Flugplatz-Ordnung 1.) Halter des Fluggeländes ist der Flugsportverein Versmold e.V. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. 2.) Das Fluggelände ist ohne Ausnahme nur für Elektro- und Segelflugmodelle bis 5 kg Abfluggewicht zugelassen. 3.) Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit –insbesondere von Personen- und die Ordnung nicht beeinträchtigt werden. 4.) Befinden sich mehr als drei Flugmodelle auf dem Gelände, ist ein Flugleiter zu bestimmen. Dies ist durch Eintragung in das Flugbuch zu dokumentieren. 5.) Sender dürfen nur eingeschaltet werden, wenn durch eine Frequenzüberwachung die Kanalfreiheit gewährleistet ist. Dies erfolgt durch Anbringen einer Namensplakette an der Frequenztafel. 6.) Sender, für die keine Zulassung nachgewiesen werden kann, dürfen nicht betrieben werden. 7.) Der Versicherungsnachweis ist ständig mit zu führen und kann durch den Vorstand jederzeit kontrolliert werden. 8.) Elektroflugmodelle müssen von der gemähten Piste aus gestartet werden. 9.) Start- und Landevorgänge sind anzukündigen. 10.) Das Überfliegen des KFZ-Abstellplatzes und evtl. vorhandener Zuschauerzonen ist strengstens verboten. 11.) Gastflieger sind jederzeit willkommen und müssen auf die bestehende Flugplatzordnung hingewiesen werden. FLUGSPORTVEREIN VERSMOLD e.V. Der Vorstand
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