Informationen zu den Beitragssatzungen 2015 sowie zur

Information über die Änderung der Elternbeitragssatzungen der Stadt Hagen
1. Neue Elternbeitragstabellen mit Gültigkeit ab 01.10.2015
2. Erstattung von Elternbeiträgen im Streikfall
Mit diesen Informationsschreiben möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen im
Elternbeitragsrecht informieren. Die Änderungen sind wie folgt:
1. Neue Beitragsstruktur ab 1. Oktober 2015
Der Rat der Stadt Hagen hat am 18. Juni 2015 eine neue Beitragsstruktur für die
Betreuung in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege und im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule (OGS) beschlossen. Die neuen Beitragstabellen gelten ab dem 1.
Oktober 2015 und sind zur Information als Anlage beigefügt.
Kernpunkte der neuen Beitragsstruktur sind:
• Späterer Einstieg in die Beitragspflicht: Die Beitragspflicht beginnt künftig erst ab
einem beitragspflichtigem Jahreseinkommen von 24.000 € (bisher 17.500 €).
• Kontinuierliche Staffelung der Einkommensstufen: Außer in den beiden ersten
Stufen sind für die Berechnung der Beiträge Schritte von je 5.000 € vorgesehen.
• Untere und mittlere Einkommen werden entlastet.
Den Bescheid über die neuen Beitragssätze, die ab Oktober gelten, erhalten Sie
baldmöglichst. Da in Hagen über 7.000 Kinder in Kita, Tagespflege oder OGS betreut
werden, wird es zu unserem Bedauern nicht gelingen, allen Eltern bereits vor dem 1.
Oktober 2015 einen neuen Beitragsbescheid zuzusenden. Wir bitten hierfür um Ihr
Verständnis! Deshalb gilt: Solange Sie noch keinen neuen Betragsbescheid erhalten
haben, ist der bisher festgesetzte Beitrag weiterzuzahlen.
2. Erstattung der Elternbeiträge im Streikfall (gilt nur für Eltern, deren Kinder in
städtischen Einrichtungen betreut werden)
Im Rahmen der aktuellen Tarifauseinandersetzung im Sozial- und Erziehungsdienst ist es
aufgrund der Streiks der Erzieherinnen zu Schließungen der städtischen
Kindertageseinrichtungen gekommen. Wie Sie der öffentlichen Berichterstattung
entnehmen konnten, ist die Erstattung der Elternbeiträge für die Zeit des Streiks
landesweit diskutiert worden. Einer Erstattung stand für die Stadt Hagen bisher die
bestehende Regelung über die Elternbeitragssatzung entgegen, wonach eine Erstattung
der Beiträge im Streikfall ausgeschlossen war. Der Rat der Stadt Hagen hat nun in seiner
Sitzung am 18. Juni 2015 eine Änderung der Elternbeitragssatzung beschlossen. Diese
Änderung sieht eine Erstattung der Beiträge ab dem 11. Streiktag vor und wird
rückwirkend in Kraft gesetzt, sodass Sie bereits im Bezug auf die aktuellen
Arbeitskampfmaßnahmen von dieser Änderung profitieren.
Die Stadt Hagen wird die Beitragsreduzierung ohne gesonderte Antragstellung in
einem
unbürokratischen
Verfahren
nach
Abschluss
der
laufenden
Tarifauseinandersetzung umsetzen. Über die Höhe der Beitragsreduzierung werden
die Betroffenen Eltern gesondert unterrichtet. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
die Stadt Hagen aufgrund der Vielzahl der Betroffenen für die Umsetzung Zeit benötigt.
Wir bitten Sie im Sinne einer schnellen Bearbeitung darum, von eigenhändig
vorgenommenen Kürzungen abzusehen.
Im Voraus danken wir Ihnen für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Margarita Kaufmann
(Beigeordnete)