ProfESSIoNELL dämmEN

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Arc
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ist
, ...
Problematik beim
fussbodenaufbau:
Unebene, rauhe Untergründe
(Betondecken, Holzdecken, ...)
Viele Rohrleitungen unterschied licher Dicke auf den Rohdecken
Kurze Bauzeit und Termindruck
Baufeuchte im Untergrund
(frische Rohdecken)
Wie sieht die tägliche
Realität aus?
Immer mehr Rohrleitungen und Kanäle werden aus Kostengründen auf der Rohdecke verlegt. Die vermehrte Sanierung
und Revitalisierung von Gebäuden bringt unebene Untergründe, auf denen die Fußbodenkonstruktion aufgebaut werden soll, zum Vorschein. Der Zeitdruck beim Bau (Hohldielendecken mit Überhöhung) und der Mangel an qualifizierten
Facharbeitern tragen dazu bei, dass die Untergründe immer
weniger der DIN 18202 (Tabelle 3, Zeile 2a) entsprechen.
Ein Höhenausgleich der Leitungen mit Dämmplatten ist nur
unter erschwerten Bedingungen möglich und entspricht somit nicht mehr einer professionellen Arbeitsweise. Dies gilt
ebenso für Unebenheiten in der Rohdecke. Daher werden
Ausgleichsschüttungen und Ausgleichsdämmungen zu einem unerlässlichen Bauprodukt auf sehr vielen Baustellen
in Europa. Bilder, wie die auf diesen Seiten, begegnen uns
mittlerweile fast täglich auf Baustellen.
1
Rohrleitungen auf der Decke
2
Leitungen auf Holzdecke
3-4 Leitungstrassen auf Betonrohdecke
5Bodeninstallationsschächte
6Stückwerk
2
3
Problematik auf der baustelle
1
Ein unebener, rauer Untergrund
Schiefe Rohdecken
DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1
DIN 18560-2 / Punkt 5.1.1 / Abs. 1
DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1, 3, 5
Die Unebenheiten in der rauen Betondeckenoberfläche
lassen die Dämmplatten nicht vollflächig aufliegen — max.
50% der Platte hat Kontakt mit der Betonoberfläche (Bild
1-2). Das kann langfristig zu Setzungen führen.
Unterschiedliche Estrichdicken durch Ausgleich von Unebenheiten in der Estrichschicht erzeugen Spannungen
im Estrich, welche zu Rissen führen können. Des weiteren
wird durch die höhere Estrichdicke die Trocknungszeit für
den Estrich wesentlich verlängert (Bild 3). Unterschiedliche
Trocknungszeiten können in der Praxis zu Folgeschäden im
Bodenbelag führen — dafür haftet der Estrichleger mit!
Abgestufte Plattenverlegung zum Ausgleich von Unebenheiten führt zu punkt- bzw. linienförmigen Auflagern der
zweiten Plattenlage und zu unterschiedlichen Estrichdicken
und ist somit keine fachgerechte Lösung. (Bild 4)
Eine EPS-W20-Platte wurde mit umgerechnet 20 kPa
(2.000 kg/m2) belastet und nach einer Minute kontrolliert. Es hatte nur max. 50% der EPS-Fläche Kontakt mit
dem Untergrund!
2
1 Üblicher Rohbetonboden
2 Farbabdruck auf EPS W20 Platte nach Belastung
3
4
Verarbeiter sind gezwungen eine Konstruktion auszuführen, die in
vielen Fällen nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.
Welche Lösungen gibt es? Umplanung oder
BEDENKEN ANMELDEN!
Leitungen auf der Rohdecke
DIN 18560-2 / Punkt 4.1 / Abs. 1, 3
DIN-EN 1264-4 / Punkt 4.1.2.1 / Abs. 1, 2
BEB Hinweisblatt Punkt 4, letzter Abs.
Bauherr, Planer und Handwerker müssen eine Lösung finden, die den
anerkannten Regeln des Fachs entspricht. Gibt es keine Einigung, ist
der Handwerker gezwungen, Bedenken anzumelden. Eine Lösung ist
zum Beispiel eine gebundene Ausgleichs- oder Dämmschüttung.
Werden Dämmplatten als Leitungsausgleich verwendet ist
der Dämmwert dieser Schicht um ca. 30% bis 50% zu vermindern (Bild 6-8).
Werden aus der mittels Dämmplatten hergestellten Ausgleichsschicht nur 3% der Dämmfläche für Rohrleitungen
ausgeschnitten, vermindert sich der Dämmwert um ca. 30%.
Dies entspricht bei 100 m² Wohnfläche nur 60 lfm Leitungen mit 5 cm breitem Dämmplattenausschnitt. Oder anders
ausgedrückt: Aus einer Dämmplatte mit WLG 035 wird
durch das Ausschneiden ein Dämmplatte mit WLG 050! Eine
1 mm breite Fuge in der Dämmplattenschicht vermindern den
Dämmwert um ca. 2-5%.
Rohrleitungsausschnitte dürfen nicht mit loser Schüttung
ausgefüllt werden, da ein Unterwandern der Dämmplatten
nicht verhindert werden kann (Bild 5).
Dem Bauherren/Auftraggeber (vor allem wenn es ein Bauträger ist)
muss deutlich gemacht werden, welch hohes Risiko für ihn in der
Zukunft besteht. Die Endkunden oder Mieter sind immer besser informiert. Oftmals werden Gutachter zur Abnahme hinzugezogen.
Wird nicht gemäß anerkannten Regeln des Fachs gearbeitet, trägt
auch der Handwerker ein erhebliches Risiko. Namhafte, anerkannte Sachverständige des Estrichlegerhandwerks empfehlen schon seit
mehr als 10 Jahren, den Einsatz von gebundenen Ausgleichsdämmschüttungen, mindestens bis Oberkante der Installationen und Leitungen. Die Forderung der gleichmäßig dicken Estrichscheibe lässt
sich ebenso erfüllen, wie die wärmebrückenfreie Dämmung.
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5
6
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8
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Mit thermotec® wird die Dämmplatte auf der Baustelle "gegossen". Dadurch werden Unebenheiten, Höhenunterschiede und
Leitungen ausgeglichen. Die Dämmung liegt vollflächig auf und
schafft eine ebene Auflage für den Estrich. Der Estrichleger wird
durch die Verwendung von CE gekennzeichneten Produkten
nicht zum Hersteller!
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Zulassung) durch das DIBT
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1thermotec® Mixmobil
2 Abstrich vom Waagriss
3Verdichten
4Abziehen
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6Anwendungsmöglichkeiten
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6
7
Auszug aus der DIN 18560-2
4 Bauliche Anforderungen
4.1 Tragender Untergrund
Der tragende Untergrund muss zur Aufnahme des schwimmenden Estrichs ausreichend trocken [1]
sein und eine ebene Oberfläche haben. Ebenheit und Winkeltoleranzen müssen DIN 18202 [2]
entsprechen. Er darf keine punktförmigen Erhebungen [3], Rohrleitungen oder Ähnliches aufweisen,
die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen in der Estrichdicke [4] führen können.
Anmerkungen
Für Heizestriche aus Fertigteilen sind darüber hinaus die besonderen Anforderungen des Herstellers
an die Ebenheit des tragenden Untergrunds zu beachten. [5]
[3] Durch punktförmige Erhebungen können Platten nicht vollflächig
aufliegen, Absenkungen können die Folge sein.
Falls Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund verlegt sind, müssen sie festgelegt sein. Durch
einen Ausgleich ist wieder eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht — mindestens
jedoch der Trittschalldämmung — zu schaffen. Die dazu erforderliche Konstruktionshöhe [6] muss
eingeplant sein.
[4] Estrichdicken sollten nicht mehr als 5 mm schwanken, das kann
durch die ungleichmäßige Austrocknung zu Spannungsrissen führen.
Ausgleichsschichten müssen im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen.
Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit [6] nachgewiesen ist.
Druckbelastbare Dämmstoffe dürfen als Ausgleichsschichten verwendet werden.
Soll die Oberfläche des schwimmenden Estrichs im Gefälle liegen, so muss dies bereits im tragenden
Untergrund [7] vorhanden sein, damit der Estrich in gleichmäßiger Dicke hergestellt werden kann.
5 Ausführung
5.1 Dämmschicht
5.1.1 Verlegen
Zur Herstellung der Dämmschicht müssen die Dämmstoffe dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige Dämmschichten sind so zu verlegen, dass die Stöße gegeneinander versetzt sind. Dabei dürfen
höchstens zwei Lagen aus Trittschalldämmstoffen bestehen. Die Dämmschicht muss vollflächig auf
der Unterlage [8] aufliegen. Hohlstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen.
5.1.3 Schutzmaßnahmen
Die Dämmschicht und ihre Abdeckung dürfen auch beim Einbau des Estrichs und gegebenenfalls
der Heizelemente nicht, z. B. durch Verwendung ungeeigneter Kniebretter, in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden. Für den Transport des Estrichmörtels über die Dämmschicht mit Karren
müssen Bohlen oder Ähnliches verlegt werden. Ebenso sind andere, auch kurzzeitige größere Belastungen [9] der Dämmschicht zu vermeiden, damit ihre dämmende Wirkung nicht herabgesetzt wird.
Bei mehrlagigen Dämmschichten muss der Randstreifen vor dem Einbringen der Dämmschicht für
die Schalldämmung [10] verlegt sein.
[1] Ausgleichsschüttungen oder Ausgleichsdämmungen sind auf ausreichende Trockenheit vor der weiteren Belegung zu prüfen.
[2] Die Zeile 2a der DIN 18202/Tabelle 3 ist zu vereinbaren.
[5] Ist in 99% der Fälle nicht ohne Ausgleichschüttung möglich! Es wir
empfohlen die Zeile 3 der DIN 18202 zu vereinbaren.
[6] Planer werden in Zukunft höhere Fußbodenaufbauten vorsehen
müssen da vermehrt Lüftungskanäle und Staubsaugerverrohrungen auf
der Rohdecke verlegt werden, um der ENET genüge zu tun.
[6] Ausgleichsschüttungen sind brauchbar wenn vom Hersteller ein
Druckspannung von 70 kPa (EN826) nachgewiesen wird. Wird die
Ausgleichsschicht als Dämmschicht verwendet ist ein CE-gekennzeichnetes Produkt mit den geforderten Eigenschaften zu verwenden.
[7] Das Gefälle ist in der Ausgleichsschicht herzustellen. Dämmstoffplatten sind dafür nicht geeignet.
[8] Ein vollflächiges Aufliegen ist bei Ausführung des Ausgleiches mit
verschieden hohen Platten nicht möglich.
[9] Dämmschichten sollten generell (auch Plattenausführung) möglichst nur zur Montage von Fußbodenheizungen und zur Verlegung des
Estrichs begangen werden.
[10] Werden Ausgleichsdämmungen mit trittschalldämmender Wirkung eingebaut ist der Randstreifen vor der Verlegung der Ausgleichsdämmung zu montieren.
Ausführungstabelle nach dem BEB-Hinweisblatt
Je nach Untergrundbeschaffenheit, Leitungsverlegung und Gefälleestrich legt das BEB-Hinweisblatt fest, ob eine Ausgleichs- oder Dämmschüttung erforderlich ist. Wir haben das für Sie in
einer Tabelle zusammengefasst.
Auszug aus der EN 1264-4
Raumflächenintegrierte Heiz- und
Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung
Teil 4: Installation
4.1.2 Bauschichten, Bauteile
4.1.2.1 Tragender Untergrund
Der tragende Untergrund muss den geltenden Normen entsprechend vorbereitet sein.
Alle Rohrleitungen oder Kanäle müssen so befestigt und eingebunden sein, dass ein ebener Untergrund zur
Aufnahme der Wärmedämmschicht und/oder Trittschalldämmung vor dem Verlegen der Heizrohre geschaffen
wird. Die dazu notwendige Konstruktionshöhe muss berücksichtigt werden.
Bei innerhalb der Dämmschicht installierten Versorgungsleitungen müssen diese Rohre entsprechend den
nationalen Bestimmungen gegen Temperaturwechsel geschützt sein.
4.1.2.2 Dämmschichten, Randdämmstreifen
4.1.2.2.1 Dämmschichten
Der Wärmeleitwiderstand Rλ ins der Dämmschicht des Fußbodenheiz- bzw. Kühlsystems ist in Tabelle 1 festgelegt. Diese Anforderungen gelten für Heiz- und Kühlsysteme; für Systeme, die ausschließlich zur Kühlung
dienen, werden diese Werte jedoch nur empfohlen.
Wärmeleitwiderstand
R λ ins
a
0,75
Unbeheizter oder in
Abständen beheizter
darunter befindlicher,
benachbarter oder direkt auf dem Erdreich
befindlicher Raum a
1,25
1,25
Leitungen paralell
zur Wand und
Leitungen nicht
gleich hoch
Rohdecke entspricht
DIN 18202-2013 Zeile 2a
P1
P 1-6
A
Leitungen nicht
paralell zur Wand
oder übereinander
A
Leitungsquerungen
P 1-7
A
A
Rohdecke entspricht nicht
DIN 18202-2013 Zeile 2a
A
A
A
A
Im Untergrund
sind Höhensprünge
A
A
A
A
Estrich im
Gefälle geplant
A
A
A
A
P = Rohrausgleich mit Platten möglich
A = Ausgleichs- oder Dämmschüttung erforderlich
1) Oberhalb der Ausgleichsdämmung/Installationen eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung folgt.
2) Es sind max. 2 unterschiedliche Installationshöhen vorhanden, die jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließen.
3) Der Dickenunterschied der zwei Dämmplattenlagen beträgt mind. 2 cm.
4) Innerhalb einer Trasse sind nur gleichhohe Installationen erlaubt.
5) Der Abstand zwischen den Installationen/Trassen muss mind. 1 m betragen.
6) Bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 3 cm bleiben einzelne Installationen und der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn
darüber eine Lage druckbelastbare Wärmedämmung folgt.
7) Einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene.
Tabelle 3 – Auszug aus der DIN 18202-2013: Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen
Spalte
Außenlufttemperatur im darunter befindlichen oder
danebenliegenden Bereich
Auslegungsaußentemperatur
ϑd ≥ 0 °C
Leitungen paralell
zur Wand und Leitungen gleich hoch
a Zwischenwerte sind den Bildern 5 und 6 zu entnehmen und auf ganze mm zu runden.
b Die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen der Spalte 6 gelten auch für Messpunktabstände über 15 m.
Tabelle 1 – Wärmedämmung des Systems –
Mindest-Wärmeleitwiderstände der Dämmschichten unter den Leitungen des Fußbodenheiz- bzw. Kühlsystems (m2 · K)/W
Darunter
befindlicher
oder benachbarter
beheizter
Raum
Untergrund/
Rohdecke
Auslegungsaußentemperatur
0 °C > ϑd ≥
-5 °C
Auslegungsaußentemperatur
-5 °C > ϑd ≥
-15 °C
1,50
2,00
Bei einem Grundwasserspiegel ≤ 5 m unterhalb des tragenden Untergrundes sollte dieser Wert erhöht werden.
Beim Aufbringen der Dämmschicht müssen die Dämmplatten dicht gestoßen verlegt werden. Mehrlagige
Dämmschichten müssen versetzt und so angeordnet werden, dass die Stöße zwischen den Platten einer
Schicht nicht mit denen der nächsten Schicht fluchten.
Zeile
1
Bezug
2
3
4
5
6
Stichmaße als Grenzwerte in mm
bei Messpunktabständen in m bis
0,1
1a
4a
10a
15ab
1
Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken, Unterbeton und Unterböden
10
15
20
25
30
2a
Nichtflächenfertige Oberseiten von Decken oder Bodenplatten zur Aufnahme von
Bodenaufbauten, z. B. Estriche im Verbund oder auf Trennlage, schwimmende
Estriche, Industrieböden, Fliesen- und Plattenbeläge im Mörtelbett
5
8
12
15
20
2b
Flächenfertige Oberseiten von Decken oder Bodenplatten für untergeordnete
Zwecke, z. B. in Lagerräumen, Kellern, monolithische Betonböden
5
8
12
15
20
3
Flächenfertige Böden, z. B. Estriche als Nutzestriche, Estriche zur Aufnahme von
Bodenbelägen, Bodenbeläge, Fliesenbeläge, gespachtelte und geklebte Beläge
2
4
10
12
15
4
Wie Zeile 3, jedoch mit erhöhten Anforderungen, z. B. selbstverlaufende Massen
1
3
9
12
15
8
9
Auszug aus dem BEB-Hinweisblatt
BEB Hinweisblatt „Hinweise zur Planung und Ausführung von Fußbodenkonstruktionen bei
Rohren, Leitungen und Einbauteilen auf Rohdecken“.
Stand Januar 2015
0. Einleitung
Rohdecken, auf denen keine Rohre, Leitungen, Kanäle und andere Einbauteile vorhanden sind, nachfolgend als Installationen bezeichnet, gibt es im realen
Baugeschehen in der Regel nicht. Um daraus resultierende Einschränkungen der
Fußbodenkonstruktion (z. B. bezüglich Trittschallschutz, Wärmeschutz und Tragfähigkeit) zu vermeiden, sind planerische und ausführungstechnische Aspekte
zu berücksichtigen. Dieser Sachverhalt wird meistens planerisch nicht beachtet.
Die nachträgliche Anpassung der Fußbodenkonstruktion ist sehr aufwändig oder
nicht realisierbar. Nach DIN 18353 [1] muss der Estrichleger bei Prüfung der
Vorleistung Bedenken anmelden, wenn z. B. Rohrleitungen oder dergleichen auf
dem Untergrund verlegt sind und kein Höhenausgleich vorgesehen ist. Auch DIN
18560 [2] schreibt vor, dass der tragende Untergrund keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen oder Ähnliches aufweisen darf, die zu Schallbrücken und/
oder Schwankungen in der Estrichdicke führen können. Das bedeutet:
– Installationen müssen auf dem tragenden Untergrund befestigt sein. Durch
eine Ausgleichsschicht ist wieder eine ebene und tragfähige Oberfläche zur
Aufnahme der Dämmschicht – zumindest jedoch der Trittschalldämmung – zu
schaffen. Die dazu erforderliche Konstruktionshöhe muss geplant sein.
– Die Ausgleichsschicht muss im eingebauten Zustand eine gebundene Form
aufweisen. Ungebundene Schüttungen dürfen verwendet werden, wenn deren
Brauchbarkeit nachgewiesen ist.
– Bei ausreichender Ebenheit des Untergrunds, nicht aber bei unterschiedlich hohen Installationen, kann die Ausgleichsschicht durch druckbelastbare Dämmstoffe in Plattenform erfolgen. Ausnahmen hierzu sind unter 4.2.3 geregelt.
1. Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich dieses Hinweisblattes betrifft schwimmende Fußbodenkonstruktionen und Fußbodenkonstruktionen auf Trennschicht. Estriche auf
Ausgleichsschichten sind in der Regel nach DIN 18560-2 [2] als Estriche auf
Dämmschichten zu bemessen.
Dieses Blatt gibt Hinweise für Maßnahmen, die bei Installationen auf Rohdecken
zu ergreifen sind, um den Wärme-, Trittschall- und Korrosionsschutz sowie die
Tragfähigkeit der Fußbodenkonstruktionen zu gewährleisten. Die Maßnahmen
sind raum- oder etagenweise zu betrachten. Die Auswahl von Bodenbelägen, die
Materialauswahl von Rohren, deren Umhüllung sowie Brandschutzbelange sind
nicht Gegenstand dieses Hinweisblattes.
2. Begriffe
Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel:
– als gebundene Schüttung: Körnung verklebt beim Verdichten.
Beim Ausbau können zusammenhängende Teile entnommen werden, die manuell
wieder in Körnung zerbröselt werden können.
– als Ausgleichmörtel: Mörtel aus Bindemittel mit (Leicht-) Zuschlag oder Bindemittel mit Schaum/Luftporen oder in Kombination
Ungebundene Schüttungen: Lose Schüttung, die ihre Stabilität durch Reibung bzw.
Verkrallung der Körnung erhält. Beim Ausbau zerfällt sie wieder in ihre Ursprungsform.
3. Planung
Der Planer muss die Höhe der Fußbodenkonstruktion unter Berücksichtigung der
Wärme- und Trittschalldämmung, der Estrichart, des Bodenbelages, der Nutzlast sowie des Höhenausgleiches von Installationen berechnen. Soll die Ausgleichsschicht
bei der Wärmebedarfsberechnung angerechnet werden, muss der Rechenwert der
Wärmeleitfähigkeit laut geltender Dämmstoffnorm oder bauaufsichtlicher Zulassung
berücksichtigt werden. Eventuelle Wärmebrücken infolge von Installationen müssen
dabei berücksichtigt werden. Die Trittschalldämmschicht muss durchgehend geplant
werden. Die Unterbrechung der Trittschalldämmschicht durch Dämmhülsen von
Rohrleitungen ist als Sonderkonstruktionen möglich, wenn deren Eignung durch ein
Prüfzeugnis nachgewiesen ist. Die Eignung und Ausführung kann der Estrichleger
nicht überprüfen. Das vorgesehene Installationsmaterial einschließlich Dämmung und
die Trassenführung (siehe Abschnitt 5) müssen vom Planer ausgewählt, geplant und
auf die vorgesehene Nutzlast abgestimmt werden. Bei unterschiedlicher Steifigkeit
(Bettungsmodul) des ausgeglichenen Untergrundes (z. B. Kanäle) müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um ein unterschiedliches Setzungsverhalten auszugleichen. Eine geeignete Maßnahme ist z. B. das vollflächige Verlegen einer ausreichend dicken Dämmschicht (mind. 5 mm) auf dem in der Höhe ausgeglichenen
Untergrund. Ggf. erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Tragfähigkeit der Fußbodenkonstruktion bei Trassen- und Unterflursystemen sind seitens des Bauwerkplaners
vorzugeben. Sollte planerisch eine Abdichtung gemäß Lastfall nach DIN 18195-4 [3]
erforderlich sein, so ist diese unter den Installationen – vor deren Verlegung – vorzuschreiben. Ist diese Möglichkeit nicht gegeben, muss eine Abdichtung
zum Schutz der Fußbodenkonstruktion oberhalb des Installationsausgleichs vorgesehen werden. Diese Ausführung stellt eine mit dem Auftraggeber extra zu vereinbarende Sonderkonstruktion dar, die einer besonderen, planerischen Sorgfalt unterliegt. Die
höhere Lage der Abdichtung ist bei der Planung der horizontalen Mauer-Sperrschicht
zu beachten. Außerdem ist vom Planer zu prüfen, ob Installationen sowie Ausgleichsschichten zum Einbau unter der Abdichtung geeignet sind. Maße für die Anordnung
von Leitungen und Trassen sind bei der Planung festzulegen. Beim Brandschutz sind
die einschlägigen Bestimmungen der Landesbauordnungen einzuhalten.
4. Ausführung
4.1 Überprüfung der Vorleistungen
Die baulichen Gegebenheiten sind vor Ausführung der Arbeiten hinsichtlich der Umsetzbarkeit der planerischen Vorgaben von den jeweils nachfolgenden Gewerken gemäß VOB Teil B zu überprüfen.
4.2 Ausgleich
Die Dicke der Ausgleichsschicht muss bei Estrichen auf Dämmschicht im verdichteten
Zustand mindestens bis Oberkante Installationsbefestigung bemessen werden. Diese
Ausgleichsschicht muss im eingebauten Zustand eine Druckfestigkeitspannung bei 10%
Stauchung nach DIN EN 826 [4] von mindestens 70 kPa (Dämmplatten mind. 100 kPa)
aufweisen. Vor Einbau der weiteren Fußbodenkonstruktion muss die Ausgleichsschicht
ausreichend trocken sein. Herstellerangaben zu Mindestdicken, Mindestinstallationsüberdeckungen, Verdichtung, Trocknungszeiten und Belegreife sind zu berücksichtigen.
4.2.1 Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel
Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel weisen im eingebauten Zustand eine
gebundene Form auf und unterscheiden sich im Wesentlichen in der Art der Bindemittel, z.B. Zement, Bitumen, Kunstharz. Gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichmörtel
binden die Installationen ein und schaffen einen ebenen Untergrund für die Aufnahme
von durchgehend verlegten Dämm- und Trennschichten. Diese sind deshalb für den Ausgleich am besten geeignet. Risse in der Ausgleichsschicht sind nicht immer vermeidbar.
Diese stellen keinen Mangel dar, da der Fußbodenaufbau über der Ausgleichsschicht die
Funktion der Lastverteilung übernimmt und damit die Tragfähigkeit sicherstellen muss.
4.2.2 Ungebundene Schüttungen
Ungebundene Schüttungen dürfen ihre Lage nach Einbau nicht verändern, auch nicht
bei dynamischer Belastung. Ungebundene Natur- oder Brechsande sind nicht geeignet.
Da ungebundene Schüttungen beim Einbau verdichtet werden müssen, ist eine Überdeckung von vorhandenen Installationen erforderlich. Bei kreuzenden Installationen
ist grundsätzlich kein Ausgleich mit ungebundenen Schüttungen auszuführen, es sei
denn, einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene.
4.2.3 Dämmplatten
Wärmedämmplatten (DEO nach DIN 4108-10 [6]) sollten als Ausgleich nur Anwendung finden, wenn
– die Ebenheit der Rohdecke DIN 18202 [5] entspricht
– und alle Installationen die gleiche Aufbauhöhe aufweisen und die Installationstrassen parallel zur Wand geführt sind (siehe auch Abschnitt 5)
– und oberhalb der Ausgleichsdämmung/Installationen eine weitere Lage Trittschall- oder Wärmedämmung folgt.
Weisen die Installationen unterschiedliche Höhen auf, kann unter folgenden Voraussetzungen ebenfalls mit Wärmedämmplatten ausgeglichen werden:
– es sind maximal zwei unterschiedliche Installationshöhen vorhanden, die
jeweils mit der Höhe der jeweiligen Dämmplattenlage bündig abschließen,
– der Dickenunterschied der zwei Dämmplattenlagen beträgt mindestens 2 cm,
– innerhalb einer Trasse sind nur gleichhohe Installationen erlaubt,
– der Abstand zwischen den Installationen/Trassen muss mindestens 1 m betragen,
– bis zu einer Schlitzbreite in der Dämmung von ca. 3 cm bleiben einzelne Installationen und
der Luftspalt darüber ohne Berücksichtigung, wenn darüber eine Lage druckbelastbare Wärmedämmung folgt.
Wärmedämmplatten, die für den Ausgleich verwendet werden, sind in der Höhe mit den Leitungen
bündig abzuschließen. Trittschalldämmplatten (DES) dürfen grundsätzlich nicht für den Ausgleich
verwendet werden. Bei kreuzenden Installationen ist grundsätzlich kein Ausgleich mit Dämmplatten auszuführen, es sei denn, einzelne Installationen kreuzen unterhalb oder innerhalb der Installationsebene. Um das Unterwandern der Dämmplatten zu vermeiden, dürfen zum Ausgleich
von Rohrrundungen oder zwischen Rohren und Dämmplatten keine Schüttungen/Ausgleichmörtel
verwendet werden.
5. Leitungs- und Trassenführung
5.1 Allgemeine Verlegehinweise
Elektrische Leitungen sind nach den Vorgaben der DIN 18015-3 [7], zum Beispiel parallel zu den
Wänden, zu verlegen. Leitungen und Trassen unterschiedlicher Gewerke sind in Anlehnung an
diese Norm auszuführen.
– Die Art des Ausgleichs hängt von der Leitungs- und Trassenführung ab. Parallel verlegte Leitungen/Rohre gelten als einzelne Leitungsführungen, wenn der Abstand zwischen den Leitungen
einschließlich Umhüllungen/Dämmungen mindestens 5 cm beträgt.
– Mehrere, parallel verlegte Leitungen/Rohre mit einem Abstand kleiner als 5 cm und Unterflursysteme werden als Trasse bezeichnet.
5.2 Leitungsführung
Installationen im Fußbodenaufbau sind möglichst kreuzungsfrei, geradlinig sowie wandparallel zu planen und zu verlegen. Für unvermeidbare Kreuzungspunkte sind entsprechende Höhen einzuplanen.
Schon bei der Planung sollte der Führung von Leitungen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Priorität vor elektrischen Leitungen und Leerrohren eingeräumt werden. Zu beachten ist dies insbesondere
bei der Verlegung bzw. der Koordination des Bauablaufes. Bei der Leitungsführung sind als Auflager
für den Estrich folgende Maße ab Außenkante Umhüllungen/Dämmungen zu beachten: Wandabstand,
auch in Türdurchgängen: min. 5 cm (a) / Abstand zwischen einzelnen Leitungen: min. 5 cm (b).
5.3 Trassenführung
Bei der Trassenführung sind als Auflager für den Estrich folgende Maße ab Außenkante Umhüllungen/Dämmungen zu beachten: Trassenbreite: max. 30 cm (c), Abstand zwischen zwei Trassen:
min. 20 cm (d), Wandabstand: min. 20 cm oder Wandabstand in Türdurchgängen: min. 15 cm (e).
Vor Verteilerschränken sollten durch entsprechende Leitungs-/Rohrführung die genannten Maße so
weit wie möglich erfüllt werden, andernfalls sind entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung
der Tragfähigkeit des Estrichs zu treffen.
a b
a
d
c
d
b
e
b
d
c
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c
c
c
2. Lage mind.
20 mm dick
a
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d
a
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FALSCH
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mind
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00 m
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RICHTIG
0153-03 Beratungsfolder thermotec 18.06.2015
Die wichtigsten Hinweise im Überblick:
Bei unterschiedlich dicken Leitungen und Kanälen auf der Rohdecke ist ein Ausgleich mit
Platten eine mangelhafte Ausführung — der Estrichleger muss Bedenken anmelden.
Bei Verlegung mit Platten und Verfüllen der Hohlräume mit loser Schüttung kann die
2. Lage (Trittschalldämmung) durch die lose Schüttung unterwandert werden.
Diese Konstruktion ist mangelhaft.
Unebenheiten der Rohdecke können fachgerecht nur mit gebundenen
Ausgleichsschüttungen ausgeführt werden.
Eine Konstruktion mit thermotec®-Ausgleichsdämmung als Rohrhöhenausgleich
und Dämmschicht entspricht dem neuesten Stand der Technik.
w
ÖSTERREICH:
DEUTSCHLAND:
Thermotec Vertriebs GmbH
Galgenau 19
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Tel.: +43 (0) 79 42/778 11
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D-29633 Munster
Tel.: +49 (0) 51 92/98 72 06–0
Fax: +49 (0) 51 92/98 72 06–1
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