Elektrische Koch- und Heizgeräte

Elektrische Kochund Heizgeräte
Brandschutzmaßnahmen
Risk Management
Allgemeines
• Herde
Dabei sind es selten neue Geräte, • Defekte Kabel und Steckvordie moderne Sicherheitseinrichrichtungen führen zu Kurztungen besitzen, sondern alte,
schlüssen.
die im Privathaushalt ersetzt
und ausgemustert wurden. Statt • Die Geräte werden verschoben
sie zu entsorgen, werden diese
oder umgestoßen.
Geräte in den Betrieb eingeschleppt. Oft wird die falsche
• Brennbare Gegenstände und
und gefährliche Meinung verStoffe werden in unmitteltreten, dass die Geräte hierfür
barer Nähe abgestellt oder
noch „gut genug“ sind.
gelagert.
• Kochplatten und -töpfe
Brandgefahren
Technische Defekte, aber auch
die falsche Aufstellung und
unsachgemäße Handhabung
von Elektrogeräten zählen zu
den häufigsten Brandursachen.
Koch- und Heizgeräte, wie
• Tauchsieder
• Kaffeemaschinen
• Heizlüfter und -strahler
müssen hier als eine der wesentlichen Gefahrenquellen genannt
werden.
Diese Geräte werden häufig von
Mitarbeitern aus ihrem privaten
Besitz in den Betrieb gebracht
und oft versteckt aufgestellt.
• Durch versteckte Aufstellung
wird die Luftzirkulation
Elektrische Koch- und Heizgeräte
unterbunden. Damit besteht
besitzen Heizelemente, die im
Überhitzungsgefahr
Normalbetrieb bereits genügend
Energie für die Zündung brenn• Die Geräte sind nicht mit
barer Stoffe abgeben.
Trockengeh- oder Überhitzungsschutzeinrichtungen
Die Hauptgefahren sind:
ausgerüstet.
• Es wird versäumt, die Geräte
nach Gebrauch abzuschalten.
Im Dauerbetrieb erfolgt eine
Überhitzung.
• Kochgeräte erwärmen sich
nach Verdampfen der Flüssigkeit so stark dass die Unterlage und andere brennbare
Stoffe in der Nähe in Brand
gesetzt werden.
Schadensfälle in Gewerbeund Industriebetrieben
Allgemeine
Brandschutzmaßnahmen
Maschinen- und Apparatebau
Ort: Werkstatt
Gerät: Kaffeemaschine
Ursache: Nicht ausgeschaltet
Schaden: EUR 275.000
Elektrische Haushaltsgeräte sind
grundsätzlich entsprechend
ihrer Betriebsanleitung aufzustellen und zu betreiben.
Textilindustrie
Ort: Bürobaracke
Gerät: Kochplatte
Ursache: Nicht ausgeschaltet
Schaden: EUR 400.000
Ort: Musterzimmer
Gerät: Kaffeemaschine
Ursache: Nicht ausgeschaltet
Schaden: EUR 30.000
Stahlindustrie
Ort: Labor
Gerät: Tauchsieder
Ursache: Nicht ausgeschaltet
Schaden: EUR 100.000
Möbelindustrie
Ort: Versandbüro
Gerät: Heizlüfter
Ursache: Falsch aufgestellt
Schaden: EUR 225.000
Metallverarbeitung
Ort: Magazin
Gerät: Elektrischer Heizofen
Ursache: Technischer Defekt
Schaden: EUR 2.000.000
Die Elektroinstallation muss
nach DIN 57100/VDE 0100 „Errichten von Starkstromanlagen
mit Nennspannungen bis 1000V“
erfolgen.
Die für die Versorgung der Geräte erforderlichen Stromkreise
sollten durch einen stoßstromfesten Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter) mit einem
Nennfehlerstrom I∆ N < 0,3 A
abgesichert werden.
Die Geräte müssen standsicher
aufgestellt sein.
Die Geräte dürfen nur unter
ständiger Aufsicht betrieben
werden.
Zwischen Heizstrahlern, -lüftern
und brennbaren Stoffen/Gegenständen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 m einzuhalten.
Besondere Brandschutzmaßnahmen im Gewerbe- und
Industriebetrieb
Gesetzlich verboten ist das
Aufstellen und Betreiben von
Elektrohaushaltsgeräten in
Bereichen, in denen mit der Bildung zündfähiger Gas-, Dampfoder Staub-Luft-Gemische gerechnet werden muss. Elektrohaushaltsgeräte besitzen nicht
die erforderliche Explosionsschutzklasse für explosionsgefährdete Bereiche und auch
nicht die erforderliche IPSchutzart für feuergefährdete
Bereiche.
Elektrische Haushaltsgeräte
dürfen nicht aufgestellt bzw. betrieben werden in
• Lagerbereichen
• Fertigungsbereichen
• Nähe betriebswichtiger
Schalt- und Steuereinrichtungen und in elektrischen Betriebsräumen
• EDV-Räumen, MSR-Warten
• Archivräumen und Büros mit
betriebswichtigen Unterlagen,
Mustern oder Modellen.
Werden Elektrohaushaltsgeräte
betrieben, so sind folgende
Bedingungen einzuhalten:
• Haushaltsgeräte sollten
nur in baulich abgetrennten
Sozialräumen aufgestellt
werden.
• Elektrohaushaltsgeräte sollten nur auf nichtbrennbarer
Unterlage aufgestellt werden.
• Die Geräte müssen wie alle
Betriebsmittel regelmäßig
von einer Elektrofachkraft
geprüft werden. Über die
Prüfung ist ein schriftlicher
Nachweis zu führen. Ebenso
unterliegen diese Geräte der
Prüfung nach den „Zusatzbedingungen für Fabriken
und gewerbliche Anlagen“
(ZFgA 81), §13, durch eine anerkannte Überwachungsstelle.
Das Benutzen von mobilen Heißwasserbereitern, wie Tauchsieder; Kochplatten und -töpfen,
ist zu verbieten. Hierfür sollten
VDE-geprüfte, festinstallierte
Heißwassergeräte mit automatischer Abschaltung vorgesehen
werden.
Literaturhinweise
DIN 57100/VDE 0100:
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 V (Beuth Verlag GmbH,
Berlin oder VDI Verlag GmbH,
Berlin)
DIN 57170/DIN 57171:
Elektrische Betriebsmittel in
explosionsgefährdeten
Bereichen (Beuth Verlag GmbH,
Berlin oder VDI Verlag GmbH,
Berlin)
BGV A 2:
Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel (Carl Heymanns
Verlag KG, Köln)
BGV D 16:
Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten (Carl Heymanns Verlag
KG, Köln)
BGR 120:
Richtlinien für Laboratorien des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Carl Heymanns Verlag KG,
Köln)
Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)
Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer
für Fabriken und gewerbliche
Anlagen (ASF), (GdV/VdS)
Feuerversicherung – Zusatzbedingungen für Fabriken und
gewerbliche Anlagen (ZFgA 81),
(GdV/VdS)
GK 1300/12-9.03
Anmerkung
Dieses Merkblatt erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit
und entbindet nicht von der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften. Jegliche
Haftung ist ausgeschlossen.
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