Wer mehr tut, wird belohnt! Der Prämienkatalog der Sparte Rohstoffe - Baustoffe 2016 Prämiensystem Vorwort „Wer mehr tut, wird belohnt“: gestern wie heute! Als das Prämiensystem vor mehr als zehn Jahren erstmals angeboten wurde, war dies eine Pionierleistung in der berufsgenossenschaftlichen Prävention. Ein finanzielles Anreizsystem in dieser Dimension war Neuland, fand jedoch schnell eine positive Resonanz in den Mitgliedsunternehmen. Viele Unfallversicherungsträger folgten diesem Beispiel und lehnten sich an den Erfahrungen an. Dabei war nicht nur die Resonanz der Präventionsexperten und Mitgliedsunternehmen, sondern vor allem auch in der Zulieferindustrie sehr hoch. Und das Prämiensystem wirkte: es motivierte nicht nur schnell zu individuellen betrieblichen Initiativen, es veränderte in manchen Bereichen die Arbeitswelt in der Rohstoffindustrie. Während heute neue Erdbaumaschinen ohne serienmäßige Kameras für eine verbesserte Rückraumsicht kaum noch vorstellbar sind, war dies 2005, als das Angebot startete, durchaus anders. Dass sich der Markt hier so erfreulich entwickelte, ist zu großen Teilen auf den Standard zurückzuführen, den das Prämiensystem „Wer mehr tut, wird belohnt!“ mit etablierte. Mit der Neuorganisation der Prävention in der BG RCI ab 2015 wurden jetzt die beiden bisherigen Prämiensysteme für die Branchen Baustoffe - Steine - Erden und Bergbau harmonisiert. Aufgrund der sehr ähnlichen Präventionsphilosophie beider Bereiche waren die Angebote auch vorher schon in vielen Aspekten vergleichbar, so dass die neue Ausgestaltung im Wesentlichen eine Konsolidierung und Schärfung bedeutet. Das Prämiensystem ist nun aus einem Guss. Eines gilt heute ebenso wie bei der Einführung dieses Angebots im Jahr 2005: Investitionen in die Prävention lohnen sich in jeder Hinsicht, und mit den Prämien der BG RCI für verbesserten Arbeitsschutz noch einmal mehr. Nutzen Sie diese Option auch für Ihr Unternehmen! Herzlichst Ihr Wolfgang Pichl Spartenpräventionsleiter Sparte 1 Rohstoffe-Baustoffe 3 Ziele Die Ziele des Prämiensystems Mit dem Prämiensystem wollen wir wirksame Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsumfeldes in den Mitgliedsunternehmen der Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe der BG RCI fördern (§ 162, Abs. 2 SGB VII). Die Ziele sind im Einzelnen: • betriebliche Innovationen unterstützen • positive materielle Anreize schaffen • nachahmenswerte Ideen unterstützen • zu Investitionen in den Arbeitsschutz motivieren. Prämien können in sieben Prämiengruppen vergeben werden: Arbeitsschutzmanagementsysteme Verhaltensprävention Arbeitssicherheit Lärm- und Staubprävention Gesundheit Innovationen aus dem Förderpreis Verkehrssicherheit 4 Fragen Fragen zum Prämiensystem Welche Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden? Damit wir Ihre Initiativen prämieren können, müssen Ihre angemeldeten Präventionsmaßnahmen • nachvollziehbar belegt werden und durch • b ereits realisiert sein, eine Rechnungskopie ist er- Rechnungsbelege in deutscher Sprache, ausgestellt auf das Mitgliedsunternehmen, Zertifikate, Fotos, usw., forderlich, um an dem Prämiensystem teilnehmen zu können. Die Absichtserklärung reicht nicht aus. • entweder im Jahr 2015 oder 2016 umgesetzt und • zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrank- heiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirksam beitragen, • über gesetzlich vorgeschriebene Mindestanfor- derungen hinaus gehen – allein die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften reicht nicht aus, abgeschlossen, sowie noch nicht im Rahmen des Prämiensystems prämiert worden sein. Wenn Sie Zweifel haben ob Sie die Bedingungen erfüllen, rufen Sie einfach unsere Prämien-Hotline 06221 5108-22115 (Branche Baustoffe - Steine Erden), 06221 5108-23106 (Bergbau) an. Wie hoch kann Ihre Prämie sein? Die Prämie soll – neben dem betrieblichen Nutzen – einen weiteren Anreiz bieten und gerecht bemessen werden. Deshalb richtet sich die Prämienhöhe nach dem finanziellen betrieblichen Aufwand (z. B. Investitionskosten, externe Beratungsdienstleistungen) und der Unternehmensgröße. Die jeweilige Prämie bemisst sich grundsätzlich nach den Netto-Fremdkosten. Die erzielbare Gesamt prämie je Mitgliedsunternehmen ist abhängig von der Beschäftigtenzahl: bis 50 Beschäftigte bis 200 Beschäftigte bis 1.000 Beschäftigte bis 5.000 Beschäftigte über 5.000 Beschäftigte 20.000 Euro 40.000 Euro 80.000 Euro 160.000 Euro 200.000 Euro. Prämien für Verbrauchsgüter werden nicht gewährt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Prämiengruppen. Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie? Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot der BG RCI. Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanmeldungen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen und die interne Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde, werden Prämien an die Mitgliedsunternehmen ausgeschüttet, es sei denn, die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind bereits ausgeschöpft. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihre prämienwürdigen Maßnahmen möglichst frühzeitig anzumelden und darauf zu achten, dass die beigefügten Belege und Dokumente aussagekräftig und vollständig sind. 5 Fragen Was müssen Sie tun, um die Können Sie sich nur in einer Prämie zu erhalten? Prämiengruppe beteiligen? Benutzen Sie zur Anmeldung Ihrer prämienwürdigen Maßnahmen bitte immer den Anmeldebogen zum Prämiensystem. Er ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt, kann über das Internet www.bgrci.de/praevention/praemien abgerufen oder einfach kopiert werden. Wichtig: Benutzen Sie bitte jeweils einen Anmeldebogen pro Maßnahme. Der Anmeldebogen dient zugleich als Leitfaden für die benötigten Angaben und Dokumente. Folgen Sie deshalb einfach den Hinweisen auf dem Anmeldebogen und schildern Sie uns für jede Maßnahme: • Art und Umfang, • Zielsetzung und Erfolg, • Beginn und Abschluss, • Fremdkosten (Kosten, die Ihnen im Rahmen der Ausleihe von Aktionsmedien der BG RCI entstehen, sind nicht prämienfähig). Bitte dokumentieren Sie Ihre Angaben durch Fotos, Foto-CD‘s, Videos, Rechnungskopien, Belege, Zertifikate oder Urkunden, Bauabnahmen oder geeignete Nachweise. Hierdurch ermöglichen Sie uns die Plausibilitätsprüfung Ihrer Angaben. Die Aufsichtspersonen der BG RCI werden sich in Einzelfällen davon überzeugen, dass die Maßnahmen wirksam umgesetzt wurden. Jedes Unternehmen kann sich nicht nur in einer, sondern in allen Prämiengruppen – auch mehrfach – beteiligen. Zu beachten ist lediglich, dass die je Unternehmen erzielbare Höchstprämie begrenzt ist. Wann wird die Prämie ausgezahlt? Sobald Ihre Prämienanmeldung vollständig vorliegt, überprüfen wir, ob Ihre für das Prämiensystem angemeldete Maßnahme die Bedingungen erfüllt und Ihre Initiative anhand der eingereichten Unterlagen plausibel nachvollzogen werden kann. Unmittelbar danach wird Ihre Prämie festgesetzt und auf das Firmenkonto überwiesen. Es gibt also weder für die Einreichung der Prämienanmeldungen noch für die Ausschüttung der Prämien einen Stichtag – vielmehr werden die Prämien fortlaufend ausgeschüttet, solange das zur Verfügung stehende finanzielle Budget dies im laufenden Haushaltsjahr zulässt. Beachten Sie bitte, dass der Anmeldebogen komplett ausgefüllt ist und alle Unterlagen beigefügt sind. Ihre Anmeldung kann erst nach der Vollständigkeitsprüfung für das Prämienverfahren angenommen werden. Bei Investitionen, die nicht alleine der Sicherheit oder dem Gesundheitsschutz dienen muss der finanzielle Wert der prämienrelevanten Mehrausstattung ersichtlich sein. Sofern dieser Betrag in der Rechnung nicht separat ausgewiesen ist, kann dies durch eine Hersteller- oder Lieferantenbestätigung erfolgen. Ihre Unterlagen senden Sie an die: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe: für die Branche Baustoffe - Steine - Erden Theodor-Heuss-Straße 160 30853 Langenhagen für die Branche Bergbau Waldring 97 44789 Bochum 6 Sollten Sie weitere Fragen haben … Senden Sie uns eine E-Mail an: [email protected] oder rufen Sie uns an: 06221 5108-22115 (Branche Baustoffe - Steine - Erden) 06221 5108-23106 (Branche Bergbau) Prämiengruppe Arbeitsschutzmanagementsyteme Erfolgreiche Durchführung eines Wiederholungs-Audits des Gütesiegels „Sicher mit System“ oder die Wiederholung eines gleichwertigen Arbeitsschutzmanagement-Systemaudits. Die Organisation im Unternehmen hat einen großen Einfluss auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Deshalb ist die Förderung von systematischem Arbeitsund Gesundheitsschutz von großer Bedeutung. Diesem Ziel dient der Erwerb des Gütesiegels „Sicher mit System“ der Sparte Rohstoffe - Baustoffe der BG RCI. Zur Bestätigung des Gütesiegels ist ein Wiederholungs-Audit nach drei Jahren vorgeschrieben. Hierfür erhalten Unternehmen in der Sparte Rohstoffe - Baustoffe der BG RCI eine Prämie. Gleichwertig sind auch andere mit Zertifikat nachgewiesene Arbeitsschutzmanagement-Systeme (z.B. SCC, OHSAS 18001), wenn sie die Kriterien des ILO-Leitfadens (ILO: Internationale Arbeitsschutzorganisation der Vereinten Nationen) erfüllen. 2013 Prämiengruppe Arbeitsschutzmanagementsysteme Die Prämie für das Gütesiegel „Sicher mit System“ wird automatisch nach erfolgreichem Wiederholungs-Audit gezahlt. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrem Gütesiegel-Fachberater. Das Gütesiegel wird in der Regel für das Gesamtunternehmen erworben. Im Einzelfall besteht nach Rücksprache auch die Möglichkeit, das Gütesiegel für selbständige Produktionsstätten, Werke und Werksgruppen zu erwerben. Hat ein Betrieb sein Arbeitsschutzmanagement nach mehreren Systemen reauditieren lassen, so wird die Prämie nur einmalig und nicht für jedes der Zertifikate gezahlt. Grundsätzlich erfolgt eine Prämienzahlung dabei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nur einmal. Prämienhöhe Grundprämie je Unternehmen (bis zu 10 Vollzeitbeschäftigte) Zusatzprämie je Arbeitnehmer (ab dem 11. Vollzeitbeschäftigten) Höchstprämie je Unternehmen/Konzern1 2.000 Euro 200 Euro 20.000 Euro Beispiel Prämienhöhe Grundprämie (hierin enthalten: 10 Vollzeitbeschäftigte) 2.000 Euro Zusatzprämie für 20 Vollzeitbeschäftigte (20 x 200 Euro) 4.000 Euro Gesamtprämie 6.000 Euro 1 iederholen mehrere zu einem Konzern gehörende Unternehmen/Unternehmensteile das Gütesiegel- Audit W erfolgreich, so beträgt die Höchstprämie für alle Unternehmen/Unternehmensteile in Summe grundsätzlich ebenfalls 20.000 Euro. In Abhängigkeit von Eigenständigkeit und Größe der Unternehmen/Unternehmensteile behält sich die BG RCI jedoch vor, die Höchstprämie in begründeten Einzelfällen anzuheben. Wichtiger Hinweis zu den Übergangsfristen: Unternehmen, die das Gütesiegel oder ein gleichwertiges Arbeitsschutzmanagementsystem 2016 erworben, aber im Jahr 2015 den entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, erhalten eine Prämie nach den im Jahr 2015 gültigen Bedingungen. Dem Antrag ist eine Vertragskopie beizulegen. 7 Prämiengruppe Arbeitssicherheit Prämiengruppe Arbeitssicherheit In dieser Gruppe wird eine Prämie gewährt, wenn eine der folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit umgesetzt wurde: • Anschaffung von Korrektionsschutz brillen. • Nachrüstung von Rückfahrkamerasys- • Anschaffung eines elektrischen Roll- plansystems mit Fernbedienung für einen LKW- Kippanhänger. • Kauf von Warnschutzkleidung nach ISO 20471. • Installation von Laufrosten /Fahrwege (nur Untertage). • Installation eines Brandfrüherkennungssystems (nur Untertage). • Anschaffung von Sicherheitsgurten mit dem ELR-System in Erdbaumaschinen. temen für Baumaschinen und LKWs. • Anschaffung einer Personen-Notsignal- Anlage für gefährliche Alleinarbeiten gemäß BGR/GUV- R139. Prämienhöhe Grundprämie 20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten Beispiel: Anschaffung von Schutzbrillen in Sehstärke Ausstattung der Beschäftigten mit Schutzbrillen in Sehstärke. Nachweis durch Vorlage der Rechnung. Prämienhöhe Nachgewiesene Fremdkosten Gesamtprämie 20 % 1.400 Euro 280 Euro Beispiel: Nachrüstung eines Rückfahrkamerasystems für eine Erdbaumaschine Nachrüstung eines Radladers mit einem Rückfahrkamerasystem. Nachweis durch Vorlage der Rechnung. Prämienhöhe Nachgewiesene Fremdkosten Gesamtprämie 20 % 8 1.500 Euro 300 Euro Prämiengruppe Gesundheit Prämiengruppe Gesundheit Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zur Verbesserung des betrieblichen Gesundheitsschutzes: • Anschaffung höhenverstellbarer Arbeits- tische zum Arbeiten im Stehen und Sitzen. • Anschaffung eines Defibrillators. • Anschaffung von ergonomischen Arbeitsplatzmatten. • Betrieblich organisierte Gesundheits kurse – auch direkt am Arbeitsplatz – mit qualifizierter Kursleitung z.B. Rückenschule oder Progressive Muskelentspannung. Hinweis: Beiträge für Fitnessstudio oder Betriebssportgruppen fallen nicht darunter. Prämienhöhe Grundprämie 20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten Beispiel: Anschaffung eines Defibrillators Prämienhöhe Nachgewiesene Fremdkosten: Gesamtprämie 20 % 1.300 Euro 260 Euro Hinweis: Für Sitzmöbel wird keine Prämie gewährt. 9 Prämiengruppe Verkehrssicherheit Prämiengruppe Verkehrssicherheit Umsetzung besonderer Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit training, nach den Richtlinien des DVR (www.dvr.de/site/sht-suche.aspx?plz_ ort=). • Ausrüstung von Erdbaumaschinen mit LED- Scheinwerfern. In dieser Gruppe werden Maßnahmen prämiert, die auf die Vermeidung von Unfällen im innerbetrieblichen Verkehr und Straßenverkehr abzielen. Dazu gilt es, das Sicherheitsniveau entweder durch bewusstseinsbildende oder technische Maßnahmen nachweislich zu erhöhen. Prämien werden vergeben für: • die Teilnahme an einem ganztägigen, anerkannten Verkehrssicherheits- Prämienhöhe Grundprämie 20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten Prämie pro Teilnehmer bei Verkehrssicherheitstraining Pkw-Training max. 80 Euro Motorrad-Training max. 80 Euro Transporter-Training max. 100 Euro Lkw-Training / Geländewagen-Training max. 130 Euro Beispiel: Teilnahme von 16 Mitarbeitern an einem Pkw-Verkehrssicherheitstraining 10 Nachgewiesene Teilnahmegebühren: 16 x 160 Euro 2.560 Euro Prämie (16 x 80 Euro) 1.280 Euro Prämiengruppe Verhaltensprävention Prämiengruppe Verhaltensprävention Förderung von sicherem Verhalten und Durchführung von betrieblichen Kampagnen Prämiert werden Maßnahmen zum sicherheits- und gesundheitsbewussten Verhalten im Unternehmen. Dazu zählt die Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen wie Schulungen oder Seminare im Arbeits- und Gesundheitsschutz für Führungskräfte und Mitarbeiter. Prämiert werden auch die Durchführung von innerbetrieblichen Kampagnen zur Vermeidung von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Außerdem wird die be- triebsspezifische Umsetzung von Schwerpunktkampagnen belohnt. Dazu zählen zum Beispiel: • die Durchführung von Seminaren zur Gefahrenwahrnehmung und Verhaltensbeeinflussung. • innerbetriebliche Kampagnen gegen Unfallschwerpunkte wie z. B. Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. • Organisation und Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutztagen. Hinweis: Dazu zählen nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Unterweisungen, auch nicht, wenn sie von externen Dienstleistern durchgeführt werden. Prämienhöhe Grundprämie 20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten Beispiel: Durchführung von vier Seminaren „Gefahrenwahrnehmung und Verhaltensbeeinflussung“ für Mitarbeiter und ein Seminar für Führungskräfte durch externer Anbieter Nachgewiesene Seminarkosten: 5 x 2.000 Euro Gesamtprämie 20 % 10.000 Euro 2.000 Euro Beispiel: Konzeption und Durchführung einer innerbetrieblichen Präventionskampagne durch eine Werbeagentur Entwicklung und Druck von Plakaten, Broschüren Gesamtprämie 20 % 35.000 Euro 7.000 Euro 11 Prämiengruppe Lärm- und Staubprävention Prämiengruppe Lärm- und Staubprävention Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen zur Lärmoder Staubprävention Hier werden Prämien gewährt für: • Anschaffung von geeigneten Industriesaugern (keine Staubsauger) • Beschaffung von individuellem Gehörschutz (Otoplastiken). Hinweis: Maßnahmen nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz sind nicht prämienfähig. 12 Prämiengruppe Lärm- und Staubprävention Beispiel Anschaffung von geeigneten Industriesaugern Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung 600 Euro Gesamtprämie 20 % 120 Euro Beispiel: Anschaffung von individuell angepasstem Gehörschutz (Otoplastiken) Nachgewiesene Fremdkosten lt. Rechnung Gesamtprämie 20 % 1.400 Euro 280 Euro 13 Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Umsetzung ausgewählter prämierter Innovationen aus dem Förderpreis Arbeit – Sicherheit – Gesundheit Regelmäßig werden im Rahmen des jährlichen Förderpreis-Wettbewerbes innovative Lösungen für mehr Sicherheit oder Gesundheitsschutz prämiert. Um den prämierten Innovationen zu einer größeren Breitenwirkung zu verhelfen, wird ihre Anwendung in anderen Unternehmen in dieser Prämiengruppe honoriert. Prämienhöhe Grundprämie 14 20 % der nachgewiesenen Netto-Fremdkosten Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung einiger prämienwürdigen Förderpreis-Ideen. Lock & Turn - Neues Sicherheitssystem für mobile Prallbrechanlagen Problem Um die vielfältigen mineralischen Rohstoffe für ihre jeweiligen Einsatzzwecke vorzubereiten, ist die Zerkleinerung ein wesentlicher Prozessschritt. Mobile Prallbrechanlagen eignen sich dafür in besonderem Maß: Sie können flexibel und schnell an verschiedene Einsatzorte transportiert werden. Diese Anlagen haben sich daher schon bei vielen Vorhaben bewährt, die in kurzer Zeit erledigt werden müssen, sowie in Bereichen, die häufig innerbetriebliche Standortwechsel erfordern. Bei Störungsbeseitigungen haben sich in der Vergangenheit schwere Unfälle ereignet, insbesondere wenn der Prallbrecher verstopft und der Rotor verklemmt war. Lösung Dass man die Anlagen aber durchaus sicher betreiben, warten und entstören kann, zeigt die Firma Kleemann GmbH mit „Lock & Turn“, einem neuartigen Sicherheitssystem für mobile Prallbrecher. Hier werden spezielle Schlüssel eingesetzt, die ein Arbeiten nur an bestimmten Bereichen des Brechers ermöglichen. Dort kann die Belegschaft Wartungsklappen öffnen bzw. Bauteile bewegen und austauschen. Wollen sie an einer anderen Stelle arbeiten, müssen die Schlüssel abgezogen werden, was den zuvor bearbeiteten Bereich automatisch sperrt. Die Schlüssel können nun an anderer Stelle eingesteckt werden, um einen anderen Teil des Brechers freizugeben. Neben diesem Schlüsselsystem gibt es eine aufsteckbare Arretier- und Dreheinrichtung, die es erlaubt, den Rotor des Brechers über ein Getriebe manuell von außen in jede Position zu drehen und zu blockieren. Der Austausch von Schlagleisten sowie die Beseitigung von Verstopfungen kann nun gefahrlos erfolgen. Weitere Informationen und Kontakt: www.bgrci-foerderpreis.de 15 Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Sicheres Arbeiten auf Systemgerüsten Problem In der Bauindustrie sind Systemgerüste ein unverzichtbarer Bestandteil für sicheres Arbeiten. Überall dort, wo besondere Elemente wie Säulen, Balkone oder Nischen die Gleichmäßigkeit der Gebäudehülle unterbrechen, müssen die Gerüstbeläge entsprechend angepasst werden. Weit verbreitet ist hier die Nutzung von Holzbohlen verschiedener Größen, die neben- und übereinander mit Hilfe von Schrauben und Nägeln befestigt werden, um einen lückenlosen Belag herzustellen. Aus dieser Vorgehensweise resultieren aber Stolperstellen, da die Bohlen nicht höhengleich zu den vorhandenen Belägen eingebracht werden können. Weitere Informationen und Kontakt unter www.bgrci-foerderpreis.de 16 Lösung Abhilfe schaffen hier die von Siegfried Zipprick und Thomas Koll entwickelten Belagtraverse und Panzerbelagsicherung. Es handelt sich hierbei um einfach konstruierte Sicherungselemente aus Stahl, die man im Gerüstbau ohne zusätzlichen Aufwand einsetzen kann. Diese Sicherungselemente sorgen für eine formschlüssige und sichere Befestigung der Bodenelemente am Gerüst. Säulen, Träger oder andere vertikalen Elemente können nun frei von Stolperkanten und Lücken umbaut werden. Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Spindel-Traverse zum Heben und Transportieren von Gurtbandrollen Problem Für die Förderung des Abraums und der Kohle sind Bandanlagen von rund 110 Kilometer Länge installiert. Die auf den Anlagen laufenden Fördergurte unterliegen einem unterschiedlich starken Verschleiß und erfordern ein kontinuierliches Auswechseln. Die Fördergurte kommen als Gurtwickel auf das Betriebsgelände, wo sie bis zu ihrem Einsatz zwischengelagert werden. Lösung Das Aufnehmen der Gurtwickel erfolgt seit kurzem mit einem neu entwickelten Lastaufnahmemittel. Dabei handelt es sich um eine Transporttraverse mit manuell verstellbaren Greifern. Zwei jeweils an den Enden der Traverse angebrachte Kettenräder bewegen eine Spindel, mit der die Greifarme passgenau in den Wickelkern eingeführt werden können. So können Fördergurtwickel von bis zu 30 Tonnen Gewicht und einer Breite von bis zu 3 Metern schnell und sicher aufgenommen werden. Im Unterschied zur bisherigen Transportmethode, bei der schwere Stahlrohre in die Gurtwickel eingeführt werden mussten, bietet das neue Verfahren neben den sicherheitlichen auch erhebliche ergonomische Vorteile. Es kann überall eingesetzt werden, wo Bandanlagen betrieben und instand gehalten werden. Weitere Informationen und Kontakt unter www.bgrci-foerderpreis.de 17 Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Mobile Anschlageinrichtung für PSA gegen Absturz zur Nutzung von Gebirgsankern Problem Im Kali- und Steinsalzbergbau werden zur Sicherung der Grubenbaue Gebirgsanker eingesetzt. Diese werden in hoher Anzahl in die Firste eingebracht, um das Lösen und Herabfallen von Salzplatten zu verhindern. Zahlreiche Arbeiten unter Tage müssen unter Absturzgefahr durchgeführt werden. Eine neu entwickelte Mobile Anschlageinrichtung ermöglicht es jetzt erstmals, die vorstehenden Enden der Gebirgsanker als Anschlagpunkt für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu nutzen. Lösung Dazu wird eine mobile und wiederverwendbare Anschlagöse auf die Anker aufgeschraubt. Da die Gebirgsanker ohne Hilfsmittel nicht erreichbar sind, wurde gleichzeitig eine Aufschraubvorrichtung entwickelt, die ein einfaches und sicheres Montieren von der Sohle aus ermöglicht. Weitere Informationen und Kontakt unter www.bgrci-foerderpreis.de 18 Die Anschlagöse wird von Hand aufgeschraubt und so fest wie möglich gegen die Ankermutter angezogen. Ein sogenannter „Stöpsel“ zeigt durch Herausfallen an, dass die Anschlagöse weit genug aufgeschraubt ist und ausreichend fest sitzt. Die Wirbelfunktion der Öse verhindert anschließend das unbeabsichtigte Lösen beim Gebrauch. Mit einer Teleskopstange wird anschließend ein Karabinerhaken in die Anschlagöse gehängt, um die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz anzuschlagen. Prämiengruppe Innovationen aus dem Förderpreis Weitere Beispiele auf www.bgrci.foerderpreis.de Jedes Jahr werden zahlreiche Arbeitsschutzinnovationen mit dem BG RCI-Förderpreis Arbeit – Sicherheit – Gesundheit ausgezeichnet. Über die Beispiele auf den vorherigen Seiten hinaus finden Sie viele Beiträge online im Förderpreis-Portal der BG RCI. Dazu gehören unter anderem: System zum Erkennen von Personen im Gefahrenbereich von Erdbaumaschinen www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1710 Mobiles Vibrationsgerät zur effektiven und sicheren Waggonreinigung www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1713 Hochdruckreinigung von Fahrmischertrommeln www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1638 Sicherer Kabelumschlage im Hochregal www.bgrci-foerderpreis.de/foerderpreis/beitrag.aspx?nr=1639 19 Verfahrensbestimmungen Verfahrensbestimmungen Grundsatz Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie muss sicherstellen, dass die Prämien im Sinne des § 162 Abs. 2 SGB VII vergeben werden. Mit der Beteiligung am Prämienverfahren erkennen Sie die Bestimmungen des Prämiensystems an. Zweck der Förderung Das Prämiensystem soll dazu motivieren, in Arbeitssicherheit zu investieren. Außerdem unterstützen wir damit die Umsetzung von bewährten, nachahmenswerten Ideen. Ziel ist es auch, die aktive Prävention in kleinen und mittelgroßen Unternehmen zu fördern. Vergabe der Prämien Auf die Gewährung von Prämien besteht kein rechtlicher Anspruch. Prämien werden ausgeschüttet, bis das Budget des Ausschreibungsjahres verbraucht ist. Es entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Die Eingänge müssen vollständig sein. Art der Prämien Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämienbetrages auf das Geschäftskonto des einreichenden Unternehmens (Voraussetzung: keine Beitragsrückstände). Die Auszahlung der Prämie ist nicht zweckgebunden. Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsunternehmen der BG RCI in der Sparte 1 Rohstoffe - Baustoffe bzw. deren gesetzliche Vertreter. Die Antragsstellung muss durch das Mitgliedsunternehmen oder im Namen des Mitgliedsunternehmens erfolgen. Veröffentlichungen Das Prämiensystem soll gute Beispiele für aktive Präventionsarbeit aufzeigen. Die prämierten Maßnahmen sollen daher vorzugsweise durch Publikationen in gängigen Fachorganen oder auch geeigneten Veranstaltungen sowie durch die Aufnahme in Datenbanken der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die BG RCI ist zur publizistischen Verwertung der jeweils eingereichten Maßnahme berechtigt. Schutzbestimmungen Die BG RCI haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der prämierten Maßnahme, bzw. deren Umsetzung stehen. Gutachter Sollte dies notwendig sein, kann die BG RCI sich bei der Beurteilung der Prämienanträge auch externer Gutachter bedienen. Die Gutachter sind zur vertraulichen Behandlung der Anträge verpflichtet. Auskunftspflicht Mit der Anmeldung zum Prämienverfahren verpflichtet sich der Antragssteller, der BG RCI jederzeit auf Verlangen Auskunft über die Abwicklung des Projektes zu geben. Außerdem erhält die BG RCI jederzeit – falls notwendig – die Möglichkeit zur Besichtigung der Ergebnisse der Maßnahme. Vollständigkeit der Unterlagen Die Vollständigkeit der Unterlagen ist die Basis für die Prämierung. Anmeldungen werden erst nach Feststellung der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen berücksichtigt. 20 22 Anmeldebogen Ihr Anmeldebogen Alle Formulare auch im Internet: www.bgrci.de/praevention/praemien Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Prämienanmeldungen an: für die Branche Baustoffe - Steine - Erden Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Theodor-Heuss-Straße 160 30853 Langenhagen Telefon: 06221 5108-22115 Fax: 06221 5108-22199 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Waldring 97 44789 Bochum Telefon: 06221 5108-23106 Fax: 06221 5108-23198 Titelbild: ©Markus Mainka - Fotolia.com/weitere Fotos: BG RCI für die Branche Bergbau
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