Ihr BKK exklusiv Ausgabe 2/ 2015 Magazin W ENIG G BEITRA M EHR G LEISTUN Auf einen Blick Organspende Vorsicht “Mogelpackung” Auch mal in den sauren Apfel beißen Was tun bei Arbeitsunfähigkeit? 24-Stundenjob als Normalfall? BKK exklusiv Spitze bei Leistung und Service www.bkkexklusiv.de Pubertät BKK exklusiv „Wir vertrauen einer Krankenkasse mit den besten Leistungen und hervorragendem Service.“ WENIG G BEITRA MEHR G LEISTUN S p i t z e BKK exklusiv b e i L e i s t u n g u n d S e r v i c e ÜBER UR 1.000 E ZUSATZ GEN LEISTUN Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der Sommer neigt sich dem Ende zu und der Herbst steht vor der Tür. Wie überall hat aber jeder Zeitabschnitt seine positiven wie negativen Seiten. So auch in der Gesundheitspolitik. Da die nächste Bundestagswahl gar nicht mehr weit entfernt ist, schnürt Gesundheitsminister Gröhe ein Paket nach dem nächsten. Versorgungsstärkungsgesetz, Präventionsgesetz usw., für alles gibt es einen Namen. Dumm nur, dass diese Projekte zwar Leistungserweiterungen enthalten, aber auch alle viel Geld kosten. Bei dem derzeit festgeschriebenen Beitragsanteil der Arbeitgeber sind diese dann allein von den Mitgliedern zu zahlen. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Kosten entwickeln und ob die eigentlich geplante Rücknahme der Kürzung des Bundeszuschusses für den Gesundheitsfonds tatsächlich erfolgt. Impressum Herausgeber: BKK exklusiv Zum Blauen See 7 31275 Lehrte Redaktion: Carsten Schröter Petra Maelecke Gestaltung: SOL Design, Hameln Fotos: BKK exklusiv thinkstockphotos.com Druck: SOL Design, Hameln Erscheinungsweise: viermal pro Jahr Bezugsquelle: Seite In dieser Ausgabe haben wir Ihnen wieder eine Mischung aus Informationen und Gesundheitsthemen zusammengestellt und ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre unseres Magazins. Ihr Carsten Schröter Vorstand Ab 01.11.2015 einheitliche Postleitzahl Ab 01. November 2015 wird die BKK exklusiv das sogenannte papierlose Büro einführen. Sämtliche Eingangspost wird dann in einem Scanverfahren digitalisiert. Voraussetzung dafür ist die Zusammenführung der Posteingänge. Die neue Postadresse ab 01.11.2015: BKK exklusiv, 31273 Lehrte Bisher war es unerheblich, ob Sie die Post an unsere Hausadressen oder die Postfächer in Lehrte und Bremen gesendet haben. In Zukunft benötigen wir aber Ihre Mithilfe. Egal an wen Sie Ihre Post senden wollen, Zentrale, Servicecenter Lehrte oder Bremen, oder z.Hd. einiger Mitarbeiter. Bitte verwenden Sie ab 01.11.2015 ausschließlich unsere zentrale Postadresse. Dafür herzlichen Dank. direkt beim Herausgeber Inhalt 4 Vorsicht “Mogelpackung” 6 Jahresabschluss 2014 8 Auch mal in den sauren Apfel beißen 9 Befreiung im Voraus für 2016 9 Wenn die Mitgliedschaft endet 10 Was tun bei Arbeitsunfähigkeit? 11 24-Stundenjob als Normalfall? 12 Pubertät 15 Gesund beginnt im Mund 16 Organspende 18 Ihr Team – bei uns zählt der Mensch 3 Vorsicht “Mogelpackung” Werbeprospekte mit knackigen Aussagen, .... ... die zum Kauf oder Vertragsabschluss animieren sollen, sind heutzutage viel verbreitet. Allerdings sind sie meistens mit vielen kleinen Fußnoten garniert. Die zusätzlichen Informationen finden Sie dann in Schriftgrößen, die selbst mit einer Lupe für Normalsichtige schwer zu lesen sind und so manchen Fallstrick enthalten. Auch Krankenkassen schrecken inzwischen zur Kundengewinnung vor solchen “Mogelpackungen” nicht zurück. „Bei uns gibt es die kostenfreie Familienversicherung“ kann einem Flyer mit sogenannten Zusatzleistungen einer Krankenkasse entnommen werden. Zwar ist die kostenfreie Familienversicherung gesetzlich geregelt und somit bei allen Kassen in gleicher Form im Angebot. Aber man kann ja mal versuchen, dem Kunden weiß zu machen, dass dieses eine Besonderheit der eigenen Institution ist. Leistung mit Beschränkung Auch beim Leistungsangebot geht es beim gleichen An- 4 bieter in die Vollen. Einzelne Zusatzleistungen werden mit dem Slogan „bis zu 250 Euro“ beworben. Der Verbraucher muss oder soll tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass er Angebote wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen, usw. jeweils bis zu 250 Euro erhält. Doch weit gefehlt. Dem „Kleingedruckten“ ist zu entnehmen, dass nur 80% der Rechnungsbeträge über- BKK exklusiv leistet direkt Als Kunde der BKK exklusiv erhalten Sie das komplette Zusatzleistungsprogramm ohne Verrechnung mit anderen Leistungen. Auch das Bonussystem führt zu einer echten Erstattung und wird nicht für den „Einkauf“ von Zusatzleistungen verlangt. Unser komplettes Leistungsangebot finden Sie unter www.bkkexklusiv.de nommen werden. Außerdem gibt es alle Zusatzleistungen addiert nur bis zu 250 Euro insgesamt. Hat der Kunde dieser Kasse besipielsweise 250 Euro als Zuschuss für Osteopathie erhalten, schaut er bei allen anderen anrechenbaren Zusatzleistungen in die Röhre und sieht keinen Cent. Davon sagen die adrett gekleideten Kundengewinnungsexperten aber nichts, wie wir selbst am Informationsstand einer Kasse bei der Messe ABF in Hannover testen konnten. Erst auf Nachfrage räumte der Außendienstmitarbeiter die Kürzung auf 80% und auch die Anrechnung der Leistungen untereinander ein. Satzungen sind maßgebend Nicht die Werbeaussagen sind maßgebend, sondern einzig und allein die Satzungen der jeweiligen Kassen. Dort sind die Zusatzleistungen geregelt. Zwar hat im Regelfall jede Kasse ihre Satzung im Internet veröffentlicht, aber seien wir ehrlich: Welcher Verbraucher steigt so tief ein? Bei genauem Studium der Satzungen reibt man sich mancherorts die Augen, denn viele Werbeaussagen relativieren sich, wenn man in die Satzung schaut. Einige Kassen geizen geradezu mit Zusatzleistungen, auch wenn ihre Werbebotschaften oder Außendienstmitarbeiter Anderes verkünden. Leistung als Bonus Eine große bundesweite Kasse, die in der Vergangenheit mit einer Prämienausschüttung viele neue Versicherte anlockte, geht noch dreister vor. Über Radio und Fernsehen wurde gerade jüngst verkündet, dass die Bezuschussung der Apple Watch geplant sei (Anmerkung: Das Bundesversicherungsamt als Aufsicht der Kasse hat das bisher – Stand August 2015 – nicht genehmigt). Man verschweigt aber, dass dafür erst einmal die Punktzahl im Gesundheitsbonus voll erreicht werden muss. Erst wenn jede Menge Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten nachgewiesen wird, kann ein Gutschein für Zusatzleistungen beantragt werden. Auch andere Zusatzleistungen wie z.B. Zuschüsse zur professionellen Zahnpflege sind erst möglich, wenn der Bonus erfüllt ist. Was als geschicktes Kundenbindungsprogramm gedacht ist, wird für die Versicherten nicht nur hochkompliziert, sondern auch wenig lukrativ. Wählt er den Gesundheitsgutschein, bekommt er keine Bonusprämie. Wählt er dagegen die Prämie, bekommt er nur wenige bis gar keine Zusatzleistungen. Verschachtelungen sind “Mogelpackungen” Wenn A erfüllt ist, kann man B bekommen, aber nur, wenn man noch etwas im Sinne von C nachweisen kann. So oder so ähnlich wird der Verbraucher veräppelt. Die BKK exklusiv hält solche Verschachtelungen für “Mogelpackungen”. Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es sinnvoll, wenn der Verbraucher klar und einfach das Leistungsspektrum seiner Kasse erkennen kann. Zu offensichtlich wäre bei einigen Anbietern aber die eigentlich gar nicht oder nur schlecht zu erhaltende Leistung. 5 Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2014 „Die Krankenkassen haben in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und gebotener Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort zugleich ihre Verwaltungskostenausgaben auszuweisen“, so schreibt es der § 305b des Sozialgesetzbuches Nr. V (SGB V) vor. 3.517.963,94 Euro. Tatsächlich hat die BKK exklusiv aber für Verwaltungskosten nur 2.686.705,70 Euro ausgegeben. Immerhin ein Plus von 831.258,24 Euro, welches die BKK exklusiv in die vielen Zusatzleistungen für ihre Kunden investiert. Jahresergebnisse im Kassenvergleich BKK exklusiv geht weiter Aus Sicht der BKK exklusiv ist diese Regelung völlig unzureichend, sieht sie doch keinen Ausweis von Vermögen, Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital vor. Die BKK exklusiv geht daher deutlich über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und legt Ihnen auch diese Zahlen offen. Sparsame Verwaltungskosten = Mehr Leistungen Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds richten sich nach vielen diversen Parametern. Eine Rubrik ist die Zuweisung für die Verwaltungskosten. Insgesamt erhielt die BKK exklusiv im Jahr 2014 für ihre Verwaltungskosten eine vom Bundesversicherungsamt als den Gesundheitsfonds durchführende Institution errechnete Zuweisung in Höhe von 6 Die Veröffentlichungspflicht der Jahresergebnisse macht es möglich: Kassendaten können verglichen werden. Dabei kommt so manches interessante Detail zum Vorschein. Die Vermögenssituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Die Vermögenssituation der GKV ist mit 275,11 Euro je Versicherten immer noch sehr gut und beträgt 113% einer Monatsausgabe. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede. Während die AOK’n im Schnitt 130% einer Monatsausgabe an Vermögen haben, sind es bei den BKK’n im Schnitt nur 105%. Die Ersatzkassen liegen mit 94% sogar unter einer Monatsausgabe. Die BKK exklusiv verfügt über ein Vermögen von 164,95% einer Monatsausgabe. Vermögensrechnung 2014 Einnahmen in EUR Vermögenserträge Zuweisungen Fonds übrige sonstige Einnahmen Einnahmen zus. Entnahme aus dem Vermögen Zusammen 66.698.629,17 626.916,47 67.325.545,64 545.061,66 67.870,607,30 Ausgaben in EUR Leistungen - 64.183.810,72 Vermögensaufwendungen* - 1.000.090,88 Verwaltungskosten - 2.686.705,70 Ausgaben zus. Zuführung zum Vermögen Zusammen - 67.870.607,30 0 67.870,607,30 *) Vermögensaufwendungen sind z.B. ausgeschüttete Prämien für Wahltarife, Kosten im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte, in der Satzung extra festgelegte Zusatzleistungen für z.B. Osteopathie und professionelle Zahnreinigung, Haftungsbeträge für geschlossene Krankenkassen. Vermögen gesamt: 9.329.482,09 EUR (164,95% einer Monatsausgabe) Vermögen je Mitglied**: 482,12 EUR Vermögen je Versicherten**: 358,23 EUR (** Als Mitglieder definiert man die/den jeweiligen Stammversicherte/n. Versicherte sind alle betreuten Kunden, einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen) Zu hohe Fondszuweisungen für AOK Die AOK‘n erhalten aus dem Gesundheitsfonds ohne Verwaltungskostenzuweisung und ohne Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen (SE) 2.979,93 Euro pro Kopf. Für Leistungen geben die AOK‘n (auch ohne SE) 2.956,94 Euro aus. BKK’n haben 2.442,13 Euro verausgabt (ohne SE), aber nur 2.402,28 Euro aus dem Fonds erhalten. Aus diesen Daten wird deutlich, dass die Zuweisungen des Gesundheitsfonds für Leistungen bei fast allen Kassenarten nicht ausreichend sind. Lediglich die AOK´n erhalten mehr Geld, als sie tatsächlich aufwenden müssen. Grund ist ein paradoxes Zuweisungssystem im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich. Verschwendung von Verwaltungskosten Die tatsächlichen Verwaltungskosten der AOK´n liegen bei 154,64 Euro je Versicherten. Die BKK´n geben insgesamt 132,84 Euro aus. Der vdek (Verband der Ersatzkassen) benötigt 135,85 Euro. Die BKK exklusiv kommt mit nur 103,15 Euro an Verwaltungskosten aus und arbeitet damit deutlich kostengünstiger als die großen Kassen. Die höchsten Verwaltungskosten haben nach dieser Auswertung die AOK´n. Zu den hohen Ausgaben im Verwaltungssektor tragen natürlich auch üppige Werbung in Fußballstadien und Handballhallen oder sogar das Premiumund Hauptsponsorentum beim Deutschen Handballbund bei. BKK exklusiv top bei Satzungs- und Ermessensleistungen Nicht die Werbung der einzelnen Kassen, sondern u.a. die Ausgaben für Satzungs- und Ermessensleistungen zeigen die Zusatzleistungsqualität einer Kasse. Während AOK´n und vdek-Kassen mit 12,39 Euro und 11,17 Euro je Versicherten sogar unter dem Durchschnitt liegen, sind die BKK’n insgesamt mit 21,99 Euro je Versicherten deutlich großzügiger. Die BKK exklusiv wendet angesichts der umfangreichen und guten Satzungsleistungen sogar 38,83 Euro je Versicherten für diese Zusatzleistungen auf. 7 „Auch mal in den sauren Apfel beißen…“ Ernährungsberatung für Versicherte der BKK exklusiv „Ob Kohlsuppe oder Brottrunk, Low-Carb oder 5:2 Diäten sind mehr als fragwürdig!“, sagt Simone Wiening. Die Ernährungsberaterin betreut schon seit einigen Jahren Versicherte der BKK exklusiv direkt in den Räumen der BKK Zentrale. „Was wirklich beim Abnehmen hilft“, so Simone Wiening, „ist nur eine Veränderung der Gewohnheiten.“ Deshalb macht sie jedem Teilnehmer auch von Anfang an klar, dass es ohne den Biss in den sprichwörtlichen sauren Apfel nicht gehen wird. Die Diätassistentin verspricht keine Wunder, sondern sie hilft den Teilnehmern, den individuell richtigen Lebensstil zu finden, mit dem sie auf die Dauer ihr Wohlfühlgewicht halten können. Disziplin und der Wille zu einer dauerhaften Verhaltensänderung sind dafür Voraussetzung. „Manchmal wundern sich die Teilnehmer, dass sie nicht ihre Ess-, sondern vielmehr ihre Bewegungsgewohnheiten ändern müssen.“ Öfter mal das Auto stehen lassen und die Treppe statt des Fahrstuhls benutzen, regelmäßig Sport treiben oder jedenfalls körperliche Aktivitäten in den Alltag einbauen: Simone Wiening hat für jeden Teilnehmer individuelle Ratschläge und unterstützt auch bei der Umsetzung. Ein wichtiges Arbeitsfeld ist die Information über Lebensmittel, ihre Nährwerte und ihre Zubereitung. Viele Berufstätige sind dankbar für Ideen und Anregungen, wie sie sich tagsüber gesund und figurbewusst ernähren können. Und gerade Männer benötigen oftmals den augenzwinkernden 8 Hinweis, dass man Äpfel auch essen kann, wenn niemand da ist, der sie einem schneidet. Ablauf Die Ernährungsberatung ist eine Leistung für die Versicherten der BKK exklusiv. Im Regelfall erfolgt die Abrechnung über eine ärztliche Verordnung im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation. Für ein erstes Gespräch mit der Ernährungsberaterin Simone Wiening stehen ca. 60 Minuten zur Verfügung. Hier werden Gründe für den Besuch der Ernährungsberatung, bisher durchgeführte Maßnahmen, die individuelle Lebenssituation und Ihre Erwartungen besprochen. Natürlich gibt es seitens der Ernährungsberaterin konkrete, handlungsbezogene Vorschläge, die den Einstieg in eine Veränderung des Ess- und Trinkverhaltens ermöglichen. Die nachfolgenden Beratungen erfolgen individuell, in der Regel im Abstand von vier Wochen und dauern dann 15 bis 20 Minuten. Sie dienen der gemeinsamen Überprüfung der gesetzten Ziele, der Motivation und der Planung der weiteren Vorgehensweise. Sie können direkt einen Termin für die Beratung in Lehrte mit uns vereinbaren. Sofern Sie in anderen Bereichen wohnen, helfen wir Ihnen gern bei der Auswahl geeigneter Betrater/Innen. Befreiung von der Zuzahlung für 2016 im Voraus möglich Wenn die Mitgliedschaft endet Nachgehender Leistungsanspruch oder obligatorische Anschlussversicherung? Nachgehender Leistungsanspruch Endet eine Versicherungspflicht z. B. durch das Ende einer Beschäftigung oder des Leistungsbezuges durch die Agentur für Arbeit, haben Sie als Versicherte/r einen Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Versicherung. Dieser sogenannte nachgehende Leistungsanspruch besteht jedoch nur, wenn keine Erwerbstätigkeit oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. Obligatorische Anschlussversicherung Liegt zwischen dem Ende der letzten Versicherung und einer neuen Versicherung mehr als 1 Monat, ist die Mitgliedschaft als sogenannte obligatorische Anschlussversicherung fortzuführen, wenn keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. Für diese Art der Versicherung sind Beiträge zu zahlen. Für eine Vielzahl von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Zuzahlung vorgesehen. Um niemanden zu überfordern sieht das Sozialgesetzbuch eine persönliche Belastungsgrenze vor. Diese Belastungsgrenze wird für jedes Kalenderjahr neu ermittelt. Sie beträgt grundsätzlich 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung sinkt die Belastungsgrenze auf 1% der Bruttoeinnahmen. Lohnt sich die Befreiung im Voraus? Wenn Sie abschätzen können, dass Sie vermutlich Ihre individuelle Belastungsgrenze im Laufe des nächsten Jahres erreichen, haben Sie die Möglichkeit sich auf Antrag schon vor Beginn des Jahres von der Entrichtung der Zuzahlungen befreien zu lassen. Sie zahlen dann den Betrag Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze noch in diesem Jahr ein und bekommen im Gegenzug von Beginn des kommenden Jahres einen Befreiungsausweis. Ihr Vorteil: Sie müssen keine Belege sammeln und keine einzelnen Zuzahlungen entrichten. Vorauszahlung schon für 2015 genutzt? Alle Versicherten, die bereits im letzten Jahr die Vorauszahlungsmöglichkeit für das Jahr 2015 genutzt haben, erhalten bis Ende Oktober 2015 automatisch die notwendigen Antragsunterlagen für das Jahr 2016 übersandt. Seit 2013 keine Versicherungslücken Seit dem 01.08.2013 müssen alle Personen in Deutschland einen Krankenversicherungsschutz haben. Somit sind alle Versicherungslücken durch die Krankenkassen aufzuklären und ggf. mit einer solchen obligatorischen Anschlussversicherung zu schließen, wenn die Versicherten eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch eine eventuelle Familienversicherung oder andere gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht nachweisen. Sachverhalt unbedingt klären Um es Ihnen als Versicherte der BKK exklusiv so einfach wie möglich zu gestalten, versenden wir immer dann, wenn eine Abmeldung übermittelt wird, einen Fragebogen zur Klärung des Sachverhaltes. Eine Antwort mittels des Fragebogen beigefügten Freiumschlags, per E-Mail oder Fax ist möglich. Vermeiden Sie Beitragszahlungen Um unnötige Beitragszahlungen zu Ihren Lasten zu vermeiden, ist eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage sehr wichtig. Der Gesetzgeber hat den Versicherten eine Nachweispflicht innerhalb von 14 Tagen nach Hinweis durch die Krankenkasse auferlegt. Wird sie nicht eingehalten, müssen Beiträge berechnet werden. 9 Was tun bei Arbeitsunfähigkeit? Niemand sucht sich eine Krankheit aus und wirklich haben möchte sie auch kein Mensch. Sofern Sie Arbeitnehmer oder Bezieher von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind, müssen Sie einige Dinge beachten, da der Gesetzgeber recht starre Vorgaben für den Umgang mit einer Arbeitsunfähigkeitszeit erlassen hat. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit Unabhängig davon, dass der Arbeitgeber von Ihnen informiert werden muss, ist die Durchschrift einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer zeitnah auch der Krankenkasse zu übermitteln. Wichtig ist, dass Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, da eine rückwirkende Ausstellung durch den Arzt nur in absoluten Ausnahmefällen möglich ist. Diese Bescheinigung muss dann schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der BKK exklusiv vorgelegt werden. Der Krankenkasse muss eine Bescheinigung innerhalb einer Woche nach Beginn der Erkrankung vorliegen. Die Vorlage der Bescheinigung beim Arbeitgeber richtet sich nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Längere Arbeitsunfähigkeit Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit länger andauern, werden vom Arzt sogenannte Folgebescheinigungen ausgestellt. Hierbei ist es notwendig, dass diese Bescheinigungen ohne Lücken ausgestellt werden. Erfolgte eine Bescheinigung z.B. bis zu einem Freitag, so ist in einem solchen Fall eine erneute Vorstellung bei Ihrem Arzt an diesem Freitag notwendig, spätestens jedoch am folgenden Werktag (Montag), damit er dann ggf. eine neue Folgebescheinigung ausstellen kann. Für den Fall eines Arztwechsels, z.B. bei der Weiterbehandlung durch einen Facharzt, geben Sie bitte dort an, dass Sie bereits arbeitsunfähig sind, damit eine Folgebescheinigung und nicht irrtümlich eine neue Erstbescheinigung ausgestellt wird. Ende der Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber Im Regelfall endet bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen, in einigen Ausnahmefällen eher. Die BKK exklusiv springt dann mit der Zahlung von Krankengeld, oder bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld, ein, damit für Sie keine finanzielle Notlage entsteht. Von diesem Zeitpunkt an stellt der Arzt einen sogenannten Auszahlschein aus, der für die Zahlung der Entgeltersatzleistung entscheidend ist. Auch hier gilt, dass dieser Schein umgehend (maximal innerhalb einer Woche) vorgelegt wird, damit das Krankengeld zur Auszahlung kommen kann. Außerdem ist ebenfalls ein lückenloser Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit notwendig. Weiterführende Maßnahmen Die BKK exklusiv unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wird z.B. eine Rehabilitationsmaßnahme durch den Arzt vorgeschlagen, so helfen wir Ihnen bei der notwendigen Antragstellung und sorgen ggf. für einen schnellen Aufnahmetermin in der entsprechenden Klinik. Eine weitere Möglichkeit ist auch die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wenn die Belastungsfähigkeit noch nicht zu 100% nach der Erkrankung gegeben ist. Bezug von Kranken- oder Verletztengeld Sollte es tatsächlich zur Zahlung der Entgeltersatzleistung kommen, erhalten Sie von der BKK exklusiv alle wichtigen Informationen zu Ihrer Zahlung übersandt. 10 24-Stundenjob als Normalfall? Wie es aussieht, arbeiten viele von uns fast rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche und ganz häufig sogar im Urlaub. Grund dafür ist die ständige Erreichbarkeit über Mobiltelefon, E-Mail und Kurznachrichten, durch die es zwischen Job und Freizeit kaum eine wirkliche Trennung mehr gibt. Bei einer BKK-Umfrage kamen die Zahlen ans Licht: 84 Prozent sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte erreichbar. • Die Hälfte davon (51 Prozent) ist jederzeit "Stand-by". • 46 Prozent gehen tatsächlich keiner "regulären" 5-Tage-Woche mehr nach. Sie arbeiten regelmäßig an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, im Schicht-, Nachtoder Bereitschaftsdienst. Schlafprobleme immer häufiger Jeder zweite Befragte ist von Schlafproblemen betroffen, die auch an arbeitsfreien Tagen auftreten. Dabei leidet mehr als jeder Zehnte (13 Prozent) fast jede Nacht an Schlafproblemen. Als häufigsten Grund gaben die Befragten allgemeinen Stress an, knapp gefolgt von beruflichem Stress bzw. beruflicher Überforderung, dem Nichtabschalten-Können von der Arbeit sowie privaten Sorgen und familiären Problemen. Jedem Siebten (14 Prozent) macht die ständige Erreichbarkeit für berufliche Belange zu schaffen. So hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Krankentage, die nach ärztlichen Verordnungsdaten auf das 'Burn-out-Syndrom' zurückgehen, verzehnfacht. Überstunden statt Schlaf Betroffen sind vor allem diejenigen, die mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten. Sie schlafen im Durchschnitt nur 6,5 Stunden pro Nacht. Jeder Dritte dieser Gruppe arbeitet außerdem regelmäßig an Sonn- und Feiertagen. Von den 51 Prozent, die jederzeit für berufliche Belange erreichbar sind, gehören 16 Prozent zur Gruppe der "VielArbeiter". Dies sind überdurchschnittlich häufig Selbstständige, leitende Angestellte sowie Personen mit einem Haushalts-Nettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro. Bei Berufstätigen, die in Schicht-, Nacht- oder Bereitschaftsdiensten arbeiten, ist die Nachtruhe ebenfalls im Schnitt nach 6,5 Stunden vorbei. Sie liegen damit unter der durchschnittlichen Schlafdauer aller Befragten von 6,7 Stunden. Sieben Stunden Schlaf gönnen sich Teilzeitkräfte, die weniger als 30 Wochenstunden arbeiten. Mehr als die Hälfte aller Befragten schläft mindestens sieben Stunden pro Nacht. Jeder vierte Befragte kommt sogar auf acht und mehr Stunden. Zur Ruhe kommen Viele der Befragten haben Rituale, bevor sie schlafen gehen: So lüften sie das Zimmer gut und dunkeln es ab, verzichten auf koffeinhaltige Getränke und schwere Mahlzeiten und halten in etwa die gleichen Zubettgeh-Zeiten ein. Die meisten der Befragten sehen in der letzten halben Stunde vor dem Schlafengehen fern, greifen zum Buch oder einer Zeitschrift, hören Musik oder ein Hörbuch. Jeder Fünfte geht kurz vor dem Schlafengehen berufsbezogenen Tätigkeiten nach, so werden dienstliche E-Mails und SMS geprüft oder etwas für die Arbeit erledigt. Inzwischen fällt vielen die Trennung zwischen Arbeits- und Privatleben auch durch die ständige Erreichbarkeit schwer. Zwei Drittel der Befragten schalten zum Beispiel ihr Mobiltelefon vor dem Schlafengehen nicht aus, obwohl sie gar nicht mit dringenden Anrufen zu rechnen haben. Und was daheim gilt, bestimmt natürlich auch das „Störpotential“ im Urlaub: Statt mit der Familie zu entspannen, diskutiert man mobil die Probleme am Arbeitsplatz. 11 Pubertät Die richtige Balance zwischen Loslassen und Haltgeben Wenn aus dem süßen, kleinen Engelchen, der Sonntag morgens zu Papa und Mama ins Bett gekrabbelt kam um zu kuscheln, ein zickiges, schlechtgelauntes und abweisendes Teufelchen wird, der Mama und Papa mit geballter verbaler Kraft vor den Kopf stößt – spätestens dann ist klar, die Pubertät ist der Tornado unter den Entwicklungsphasen eines Kindes. Unberechenbar, mit enormer Zerstörungswut und nur schwer zu bändigen. Damit Umzugehen ist für viele Eltern eine kräftezehrende Herausforderung, die nicht selten in blankem Unverständnis mündet. Allerdings: auch das Verhalten der Eltern nimmt entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Pubertät. Einfühlungsvermögen und Verständnis sind ebenso wichtig wie Regeln und Konsequenzen. Es gilt die richtige Mischung zu finden zwischen dem Setzen von Grenzen und dem Öffnen derselben. Pubertät bedeutet Veränderung Mit dem Einsetzen der Pubertät verändert sich für das heranwachsende Kind alles – Körper, Gefühle, Weltbild. Der kleine Mensch wird zur Großbaustelle. Schuld sind in erster Linie Hormone. Testosteron und Östrogen fordern den Körper auf, sich für den nächsten Lebensabschnitt bereit zu machen. Plötzlich wachsen Haare an Stellen, wo vorher keine waren, die Talgdrüsen spielen verrückt, genauso wie die Stimme. Sinn und Zweck der Pubertät ist die Reifung der Geschlechtsorgane. Das Kind entwickelt sich, um in ein paar Jahren selber Kinder in die Welt setzen zu können. Rebellion gegen Alles, Hauptsache dagegen Aber nicht nur der Körper auch das Gehirn des pubertierenden Sprösslings ist dabei sich fit zu machen für das selbstständige Leben. Genau das ist der konfliktgeladene Knackpunkt – Selbstständigkeit. Wie selbstständig und verantwortungsbewusst der hormongeladene Heranwachsende ist, liegt im Auge des Betrachters. Die jeweiligen Einschätzungen diesbezüglich von Eltern und Kindern liegen eher selten auf dem gleichen Nenner. Der Jugendliche schreit nach Autonomie, während Mama und Papa die Leine stramm halten. Aber genau diese Ablösung des Kindes von den Eltern muss während der Pubertät geschehen. Die Leine muss nicht nur locker gelassen werden, sondern Schritt für Schritt komplett verschwinden. Regeln vs. Freiheiten Das bedeutet nicht, dass die Eltern sich zurücklehnen und ihr Kind machen lassen sollen, was es will. Natürlich braucht ein pubertierender Mensch Grenzen. Er muss lernen was es heißt Verantwortung zu übernehmen, was es bedeutet erwachsen zu sein. Das kann er jedoch nur, wenn ihm auch mit der richtigen Dosis an Freiheiten die Möglichkeit dazu gegeben wird. Entscheidend hierbei ist die Grundbedingung – Vertrauen – und zwar auf beiden Seiten. Eltern sollten ihrem Kind zutrauen, bestimmte Dinge alleine zu meistern. Ansonsten wird der Prozess des 12 Loslösens um ein Vielfaches erschwert. Aber: Mama und Papa müssen auch da sein, wenn das Kind Halt und Hilfe benötigt. Im Gegenzug werden sie mit Vertrauen belohnt. Wichtig ist, dass sich die Rollenverteilung nicht komplett verschiebt. Kinder brauchen Eltern, die Eltern sind Eltern sollten nicht versuchen, sich als bester Freund oder Freundin ihres Kindes zu etablieren. In der Phase der Pubertät wollen die Jugendlichen Mama und Papa nicht als Kumpel betrachten. Das müssen diese akzeptieren. Was die Sprösslinge allerdings brauchen, sind Eltern, die sich auch wie solche benehmen. Minenfeld Kommunikation Sinnvolle Gespräche mit ihrem pubertierenden Nachwuchs zu führen, die nicht in Diskussionen oder größeren Katastrophen münden, ist für viele Eltern gar nicht so einfach. Eine Lösung kann es sein, auf typisch elterliche Fragen zu verzichten bspw. „Wie war die Schule?“, „Wie geht es dir?“, „Willst du diese Turnschuhe nicht mal aussortieren?“ Solche Fragen lösen in den hormongestressten Köpfen der pubertierenden Kinder augenblicklich nur Widerwillen und Ablehnung aus. Hilfreich kann es sein, stattdessen von sich zu erzählen. Die Eltern könnten bspw. die Frage nach der Schule in eine Geschichte aus ihrer eigenen Schulzeit verpacken. Wenn Mama und Papa von ihren Schwierigkeiten im Job oder im Alltag erzählen, kommen sie viel leichter mit ihren heranwachsenden Kindern ins Gespräch und diese fangen wiederum von ganz alleine an, auch von ihren Problemen zu erzählen. Außerdem signalisieren Eltern ihren Sprösslingen dadurch, dass sie sie als gleichwertige Gesprächspartner anerkennen und fördern ganz nebenbei das Selbstbewusstsein der Jugendlichen. Das Einsetzen der Pubertät muss nicht zwangsweise das Ende der Familien-Idylle bedeuten. Wann immer möglich sollte das pubertierende Kind mit einbezogen werden. Auch Eltern sind nicht perfekt. Wenn es einmal schwierig wird, spricht nichts dagegen sich Hilfe zu holen. Ratgeber können andere Eltern oder Lehrer sein. Unter www.bkkexklusiv.de, Gesundheit online finden gestresste Eltern Hilfestellungen zu allen Problemen, die die Pubertät ihnen bietet. 13 „Ihre Zähne verdienen es, gut versichert zu werden.“ Ab 1 5,96 € Jetzt informieren: im Monat unsere günstigen Zahnergänzungsversicherungen Reduzieren Sie die Zuzahlungen für Zahnersatz und Inlays deutlich – mit unseren Zahnergänzungsversicherungen. Profitieren Sie von den Leistungen unserer Zahnergänzungsversicherungen: • Sie zahlen zum Beispiel für 3 Zahnkronen: 500 EUR Eigenanteil OHNE Zusatzversicherung, aber nur 45 EUR Eigenanteil MIT Zusatzversicherung • Sie erhalten 100 % der Kosten für professionelle Zahnreinigung (bis 60 EUR pro Kalenderjahr) Warten Sie nicht länger. Sorgen Sie jetzt vor, für schöne Zähne ein Leben lang. Jetzt kostenloses Angebot anfordern oder direkt abschließen! bkk-extraplus.de/zahn 0202 438 - 3560 1 Beitrag für einen 21-jährigen Erwachsenen im Tarif BKKZ. Ein Angebot der Barmenia Krankenversicherung a. G. – Kooperationspartner Ihrer BKK. Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit! Der Tag der Zahngesundheit begeht im Jahr 2015 sein 25-jähriges Jubiläum. Er hat eine Geschichte, eine eindrucksvolle Gegenwart – und auch eine Zukunft. Diese Aspekte stehen in diesem Jahr im Blickpunkt beim Motto „Gesund beginnt im Mund – 25 Jahre Tag der Zahngesundheit“. Im zurückliegenden Vierteljahrhundert hat sich die Zahnmedizin enorm verändert – aus der kurativen (therapeutische Maßnahme) ist die präventionsorientierte Zahnheilkunde geworden. Das prägt auch die zahnmedizinische Gesundheitsförderung. Für die Zukunft bleiben die Aufgaben die gleichen, aber die Herausforderungen verändern sich. Mancherorts kommen verdrängt geglaubte Zahnschäden, vor allem bei kleinsten Kindern, wieder zurück. Gesellschaftliche Entwicklungen wie soziale Situation, Migration, ungesunder Stress und chronische Allgemeinerkrankungen stellen hohe Anforderungen an die Zahnmedizin und Herausforderungen an die Prävention. An erster Stelle steht somit weiterhin die Vorsorge, denn die Erhaltung der Zähne ist die vorrangigste Aufgabe. gelegte Regelversorgung. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, auf dem die BKK exklusiv Ihnen schnell und unbürokratisch die entsprechenden Zuschüsse genehmigt. Höhe des Festzuschusses Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, entspricht der Festzuschuss in etwa der Hälfte der Gesamtkosten. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung die jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit Ihrem Zahnbonusheft nachweisen können, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Haben Sie Ihre jährliche Vorsorge beim Zahnarzt sogar die letzten 10 Jahre lückenlos wahrgenommen, erhalten Sie weitere 10 Prozent von der BKK exklusiv. Eigenanteil verbleibt Egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, ein Eigenanteil wird immer verbleiben, denn mit der Einführung des Festzuschusses hat der Gesetzgeber diese Eigenbeteiligung bewusst gewählt. Wählen Sie eine bessere als die sogenannte Regelversorgung, kommen weitere Kosten dazu. Zahnersatz Trotz aller Vorsorgemaßnahmen gelingt es nicht immer, einzelne Zähne zu erhalten. Ein Zahnersatz wird notwendig. Egal ob Krone, Brücke oder gar die „Dritten“. Kooperationspartner für Zusatzversicherung Durch die Kooperation der BKK exklusiv mit der Barmenia Krankenversicherungs a.G. besteht die Möglichkeit Eigenbeteiligung beim Zahnersatz über eine private Zusatzversicherung abzusichern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an die Barmenia unter Tel: 0202/438-3560. Der bundeseinheitliche Festzuschuss Das Sozialgesetzbuch sieht hierfür klare Regelungen vor. So beziehen sich die Festzuschüsse ausschließlich auf den jeweiligen Zahnbefund und die hierfür vom zuständigen Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen fest- Weiterführende Informationen zur Zahnzusatzversicherung und zu anderen Produkten finden Sie unter www.bkk-extraplus.de 15 Anzeige Organspende 70 % der Bürgerinnen und Bürger wären bereit, nach ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden, allerdings halten nur wenige Menschen ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie nahestehenden Menschen mit. Viele Angehörige eines verstorbenen Menschen sind daher unsicher, wenn sie vom medizinischen Personal nach einer Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende gefragt werden. Sie kennen den Willen der verstorbenen Person nicht und wissen daher auch nicht, wie sie jetzt im Sinne des Verstorbenen entscheiden sollen. Daher ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organ- und Gewebespende zu beschäftigen, um so zu einer persönlichen Entscheidung zu kommen. Wer die eigene Entscheidung in einem Organspendeausweis festhält, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung. Wer im Besitz eines Organspendeausweises ist, kann sich generell für eine Organ- und Gewebespende aussprechen. Möglich ist aber auch, die Spende auf bestimmte Organe oder Gewebe zu beschränken, einzelne Organe auszuschließen oder einer Organ- und Gewebespende generell zu widersprechen. Außerdem kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Mit dem Organspendeausweis muss niemand fürchten, sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die geänderte Einstellung festgehalten werden. Das Ausfüllen dieser Erklärung ist völlig unbürokratisch und mühelos. Es ist auch möglich, die Erklärung auf einem Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische Erklärung ist jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist. Organspendeausweis Organspende nach § 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Straße Geburtsdatum PLZ, Wohnort BKK exklusiv Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400. Ein kleines Stück Papier, das Leben rettet Er ist klein und kann doch so Großes bewirken: der Organspendeausweis. Seit mehr als 40 Jahren rettet das »Ja« auf dem kleinen Stück Papier im Falle des Falles Leben und ist ein Symbol der Nächstenliebe und Solidarität mit den 12.000 Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Schon am 3. November 1971 wurden laut Pressemeldungen die ersten deutschen Organspendeausweise ausgegeben. Der Ausweis steht seit dieser Zeit für eine selbstbestimmte Entscheidung, mit der man seinen Angehörigen im Ernstfall eine schwere Last abnimmt. Denn die Bereitschaft zur Organspende wird in Deutschland nicht offiziell registriert, sondern sollte im Organspendeausweis festgehalten werden. Aktuelle gesetzliche Grundlage ist die Entscheidungslösung, die seit 1. November 2012 in Deutschland gilt. Danach soll jede Bürgerin und jeder Bürger die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Dazu stellen die Krankenkassen ihren Versicherten alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung, verbunden mit der Aufforderung die persönliche Entscheidung in diesem Dokument schriftlich festzuhalten. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung für oder gegen eine Organspende getroffen, wird die Familie um eine Entscheidung gebeten und in einer schwierigen Situation der Trauer und Verzweiflung mit dieser zusätzlich 16 belastenden Frage konfrontiert. Schon aus diesem Grund sollte jeder seine persönliche Entscheidung festhalten und innerhalb der Familie besprechen. Mit dem ausgefüllten Ausweis kann jeder sicher sein, dass seinen Wünschen in Fragen der Organspende entsprochen wird. Die Zahl der Ausweisinhaber ist in den vergangenen 40 Jahren kontinuierlich gestiegen. Hatten 2001 laut Umfragen zwölf Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis, so hat sich die Anzahl seitdem verdoppelt. Nach den neuesten Umfragen liegt die Zahl der Ausweisinhaber bei etwa 20 Prozent. Auch der Organspendeausweis hat sich mit der Zeit weiter entwickelt – inzwischen gibt es ihn im praktischen Scheckkartenformat, als Plastikkarte und als App für das iPhone. Dieser Ausgabe des Magazins sind im hinteren Umschlag Organspendeausweise beigefügt. Acht Gründe, um über Organspende nachzudenken 1. Organspende rettet Leben Über 120.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation genießen rund 70 Prozent der Nierenempfänger ihr „zweites“ Leben. 2. Transplantation ist Erfolgsmedizin Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte hinweg funktionsfähig bleiben können. 3. Ein Spender rettet viele Empfänger Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben. 4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen erspa- ren kann. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene Entscheidung treffen und auch mitteilen. 5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich als Organspender in Frage zu kommen. Nur bei einem sehr geringen Prozentsatz aller Patienten, die in deutschen Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein. 6. Ärzte kämpfen um jedes Leben Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt durch zwei unabhängige Ärzte nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll. 7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt Ein Koordinator der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kann dafür Sorge tragen, dass der Leichnam des Spenders in einem würdigen Zustand übergeben wird. Äußerlich sieht man dem Spender nichts an. Auf Wunsch wird angeboten, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können. 8. Organspende spendet auch Trost Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.organspende-info.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und unter www.dso.de (Deutsche Stiftung Organtransplantation) 17 Ihr BKK exklusiv Team Wer macht was ... Vorstand Carsten Schröter Vorstand Telefon: 05132 5001- 0 E-Mail: [email protected] Petra Maelecke Vorstandsassistentin, Beschwerdemanagement Telefon: 05132 5001-78 E-Mail: [email protected] Versicherung Beiträge Betriebsservice Dedo Kleen Bereichsleiter Betriebsservice, Stellvertretung Vorstand Telefon: 0421 696935-10 E-Mail: [email protected] Alexandra Mencke Bereichsleiterin Versicherung, Beiträge Telefon: 05132 5001-75 E-Mail: [email protected] Annett Janik Kundenberaterin A - G Telefon: 05132 5001-15 E-Mail: [email protected] Nadine Adler Kundenberaterin H - O Telefon: 05132 5001-65 E-Mail: [email protected] Santana Kadatz Kundenberaterin P - Z Telefon: 05132 5001-42 E-Mail: [email protected] Stationäre Behandlung, AHB, Behandlungsfehler, Unfälle, Psychotherapie Evelin Stahn Teamleiterin Telefon: 05132 5001-26 E-Mail: [email protected] Marion Thies Bereichsleiterin Telefon: 05132 5001-56 E-Mail: [email protected] Irina Löffler Kundenberaterin A - He Telefon: 05132 5001-55 E-Mail: [email protected] Simone Jabs Teamleiterin Telefon: 05132 5001-17 E-Mail: [email protected] Nick Smolka Kundenberater Hf - Ph Telefon: 05132 5001-36 E-Mail: [email protected] Melanie Schiefelbein Kundenberaterin A - Heo Telefon: 05132 5001-38 E-Mail: [email protected] Vanessa Anton | Christin Dahms Kundenberaterin Pi - Z Telefon: 05132 5001-41 E-Mail: [email protected] [email protected] Fitore Redzepi Kundenberaterin Hep - Ph Telefon: 05132 5001-39 E-Mail: [email protected] Zahnersatz, KFO, Zuzahlungsbefreiung Melanie Zawade Kundenberaterin A - He Telefon 05132 5001-72 E-Mail: [email protected] Adoracion Anton Kundenberaterin Hf - Ph Telefon 05132 5001-70 E-Mail: [email protected] Petra Rahjes Kundenberaterin Pi - Z Telefon 05132 5001-71 E-Mail: [email protected] Jennifer Beckert Kundenberaterin Pi - Z Telefon: 05132 5001-37 E-Mail: [email protected] Ines Bührmann Kundenberaterin Unfälle, Behandlungsfehler, Psychotherapie Telefon: 05132 5001-40 E-Mail: [email protected] Zentrale und Empfang Kerstin Lipinski Zentrale und Empfang Telefon: 05132 5001-0 E-Mail: [email protected] Servicecenter Bremen Entgeltersatzleistungen und sonstige Leistungen für Versicherte in den Postleitzahlenbereichen 29 - 39 Entgeltersatzleistungen und sonstige Leistungen für Versicherte in den Postleitzahlenbereichen 0 - 28 und 4 - 9 Carolin Fuchs Teamleiterin und Entgeltersatzleistungen A - K Telefon: 05132 5001-76 E-Mail: [email protected] Heike Biélka Bereichs- und Leiterin des Servicecenter Bremen Telefon: 0421 696935-20 E-Mail: [email protected] Jana Schiweck Teamleiterin und Entgeltersatzleistungen L - Z Telefon: 05132 5001-25 E-Mail: [email protected] Nicole Mehrkens Teamleiterin Telefon: 0421 696935-30 E-Mail: [email protected] Heike Neubacher Teamassistentin Telefon: 05132 5001-14 E-Mail: [email protected] Sven Erdmann Kundenberater sonstige Leistungen A - K Telefon: 05132 5001-21 E-Mail: [email protected] Annika Langner Kundenberaterin A - He Telefon: 0421 696935-55 E-Mail: [email protected] Zentrale und Servicecenter Lehrte Sören Manteufel Kundenberater sonstige Leistungen L - Z Telefon: 05132 5001-30 E-Mail: [email protected] Cora Nittka Kundenberaterin Hf - Pe Telefon: 0421 696935-45 E-Mail: [email protected] Claudia Eggers Bereichsleiterin Telefon: 05132 5001-20 E-Mail: [email protected] Antje Dietrich Kundenberaterin AU-Fallmanagement Telefon: 05132 5001-45 E-Mail: [email protected] Liza Hilke Kundenberaterin Pf - Z Telefon: 0421 696935-50 E-Mail: [email protected] Björn Herrlach stv. 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Immer zum Ende des übernächsten Monats kann dann der Wechsel erfolgen. Und so geht’s: Servicecenter Bremen 1. Sie erklären Ihre Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats. Innerhalb von 14 Tagen muss Ihnen die bisherige Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung übersenden. Am Deich 45 - 28199 Bremen Postfach 286148 - 28361 Bremen Telefon: 0421 696935-0 Telefax: 0421 696935-35 Für Sie im Netz 2. Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse senden Sie zusammen mit der Beitrittserklärung an die BKK exklusiv. Alles Weitere regeln wir für Sie. E-Mail: [email protected] Internet: www.bkkexklusiv.de BKK exklusiv Spitze bei Leistung und Service 20ÄMIE J Empfehlen Sie uns weiter! Jedes von Ihnen für die BKK exklusiv überzeugte Neumitglied, belohnen wir mit einer Prämie. Sie können wählen zwischen einer Auszahlung von 20,00 Euro oder einem Jahreslos der Aktion Mensch – so macht Werbung mehrfach Freude. Beitrittserklärung und Empfehlung finden Sie unter www.bkkexklusiv.de, Button Mitgliedschaft. E URO PR Mit der BKK exklusiv für Ihre Krankenversicherung haben Sie die richtige Wahl getroffen. Wenig Beitrag – mehr Leistungen ist nicht nur ein Slogan. Besuchen Sie uns unter www.bkkexklusiv.de. Bei der BKK exklusiv in guten Händen 19 BEITRAGSSATZ SEHR GÜNSTIG Jetzt BKK exklusiv Spitze bei Leistung und Service POSTADRESSE AB 01.11.2015: 31273 LEHRTE www.bkkexklusiv.de G I N WE G A R T I E B R H E M G N U T S I LE seln ! wech ÜBER 1.000 EURO FÜR EXTRA LEISTUNGEN
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