Familienzulagen - Kanton Solothurn

SOMIHA
D4
Personalamt
Familienzulagen
… für wen, wie viel, woher…
§
Grundlagen
n Bundesgesetz über die Familienzulagen
(Familienzulagengesetz, FamZG, SR 836.2)
n Sozialgesetz des Kantons Solothurn (SG; BGS 831.1)
Wer ist bezugsberechtigt ?
zulagen der Familienausgleichskasse des Kantons Solothurn,
gültig ab 1. Januar 2013
Staatsangestellte mit Kindern oder jungen Erwachsenen
in ­Ausbildung.
Für welche Kinder
wird eine Zulage
ausbezahlt ?
n Kinderzulagen bis 16. Altersjahr
n Ausbildungszulagen bis 25. Altersjahr
n Für erwerbsunfähige Kinder bis 20. Altersjahr
Wie komme ich zu
Familienzulagen ?
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n Wegleitung und Beiblatt zum Bundesgesetz über die Familien-
Nach erfolgter Meldung durch die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter
bei der Meldestelle (siehe letzte Seite), wird ein Merkblatt und ein
­Anmeldeformular zugestellt. Dieses ist ausgefüllt mit den erfor­der­
lichen Unterlagen an die Meldestelle zurückzusenden. Aufgrund der
Anmeldung wird anschliessend die Anspruchsberechtigung ­
geprüft und festgelegt.
Dieses Merkblatt bietet eine Übersicht und eine vereinfachte Darstellung des Sachverhaltes. Rechtlich verbind- lich sind ausschliesslich die gesetzlichen Grundlagen.
Juni 2015
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Wie lange dauert
der Anspruch ?
n Beginn des Anspruchs:
– bei Beginn des Lohnanspruches;
– bei Geburt eines Kindes ab dem Geburtsmonat.
n Ende des Anspruchs:
– bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses;
– am Ende des Monats, in welchem das Kind das
16. Altersjahr vollendet (Kinderzulage);
– am Ende des Monats, in welchem das Kind in Ausbildung
das 25. Altersjahr vollendet (Ausbildungszulage);
– am Ende des Monats, in welchem das erwerbsfähige
Kind das 20. Altersjahr vollendet (Kinderzulage).
Was gilt als
Ausbildung ?
Als Ausbildung gilt der Besuch von Schulen und Kursen
und die berufliche Ausbildung während mindestens eines
Monats.
Nicht als Ausbildung gilt, wenn Jugend­liche zur Hauptsache
einem Erwerb nachgehen und nur nebenbei Schulen oder
Kurse besuchen, ebenso wenn Studierende neben dem
Studium überwiegend durch eine Erwerbstätigkeit beansprucht ­werden.
Militärdienst während einer Ausbildung unterbricht den Anspruch
auf Ausbildungszulagen grundsätzlich nicht. Der Ausbildungs­
unterbruch darf jedoch nicht
länger als 5 Monate dauern.
Anspruch auf Ausbildungszulagen
besteht auch für verheiratete
Kinder, die in Ausbildung stehen.
Ausbildungszulagen müssen nach
Vollendung des ­16. Alters­jahres
mit einem Ausbildungsnachweis
(Lehrvertrag, Schulbestätigung,
Studienbestätigung usw.) halbjährlich
beantragt werden.
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Wie viel und wie
wird ausbezahlt ?
Die Ausbildungszulage bis zum vollendeten 25. Altersjahr beträgt
zurzeit monatlich pro Kind Fr. 250.–.
Es werden nur ganze Familienzulagen ausbezahlt.
Das Mindesterwerbseinkommen zum Bezug von Familienzulagen
beträgt zurzeit Fr. 7’050.– im Jahr bzw. Fr. 587.– im Monat.
Massgebend ist das nach AHV-Kriterien ermittelte Einkommen.
Bei einer Beschäftigung bei mehreren Arbeitgebenden werden
die Löhne zusammengezählt, um zu bestimmen, ob das Mindererwerbseinkommen erreicht ist und welcher Arbeitgeber den
höchsten Lohn ausrichtet.
Die Auszahlung der Familienzulagen erfolgt in der Regel
mit dem jeweiligen Monatslohn.
Welche Änderungen
müssen
gemeldet werden ?
Wann verjähren
die Ansprüche ?
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Die Kinderzulage bis zum vollendeten 16. Altersjahr beträgt zurzeit
monatlich pro Kind Fr. 200.–.
Alle Änderungen, die den
Anspruch der Zulagenbezügerin/des Zulagenbezügers
beeinflussen – zum Beispiel
Trennung, Scheidung, Heirat,
Wiederverheiratung, Tod eines
Kindes, Beginn und vor­zeitige
Beendigung der Aus­bildung
eines Kindes –, sind der Meldestelle mitzuteilen.
Der Anspruch auf nicht bezogene Familienzulagen verjährt
nach Ablauf von 5 Jahren.
Unrechtmässig bezogene Zulagen werden zurückgefordert.
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Spezialfälle,
Kleingedrucktes
Melde- und
Auskunftsstelle
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In diesem allgemeingültigen Merkblatt können nicht ­sämtliche
Detailprobleme zum Thema «Familienzulagen» ­behandelt
werden.
Für weitergehende Fragen steht Ihnen die Meldestelle
jederzeit gerne zur Verfügung.
n Personalamt, Tel. 032 627 20 87, [email protected]
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