Elektrische Kochund Heizgeräte Brandschutzmaßnahmen Risk Management Allgemeines • Herde Dabei sind es selten neue Geräte, • Defekte Kabel und Steckvordie moderne Sicherheitseinrichrichtungen führen zu Kurztungen besitzen, sondern alte, schlüssen. die im Privathaushalt ersetzt und ausgemustert wurden. Statt • Die Geräte werden verschoben sie zu entsorgen, werden diese oder umgestoßen. Geräte in den Betrieb eingeschleppt. Oft wird die falsche • Brennbare Gegenstände und und gefährliche Meinung verStoffe werden in unmitteltreten, dass die Geräte hierfür barer Nähe abgestellt oder noch „gut genug“ sind. gelagert. • Kochplatten und -töpfe Brandgefahren Technische Defekte, aber auch die falsche Aufstellung und unsachgemäße Handhabung von Elektrogeräten zählen zu den häufigsten Brandursachen. Koch- und Heizgeräte, wie • Tauchsieder • Kaffeemaschinen • Heizlüfter und -strahler müssen hier als eine der wesentlichen Gefahrenquellen genannt werden. Diese Geräte werden häufig von Mitarbeitern aus ihrem privaten Besitz in den Betrieb gebracht und oft versteckt aufgestellt. • Durch versteckte Aufstellung wird die Luftzirkulation Elektrische Koch- und Heizgeräte unterbunden. Damit besteht besitzen Heizelemente, die im Überhitzungsgefahr Normalbetrieb bereits genügend Energie für die Zündung brenn• Die Geräte sind nicht mit barer Stoffe abgeben. Trockengeh- oder Überhitzungsschutzeinrichtungen Die Hauptgefahren sind: ausgerüstet. • Es wird versäumt, die Geräte nach Gebrauch abzuschalten. Im Dauerbetrieb erfolgt eine Überhitzung. • Kochgeräte erwärmen sich nach Verdampfen der Flüssigkeit so stark dass die Unterlage und andere brennbare Stoffe in der Nähe in Brand gesetzt werden. Schadensfälle in Gewerbeund Industriebetrieben Allgemeine Brandschutzmaßnahmen Maschinen- und Apparatebau Ort: Werkstatt Gerät: Kaffeemaschine Ursache: Nicht ausgeschaltet Schaden: EUR 275.000 Elektrische Haushaltsgeräte sind grundsätzlich entsprechend ihrer Betriebsanleitung aufzustellen und zu betreiben. Textilindustrie Ort: Bürobaracke Gerät: Kochplatte Ursache: Nicht ausgeschaltet Schaden: EUR 400.000 Ort: Musterzimmer Gerät: Kaffeemaschine Ursache: Nicht ausgeschaltet Schaden: EUR 30.000 Stahlindustrie Ort: Labor Gerät: Tauchsieder Ursache: Nicht ausgeschaltet Schaden: EUR 100.000 Möbelindustrie Ort: Versandbüro Gerät: Heizlüfter Ursache: Falsch aufgestellt Schaden: EUR 225.000 Metallverarbeitung Ort: Magazin Gerät: Elektrischer Heizofen Ursache: Technischer Defekt Schaden: EUR 2.000.000 Die Elektroinstallation muss nach DIN 57100/VDE 0100 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000V“ erfolgen. Die für die Versorgung der Geräte erforderlichen Stromkreise sollten durch einen stoßstromfesten Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) mit einem Nennfehlerstrom I∆ N < 0,3 A abgesichert werden. Die Geräte müssen standsicher aufgestellt sein. Die Geräte dürfen nur unter ständiger Aufsicht betrieben werden. Zwischen Heizstrahlern, -lüftern und brennbaren Stoffen/Gegenständen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten. Besondere Brandschutzmaßnahmen im Gewerbe- und Industriebetrieb Gesetzlich verboten ist das Aufstellen und Betreiben von Elektrohaushaltsgeräten in Bereichen, in denen mit der Bildung zündfähiger Gas-, Dampfoder Staub-Luft-Gemische gerechnet werden muss. Elektrohaushaltsgeräte besitzen nicht die erforderliche Explosionsschutzklasse für explosionsgefährdete Bereiche und auch nicht die erforderliche IPSchutzart für feuergefährdete Bereiche. Elektrische Haushaltsgeräte dürfen nicht aufgestellt bzw. betrieben werden in • Lagerbereichen • Fertigungsbereichen • Nähe betriebswichtiger Schalt- und Steuereinrichtungen und in elektrischen Betriebsräumen • EDV-Räumen, MSR-Warten • Archivräumen und Büros mit betriebswichtigen Unterlagen, Mustern oder Modellen. Werden Elektrohaushaltsgeräte betrieben, so sind folgende Bedingungen einzuhalten: • Haushaltsgeräte sollten nur in baulich abgetrennten Sozialräumen aufgestellt werden. • Elektrohaushaltsgeräte sollten nur auf nichtbrennbarer Unterlage aufgestellt werden. • Die Geräte müssen wie alle Betriebsmittel regelmäßig von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Über die Prüfung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. Ebenso unterliegen diese Geräte der Prüfung nach den „Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen“ (ZFgA 81), §13, durch eine anerkannte Überwachungsstelle. Das Benutzen von mobilen Heißwasserbereitern, wie Tauchsieder; Kochplatten und -töpfen, ist zu verbieten. Hierfür sollten VDE-geprüfte, festinstallierte Heißwassergeräte mit automatischer Abschaltung vorgesehen werden. Literaturhinweise DIN 57100/VDE 0100: Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V (Beuth Verlag GmbH, Berlin oder VDI Verlag GmbH, Berlin) DIN 57170/DIN 57171: Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen (Beuth Verlag GmbH, Berlin oder VDI Verlag GmbH, Berlin) BGV A 2: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Carl Heymanns Verlag KG, Köln) BGV D 16: Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten (Carl Heymanns Verlag KG, Köln) BGR 120: Richtlinien für Laboratorien des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Carl Heymanns Verlag KG, Köln) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF), (GdV/VdS) Feuerversicherung – Zusatzbedingungen für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ZFgA 81), (GdV/VdS) GK 1300/12-9.03 Anmerkung Dieses Merkblatt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet nicht von der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. Alle Rechte vorbehalten © 2003 Gerling Allgemeine Versicherungs-AG Risk Management Norbertstraße 22 50670 Köln Telefon +49 221 144-5885 Telefax +49 221 144-7576 www.gerling.com/industry
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