Ausbau besteht, erstellt Kabel Deutschland ein entsprechendes Angebot. Kontaktadresse: Vodafone Kabel Deutschland GmbH Neubaugebiete KMU Südwestpark 15 90449 Nürnberg Ergebnis der Abwägung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Das Schreiben von Kabel Deutschland wird dem Träger des geplanten Bauvorhabens zugesandt. 2. Schreiben vom 29.1.2016, Landesamt für Denkmalpflege Es wird darauf hingewiesen, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 DSchG unterliegen. Ergebnis der Abwägung: Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Das Schreiben des Landesamtes für Denkmalschutz wird dem Träger des geplanten Bauvorhabens zugesandt. 3. Schreiben vom 28.1.2016, Landratsamt Traunstein, Bauaufsichtsbehörde Es besteht grundsätzlich Einverständnis. Um Überprüfung und Überarbeitung folgender Punkte wird gebeten: - Der Grenzverlauf des Änderungsbereiches zu Fl.-Nr. 1138 ist innerhalb des Planausschnittes zu prüfen. - Die Festsetzung Nr. 3 ist zur Frage Art. 6 Abs. 5 Satz 1 oder Satz 3 BayBO zu ergänzen. - Die Bedeutung der grauen Hinterlegung der Freiflächen ist unklar. - Für die Festlegung der Höhe OK FFB des geplanten Gebäudes wird Bezug auf die OK FFB des östlich benachbarten Wohnhauses genommen. Das ist zwar zur Vermittlung einer Vorstellung von der Höhenlage sinnvoll, sollte aber mit Angabe der entsprechenden Höhenkote definiert werden. - Es wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Planungsstand das Gebäude über die Fl.-Nr. 1110/1 noch an eine öffentliche Verkehrsfläche angeschlossen ist. Sofern eine Zufahrt privatrechtlich geregelt werden soll bzw. muss, sollte zum allgemeinen Verständnis eine vollständige Erschließung bis zur öffentlichen Verkehrsfläche dargestellt werden. Ergebnis der Abwägung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt. Die Antragsteller werden informiert. 8 4. Schreiben vom 27.1.2016, Wasserwirtschaftsamt Grundsätzlich besteht Einverständnis. Es wird der Ansatz befürwortet, das Regenwasser von den befestigten Flächen so gut es geht auf dem Grundstück zu versickern bzw. über eine Regenrückhalteeinrichtung gedrosselt in den Untergrund einzuleiten. Bei der Behandlung und Ableitung von Niederschlagswasser sind für den vorsorgenden Gewässerschutz jedoch bestimmte Regeln einzuhalten. Die Rechtsgrundlage hierfür sind die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung sowie die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) bzw. in ein Oberflächengewässer (TRENOG). Neben der Wassermenge ist auch die Wasserqualität zu prüfen und ausreichend zu berücksichtigen. Die Anforderungen des Merkblattes DWA-M 153 und Arbeitsblatt DWA-A 138 sind einzuhalten. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, ist eine wasserrechtliche Genehmigung mit entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt zu beantragen. Bei Starkregen besteht grundsätzlich die Gefahr von Überflutungen durch wild abfließendes Oberflächenwasser. Bei Extremereignissen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu Überflutungen durch den Sulzbach kommt. Es wird empfohlen, weitere Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich dagegen vorzunehmen. Je nach Größe und Lage des Baukörpers kann wild abfließendes Oberflächenwasser gegebenenfalls so verändert werden, dass dies zu nachteiligen Auswirkungen für Ober- bzw. Unterlieger führt. Es wird empfohlen, §37 WHG entsprechend zu berücksichtigen. Bodenverunreinigungen können direkte Auswirkungen auf Mensch, Pflanze, Grundwasser und Gewässer haben und müssen ggf. auch bezüglich der Planung der Niederschlagswasserentsorgung im Falle der Versickerung berücksichtigt werden. Weiterhin können Auffüllungen z.B. mit Bauschutt, belastetem Aushub usw. zu erheblichen Entsorgungskosten bei Baumaßnahmen führen. Es wird empfohlen, den aktuellsten Informationsstand zu potentiellen, punktuellen Bodenverunreinigungen beim LRA Traunstein einzuholen. Befinden sich im Planungsgebiet Altlastenverdachtsflächen, sollten die erforderlichen Untersuchungsschritte im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Mit den Untersuchungen sollten nur Sachverständige und Untersuchungsstellen mit einer Zulassung nach VSU beauftragt werden. Ergebnis der Abwägung Die Anforderungen werden geprüft. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller wird entsprechend informiert. 5. Schreiben vom 15.1.2016, Landratsamt Traunstein Wasserrecht Die Anlagen der Niederschlagswasserbeseitigung sind nach dem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Die Erlaubnispflicht bzw. die Anwendbarkeit der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung ist durch den Bauherrn zu prüfen. Ergebnis der Abwägung Die Anforderungen werden geprüft, siehe auch Schreiben WWA. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. 9 6. Schreiben vom 13.1.2016, Stromversorgung Inzell Das geplante Grundstück kann aus dem bestehenden Versorgungsnetz der SVI angeschlossen werden. Für die Trasse der Kabelverlegung und für die Aufstellung einer erforderlichen Hausanschlusssäule muss von den Grundstückseignern ein entsprechender Raum zur Verfügung gestellt werden. Die Kabelgrabarbeiten auf dem Privatgrund sind vom Veranlasser zu tragen. Ergebnis der Abwägung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller erhält die Information. 7. Schreiben vom 8.2.2016, Gemeinde Inzell Für die Errichtung des geplanten Gebäudes sind zur Erschließung verschiedene Leitungsverlegungen erforderlich. Eine durch das Grundstück verlaufende Hauptwasserleitung muss umgelegt werden. Für den Anschluss an den öffentlichen Schmutzwasserkanal ist eine neue Stichleitung zu verlegen. Die Abstimmung erfolgte bereits mit dem gemeindlichen Klär- und Wasserwerk. Möglicherweise ist für die Entwässerung eine Hausdruckanlage vorzusehen. Ein prüffähiger Entwässerungsplan für das geplante Gebäude ist zeitnah durch den Antragsteller vorzulegen. Ergebnis der Abwägung Der Gemeinderat nimmt Kenntnis. Der Antragsteller erhält Planskizzen zur Leitungsverlegung. Die Kostenübernahme ist zwischen Antragsteller und Gemeinde zu vereinbaren. Gemeinderatsbeschluss: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Abwägung aus der frühzeitigen Bürgerund Behördenbeteiligung. Der Plan und die dazugehörigen Textteile werden entsprechend überarbeitet bzw. ergänzt. Das Verfahren kann anschließend mit der öffentlichen Auslegung fortgeführt werden. 601 17 : 0 Bauantrag Nutzungsänderung des bestehenden Gasthofes „Zwing“ vom Gewerbebetrieb mit einer Wohnung in ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten auf Flur-Nr. 1309, Gemarkung Inzell, Reichenhaller Str. 100 Beschreibung des Vorhabens: Der Antragsteller plant die Umnutzung des ehemaligen Café Zwing in ein Wohnhaus. Dazu sollen die vorhandenen Räumlichkeiten in zwei abgeschlossene Wohneinheiten mit jeweils separatem Zugang umgebaut werden. Der Gebäudegrundriss bleibt unverändert. Eine Außentreppe sowie Balkone im Obergeschoss und im Dachgeschoss sollen ergänzt werden. Planungsrechtliche Situation: Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und ist nach §35 Abs. 2 BauGB als Vorhaben im Einzelfall zu behandeln. Es werden keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Erschließung ist vorhanden. 10 Erschließung: Die Erschließung ist vorhanden. Nachbarliche Einwände: Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Beurteilung/Auflagen/Bedingungen: keine Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag wird hergestellt. 602 17 : 0 Informationen und Anfragen a) Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die Gründe zur Geheimhaltung nicht mehr bestehen, wurden bekannt gegeben. Es handelt sich um den Beschluss Nr. 589 Max Aicher Arena Anpassung der Nutzungsgebühren Nr. 590 Kläranlage Inzell; Vergabe elektrotechnischer Anlage Vorklärbeckenreinigung Nr. 591 Protokollgenehmigung der 44. Sitzung Nr. 593 Beschluss über die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die Gründe zur Geheimhaltung nicht mehr bestehen. b) Zur Teilnahme der Gemeinde Inzell am geplanten Naturpark wurde nochmals klargestellt, dass der Bauernobmann keine Bedenken hat, da keine landwirtschaftlichen Flächen in Inzell betroffen sind. c) Vom Vorsitzenden wurde ein Sachstandsbericht zur ARGE Max Aicher Arena gegeben. Dieser liegt als Anlage dem Protokoll bei. d) Der neue Bauhof soll nach Fertigstellung durch den Gemeinderat besichtigt werden, dabei ist auch eine Einweihung durch den Pfarrer geplant. B) NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG ========================= Vorsitzender: Niederschriftführer
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