AVIA 2-TAKT-MIX 81675 München AVIA 2-TAKT-MIX

Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
AVIA 2-TAKT-MIX
AVIA MINERALÖL AG
81675 München
Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1
Produktidentifikator
AVIA 2-TAKT-MIX
1.2
Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
1.2.1 Relevante Verwendungen
Kraftstoff
Lösungsmittel
1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine bekannt
1.3
Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma
AVIA MINERALÖL AG
Grillparzerstrasse 8
81675 München / DEUTSCHLAND
Telefon +49 (0)89-455045-0
Fax +49 (0)89-455045-10
Homepage www.avia.de
E-Mail [email protected]
Auskunftgebender Bereich
1.4
Technische Auskunft
[email protected]
Sicherheitsdatenblatt
[email protected]
Notrufnummer
Beratungsstelle
+49 (0)89-19240 (24h) (deutsch und englisch)
Firma
+49(0)89-455045-0
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1
Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Flam. Liq. 1: H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
Asp. Tox. 1: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen.
STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
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2.2
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Kennzeichnungselemente
Das Produkt ist nach GHS/CLP-Richtlinien kennzeichnungspflichtig.
Gefahrenpiktogramme
2.3
Signalwort
GEFAHR
Enthält:
Benzin
Gefahrenhinweise
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P280 Schutzhandschuhe tragen.
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P501 Inhalt / Behälter gemäß lokalen / nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
Sonstige Gefahren
Physikalisch-chemische Gefahren
Entwicklung von explosionsfähigen Gasen/Dämpfen.
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
keine
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%] Bestandteil
50 - 100 Benzin
CAS: 86290-81-5, EINECS/ELINCS: 289-220-8, EU-INDEX: 649-378-00-4, ECB-Nr.: 01-2119471335-39-XXXX
GHS/CLP: Flam. Liq. 1: H224 - Asp. Tox. 1: H304 - Aquatic Chronic 2: H411 - Skin Irrit. 2: H315 - STOT SE 3:
H336
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
4.2
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen
nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen.
Kein Erbrechen einleiten.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen
Schläfrigkeit
Schwindel
Übelkeit, Erbrechen.
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
5.2
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum.
Kohlendioxid (CO2).
Löschpulver.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Bei Brand kann freigesetzt werden:
Unverbrannte Kohlenwasserstoffe.
Kohlenmonoxid (CO)
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Vollschutzanzug tragen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen
behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Zündquellen fernhalten.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt.
Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Bei Eindringen des Produktes in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser,
zuständige Behörden informieren.
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6.3
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Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand) aufnehmen.
Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Siehe ABSCHNITT 8+13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Lösungsmittelbeständige Geräte verwenden.
Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden.
Verschütten oder Versprühen in geschlossenen Räumen vermeiden.
Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen.
Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden.
Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen.
Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen.
Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden.
Behälter und zu befüllende Anlage erden.
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe.
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen.
Nur im Originalbehälter aufbewahren.
Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern.
Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Vor Erwärmung/Überhitzung und Sonneneinstrahlung schützen.
Kühl lagern. Trocken lagern.
Lagerklasse (TRGS 510)
7.3
LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten
Spezifische Endanwendungen
Siehe Verwendung des Produktes, ABSCHNITT 1.2
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung
8.1
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (DE)
Gehalt [%] Bestandteil
50 - 100 Benzin
CAS: 86290-81-5, EINECS/ELINCS: 289-220-8, EU-INDEX: 649-378-00-4, ECB-Nr.: 01-2119471335-39-XXXX
Arbeitsplatzgrenzwert: 300 ppm
Spitzenbegrenzung - Überschreitungsfaktor: 500 ppm
DNEL
Gehalt [%] Bestandteil
50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5
Industrie, inhalativ, Langzeit - lokale Effekte: 840 mg/m³.
Industrie, inhalativ, Kurzzeit - lokale Effekte: 1100 mg/m³.
Industrie, inhalativ, Kurzzeit - systemische Effekte: 1300 mg/m³.
Verbraucher, inhalativ, Kurzzeit - systemische Effekte: 1200 mg/m³.
Verbraucher, inhalativ, Kurzzeit - lokale Effekte: 640 mg/m³.
Verbraucher, inhalativ, Langzeit - lokale Effekte: 180 mg/m³.
8.2
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen.
technischer Anlagen
Augenschutz
Schutzbrille.
Handschutz
bei Spritzkontakt
0,12 mm Nitrilkautschuk, >60 min (EN 374).
Bei Dauerkontakt:
0,425 mm Nitrilkautschuk, >480 min (EN 374).
Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen. Für weitere Informationen bitte den
Handschuhlieferanten kontaktieren.
Körperschutz
Arbeitsschutzkleidung.
Sonstige Schutzmaßnahmen
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von
Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die
Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
Atemschutz
Atemschutz bei hohen Konzentrationen.
Kurzzeitig Filtergerät, Filter A.
Thermische Gefahren
nein
Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
Zum Schutz der Umwelt geeignete Schutzmaßnahmen anwenden, um Emissionen zu
begrenzen oder zu verhindern.
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1
Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Form
flüssig
Farbe
hellgrün
Geruch
charakteristisch
Geruchsschwelle
nicht relevant
pH-Wert
nicht anwendbar
pH-Wert [1%]
nicht anwendbar
Siedepunkt [°C]
< 35 (DIN 51751)
Flammpunkt [°C]
< -18 (DIN ISO 2592)
Entzündbarkeit (fest, gasförmig) [°C] nicht bestimmt
Untere Explosionsgrenze
1,4 Vol.%
Obere Explosionsgrenze
7,6 Vol.%
Brandfördernd
nein
Dampfdruck/Gasdruck [kPa]
nicht bestimmt
Dichte [g/ml]
0,685 (DIN 51757) (20 °C / 68,0 °F)
Schüttdichte [kg/m³]
nicht anwendbar
Löslichkeit in Wasser
praktisch unlöslich
Verteilungskoeffizient [nOktanol/Wasser]
log POW: 0,92 (OECD 107) nicht bestimmt
Viskosität
9.2
²/s (40°C)
Relative Dampfdichte [Bezugswert:
Luft]
nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit
nicht bestimmt
Schmelzpunkt [°C]
nicht bestimmt
Selbstentzündung [°C]
nicht bestimmt
Zersetzungspunkt [°C]
nicht anwendbar
Sonstige Angaben
keine
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Entwicklung von zündfähigen Gemischen möglich in Luft bei Erwärmung über dem Flammpunkt und/oder beim Versprühen oder
Vernebeln.
10.2 Chemische Stabilität
Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reaktionen mit Oxidationsmitteln.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Starke Erhitzung.
10.5 Unverträgliche Materialien
Starkes Oxidationsmittel.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Bei Brand: siehe ABSCHNITT 5.
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute Toxizität
Gehalt [%] Bestandteil
50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5
LD50, dermal, Kaninchen: >3750 mg/kg (IUCLID).
LD50, oral, Ratte: >5000 mg/kg (IUCLID).
LC50, inhalativ, Ratte: >5,2 mg/l (4h) (IUCLID).
Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Reizend
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
einmaliger Exposition
Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei
wiederholter Exposition
Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft.
Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr
Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Allgemeine Bemerkungen
Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe sind für Angehörige medizinischer Berufe,
Fachleute aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und
Toxikologen bestimmt. Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe wurden von
Rohstoffherstellern zur Verfügung gestellt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Produkt
EC50, Fisch: > 100 mg/l (OECD 203).
EC50, Daphnia magna: > 100 mg/l (OECD 202).
EC50, Algen: > 100 mg/l (OECD 201).
NOEC, Algen: > 100 mg/l (OECD 201).
NOEC, Daphnia magna: > 100 mg/l (OECD 202).
NOEC, Fisch: > 100 mg/l (OECD 203).
Gehalt [%] Bestandteil
50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5
LC50, (96h), Fisch: 119 mg/l (IUCLID).
EC50, (72h), Selenastrum capricornutum: 56 mg/l (IUCLID).
EC50, (24h), Daphnia magna: 170 mg/l (IUCLID).
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten nicht bestimmt
Verhalten in Kläranlagen
nicht anwendbar
Biologische Abbaubarkeit
nicht bestimmt
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Bei diesem Produkt wird von keiner Bioakkumulation in der Umwelt durch die Nahrungsketten ausgegangen.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine Einstufung aufgrund toxikologischer Untersuchungen.
Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe wurden von Rohstoffherstellern zur Verfügung gestellt.
Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für
dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache
mit dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Als gefährlichen Abfall entsorgen.
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
AVV-Nr. (empfohlen)
130702* Benzin.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.
AVV-Nr. (empfohlen)
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind.
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
150104 Verpackungen aus Metall.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
Landtransport nach ADR/RID
UN 1203 Benzin 3 II
- Klassifizierungscode
F1
- Gefahrzettel
- ADR LQ
1l
- ADR 1.1.3.6 (8.6)
Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode) 2 (D/E)
Binnenschifffahrt (ADN)
UN 1203 Benzin 3 II
- Klassifizierungscode
F1
- Gefahrzettel
Seeschiffstransport nach IMDG
UN 1203 Gasoline 3 II
- EMS
F-E, S-E
- Gefahrzettel
- IMDG LQ
1l
Lufttransport nach IATA
UN 1203 Gasoline 3 II
- Gefahrzettel
14.3 Transportgefahrenklassen
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.4 Verpackungsgruppe
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.5 Umweltgefahren
entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Entsprechende Angabe unter ABSCHNITT 6 bis 8.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht bestimmt
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
EU-VORSCHRIFTEN
1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006 (REACH); 1272/2008;
75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG; (EU) 2015/830
TRANSPORT-VORSCHRIFTEN
ADR (2015); IMDG-Code (2015, 37. Amdt.); IATA-DGR (2015)
NATIONALE VORSCHRIFTEN (DE):
Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2011; Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG;
Wasserhaushaltsgesetz - WHG; TRG 300; TRGS: 200, 615, 900, 905, Bekanntmachung 220
(TRGS220).
- Wassergefährdungsklasse
2, gem. VwVwS vom 27.07.2005 (Stand: 2015)
- Störfallverordnung
ja
- Klassifizierung nach TA-Luft
5.2.5 Organische Stoffe.
- Lagerklasse (TRGS 510)
LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten
- Beschäftigungsbeschränkungen
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten.
- VOC (1999/13/EG)
97,5 %
- Sonstige Vorschriften
BGI 621: Merkblatt: Lösemittel (M 017).
BGI 564: Merkblatt: Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen (für den Beschäftigten)
(M 050).
TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt. - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen.
BGI 595: Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004).
TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
nicht anwendbar
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
16.1 Gefahrenhinweise (ABSCHNITT 3)
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.
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16.2 Abkürzungen und Akronyme:
ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par
Route
RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises
dangereuses
ADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par
voie de navigation intérieure
AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung
BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen
CAS = Chemical Abstracts Service
CLP = Classification, Labelling and Packaging
DMEL = Derived Minimum Effect Level
DNEL = Derived No Effect Level
EC50 = Median effective concentration
ECB = European Chemicals Bureau
EEC = European Economic Community
EINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances
ELINCS = European List of Notified Chemical Substances
GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals
IATA = International Air Transport Association
IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying
Dangerous Chemicals in Bulk
IC50 = Inhibition concentration, 50%
IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods
IUCLID = International Uniform ChemicaL Information Database
LC50 = Lethal concentration, 50%
LD50 = Median lethal dose
MARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships
PBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance
PNEC = Predicted No-Effect Concentration
REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
TLV®/TWA = Threshold limit value – time-weighted average
TLV®STEL = Threshold limit value – short-time exposure limit
TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
VOC = Volatile Organic Compounds
vPvB = very Persistent and very Bioaccumulative
VwVwS = Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe
16.3 Sonstige Angaben
Einstufungsverfahren
Flam. Liq. 1: H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. (auf der Basis von Prüfdaten)
Asp. Tox. 1: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (auf
der Basis von Prüfdaten)
Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. (Berechnungsmethode)
STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
(Berechnungsmethode)
Geänderte Positionen
ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege
tödlich sein.
ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch,
wiederholte Exposition, eingestuft.
ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit
verursachen.
ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Reizend
ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die
Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ABSCHNITT 14 hinzugekommen: Gasoline
ABSCHNITT 14 gelöscht: Gasoline
ABSCHNITT 14 hinzugekommen: Benzin
ABSCHNITT 14 gelöscht: Benzin
GV Gefährdungsgruppe Haut:
HB
GV Gefährdungsgruppe Einatmen:
E
GV Freisetzungsgruppe:
mittel
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Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE)
AVIA 2-TAKT-MIX
AVIA MINERALÖL AG
81675 München
Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015
Version 04. Ersetzt Version: 03
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