Gemeinden - Panorama AG

ANPASSUNG KANTONALER RICHTPLAN 2030:
WAS HEISST DAS FÜR UNSERE GEMEINDE?
Informationsbroschüre Gesamtüberprüfung Richtplan 2030 – Überarbeitung Richtplaninhalt Siedlung
27. Oktober 2014, aktualisierte Kurzfassung vom 09. September 2015
Entwicklungsräume gemäss Entwicklungsbild des Kantons Bern
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Kantonaler Richtplan 2030 – Was heisst das für unsere Gemeinde?
Die Raumplanung ist im Umbruch
Die Raumplanung hat sich in den letzten Jahren stark entwickelt. Als Thema ist sie
spätestens seit den Abstimmungen zur Zweitwohnungsinitiative und zum eidgenössischen Raumplanungsgesetz (RPG) stärker in den Vordergrund gerückt. Mit dem
Ja zur Änderung des RPG’s vom 3. März 2013 hat sich für die öffentliche Hand der
gesetzliche Auftrag präzisiert. Als Folge davon sind die Kantone nun angehalten, ihre
Richtplanungen und Baugesetzgebungen anzupassen. Der Regierungsrat hat den
Richtplan 2030 in Kraft gesetzt. Das Moratorium für Einzonungen wird aufgehoben,
sobald der Bundesrat den neuen Richtplan des Kantons Bern genehmigt hat.
Neue kantonale Planungsgrundlagen
Im kantonalen Richtplan werden die Grundzüge der räumlichen Entwicklung des
Kantons aufgezeigt. Diese Vorstellung ist unverändert für alle Gemeinden gültig.
Sie hat zum Ziel, den Boden haushälterisch zu nutzen. Aufgrund der Beschlüsse auf
Bundesebene sind nun einige Grundsätze expliziter geregelt worden:
> Es gibt neu eine kantonale Obergrenze für neue Bauzonen. Das Siedlungsgebiet im
Kanton Bern soll bis ins Jahr 2038 gesamthaft höchstens um 1ʼ400 ha wachsen. 75%
dieses Wachstums soll in den Zentren und deren Agglomerationen stattfinden.
> Die Gemeinden des Kantons Bern werden gemäss Raumkonzept spezifischen
Raumtypen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen, Wachstumszielen und
Mindestdichten (Raumnutzuer je Hektare RN/ha) zugeteilt:
Raumtypen
nach Raumkonzept
1 Zentren 1. und 2. Stufe (Bern, Biel und Thun): +12%, 158 RN/ha
2 Urbane Kerngebiete der Agglomerationen (ohne Zentren 1. und 2. Stufe) : +11%, 85 RN/ha
3 Zentren 3. Stufe ausserhalb der urbanen Kerngebiete und Zentren 4. Stufe in Agglomerationsgürtel und Entwick-
lungsachsen: +10%, 57 RN/ha
4 Agglomerationsgürtel und Entwicklungsachsen sowie regionale Tourismuszentren 4. Stufe: +8%, 53 RN/ha
5 Zentrumsnahe ländliche Gebiete: +4%, 39 RN/ha
6 Hügel- und Berggebiete +2%, 34 RN/ha
> Der Kanton Bern hat als Wohn- und Wirtschaftsstandort grundsätzlich Nachholbedarf und -potenzial. Angestrebt wird ein Bevölkerungswachstum von 9% bis ins
Jahr 2029. Pro Raumtypen wird von einem differenzierten Bevölkerungswachstum
ausgegangen (2% –12%).
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> Die Wohn-, Misch- und Kernzonen sollen bis ins Jahr 2028 (+15 Jahre) gesamthaft
höchstens um 525 ha auf 17ʼ451 ha wachsen.
> Die Siedlungen sollen ausdrücklich nach innen entwickelt und mit dem Verkehr
abgestimmt werden. Es gilt: Innenentwicklung vor Aussenentwicklung.
Innenentwicklung vor Aussenentwicklung
Der Kanton Bern verfolgt den Grundsatz «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung» und
setzt diesen in den unterschiedlichen Raumtypen um. Verdichtung und Verfügbarmachen
von bestehenden Bauzonen hat Vorrang vor Einzonungen. Bei der künftigen
Bauzonendimensionierung pro Gemeinde sind das Innenentwicklungspotenzial sowie die
Raumnutzerdichte zu berücksichtigen. Die Raumnutzerdichte ist das Verhältnis
«Einwohner und Arbeitsplätze (Raumnutzer RN) pro umbaute Hektare Wohn-, Misch- und
Kernzone (WMK)». Jede Gemeinde erhält für den jeweiligen Raumtyp einen spezifischen
Richtwert für diese Dichte. Liegt die bestehende Dichte unter dem Referenzwert, so liegt
theoretisch ein Verdichtungspotenzial vor. Dieses ist zu erheben und bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen zu berücksichtigen.
Die Berechnung des 15-jährigen Baulandbedarfs Wohnen wird mit einer neuen
Berechnungsformel definiert: Anzahl zusätzliche Raumnutzer RN (Einwohner und
Beschäftigte in Wohn-, Misch- und Kernzonen) in 15 Jahren, geteilt durch Richtwert
Raumnutzerdichte (Raumnutzer/ha) pro Raumtyp.
27ʼ000 ha
525 ha
WMK
W
MK
44.8 ha
Siedlungsgebiet Kanton Bern bis 2035
zusätzliche Wohn-, Misch und Kernzonen (WMK) bis 2025
2029
«Agglomerationsgürtel
WMK innerhalb einer beispielhaen
Gemeinde heute (z.B. Raumtyp 4)
2ʼ601 Einwohner
2ʼ954 Raumnutzer (RN)
+ 236 RN
+236 Raumnutzer
53 RN/ha
(Richtwert Raumtyp 4 )
und Entwicklungsachsen
sowie regionale
Tourismuszentren 4.
in WMK heute
in MK heute
+8%
Lesehilfe: Das Beispiel
links zeigt die neuen
Berechnungsschritte für
den Baulandbedarf
Wohnen für eine
Gemeinde des Raumtyps
Stufe» ohne (rechnerisches) Verdichtungspotenzial.
in 44.8 ha WMK heute
zusätzlich in 15 Jahren
4.45 ha Wohnbaulandbedarf
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Welche Fragen stellen Sie sich und was gibtʼs zu tun?
Die Gemeinden sind neu gefordert, ihre Siedlungsentwicklung stärker nach innen zu lenken. Der Kanton unterstützt sie mit Grundlagendaten, der Richtplan enthält die zu erreichenden Grenzwerte. Als Orientierung stellen sich folgende Fragen für eine Gemeinde:
> Welchem Raumtyp sind wir zugeordnet?
> Wie hoch beziffert der Kanton den theoretischen Baulandbedarf?
> Mit welchem Bevölkerungswachstum wird dabei gerechnet?
> Wie hoch ist die Anzahl zusätzlicher Raumnutzer in 15 Jahren?
> Wie hoch ist die bestehende Raumnutzerdichte im Siedlungsgebiet und wie verhält
sie sich zum Referenzwert? Wo liegen die Verdichtungsgebiete?
> Wie hoch ist der tatsächliche Wohnbaulandbedarf?
Erstellung einer räumlichen Analyse
«Die Gemeinde weist als Grundlage die Nutzungsreserven und das Nutzungspotenzial
innerhalb der überbauten Bauzonen transparent nach und zeigt auf, mit welchen
Massnahmen diese aktiviert werden sollen (vgl. Massnahme A_01)». Ohne diese
Angaben ist eine Planung unvollständig.
Künftige Ortsplanungen beginnen mit einer räumlichen Analyse der Gemeinde, welche
das gesamte Innenentwicklungspotenzial umfasst und die Aspekte der Siedlungs- und
Freiraumqualität sowie Aspekte der Kulturpflege berücksichtigt.
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