Wer mehr tut, wird belohnt!

Wer mehr tut, wird belohnt!
Der Prämienkatalog der Sparte Rohstoffe - Baustoffe
2016
Prämiensystem
Vorwort
„Wer mehr tut, wird belohnt“:
gestern wie heute!
Als das Prämiensystem vor mehr als zehn Jahren erstmals angeboten wurde, war dies eine
Pionierleistung in der berufsgenossenschaftlichen Prävention. Ein finanzielles Anreizsystem
in dieser Dimension war Neuland, fand jedoch schnell eine positive Resonanz in den
Mitgliedsunternehmen. Viele Unfallversicherungsträger folgten diesem Beispiel und lehnten
sich an den Erfahrungen an. Dabei war nicht nur die Resonanz der Präventionsexperten und
Mitgliedsunternehmen, sondern vor allem auch in der Zulieferindustrie sehr hoch. Und das
Prämiensystem wirkte: es motivierte nicht nur schnell zu individuellen betrieblichen Initiativen,
es veränderte in manchen Bereichen die Arbeitswelt in der Rohstoffindustrie.
Während heute neue Erdbaumaschinen ohne serienmäßige Kameras für eine verbesserte
Rückraumsicht kaum noch vorstellbar sind, war dies 2005, als das Angebot startete, durchaus
anders. Dass sich der Markt hier so erfreulich entwickelte, ist zu großen Teilen auf den Standard
zurückzuführen, den das Prämiensystem „Wer mehr tut, wird belohnt!“ mit etablierte.
Mit der Neuorganisation der Prävention in der BG RCI ab 2015 wurden jetzt die beiden bisherigen
Prämiensysteme für die Branchen Baustoffe - Steine - Erden und Bergbau harmonisiert.
Aufgrund der sehr ähnlichen Präventionsphilosophie beider Bereiche waren die Angebote auch
vorher schon in vielen Aspekten vergleichbar, so dass die neue Ausgestaltung im Wesentlichen
eine Konsolidierung und Schärfung bedeutet. Das Prämiensystem ist nun aus einem Guss.
Eines gilt heute ebenso wie bei der Einführung dieses Angebots im Jahr 2005: Investitionen in
die Prävention lohnen sich in jeder Hinsicht, und mit den Prämien der BG RCI für verbesserten
Arbeitsschutz noch einmal mehr. Nutzen Sie diese Option auch für Ihr Unternehmen!
Herzlichst Ihr
Wolfgang Pichl
Spartenpräventionsleiter
Sparte 1 Rohstoffe-Baustoffe
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Ziele
Die Ziele des Prämiensystems
Mit dem Prämiensystem wollen wir wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes in den Mitgliedsunternehmen der Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe der BG RCI fördern (§ 162, Abs. 2 SGB VII). Die Ziele sind im Einzelnen:
• betriebliche Innovationen unterstützen
• positive materielle Anreize schaffen
• nachahmenswerte Ideen unterstützen
• zu Investitionen in den Arbeitsschutz motivieren.
Prämien können in sieben Prämiengruppen vergeben werden:
Arbeitsschutzmanagementsysteme
Verhaltensprävention
Arbeitssicherheit
Lärm- und Staubprävention
Gesundheit
Innovationen aus dem Förderpreis
Verkehrssicherheit
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Fragen
Fragen zum Prämiensystem
Welche Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?
Damit wir Ihre Initiativen prämieren können, müssen
Ihre angemeldeten Präventionsmaßnahmen
•
nachvollziehbar belegt werden und durch
• b
ereits realisiert sein, eine Rechnungskopie ist er-
Rechnungsbelege in deutscher Sprache, ausgestellt auf das Mitgliedsunternehmen, Zertifikate,
Fotos, usw.,
forderlich, um an dem Prämiensystem teilnehmen
zu können. Die Absichtserklärung reicht nicht aus.
• entweder im Jahr 2015 oder 2016 umgesetzt und
• zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrank-
heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirksam beitragen,
• über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanfor-
derungen hinaus gehen – allein die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften reicht nicht aus,
abgeschlossen, sowie noch nicht im Rahmen des
Prämiensystems prämiert worden sein.
Wenn Sie Zweifel haben ob Sie die Bedingungen
erfüllen, rufen Sie einfach unsere Prämien-Hotline
06221 5108-22115 (Branche Baustoffe - Steine Erden), 06221 5108-23106 (Bergbau) an.
Wie hoch kann Ihre Prämie sein?
Die Prämie soll – neben dem betrieblichen Nutzen –
einen weiteren Anreiz bieten und gerecht bemessen
werden.
Deshalb richtet sich die Prämienhöhe nach dem
finanziellen betrieblichen Aufwand (z. B. Investitionskosten, externe Beratungsdienstleistungen)
und der Unternehmensgröße.
Die jeweilige Prämie bemisst sich grundsätzlich
nach den Netto-Fremdkosten. Die erzielbare Gesamt­
prämie je Mitgliedsunternehmen ist abhängig von
der Beschäftigtenzahl:
bis 50 Beschäftigte
bis 200 Beschäftigte
bis 1.000 Beschäftigte
bis 5.000 Beschäftigte
über 5.000 Beschäftigte
20.000 Euro
40.000 Euro
80.000 Euro
160.000 Euro
200.000 Euro.
Prämien für Verbrauchsgüter werden nicht gewährt.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationen
zu den einzelnen Prämiengruppen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie?
Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Es handelt sich um ein freiwilliges
Angebot der BG RCI. Die Vergabe der Prämien richtet
sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanmeldungen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen und die interne Prüfung
erfolgreich abgeschlossen wurde, werden Prämien an
die Mitgliedsunternehmen ausgeschüttet, es sei
denn, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind
bereits ausgeschöpft. Wir empfehlen Ihnen deshalb,
Ihre prämienwürdigen Maßnahmen möglichst frühzeitig anzumelden und darauf zu achten, dass die beigefügten Belege und Dokumente aussagekräftig und
vollständig sind.
5
Fragen
Was müssen Sie tun, um die Können Sie sich nur in einer
Prämie zu erhalten?
Prämiengruppe beteiligen?
Benutzen Sie zur Anmeldung Ihrer prämienwürdigen Maßnahmen bitte immer den Anmeldebogen zum Prämiensystem. Er ist den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt, kann
über das Internet www.bgrci.de/praevention/praemien abgerufen oder einfach
kopiert werden.
Wichtig: Benutzen Sie bitte jeweils einen
Anmeldebogen pro Maßnahme.
Der Anmeldebogen dient zugleich als Leitfaden
für die benötigten Angaben und Dokumente.
Folgen Sie deshalb einfach den Hinweisen auf dem
Anmeldebogen und schildern Sie uns für jede Maßnahme:
• Art und Umfang,
• Zielsetzung und Erfolg,
• Beginn und Abschluss,
•
Fremdkosten (Kosten, die Ihnen im Rahmen der Ausleihe
von Aktionsmedien der BG RCI entstehen, sind nicht prämienfähig).
Bitte dokumentieren Sie Ihre Angaben durch Fotos, Foto-CD‘s,
Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden,
Bauabnahmen oder geeignete Nachweise. Hierdurch ermöglichen Sie uns die Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben. Die Aufsichtspersonen der BG RCI werden sich in Einzelfällen davon
überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden.
Jedes Unternehmen kann sich nicht nur in einer, sondern in allen Prämiengruppen – auch mehrfach – beteiligen. Zu beachten
ist lediglich, dass die je Unternehmen erzielbare Höchstprämie
begrenzt ist.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Sobald Ihre Prämienanmeldung vollständig vorliegt, überprüfen
wir, ob Ihre für das Prämiensystem angemeldete Maßnahme die
Bedingungen erfüllt und Ihre Initiative anhand der eingereichten
Unterlagen plausibel nachvollzogen werden kann. Unmittelbar
danach wird Ihre Prämie festgesetzt und auf das Firmenkonto
überwiesen. Es gibt also weder für die Einreichung der Prämienanmeldungen noch für die Ausschüttung der Prämien einen
Stichtag – vielmehr werden die Prämien fortlaufend ausgeschüttet, solange das zur Verfügung stehende finanzielle Budget dies
im laufenden Haushaltsjahr zulässt.
Beachten Sie bitte, dass der Anmeldebogen komplett ausgefüllt
ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Ihre Anmeldung kann erst
nach der Vollständigkeitsprüfung für das Prämienverfahren angenommen werden.
Bei Investitionen, die nicht alleine der Sicherheit oder dem
Gesundheitsschutz dienen muss der finanzielle Wert der
prämienrelevanten Mehrausstattung ersichtlich sein. Sofern
dieser Betrag in der Rechnung nicht separat ausgewiesen ist,
kann dies durch eine Hersteller- oder Lieferantenbestätigung
erfolgen.
Ihre Unterlagen senden Sie an die:
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe:
für die Branche Baustoffe - Steine - Erden
Theodor-Heuss-Straße 160
30853 Langenhagen
für die Branche Bergbau
Waldring 97
44789 Bochum
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Sollten Sie weitere
Fragen haben …
Senden Sie uns eine E-Mail an: [email protected]
oder rufen Sie uns an:
06221 5108-22115 (Branche Baustoffe - Steine - Erden)
06221 5108-23106 (Branche Bergbau)
Prämiengruppe Arbeitsschutzmanagementsyteme
Erfolgreiche Durchführung eines Wiederholungs-Audits des Gütesiegels
„Sicher mit System“ oder die Wiederholung eines gleichwertigen Arbeitsschutzmanagement-Systemaudits.
Die Organisation im Unternehmen hat einen großen Einfluss auf Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz. Deshalb ist die
Förderung von systematischem Arbeitsund Gesundheitsschutz von großer Bedeutung. Diesem Ziel dient der Erwerb des
Gütesiegels „Sicher mit System“ der Sparte Rohstoffe - Baustoffe der BG RCI. Zur
Bestätigung des Gütesiegels ist ein Wiederholungs-Audit nach drei Jahren vorgeschrieben. Hierfür erhalten Unternehmen
in der Sparte Rohstoffe - Baustoffe der
BG RCI eine Prämie.
Gleichwertig sind auch andere mit Zertifikat nachgewiesene Arbeitsschutzmanagement-Systeme (z.B. SCC, OHSAS 18001),
wenn sie die Kriterien des ILO-Leitfadens
(ILO: Internationale Arbeitsschutzorganisation der Vereinten Nationen)
erfüllen.
2013
Prämiengruppe Arbeitsschutzmanagementsysteme
Die Prämie für das Gütesiegel
„Sicher mit System“ wird automatisch nach erfolgreichem Wiederholungs-Audit gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem
Gütesiegel-Fachberater. Das Gütesiegel
wird in der Regel für das Gesamtunternehmen erworben. Im Einzelfall besteht nach
Rücksprache auch die Möglichkeit, das
Gütesiegel für selbständige
Produktionsstätten, Werke und Werksgruppen zu erwerben.
Hat ein Betrieb sein Arbeitsschutzmanagement nach mehreren Systemen reauditieren lassen, so wird die Prämie nur
einmalig und nicht für jedes der Zertifikate gezahlt. Grundsätzlich erfolgt eine
Prämienzahlung dabei innerhalb eines
Zeitraums von drei Jahren nur einmal.
Prämienhöhe
Grundprämie je Unternehmen
(bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte)
Zusatzprämie je Arbeitnehmer
(ab dem 11. Vollzeitbeschäftigten)
Höchstprämie je Unternehmen/Konzern1
2.000 Euro
200 Euro
20.000 Euro
Beispiel
Prämienhöhe
Grundprämie (hierin enthalten: 10 Vollzeitbeschäftigte)
2.000 Euro
Zusatzprämie für 20 Vollzeitbeschäftigte (20 x 200 Euro)
4.000 Euro
Gesamtprämie
6.000 Euro
1
iederholen mehrere zu einem Konzern gehörende Unternehmen/Unternehmensteile das Gütesiegel- Audit
W
erfolgreich, so beträgt die Höchstprämie für alle Unternehmen/Unternehmensteile in Summe grundsätzlich
ebenfalls 20.000 Euro. In Abhängigkeit von Eigenständigkeit und Größe der Unternehmen/Unternehmensteile
behält sich die BG RCI jedoch vor, die Höchstprämie in begründeten Einzelfällen anzuheben.
Wichtiger Hinweis zu den Übergangsfristen:
Unternehmen, die das Gütesiegel oder ein gleichwertiges Arbeitsschutzmanagementsystem 2016 erworben,
aber im Jahr 2015 den entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, erhalten eine Prämie nach den im Jahr
2015 gültigen Bedingungen. Dem Antrag ist eine Vertragskopie beizulegen.
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Prämiengruppe Arbeitssicherheit
Prämiengruppe Arbeitssicherheit
In dieser Gruppe wird eine
Prämie gewährt, wenn eine
der folgenden Maßnahmen
zur Verbesserung der Arbeitssicherheit umgesetzt
wurde:
•
Anschaffung von Korrektionsschutz­
brillen.
•
Nachrüstung von Rückfahrkamerasys-
•
Anschaffung eines elektrischen Roll-
plansystems mit Fernbedienung für
einen LKW- Kippanhänger.
•
Kauf von Warnschutzkleidung nach
ISO 20471.
•
Installation von Laufrosten /Fahrwege
(nur Untertage).
•
Installation eines Brandfrüherkennungssystems (nur Untertage).
•
Anschaffung von Sicherheitsgurten mit
dem ELR-System in Erdbaumaschinen.
temen für Baumaschinen und LKWs.
•
Anschaffung einer Personen-Notsignal-
Anlage für gefährliche Alleinarbeiten
gemäß BGR/GUV- R139.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Beispiel: Anschaffung von Schutzbrillen in Sehstärke
Ausstattung der Beschäftigten mit Schutzbrillen in Sehstärke. Nachweis durch Vorlage
der Rechnung.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten
Gesamtprämie 20 %
1.400 Euro
280 Euro
Beispiel: Nachrüstung eines Rückfahrkamerasystems für eine Erdbaumaschine
Nachrüstung eines Radladers mit einem Rückfahrkamerasystem. Nachweis durch Vorlage der Rechnung.
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten
Gesamtprämie 20 %
8
1.500 Euro
300 Euro
Prämiengruppe Gesundheit
Prämiengruppe Gesundheit
Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes:
•
Anschaffung höhenverstellbarer Arbeits-
tische zum Arbeiten im Stehen und
Sitzen.
• Anschaffung eines Defibrillators.
•
Anschaffung von ergonomischen
Arbeitsplatzmatten.
•
Betrieblich organisierte Gesundheits­
kurse – auch direkt am Arbeitsplatz –
mit qualifizierter
Kursleitung z.B.
Rückenschule oder
Progressive Muskelentspannung.
Hinweis:
Beiträge für Fitnessstudio oder Betriebssportgruppen fallen nicht darunter.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Beispiel: Anschaffung eines Defibrillators
Prämienhöhe
Nachgewiesene Fremdkosten:
Gesamtprämie 20 %
1.300 Euro
260 Euro
Hinweis:
Für Sitzmöbel wird keine Prämie gewährt.
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Prämiengruppe Verkehrssicherheit
Prämiengruppe Verkehrssicherheit
Umsetzung besonderer
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
training, nach den Richtlinien des DVR
(www.dvr.de/site/sht-suche.aspx?plz_
ort=).
• Ausrüstung von Erdbaumaschinen mit
LED- Scheinwerfern.
In dieser Gruppe werden Maßnahmen prämiert, die auf die
Vermeidung von Unfällen im
innerbetrieblichen Verkehr und
Straßenverkehr abzielen. Dazu gilt es,
das Sicherheitsniveau entweder durch
bewusstseinsbildende oder technische
Maßnahmen nachweislich zu erhöhen.
Prämien werden vergeben für:
•
die Teilnahme an einem ganztägigen,
anerkannten Verkehrssicherheits-
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Prämie pro Teilnehmer bei Verkehrssicherheitstraining
Pkw-Training
max. 80 Euro
Motorrad-Training
max. 80 Euro
Transporter-Training
max. 100 Euro
Lkw-Training / Geländewagen-Training
max. 130 Euro
Beispiel: Teilnahme von 16 Mitarbeitern an einem Pkw-Verkehrssicherheitstraining
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Nachgewiesene Teilnahmegebühren:
16 x 160 Euro
2.560 Euro
Prämie (16 x 80 Euro)
1.280 Euro
Prämiengruppe Verhaltensprävention
Prämiengruppe Verhaltensprävention
Förderung von sicherem Verhalten
und Durchführung von betrieblichen
Kampagnen
Prämiert werden Maßnahmen zum sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhalten im Unternehmen. Dazu zählt die
Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen wie Schulungen oder
Seminare im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Führungskräfte und Mitarbeiter.
Prämiert werden auch die Durchführung
von innerbetrieblichen Kampagnen zur
Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Außerdem wird die be-
triebsspezifische
Umsetzung von
Schwerpunktkampagnen belohnt.
Dazu zählen zum
Beispiel:
•
die Durchführung
von Seminaren zur
Gefahrenwahrnehmung und
Verhaltensbeeinflussung.
• innerbetriebliche Kampagnen gegen Unfallschwerpunkte wie z. B. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle.
•
Organisation und Durchführung von
Arbeits- und Gesundheitsschutztagen.
Hinweis:
Dazu zählen nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Unterweisungen,
auch nicht, wenn sie von externen Dienstleistern durchgeführt werden.
Prämienhöhe
Grundprämie
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Beispiel: Durchführung von vier Seminaren „Gefahrenwahrnehmung und Verhaltensbeeinflussung“ für Mitarbeiter und ein Seminar für Führungskräfte durch externer Anbieter
Nachgewiesene Seminarkosten:
5 x 2.000 Euro
Gesamtprämie 20 %
10.000 Euro
2.000 Euro
Beispiel: Konzeption und Durchführung einer innerbetrieblichen Präventionskampagne durch
eine Werbeagentur
Entwicklung und Druck von Plakaten,
Broschüren
Gesamtprämie 20 %
35.000 Euro
7.000 Euro
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Prämiengruppe Lärm- und Staubprävention
Prämiengruppe Lärm- und
Staubprävention
Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen zur Lärmoder Staubprävention
Hier werden Prämien gewährt für:
• Anschaffung von geeigneten Industriesaugern (keine Staub­sauger)
• Beschaffung von individuellem Gehörschutz (Otoplastiken).
Hinweis:
Maßnahmen nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz sind nicht prämienfähig.
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Prämiengruppe Lärm- und Staubprävention
Beispiel Anschaffung von geeigneten Industriesaugern
Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung
600 Euro
Gesamtprämie 20 %
120 Euro
Beispiel: Anschaffung von individuell angepasstem Gehörschutz (Otoplastiken)
Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung
Gesamtprämie 20 %
1.400 Euro
280 Euro
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Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Prämiengruppe Innovationen aus
dem Förderpreis
Umsetzung ausgewählter prämierter Innovationen aus dem Förderpreis Arbeit – Sicherheit – Gesundheit
Regelmäßig werden im Rahmen des jährlichen Förderpreis-Wettbewerbes innovative Lösungen für mehr Sicherheit oder Gesundheitsschutz prämiert. Um
den prämierten Innovationen zu einer größeren Breitenwirkung zu verhelfen,
wird ihre Anwendung in anderen Unternehmen in dieser Prämiengruppe
honoriert.
Prämienhöhe
Grundprämie
14
20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten
Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung einiger prämienwürdigen Förderpreis-Ideen.
Lock & Turn - Neues Sicherheitssystem
für mobile Prallbrechanlagen
Problem
Um die vielfältigen mineralischen Rohstoffe für ihre
jeweiligen Einsatzzwecke vorzubereiten, ist die Zerkleinerung ein wesentlicher Prozessschritt. Mobile
Prallbrechanlagen eignen sich dafür in besonderem
Maß: Sie können flexibel und schnell an verschiedene Einsatzorte transportiert werden. Diese Anlagen
haben sich daher schon bei vielen Vorhaben bewährt, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen, sowie in Bereichen, die häufig innerbetriebliche Standortwechsel erfordern. Bei Störungsbeseitigungen
haben sich in der Vergangenheit schwere Unfälle ereignet, insbesondere wenn der Prallbrecher verstopft
und der Rotor verklemmt war.
Lösung
Dass man die Anlagen aber durchaus sicher betreiben, warten und entstören kann, zeigt die Firma Kleemann GmbH mit „Lock & Turn“, einem neuartigen Sicherheitssystem für mobile Prallbrecher. Hier werden
spezielle Schlüssel eingesetzt, die ein Arbeiten nur
an bestimmten Bereichen des Brechers ermöglichen.
Dort kann die Belegschaft Wartungsklappen öffnen
bzw. Bauteile bewegen und austauschen. Wollen sie
an einer anderen Stelle arbeiten, müssen die Schlüssel abgezogen werden, was den zuvor bearbeiteten
Bereich automatisch sperrt. Die Schlüssel können
nun an anderer Stelle eingesteckt werden, um einen
anderen Teil des Brechers freizugeben.
Neben diesem Schlüsselsystem gibt es eine aufsteckbare Arretier- und Dreheinrichtung, die es erlaubt, den Rotor des Brechers über ein Getriebe manuell von außen in jede Position zu drehen und zu
blockieren. Der Austausch von Schlagleisten sowie
die Beseitigung von Verstopfungen kann nun gefahrlos erfolgen.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.bgrci-foerderpreis.de
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Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Sicheres Arbeiten auf Systemgerüsten
Problem
In der Bauindustrie sind Systemgerüste ein unverzichtbarer
Bestandteil für sicheres Arbeiten. Überall dort, wo besondere
Elemente wie Säulen, Balkone oder Nischen die Gleichmäßigkeit der Gebäudehülle unterbrechen, müssen die Gerüstbeläge entsprechend angepasst werden. Weit verbreitet ist hier die
Nutzung von Holzbohlen verschiedener Größen, die neben- und
übereinander mit Hilfe von Schrauben und Nägeln befestigt
werden, um einen lückenlosen Belag herzustellen. Aus dieser
Vorgehensweise resultieren aber Stolperstellen, da die Bohlen
nicht höhengleich zu den vorhandenen Belägen eingebracht
werden können.
Weitere Informationen und Kontakt unter
www.bgrci-foerderpreis.de
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Lösung
Abhilfe schaffen hier die von Siegfried Zipprick und Thomas Koll
entwickelten Belagtraverse und Panzerbelagsicherung. Es handelt sich hierbei um einfach konstruierte Sicherungselemente
aus Stahl, die man im Gerüstbau ohne zusätzlichen Aufwand
einsetzen kann. Diese Sicherungselemente sorgen für eine formschlüssige und sichere Befestigung der Bodenelemente am
Gerüst. Säulen, Träger oder andere vertikalen Elemente können
nun frei von Stolperkanten und Lücken umbaut werden.
Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Spindel-Traverse zum Heben und Transportieren
von Gurtbandrollen
Problem
Für die Förderung des Abraums und der Kohle sind Bandanlagen
von rund 110 Kilometer Länge installiert. Die auf den Anlagen
laufenden Fördergurte unterliegen einem unterschiedlich starken Verschleiß und erfordern ein kontinuierliches Auswechseln.
Die Fördergurte kommen als Gurtwickel auf das Betriebsgelände, wo sie bis zu ihrem Einsatz zwischengelagert werden.
Lösung
Das Aufnehmen der Gurtwickel erfolgt seit kurzem mit einem
neu entwickelten Lastaufnahmemittel. Dabei handelt es sich
um eine Transporttraverse mit manuell verstellbaren Greifern.
Zwei jeweils an den Enden der Traverse angebrachte Kettenräder
bewegen eine Spindel, mit der die Greifarme passgenau in den
Wickelkern eingeführt werden können.
So können Fördergurtwickel von bis zu 30 Tonnen Gewicht und
einer Breite von bis zu 3 Metern schnell und sicher aufgenommen werden. Im Unterschied zur bisherigen Transportmethode,
bei der schwere Stahlrohre in die Gurtwickel eingeführt werden
mussten, bietet das neue Verfahren neben den sicherheitlichen
auch erhebliche ergonomische Vorteile. Es kann überall eingesetzt werden, wo Bandanlagen betrieben und instand gehalten
werden.
Weitere Informationen und Kontakt unter
www.bgrci-foerderpreis.de
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Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Mobile Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz
zur Nutzung von Gebirgsankern
Problem
Im Kali- und Steinsalzbergbau werden zur Sicherung der Grubenbaue Gebirgsanker eingesetzt. Diese werden in hoher Anzahl in
die Firste eingebracht, um das Lösen und Herabfallen von Salzplatten zu verhindern. Zahlreiche Arbeiten unter Tage müssen
unter Absturzgefahr durchgeführt werden. Eine neu entwickelte
Mobile Anschlageinrichtung ermöglicht es jetzt erstmals, die
vorstehenden Enden der Gebirgsanker als Anschlagpunkt für
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu nutzen.
Lösung
Dazu wird eine mobile und wiederverwendbare Anschlagöse auf
die Anker aufgeschraubt. Da die Gebirgsanker ohne Hilfsmittel
nicht erreichbar sind, wurde gleichzeitig eine Aufschraubvorrichtung entwickelt, die ein einfaches und sicheres Montieren von
der Sohle aus ermöglicht.
Weitere Informationen und Kontakt unter
www.bgrci-foerderpreis.de
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Die Anschlagöse wird von Hand aufgeschraubt und so fest wie
möglich gegen die Ankermutter angezogen. Ein sogenannter
„Stöpsel“ zeigt durch Herausfallen an, dass die Anschlagöse
weit genug aufgeschraubt ist und ausreichend fest sitzt. Die Wirbelfunktion der Öse verhindert anschließend das unbeabsichtigte Lösen beim Gebrauch. Mit einer Teleskopstange wird anschließend ein Karabinerhaken in die Anschlagöse gehängt, um
die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz anzuschlagen.
Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis
Weitere Beispiele auf www.bgrci.foerderpreis.de
Jedes Jahr werden zahlreiche Arbeitsschutzinnovationen mit dem BG RCI-Förderpreis Arbeit – Sicherheit –
Gesundheit ausgezeichnet. Über die Beispiele auf den vorherigen Seiten hinaus finden Sie viele Beiträge
online im Förderpreis-Portal der BG RCI. Dazu gehören unter anderem:
System zum Erkennen von Personen im Gefahrenbereich
von Erdbaumaschinen
www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1710
Mobiles Vibrationsgerät zur effektiven und sicheren
Waggonreinigung
www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1713
Hochdruckreinigung von Fahrmischertrommeln
www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1638
Sicherer Kabelumschlage im Hochregal
www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1639
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Verfahrensbestimmungen
Verfahrensbestimmungen
Grundsatz
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische
Industrie muss sicherstellen, dass die Prämien im Sinne des § 162 Abs. 2 SGB VII vergeben werden. Mit der
Beteiligung am Prämienverfahren erkennen Sie die
Bestimmungen des Prämiensystems an.
Zweck der Förderung
Das Prämiensystem soll dazu motivieren, in Arbeitssicherheit zu investieren. Außerdem unterstützen wir
damit die Umsetzung von bewährten, nachahmenswerten Ideen. Ziel ist es auch, die aktive Prävention
in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu fördern.
Vergabe der Prämien
Auf die Gewährung von Prämien besteht kein rechtlicher Anspruch. Prämien werden ausgeschüttet, bis
das Budget des Ausschreibungsjahres verbraucht ist.
Es entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Die Eingänge müssen vollständig sein.
Art der Prämien
Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer
Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages
auf das Geschäftskonto des einreichenden Unternehmens (Voraussetzung: keine Beitragsrückstände).
Die Auszahlung der Prämie ist nicht zweckgebunden.
Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen
der BG RCI in der Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe bzw.
deren gesetzliche Vertreter. Die Antragsstellung muss
durch das Mitgliedsunternehmen oder im Namen des
Mitgliedsunternehmens erfolgen.
Veröffentlichungen
Das Prämiensystem soll gute Beispiele für aktive
Präventionsarbeit aufzeigen. Die prämierten Maßnahmen sollen daher vorzugsweise durch Publikationen in gängigen Fachorganen oder auch geeigneten
Veranstaltungen sowie durch die Aufnahme in Datenbanken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
werden.
Die BG RCI ist zur publizistischen
Verwertung der jeweils eingereichten Maßnahme berechtigt.
Schutzbestimmungen
Die BG RCI haftet nicht für
Schäden, die im Zusammenhang mit der prämierten Maßnahme, bzw. deren Umsetzung
stehen.
Gutachter
Sollte dies notwendig sein, kann die BG
RCI sich bei der Beurteilung der Prämienanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter
sind zur vertraulichen Behandlung der Anträge verpflichtet.
Auskunftspflicht
Mit der Anmeldung zum Prämienverfahren verpflichtet
sich der Antragssteller, der BG RCI jederzeit auf Verlangen Auskunft über die Abwicklung des Projektes
zu geben. Außerdem erhält die BG RCI jederzeit –
falls notwendig – die Möglichkeit zur Besichtigung
der Ergebnisse der Maßnahme.
Vollständigkeit der Unterlagen
Die Vollständigkeit der Unterlagen ist die Basis für
die Prämierung. Anmeldungen werden erst nach
Feststellung der Vollständigkeit der eingereichten
Unterlagen berücksichtigt.
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Anmeldebogen
Ihr Anmeldebogen
Alle Formulare auch im Internet:
www.bgrci.de/praevention/praemien
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Kurfürsten-Anlage 62
69115 Heidelberg
Prämienanmeldungen an:
für die Branche Baustoffe - Steine - Erden
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Theodor-Heuss-Straße 160
30853 Langenhagen
Telefon: 06221 5108-22115
Fax: 06221 5108-22199
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
Waldring 97
44789 Bochum
Telefon: 06221 5108-23106
Fax:
06221 5108-23198
Titelbild: ©Markus Mainka - Fotolia.com/weitere Fotos: BG RCI
für die Branche Bergbau