bei der BKK exklusiv

Ihr BKK exklusiv
Ausgabe 2/ 2015
Magazin
W ENIG
G
BEITRA
M EHR
G
LEISTUN
Auf einen Blick
Organspende
Vorsicht “Mogelpackung”
Auch mal in den
sauren Apfel beißen
Was tun bei
Arbeitsunfähigkeit?
24-Stundenjob als Normalfall?
BKK
exklusiv
Spitze bei Leistung und Service
www.bkkexklusiv.de
Pubertät
BKK
exklusiv
„Wir vertrauen einer
Krankenkasse mit den
besten Leistungen und
hervorragendem Service.“
WENIG
G
BEITRA
MEHR
G
LEISTUN
S p i t z e
BKK
exklusiv
b e i
L e i s t u n g
u n d
S e r v i c e
ÜBER
UR
1.000 E
ZUSATZ
GEN
LEISTUN
Sehr geehrte Damen,
sehr geehrte Herren,
der Sommer neigt sich dem Ende zu und der Herbst steht vor der Tür.
Wie überall hat aber jeder Zeitabschnitt seine positiven wie negativen
Seiten. So auch in der Gesundheitspolitik. Da die nächste Bundestagswahl gar nicht mehr weit entfernt ist, schnürt Gesundheitsminister
Gröhe ein Paket nach dem nächsten. Versorgungsstärkungsgesetz,
Präventionsgesetz usw., für alles gibt es einen Namen. Dumm nur, dass
diese Projekte zwar Leistungserweiterungen enthalten, aber auch alle
viel Geld kosten. Bei dem derzeit festgeschriebenen Beitragsanteil der
Arbeitgeber sind diese dann allein von den Mitgliedern zu zahlen. Es
bleibt also abzuwarten, wie sich die Kosten entwickeln und ob die eigentlich geplante Rücknahme der Kürzung des Bundeszuschusses für
den Gesundheitsfonds tatsächlich erfolgt.
Impressum
Herausgeber:
BKK exklusiv
Zum Blauen See 7
31275 Lehrte
Redaktion:
Carsten Schröter
Petra Maelecke
Gestaltung:
SOL Design, Hameln
Fotos:
BKK exklusiv
thinkstockphotos.com
Druck:
SOL Design, Hameln
Erscheinungsweise: viermal pro Jahr
Bezugsquelle:
Seite
In dieser Ausgabe haben wir Ihnen wieder eine Mischung aus Informationen und Gesundheitsthemen zusammengestellt und ich wünsche
Ihnen viel Spaß bei der Lektüre unseres Magazins.
Ihr Carsten Schröter
Vorstand
Ab 01.11.2015
einheitliche Postleitzahl
Ab 01. November 2015 wird die
BKK exklusiv das sogenannte papierlose Büro einführen. Sämtliche Eingangspost wird dann in einem Scanverfahren digitalisiert. Voraussetzung
dafür ist die Zusammenführung der
Posteingänge.
Die neue Postadresse ab 01.11.2015:
BKK exklusiv, 31273 Lehrte
Bisher war es unerheblich, ob Sie die Post an unsere Hausadressen oder
die Postfächer in Lehrte und Bremen gesendet haben. In Zukunft benötigen wir aber Ihre Mithilfe. Egal an wen Sie Ihre Post senden wollen,
Zentrale, Servicecenter Lehrte oder Bremen, oder z.Hd. einiger Mitarbeiter. Bitte verwenden Sie ab 01.11.2015 ausschließlich unsere zentrale
Postadresse. Dafür herzlichen Dank.
direkt beim Herausgeber
Inhalt
4
Vorsicht “Mogelpackung”
6
Jahresabschluss 2014
8
Auch mal in den
sauren Apfel beißen
9
Befreiung im
Voraus für 2016
9
Wenn die
Mitgliedschaft endet
10
Was tun bei
Arbeitsunfähigkeit?
11
24-Stundenjob als
Normalfall?
12
Pubertät
15
Gesund beginnt im Mund
16
Organspende
18
Ihr Team – bei uns
zählt der Mensch
3
Vorsicht “Mogelpackung”
Werbeprospekte mit knackigen Aussagen, ....
... die zum Kauf oder Vertragsabschluss animieren
sollen, sind heutzutage viel verbreitet. Allerdings
sind sie meistens mit vielen kleinen Fußnoten garniert. Die zusätzlichen Informationen finden Sie
dann in Schriftgrößen, die selbst mit einer Lupe für
Normalsichtige schwer zu lesen sind und so manchen
Fallstrick enthalten. Auch Krankenkassen schrecken
inzwischen zur Kundengewinnung vor solchen “Mogelpackungen” nicht zurück.
„Bei uns gibt es die kostenfreie Familienversicherung“
kann einem Flyer mit sogenannten Zusatzleistungen einer
Krankenkasse entnommen werden. Zwar ist die kostenfreie Familienversicherung gesetzlich geregelt und somit
bei allen Kassen in gleicher Form im Angebot. Aber man
kann ja mal versuchen, dem Kunden weiß zu machen,
dass dieses eine Besonderheit der eigenen Institution ist.
Leistung mit Beschränkung
Auch beim Leistungsangebot geht es beim gleichen An-
4
bieter in die Vollen. Einzelne Zusatzleistungen werden mit
dem Slogan „bis zu 250 Euro“ beworben. Der Verbraucher muss oder soll tatsächlich den Eindruck gewinnen,
dass er Angebote wie Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen, usw. jeweils bis zu 250 Euro erhält. Doch weit gefehlt. Dem „Kleingedruckten“ ist zu
entnehmen, dass nur 80% der Rechnungsbeträge über-
BKK exklusiv leistet direkt
Als Kunde der BKK exklusiv erhalten Sie das komplette Zusatzleistungsprogramm ohne Verrechnung mit anderen Leistungen. Auch das
Bonussystem führt zu einer echten Erstattung
und wird nicht für den „Einkauf“ von Zusatzleistungen verlangt.
Unser komplettes Leistungsangebot finden Sie
unter www.bkkexklusiv.de
nommen werden. Außerdem gibt es alle Zusatzleistungen
addiert nur bis zu 250 Euro insgesamt. Hat der Kunde dieser Kasse besipielsweise 250 Euro als Zuschuss für Osteopathie erhalten, schaut er bei allen anderen anrechenbaren Zusatzleistungen in die Röhre und sieht keinen
Cent. Davon sagen die adrett gekleideten Kundengewinnungsexperten aber nichts, wie wir selbst am Informationsstand einer Kasse bei der Messe ABF in Hannover
testen konnten. Erst auf Nachfrage räumte der Außendienstmitarbeiter die Kürzung auf 80% und auch die Anrechnung der Leistungen untereinander ein.
Satzungen sind maßgebend
Nicht die Werbeaussagen sind maßgebend, sondern einzig
und allein die Satzungen der jeweiligen Kassen. Dort sind
die Zusatzleistungen geregelt. Zwar hat im Regelfall jede
Kasse ihre Satzung im Internet veröffentlicht, aber seien
wir ehrlich: Welcher Verbraucher steigt so tief ein?
Bei genauem Studium der Satzungen reibt man sich mancherorts die Augen, denn viele Werbeaussagen relativieren
sich, wenn man in die Satzung schaut. Einige Kassen geizen geradezu mit Zusatzleistungen, auch wenn ihre Werbebotschaften oder Außendienstmitarbeiter Anderes
verkünden.
Leistung als Bonus
Eine große bundesweite Kasse, die in der Vergangenheit
mit einer Prämienausschüttung viele neue Versicherte anlockte, geht noch dreister vor. Über Radio und Fernsehen
wurde gerade jüngst verkündet, dass die Bezuschussung
der Apple Watch geplant sei (Anmerkung: Das Bundesversicherungsamt als Aufsicht der Kasse hat das bisher –
Stand August 2015 – nicht genehmigt). Man verschweigt
aber, dass dafür erst einmal die Punktzahl im Gesundheitsbonus voll erreicht werden muss. Erst wenn jede Menge
Vorsorge und gesundheitsbewusstes Verhalten nachgewiesen wird, kann ein Gutschein für Zusatzleistungen beantragt werden. Auch andere Zusatzleistungen wie z.B.
Zuschüsse zur professionellen Zahnpflege sind erst möglich, wenn der Bonus erfüllt ist. Was als geschicktes Kundenbindungsprogramm gedacht ist, wird für die Versicherten nicht nur hochkompliziert, sondern auch wenig lukrativ. Wählt er den Gesundheitsgutschein, bekommt er
keine Bonusprämie. Wählt er dagegen die Prämie, bekommt er nur wenige bis gar keine Zusatzleistungen.
Verschachtelungen sind
“Mogelpackungen”
Wenn A erfüllt ist, kann man B bekommen, aber nur, wenn man noch
etwas im Sinne von C nachweisen kann. So oder so ähnlich wird der Verbraucher veräppelt. Die BKK exklusiv hält solche Verschachtelungen für
“Mogelpackungen”.
Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung wäre es sinnvoll, wenn
der Verbraucher klar und einfach das Leistungsspektrum seiner Kasse erkennen kann. Zu offensichtlich wäre bei einigen Anbietern aber die eigentlich gar nicht oder nur schlecht zu erhaltende Leistung.
5
Rechenschaftsbericht
zum Jahresabschluss 2014
„Die Krankenkassen haben in ihren Mitgliederzeitschriften in hervorgehobener Weise und gebotener
Ausführlichkeit jährlich über die Verwendung ihrer
Mittel im Vorjahr Rechenschaft abzulegen und dort
zugleich ihre Verwaltungskostenausgaben auszuweisen“, so schreibt es der § 305b des Sozialgesetzbuches
Nr. V (SGB V) vor.
3.517.963,94 Euro. Tatsächlich hat die BKK exklusiv aber für
Verwaltungskosten nur 2.686.705,70 Euro ausgegeben.
Immerhin ein Plus von 831.258,24 Euro, welches die BKK
exklusiv in die vielen Zusatzleistungen für ihre Kunden investiert.
Jahresergebnisse im Kassenvergleich
BKK exklusiv geht weiter
Aus Sicht der BKK exklusiv ist diese Regelung völlig unzureichend, sieht sie doch keinen Ausweis von Vermögen, Rücklagen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital
vor. Die BKK exklusiv geht daher deutlich über die gesetzliche Verpflichtung hinaus und legt Ihnen auch diese Zahlen
offen.
Sparsame Verwaltungskosten = Mehr Leistungen
Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds richten sich
nach vielen diversen Parametern. Eine Rubrik ist die Zuweisung für die Verwaltungskosten. Insgesamt erhielt die BKK
exklusiv im Jahr 2014 für ihre Verwaltungskosten eine vom
Bundesversicherungsamt als den Gesundheitsfonds durchführende Institution errechnete Zuweisung in Höhe von
6
Die Veröffentlichungspflicht der Jahresergebnisse macht es
möglich: Kassendaten können verglichen werden. Dabei
kommt so manches interessante Detail zum Vorschein.
Die Vermögenssituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Die Vermögenssituation der GKV ist mit 275,11 Euro je Versicherten immer noch sehr gut und beträgt 113% einer
Monatsausgabe. Allerdings gibt es erhebliche Unterschiede.
Während die AOK’n im Schnitt 130% einer Monatsausgabe
an Vermögen haben, sind es bei den BKK’n im Schnitt nur
105%. Die Ersatzkassen liegen mit 94% sogar unter einer
Monatsausgabe. Die BKK exklusiv verfügt über ein Vermögen von 164,95% einer Monatsausgabe.
Vermögensrechnung 2014
Einnahmen
in EUR
Vermögenserträge
Zuweisungen Fonds
übrige sonstige Einnahmen
Einnahmen zus.
Entnahme aus dem Vermögen
Zusammen
66.698.629,17
626.916,47
67.325.545,64
545.061,66
67.870,607,30
Ausgaben
in EUR
Leistungen
- 64.183.810,72
Vermögensaufwendungen*
- 1.000.090,88
Verwaltungskosten
- 2.686.705,70
Ausgaben zus.
Zuführung zum Vermögen
Zusammen
- 67.870.607,30
0
67.870,607,30
*) Vermögensaufwendungen sind z.B. ausgeschüttete Prämien für Wahltarife, Kosten im Zusammenhang mit der Gesundheitskarte, in der Satzung
extra festgelegte Zusatzleistungen für z.B. Osteopathie und professionelle Zahnreinigung, Haftungsbeträge für geschlossene Krankenkassen.
Vermögen gesamt:
9.329.482,09 EUR (164,95% einer Monatsausgabe)
Vermögen je Mitglied**:
482,12 EUR
Vermögen je Versicherten**: 358,23 EUR
(** Als Mitglieder definiert man die/den jeweiligen Stammversicherte/n. Versicherte sind alle betreuten Kunden, einschließlich der mitversicherten
Familienangehörigen)
Zu hohe Fondszuweisungen für AOK
Die AOK‘n erhalten aus dem Gesundheitsfonds ohne Verwaltungskostenzuweisung und ohne Zuweisungen für Satzungs- und Ermessensleistungen (SE) 2.979,93 Euro pro
Kopf. Für Leistungen geben die AOK‘n (auch ohne SE)
2.956,94 Euro aus.
BKK’n haben 2.442,13 Euro verausgabt (ohne SE), aber nur
2.402,28 Euro aus dem Fonds erhalten. Aus diesen Daten
wird deutlich, dass die Zuweisungen des Gesundheitsfonds
für Leistungen bei fast allen Kassenarten nicht ausreichend
sind. Lediglich die AOK´n erhalten mehr Geld, als sie tatsächlich aufwenden müssen. Grund ist ein paradoxes Zuweisungssystem im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Verschwendung von Verwaltungskosten
Die tatsächlichen Verwaltungskosten der AOK´n liegen bei
154,64 Euro je Versicherten. Die BKK´n geben insgesamt
132,84 Euro aus. Der vdek (Verband der Ersatzkassen) benötigt 135,85 Euro.
Die BKK exklusiv kommt mit nur 103,15 Euro an Verwaltungskosten aus und arbeitet damit deutlich kostengünstiger als die großen Kassen.
Die höchsten Verwaltungskosten haben nach dieser Auswertung die AOK´n. Zu den hohen Ausgaben im Verwaltungssektor tragen natürlich auch üppige Werbung in
Fußballstadien und Handballhallen oder sogar das Premiumund Hauptsponsorentum beim Deutschen Handballbund
bei.
BKK exklusiv top bei Satzungs- und
Ermessensleistungen
Nicht die Werbung der einzelnen Kassen, sondern u.a. die
Ausgaben für Satzungs- und Ermessensleistungen zeigen
die Zusatzleistungsqualität einer Kasse. Während AOK´n
und vdek-Kassen mit 12,39 Euro und 11,17 Euro je Versicherten sogar unter dem Durchschnitt liegen, sind die
BKK’n insgesamt mit 21,99 Euro je Versicherten deutlich
großzügiger. Die BKK exklusiv wendet angesichts der umfangreichen und guten Satzungsleistungen sogar 38,83
Euro je Versicherten für diese Zusatzleistungen auf.
7
„Auch mal in den sauren Apfel beißen…“
Ernährungsberatung für Versicherte der BKK exklusiv
„Ob Kohlsuppe oder Brottrunk, Low-Carb oder 5:2 Diäten sind mehr als fragwürdig!“, sagt Simone Wiening. Die Ernährungsberaterin betreut schon seit einigen Jahren Versicherte der BKK exklusiv direkt in den
Räumen der BKK Zentrale.
„Was wirklich beim Abnehmen hilft“, so Simone Wiening,
„ist nur eine Veränderung der Gewohnheiten.“ Deshalb
macht sie jedem Teilnehmer auch von Anfang an klar, dass
es ohne den Biss in den sprichwörtlichen sauren Apfel nicht
gehen wird. Die Diätassistentin verspricht keine Wunder,
sondern sie hilft den Teilnehmern, den individuell richtigen
Lebensstil zu finden, mit dem sie auf die Dauer ihr Wohlfühlgewicht halten können. Disziplin und der Wille zu einer
dauerhaften Verhaltensänderung sind dafür Voraussetzung.
„Manchmal wundern sich die Teilnehmer, dass sie nicht ihre
Ess-, sondern vielmehr ihre Bewegungsgewohnheiten ändern müssen.“ Öfter mal das Auto stehen lassen und die
Treppe statt des Fahrstuhls benutzen, regelmäßig Sport treiben oder jedenfalls körperliche Aktivitäten in den Alltag
einbauen: Simone Wiening hat für jeden Teilnehmer individuelle Ratschläge und unterstützt auch bei der Umsetzung.
Ein wichtiges Arbeitsfeld ist die Information über Lebensmittel, ihre Nährwerte und ihre Zubereitung. Viele Berufstätige sind dankbar für Ideen und Anregungen, wie sie sich
tagsüber gesund und figurbewusst ernähren können. Und
gerade Männer benötigen oftmals den augenzwinkernden
8
Hinweis, dass man Äpfel auch essen kann, wenn niemand
da ist, der sie einem schneidet.
Ablauf
Die Ernährungsberatung ist eine Leistung für die Versicherten der BKK exklusiv. Im Regelfall erfolgt die Abrechnung
über eine ärztliche Verordnung im Rahmen der ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation.
Für ein erstes Gespräch mit der Ernährungsberaterin Simone Wiening stehen ca. 60 Minuten zur Verfügung. Hier
werden Gründe für den Besuch der Ernährungsberatung,
bisher durchgeführte Maßnahmen, die individuelle Lebenssituation und Ihre Erwartungen besprochen. Natürlich gibt
es seitens der Ernährungsberaterin konkrete, handlungsbezogene Vorschläge, die den Einstieg in eine Veränderung
des Ess- und Trinkverhaltens ermöglichen. Die nachfolgenden Beratungen erfolgen individuell, in der Regel im Abstand von vier Wochen und dauern dann 15 bis 20
Minuten. Sie dienen der gemeinsamen Überprüfung der
gesetzten Ziele, der Motivation und der Planung der weiteren Vorgehensweise.
Sie können direkt einen Termin für die Beratung in Lehrte
mit uns vereinbaren. Sofern Sie in anderen Bereichen wohnen, helfen wir Ihnen gern bei der Auswahl geeigneter Betrater/Innen.
Befreiung von der Zuzahlung
für 2016 im Voraus möglich
Wenn die Mitgliedschaft endet
Nachgehender Leistungsanspruch oder
obligatorische Anschlussversicherung?
Nachgehender Leistungsanspruch
Endet eine Versicherungspflicht z. B. durch das Ende einer
Beschäftigung oder des Leistungsbezuges durch die Agentur für Arbeit, haben Sie als Versicherte/r einen Anspruch
auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende
der Versicherung. Dieser sogenannte nachgehende Leistungsanspruch besteht jedoch nur, wenn keine Erwerbstätigkeit oder eine anderweitige Absicherung im
Krankheitsfall vorliegt.
Obligatorische Anschlussversicherung
Liegt zwischen dem Ende der letzten Versicherung und
einer neuen Versicherung mehr als 1 Monat, ist die Mitgliedschaft als sogenannte obligatorische Anschlussversicherung fortzuführen, wenn keine anderweitige
Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. Für diese Art der
Versicherung sind Beiträge zu zahlen.
Für eine Vielzahl von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Zuzahlung vorgesehen. Um niemanden zu überfordern sieht das Sozialgesetzbuch eine
persönliche Belastungsgrenze vor. Diese Belastungsgrenze
wird für jedes Kalenderjahr neu ermittelt. Sie beträgt
grundsätzlich 2% Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei Vorliegen einer chronischen Erkrankung
sinkt die Belastungsgrenze auf 1% der Bruttoeinnahmen.
Lohnt sich die Befreiung im Voraus?
Wenn Sie abschätzen können, dass Sie vermutlich Ihre individuelle Belastungsgrenze im Laufe des nächsten Jahres erreichen, haben Sie die Möglichkeit sich auf Antrag schon
vor Beginn des Jahres von der Entrichtung der Zuzahlungen
befreien zu lassen. Sie zahlen dann den Betrag Ihrer zumutbaren Belastungsgrenze noch in diesem Jahr ein und bekommen im Gegenzug von Beginn des kommenden Jahres
einen Befreiungsausweis. Ihr Vorteil: Sie müssen keine Belege sammeln und keine einzelnen Zuzahlungen entrichten.
Vorauszahlung schon für 2015 genutzt?
Alle Versicherten, die bereits im letzten Jahr die Vorauszahlungsmöglichkeit für das Jahr 2015 genutzt haben, erhalten
bis Ende Oktober 2015 automatisch die notwendigen Antragsunterlagen für das Jahr 2016 übersandt.
Seit 2013 keine Versicherungslücken
Seit dem 01.08.2013 müssen alle Personen in Deutschland
einen Krankenversicherungsschutz haben. Somit sind alle
Versicherungslücken durch die Krankenkassen aufzuklären
und ggf. mit einer solchen obligatorischen Anschlussversicherung zu schließen, wenn die Versicherten eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch eine
eventuelle Familienversicherung oder andere gesetzliche
oder private Krankenversicherung nicht nachweisen.
Sachverhalt unbedingt klären
Um es Ihnen als Versicherte der BKK exklusiv so einfach wie
möglich zu gestalten, versenden wir immer dann, wenn
eine Abmeldung übermittelt wird, einen Fragebogen zur
Klärung des Sachverhaltes. Eine Antwort mittels des Fragebogen beigefügten Freiumschlags, per E-Mail oder Fax ist
möglich.
Vermeiden Sie Beitragszahlungen
Um unnötige Beitragszahlungen zu Ihren Lasten zu vermeiden, ist eine zeitnahe Beantwortung dieser Anfrage sehr
wichtig. Der Gesetzgeber hat den Versicherten eine Nachweispflicht innerhalb von 14 Tagen nach Hinweis durch die
Krankenkasse auferlegt. Wird sie nicht eingehalten, müssen Beiträge berechnet werden.
9
Was tun bei Arbeitsunfähigkeit?
Niemand sucht sich eine Krankheit aus und wirklich haben
möchte sie auch kein Mensch. Sofern Sie Arbeitnehmer
oder Bezieher von Leistungen der Bundesagentur für Arbeit
sind, müssen Sie einige Dinge beachten, da der Gesetzgeber recht starre Vorgaben für den Umgang mit einer Arbeitsunfähigkeitszeit erlassen hat.
Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit
Unabhängig davon, dass der Arbeitgeber von Ihnen informiert werden muss, ist die Durchschrift einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung immer zeitnah auch der
Krankenkasse zu übermitteln. Wichtig ist, dass Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, da eine rückwirkende Ausstellung durch den Arzt nur in absoluten Ausnahmefällen
möglich ist. Diese Bescheinigung muss dann schnellstmöglich dem Arbeitgeber und der BKK exklusiv vorgelegt werden. Der Krankenkasse muss eine Bescheinigung innerhalb
einer Woche nach Beginn der Erkrankung vorliegen. Die
Vorlage der Bescheinigung beim Arbeitgeber richtet sich
nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, Tarifverträgen oder
Betriebsvereinbarungen.
Längere Arbeitsunfähigkeit
Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit länger andauern, werden
vom Arzt sogenannte Folgebescheinigungen ausgestellt.
Hierbei ist es notwendig, dass diese Bescheinigungen ohne
Lücken ausgestellt werden. Erfolgte eine Bescheinigung
z.B. bis zu einem Freitag, so ist in einem solchen Fall eine
erneute Vorstellung bei Ihrem Arzt an diesem Freitag notwendig, spätestens jedoch am folgenden Werktag (Montag), damit er dann ggf. eine neue Folgebescheinigung
ausstellen kann. Für den Fall eines Arztwechsels, z.B. bei
der Weiterbehandlung durch einen Facharzt, geben Sie
bitte dort an, dass Sie bereits arbeitsunfähig sind, damit
eine Folgebescheinigung und nicht irrtümlich eine neue
Erstbescheinigung ausgestellt wird.
Ende der Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber
Im Regelfall endet bei längerer Arbeitsunfähigkeit die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen, in einigen Ausnahmefällen eher. Die BKK exklusiv
springt dann mit der Zahlung von Krankengeld, oder bei
einem Arbeitsunfall Verletztengeld, ein, damit für Sie keine
finanzielle Notlage entsteht. Von diesem Zeitpunkt an stellt
der Arzt einen sogenannten Auszahlschein aus, der für die
Zahlung der Entgeltersatzleistung entscheidend ist. Auch
hier gilt, dass dieser Schein umgehend (maximal innerhalb
einer Woche) vorgelegt wird, damit das Krankengeld zur
Auszahlung kommen kann. Außerdem ist ebenfalls ein lückenloser Nachweis der weiteren Arbeitsunfähigkeit notwendig.
Weiterführende Maßnahmen
Die BKK exklusiv unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wird z.B. eine Rehabilitationsmaßnahme durch den
Arzt vorgeschlagen, so helfen wir Ihnen bei der notwendigen Antragstellung und sorgen ggf. für einen schnellen
Aufnahmetermin in der entsprechenden Klinik. Eine weitere Möglichkeit ist auch die stufenweise Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wenn die Belastungsfähigkeit
noch nicht zu 100% nach der Erkrankung gegeben ist.
Bezug von Kranken- oder Verletztengeld
Sollte es tatsächlich zur Zahlung der Entgeltersatzleistung
kommen, erhalten Sie von der BKK exklusiv alle wichtigen
Informationen zu Ihrer Zahlung übersandt.
10
24-Stundenjob als Normalfall?
Wie es aussieht, arbeiten viele von uns fast rund um
die Uhr, an sieben Tagen in der Woche und ganz häufig sogar im Urlaub. Grund dafür ist die ständige Erreichbarkeit über Mobiltelefon, E-Mail und Kurznachrichten, durch die es zwischen Job und Freizeit kaum
eine wirkliche Trennung mehr gibt.
Bei einer BKK-Umfrage kamen die Zahlen ans Licht: 84
Prozent sind außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit für
Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte erreichbar.
• Die Hälfte davon (51 Prozent) ist jederzeit "Stand-by".
• 46 Prozent gehen tatsächlich keiner "regulären"
5-Tage-Woche mehr nach. Sie arbeiten regelmäßig an
Samstagen, Sonn- und Feiertagen, im Schicht-, Nachtoder Bereitschaftsdienst.
Schlafprobleme immer häufiger
Jeder zweite Befragte ist von Schlafproblemen betroffen,
die auch an arbeitsfreien Tagen auftreten. Dabei leidet
mehr als jeder Zehnte (13 Prozent) fast jede Nacht an
Schlafproblemen. Als häufigsten Grund gaben die Befragten allgemeinen Stress an, knapp gefolgt von beruflichem
Stress bzw. beruflicher Überforderung, dem Nichtabschalten-Können von der Arbeit sowie privaten Sorgen und familiären Problemen. Jedem Siebten (14 Prozent) macht die
ständige Erreichbarkeit für berufliche Belange zu schaffen.
So hat sich in den letzten fünf Jahren die Zahl der Krankentage, die nach ärztlichen Verordnungsdaten auf das
'Burn-out-Syndrom' zurückgehen, verzehnfacht.
Überstunden statt Schlaf
Betroffen sind vor allem diejenigen, die mehr als 50 Stunden in der Woche arbeiten. Sie schlafen im Durchschnitt
nur 6,5 Stunden pro Nacht. Jeder Dritte dieser Gruppe arbeitet außerdem regelmäßig an Sonn- und Feiertagen. Von
den 51 Prozent, die jederzeit für berufliche Belange erreichbar sind, gehören 16 Prozent zur Gruppe der "VielArbeiter". Dies sind überdurchschnittlich häufig Selbstständige, leitende Angestellte sowie Personen mit einem
Haushalts-Nettoeinkommen von mehr als 2.500 Euro.
Bei Berufstätigen, die in Schicht-, Nacht- oder Bereitschaftsdiensten arbeiten, ist die Nachtruhe ebenfalls im
Schnitt nach 6,5 Stunden vorbei. Sie liegen damit unter
der durchschnittlichen Schlafdauer aller Befragten von 6,7
Stunden. Sieben Stunden Schlaf gönnen sich Teilzeitkräfte,
die weniger als 30 Wochenstunden arbeiten. Mehr als die
Hälfte aller Befragten schläft mindestens sieben Stunden
pro Nacht. Jeder vierte Befragte kommt sogar auf acht
und mehr Stunden.
Zur Ruhe kommen
Viele der Befragten haben Rituale, bevor sie schlafen
gehen: So lüften sie das Zimmer gut und dunkeln es ab,
verzichten auf koffeinhaltige Getränke und schwere Mahlzeiten und halten in etwa die gleichen Zubettgeh-Zeiten
ein. Die meisten der Befragten sehen in der letzten halben
Stunde vor dem Schlafengehen fern, greifen zum Buch
oder einer Zeitschrift, hören Musik oder ein Hörbuch.
Jeder Fünfte geht kurz vor dem Schlafengehen berufsbezogenen Tätigkeiten nach, so werden dienstliche E-Mails
und SMS geprüft oder etwas für die Arbeit erledigt.
Inzwischen fällt vielen die Trennung zwischen Arbeits- und
Privatleben auch durch die ständige Erreichbarkeit schwer.
Zwei Drittel der Befragten schalten zum Beispiel ihr Mobiltelefon vor dem Schlafengehen nicht aus, obwohl sie gar
nicht mit dringenden Anrufen zu rechnen haben. Und was
daheim gilt, bestimmt natürlich auch das „Störpotential“
im Urlaub: Statt mit der Familie zu entspannen, diskutiert
man mobil die Probleme am Arbeitsplatz.
11
Pubertät
Die richtige Balance
zwischen Loslassen und Haltgeben
Wenn aus dem süßen, kleinen Engelchen, der Sonntag morgens zu Papa und Mama ins Bett gekrabbelt
kam um zu kuscheln, ein zickiges, schlechtgelauntes
und abweisendes Teufelchen wird, der Mama und
Papa mit geballter verbaler Kraft vor den Kopf stößt
– spätestens dann ist klar, die Pubertät ist der Tornado unter den Entwicklungsphasen eines Kindes.
Unberechenbar, mit enormer Zerstörungswut und
nur schwer zu bändigen.
Damit Umzugehen ist für viele Eltern eine kräftezehrende
Herausforderung, die nicht selten in blankem Unverständnis mündet. Allerdings: auch das Verhalten der Eltern
nimmt entscheidenden Einfluss auf den Verlauf der Pubertät. Einfühlungsvermögen und Verständnis sind ebenso
wichtig wie Regeln und Konsequenzen. Es gilt die richtige
Mischung zu finden zwischen dem Setzen von Grenzen
und dem Öffnen derselben.
Pubertät bedeutet Veränderung
Mit dem Einsetzen der Pubertät verändert sich für das heranwachsende Kind alles – Körper, Gefühle, Weltbild. Der
kleine Mensch wird zur Großbaustelle. Schuld sind in erster Linie Hormone. Testosteron und Östrogen fordern den
Körper auf, sich für den nächsten Lebensabschnitt bereit
zu machen. Plötzlich wachsen Haare an Stellen, wo vorher
keine waren, die Talgdrüsen spielen verrückt, genauso wie
die Stimme. Sinn und Zweck der Pubertät ist die Reifung
der Geschlechtsorgane. Das Kind entwickelt sich, um in
ein paar Jahren selber Kinder in die Welt setzen zu können.
Rebellion gegen Alles, Hauptsache dagegen
Aber nicht nur der Körper auch das Gehirn des pubertierenden Sprösslings ist dabei sich fit zu machen für das
selbstständige Leben. Genau das ist der konfliktgeladene
Knackpunkt – Selbstständigkeit. Wie selbstständig und
verantwortungsbewusst der hormongeladene Heranwachsende ist, liegt im Auge des Betrachters. Die jeweiligen
Einschätzungen diesbezüglich von Eltern und Kindern liegen eher selten auf dem gleichen Nenner. Der Jugendliche
schreit nach Autonomie, während Mama und Papa die
Leine stramm halten. Aber genau diese Ablösung des Kindes von den Eltern muss während der Pubertät geschehen.
Die Leine muss nicht nur locker gelassen werden, sondern
Schritt für Schritt komplett verschwinden.
Regeln vs. Freiheiten
Das bedeutet nicht, dass die Eltern sich zurücklehnen und
ihr Kind machen lassen sollen, was es will. Natürlich
braucht ein pubertierender Mensch Grenzen. Er muss lernen was es heißt Verantwortung zu übernehmen, was es
bedeutet erwachsen zu sein. Das kann er jedoch nur,
wenn ihm auch mit der richtigen Dosis an Freiheiten die
Möglichkeit dazu gegeben wird. Entscheidend hierbei ist
die Grundbedingung – Vertrauen – und zwar auf beiden
Seiten. Eltern sollten ihrem Kind zutrauen, bestimmte
Dinge alleine zu meistern. Ansonsten wird der Prozess des
12
Loslösens um ein Vielfaches erschwert. Aber: Mama und
Papa müssen auch da sein, wenn das Kind Halt und Hilfe
benötigt. Im Gegenzug werden sie mit Vertrauen belohnt.
Wichtig ist, dass sich die Rollenverteilung nicht komplett
verschiebt.
Kinder brauchen Eltern, die Eltern sind
Eltern sollten nicht versuchen, sich als bester Freund oder
Freundin ihres Kindes zu etablieren. In der Phase der Pubertät wollen die Jugendlichen Mama und Papa nicht als
Kumpel betrachten. Das müssen diese akzeptieren. Was
die Sprösslinge allerdings brauchen, sind Eltern, die sich
auch wie solche benehmen.
Minenfeld Kommunikation
Sinnvolle Gespräche mit ihrem pubertierenden Nachwuchs
zu führen, die nicht in Diskussionen oder größeren Katastrophen münden, ist für viele Eltern gar nicht so einfach.
Eine Lösung kann es sein, auf typisch elterliche Fragen zu
verzichten bspw. „Wie war die Schule?“, „Wie geht es
dir?“, „Willst du diese Turnschuhe nicht mal aussortieren?“ Solche Fragen lösen in den hormongestressten Köpfen der pubertierenden Kinder augenblicklich nur Widerwillen und Ablehnung aus. Hilfreich kann es sein, stattdessen von sich zu erzählen. Die Eltern könnten bspw. die
Frage nach der Schule in eine Geschichte aus ihrer eigenen
Schulzeit verpacken. Wenn Mama und Papa von ihren
Schwierigkeiten im Job oder im Alltag erzählen, kommen
sie viel leichter mit ihren heranwachsenden Kindern ins
Gespräch und diese fangen wiederum von ganz alleine an,
auch von ihren Problemen zu erzählen. Außerdem signalisieren Eltern ihren Sprösslingen dadurch, dass sie sie als
gleichwertige Gesprächspartner anerkennen und fördern
ganz nebenbei das Selbstbewusstsein der Jugendlichen.
Das Einsetzen der Pubertät muss nicht zwangsweise das
Ende der Familien-Idylle bedeuten. Wann immer möglich
sollte das pubertierende Kind mit einbezogen werden.
Auch Eltern sind nicht perfekt. Wenn es einmal schwierig
wird, spricht nichts dagegen sich Hilfe zu holen. Ratgeber
können andere Eltern oder Lehrer sein. Unter www.bkkexklusiv.de, Gesundheit online finden gestresste Eltern Hilfestellungen zu allen Problemen, die die Pubertät ihnen
bietet.
13
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Gesund beginnt im Mund –
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sein 25-jähriges Jubiläum. Er hat eine Geschichte,
eine eindrucksvolle Gegenwart – und auch eine Zukunft. Diese Aspekte stehen in diesem Jahr im Blickpunkt beim Motto „Gesund beginnt im Mund – 25
Jahre Tag der Zahngesundheit“.
Im zurückliegenden Vierteljahrhundert hat sich die Zahnmedizin enorm verändert – aus der kurativen (therapeutische Maßnahme) ist die präventionsorientierte Zahnheilkunde geworden. Das prägt auch die zahnmedizinische
Gesundheitsförderung.
Für die Zukunft bleiben die Aufgaben die gleichen, aber
die Herausforderungen verändern sich. Mancherorts kommen verdrängt geglaubte Zahnschäden, vor allem bei
kleinsten Kindern, wieder zurück. Gesellschaftliche Entwicklungen wie soziale Situation, Migration, ungesunder
Stress und chronische Allgemeinerkrankungen stellen
hohe Anforderungen an die Zahnmedizin und Herausforderungen an die Prävention. An erster Stelle steht somit
weiterhin die Vorsorge, denn die Erhaltung der Zähne ist
die vorrangigste Aufgabe.
gelegte Regelversorgung. Vor Behandlungsbeginn erhalten
Sie von Ihrem Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, auf dem die BKK exklusiv Ihnen schnell und unbürokratisch die entsprechenden Zuschüsse genehmigt.
Höhe des Festzuschusses
Entscheiden Sie sich für diese Regelversorgung, entspricht
der Festzuschuss in etwa der Hälfte der Gesamtkosten.
Wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung die jährlichen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen mit Ihrem Zahnbonusheft nachweisen können,
erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Haben Sie
Ihre jährliche Vorsorge beim Zahnarzt sogar die letzten 10
Jahre lückenlos wahrgenommen, erhalten Sie weitere 10
Prozent von der BKK exklusiv.
Eigenanteil verbleibt
Egal für welchen Zahnersatz Sie sich entscheiden, ein Eigenanteil wird immer verbleiben, denn mit der Einführung
des Festzuschusses hat der Gesetzgeber diese Eigenbeteiligung bewusst gewählt. Wählen Sie eine bessere als die sogenannte Regelversorgung, kommen weitere Kosten dazu.
Zahnersatz
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen gelingt es nicht immer,
einzelne Zähne zu erhalten. Ein Zahnersatz wird notwendig. Egal ob Krone, Brücke oder gar die „Dritten“.
Kooperationspartner für Zusatzversicherung
Durch die Kooperation der BKK exklusiv mit der Barmenia
Krankenversicherungs a.G. besteht die Möglichkeit Eigenbeteiligung beim Zahnersatz über eine private Zusatzversicherung abzusichern. Bei Interesse wenden Sie sich bitte
direkt an die Barmenia unter Tel: 0202/438-3560.
Der bundeseinheitliche Festzuschuss
Das Sozialgesetzbuch sieht hierfür klare Regelungen vor.
So beziehen sich die Festzuschüsse ausschließlich auf den
jeweiligen Zahnbefund und die hierfür vom zuständigen
Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen fest-
Weiterführende Informationen zur Zahnzusatzversicherung und zu anderen Produkten finden Sie unter
www.bkk-extraplus.de
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Organspende
70 % der Bürgerinnen und Bürger wären bereit, nach
ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden, allerdings halten nur wenige Menschen ihre Entscheidung schriftlich fest oder teilen sie nahestehenden
Menschen mit.
Viele Angehörige eines verstorbenen Menschen sind daher
unsicher, wenn sie vom medizinischen Personal nach einer
Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende gefragt werden. Sie kennen den Willen der verstorbenen Person nicht und wissen daher auch nicht, wie
sie jetzt im Sinne des Verstorbenen entscheiden sollen.
Daher ist es wichtig, sich zu Lebzeiten mit dem Thema
Organ- und Gewebespende zu beschäftigen, um so zu
einer persönlichen Entscheidung zu kommen. Wer die eigene Entscheidung in einem Organspendeausweis festhält, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen
unter Umständen eine große Belastung.
Wer im Besitz eines Organspendeausweises ist, kann sich
generell für eine Organ- und Gewebespende aussprechen.
Möglich ist aber auch, die Spende auf bestimmte Organe
oder Gewebe zu beschränken, einzelne Organe auszuschließen oder einer Organ- und Gewebespende generell
zu widersprechen. Außerdem kann man eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll.
Mit dem Organspendeausweis muss niemand fürchten,
sich endgültig festzulegen. Wer die eigene Einstellung zur
Organ- und Gewebespende ändert, muss lediglich die alte
Erklärung vernichten. Auf einem neuen Ausweis kann die
geänderte Einstellung festgehalten werden.
Das Ausfüllen dieser Erklärung ist völlig unbürokratisch
und mühelos. Es ist auch möglich, die Erklärung auf einem
Bogen Papier formlos festzuhalten. Eine testamentarische
Erklärung ist jedoch nutzlos, da ein Testament zu einem
Zeitpunkt eröffnet wird, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Organspendeausweis
Organspende
nach § 2 des Transplantationsgesetzes
Name, Vorname
Straße
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
BKK
exklusiv
Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter
der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.
Ein kleines Stück Papier, das Leben rettet
Er ist klein und kann doch so Großes bewirken: der
Organspendeausweis. Seit mehr als 40 Jahren rettet
das »Ja« auf dem kleinen Stück Papier im Falle des
Falles Leben und ist ein Symbol der Nächstenliebe
und Solidarität mit den 12.000 Patienten auf der
Warteliste für ein Spenderorgan.
Schon am 3. November 1971 wurden laut Pressemeldungen die ersten deutschen Organspendeausweise ausgegeben. Der Ausweis steht seit dieser Zeit für eine selbstbestimmte Entscheidung, mit der man seinen Angehörigen
im Ernstfall eine schwere Last abnimmt. Denn die Bereitschaft zur Organspende wird in Deutschland nicht offiziell
registriert, sondern sollte im Organspendeausweis festgehalten werden.
Aktuelle gesetzliche Grundlage ist die Entscheidungslösung, die seit 1. November 2012 in Deutschland gilt. Danach soll jede Bürgerin und jeder Bürger die eigene Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende auf der Grundlage
fundierter Informationen prüfen und schriftlich festhalten.
Dazu stellen die Krankenkassen ihren Versicherten alle
zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung, verbunden mit der Aufforderung die persönliche Entscheidung in diesem Dokument schriftlich festzuhalten.
Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung für
oder gegen eine Organspende getroffen, wird die Familie
um eine Entscheidung gebeten und in einer schwierigen
Situation der Trauer und Verzweiflung mit dieser zusätzlich
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belastenden Frage konfrontiert. Schon aus diesem Grund
sollte jeder seine persönliche Entscheidung festhalten und
innerhalb der Familie besprechen. Mit dem ausgefüllten
Ausweis kann jeder sicher sein, dass seinen Wünschen in
Fragen der Organspende entsprochen wird.
Die Zahl der Ausweisinhaber ist in den vergangenen 40
Jahren kontinuierlich gestiegen. Hatten 2001 laut Umfragen zwölf Prozent der Deutschen einen Organspendeausweis, so hat sich die Anzahl seitdem verdoppelt. Nach den
neuesten Umfragen liegt die Zahl der Ausweisinhaber bei
etwa 20 Prozent. Auch der Organspendeausweis hat sich
mit der Zeit weiter entwickelt – inzwischen gibt es ihn im
praktischen Scheckkartenformat, als Plastikkarte und als
App für das iPhone.
Dieser Ausgabe des Magazins sind im hinteren
Umschlag Organspendeausweise beigefügt.
Acht Gründe, um über Organspende
nachzudenken
1. Organspende rettet Leben
Über 120.000 Organe wurden seit 1963 allein in Deutschland transplantiert. Dadurch wurde vielen Patienten das
Leben gerettet. Noch fünf Jahre nach der Transplantation
genießen rund 70 Prozent der Nierenempfänger ihr „zweites“ Leben.
2. Transplantation ist Erfolgsmedizin
Die Transplantationsmedizin gehört inzwischen zum Standard der gesundheitlichen Versorgung und ist so erfolgreich, dass die gespendeten Organe sogar über Jahrzehnte
hinweg funktionsfähig bleiben können.
3. Ein Spender rettet viele Empfänger
Bis zu sieben Menschen können durch Herz, Lunge, Leber,
Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm überleben. Im
Durchschnitt schenkt ein Organspender drei schwerkranken Menschen die Chance auf ein neues Leben.
4. Angehörigen die Entscheidung abnehmen
Im Fall eines Hirntods werden die Hinterbliebenen nach
dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Dies
ist eine schwierige Entscheidung in einer ohnehin schon
schwierigen Situation, die man seinen Angehörigen erspa-
ren kann. Deshalb sollte man zu Lebzeiten seine eigene
Entscheidung treffen und auch mitteilen.
5. Die Wahrscheinlichkeit spricht fürs Leben
Organspende geht uns alle an. Jeder von uns kann plötzlich durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall in die
Situation geraten, auf ein neues Organ angewiesen zu
sein. In dieser Situation wäre sicher jeder dankbar und
würde eine Organspende gerne annehmen. Dabei ist die
Wahrscheinlichkeit, selbst irgendwann auf eine Organspende angewiesen zu sein, viel höher, als tatsächlich als
Organspender in Frage zu kommen. Nur bei einem sehr
geringen Prozentsatz aller Patienten, die in deutschen
Krankenhäusern sterben, tritt der Hirntod vor dem Herzstillstand ein.
6. Ärzte kämpfen um jedes Leben
Jeder Arzt versucht bis zuletzt alles, um das Leben des ihm
anvertrauten Patienten zu retten. Egal, ob dieser Organspender ist oder nicht. Die Diagnose des Hirntods erfolgt
durch zwei unabhängige Ärzte nach einem strikt festgelegten und verbindlichen Protokoll.
7. Die Würde des Spenders bleibt gewahrt
Ein Koordinator der Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) kann dafür Sorge tragen, dass der Leichnam
des Spenders in einem würdigen Zustand übergeben wird.
Äußerlich sieht man dem Spender nichts an. Auf Wunsch
wird angeboten, dass Angehörige vor oder nach der Organentnahme Abschied nehmen können.
8. Organspende spendet auch Trost
Organspende kann Trost schenken, so dass aus einem
schmerzlichen Verlust neue Hoffnung entsteht. Eine Umfrage der DSO unter Angehörigen zeigte durchweg positive Ergebnisse: Keiner bereute die Entscheidung ausdrücklich, über 90 Prozent würden wieder so entscheiden
und ein Drittel gab sogar an, dass die Organspende eine
Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verkraften.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.organspende-info.de (Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und unter www.dso.de
(Deutsche Stiftung Organtransplantation)
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Ihr BKK exklusiv Team
Wer macht was ...
Vorstand
Carsten Schröter
Vorstand
Telefon: 05132 5001- 0
E-Mail: [email protected]
Petra Maelecke
Vorstandsassistentin,
Beschwerdemanagement
Telefon: 05132 5001-78
E-Mail: [email protected]
Versicherung
Beiträge
Betriebsservice
Dedo Kleen
Bereichsleiter Betriebsservice,
Stellvertretung Vorstand
Telefon: 0421 696935-10
E-Mail: [email protected]
Alexandra Mencke
Bereichsleiterin Versicherung, Beiträge
Telefon: 05132 5001-75
E-Mail: [email protected]
Annett Janik
Kundenberaterin A - G
Telefon: 05132 5001-15
E-Mail: [email protected]
Nadine Adler
Kundenberaterin H - O
Telefon: 05132 5001-65
E-Mail: [email protected]
Santana Kadatz
Kundenberaterin P - Z
Telefon: 05132 5001-42
E-Mail: [email protected]
Stationäre Behandlung, AHB, Behandlungsfehler, Unfälle, Psychotherapie
Evelin Stahn
Teamleiterin
Telefon: 05132 5001-26
E-Mail: [email protected]
Marion Thies
Bereichsleiterin
Telefon: 05132 5001-56
E-Mail: [email protected]
Irina Löffler
Kundenberaterin A - He
Telefon: 05132 5001-55
E-Mail: [email protected]
Simone Jabs
Teamleiterin
Telefon: 05132 5001-17
E-Mail: [email protected]
Nick Smolka
Kundenberater Hf - Ph
Telefon: 05132 5001-36
E-Mail: [email protected]
Melanie Schiefelbein
Kundenberaterin A - Heo
Telefon: 05132 5001-38
E-Mail: [email protected]
Vanessa Anton | Christin Dahms
Kundenberaterin Pi - Z
Telefon: 05132 5001-41
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Fitore Redzepi
Kundenberaterin Hep - Ph
Telefon: 05132 5001-39
E-Mail: [email protected]
Zahnersatz, KFO, Zuzahlungsbefreiung
Melanie Zawade
Kundenberaterin A - He
Telefon 05132 5001-72
E-Mail: [email protected]
Adoracion Anton
Kundenberaterin Hf - Ph
Telefon 05132 5001-70
E-Mail: [email protected]
Petra Rahjes
Kundenberaterin Pi - Z
Telefon 05132 5001-71
E-Mail: [email protected]
Jennifer Beckert
Kundenberaterin Pi - Z
Telefon: 05132 5001-37
E-Mail: [email protected]
Ines Bührmann
Kundenberaterin Unfälle,
Behandlungsfehler, Psychotherapie
Telefon: 05132 5001-40
E-Mail: [email protected]
Zentrale und Empfang
Kerstin Lipinski
Zentrale und Empfang
Telefon: 05132 5001-0
E-Mail: [email protected]
Servicecenter Bremen
Entgeltersatzleistungen und sonstige
Leistungen für Versicherte in den
Postleitzahlenbereichen 29 - 39
Entgeltersatzleistungen und sonstige
Leistungen für Versicherte in den
Postleitzahlenbereichen 0 - 28 und 4 - 9
Carolin Fuchs
Teamleiterin und Entgeltersatzleistungen A - K
Telefon: 05132 5001-76
E-Mail: [email protected]
Heike Biélka
Bereichs- und Leiterin des Servicecenter Bremen
Telefon: 0421 696935-20
E-Mail: [email protected]
Jana Schiweck
Teamleiterin und Entgeltersatzleistungen L - Z
Telefon: 05132 5001-25
E-Mail: [email protected]
Nicole Mehrkens
Teamleiterin
Telefon: 0421 696935-30
E-Mail: [email protected]
Heike Neubacher
Teamassistentin
Telefon: 05132 5001-14
E-Mail: [email protected]
Sven Erdmann
Kundenberater sonstige Leistungen A - K
Telefon: 05132 5001-21
E-Mail: [email protected]
Annika Langner
Kundenberaterin A - He
Telefon: 0421 696935-55
E-Mail: [email protected]
Zentrale und
Servicecenter Lehrte
Sören Manteufel
Kundenberater sonstige Leistungen L - Z
Telefon: 05132 5001-30
E-Mail: [email protected]
Cora Nittka
Kundenberaterin Hf - Pe
Telefon: 0421 696935-45
E-Mail: [email protected]
Claudia Eggers
Bereichsleiterin
Telefon: 05132 5001-20
E-Mail: [email protected]
Antje Dietrich
Kundenberaterin AU-Fallmanagement
Telefon: 05132 5001-45
E-Mail: [email protected]
Liza Hilke
Kundenberaterin Pf - Z
Telefon: 0421 696935-50
E-Mail: [email protected]
Björn Herrlach
stv. Bereichsleiter
Telefon: 05132 5001-50
E-Mail: [email protected]
Yannik Wildt
Bonus, Satzungsleistungen
Telefon: 05132 5001-35
E-Mail: [email protected]
Ingrid Danielczyk
Teamassistentin
Telefon: 0421 696935-60
E-Mail: [email protected]
Marion Pfeiffer
Betriebsservice
Telefon: 05132 5001-16
E-Mail: [email protected]
Nina Hillegeist
Aufwendungen nach dem AAG,
Kundenberaterin KV der Rentner,
Versorgungsbezieher
Telefon: 05132 5001-77
E-Mail: [email protected]
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Hilfsmittel, Pflegeversicherung,
Häusliche Krankenpflege
Unsere
Kontaktdaten
Exklusive Leistungen
und Service für Sie
Ab 01.11.2015 Postadresse
In zwei Schritten die
Krankenkasse wechseln
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Zentrale und Servicecenter Lehrte
Zum Blauen See 7- 31275 Lehrte
Postfach 1104
- 31251 Lehrte
Telefon: 05132 5001- 0
Telefax: 05132 5001-12
Ein Krankenkassenwechsel ist ganz einfach und immer
möglich. Zu beachten ist lediglich eine zweimonatige
Kündigungsfrist gegenüber der bisherigen Krankenkasse.
Immer zum Ende des übernächsten Monats kann dann der
Wechsel erfolgen.
Und so geht’s:
Servicecenter Bremen
1. Sie erklären Ihre Kündigung bei der bisherigen Krankenkasse zum Ende des übernächsten Monats.
Innerhalb von 14 Tagen muss Ihnen die bisherige Krankenkasse eine Kündigungsbestätigung übersenden.
Am Deich 45 - 28199 Bremen
Postfach 286148 - 28361 Bremen
Telefon: 0421 696935-0
Telefax: 0421 696935-35
Für Sie im Netz
2. Die Kündigungsbestätigung der alten Kasse senden Sie
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