Pr L L E N O SI en m m ä d S E f o ege f Hil hl ric t , Es ten tek s ipp eT ch rei au r, B für hi Arc me er ist , ... Problematik beim fussbodenaufbau: Unebene, rauhe Untergründe (Betondecken, Holzdecken, ...) Viele Rohrleitungen unterschied licher Dicke auf den Rohdecken Kurze Bauzeit und Termindruck Baufeuchte im Untergrund (frische Rohdecken) Wie sieht die tägliche Realität aus? Immer mehr Rohrleitungen und Kanäle werden aus Kostengründen auf der Rohdecke verlegt. Die vermehrte Sanierung und Revitalisierung von Gebäuden bringt unebene Untergründe, auf denen die Fußbodenkonstruktion aufgebaut werden soll, zum Vorschein. Der Zeitdruck beim Bau (Hohldielendecken mit Überhöhung) und der Mangel an qualifizierten Facharbeitern tragen dazu bei, dass die Untergründe immer weniger der DIN 18202 (Tabelle 3, Zeile 2a) entsprechen. Ein Höhenausgleich der Leitungen mit Dämmplatten ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich und entspricht somit nicht mehr einer professionellen Arbeitsweise. Dies gilt ebenso für Unebenheiten in der Rohdecke. Daher werden Ausgleichsschüttungen und Ausgleichsdämmungen zu einem unerlässlichen Bauprodukt auf sehr vielen Baustellen in Europa. Bilder, wie die auf diesen Seiten, begegnen uns mittlerweile fast täglich auf Baustellen. 1 Rohrleitungen auf der Decke 2 Leitungen auf Holzdecke 3-4 Leitungstrassen auf Betonrohdecke 5Bodeninstallationsschächte 6Stückwerk 2 3 Problematik auf der baustelle 1 Ein unebener, rauer Untergrund Schiefe Rohdecken DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1 DIN 18560-2 / Punkt 5.1.1 / Abs. 1 DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1, 3, 5 Die Unebenheiten in der rauen Betondeckenoberfläche lassen die Dämmplatten nicht vollflächig aufliegen — max. 50% der Platte hat Kontakt mit der Betonoberfläche (Bild 1-2). Das kann langfristig zu Setzungen führen. Unterschiedliche Estrichdicken durch Ausgleich von Unebenheiten in der Estrichschicht erzeugen Spannungen im Estrich, welche zu Rissen führen können. Des weiteren wird durch die höhere Estrichdicke die Trocknungszeit für den Estrich wesentlich verlängert (Bild 3). Unterschiedliche Trocknungszeiten können in der Praxis zu Folgeschäden im Bodenbelag führen — dafür haftet der Estrichleger mit! Abgestufte Plattenverlegung zum Ausgleich von Unebenheiten führt zu punkt- bzw. linienförmigen Auflagern der zweiten Plattenlage und zu unterschiedlichen Estrichdicken und ist somit keine fachgerechte Lösung. (Bild 4) Eine EPS-W20-Platte wurde mit umgerechnet 20 kPa (2.000 kg/m2) belastet und nach einer Minute kontrolliert. Es hatte nur max. 50% der EPS-Fläche Kontakt mit dem Untergrund! 2 1 Üblicher Rohbetonboden 2 Farbabdruck auf EPS W20 Platte nach Belastung 3 4 Verarbeiter sind gezwungen eine Konstruktion auszuführen, die in vielen Fällen nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Welche Lösungen gibt es? Umplanung oder BEDENKEN ANMELDEN! Leitungen auf der Rohdecke DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1, 3 DIN-EN 1264-4 / Punkt 4.1.2.1 / Abs. 1, 2 BEB Hinweisblatt Punkt 4, letzter Abs. Bauherr, Planer und Handwerker müssen eine Lösung finden, die den anerkannten Regeln des Fachs entspricht. Gibt es keine Einigung, ist der Handwerker gezwungen, Bedenken anzumelden. Eine Lösung ist zum Beispiel eine gebundene Ausgleichs- oder Dämmschüttung. Werden Dämmplatten als Leitungsausgleich verwendet ist der Dämmwert dieser Schicht um ca. 30% bis 50% zu vermindern (Bild 6-8). Werden aus der mittels Dämmplatten hergestellten Ausgleichsschicht nur 3% der Dämmfläche für Rohrleitungen ausgeschnitten, vermindert sich der Dämmwert um ca. 30%. Dies entspricht bei 100 m² Wohnfläche nur 60 lfm Leitungen mit 5 cm breitem Dämmplattenausschnitt. Oder anders ausgedrückt: Aus einer Dämmplatte mit WLG 035 wird durch das Ausschneiden ein Dämmplatte mit WLG 050! Eine 1 mm breite Fuge in der Dämmplattenschicht vermindern den Dämmwert um ca. 2-5%. Rohrleitungsausschnitte dürfen nicht mit loser Schüttung ausgefüllt werden, da ein Unterwandern der Dämmplatten nicht verhindert werden kann (Bild 5). Dem Bauherren/Auftraggeber (vor allem wenn es ein Bauträger ist) muss deutlich gemacht werden, welch hohes Risiko für ihn in der Zukunft besteht. Die Endkunden oder Mieter sind immer besser informiert. Oftmals werden Gutachter zur Abnahme hinzugezogen. Wird nicht gemäß anerkannten Regeln des Fachs gearbeitet, trägt auch der Handwerker ein erhebliches Risiko. Namhafte, anerkannte Sachverständige des Estrichlegerhandwerks empfehlen schon seit mehr als 10 Jahren, den Einsatz von gebundenen Ausgleichsdämmschüttungen, mindestens bis Oberkante der Installationen und Leitungen. Die Forderung der gleichmäßig dicken Estrichscheibe lässt sich ebenso erfüllen, wie die wärmebrückenfreie Dämmung. Sicherheit durch fachgerechte Ausführung! 5 6 7 +20% Wärmeverlust 8 +30% Wärmeverlust Kein Wärmeverlust mit thermotec® Wärmedämmung 4 5 FuSSbodenaufbau erfolgreich planen und ausführen. Einfach und schnell. Wirtschaftlich und professionell. Nach allen Regeln der Technik. thermotec® ist die Lösung Mit thermotec® wird die Dämmplatte auf der Baustelle "gegossen". Dadurch werden Unebenheiten, Höhenunterschiede und Leitungen ausgeglichen. Die Dämmung liegt vollflächig auf und schafft eine ebene Auflage für den Estrich. Der Estrichleger wird durch die Verwendung von CE gekennzeichneten Produkten nicht zum Hersteller! Mit thermotec® sind Sie auf der sicheren Seite! thermotec® besitzt eine ETZ (Europäisch Technische Zulassung) durch das DIBT ÖNORM-zertifizierter Wärme- bzw. Trittschalldämmstoff Laborüberwachte Qualitätsprodukte Saubere, termingerechte Anlieferung mit dem Mixmobil Kein Verschnitt, keine Restmengen und kein Diebstahl Fugenlose Verlegung ohne Dämmwertverluste Gleichmäßig dicke Estrichplatte gewährleistet Formstabil, leicht, hoch belastbar Schnelle, staubfreie Aufbringung Ideal für Fußbodenheizungen Enorme Einbauhöhen möglich Im Gefälle verlegbar Ab 3 Stunden begehbar* Ab 3 Stunden Estrich verlegereif* * Je nach Einbaustärke, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und verwendetem Produkt (siehe technische Daten). 1thermotec® Mixmobil 2 Abstrich vom Waagriss 3Verdichten 4Abziehen 5 Fertig ausgeglichene Fläche 6Anwendungsmöglichkeiten EUROPÄISCHE ORGANISATION FÜR TECHNISCHE ZULASSUNGEN ÖNORM B 6550 REGISTRIERT! 6 7 Auszug aus der DIN 18560-2 4 Bauliche Anforderungen 4.1 Tragender Untergrund Der tragende Untergrund muss zur Aufnahme des schwimmenden Estrichs ausreichend trocken [1] sein und eine ebene Oberfläche haben. Ebenheit und Winkeltoleranzen müssen DIN 18202 [2] entsprechen. Er darf keine punktförmigen Erhebungen [3], Rohrleitungen oder Ähnliches aufweisen, die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen in der Estrichdicke [4] führen können. Anmerkungen Für Heizestriche aus Fertigteilen sind darüber hinaus die besonderen Anforderungen des Herstellers an die Ebenheit des tragenden Untergrunds zu beachten. [5] [3] Durch punktförmige Erhebungen können Platten nicht vollflächig aufliegen, Absenkungen können die Folge sein. Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen sie festgelegt sein. Durch einen Ausgleich ist wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht — mindestens jedoch der Trittschalldämmung — zu schaffen. Die dazu erforderliche Konstruktionshöhe [6] muss eingeplant sein. [4] Estrichdicken sollten nicht mehr als 5 mm schwanken, das kann durch die ungleichmäßige Austrocknung zu Spannungsrissen führen. Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit [6] nachgewiesen ist. Druckbelastbare Dämmstoffe dürfen als Ausgleichsschichten verwendet werden. Soll die Oberfläche des schwimmenden Estrichs im Gefälle liegen, so muss dies bereits im tragenden Untergrund [7] vorhanden sein, damit der Estrich in gleichmäßiger Dicke hergestellt werden kann. 5 Ausführung 5.1 Dämmschicht 5.1.1 Verlegen Zur Herstellung der Dämmschicht müssen die Dämmstoffe dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten sind so zu verlegen, dass die Stöße gegeneinander versetzt sind. Dabei dürfen höchstens zwei Lagen aus Trittschalldämmstoffen bestehen. Die Dämmschicht muss vollflächig auf der Unterlage [8] aufliegen. Hohlstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. 5.1.3 Schutzmaßnahmen Die Dämmschicht und ihre Abdeckung dürfen auch beim Einbau des Estrichs und gegebenenfalls der Heizelemente nicht, z. B. durch Verwendung ungeeigneter Kniebretter, in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Für den Transport des Estrichmörtels über die Dämmschicht mit Karren müssen Bohlen oder Ähnliches verlegt werden. Ebenso sind andere, auch kurzzeitige größere Belastungen [9] der Dämmschicht zu vermeiden, damit ihre dämmende Wirkung nicht herabgesetzt wird. Bei mehrlagigen Dämmschichten muss der Randstreifen vor dem Einbringen der Dämmschicht für die Schalldämmung [10] verlegt sein. [1] Ausgleichsschüttungen oder Ausgleichsdämmungen sind auf ausreichende Trockenheit vor der weiteren Belegung zu prüfen. [2] Die Zeile 2a der DIN 18202/Tabelle 3 ist zu vereinbaren. [5] Ist in 99% der Fälle nicht ohne Ausgleichschüttung möglich! Es wir empfohlen die Zeile 3 der DIN 18202 zu vereinbaren. [6] Planer werden in Zukunft höhere Fußbodenaufbauten vorsehen müssen da vermehrt Lüftungskanäle und Staubsaugerverrohrungen auf der Rohdecke verlegt werden, um der ENET genüge zu tun. [6] Ausgleichsschüttungen sind brauchbar wenn vom Hersteller ein Druckspannung von 70 kPa (EN826) nachgewiesen wird. Wird die Ausgleichsschicht als Dämmschicht verwendet ist ein CE-gekennzeichnetes Produkt mit den geforderten Eigenschaften zu verwenden. [7] Das Gefälle ist in der Ausgleichsschicht herzustellen. Dämmstoffplatten sind dafür nicht geeignet. [8] Ein vollflächiges Aufliegen ist bei Ausführung des Ausgleiches mit verschieden hohen Platten nicht möglich. [9] Dämmschichten sollten generell (auch Plattenausführung) möglichst nur zur Montage von Fußbodenheizungen und zur Verlegung des Estrichs begangen werden. [10] Werden Ausgleichsdämmungen mit trittschalldämmender Wirkung eingebaut ist der Randstreifen vor der Verlegung der Ausgleichsdämmung zu montieren. Ausführungstabelle nach dem BEB-Hinweisblatt Je nach Untergrundbeschaffenheit, Leitungsverlegung und Gefälleestrich legt das BEB-Hinweisblatt fest, ob eine Ausgleichs- oder Dämmschüttung erforderlich ist. Wir haben das für Sie in einer Tabelle zusammengefasst. Auszug aus der EN 1264-4 Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung Teil 4: Installation 4.1.2 Bauschichten, Bauteile 4.1.2.1 Tragender Untergrund Der tragende Untergrund muss den geltenden Normen entsprechend vorbereitet sein. Alle Rohrleitungen oder Kanäle müssen so befestigt und eingebunden sein, dass ein ebener Untergrund zur Aufnahme der Wärmedämmschicht und/oder Trittschalldämmung vor dem Verlegen der Heizrohre geschaffen wird. Die dazu notwendige Konstruktionshöhe muss berücksichtigt werden. Bei innerhalb der Dämmschicht installierten Versorgungsleitungen müssen diese Rohre entsprechend den nationalen Bestimmungen gegen Temperaturwechsel geschützt sein. 4.1.2.2 Dämmschichten, Randdämmstreifen 4.1.2.2.1 Dämmschichten Der Wärmeleitwiderstand Rλ ins der Dämmschicht des Fußbodenheiz- bzw. Kühlsystems ist in Tabelle 1 festgelegt. Diese Anforderungen gelten für Heiz- und Kühlsysteme; für Systeme, die ausschließlich zur Kühlung dienen, werden diese Werte jedoch nur empfohlen. Wärmeleitwiderstand R λ ins a 0,75 Unbeheizter oder in Abständen beheizter darunter befindlicher, benachbarter oder direkt auf dem Erdreich befindlicher Raum a 1,25 1,25 Leitungen paralell zur Wand und Leitungen nicht gleich hoch Rohdecke entspricht DIN 18202-2013 Zeile 2a P1 P 1-6 A Leitungen nicht paralell zur Wand oder übereinander A Leitungsquerungen P 1-7 A A Rohdecke entspricht nicht DIN 18202-2013 Zeile 2a A A A A Im Untergrund sind Höhensprünge A A A A Estrich im Gefälle geplant A A A A P = Rohrausgleich mit Platten möglich A = Ausgleichs- oder Dämmschüttung erforderlich 1) Oberhalb der Ausgleichsdämmung/Installationen eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung folgt. 2) Es sind max. 2 unterschiedliche Installationshöhen vorhanden, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließen. 3) Der Dickenunterschied der zwei Dämmplattenlagen beträgt mind. 2 cm. 4) Innerhalb einer Trasse sind nur gleichhohe Installationen erlaubt. 5) Der Abstand zwischen den Installationen/Trassen muss mind. 1 m betragen. 6) Bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 3 cm bleiben einzelne Installationen und der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn darüber eine Lage druckbelastbare Wärmedämmung folgt. 7) Einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene. Tabelle 3 – Auszug aus der DIN 18202-2013: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen Spalte Außenlufttemperatur im darunter befindlichen oder danebenliegenden Bereich Auslegungsaußentemperatur ϑd ≥ 0 °C Leitungen paralell zur Wand und Leitungen gleich hoch a Zwischenwerte sind den Bildern 5 und 6 zu entnehmen und auf ganze mm zu runden. b Die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen der Spalte 6 gelten auch für Messpunktabstände über 15 m. Tabelle 1 – Wärmedämmung des Systems – Mindest-Wärmeleitwiderstände der Dämmschichten unter den Leitungen des Fußbodenheiz- bzw. Kühlsystems (m2 · K)/W Darunter befindlicher oder benachbarter beheizter Raum Untergrund/ Rohdecke Auslegungsaußentemperatur 0 °C > ϑd ≥ -5 °C Auslegungsaußentemperatur -5 °C > ϑd ≥ -15 °C 1,50 2,00 Bei einem Grundwasserspiegel ≤ 5 m unterhalb des tragenden Untergrundes sollte dieser Wert erhöht werden. Beim Aufbringen der Dämmschicht müssen die Dämmplatten dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten müssen versetzt und so angeordnet werden, dass die Stöße zwischen den Platten einer Schicht nicht mit denen der nächsten Schicht fluchten. Zeile 1 Bezug 2 3 4 5 6 Stichmaße als Grenzwerte in mm bei Messpunktabständen in m bis 0,1 1a 4a 10a 15ab 1 Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden 10 15 20 25 30 2a Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken oder Bodenplatten zur Aufnahme von Bodenaufbauten, z. B. Estriche im Verbund oder auf Trennlage, schwimmende Estriche, Industrieböden, Fliesen- und Plattenbeläge im Mörtelbett 5 8 12 15 20 2b Flächenfertige Oberseiten von Decken oder Bodenplatten für untergeordnete Zwecke, z. B. in Lagerräumen, Kellern, monolithische Betonböden 5 8 12 15 20 3 Flächenfertige Böden, z. B. Estriche als Nutzestriche, Estriche zur Aufnahme von Bodenbelägen, Bodenbeläge, Fliesenbeläge, gespachtelte und geklebte Beläge 2 4 10 12 15 4 Wie Zeile 3, jedoch mit erhöhten Anforderungen, z. B. selbstverlaufende Massen 1 3 9 12 15 8 9 Auszug aus dem BEB-Hinweisblatt BEB Hinweisblatt „Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken“. Stand Januar 2015 0. Einleitung Rohdecken, auf denen keine Rohre, Leitungen, Kanäle und andere Einbauteile vorhanden sind, nachfolgend als Installationen bezeichnet, gibt es im realen Baugeschehen in der Regel nicht. Um daraus resultierende Einschränkungen der Fußbodenkonstruktion (z. B. bezüglich Trittschallschutz, Wärmeschutz und Tragfähigkeit) zu vermeiden, sind planerische und ausführungstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Dieser Sachverhalt wird meistens planerisch nicht beachtet. Die nachträgliche Anpassung der Fußbodenkonstruktion ist sehr aufwändig oder nicht realisierbar. Nach DIN 18353 [1] muss der Estrichleger bei Prüfung der Vorleistung Bedenken anmelden, wenn z. B. Rohrleitungen oder dergleichen auf dem Untergrund verlegt sind und kein Höhenausgleich vorgesehen ist. Auch DIN 18560 [2] schreibt vor, dass der tragende Untergrund keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen oder Ähnliches aufweisen darf, die zu Schallbrücken und/ oder Schwankungen in der Estrichdicke führen können. Das bedeutet: – Installationen müssen auf dem tragenden Untergrund befestigt sein. Durch eine Ausgleichsschicht ist wieder eine ebene und tragfähige Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht – zumindest jedoch der Trittschalldämmung – zu schaffen. Die dazu erforderliche Konstruktionshöhe muss geplant sein. – Die Ausgleichsschicht muss im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen. Ungebundene Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn deren Brauchbarkeit nachgewiesen ist. – Bei ausreichender Ebenheit des Untergrunds, nicht aber bei unterschiedlich hohen Installationen, kann die Ausgleichsschicht durch druckbelastbare Dämmstoffe in Plattenform erfolgen. Ausnahmen hierzu sind unter 4.2.3 geregelt. 1. Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich dieses Hinweisblattes betrifft schwimmende Fußbodenkonstruktionen und Fußbodenkonstruktionen auf Trennschicht. Estriche auf Ausgleichsschichten sind in der Regel nach DIN 18560-2 [2] als Estriche auf Dämmschichten zu bemessen. Dieses Blatt gibt Hinweise für Maßnahmen, die bei Installationen auf Rohdecken zu ergreifen sind, um den Wärme-, Trittschall- und Korrosionsschutz sowie die Tragfähigkeit der Fußbodenkonstruktionen zu gewährleisten. Die Maßnahmen sind raum- oder etagenweise zu betrachten. Die Auswahl von Bodenbelägen, die Materialauswahl von Rohren, deren Umhüllung sowie Brandschutzbelange sind nicht Gegenstand dieses Hinweisblattes. 2. Begriffe Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel: – als gebundene Schüttung: Körnung verklebt beim Verdichten. Beim Ausbau können zusammenhängende Teile entnommen werden, die manuell wieder in Körnung zerbröselt werden können. – als Ausgleichmörtel: Mörtel aus Bindemittel mit (Leicht-) Zuschlag oder Bindemittel mit Schaum/Luftporen oder in Kombination Ungebundene Schüttungen: Lose Schüttung, die ihre Stabilität durch Reibung bzw. Verkrallung der Körnung erhält. Beim Ausbau zerfällt sie wieder in ihre Ursprungsform. 3. Planung Der Planer muss die Höhe der Fußbodenkonstruktion unter Berücksichtigung der Wärme- und Trittschalldämmung, der Estrichart, des Bodenbelages, der Nutzlast sowie des Höhenausgleiches von Installationen berechnen. Soll die Ausgleichsschicht bei der Wärmebedarfsberechnung angerechnet werden, muss der Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit laut geltender Dämmstoffnorm oder bauaufsichtlicher Zulassung berücksichtigt werden. Eventuelle Wärmebrücken infolge von Installationen müssen dabei berücksichtigt werden. Die Trittschalldämmschicht muss durchgehend geplant werden. Die Unterbrechung der Trittschalldämmschicht durch Dämmhülsen von Rohrleitungen ist als Sonderkonstruktionen möglich, wenn deren Eignung durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen ist. Die Eignung und Ausführung kann der Estrichleger nicht überprüfen. Das vorgesehene Installationsmaterial einschließlich Dämmung und die Trassenführung (siehe Abschnitt 5) müssen vom Planer ausgewählt, geplant und auf die vorgesehene Nutzlast abgestimmt werden. Bei unterschiedlicher Steifigkeit (Bettungsmodul) des ausgeglichenen Untergrundes (z. B. Kanäle) müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um ein unterschiedliches Setzungsverhalten auszugleichen. Eine geeignete Maßnahme ist z. B. das vollflächige Verlegen einer ausreichend dicken Dämmschicht (mind. 5 mm) auf dem in der Höhe ausgeglichenen Untergrund. Ggf. erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit der Fußbodenkonstruktion bei Trassen- und Unterflursystemen sind seitens des Bauwerkplaners vorzugeben. Sollte planerisch eine Abdichtung gemäß Lastfall nach DIN 18195-4 [3] erforderlich sein, so ist diese unter den Installationen – vor deren Verlegung – vorzuschreiben. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, muss eine Abdichtung zum Schutz der Fußbodenkonstruktion oberhalb des Installationsausgleichs vorgesehen werden. Diese Ausführung stellt eine mit dem Auftraggeber extra zu vereinbarende Sonderkonstruktion dar, die einer besonderen, planerischen Sorgfalt unterliegt. Die höhere Lage der Abdichtung ist bei der Planung der horizontalen Mauer-Sperrschicht zu beachten. Außerdem ist vom Planer zu prüfen, ob Installationen sowie Ausgleichsschichten zum Einbau unter der Abdichtung geeignet sind. Maße für die Anordnung von Leitungen und Trassen sind bei der Planung festzulegen. Beim Brandschutz sind die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnungen einzuhalten. 4. Ausführung 4.1 Überprüfung der Vorleistungen Die baulichen Gegebenheiten sind vor Ausführung der Arbeiten hinsichtlich der Umsetzbarkeit der planerischen Vorgaben von den jeweils nachfolgenden Gewerken gemäß VOB Teil B zu überprüfen. 4.2 Ausgleich Die Dicke der Ausgleichsschicht muss bei Estrichen auf Dämmschicht im verdichteten Zustand mindestens bis Oberkante Installationsbefestigung bemessen werden. Diese Ausgleichsschicht muss im eingebauten Zustand eine Druckfestigkeitspannung bei 10% Stauchung nach DIN EN 826 [4] von mindestens 70 kPa (Dämmplatten mind. 100 kPa) aufweisen. Vor Einbau der weiteren Fußbodenkonstruktion muss die Ausgleichsschicht ausreichend trocken sein. Herstellerangaben zu Mindestdicken, Mindestinstallationsüberdeckungen, Verdichtung, Trocknungszeiten und Belegreife sind zu berücksichtigen. 4.2.1 Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel weisen im eingebauten Zustand eine gebundene Form auf und unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art der Bindemittel, z.B. Zement, Bitumen, Kunstharz. Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel binden die Installationen ein und schaffen einen ebenen Untergrund für die Aufnahme von durchgehend verlegten Dämm- und Trennschichten. Diese sind deshalb für den Ausgleich am besten geeignet. Risse in der Ausgleichsschicht sind nicht immer vermeidbar. Diese stellen keinen Mangel dar, da der Fußbodenaufbau über der Ausgleichsschicht die Funktion der Lastverteilung übernimmt und damit die Tragfähigkeit sicherstellen muss. 4.2.2 Ungebundene Schüttungen Ungebundene Schüttungen dürfen ihre Lage nach Einbau nicht verändern, auch nicht bei dynamischer Belastung. Ungebundene Natur- oder Brechsande sind nicht geeignet. Da ungebundene Schüttungen beim Einbau verdichtet werden müssen, ist eine Überdeckung von vorhandenen Installationen erforderlich. Bei kreuzenden Installationen ist grundsätzlich kein Ausgleich mit ungebundenen Schüttungen auszuführen, es sei denn, einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene. 4.2.3 Dämmplatten Wärmedämmplatten (DEO nach DIN 4108-10 [6]) sollten als Ausgleich nur Anwendung finden, wenn – die Ebenheit der Rohdecke DIN 18202 [5] entspricht – und alle Installationen die gleiche Aufbauhöhe aufweisen und die Installationstrassen parallel zur Wand geführt sind (siehe auch Abschnitt 5) – und oberhalb der Ausgleichsdämmung/Installationen eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung folgt. Weisen die Installationen unterschiedliche Höhen auf, kann unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls mit Wärmedämmplatten ausgeglichen werden: – es sind maximal zwei unterschiedliche Installationshöhen vorhanden, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließen, – der Dickenunterschied der zwei Dämmplattenlagen beträgt mindestens 2 cm, – innerhalb einer Trasse sind nur gleichhohe Installationen erlaubt, – der Abstand zwischen den Installationen/Trassen muss mindestens 1 m betragen, – bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 3 cm bleiben einzelne Installationen und der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn darüber eine Lage druckbelastbare Wärmedämmung folgt. Wärmedämmplatten, die für den Ausgleich verwendet werden, sind in der Höhe mit den Leitungen bündig abzuschließen. Trittschalldämmplatten (DES) dürfen grundsätzlich nicht für den Ausgleich verwendet werden. Bei kreuzenden Installationen ist grundsätzlich kein Ausgleich mit Dämmplatten auszuführen, es sei denn, einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene. Um das Unterwandern der Dämmplatten zu vermeiden, dürfen zum Ausgleich von Rohrrundungen oder zwischen Rohren und Dämmplatten keine Schüttungen/Ausgleichmörtel verwendet werden. 5. Leitungs- und Trassenführung 5.1 Allgemeine Verlegehinweise Elektrische Leitungen sind nach den Vorgaben der DIN 18015-3 [7], zum Beispiel parallel zu den Wänden, zu verlegen. Leitungen und Trassen unterschiedlicher Gewerke sind in Anlehnung an diese Norm auszuführen. – Die Art des Ausgleichs hängt von der Leitungs- und Trassenführung ab. Parallel verlegte Leitungen/Rohre gelten als einzelne Leitungsführungen, wenn der Abstand zwischen den Leitungen einschließlich Umhüllungen/Dämmungen mindestens 5 cm beträgt. – Mehrere, parallel verlegte Leitungen/Rohre mit einem Abstand kleiner als 5 cm und Unterflursysteme werden als Trasse bezeichnet. 5.2 Leitungsführung Installationen im Fußbodenaufbau sind möglichst kreuzungsfrei, geradlinig sowie wandparallel zu planen und zu verlegen. Für unvermeidbare Kreuzungspunkte sind entsprechende Höhen einzuplanen. Schon bei der Planung sollte der Führung von Leitungen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Priorität vor elektrischen Leitungen und Leerrohren eingeräumt werden. Zu beachten ist dies insbesondere bei der Verlegung bzw. der Koordination des Bauablaufes. Bei der Leitungsführung sind als Auflager für den Estrich folgende Maße ab Außenkante Umhüllungen/Dämmungen zu beachten: Wandabstand, auch in Türdurchgängen: min. 5 cm (a) / Abstand zwischen einzelnen Leitungen: min. 5 cm (b). 5.3 Trassenführung Bei der Trassenführung sind als Auflager für den Estrich folgende Maße ab Außenkante Umhüllungen/Dämmungen zu beachten: Trassenbreite: max. 30 cm (c), Abstand zwischen zwei Trassen: min. 20 cm (d), Wandabstand: min. 20 cm oder Wandabstand in Türdurchgängen: min. 15 cm (e). Vor Verteilerschränken sollten durch entsprechende Leitungs-/Rohrführung die genannten Maße so weit wie möglich erfüllt werden, andernfalls sind entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung der Tragfähigkeit des Estrichs zu treffen. a b a d c d b e b d c d c c c 2. Lage mind. 20 mm dick a b d a b FALSCH d c d mind c . 1.0 00 m m RICHTIG 0153-03 Beratungsfolder thermotec 18.06.2015 Die wichtigsten Hinweise im Überblick: Bei unterschiedlich dicken Leitungen und Kanälen auf der Rohdecke ist ein Ausgleich mit Platten eine mangelhafte Ausführung — der Estrichleger muss Bedenken anmelden. Bei Verlegung mit Platten und Verfüllen der Hohlräume mit loser Schüttung kann die 2. Lage (Trittschalldämmung) durch die lose Schüttung unterwandert werden. Diese Konstruktion ist mangelhaft. Unebenheiten der Rohdecke können fachgerecht nur mit gebundenen Ausgleichsschüttungen ausgeführt werden. Eine Konstruktion mit thermotec®-Ausgleichsdämmung als Rohrhöhenausgleich und Dämmschicht entspricht dem neuesten Stand der Technik. w ÖSTERREICH: DEUTSCHLAND: Thermotec Vertriebs GmbH Galgenau 19 A-4212 Neumarkt i. M. Tel.: +43 (0) 79 42/778 11 Fax: +43 (0) 79 42/778 11-11 E-Mail: [email protected] Thermotec Deutschland GmbH Breslauer Straße 6 D-29633 Munster Tel.: +49 (0) 51 92/98 72 06–0 Fax: +49 (0) 51 92/98 72 06–1 E-Mail: [email protected] .th w w erm o .e c e t u
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