Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 1 / 12 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator AVIA 2-TAKT-MIX 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird 1.2.1 Relevante Verwendungen Kraftstoff Lösungsmittel 1.2.2 Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine bekannt 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firma AVIA MINERALÖL AG Grillparzerstrasse 8 81675 München / DEUTSCHLAND Telefon +49 (0)89-455045-0 Fax +49 (0)89-455045-10 Homepage www.avia.de E-Mail [email protected] Auskunftgebender Bereich 1.4 Technische Auskunft [email protected] Sicherheitsdatenblatt [email protected] Notrufnummer Beratungsstelle +49 (0)89-19240 (24h) (deutsch und englisch) Firma +49(0)89-455045-0 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Flam. Liq. 1: H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. Asp. Tox. 1: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 2.2 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 2 / 12 Kennzeichnungselemente Das Produkt ist nach GHS/CLP-Richtlinien kennzeichnungspflichtig. Gefahrenpiktogramme 2.3 Signalwort GEFAHR Enthält: Benzin Gefahrenhinweise H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P233 Behälter dicht verschlossen halten. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM / Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt / Behälter gemäß lokalen / nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen. Sonstige Gefahren Physikalisch-chemische Gefahren Entwicklung von explosionsfähigen Gasen/Dämpfen. Umweltgefahren Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe. Andere Gefahren keine ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Produktart: Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch. Gehalt [%] Bestandteil 50 - 100 Benzin CAS: 86290-81-5, EINECS/ELINCS: 289-220-8, EU-INDEX: 649-378-00-4, ECB-Nr.: 01-2119471335-39-XXXX GHS/CLP: Flam. Liq. 1: H224 - Asp. Tox. 1: H304 - Aquatic Chronic 2: H411 - Skin Irrit. 2: H315 - STOT SE 3: H336 Bestandteilekommentar SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe. Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 3 / 12 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 4.2 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Verschlucken Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen einleiten. Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizende Wirkungen Schläfrigkeit Schwindel Übelkeit, Erbrechen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge. Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 5.2 Löschmittel Geeignete Löschmittel Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand kann freigesetzt werden: Unverbrannte Kohlenwasserstoffe. Kohlenmonoxid (CO) 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Vollschutzanzug tragen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Zündquellen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Besondere Rutschgefahr durch ausgelaufenes/verschüttetes Produkt. Persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzbrille, Schutzkleidung) verwenden. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren). Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Bei Eindringen des Produktes in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser, zuständige Behörden informieren. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 6.3 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 4 / 12 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (z.B. Sand) aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ABSCHNITT 8+13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Lösungsmittelbeständige Geräte verwenden. Nur in gut belüfteten Bereichen verwenden. Verschütten oder Versprühen in geschlossenen Räumen vermeiden. Für geeignete Absaugung an den Verarbeitungsmaschinen sorgen. Im entleerten Gebinde können sich zündfähige Gemische bilden. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen. Keine produktgetränkten Putzlappen in den Hosentaschen mitführen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Vorbeugender Hautschutz durch Hautschutzsalbe. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lösungsmittelbeständigen und dichten Fußboden vorsehen. Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht zusammen mit Oxidationsmitteln lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht geschlossen halten. Vor Erwärmung/Überhitzung und Sonneneinstrahlung schützen. Kühl lagern. Trocken lagern. Lagerklasse (TRGS 510) 7.3 LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten Spezifische Endanwendungen Siehe Verwendung des Produktes, ABSCHNITT 1.2 www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 5 / 12 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstung 8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (DE) Gehalt [%] Bestandteil 50 - 100 Benzin CAS: 86290-81-5, EINECS/ELINCS: 289-220-8, EU-INDEX: 649-378-00-4, ECB-Nr.: 01-2119471335-39-XXXX Arbeitsplatzgrenzwert: 300 ppm Spitzenbegrenzung - Überschreitungsfaktor: 500 ppm DNEL Gehalt [%] Bestandteil 50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5 Industrie, inhalativ, Langzeit - lokale Effekte: 840 mg/m³. Industrie, inhalativ, Kurzzeit - lokale Effekte: 1100 mg/m³. Industrie, inhalativ, Kurzzeit - systemische Effekte: 1300 mg/m³. Verbraucher, inhalativ, Kurzzeit - systemische Effekte: 1200 mg/m³. Verbraucher, inhalativ, Kurzzeit - lokale Effekte: 640 mg/m³. Verbraucher, inhalativ, Langzeit - lokale Effekte: 180 mg/m³. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung Für ausreichende Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. technischer Anlagen Augenschutz Schutzbrille. Handschutz bei Spritzkontakt 0,12 mm Nitrilkautschuk, >60 min (EN 374). Bei Dauerkontakt: 0,425 mm Nitrilkautschuk, >480 min (EN 374). Bei den Angaben handelt es sich um Empfehlungen. Für weitere Informationen bitte den Handschuhlieferanten kontaktieren. Körperschutz Arbeitsschutzkleidung. Sonstige Schutzmaßnahmen Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Die persönliche Schutzausrüstung ist in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Atemschutz Atemschutz bei hohen Konzentrationen. Kurzzeitig Filtergerät, Filter A. Thermische Gefahren nein Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition Zum Schutz der Umwelt geeignete Schutzmaßnahmen anwenden, um Emissionen zu begrenzen oder zu verhindern. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 6 / 12 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form flüssig Farbe hellgrün Geruch charakteristisch Geruchsschwelle nicht relevant pH-Wert nicht anwendbar pH-Wert [1%] nicht anwendbar Siedepunkt [°C] < 35 (DIN 51751) Flammpunkt [°C] < -18 (DIN ISO 2592) Entzündbarkeit (fest, gasförmig) [°C] nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze 1,4 Vol.% Obere Explosionsgrenze 7,6 Vol.% Brandfördernd nein Dampfdruck/Gasdruck [kPa] nicht bestimmt Dichte [g/ml] 0,685 (DIN 51757) (20 °C / 68,0 °F) Schüttdichte [kg/m³] nicht anwendbar Löslichkeit in Wasser praktisch unlöslich Verteilungskoeffizient [nOktanol/Wasser] log POW: 0,92 (OECD 107) nicht bestimmt Viskosität 9.2 ²/s (40°C) Relative Dampfdichte [Bezugswert: Luft] nicht bestimmt Verdampfungsgeschwindigkeit nicht bestimmt Schmelzpunkt [°C] nicht bestimmt Selbstentzündung [°C] nicht bestimmt Zersetzungspunkt [°C] nicht anwendbar Sonstige Angaben keine ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Entwicklung von zündfähigen Gemischen möglich in Luft bei Erwärmung über dem Flammpunkt und/oder beim Versprühen oder Vernebeln. 10.2 Chemische Stabilität Unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) stabil. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Oxidationsmitteln. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Starke Erhitzung. 10.5 Unverträgliche Materialien Starkes Oxidationsmittel. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei Brand: siehe ABSCHNITT 5. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 7 / 12 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Gehalt [%] Bestandteil 50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5 LD50, dermal, Kaninchen: >3750 mg/kg (IUCLID). LD50, oral, Ratte: >5000 mg/kg (IUCLID). LC50, inhalativ, Ratte: >5,2 mg/l (4h) (IUCLID). Schwere Augenschädigung/-reizung Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Reizend Sensibilisierung der Atemwege/Haut Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft. Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Aspirationsgefahr Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Allgemeine Bemerkungen Toxikologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe sind für Angehörige medizinischer Berufe, Fachleute aus dem Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und Toxikologen bestimmt. Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe wurden von Rohstoffherstellern zur Verfügung gestellt. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Produkt EC50, Fisch: > 100 mg/l (OECD 203). EC50, Daphnia magna: > 100 mg/l (OECD 202). EC50, Algen: > 100 mg/l (OECD 201). NOEC, Algen: > 100 mg/l (OECD 201). NOEC, Daphnia magna: > 100 mg/l (OECD 202). NOEC, Fisch: > 100 mg/l (OECD 203). Gehalt [%] Bestandteil 50 - 100 Benzin, CAS: 86290-81-5 LC50, (96h), Fisch: 119 mg/l (IUCLID). EC50, (72h), Selenastrum capricornutum: 56 mg/l (IUCLID). EC50, (24h), Daphnia magna: 170 mg/l (IUCLID). 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Verhalten in Umweltkompartimenten nicht bestimmt Verhalten in Kläranlagen nicht anwendbar Biologische Abbaubarkeit nicht bestimmt 12.3 Bioakkumulationspotenzial Bei diesem Produkt wird von keiner Bioakkumulation in der Umwelt durch die Nahrungsketten ausgegangen. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 8 / 12 12.4 Mobilität im Boden Keine Informationen verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine Einstufung aufgrund toxikologischer Untersuchungen. Die aufgeführten Toxdaten der Inhaltsstoffe wurden von Rohstoffherstellern zur Verfügung gestellt. Ökologische Daten des Gesamtproduktes liegen nicht vor. Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache mit dem Entsorger festzulegen. Produkt Als gefährlichen Abfall entsorgen. Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen. AVV-Nr. (empfohlen) 130702* Benzin. Ungereinigte Verpackungen Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. AVV-Nr. (empfohlen) 150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind. 150102 Verpackungen aus Kunststoff. 150104 Verpackungen aus Metall. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2 www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 9 / 12 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Landtransport nach ADR/RID UN 1203 Benzin 3 II - Klassifizierungscode F1 - Gefahrzettel - ADR LQ 1l - ADR 1.1.3.6 (8.6) Beförderungskategorie (Tunnelbeschränkungscode) 2 (D/E) Binnenschifffahrt (ADN) UN 1203 Benzin 3 II - Klassifizierungscode F1 - Gefahrzettel Seeschiffstransport nach IMDG UN 1203 Gasoline 3 II - EMS F-E, S-E - Gefahrzettel - IMDG LQ 1l Lufttransport nach IATA UN 1203 Gasoline 3 II - Gefahrzettel 14.3 Transportgefahrenklassen entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2 14.4 Verpackungsgruppe entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2 14.5 Umweltgefahren entsprechend UN Versandbezeichnung siehe ABSCHNITT 14.2 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Entsprechende Angabe unter ABSCHNITT 6 bis 8. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code nicht bestimmt www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 10 / 12 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-VORSCHRIFTEN 1991/689 (2001/118); 1999/13; 2004/42; 648/2004; 1907/2006 (REACH); 1272/2008; 75/324/EWG (2008/47/EG); 453/2010/EG; (EU) 2015/830 TRANSPORT-VORSCHRIFTEN ADR (2015); IMDG-Code (2015, 37. Amdt.); IATA-DGR (2015) NATIONALE VORSCHRIFTEN (DE): Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2011; Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG; Wasserhaushaltsgesetz - WHG; TRG 300; TRGS: 200, 615, 900, 905, Bekanntmachung 220 (TRGS220). - Wassergefährdungsklasse 2, gem. VwVwS vom 27.07.2005 (Stand: 2015) - Störfallverordnung ja - Klassifizierung nach TA-Luft 5.2.5 Organische Stoffe. - Lagerklasse (TRGS 510) LGK 3: Entzündbare Flüssigkeiten - Beschäftigungsbeschränkungen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten. - VOC (1999/13/EG) 97,5 % - Sonstige Vorschriften BGI 621: Merkblatt: Lösemittel (M 017). BGI 564: Merkblatt: Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen (für den Beschäftigten) (M 050). TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt. - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen. BGI 595: Merkblatt: Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe (M 004). TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung nicht anwendbar ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben 16.1 Gefahrenhinweise (ABSCHNITT 3) H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H315 Verursacht Hautreizungen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 11 / 12 16.2 Abkürzungen und Akronyme: ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses ADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung BGI = Berufsgenossenschaftliche Informationen CAS = Chemical Abstracts Service CLP = Classification, Labelling and Packaging DMEL = Derived Minimum Effect Level DNEL = Derived No Effect Level EC50 = Median effective concentration ECB = European Chemicals Bureau EEC = European Economic Community EINECS = European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS = European List of Notified Chemical Substances GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals IATA = International Air Transport Association IBC-Code = International Code for the Construction and Equipment of Ships carrying Dangerous Chemicals in Bulk IC50 = Inhibition concentration, 50% IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods IUCLID = International Uniform ChemicaL Information Database LC50 = Lethal concentration, 50% LD50 = Median lethal dose MARPOL = International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships PBT = Persistent, Bioaccumulative and Toxic substance PNEC = Predicted No-Effect Concentration REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals TLV®/TWA = Threshold limit value – time-weighted average TLV®STEL = Threshold limit value – short-time exposure limit TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe VOC = Volatile Organic Compounds vPvB = very Persistent and very Bioaccumulative VwVwS = Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe 16.3 Sonstige Angaben Einstufungsverfahren Flam. Liq. 1: H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. (auf der Basis von Prüfdaten) Asp. Tox. 1: H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. (auf der Basis von Prüfdaten) Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen. (Berechnungsmethode) STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (Berechnungsmethode) Geänderte Positionen ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft. ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Reizend ABSCHNITT 11 hinzugekommen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. ABSCHNITT 14 hinzugekommen: Gasoline ABSCHNITT 14 gelöscht: Gasoline ABSCHNITT 14 hinzugekommen: Benzin ABSCHNITT 14 gelöscht: Benzin GV Gefährdungsgruppe Haut: HB GV Gefährdungsgruppe Einatmen: E GV Freisetzungsgruppe: mittel www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE) AVIA 2-TAKT-MIX AVIA MINERALÖL AG 81675 München Druckdatum 21.07.2015, Überarbeitet am 21.07.2015 Version 04. Ersetzt Version: 03 Seite 12 / 12 Das Dokument ist urheberrechtlich geschützt - Copyright: Chemiebüro® - Nutzungsbedingungen und Urheberrecht siehe www.chemiebuero.de. Tel. +49(0)941-646 353-0, E-mail [email protected] Gefahrstoffmanagmentsystem - Betriebsanweisungen - leichtgemacht. Nähere Informationen unter www.sdbpool.de www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, [email protected], 140812a avi00014 DE
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