ANPASSUNG KANTONALER RICHTPLAN 2030: WAS HEISST DAS FÜR UNSERE GEMEINDE? Informationsbroschüre Gesamtüberprüfung Richtplan 2030 – Überarbeitung Richtplaninhalt Siedlung 27. Oktober 2014, aktualisierte Kurzfassung vom 09. September 2015 Entwicklungsräume gemäss Entwicklungsbild des Kantons Bern Panorama AG für Raumplanung Architektur und Landscha | Münzrain 10 | 3005 Bern | Fon 031 326 44 44 | Fax 031 326 43 26 Gibelinstrasse 2 | 4503 Solothurn | Fon 032 625 24 42 | Fax 032 625 24 45 | www.panorama-ag.ch AND Association | Netzwerk für Architektur und Design-Prozesse | www.andnet.ch Kantonaler Richtplan 2030 – Was heisst das für unsere Gemeinde? Die Raumplanung ist im Umbruch Die Raumplanung hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Als Thema ist sie spätestens seit den Abstimmungen zur Zweitwohnungsinitiative und zum eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) stärker in den Vordergrund gerückt. Mit dem Ja zur Änderung des RPG’s vom 3. März 2013 hat sich für die öffentliche Hand der gesetzliche Auftrag präzisiert. Als Folge davon sind die Kantone nun angehalten, ihre Richtplanungen und Baugesetzgebungen anzupassen. Der Regierungsrat hat den Richtplan 2030 in Kraft gesetzt. Das Moratorium für Einzonungen wird aufgehoben, sobald der Bundesrat den neuen Richtplan des Kantons Bern genehmigt hat. Neue kantonale Planungsgrundlagen Im kantonalen Richtplan werden die Grundzüge der räumlichen Entwicklung des Kantons aufgezeigt. Diese Vorstellung ist unverändert für alle Gemeinden gültig. Sie hat zum Ziel, den Boden haushälterisch zu nutzen. Aufgrund der Beschlüsse auf Bundesebene sind nun einige Grundsätze expliziter geregelt worden: > Es gibt neu eine kantonale Obergrenze für neue Bauzonen. Das Siedlungsgebiet im Kanton Bern soll bis ins Jahr 2038 gesamthaft höchstens um 1ʼ400 ha wachsen. 75% dieses Wachstums soll in den Zentren und deren Agglomerationen stattfinden. > Die Gemeinden des Kantons Bern werden gemäss Raumkonzept spezifischen Raumtypen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen, Wachstumszielen und Mindestdichten (Raumnutzuer je Hektare RN/ha) zugeteilt: Raumtypen nach Raumkonzept 1 Zentren 1. und 2. Stufe (Bern, Biel und Thun): +12%, 158 RN/ha 2 Urbane Kerngebiete der Agglomerationen (ohne Zentren 1. und 2. Stufe) : +11%, 85 RN/ha 3 Zentren 3. Stufe ausserhalb der urbanen Kerngebiete und Zentren 4. Stufe in Agglomerationsgürtel und Entwick- lungsachsen: +10%, 57 RN/ha 4 Agglomerationsgürtel und Entwicklungsachsen sowie regionale Tourismuszentren 4. Stufe: +8%, 53 RN/ha 5 Zentrumsnahe ländliche Gebiete: +4%, 39 RN/ha 6 Hügel- und Berggebiete +2%, 34 RN/ha > Der Kanton Bern hat als Wohn- und Wirtschaftsstandort grundsätzlich Nachholbedarf und -potenzial. Angestrebt wird ein Bevölkerungswachstum von 9% bis ins Jahr 2029. Pro Raumtypen wird von einem differenzierten Bevölkerungswachstum ausgegangen (2% –12%). 2 > Die Wohn-, Misch- und Kernzonen sollen bis ins Jahr 2028 (+15 Jahre) gesamthaft höchstens um 525 ha auf 17ʼ451 ha wachsen. > Die Siedlungen sollen ausdrücklich nach innen entwickelt und mit dem Verkehr abgestimmt werden. Es gilt: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung. Innenentwicklung vor Aussenentwicklung Der Kanton Bern verfolgt den Grundsatz «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung» und setzt diesen in den unterschiedlichen Raumtypen um. Verdichtung und Verfügbarmachen von bestehenden Bauzonen hat Vorrang vor Einzonungen. Bei der künftigen Bauzonendimensionierung pro Gemeinde sind das Innenentwicklungspotenzial sowie die Raumnutzerdichte zu berücksichtigen. Die Raumnutzerdichte ist das Verhältnis «Einwohner und Arbeitsplätze (Raumnutzer RN) pro umbaute Hektare Wohn-, Misch- und Kernzone (WMK)». Jede Gemeinde erhält für den jeweiligen Raumtyp einen spezifischen Richtwert für diese Dichte. Liegt die bestehende Dichte unter dem Referenzwert, so liegt theoretisch ein Verdichtungspotenzial vor. Dieses ist zu erheben und bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen zu berücksichtigen. Die Berechnung des 15-jährigen Baulandbedarfs Wohnen wird mit einer neuen Berechnungsformel definiert: Anzahl zusätzliche Raumnutzer RN (Einwohner und Beschäftigte in Wohn-, Misch- und Kernzonen) in 15 Jahren, geteilt durch Richtwert Raumnutzerdichte (Raumnutzer/ha) pro Raumtyp. 27ʼ000 ha 525 ha WMK W MK 44.8 ha Siedlungsgebiet Kanton Bern bis 2035 zusätzliche Wohn-, Misch und Kernzonen (WMK) bis 2025 2029 «Agglomerationsgürtel WMK innerhalb einer beispielhaen Gemeinde heute (z.B. Raumtyp 4) 2ʼ601 Einwohner 2ʼ954 Raumnutzer (RN) + 236 RN +236 Raumnutzer 53 RN/ha (Richtwert Raumtyp 4 ) und Entwicklungsachsen sowie regionale Tourismuszentren 4. in WMK heute in MK heute +8% Lesehilfe: Das Beispiel links zeigt die neuen Berechnungsschritte für den Baulandbedarf Wohnen für eine Gemeinde des Raumtyps Stufe» ohne (rechnerisches) Verdichtungspotenzial. in 44.8 ha WMK heute zusätzlich in 15 Jahren 4.45 ha Wohnbaulandbedarf 3 Welche Fragen stellen Sie sich und was gibtʼs zu tun? Die Gemeinden sind neu gefordert, ihre Siedlungsentwicklung stärker nach innen zu lenken. Der Kanton unterstützt sie mit Grundlagendaten, der Richtplan enthält die zu erreichenden Grenzwerte. Als Orientierung stellen sich folgende Fragen für eine Gemeinde: > Welchem Raumtyp sind wir zugeordnet? > Wie hoch beziffert der Kanton den theoretischen Baulandbedarf? > Mit welchem Bevölkerungswachstum wird dabei gerechnet? > Wie hoch ist die Anzahl zusätzlicher Raumnutzer in 15 Jahren? > Wie hoch ist die bestehende Raumnutzerdichte im Siedlungsgebiet und wie verhält sie sich zum Referenzwert? Wo liegen die Verdichtungsgebiete? > Wie hoch ist der tatsächliche Wohnbaulandbedarf? Erstellung einer räumlichen Analyse «Die Gemeinde weist als Grundlage die Nutzungsreserven und das Nutzungspotenzial innerhalb der überbauten Bauzonen transparent nach und zeigt auf, mit welchen Massnahmen diese aktiviert werden sollen (vgl. Massnahme A_01)». Ohne diese Angaben ist eine Planung unvollständig. Künftige Ortsplanungen beginnen mit einer räumlichen Analyse der Gemeinde, welche das gesamte Innenentwicklungspotenzial umfasst und die Aspekte der Siedlungs- und Freiraumqualität sowie Aspekte der Kulturpflege berücksichtigt. 4
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