Sachbezugswerte 2016 Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Die Werte, die in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt sind, wurden im Bundesrat verabschiedet. Für das Jahr 2016 gelten nachstehende Werte: Sachbezugswerte für freie Verpflegung 2016 Verpflegung Tageswerte Monatswerte Frühstück € 1,67 (2015: 1,63 Euro) € 50,00 (2015: 49,00 Euro) Mittagessen € 3,10 (2015: 3,00 Euro) € 93,00 (2015: 90,00 Euro) Abendessen € 3,10 (2015: 3,00 Euro) € 93,00 (2015: 90,00 Euro) Vollverpflegung € 7,87 (2015: 7,63 Euro) € 236,00 (2015: 229,00 Euro) Für Verpflegung, die nicht nur dem Beschäftigten, sondern auch seinen nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigten Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird, erhöhen sich die vorstehend anzusetzenden Werte je Familienangehörigem, 1. der das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 100 Prozent, 2. der das 14., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, um 80 Prozent, 3. der das 7., aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, um 40 Prozent und 4. der das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um 30 Prozent. Bei der Berechnung des Wertes ist das Lebensalter des Familienangehörigen im ersten Entgeltabrechnungszeitraum des Kalenderjahres maßgebend. Sind Ehegatten bei demselben Arbeitgeber beschäftigt, sind die Erhöhungswerte nach Satz 1 für Verpflegung der Kinder beiden Ehegatten je zur Hälfte zuzurechnen. Herausgeber: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. Prinz-Ludwig-Palais ▪ Türkenstraße 7 ▪ 80333 München •▪ Ansprechpartner: Frank-Ulrich John Tel +49 89 28760-109 ▪ Fax +49 89 28760-119 ▪ [email protected] ▪ www.dehoga -bayern.de Sachbezugswerte für freie Unterkunft 2016 volljährige Arbeitnehmer 1 Beschäftigtem 2 Beschäftigten 3 Beschäftigten mehr als 3 Beschäftigten Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft allgemein Unterkunft belegt mit mtl. 223,00 189,55 ktgl. 7,43 6,32 mtl. 133,80 100,35 ktgl. 4,46 3,35 mtl. 111,50 78,05 ktgl. 3,72 2,60 mtl. 89,20 55,75 ktgl. 2,97 1,86 Jugendliche und Auszubildende 1 Beschäftigtem 2 Beschäftigten 3 Beschäftigten mehr als 3 Beschäftigten Aufnahme in Arbeitgeberhaushalt/ Gemeinschaftsunterkunft Unterkunft allgemein Unterkunft belegt mit mtl. 189,55 156,10 ktgl. 6,32 5,20 mtl. 100,35 66,90 ktgl. 3,35 2,23 mtl. 78,05 44,60 ktgl. 2,60 1,49 mtl. 55,75 22,30 ktgl. 1,86 0,74 Eine Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt liegt vor, wenn der Arbeitnehmer sowohl in die Wohnungs- als auch in die Verpflegungsgemeinschaft des Arbeitgebers aufgenommen wird. Wenn ausschließlich Unterkunft zur Verfügung gestellt wird, ist der ungekürzte Unterkunftswert anzusetzen. Eine Gemeinschaftsunterkunft stellen z. B. Lehrlingswohnheime dar. Charakteristisch für Gemeinschaftsunterkünfte sind gemeinschaftlich zu nutzende Wasch- bzw. Duschräume, Toiletten und ggf. Gemeinschafts-Küche oder Kantine. Alleine eine Mehrfachbelegung einer Unterkunft hat dagegen nicht die Bewertung als Gemeinschaftsunterkunft zur Folge; vielmehr wird der Mehrfachbelegung bereits durch gesonderte Abschläge Rechnung getragen. 3 Herausgeber: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. Prinz-Ludwig-Palais ▪ Türkenstraße 7 ▪ 80333 München •▪ Ansprechpartner: Frank-Ulrich John Tel +49 89 28760-109 ▪ Fax +49 89 28760-119 ▪ [email protected] ▪ www.dehoga -bayern.de Für freie Wohnung ist kein Sachbezugswert festgesetzt. Vielmehr ist für freie Wohnung grundsätzlich der ortsübliche Mietpreis anzusetzen. Eine Wohnung ist im Gegensatz zur Unterkunft eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann. Wird mehreren Arbeitnehmern eine Wohnung zur gemeinsamen Nutzung (Wohngemeinschaft) zur Verfügung gestellt, liegt insoweit nicht freie Wohnung, sondern lediglich freie Unterkunft vor. Für die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernommen werden. Stand: Dezember 2015 3 Herausgeber: Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern e.V. Prinz-Ludwig-Palais ▪ Türkenstraße 7 ▪ 80333 München •▪ Ansprechpartner: Frank-Ulrich John Tel +49 89 28760-109 ▪ Fax +49 89 28760-119 ▪ [email protected] ▪ www.dehoga -bayern.de
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